Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Gefahrgut/Transport |
MautHV - Mauthöheverordnung
Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge
Vom 24. Juni 2003
(BGBl. I Nr. 28 vom 30.06.2003 S. 1001; 17.08.2007 S. 1958 07;21.07.2008 S. 1327 08; 20.11.2008 S. 2226 08a; 08.12.2011 S. 1848; 12.07.2011 S. 1378aufgehoben 11)
Gl.-Nr.: 9290-13-1
Neuregelung: BundesfernstraßenmautG
Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1234) verordnet die Bundesregierung:
(1) Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen
(2) Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit vier oder mehr Achsen
(3) Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge werden den in den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Kategorien auf Grund ihrer Emissionsklasse nach § 48 in Verbindung mit Anlage XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wie folgt zugeordnet:
Kategorie A | Fahrzeuge der EEV Klasse 1 und der Schadstoffklasse S 5, |
Kategorie B | Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 4 sowie Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 3, die der Partikelminderungsklasse PMK 2 oder höher im Sinne der Anlage XXVII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören, |
Kategorie C | Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 3 sowie Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 2, die der Partikelminderungsklasse PMK 1 oder höher im Sinne der Anlage XXVII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören, |
Kategorie D | Fahrzeuge der Schadstoffklassen S 2, S 1 sowie Fahrzeuge, die keiner Schadstoffklasse der Anlage XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören. |
§ 2 Inkrafttreten
(Stand: 08.07.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion