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Änderungstext
1. ÄndVMautHV - Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung
Vom 21. Juli 2008
(BGBl. I Nr. 30 vom 25.07.2008)
Auf Grund des § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122) verordnet die Bundesregierung:
§ 1 der Mauthöheverordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1001), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. August 2007 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe "30. September 2008" durch die Angabe "30. Juni 2009" ersetzt.
2. Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter "bis zu" gestrichen.
b) In Satz 2 wird die Angabe "30. September 2008" durch die Angabe "30. Juni 2009" ersetzt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der Mauthöheverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
(Stand: 29.08.2018)
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