144 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Kreuze"
Drucksache 10/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
... eine entsprechende Regelung für die nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen trifft, welche auf bundeseigene öffentliche Eisenbahnen nicht anwendbar ist, ergibt sich dies bereits aus Aspekten der Gleichbehandlung. Darüber hinaus ist es aber im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Verkehrsarten auch sachgerecht, eine Ausgleichsregelung zu schaffen. Die Sicherung des sich kreuzenden Verkehrs an Bahnübergängen ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Straße und Schiene. Zielsetzung der Ausgleichsleistungen gemäß § 16
Drucksache 581/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... , soweit Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben; das gilt auch für kommunale Schieneninfrastrukturunternehmen und für nicht bundeseigene Eisenbahnen als Baulastträger des kreuzenden Schienenweges,
Drucksache 591/2/19
Antrag des Landes Hessen
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... (7) Bei Parkscheinvordrucken ist der Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges durch deutliches Ankreuzen oder Eintragen der betreffenden Kalenderdaten und der Uhrzeit sowie durch Eintragen des Kalenderjahres auf dem Parkschein zu markieren. Die Aufrundung auf die dem Zeitpunkt des Abstellens folgende volle Viertelstunde ist zulässig. Bis zum Ausmaß der insgesamt erlaubten Parkdauer dürfen auch mehrere Parkscheinvordrucke mit geringerer Geltungsdauer angebracht werden, wobei auf jedem Parkschein der Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges zu markieren ist." ‘
Drucksache 581/2/19
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... , soweit Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben; das gilt auch für kommunale Schieneninfrastrukturunternehmen und für nicht bundeseigene Eisenbahnen als Baulastträger des kreuzenden Schienenweges,
Drucksache 151/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
... Zu den Einzelaufgaben gehören Auskünfte zu Verbleibsangelegenheiten in Versorgungs-, in Todeserklärungs- (Auskünfte zu bereits durchgeführten Todeserklärungsverfahren), in Eherechts- (Wiederverheiratung) sowie in Erbrechtsangelegenheiten. Die Klärung von Vermisstenfällen in Zusammenarbeit mit dem Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes sowie Auskünfte im Zusammenhang mit Kriegsgefangenschaft und Internierung zählen ebenfalls zu den Einzelaufgaben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)
§ 1
§ 2
§ 3
Anlage 1 Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
3 Präambel
Artikel 1 Auflösung, Übergang
Artikel 2 Beschäftigte
Artikel 3 Dienstort
Artikel 4 Rechtliche Folgeregelungen
Artikel 5 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Artikel 2 Änderung des Bundesarchivgesetzes
§ 3a Wahrnehmung besonderer Aufgaben
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu § 3a
Absatz 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Absatz 3
Zu Artikel 3
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu Artikel 4
Drucksache 664/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungen-verordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Mit dem neuen § 11 Absatz 1a wird eine zusätzliche Informationspflicht für den Sammelantrag eingeführt. Allerdings kann diese Informationspflicht durch einfaches Ankreuzen der entsprechenden Formulierung im Antragsvordruck erfüllt werden, so dass hier nur von einem sehr geringfügigen zusätzlichen Erfüllungsaufwand (Zeitaufwand 1 Minute) für die betroffenen Antragsteller auszugehen ist. Gleiches gilt für die entsprechende Änderung in § 11 a.
Drucksache 10/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS -Daten-Gesetzes
... Kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht durch die Ergänzung in § 16, da die Frage durch einfaches Ankreuzen in den entsprechenden Antragsformularen zu beantworten ist.
Drucksache 27/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland
... Aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergibt sich jedoch, dass das deutsche Strafrecht das Verwenden von Kennzeichen über das Internet nicht erfassen kann, wenn die Inhalte im Ausland hochgeladen werden (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/ 14). Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Täter nach Tschechien gereist war, dort auf dem Internet-Videoportal YouTube eine Plattform mit der Bezeichnung "Arische Musikfraktion" gegründet und auf dieser Plattform u.a. Abbildungen von Hakenkreuzen hochgeladen hatte. Diese Inhalte wurden in der Folge von deutschen Internetnutzern abgerufen. Obwohl damit ein öffentliches Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegenüber inländischen Adressaten vorlag, konnte der Täter dennoch nicht nach § 86a Absatz 1 Nummer 1 StGB verurteilt werden.
Drucksache 27/16
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland
... Aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergibt sich jedoch, dass das deutsche Strafrecht das Verwenden von Kennzeichen über das Internet nicht erfassen kann, wenn die Inhalte im Ausland hochgeladen werden (BGH, Beschl. v. 19.08.2014 - 3 StR 88/14). Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Täter nach Tschechien gereist war, dort auf dem Internet-Videoportal YouTube eine Plattform mit der Bezeichnung "Arische Musikfraktion" gegründet und auf dieser Plattform u.a. Abbildungen von Hakenkreuzen hochgeladen hatte. Diese Inhalte wurden in der Folge von deutschen Internetnutzern abgerufen. Obwohl damit ein öffentliches Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Orgamisationen gegenüber inländischen Adressaten vorlag, konnte der Täter dennoch nicht nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt werden.
Drucksache 507/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen - COM(2016) 491 final
... Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen sind Teil der Sicherheitsausrüstung, die zur Kontrolle von Personen, Handgepäck, aufgegebenem Gepäck, Bordvorräten, Luftfracht und Luftpost verwendet wird. Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen bilden einen beträchtlichen Markt mit einem jährlichen Umsatz von 14 Mrd. EUR weltweit, davon 4,2 Mrd. EUR allein in der EU. Flughäfen und Flugverkehrsdrehkreuze zählen zu den Sektoren mit dem größten globalen Wachstumspotenzial mit einer starken Ausrichtung auf die asiatischen Märkte.
Drucksache 627/1/16
... ) fallen könnten. Bei einem Großteil der mit Rotkreuzschwestern bestehenden Leiharbeitsverhältnissen können dadurch Arbeitsverhältnisse mit den als Entleihern auftretenden Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen entstehen. Dies hat zur Folge, dass die Mitglieder, Verbände und Gliederungen der Nationalen Gesellschaft des Roten Kreuzes in Ausnahmesituationen, wie zum Beispiel im Katastrophen-, Konflikts- oder Kriegsfall nicht wie bisher auf ihr Pflegepersonal zurückgreifen können. Letztlich wäre das Deutsche Rote Kreuz nicht mehr in der Lage, die gesetzlichen Aufgaben als Nationale Hilfsgesellschaft zu erfüllen.
Drucksache 480/16
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen - Haushaltsführung 2016
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO i.V.m. § 4 Absatz 2 HG
... Rechtsverpflichtung beruht auf einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommenen Beauftragung des Deutschen Roten Kreuzes für die Errichtung und den Betrieb von Warteräumen für Flüchtlinge. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen
Drucksache 71/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
... die Leitungen des TK-Betreibers vorab gesondert und erst anschließend im Rahmen der Baumaßnahme die Leitungen anderer Unternehmen zu entfernen. Bei einer kreuzenden Leitung müsste der TK-Betreiber die Straße aufgraben, um seine Leitung herauszulegen. Dies wäre nicht nur rein wirtschaftlich unsinnig. Es würde auch zu einer weiteren Belastung der Anlieger durch entsprechende Sperrungen der Straße führen, wäre insgesamt also nicht praktikabel.
Drucksache 26/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Luftfahrtstrategie für Europa - COM(2015) 598 final
... 2. Er bittet die Bundesregierung, sich weiterhin für eine zielgerichtete und reziproke Ausweitung von bilateralen Luftverkehrsrechten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten einzusetzen. Dabei sind regionale Interessen an der adäquaten Erweiterung der Anzahl interkontinentaler Direktverbindungen außerhalb von Drehkreuzen maßgeblich sicherzustellen.
Drucksache 48/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final
... Zum einen haben sich die meisten Mitgliedstaaten im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD zur Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet, die in den am 5. Oktober 2015 veröffentlichten und im Folgemonat von den Staats- und Regierungschefs der G20 gutgeheißenen BEPSAbschlussberichte enthalten sind. Sollten die einzelnen Mitgliedstaaten die BEPSMaßnahmen jedoch einseitig und unterschiedlich umsetzen, könnte dies zu widerstreitenden nationalen Strategien, Verzerrungen und steuerlichen Hindernissen für Unternehmen in der EU und damit zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen. Es könnten zudem neue Schlupflöcher und Inkongruenzen entstehen, die von Unternehmen, die Steuervermeidung anstreben, ausgenutzt werden und damit die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Vereitelung solcher Praktiken durchkreuzen könnten. Es ist daher für das gute Funktionieren des Binnenmarkts wesentlich, dass die Mitgliedstaaten - zumindest - die BEPS-Maßnahmen der OECD in kohärenter und koordinierter Weise in ihre nationalen Systeme übertragen.
Drucksache 71/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
... die Leitungen des TK-Betreibers vorab gesondert und erst anschließend im Rahmen der Baumaßnahme die Leitungen anderer Unternehmen zu entfernen. Bei einer kreuzenden Leitung müsste der TK-Betreiber die Straße aufgraben, um seine Leitung herauszulegen. Dies wäre nicht nur rein wirtschaftlich unsinnig. Es würde auch zu einer weiteren Belastung der Anlieger durch entsprechende Sperrungen der Straße führen, wäre insgesamt also nicht praktikabel.
Drucksache 26/2/16
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Luftfahrtstrategie für Europa - COM(2015) 598 final
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich weiterhin für eine zielgerichtete und reziproke Ausweitung von bilateralen Luftverkehrsrechten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten einzusetzen. Dabei sind regionale Interessen an der adäquaten Erweiterung der Anzahl interkontinentaler Direktverbindungen außerhalb von Drehkreuzen maßgeblich sicherzustellen.
Drucksache 377/15
... Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Rahmen der o.g. Entschließung gebeten zu prüfen, ob das Ziel der optimierten Anwendungssicherheit von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid nicht bereits durch die Vermeidung von Abgabefehlern bei der Belieferung von T-Rezepten erreicht werden kann, ohne den bisher erforderlichen Bürokratieaufwand zu erhöhen. Dieses Ziel könne nach Ansicht des Bundesrates dadurch erreicht werden, dass auf dem T-Rezept eine zusätzliche Rubrik zum Ankreuzen für die abgebende Apotheke eingeführt werde. Mit dem Kreuz würde die Apotheke bestätigen, dass bei der Abgabe sämtliche dafür notwendigen Voraussetzungen vorgelegen haben. Anlass für die Entschließung ist insbesondere die Regelung, wonach Durchschriften von sog. T-Rezepten von Apotheken wöchentlich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu übermitteln sind (bisher vierteljährlich).
Drucksache 536/1/14
... Dieses Ziel könnte dadurch erreicht werden, dass auf dem T-Rezept eine zusätzliche Rubrik zum Ankreuzen für das abgebende pharmazeutische Personal eingeführt wird. Mit dem Kreuz bestätigt die abgebende Person, dass bei der Abgabe sämtliche hierfür notwendigen Voraussetzungen vorgelegen haben. Auf diese Weise würde der Schritt der Abgabe einer besonderen Sorgfalt und Eigenkontrolle unterworfen und zudem vom Qualitätsmanagementsystem nach § 2a der
Drucksache 566/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung - VorlLMIEV )
... aufgeführten Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, immer schriftlich dokumentiert sein. An die Art der Dokumentation sind dabei keine hohen Anforderungen zu stellen; so kann die Dokumentation z.B. mithilfe einer Tabelle durch Ankreuzen des betreffenden Allergens erfolgen, das dem abgegebenen Lebensmittel eindeutig zugeordnet werden kann, oder der Ausdruck einer elektronisch vorgehaltenen Information (beispielsweise durch ein elektronisches Waagen-System). Die Aufzeichnung muss allerdings Kontrollzwecken der zuständigen Überwachungsbehörden genügen. Auf Verlangen ist die schriftliche Dokumentation nicht nur der zuständigen Überwachungsbehörde, sondern auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Nachfrage leicht zugänglich zu machen. Weiterhin ist in der Verkaufsstätte auf die mündliche Information und die Möglichkeit der Einsichtnahme der schriftlichen Dokumentation an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar hinzuweisen.
Drucksache 536/14 (Beschluss)
... Dieses Ziel könnte dadurch erreicht werden, dass auf dem T-Rezept eine zusätzliche Rubrik zum Ankreuzen für das abgebende pharmazeutische Personal eingeführt wird. Mit dem Kreuz bestätigt die abgebende Person, dass bei der Abgabe sämtliche hierfür notwendigen Voraussetzungen vorgelegen haben. Auf diese Weise würde der Schritt der Abgabe einer besonderen Sorgfalt und Eigenkontrolle unterworfen und zudem vom Qualitätsmanagementsystem nach § 2a der
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Aktionen lassen bereits auf vielversprechende Ergebnisse schließen und sollten im Rahmen dieser Strategie fortgeführt werden. Innerhalb des Rahmens für das EU-Zollrisikomanagement wurde der Bereich des Zigarettenschmuggels für das Jahr 2013 zum gemeinsamen prioritären Kontrollbereich erklärt, um intensivere EU-weite risikobasierte, abgestimmte Kontrollen zu gewährleisten40. Ergänzend dazu organisieren die Kommission und die rumänischen Zollbehörden eine regionale GZA unter Beteiligung der Ukraine und der Republik Moldau. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Aktionen sollen spezielle Empfehlungen festgelegt und umgesetzt werden, um die systematischen EU-Kapazitäten zur Ermittlung und Bekämpfung festgestellter gemeinsamer Risiken im Bereich Zigaretten zu verstärken. Nach einer positiven abschließenden Analyse der Ergebnisse kann auch empfohlen werden, weitere gezielte Aktionen zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels zu organisieren, möglicherweise unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren für erhöhte Risiken, zum Beispiel Warensendungen, die aus wichtigen Ursprungsländern wie den VAE stammen oder über nachweislich mit Risiken behaftete Handelsdrehkreuze versandt wurden.
Drucksache 301/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetz es (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG )
... - Die Luftverkehrsteuer führt im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich zu Wettbewerbsnachteilen der Fluggesellschaften gegenüber inner- und außereuropäischen Konkurrenten. Unter anderem erschwert die Luftverkehrsteuer deutschen Fluggesellschaften, die sich in einem international hoch wettbewerbsintensiven Markt befinden, Investitionen in neuestes und emissionsarmes Fluggerät. - Zudem fördert die Luftverkehrsteuer das Ausweichen von Passagieren an grenznahe Flughäfen im Ausland. Sie führt auch dazu, dass Fluggesellschaften zusätzliche Mittel- und Langstreckenflüge nicht an deutschen, sondern an anderen europäischen Drehkreuzen auflegen. Entsprechendes Wachstum findet also im Ausland statt.
Drucksache 447/12
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Geschlecht (ankreuzen)
Drucksache 301/2/12
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetz es (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG )
... - Die Luftverkehrsteuer führt im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich zu Wettbewerbsnachteilen der Fluggesellschaften gegenüber inner - und außereuropäischen Konkurrenten. Unter anderem erschwert die Luftverkehrsteuer deutschen Fluggesellschaften, die sich in einem international hoch wettbewerbsintensiven Markt befinden, Investitionen in neuestes und emissionsarmes Fluggerät. - Zudem fördert die Luftverkehrsteuer das Ausweichen von Passagieren an grenznahe Flughäfen im Ausland. Sie führt auch dazu, dass Fluggesellschaften zusätzliche Mittel- und Langstreckenflüge nicht an deutschen, sondern an anderen europäischen Drehkreuzen auflegen. Entsprechendes Wachstum findet also im Ausland statt.
Drucksache 428/12 (Begründung)
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO )
... Die Ergänzung verdeutlicht die bereits bestehende Rechtslage für den Fall, dass die Radwegefurt nicht an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für den Fahrradverkehr vorhanden sind. Erforderlich ist, dass die Fußgängersignale in Fällen, wo keine Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind und die Radwegefurt an eine Fußgängerfurt grenzt, durch das Symbol "Radverkehr" ergänzt werden. Die Straßenverkehrsbehörden müssen bei der Einmündung von Radwegefurten, meist mit vorgelagerter Haltlinie, darauf achten, dass der Radverkehr auch dann signaltechnisch abgesichert geführt wird, wenn weder das Hauptsignal für den Kraftfahrzeugverkehr zu sehen, noch ein besonderes Radfahrsignal vorhanden ist. Durch Veränderung der Masken an den Fußgängersignalen (Kombination der Symbolen "Radverkehr" und "Fußgänger") ist zu gewährleisten, dass der Radfahrer sich dann nach diesen Signalen richtet. Die Kombination des Signalträgers mit den Symbolen "Radverkehr" und "Fußgänger" gilt dann auch als "besonderes Lichtzeichen für Radfahrer" i.S.d. § 37 Absatz 2 Nummer 6. Befindet sich die Radverkehrsführung neben der Fahrbahn einer Einmündung oder am kurzen Arm der T-Kreuzung, sind die für den Fahrverkehr geltenden Lichtzeichen nicht zu beachten, auch wenn in dem Bereich keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer oder Fußgänger (Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2016) vorhanden sind, wenn Radfahrer weder den Fahr- noch den Fußgängerverkehr kreuzen.
Drucksache 549/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Forschung und Innovation für die künftige Mobilität Europas - Entwicklung einer europäischen Strategie für Verkehrstechnologie - COM(2012) 501 final
... Die Verkehrsinfrastruktur wird sich verändern. Eine moderne Infrastruktur wird zunehmend neue Komponenten aufnehmen, die es intelligenter (intelligent, IKT-gestützt und automatisiert), umweltfreundlicher (neue leichte und recycelbare Werkstoffe) und intermodaler (automatisierte Terminals, Drehkreuze und Ausrüstung) machen. Sie wird die Bereitstellung alternativer, CO
Drucksache 111/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr -Verordnung
... Allgemeines : Die Bescheinigung ist in Großbuchstaben auszufüllen. Bei zutreffenden Angaben ist das entsprechende Kästchen anzukreuzen.
Drucksache 123/11
... mit anderen Leitungen in einer gemeinsamen Trasse verlegt, sind Vorkehrungen zu treffen, die eine gegenseitige Beeinträchtigung der Sicherheit der Leitungen ausschließen. Dies gilt entsprechend, wenn Gashochdruckleitungen andere Leitungen kreuzen.
Drucksache 642/1/11
... Eigene Stromerzeugung aus: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Drucksache 31/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 17 endg.
... Bei den TEN-V sollten die regionalpolitischen Mittel stärker auf die Realisierung des Kernnetzes mit hohem EU-Mehrwert konzentriert werden mit dem Ziel, kritische Engpässe insbesondere in grenzüberschreitenden Abschnitt en zu beseitigen, intermodale Drehkreuze zu verbinden und die Interoperabilität zu fördern.
Drucksache 642/11 (Beschluss)
... Eigene Stromerzeugung aus: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Drucksache 280/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Spanien, des Königreichs Belgien, der Republik Estland, der Republik Bulgarien, der Republik Österreich, der Republik Slowenien und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen Ratsdok. 9145/10
... 2. Falls sich die Ermittlungsmaßnahme(n) auf eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten spezifischen Ermittlungsmaßnahmen erstreckt/erstrecken, geben Sie dies bitte durch Ankreuzen des/der entsprechenden Kästchen(s) an:
Drucksache 80/2/10
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... * (zutreffendes ankreuzen) (amtlicher Stempel)
Drucksache 701/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Um die Wirksamkeit der Katastrophenhilfe zu gewährleisten, sollten die Hilfsgüter so nah wie möglich an der Katastrophenzone vorgehalten werden, wobei nach Möglichkeit auf lokale und regionale Ressourcen zurückgegriffen werden sollte. Aus diesem Grund haben die internationalen humanitären Organisationen (z.B. Welternährungsprogramm und der Internationale Verband der nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds) mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die EU ihre Kapazitäten für die Vorhaltung von Hilfsgütern ausgebaut. Auch innerhalb der EU halten Mitgliedstaaten an strategischen Orten Ressourcen für die nationale Katastrophenhilfe und –abwehr vor. Wie jüngste Erfahrungen zeigen, kann dadurch die Reaktion auf Katastrophen erheblich beschleunigt werden. Der Aufbau eines weltweiten Netzes von regionalen Lagern/Drehscheiben könnte die schnelle Mobilisierung der Hilfe erleichtern.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt
3. Leitprinzipien
4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr
4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne
4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr
4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung
4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik
4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport
4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr
5. Eine kohärentere Reaktion
5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums
5.2. Verstärkte Koordinierung
6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr
7. Schlussfolgerung
Drucksache 80/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... * (zutreffendes ankreuzen) (amtlicher Stempel)
Drucksache 278/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission: Konsultation über die künftige Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz KOM (2010) 212 endg.
... Die TEN-V-Politik sollte modernisiert werden, damit die Europäische Union ihre Ressourcen besser für die Durchführung strategischer Projekte mit hohem europäischem Mehrwert einsetzen kann, um kritische Engpässe zu beseitigen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Strecken und intermodalen Drehkreuzen (Städte, Häfen, logistische Plattformen). Das TEN-V-Netz sollte die Entstehung eines integrierten europäischen Verkehrssystems fördern, das Probleme des Umweltschutzes und des Klimawandels besser angeht. Ein solches integriertes System würde auch intermodale Lösungen bieten, die dem Mobilitätsbedarf der Bürger und Unternehmen besser gerecht werden und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU unterstützen.
Drucksache 543/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
... Die Absätze 3 bis 5 verpflichten die Vertragsparteien, bestimmte Mindeststandards zum Schutz der Verfolgten zu schaffen. Die Beschuldigten oder Angeklagten sollen unverzüglich mit Vertretern ihrer Heimatstaaten oder, wenn sie staatenlos sind, mit Vertretern der Staaten, in denen sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, in Verbindung treten und diese empfangen können. Weiter ist die Verpflichtung enthalten, die Betroffenen über diese Rechte zu unterrichten. Nach Absatz 5 kann jede Vertragspartei, die eine Gerichtsbarkeit nach diesem Übereinkommen beanspruchen kann, das Internationale Komitee des Roten Kreuzes zur Kontaktaufnahme mit den Betroffenen einladen. Umsetzungsbedarf wird durch diese Bestimmungen, die den Vorschriften in den meisten Internationalen Übereinkommen gegen Terrorismus wie dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge entsprechen, nicht ausgelöst. Zum Recht von festgenommenen Beschuldigten, Kontakt zu ihrem Konsulat aufnehmen zu dürfen, und zu der diesbezüglichen Belehrungspflicht der Ermittlungsbehörden ist auf § 114b Absatz 2 Satz 3
Drucksache 98/2/10
Antrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es
... § 224 StGB-E umfasst mithin alle Personen, die sich in Erfüllung ihr obliegender öffentlich rechtlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Dies können Beamte, z.B. Polizeibeamte, oder Angestellte im öffentlichen Dienst sein. Eingeschlossen sind aber auch Angehörige oder Angestellte von Vereinen, die in öffentlich rechtlichem Auftrag tätig werden, z.B. von freiwilligen Feuerwehren, des Deutschen Roten Kreuzes oder anderen Hilfsorganisationen, welche mit der Wahrnahme des Rettungsdienstes beauftragt sind. Nicht zuletzt fallen darunter auch beliehene Private, wobei an die Neuorganisation des Gerichtsvollzieherwesens gedacht ist.
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – Beschleunigung der Einführung strategischer Projekte mit hohem europäischen Mehrwert zur Beseitigung von Engpässen, insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Abschnitte und intermodale Drehkreuze (Städte, Häfen, logistische Plattformen);
Drucksache 43/10
Unterrichtung durch den Rat der Europäischen Union
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Schutzanordnung PE-CONS 2/ 10
... i) Zutreffendes bitte ankreuzen und ergänzen:
Drucksache 486/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Interimshandelsabkommen mit Turkmenistan
... 5. bedauert, dass in mehreren Bereichen, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie, die Situation noch nicht zufriedenstellend ist, verweist insbesondere auf die Notwendigkeit einer bedingungslosen Freilassung aller politischen Gefangenen; hebt hervor, wie wichtig die Abschaffung aller Hindernisse für die Reisefreiheit und den freien Zugang unabhängiger Beobachter, einschließlich des Internationen Roten Kreuzes, ist; fordert weitere Verbesserungen bei den Grundfreiheiten auch für die Nichtregierungsorganisationen; betont, wie notwendig die Durchführung der Reformen auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Verwaltung ist;
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... 95. begrüßt, dass die Europäische Union und Turkmenistan im Juli 2008 die erste Runde des Menschenrechtsdialogs abgehalten haben; begrüßt, dass in Bezug auf die Menschenrechtslage in Turkmenistan Befürchtungen zum Ausdruck gebracht wurden, insbesondere was die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Funktionsfähigkeit der Zivilgesellschaft betrifft; verweist auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 betreffend eine Strategie der Europäischen Union für Zentralasien2 und bekräftigt, dass Turkmenistan Fortschritte in Schlüsselbereichen erzielen muss, damit die Europäische Union das Interimsabkommen abschließen kann, und zwar unter anderem durch die Gewährung eines freien und ungehinderten Zugangs für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, durch die Reform des Bildungssystems in Einklang mit internationalen Standards, durch die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, durch die Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderungen und durch die Möglichkeit für alle nichtstaatlichen Organisationen und alle Menschenrechtsorganisationen, frei in dem Land arbeiten zu können; fordert Rat und Kommission auf, vor der Unterzeichnung des Interimsabkommens eindeutig konkrete Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte anzumahnen und zu diesem Zweck einen Zeitplan mit klaren Fristen für die Einhaltung festzulegen;
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 816/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... Beide Arme und Einwinkstäbe werden seitlich waagerecht ausgestreckt und langsam über den Kopf bewegt bis die Einwinkstäbe sich kreuzen.
Drucksache 4/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften
... (3a) Wird die Einwilligung nach § 4a Absatz 1 Satz 3 in anderer Form als der Schriftform erteilt, hat die verantwortliche Stelle dem Betroffenen den Inhalt der Einwilligung schriftlich zu bestätigen, es sei denn, dass die Einwilligung elektronisch erklärt wird und die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene deren Inhalt jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Eine zusammen mit anderen Erklärungen erteilte Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Betroffene durch Ankreuzen, durch eine gesonderte Unterschrift oder durch ein anderes, ausschließlich auf die Einwilligung in die Verarbeitung oder Nutzung der Daten für Zwecke des Adresshandels, der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung bezogenes Tun zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, dass er die Einwilligung bewusst erteilt. (3b) Die verantwortliche Stelle darf den Abschluss eines Vertrags nicht von einer Einwilligung des Betroffenen nach Absatz 3 Satz 1 abhängig machen, wenn dem Betroffenen ein anderer Zugang zu gleichwertigen vertraglichen Leistungen ohne die Einwilligung nicht oder nicht in zumutbarer Weise möglich ist.
Drucksache 154/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... Zu Zeichen 138 Radfahrer kreuzen
Drucksache 889/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
... 65.1.1. Im Personenstandsrecht ist der Behördenbegriff weiter gefasst als im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht. Als Behörden sind alle Stellen anzusehen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen und hierzu die Kenntnis von Personenstandsdaten benötigen; hierzu zählen z.B. die Suchdiensteinrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes und des Kirchlichen Suchdienstes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeiner Teil
A 1. Namensführung
A 2. Orts- und Zeitangaben
A 3. Religion
A 4. Sprache und Schrift
A 5. Ausländische öffentliche Urkunden
A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen
A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit
A 8. Abkürzungen
Besonderer Teil
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Führung der Personenstandsregister
Kapitel 3 Eheschließung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
Abschnitt 2 Fortführung des Eheregisters
Kapitel 4 Begründung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Besonderheiten
Abschnitt 3 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungen
Abschnitt 1 Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle
Abschnitt 2 Familienrechtliche Beurkundungen
Kapitel 8 Berichtigungen und gerichtliches Verfahren
Abschnitt 1 Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts
Abschnitt 2 Gerichtliches Verfahren
Kapitel 9 Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister
Abschnitt 1 Beweiskraft; Personenstandsurkunden
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
Kapitel 10 Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren
Kapitel 11 Verordnungsermächtigungen
Kapitel 12 Übergangsvorschriften
77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV
77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV
78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV
78.2. Verlust des Familienbuchs
Anlage 1 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister
1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten
2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung
3. Namensänderung
3.1. Ehename
3.2. Behördliche Namensänderung
3.3. Sonstige
3.4. Religion
3.5. Berichtigung
Anlage 2 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister
1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses
2. Annahme als Kind
3. Namensänderung
4. Änderungen nach Transsexuellengesetz
5. Religion
6. Berichtigungen
Anlage 3 zur PStG-VwV
Begründung
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
Drucksache 48/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung - AtAV )
... Art der Verbringung (Zutreffendes ankreuzen)
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... Dasselbe gilt für Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werkes sowie der dem Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossenen Schwesternschaften.
Drucksache 217/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern KOM (2009) 84 endg.; Ratsdok. 6891/1/09
... In den zentralen Dienststellen wird die EU ihre Maßnahmen mit anderen richtungsweisenden Prozessen, Instrumenten und Programmen23 koordinieren. Dies soll sowohl EU-weit geschehen, als auch bei der Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen, Nicht-EU-Gebern, internationalen und gemeinschaftlichen NRO, dem Verband des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, der Weltbank den Vereinten Nationen und dem ISDR-System.
1. Einleitung
2. Begründung
2.1. Katastrophen auf dem Vormarsch – Entwicklungsländer am stärksten betroffen
2.2. Katastrophenvorsorge zahlt sich aus
2.3. Internationale Katastrophenvorsorge
2.4. Gründe für EU-Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge
3. Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern
3.1. Ziele
3.2. Geografische Reichweite, abgedeckte Katastrophenarten und Vorgehensweise
4. Prioritäre Interventionsbereiche
4.1. Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben
4.2. Katastrophenrisiken ermitteln, bewerten und überwachen und die Frühwarnung fördern
4.3. Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen
4.4. Begrenzung der Nebenrisikofaktoren
4.5. Stärkung der Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen Ebenen zu gewährleisten
5. Umsetzung der Strategie
5.1. Prioritäten bei der Umsetzung
5.2. Zusammenarbeit, Komplementarität und Koordinierung
5.3. Finanzierungsinstrumente der EU24
Drucksache 187/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
... Artikel 43 regelt das Verhältnis zum humanitären Völkerrecht und dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes.
Drucksache 86/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zum 10. Jahrestag des Ottawa-Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Dezember 2007 angenommen.
... 7. fordert alle Mitgliedstaaten, Bewerberländer und Vertragsstaaten des Ottawa-Übereinkommens auf den möglichen Konsequenzen des allgemein anerkannten Standpunkts des Internationalen Roten Kreuzes gebührende Aufmerksamkeit zu schenken dass jede Mine, bei der davon auszugehen ist, dass sie durch Gegenwart, Nähe oder Berührung einer Person zur Explosion gebracht wird, eine durch das Übereinkommen verbotene Antipersonenmine ist; stellt fest, dass dies bedeutet, dass spezifisch Tripwires, Break-wires, Tilt-rods, Low-Pressure Fuses, Aufhebesperren und ähnliche Zünder für die Vertragsstaaten des Übereinkommens verboten wären;
Drucksache 166/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008) 128 endg.; Ratsdok. 7403/08
... Zweckmäßiger erscheint es daher auch hier, die Mitgliedstaaten im Zuge der Festlegung von Mindeststandards der Sachaufklärung zu verpflichten, in ihrem jeweiligen Vollstreckungsrecht dem Schuldner grundsätzlich eine Verpflichtung zur Abgabe einer Selbstauskunft über sein Vermögen aufzuerlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Angaben des Schuldners so bestimmt sein müssen, dass sie Grundlage eines Vollstreckungsauftrags des Gläubigers sein können, insbesondere ist der Schuldner bei Forderungen zur Angabe des Forderungsgrundes und zur Bezeichnung der Beweismittel zu verpflichten. Dem Gläubiger ist nicht damit gedient, wenn der Schuldner lediglich durch Ankreuzen von Kästchen erklärt, dass er über Vermögen einer bestimmten Kategorie verfügt.
Drucksache 297/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
... ", welcher neben die bislang anerkannten Schutzzeichen des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des nicht mehr gebräuchlichen Roten Löwen mit roter Sonne auf weißem Grund tritt. Das neue Zusatzprotokoll erleichterte die Aufnahme der israelischen humanitären Organisation vom Roten Davidstern in die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und ermöglicht, den Roten Davidstern in Verbindung mit dem Roten Kristall als Kennzeichen zu verwenden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens Protokoll III
3 Präambel
Artikel 1 Einhaltung und Anwendungsbereich dieses Protokolls
Artikel 2 Schutzzeichen
Artikel 3 Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung
Artikel 4 Internationales Komitee vom Roten Kreuz und Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
Artikel 5 Missionen unter dem Dach der Vereinten Nationen
Artikel 6 Verhinderung und Ahndung von Missbrauch
Artikel 7 Verbreitung
Artikel 8 Unterzeichnung
Artikel 9 Ratifikation
Artikel 10 Beitritt
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 12 Vertragsbeziehungen beim Inkrafttreten dieses Protokolls
Artikel 13 Änderung
Artikel 14 Kündigung
Artikel 15 Notifikationen
Artikel 16 Registrierung
Artikel 17 Verbindlicher Wortlaut
Anhang Zeichen des III. Protokolls (Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 1 des Protokolls)
Artikel 1 Schutzzeichen
Artikel 2 Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung
Denkschrift
I. Allgemeiner Teil
II. Entstehungsgeschichte
III. Besonderer Teil
Anhang Zeichen des III. Protokolls
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 389: Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
Drucksache 756/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetz es (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG )
... Hinzu kommt das große ehrenamtliche Potenzial der Freiwilligen Feuerwehren sowie der im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden öffentlichen und privaten Organisationen, insbesondere des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Malteser-Hilfsdienstes. Das ehrenamtliche Engagement ist das Rückgrat des Zivil- und Katastrophenschutzes. Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich und wird durch gesellschaftliche Veränderungen wie z.B. die demographische Entwicklung, die weitere Zukunft der Wehrpflicht und die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt beeinflusst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. des Bundes
II. der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zivilschutzgesetzes
§ 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe
§ 14 Aus- und Fortbildung
§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17 Datenerhebung und -verwendung
§ 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19 Unterstützung des Ehrenamtes
§ 20 Schutzkommission
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Änderung
1. Neue Strategie/ Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
2. Politischer Auftrag
3. Bundesrechnungshof
II. Konzeption des Gesetzentwurfs und wesentliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Allgemeines
2. Gesetzgebungskompetenz im Einzelnen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Alternativen
VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VII. Bürokratiekosten
VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung / Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Artikel 1
Zu 1 Gesetzesbezeichnung :
Zu 2 § 5 :
Zu 3 Überschrift des sechsten Abschnitts :
Zu 4 Einfügung neuer § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe :
Zu 5 § 13 neu
Zu 6 Einfügung eines neuen § 14 Aus- und Fortbildung :
Zu 7 § 15 neu :
Zu 8 Einfügung von §§ 16 bis 20 :
§ 16 Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement
§ 17 Datenerhebung und -verwendung
§ 18 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
§ 19 Unterstützung des Ehrenamtes
§ 20 Schutzkommission
Zu 9 §§ 21 und 22 neu :
Zu 10 § 23 neu :
Zu 11 § 24 neu :
Zu 12 § 25 neu :
Zu 13 § 26 neu :
Zu 14 § 27 neu :
Zu 15 § 28 neu :
Zu 16 § 29 neu :
Zu 17 § 30 neu :
Zu 18 § 31 neu :
Zu 19 § 32 neu :
Zu 20 § 27 alt :
II. Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 559: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetz-Änderungsgesetz – ZSGÄndG)
Drucksache 697/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Suchdienstedatenschutzgesetzes (SDDSG)
... Die nationalen Suchdienste des Deutschen Roten Kreuzes und der Kirchliche Suchdienst führen auf Grund von Suchdienstvereinbarungen Aufgaben im Auftrag der Bundesregierung durch. Sie erheben und speichern seit 1945 personenbezogene Daten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Aufgaben der Suchdienste
§ 3 Erhebung
§ 4 Verwendung
§ 5 Löschung
§ 6 Schadensersatz
§ 7 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 233: Gesetz über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die nationalen Suchdienste (Suchdienstedatenschutzgesetz)
Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... – Aufstellung eines umfangreichen Kapazitätsaufbauprogramms, das dem Ausbau der Soforthilfe im Rahmen der Vereinten Nationen und des Roten Kreuzes zugute kommen soll,
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU
3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU
3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung
3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe
3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft
4. Aktionsplan
4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU
4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes
4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und
Anhang Waldbrände
Drucksache 512/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2008 zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall
... 9. verweist auf die Wichtigkeit der Stärkung der globalen Reaktionsfähigkeit und anerkennt deshalb die Rolle wichtiger Handlungsträger auf dem Gebiet der humanitären Hilfe wie der Vereinten Nationen, des Roten Kreuzes und der Nichtregierungsorganisationen in den von Katastrophen bedrohten Gebieten in Drittländern;
Drucksache 710/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
... Kompartiments* und ist bzgl. nachstehender Seuchen folgenden Kategorien zugeordnet: .................................................................................................. (* = Zutreffendes bitte ankreuzen)
Drucksache 683/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen
... – unter Hinweis auf den Jahresbericht 2007 des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, insbesondere den Teil über die besetzten palästinensischen Gebiete,
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.