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144 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kreuze"


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Drucksache 10/20

... eine entsprechende Regelung für die nichtbundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen trifft, welche auf bundeseigene öffentliche Eisenbahnen nicht anwendbar ist, ergibt sich dies bereits aus Aspekten der Gleichbehandlung. Darüber hinaus ist es aber im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Verkehrsarten auch sachgerecht, eine Ausgleichsregelung zu schaffen. Die Sicherung des sich kreuzenden Verkehrs an Bahnübergängen ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Straße und Schiene. Zielsetzung der Ausgleichsleistungen gemäß § 16



Drucksache 581/19 (Beschluss)

... , soweit Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben; das gilt auch für kommunale Schieneninfrastrukturunternehmen und für nicht bundeseigene Eisenbahnen als Baulastträger des kreuzenden Schienenweges,



Drucksache 591/2/19

... (7) Bei Parkscheinvordrucken ist der Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges durch deutliches Ankreuzen oder Eintragen der betreffenden Kalenderdaten und der Uhrzeit sowie durch Eintragen des Kalenderjahres auf dem Parkschein zu markieren. Die Aufrundung auf die dem Zeitpunkt des Abstellens folgende volle Viertelstunde ist zulässig. Bis zum Ausmaß der insgesamt erlaubten Parkdauer dürfen auch mehrere Parkscheinvordrucke mit geringerer Geltungsdauer angebracht werden, wobei auf jedem Parkschein der Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges zu markieren ist." ‘



Drucksache 581/2/19

... , soweit Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben; das gilt auch für kommunale Schieneninfrastrukturunternehmen und für nicht bundeseigene Eisenbahnen als Baulastträger des kreuzenden Schienenweges,



Drucksache 151/18

... Zu den Einzelaufgaben gehören Auskünfte zu Verbleibsangelegenheiten in Versorgungs-, in Todeserklärungs- (Auskünfte zu bereits durchgeführten Todeserklärungsverfahren), in Eherechts- (Wiederverheiratung) sowie in Erbrechtsangelegenheiten. Die Klärung von Vermisstenfällen in Zusammenarbeit mit dem Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes sowie Auskünfte im Zusammenhang mit Kriegsgefangenschaft und Internierung zählen ebenfalls zu den Einzelaufgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)

§ 1

§ 2

§ 3

Anlage 1
Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

3 Präambel

Artikel 1
Auflösung, Übergang

Artikel 2
Beschäftigte

Artikel 3
Dienstort

Artikel 4
Rechtliche Folgeregelungen

Artikel 5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Bundesarchivgesetzes

§ 3a
Wahrnehmung besonderer Aufgaben

Artikel 3
Folgeänderungen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu § 3a

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 3

Zu Artikel 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 664/17

... Mit dem neuen § 11 Absatz 1a wird eine zusätzliche Informationspflicht für den Sammelantrag eingeführt. Allerdings kann diese Informationspflicht durch einfaches Ankreuzen der entsprechenden Formulierung im Antragsvordruck erfüllt werden, so dass hier nur von einem sehr geringfügigen zusätzlichen Erfüllungsaufwand (Zeitaufwand 1 Minute) für die betroffenen Antragsteller auszugehen ist. Gleiches gilt für die entsprechende Änderung in § 11 a.



Drucksache 10/16

... Kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht durch die Ergänzung in § 16, da die Frage durch einfaches Ankreuzen in den entsprechenden Antragsformularen zu beantworten ist.



Drucksache 27/16 (Beschluss)

... Aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergibt sich jedoch, dass das deutsche Strafrecht das Verwenden von Kennzeichen über das Internet nicht erfassen kann, wenn die Inhalte im Ausland hochgeladen werden (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 88/ 14). Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Täter nach Tschechien gereist war, dort auf dem Internet-Videoportal YouTube eine Plattform mit der Bezeichnung "Arische Musikfraktion" gegründet und auf dieser Plattform u.a. Abbildungen von Hakenkreuzen hochgeladen hatte. Diese Inhalte wurden in der Folge von deutschen Internetnutzern abgerufen. Obwohl damit ein öffentliches Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegenüber inländischen Adressaten vorlag, konnte der Täter dennoch nicht nach § 86a Absatz 1 Nummer 1 StGB verurteilt werden.



Drucksache 27/16

... Aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergibt sich jedoch, dass das deutsche Strafrecht das Verwenden von Kennzeichen über das Internet nicht erfassen kann, wenn die Inhalte im Ausland hochgeladen werden (BGH, Beschl. v. 19.08.2014 - 3 StR 88/14). Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Täter nach Tschechien gereist war, dort auf dem Internet-Videoportal YouTube eine Plattform mit der Bezeichnung "Arische Musikfraktion" gegründet und auf dieser Plattform u.a. Abbildungen von Hakenkreuzen hochgeladen hatte. Diese Inhalte wurden in der Folge von deutschen Internetnutzern abgerufen. Obwohl damit ein öffentliches Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Orgamisationen gegenüber inländischen Adressaten vorlag, konnte der Täter dennoch nicht nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt werden.



Drucksache 507/16

... Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen sind Teil der Sicherheitsausrüstung, die zur Kontrolle von Personen, Handgepäck, aufgegebenem Gepäck, Bordvorräten, Luftfracht und Luftpost verwendet wird. Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen bilden einen beträchtlichen Markt mit einem jährlichen Umsatz von 14 Mrd. EUR weltweit, davon 4,2 Mrd. EUR allein in der EU. Flughäfen und Flugverkehrsdrehkreuze zählen zu den Sektoren mit dem größten globalen Wachstumspotenzial mit einer starken Ausrichtung auf die asiatischen Märkte.



Drucksache 627/1/16

... ) fallen könnten. Bei einem Großteil der mit Rotkreuzschwestern bestehenden Leiharbeitsverhältnissen können dadurch Arbeitsverhältnisse mit den als Entleihern auftretenden Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen entstehen. Dies hat zur Folge, dass die Mitglieder, Verbände und Gliederungen der Nationalen Gesellschaft des Roten Kreuzes in Ausnahmesituationen, wie zum Beispiel im Katastrophen-, Konflikts- oder Kriegsfall nicht wie bisher auf ihr Pflegepersonal zurückgreifen können. Letztlich wäre das Deutsche Rote Kreuz nicht mehr in der Lage, die gesetzlichen Aufgaben als Nationale Hilfsgesellschaft zu erfüllen.



Drucksache 480/16

... Rechtsverpflichtung beruht auf einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgenommenen Beauftragung des Deutschen Roten Kreuzes für die Errichtung und den Betrieb von Warteräumen für Flüchtlinge. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 480/16




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2016

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 71/1/16

... die Leitungen des TK-Betreibers vorab gesondert und erst anschließend im Rahmen der Baumaßnahme die Leitungen anderer Unternehmen zu entfernen. Bei einer kreuzenden Leitung müsste der TK-Betreiber die Straße aufgraben, um seine Leitung herauszulegen. Dies wäre nicht nur rein wirtschaftlich unsinnig. Es würde auch zu einer weiteren Belastung der Anlieger durch entsprechende Sperrungen der Straße führen, wäre insgesamt also nicht praktikabel.



Drucksache 26/16 (Beschluss)

... 2. Er bittet die Bundesregierung, sich weiterhin für eine zielgerichtete und reziproke Ausweitung von bilateralen Luftverkehrsrechten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten einzusetzen. Dabei sind regionale Interessen an der adäquaten Erweiterung der Anzahl interkontinentaler Direktverbindungen außerhalb von Drehkreuzen maßgeblich sicherzustellen.



Drucksache 48/16

... Zum einen haben sich die meisten Mitgliedstaaten im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD zur Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet, die in den am 5. Oktober 2015 veröffentlichten und im Folgemonat von den Staats- und Regierungschefs der G20 gutgeheißenen BEPSAbschlussberichte enthalten sind. Sollten die einzelnen Mitgliedstaaten die BEPSMaßnahmen jedoch einseitig und unterschiedlich umsetzen, könnte dies zu widerstreitenden nationalen Strategien, Verzerrungen und steuerlichen Hindernissen für Unternehmen in der EU und damit zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen. Es könnten zudem neue Schlupflöcher und Inkongruenzen entstehen, die von Unternehmen, die Steuervermeidung anstreben, ausgenutzt werden und damit die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Vereitelung solcher Praktiken durchkreuzen könnten. Es ist daher für das gute Funktionieren des Binnenmarkts wesentlich, dass die Mitgliedstaaten - zumindest - die BEPS-Maßnahmen der OECD in kohärenter und koordinierter Weise in ihre nationalen Systeme übertragen.



Drucksache 71/16 (Beschluss)

... die Leitungen des TK-Betreibers vorab gesondert und erst anschließend im Rahmen der Baumaßnahme die Leitungen anderer Unternehmen zu entfernen. Bei einer kreuzenden Leitung müsste der TK-Betreiber die Straße aufgraben, um seine Leitung herauszulegen. Dies wäre nicht nur rein wirtschaftlich unsinnig. Es würde auch zu einer weiteren Belastung der Anlieger durch entsprechende Sperrungen der Straße führen, wäre insgesamt also nicht praktikabel.



Drucksache 26/2/16

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich weiterhin für eine zielgerichtete und reziproke Ausweitung von bilateralen Luftverkehrsrechten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten einzusetzen. Dabei sind regionale Interessen an der adäquaten Erweiterung der Anzahl interkontinentaler Direktverbindungen außerhalb von Drehkreuzen maßgeblich sicherzustellen.



Drucksache 377/15

... Der Bundesrat hat die Bundesregierung im Rahmen der o.g. Entschließung gebeten zu prüfen, ob das Ziel der optimierten Anwendungssicherheit von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid nicht bereits durch die Vermeidung von Abgabefehlern bei der Belieferung von T-Rezepten erreicht werden kann, ohne den bisher erforderlichen Bürokratieaufwand zu erhöhen. Dieses Ziel könne nach Ansicht des Bundesrates dadurch erreicht werden, dass auf dem T-Rezept eine zusätzliche Rubrik zum Ankreuzen für die abgebende Apotheke eingeführt werde. Mit dem Kreuz würde die Apotheke bestätigen, dass bei der Abgabe sämtliche dafür notwendigen Voraussetzungen vorgelegen haben. Anlass für die Entschließung ist insbesondere die Regelung, wonach Durchschriften von sog. T-Rezepten von Apotheken wöchentlich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu übermitteln sind (bisher vierteljährlich).



Drucksache 536/1/14

... Dieses Ziel könnte dadurch erreicht werden, dass auf dem T-Rezept eine zusätzliche Rubrik zum Ankreuzen für das abgebende pharmazeutische Personal eingeführt wird. Mit dem Kreuz bestätigt die abgebende Person, dass bei der Abgabe sämtliche hierfür notwendigen Voraussetzungen vorgelegen haben. Auf diese Weise würde der Schritt der Abgabe einer besonderen Sorgfalt und Eigenkontrolle unterworfen und zudem vom Qualitätsmanagementsystem nach § 2a der



Drucksache 566/14

... aufgeführten Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, immer schriftlich dokumentiert sein. An die Art der Dokumentation sind dabei keine hohen Anforderungen zu stellen; so kann die Dokumentation z.B. mithilfe einer Tabelle durch Ankreuzen des betreffenden Allergens erfolgen, das dem abgegebenen Lebensmittel eindeutig zugeordnet werden kann, oder der Ausdruck einer elektronisch vorgehaltenen Information (beispielsweise durch ein elektronisches Waagen-System). Die Aufzeichnung muss allerdings Kontrollzwecken der zuständigen Überwachungsbehörden genügen. Auf Verlangen ist die schriftliche Dokumentation nicht nur der zuständigen Überwachungsbehörde, sondern auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Nachfrage leicht zugänglich zu machen. Weiterhin ist in der Verkaufsstätte auf die mündliche Information und die Möglichkeit der Einsichtnahme der schriftlichen Dokumentation an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar hinzuweisen.



Drucksache 536/14 (Beschluss)

... Dieses Ziel könnte dadurch erreicht werden, dass auf dem T-Rezept eine zusätzliche Rubrik zum Ankreuzen für das abgebende pharmazeutische Personal eingeführt wird. Mit dem Kreuz bestätigt die abgebende Person, dass bei der Abgabe sämtliche hierfür notwendigen Voraussetzungen vorgelegen haben. Auf diese Weise würde der Schritt der Abgabe einer besonderen Sorgfalt und Eigenkontrolle unterworfen und zudem vom Qualitätsmanagementsystem nach § 2a der



Drucksache 479/13

... Aktionen lassen bereits auf vielversprechende Ergebnisse schließen und sollten im Rahmen dieser Strategie fortgeführt werden. Innerhalb des Rahmens für das EU-Zollrisikomanagement wurde der Bereich des Zigarettenschmuggels für das Jahr 2013 zum gemeinsamen prioritären Kontrollbereich erklärt, um intensivere EU-weite risikobasierte, abgestimmte Kontrollen zu gewährleisten40. Ergänzend dazu organisieren die Kommission und die rumänischen Zollbehörden eine regionale GZA unter Beteiligung der Ukraine und der Republik Moldau. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Aktionen sollen spezielle Empfehlungen festgelegt und umgesetzt werden, um die systematischen EU-Kapazitäten zur Ermittlung und Bekämpfung festgestellter gemeinsamer Risiken im Bereich Zigaretten zu verstärken. Nach einer positiven abschließenden Analyse der Ergebnisse kann auch empfohlen werden, weitere gezielte Aktionen zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels zu organisieren, möglicherweise unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren für erhöhte Risiken, zum Beispiel Warensendungen, die aus wichtigen Ursprungsländern wie den VAE stammen oder über nachweislich mit Risiken behaftete Handelsdrehkreuze versandt wurden.



Drucksache 301/12 (Beschluss)

... - Die Luftverkehrsteuer führt im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich zu Wettbewerbsnachteilen der Fluggesellschaften gegenüber inner- und außereuropäischen Konkurrenten. Unter anderem erschwert die Luftverkehrsteuer deutschen Fluggesellschaften, die sich in einem international hoch wettbewerbsintensiven Markt befinden, Investitionen in neuestes und emissionsarmes Fluggerät. - Zudem fördert die Luftverkehrsteuer das Ausweichen von Passagieren an grenznahe Flughäfen im Ausland. Sie führt auch dazu, dass Fluggesellschaften zusätzliche Mittel- und Langstreckenflüge nicht an deutschen, sondern an anderen europäischen Drehkreuzen auflegen. Entsprechendes Wachstum findet also im Ausland statt.



Drucksache 447/12

... Geschlecht (ankreuzen)



Drucksache 301/2/12

... - Die Luftverkehrsteuer führt im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich zu Wettbewerbsnachteilen der Fluggesellschaften gegenüber inner - und außereuropäischen Konkurrenten. Unter anderem erschwert die Luftverkehrsteuer deutschen Fluggesellschaften, die sich in einem international hoch wettbewerbsintensiven Markt befinden, Investitionen in neuestes und emissionsarmes Fluggerät. - Zudem fördert die Luftverkehrsteuer das Ausweichen von Passagieren an grenznahe Flughäfen im Ausland. Sie führt auch dazu, dass Fluggesellschaften zusätzliche Mittel- und Langstreckenflüge nicht an deutschen, sondern an anderen europäischen Drehkreuzen auflegen. Entsprechendes Wachstum findet also im Ausland statt.



Drucksache 428/12 (Begründung)

... Die Ergänzung verdeutlicht die bereits bestehende Rechtslage für den Fall, dass die Radwegefurt nicht an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für den Fahrradverkehr vorhanden sind. Erforderlich ist, dass die Fußgängersignale in Fällen, wo keine Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind und die Radwegefurt an eine Fußgängerfurt grenzt, durch das Symbol "Radverkehr" ergänzt werden. Die Straßenverkehrsbehörden müssen bei der Einmündung von Radwegefurten, meist mit vorgelagerter Haltlinie, darauf achten, dass der Radverkehr auch dann signaltechnisch abgesichert geführt wird, wenn weder das Hauptsignal für den Kraftfahrzeugverkehr zu sehen, noch ein besonderes Radfahrsignal vorhanden ist. Durch Veränderung der Masken an den Fußgängersignalen (Kombination der Symbolen "Radverkehr" und "Fußgänger") ist zu gewährleisten, dass der Radfahrer sich dann nach diesen Signalen richtet. Die Kombination des Signalträgers mit den Symbolen "Radverkehr" und "Fußgänger" gilt dann auch als "besonderes Lichtzeichen für Radfahrer" i.S.d. § 37 Absatz 2 Nummer 6. Befindet sich die Radverkehrsführung neben der Fahrbahn einer Einmündung oder am kurzen Arm der T-Kreuzung, sind die für den Fahrverkehr geltenden Lichtzeichen nicht zu beachten, auch wenn in dem Bereich keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer oder Fußgänger (Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2016) vorhanden sind, wenn Radfahrer weder den Fahr- noch den Fußgängerverkehr kreuzen.



Drucksache 549/12

... Die Verkehrsinfrastruktur wird sich verändern. Eine moderne Infrastruktur wird zunehmend neue Komponenten aufnehmen, die es intelligenter (intelligent, IKT-gestützt und automatisiert), umweltfreundlicher (neue leichte und recycelbare Werkstoffe) und intermodaler (automatisierte Terminals, Drehkreuze und Ausrüstung) machen. Sie wird die Bereitstellung alternativer, CO



Drucksache 111/11

... Allgemeines : Die Bescheinigung ist in Großbuchstaben auszufüllen. Bei zutreffenden Angaben ist das entsprechende Kästchen anzukreuzen.



Drucksache 123/11

... mit anderen Leitungen in einer gemeinsamen Trasse verlegt, sind Vorkehrungen zu treffen, die eine gegenseitige Beeinträchtigung der Sicherheit der Leitungen ausschließen. Dies gilt entsprechend, wenn Gashochdruckleitungen andere Leitungen kreuzen.



Drucksache 642/1/11

... Eigene Stromerzeugung aus: (Zutreffendes bitte ankreuzen)



Drucksache 31/11

... Bei den TEN-V sollten die regionalpolitischen Mittel stärker auf die Realisierung des Kernnetzes mit hohem EU-Mehrwert konzentriert werden mit dem Ziel, kritische Engpässe insbesondere in grenzüberschreitenden Abschnitt en zu beseitigen, intermodale Drehkreuze zu verbinden und die Interoperabilität zu fördern.



Drucksache 642/11 (Beschluss)

... Eigene Stromerzeugung aus: (Zutreffendes bitte ankreuzen)



Drucksache 280/10

... 2. Falls sich die Ermittlungsmaßnahme(n) auf eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten spezifischen Ermittlungsmaßnahmen erstreckt/erstrecken, geben Sie dies bitte durch Ankreuzen des/der entsprechenden Kästchen(s) an:



Drucksache 80/2/10

... * (zutreffendes ankreuzen) (amtlicher Stempel)



Drucksache 701/10

... Um die Wirksamkeit der Katastrophenhilfe zu gewährleisten, sollten die Hilfsgüter so nah wie möglich an der Katastrophenzone vorgehalten werden, wobei nach Möglichkeit auf lokale und regionale Ressourcen zurückgegriffen werden sollte. Aus diesem Grund haben die internationalen humanitären Organisationen (z.B. Welternährungsprogramm und der Internationale Verband der nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds) mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die EU ihre Kapazitäten für die Vorhaltung von Hilfsgütern ausgebaut. Auch innerhalb der EU halten Mitgliedstaaten an strategischen Orten Ressourcen für die nationale Katastrophenhilfe und –abwehr vor. Wie jüngste Erfahrungen zeigen, kann dadurch die Reaktion auf Katastrophen erheblich beschleunigt werden. Der Aufbau eines weltweiten Netzes von regionalen Lagern/Drehscheiben könnte die schnelle Mobilisierung der Hilfe erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt

3. Leitprinzipien

4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr

4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne

4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr

4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung

4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik

4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport

4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr

5. Eine kohärentere Reaktion

5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums

5.2. Verstärkte Koordinierung

6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 80/10 (Beschluss)

... * (zutreffendes ankreuzen) (amtlicher Stempel)



Drucksache 278/10

... Die TEN-V-Politik sollte modernisiert werden, damit die Europäische Union ihre Ressourcen besser für die Durchführung strategischer Projekte mit hohem europäischem Mehrwert einsetzen kann, um kritische Engpässe zu beseitigen, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Strecken und intermodalen Drehkreuzen (Städte, Häfen, logistische Plattformen). Das TEN-V-Netz sollte die Entstehung eines integrierten europäischen Verkehrssystems fördern, das Probleme des Umweltschutzes und des Klimawandels besser angeht. Ein solches integriertes System würde auch intermodale Lösungen bieten, die dem Mobilitätsbedarf der Bürger und Unternehmen besser gerecht werden und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU unterstützen.



Drucksache 543/10

... Die Absätze 3 bis 5 verpflichten die Vertragsparteien, bestimmte Mindeststandards zum Schutz der Verfolgten zu schaffen. Die Beschuldigten oder Angeklagten sollen unverzüglich mit Vertretern ihrer Heimatstaaten oder, wenn sie staatenlos sind, mit Vertretern der Staaten, in denen sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, in Verbindung treten und diese empfangen können. Weiter ist die Verpflichtung enthalten, die Betroffenen über diese Rechte zu unterrichten. Nach Absatz 5 kann jede Vertragspartei, die eine Gerichtsbarkeit nach diesem Übereinkommen beanspruchen kann, das Internationale Komitee des Roten Kreuzes zur Kontaktaufnahme mit den Betroffenen einladen. Umsetzungsbedarf wird durch diese Bestimmungen, die den Vorschriften in den meisten Internationalen Übereinkommen gegen Terrorismus wie dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge entsprechen, nicht ausgelöst. Zum Recht von festgenommenen Beschuldigten, Kontakt zu ihrem Konsulat aufnehmen zu dürfen, und zu der diesbezüglichen Belehrungspflicht der Ermittlungsbehörden ist auf § 114b Absatz 2 Satz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmung

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Innerstaatliche Maßnahmen zur Verhütung des Terrorismus

Artikel 4
Internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung des Terrorismus

Artikel 5
Öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 6
Anwerbung für terroristische Zwecke

Artikel 7
Ausbildung für terroristische Zwecke

Artikel 8
Unerheblichkeit der tatsächlichen Begehung einer terroristischen Straftat

Artikel 9
Ergänzende Straftatbestände

Artikel 10
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 11
Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 12
Bedingungen und Garantien

Artikel 13
Schutz, Entschädigung und Unterstützung für Opfer des Terrorismus

Artikel 14
Gerichtsbarkeit

Artikel 15
Ermittlungspflicht

Artikel 16
Nichtanwendbarkeit des Übereinkommens

Artikel 17
Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen

Artikel 18
Auslieferung oder Strafverfolgung

Artikel 19
Auslieferung

Artikel 20
Ausschluss der Ausnahmeregelung für politische Straftaten

Artikel 21
Diskriminierungsklausel

Artikel 22
Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen

Artikel 23
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 24
Beitritt zum Übereinkommen

Artikel 25
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 26
Wirkungen des Übereinkommens

Artikel 27
Änderungen des Übereinkommens

Artikel 28
Überarbeitung des Anhangs

Artikel 29
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 30
Konsultationsrunde der Vertragsparteien

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Notifikation

Anhang

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu den Artikeln 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


Drucksache 98/2/10

... § 224 StGB-E umfasst mithin alle Personen, die sich in Erfüllung ihr obliegender öffentlich rechtlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Dies können Beamte, z.B. Polizeibeamte, oder Angestellte im öffentlichen Dienst sein. Eingeschlossen sind aber auch Angehörige oder Angestellte von Vereinen, die in öffentlich rechtlichem Auftrag tätig werden, z.B. von freiwilligen Feuerwehren, des Deutschen Roten Kreuzes oder anderen Hilfsorganisationen, welche mit der Wahrnahme des Rettungsdienstes beauftragt sind. Nicht zuletzt fallen darunter auch beliehene Private, wobei an die Neuorganisation des Gerichtsvollzieherwesens gedacht ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/2/10




Zu Artikel 1

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 113/10

... – Beschleunigung der Einführung strategischer Projekte mit hohem europäischen Mehrwert zur Beseitigung von Engpässen, insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Abschnitte und intermodale Drehkreuze (Städte, Häfen, logistische Plattformen);



Drucksache 43/10

... i) Zutreffendes bitte ankreuzen und ergänzen:



Drucksache 486/09

... 5. bedauert, dass in mehreren Bereichen, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie, die Situation noch nicht zufriedenstellend ist, verweist insbesondere auf die Notwendigkeit einer bedingungslosen Freilassung aller politischen Gefangenen; hebt hervor, wie wichtig die Abschaffung aller Hindernisse für die Reisefreiheit und den freien Zugang unabhängiger Beobachter, einschließlich des Internationen Roten Kreuzes, ist; fordert weitere Verbesserungen bei den Grundfreiheiten auch für die Nichtregierungsorganisationen; betont, wie notwendig die Durchführung der Reformen auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Verwaltung ist;



Drucksache 553/09

... 95. begrüßt, dass die Europäische Union und Turkmenistan im Juli 2008 die erste Runde des Menschenrechtsdialogs abgehalten haben; begrüßt, dass in Bezug auf die Menschenrechtslage in Turkmenistan Befürchtungen zum Ausdruck gebracht wurden, insbesondere was die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Funktionsfähigkeit der Zivilgesellschaft betrifft; verweist auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 betreffend eine Strategie der Europäischen Union für Zentralasien2 und bekräftigt, dass Turkmenistan Fortschritte in Schlüsselbereichen erzielen muss, damit die Europäische Union das Interimsabkommen abschließen kann, und zwar unter anderem durch die Gewährung eines freien und ungehinderten Zugangs für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, durch die Reform des Bildungssystems in Einklang mit internationalen Standards, durch die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, durch die Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderungen und durch die Möglichkeit für alle nichtstaatlichen Organisationen und alle Menschenrechtsorganisationen, frei in dem Land arbeiten zu können; fordert Rat und Kommission auf, vor der Unterzeichnung des Interimsabkommens eindeutig konkrete Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte anzumahnen und zu diesem Zweck einen Zeitplan mit klaren Fristen für die Einhaltung festzulegen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/09




Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Die Rechte von Kindern

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 816/09

... Beide Arme und Einwinkstäbe werden seitlich waagerecht ausgestreckt und langsam über den Kopf bewegt bis die Einwinkstäbe sich kreuzen.



Drucksache 4/09

... (3a) Wird die Einwilligung nach § 4a Absatz 1 Satz 3 in anderer Form als der Schriftform erteilt, hat die verantwortliche Stelle dem Betroffenen den Inhalt der Einwilligung schriftlich zu bestätigen, es sei denn, dass die Einwilligung elektronisch erklärt wird und die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene deren Inhalt jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Eine zusammen mit anderen Erklärungen erteilte Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Betroffene durch Ankreuzen, durch eine gesonderte Unterschrift oder durch ein anderes, ausschließlich auf die Einwilligung in die Verarbeitung oder Nutzung der Daten für Zwecke des Adresshandels, der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung bezogenes Tun zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, dass er die Einwilligung bewusst erteilt. (3b) Die verantwortliche Stelle darf den Abschluss eines Vertrags nicht von einer Einwilligung des Betroffenen nach Absatz 3 Satz 1 abhängig machen, wenn dem Betroffenen ein anderer Zugang zu gleichwertigen vertraglichen Leistungen ohne die Einwilligung nicht oder nicht in zumutbarer Weise möglich ist.



Drucksache 154/09

... Zu Zeichen 138 Radfahrer kreuzen



Drucksache 889/09

... 65.1.1. Im Personenstandsrecht ist der Behördenbegriff weiter gefasst als im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht. Als Behörden sind alle Stellen anzusehen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen und hierzu die Kenntnis von Personenstandsdaten benötigen; hierzu zählen z.B. die Suchdiensteinrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes und des Kirchlichen Suchdienstes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeiner Teil

A 1. Namensführung

A 2. Orts- und Zeitangaben

A 3. Religion

A 4. Sprache und Schrift

A 5. Ausländische öffentliche Urkunden

A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen

A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit

A 8. Abkürzungen

Besonderer Teil

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2
Führung der Personenstandsregister

Kapitel 3
Eheschließung

Abschnitt 1
Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Abschnitt 2
Fortführung des Eheregisters

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Besonderheiten

Abschnitt 3
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

Abschnitt 1
Anzeige und Beurkundung

Abschnitt 2
Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungen

Abschnitt 1
Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle

Abschnitt 2
Familienrechtliche Beurkundungen

Kapitel 8
Berichtigungen und gerichtliches Verfahren

Abschnitt 1
Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts

Abschnitt 2
Gerichtliches Verfahren

Kapitel 9
Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister

Abschnitt 1
Beweiskraft; Personenstandsurkunden

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

Kapitel 10
Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren

Kapitel 11
Verordnungsermächtigungen

Kapitel 12
Übergangsvorschriften

77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV

77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV

78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV

78.2. Verlust des Familienbuchs

Anlage 1
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister

1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten

2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung

3. Namensänderung

3.1. Ehename

3.2. Behördliche Namensänderung

3.3. Sonstige

3.4. Religion

3.5. Berichtigung

Anlage 2
zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister

1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses

2. Annahme als Kind

3. Namensänderung

4. Änderungen nach Transsexuellengesetz

5. Religion

6. Berichtigungen

Anlage 3
zur PStG-VwV

Begründung

3 Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz


 
 
 


Drucksache 48/09

... Art der Verbringung (Zutreffendes ankreuzen)



Drucksache 696/09

... Dasselbe gilt für Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes, der Arbeiterwohlfahrt und des Diakonischen Werkes sowie der dem Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossenen Schwesternschaften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 217/09

... In den zentralen Dienststellen wird die EU ihre Maßnahmen mit anderen richtungsweisenden Prozessen, Instrumenten und Programmen23 koordinieren. Dies soll sowohl EU-weit geschehen, als auch bei der Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen, Nicht-EU-Gebern, internationalen und gemeinschaftlichen NRO, dem Verband des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, der Weltbank den Vereinten Nationen und dem ISDR-System.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/09




1. Einleitung

2. Begründung

2.1. Katastrophen auf dem Vormarsch – Entwicklungsländer am stärksten betroffen

2.2. Katastrophenvorsorge zahlt sich aus

2.3. Internationale Katastrophenvorsorge

2.4. Gründe für EU-Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge

3. Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern

3.1. Ziele

3.2. Geografische Reichweite, abgedeckte Katastrophenarten und Vorgehensweise

4. Prioritäre Interventionsbereiche

4.1. Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben

4.2. Katastrophenrisiken ermitteln, bewerten und überwachen und die Frühwarnung fördern

4.3. Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen

4.4. Begrenzung der Nebenrisikofaktoren

4.5. Stärkung der Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen Ebenen zu gewährleisten

5. Umsetzung der Strategie

5.1. Prioritäten bei der Umsetzung

5.2. Zusammenarbeit, Komplementarität und Koordinierung

5.3. Finanzierungsinstrumente der EU24


 
 
 


Drucksache 187/09

... Artikel 43 regelt das Verhältnis zum humanitären Völkerrecht und dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

3 Präambel

Teil I

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Teil II

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Teil III

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Denkschrift

A. Allgemeines

Entstehungsgeschichte des Übereinkommens

Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

3 Würdigung

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

3 Präambel

Zu den einzelnen Artikeln

Zu Teil I

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 25

Zu Teil II

Zu Artikel 26

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 30

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 32

Zu Artikel 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Teil III

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 3

Zu Artikel 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 319: Gesetz zu dem internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen


 
 
 


Drucksache 86/08

... 7. fordert alle Mitgliedstaaten, Bewerberländer und Vertragsstaaten des Ottawa-Übereinkommens auf den möglichen Konsequenzen des allgemein anerkannten Standpunkts des Internationalen Roten Kreuzes gebührende Aufmerksamkeit zu schenken dass jede Mine, bei der davon auszugehen ist, dass sie durch Gegenwart, Nähe oder Berührung einer Person zur Explosion gebracht wird, eine durch das Übereinkommen verbotene Antipersonenmine ist; stellt fest, dass dies bedeutet, dass spezifisch Tripwires, Break-wires, Tilt-rods, Low-Pressure Fuses, Aufhebesperren und ähnliche Zünder für die Vertragsstaaten des Übereinkommens verboten wären;



Drucksache 166/1/08

... Zweckmäßiger erscheint es daher auch hier, die Mitgliedstaaten im Zuge der Festlegung von Mindeststandards der Sachaufklärung zu verpflichten, in ihrem jeweiligen Vollstreckungsrecht dem Schuldner grundsätzlich eine Verpflichtung zur Abgabe einer Selbstauskunft über sein Vermögen aufzuerlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Angaben des Schuldners so bestimmt sein müssen, dass sie Grundlage eines Vollstreckungsauftrags des Gläubigers sein können, insbesondere ist der Schuldner bei Forderungen zur Angabe des Forderungsgrundes und zur Bezeichnung der Beweismittel zu verpflichten. Dem Gläubiger ist nicht damit gedient, wenn der Schuldner lediglich durch Ankreuzen von Kästchen erklärt, dass er über Vermögen einer bestimmten Kategorie verfügt.



Drucksache 297/08

... ", welcher neben die bislang anerkannten Schutzzeichen des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des nicht mehr gebräuchlichen Roten Löwen mit roter Sonne auf weißem Grund tritt. Das neue Zusatzprotokoll erleichterte die Aufnahme der israelischen humanitären Organisation vom Roten Davidstern in die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und ermöglicht, den Roten Davidstern in Verbindung mit dem Roten Kristall als Kennzeichen zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 297/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens Protokoll III

3 Präambel

Artikel 1
Einhaltung und Anwendungsbereich dieses Protokolls

Artikel 2
Schutzzeichen

Artikel 3
Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung

Artikel 4
Internationales Komitee vom Roten Kreuz und Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften

Artikel 5
Missionen unter dem Dach der Vereinten Nationen

Artikel 6
Verhinderung und Ahndung von Missbrauch

Artikel 7
Verbreitung

Artikel 8
Unterzeichnung

Artikel 9
Ratifikation

Artikel 10
Beitritt

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Vertragsbeziehungen beim Inkrafttreten dieses Protokolls

Artikel 13
Änderung

Artikel 14
Kündigung

Artikel 15
Notifikationen

Artikel 16
Registrierung

Artikel 17
Verbindlicher Wortlaut

Anhang
Zeichen des III. Protokolls (Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absatz 1 des Protokolls)

Artikel 1
Schutzzeichen

Artikel 2
Verwendung des Zeichens des III. Protokolls zum Zweck der Bezeichnung

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Entstehungsgeschichte

III. Besonderer Teil

Anhang
Zeichen des III. Protokolls

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 389: Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)


 
 
 


Drucksache 756/08

... Hinzu kommt das große ehrenamtliche Potenzial der Freiwilligen Feuerwehren sowie der im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden öffentlichen und privaten Organisationen, insbesondere des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Malteser-Hilfsdienstes. Das ehrenamtliche Engagement ist das Rückgrat des Zivil- und Katastrophenschutzes. Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich und wird durch gesellschaftliche Veränderungen wie z.B. die demographische Entwicklung, die weitere Zukunft der Wehrpflicht und die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt beeinflusst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 756/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. des Bundes

II. der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zivilschutzgesetzes

§ 12
Grundsatz der Katastrophenhilfe

§ 14
Aus- und Fortbildung

§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

§ 17
Datenerhebung und -verwendung

§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes

§ 20
Schutzkommission

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Änderung

1. Neue Strategie/ Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder

2. Politischer Auftrag

3. Bundesrechnungshof

II. Konzeption des Gesetzentwurfs und wesentliche Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines

2. Gesetzgebungskompetenz im Einzelnen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung / Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Artikel 1

Zu 1 Gesetzesbezeichnung :

Zu 2 § 5 :

Zu 3 Überschrift des sechsten Abschnitts :

Zu 4 Einfügung neuer § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe :

Zu 5 § 13 neu

Zu 6 Einfügung eines neuen § 14 Aus- und Fortbildung :

Zu 7 § 15 neu :

Zu 8 Einfügung von §§ 16 bis 20 :

§ 16
Koordinierungsmaßnahmen; Ressourcenmanagement

§ 17
Datenerhebung und -verwendung

§ 18
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 19
Unterstützung des Ehrenamtes

§ 20
Schutzkommission

Zu 9 §§ 21 und 22 neu :

Zu 10 § 23 neu :

Zu 11 § 24 neu :

Zu 12 § 25 neu :

Zu 13 § 26 neu :

Zu 14 § 27 neu :

Zu 15 § 28 neu :

Zu 16 § 29 neu :

Zu 17 § 30 neu :

Zu 18 § 31 neu :

Zu 19 § 32 neu :

Zu 20 § 27 alt :

II. Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 559: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetz-Änderungsgesetz – ZSGÄndG)


 
 
 


Drucksache 697/08

... Die nationalen Suchdienste des Deutschen Roten Kreuzes und der Kirchliche Suchdienst führen auf Grund von Suchdienstvereinbarungen Aufgaben im Auftrag der Bundesregierung durch. Sie erheben und speichern seit 1945 personenbezogene Daten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 697/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Suchdienste

§ 3
Erhebung

§ 4
Verwendung

§ 5
Löschung

§ 6
Schadensersatz

§ 7
Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 233: Gesetz über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die nationalen Suchdienste (Suchdienstedatenschutzgesetz)


 
 
 


Drucksache 185/08

... – Aufstellung eines umfangreichen Kapazitätsaufbauprogramms, das dem Ausbau der Soforthilfe im Rahmen der Vereinten Nationen und des Roten Kreuzes zugute kommen soll,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU

3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU

3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung

3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe

3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft

4. Aktionsplan

4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU

4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes

4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und

Anhang
Waldbrände


 
 
 


Drucksache 512/08

... 9. verweist auf die Wichtigkeit der Stärkung der globalen Reaktionsfähigkeit und anerkennt deshalb die Rolle wichtiger Handlungsträger auf dem Gebiet der humanitären Hilfe wie der Vereinten Nationen, des Roten Kreuzes und der Nichtregierungsorganisationen in den von Katastrophen bedrohten Gebieten in Drittländern;



Drucksache 710/08

... Kompartiments* und ist bzgl. nachstehender Seuchen folgenden Kategorien zugeordnet: .................................................................................................. (* = Zutreffendes bitte ankreuzen)



Drucksache 683/08

... – unter Hinweis auf den Jahresbericht 2007 des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, insbesondere den Teil über die besetzten palästinensischen Gebiete,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.