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0554/1/06
0647/06
0190/06
0094/06B
0553/1/06
0302/06
0020/06B
0141/06
0176/06
0554/06B
0020/06
0162/06B
0792/1/06
0724/06
0745/1/06
0745/06
0404/1/06
0553/06
0745/06B
0837/06
0590/05
0592/05
0592/1/05
0229/05B
0552/05B
0626/05
0870/05
0790/05
0064/05
0807/05
0252/05
0678/2/05
0710/05
0211/1/05
0829/05
0678/1/05
0250/05
0553/05B
0286/1/05
0078/05
0147/05
0763/05
0144/3/05
0144/05
0438/1/05
0552/05
0092/05B
0813/05
0812/05B
0065/05
0817/1/05
0329/05
0045/05B
0438/05B
0926/05
0286/05B
0773/05
0241/05
0511/05
0812/05
0721/05
0458/05
0811/1/05
0349/05
0229/1/05
0925/05B
0925/1/05
0557/05
0937/1/05
0761/05
0803/05
0527/05
0572/05
0603/05
0811/05B
0553/05
0449/05
0363/05
0332/05
0021/05
0724/05
0937/05
0225/05
0552/1/05
0211/05B
0056/05B
0817/05
0623/05
0136/05
0812/1/05
0082/05
0173/05
0087/05
0394/05
0045/1/05
0229/05
0219/05
0237/05
0817/05B
0399/05
0056/1/05
0092/1/05
0095/05
0016/05
0496/05
0238/04B
0702/1/04
0702/04B
0305/1/04
0940/1/04
0331/04B
0903/04
0985/04
1002/04
0270/04
0642/04B
0238/04
0734/04
0241/04B
0128/04B
0995/04
0702/04
0940/04B
0305/04B
0709/04
0441/04
0889/04
0591/04
0888/04
0774/03
0774/03B
0450/03
0485/1/03
0312/03B
0485/03B
Drucksache 500/15

... Diese Fragen sind in bilateralen Verhandlungen zwar leichter zu behandeln, regionale und globale Lösungen zeitigen jedoch größere Wirkung. Eine verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Regulierung trägt dazu bei, den Handel zu erleichtern, erhöht die weltweiten Standards, verstärkt die Wirksamkeit der Vorschriften und unterstützt die Regulierungsstellen bei der besseren Nutzung begrenzter Ressourcen. Dies muss so geschehen, dass das Recht der Regierungen, zur Erreichung berechtigter Gemeinwohlziele tätig zu werden, nicht beschränkt wird (siehe Nummer 4.1.1). Fortschritte mit strategischen Handelspartnern wie den Vereinigten Staaten und Japan werden der Arbeit in Gremien wie der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) bei Kraftfahrzeugen, der Internationalen Harmonisierungskonferenz bei Arzneimitteln oder internationalen Normungsgremien im gesundheitspolizeilichen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 507/15

... /EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S.1), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/15/EU vom 13. Mai 2013 (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 172) geändert worden ist; Fahrzeuge der Klasse N2 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Mindestanforderungen an den Aufbau und den Betrieb von Ladepunkten

§ 4
Anzeige- und Nachweispflichten

§ 5
Kompetenzen der Regulierungsbehörde

§ 6
Übergangsregelung

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ermächtigung, Zielsetzung, zugrunde liegender Sachverhalt und wesentlicher Inhalt

II. Zeitliche Geltung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Änderungen der geltenden Rechtslage

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Paragraph 1:

Zu Paragraph 2:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Paragraph 3:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Paragraph 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Paragraph 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Paragraph 6

Zu Paragraph 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3233: Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Wirtschaft

3 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 62/1/15

... e) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Ausführungen im SRU-Sondergutachten zum Verkehr zum Anlass zu nehmen, sich auf europäischer Ebene vehement für zeitnah wirkende Regelungen zur Sicherstellung niedriger Emissionen im realen Fahrbetrieb durch entsprechende Verbesserungen des Typprüfverfahrens für Kraftfahrzeuge einzusetzen. Dies umfasst die kurzfristige Beschlussfassung eines belastbaren, eindeutigen und insbesondere die städtischen Fahrbedingungen umfassenden Messverfahrens für die Emissionen im realen Fahrbetrieb ("Realdriving emissions") als Grundlage für die nachfolgende Festlegung ambitionierter Begrenzungen der Kfz-Emissionen auf der Straße. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für die unverzügliche, verbindliche Einführung strenger Regelungen einzutreten. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass andernfalls die rechtlich verpflichtende, schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid gefährdet wird und das Risiko von Fahrbeschränkungen in städtischen Belastungsgebieten für Diesel-Kfz mit hohen realen Fahremissionen wächst. Ergänzend dazu bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/1/15




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zum Bereich Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 46/15

... b) Schäden aus der Haltung von Kraftfahrzeugen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Überschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Überschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Überschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Überwachung der Risikokonzentration

§ 274
Überwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Überwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 546/15

... Kraftfahrzeugsteuergesetz



Drucksache 155/15 (Beschluss)

... Kraftfahrzeugsteuergesetz



Drucksache 115/15

... Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 115/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtliche Folgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 229/14

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (ABl. EU (Nr.) L 263 Seite 11) bis zum 3 1. März eines jeden Jahres an die Europäische Kommission die nach § 3 3 Absatz 1 gespeicherten Namen oder Bezeichnungen und Anschriften der Fahrzeughalter, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

1. Straßenverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

1. Straßenverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

III. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

1. Straßenverkehrsgesetz:

2. Gewerbeordnung:

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
(Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes)

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Artikel 2
(Änderungen der Gewerbeordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Inkrafttreten)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2780: Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 648/1/14

... 14. Der Bundesrat stellt fest, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Der Gesetzentwurf überträgt den nach Landesrecht für die Kfz-Zulassung zuständigen Behörden neue Aufgaben, beispielsweise die gesamte Ausnahmeprüfung nach § 2 Absatz 1 Infrastrukturabgabengesetz für neu zuzulassende Kraftfahrzeuge, welche umfangreich ist und zusätzlich Kosten verursacht. Eine Zustimmung des Bundesrates sowie eine Quantifizierung des Erfüllungsaufwandes zu diesem Verfahren ist insoweit unerlässlich. Dies schließt auch die Zustimmungspflicht des Bundesrates zur Festlegung des Zeitpunkts des Beginns der Erhebung einer Infrastrukturabgabe für Bundesfernstraßen ein.



Drucksache 267/14

... Der Bundesrat unterstreicht das Potenzial von "Sharing-Modellen" (Bike-Sharing, Car-Sharing und Car-Pooling), um die Zahl der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu verringern und die Verkehrsüberlastung in Städten zu bekämpfen. Die Kommission stimmt zu, dass die Nutzung von Sharing-Modellen in den Städten der EU zunimmt. Sie hat bereits Schritte unternommen, um die Entwicklung solcher Modelle zu unterstützen und den Austausch einschlägiger Erfahrungen durch Initiativen wie CIVITAS und das Eltis-Webportal zu fördern. Die Kommission erwartet ein weiter steigendes Interesse an Sharing-Modellen und möchte die Entwicklungen in diesem Bereich durch geeignete Maßnahmen fördern, wie etwa durch die Bereitstellung entsprechender Plattformen zur Veröffentlichung von Informationen und zum Erfahrungsaustausch.



Drucksache 336/14

... Am 28. Februar 2014 wurde die Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU der Kommission zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG des Rates zur Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen veröffentlicht2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunundvierzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Inhalt der Regelung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

V. Erfüllungsaufwand

1. Für Bürgerinnen und Bürger

2. Für die Wirtschaft

3. Für die Verwaltung

3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund

3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VIII. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 502/14 (Beschluss)

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/14 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 648/14 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat stellt fest, dass es sich bei dem Gesetzentwurf um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Der Gesetzentwurf überträgt den nach Landesrecht für die Kfz-Zulassung zuständigen Behörden neue Aufgaben, beispielsweise die gesamte Ausnahmeprüfung nach § 2 Absatz 1 Infrastrukturabgabengesetz für neu zuzulassende Kraftfahrzeuge, welche umfangreich ist und zusätzlich Kosten verursacht. Eine Zustimmung des Bundesrates sowie eine Quantifizierung des Erfüllungsaufwandes zu diesem Verfahren ist insoweit unerlässlich. Dies schließt auch die Zustimmungspflicht des Bundesrates zur Festlegung des Zeitpunkts des Beginns der Erhebung einer Infrastrukturabgabe für Bundesfernstraßen ein.



Drucksache 653/14

... "7.1 Die Anerkennungsstelle übt die Aufsicht über die anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten aus. Mindestens alle 2 Jahre prüft sie oder lässt prüfen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/14




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrpersonalverordnung

§ 24a
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Bund, Länder und Kommunen

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Inanspruchnahme der Ausnahmemöglichkeiten Änderung der FPersV

aa Fahrzeuge zur Zustellung von Sendungen im Rahmen des Postuniversaldienstes § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV

Tabelle

bb Fahrzeuge mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb § 18 Absatz 1 Nummer 6 FPersV

Tabelle

Tabelle

Tabelle

cc Fahrzeuge für die Beförderung lebender Tiere § 18 Absatz 1 Nummer. 16 FPersV

Tabelle

b Verkürzung der Auditierungsintervalle

c Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr GüKGrKabotageV

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3061: Verordnung zur Änderung der Fahrpersonalverordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 436/14 (Beschluss)

... - und Schadstoffreduktion von konventionellen Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Antriebskonzepte lösen keine verkehrlichen Probleme wie Stau oder Parkraumüberlastung. Nur durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen, durch konsequente Förderung effizienterer Antriebstechnologien und durch die intelligente Verknüpfung aller Verkehrsträger (Intermodalität) kann die Nachhaltigkeit des Verkehrssektors signifikant und kostengünstig gestärkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 502/14

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Bund

II. Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 34/14

... 3. Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des VORSCHLAGS

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNGEN

3. RECHTLICHE ASPEKTE

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8
Delegierte Rechtsakte über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge

Artikel 14a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 319/1/14

... '01. In § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort "Kraftfahrzeugverkehr" die Wörter ", der Standstreifen zwischen Anschlussstellen einer Straße zum Zweck der Nutzung als Fahrstreifen," eingefügt.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 *

2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 4 - neu -

4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 5 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 Absatz 4 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 3.4 Text nach der Überschrift

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 4.1 Tabelle 4 Anmerkungen Satz 6

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 6.5 nach Gleichung 2 1

Zu Artikel 1 Nummer 5

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 6.6 letzter Satz

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Nummer 9.1.8


 
 
 


Drucksache 639/1/14

... Kraftfahrzeugsteuer



Drucksache 400/14

... Die Gewährleistung der Sicherheit vor der Inbetriebnahme (sicherheitstechnisch einwandfreie Errichtung) von Anlagen gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 4, 5 und 7 wird zusätzlich dadurch gewährleistet, dass der Behörde vor Inbetriebnahme und nach Änderungen zukünftig ein von einer ZÜS ausgestellter Prüfbericht vorgelegt werden muss. Zudem sind solche Anlagen im Hinblick auf die Vermeidung von Stofffreisetzungen auch nach dem anlagenbezogenen Gewässerschutzrecht des Bundes und der Länder durch Sachverständige prüfpflichtig, so dass es einer weiteren Dichtheitsprüfung nach BetrSichV nicht bedarf. Tank- und Füllstellen für Kraftfahrzeuge hingegen bleiben prüfpflichtig durch eine ZÜS, da diese Anlagen von Jedermann aufgesucht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5
Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9
Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14
Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16
Wiederkehrende Prüfung

§ 17
Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18
Erlaubnis- und Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21
Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Straftaten

§ 24
Übergangsvorschriften

Anhang 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

3.1 Allgemeine Mindestanforderungen

3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten

3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern

3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2
(zu §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 1
Zugelassene Überwachungsstellen

1. Zulassung von Überwachungsstellen

2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Abschnitt 2
Aufzugsanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Abschnitt 3
Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmung

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

5. Wiederkehrende Prüfungen

6. Prüfungen von Gasfüllanlagen, Tankstellen und Betankungsanlagen

Abschnitt 4
Druckanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

6.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen

6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

6.3 Kondenstöpfe und Abscheider für Gasblasen

6.4 Dampfbeheizte Muldenpressen und Pressen zum maschinellen Bügeln

6.5 Pressgas-Kondensatoren

6.6 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen

6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung

6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm

6.9 Flaschen für Atemschutzgeräte

6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen

6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern

6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung

6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter

6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische

6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen von weniger als -10 Grad Celsius

6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand

6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder

6.21 Steinhärtekessel

6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas

6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

6.24 Versuchsautoklaven

6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen

6.26 Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser

6.27 Pneumatische Weinpressen Membranpressen, Schlauchpressen

6.28 Plattenwärmetauscher

6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.30.1 Verwendungsfertige Druckanlagen

6.30.2 Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.31 Anlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden

6.32 Ortsfeste Füllanlagen für Gase

6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Abschnitt 1
Krane

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Tabelle

Abschnitt 2
Flüssiggasanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Abschnitt 3
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 11
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Organisatorische Maßnahmen

1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

4 Ermächtigungsgrundlagen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

3.1 Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Bund

c Länder

d Wirtschaft

e Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2603:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 400/14 (Beschluss)

... Übliche, für den Straßenverkehr zugelassene zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge sowie die üblichen für den Straßenverkehr zugelassenen Nutzfahrzeuge (zum Beispiel LKW) erfüllen diese Forderung bauartbedingt nicht, sondern rollen beim Loslassen der Befehlseinrichtungen mehr oder weniger weit aus bzw. beschleunigen sogar auf Gefällestrecken. Sie unterfallen, wenn von Beschäftigten benutzt, als mobile Arbeitsmittel auch der BetrSichV. Bei Beibehaltung der Forderung wäre deren Verwendung unzulässig, da sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht erfüllbar ist. Um die Verwendung dieser Arbeitsmittel, für die es keine Alternativen gibt und die in der Regel auf Grundlage europäischer Richtlinien (2002/24/EG,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BetrSichV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 4 BetrSichV

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 15 - neu - BetrSichV

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3a - neu - BetrSichV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2 BetrSichV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 BetrSichV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 BetrSichV

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3, Satz 4, Satz 5 - neu - BetrSichV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Satz 1 und Satz 2 - neu - BetrSichV

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

14. Zu Artikel 1 § 10 Überschrift BetrSichV

§ 10
Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 10a - neu - BetrSichV

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 und Satz 3a - neu - BetrSichV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 BetrSichV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Sätze 1 bis 4 BetrSichV

19. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 7 - neu - BetrSichV

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b, Nummer 5.2 Buchstabe b, Nummer 5.3 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 4.1 Satz 3 Buchstabe b, Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe c, Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2, Nummer 5.2 Buchstabe b BetrSichV

21. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BetrSichV

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 BetrSichV

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BetrSichV

24. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2, Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.4 BetrSichV

25. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 01 - neu - und 01a - neu -BetrSichV

26. Zu Artikel 1 § 18 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 Absatz 7 BetrSichV

27. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

28. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BetrSichV

29. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

30. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 BetrSichV

31. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

32. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

33. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

34. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

35. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV

36. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2 BetrSichV

37. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 01 - neu - BetrSichV

38. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BetrSichV

39. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1b - neu - BetrSichV

40. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1 BetrSichV

41. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1a - neu - BetrSichV

42. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 2a - neu - BetrSichV

43. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 4a - neu - BetrSichV

44. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.5 Buchstabe d BetrSichV

45. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.6 Satz 3 BetrSichV

46. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 2.5 Buchstabe a BetrSichV

47. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 3.2.1 BetrSichV

48. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV

49. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 2 BetrSichV

50. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 3 BetrSichV

51. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 4 Buchstabe g - neu - und Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 und Nummer 5.2 Buchstabe a BetrSichV

52. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.2 Satz 2 BetrSichV

53. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.4 BetrSichV

54. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.6 - neu - BetrSichV

55. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 1 Nummer 2 Satz 1 BetrSichV

56. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 2a - neu - BetrSichV

57. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 1 Satz 4, Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 5 BetrSichV

58. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

59. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV

60. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

61. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b BetrSichV

62. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu - BetrSichV

63. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.1 Satz 2 BetrSichV

64. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 und 4 BetrSichV

65. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Satz 2, Nummer 4.2, Nummer 5.2 Satz 1 BetrSichV

66. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3,

67. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe e - neu BetrSichV

68. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 1 Buchstabe c BetrSichV

70. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 2 BetrSichV

71. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.2 Satz 2 BetrSichV

72. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

73. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.1 Satz 1 BetrSichV

74. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.17.7 BetrSichV

75. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.30.1 Satz 1 BetrSichV

76. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.34 - neu - BetrSichV

77. Zu Artikel 1 Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 3 Tabellen 1 und 2, Abschnitt 2 Nummer 4 Tabelle 1 Abschnitt 3 Nummer 3 Tabelle 1 BetrSichV

78. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 GefStoffV

79. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

80. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu - GefStoffV

81. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 22 Absatz 1 Nummern 18 und 19 GefStoffV

82. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 1 GefStoffV

83. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 3 Satz 1 GefStoffV

84. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV

85. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 3 Satz 2 - neu - GefStoffV

86. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.7 Satz 8a - neu - GefStoffV

87. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

88. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 2 GefStoffV

89. Zu Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 639/14 (Beschluss)

... Kraftfahrzeugsteuer



Drucksache 436/1/14

... - und Schadstoffreduktion von konventionellen Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Antriebskonzepte lösen keine verkehrlichen Probleme wie Stau oder Parkraumüberlastung. Nur durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen, durch konsequente Förderung effizienterer Antriebstechnologien und durch die intelligente Verknüpfung aller Verkehrsträger (Intermodalität) kann die Nachhaltigkeit des Verkehrssektors signifikant und kostengünstig gestärkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 400/1/14

... Übliche, für den Straßenverkehr zugelassene zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge sowie die üblichen für den Straßenverkehr zugelassenen Nutzfahrzeuge (zum Beispiel LKW) erfüllen diese Forderung bauartbedingt nicht, sondern rollen beim Loslassen der Befehlseinrichtungen mehr oder weniger weit aus bzw. beschleunigen sogar auf Gefällestrecken. Sie unterfallen, wenn von Beschäftigten benutzt, als mobile Arbeitsmittel auch der BetrSichV. Bei Beibehaltung der Forderung wäre deren Verwendung unzulässig, da sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht erfüllbar ist. Um die Verwendung dieser Arbeitsmittel, für die es keine Alternativen gibt und die in der Regel auf Grundlage europäischer Richtlinien (2002/24/EG,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/14




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BetrSichV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 4 BetrSichV

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 15 - neu - BetrSichV

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3a - neu - BetrSichV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2 BetrSichV

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 BetrSichV

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 BetrSichV

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BetrSichV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3, Satz 4, Satz 5 - neu - BetrSichV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Satz 1 und Satz 2 - neu - BetrSichV

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

14. Zu Artikel 1 § 10 Überschrift BetrSichV

§ 10
Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 10a - neu - BetrSichV

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 und Satz 3a - neu - BetrSichV

17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 BetrSichV

18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Sätze 1 bis 4 BetrSichV

19. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 5 Satz 7 - neu - BetrSichV Dem Artikel 1 § 14 Absatz 5 ist folgender Satz anzufügen:

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b, Nummer 5.2 Buchstabe b, Nummer 5.3 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 4.1 Satz 3 Buchstabe b, Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe c, Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe b, Satz 2, Nummer 5.2 Buchstabe b BetrSichV

21. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BetrSichV

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 BetrSichV

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BetrSichV

24. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2, Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.4 BetrSichV

25. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 Nummer 01 - neu - und 01a - neu -BetrSichV

26. Zu Artikel 1 § 18 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 Absatz 7 BetrSichV

27. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BetrSichV

28. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BetrSichV

29. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

30. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 BetrSichV

31. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 5 Satz 1 BetrSichV

32. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

33. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 4 Satz 1 BetrSichV

34. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

35. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 1 BetrSichV

36. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2 BetrSichV

37. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 01 - neu - BetrSichV

38. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BetrSichV

39. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1b - neu - BetrSichV

40. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1 BetrSichV

41. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 1a - neu - BetrSichV

42. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 2a - neu - BetrSichV

43. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Nummer 4a - neu - BetrSichV

44. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.5 Buchstabe d BetrSichV

45. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 1.6 Satz 3 BetrSichV

46. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 2.5 Buchstabe a BetrSichV

47. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 3.2.1 BetrSichV

48. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV

49. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 2 BetrSichV

50. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 3 BetrSichV

51. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 4 Buchstabe g - neu - und Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.3 Satz 1 und 5.2 Buchstabe a

52. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.2 Satz 2 BetrSichV

53. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.4 BetrSichV

54. Zu Artikel 1 Anhang 1 Nummer 4.6 - neu - BetrSichV

55. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 1 Nummer 2 Satz 1 BetrSichV

56. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 2a - neu - BetrSichV

57. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 1 Satz 3, Abschnitt 3 Nummer 1 Satz 4, Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 5 BetrSichV

58. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

59. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.1 BetrSichV

60. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

61. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe b BetrSichV

62. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu BetrSichV

63. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4.3 Satz 1 Buchstabe c - neu BetrSichV

64. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.1 Satz 2 BetrSichV

65. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 und 4 BetrSichV

66. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 1 BetrSichV

67. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 5.3 Satz 4 BetrSichV

68. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Satz 2, Nummer 4.2, Nummer 5.2 Satz 1 BetrSichV

69. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3, Nummer 4.1 Satz 1, Sätze 4 und 5 - neu -, Nummer 4.3, Nummer 5.1 Satz 1, Sätze 4 und 5 - neu -, Nummer 5.2 Satz 2, Nummer 5.3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Nummer 6

70. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 3 Buchstabe e - neu BetrSichV

71. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 1 Satz 2 BetrSichV

72. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 1 Buchstabe c BetrSichV

73. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 Satz 2 BetrSichV

74. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.2 Satz 2 BetrSichV

75. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 4.2 Satz 1 Buchstabe a BetrSichV

76. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.1 Satz 1 BetrSichV

77. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.17.7 BetrSichV

78. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.30.1 Satz 1 BetrSichV

79. Zu Artikel 1 Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 6.34 - neu - BetrSichV

80. Zu Artikel 1 Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 3 Tabellen 1 und 2, Abschnitt 2 Nummer 4 Tabelle 1 Abschnitt 3 Nummer 3 Tabelle 1 BetrSichV

81. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 GefStoffV

82. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

83. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu - GefStoffV

84. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 22 Absatz 1 Nummern 18 und 19 GefStoffV

85. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 1 GefStoffV

86. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.4 Absatz 3 Satz 1 GefStoffV

87. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GefStoffV

88. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.6 Absatz 3 Satz 2 - neu - GefStoffV

89. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.7 Satz 8a - neu - GefStoffV

90. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

91. Zu Artikel 2 Nummer 5 Anhang I Nummer 1.8 Absatz 2 GefStoffV

92. Zu Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 460/14

... Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

a Bund:

b Länder:

c Kommunen:

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Bezüge zum und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Alternativen

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VI. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

a Bund

b Länder

c Kommunen

VII. Weitere Kosten

VIII. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Anlage 18
:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2781: Erste Verordnung zur Änderung Fahrerlaubnis-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 543/14

... Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Drittes Gesetz

Artikel 1

§ 13a
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 3) Berechnung der Höhe des Mautsatzes

Anlage 1a
(zu § 13a Absatz 2) Mautsätze im Zeitraum vom ... [Einsetzen: Tag des Inkrafttretens des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstaßenmautgesetzes] bis zum Beginn des Tages, ab dem die Anlage 1 nach Maßgabe des § 13a Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, anzuwenden ist.

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gesetzgebungskompetenz

7. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3091: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 639/14

... und in der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung sind nach Übernahme der Verwaltung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)

Artikel 2
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 671/13

... b) der Führer von Kraftfahrzeugen gemäß § 6a Absatz 7, soweit diese von außen mit elektrischer Energie aufladbar sind, im Bereich von Ladestationen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

I. Anlass und Zielsetzung

II. Lösung

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV.2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

V. Sonstige Kosten

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 286/13 (Beschluss)

... - Die Aufgabe der polizeilichen Verkehrsüberwachung wurde nicht an die EU übertragen. Die EU verfügt damit im Bereich der Verkehrsüberwachung grundsätzlich nicht über Kompetenzen zur Regelung (polizeilicher) Fahrzeugkontrollen. Soweit sich die Kommission beispielsweise auf die Kompetenzergänzungsklausel des Artikels 352 AEUV beruft, weil europaweit einheitliche Kontrollen zur Sicherstellung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes erforderlich sind, muss das Erfordernis näher begründet werden. - Die gezielte Kontrolle von Schwerverkehrsfahrzeugen zu verstärken, ist grundsätzlich zu begrüßen. Von den Polizeien der Länder werden bereits jetzt verdachtsunabhängig Kontrollen des Schwerverkehrs durchgeführt. Dabei wird die Einhaltung aller einschlägigen Regeln, seien es die Regeln für das Fahrzeug, den Fahrer oder das Verkehrsverhalten überwacht. Maßstab ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, aber auch die Schonung der Straßeninfrastruktur beispielsweise durch Erkennen von Kraftfahrzeugen mit Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse und der Achslasten.



Drucksache 768/13 (Beschluss)

... Änderungen betreffen hier in der Hauptsache die Wirtschaft: Hersteller (inklusive Zulieferer) und Entsorger von Kraftfahrzeugen. Dabei können sich Änderungen durchaus existenzgefährdend auswirken. Die Öffentliche Hand ist durch ggf. erhöhten Aufwand bei Überwachung oder Genehmigung betroffen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/13 (Beschluss)




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang

Anhang des
Verordnungsvorschlags zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 AEUV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 445/13 (Beschluss)

... e betroffen; auch die betrieblichen Kraftfahrzeuge (Dienstwagen) dürften in der Regel mit Warnwesten ausgerüstet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Eingangssatz StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 0 - neu - § 53a Inhaltsübersicht StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 2 und 4 Nummer 3 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34b Absatz 1 Satz 6 StVZO

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 52 Absatz 3 Satz 2 StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 67 Absatz 1 StVZO


 
 
 


Drucksache 190/13 (Beschluss)

... § 60 - neu - umfasst lediglich noch die Kostenübernahme für Krankenfahrten, die gemäß den Krankentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 als Fahrten definiert sind, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 23/13

... Prüfung und Erteilung der Typgenehmigung nach der ECE-Regelung Nr. 105 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen für den Transport gefährlicher Güter hinsichtlich ihrer besonderen konstruktiven Merkmale) bzw. Erteilung einer Typgenehmigung nach der Richtlinie 98/91 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 1998 über Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, die zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße bestimmt sind, und zur Änderung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Artikel 1
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)

§ 1
Kosten

§ 2
Gebührenfestsetzung

Artikel 2
Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

3 Inhaltsübersicht

I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren

II. Teil: Straßenverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6

III. Teil: Eisenbahnverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4

IV. Teil: Binnenschiffsverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

V. Teil: Seeschiffsverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

VI. Teil: Ortsbewegliche Druckgeräte

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Bundesamtes für Strahlenschutz

I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

II. Teil: Amtshandlungen nach § 6 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung See

Anlage 3
(zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Anlage 4
(zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes

Anlage 5
(zu § 1 Absatz 5) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

I. Allgemeiner Teil

4 Alternativen

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

II. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

III. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 :

Zu den entfallenen Gebührennummern 001 bis 012:

Zu Gebührennummer 013:

Zu den entfallenen Gebührennummern 014, 015 und 016:

Zu den entfallenen Gebührennummern 017 und 018:

Zu der entfallenen Gebührennummer 019:

Zu den Gebührennummern 102, 311.1, 411, 701, 801, 901 und 1001:

Zu der entfallenen Gebührennummer 103:

Zu den Gebührennummern 211 und 212:

Zu Gebührennummer 213:

Zu Gebührennummer 221.1:

Zu den Gebührennummern 222 bis 226 und 613 bis 617:

Zu den Gebührennummern 222.5, 223.1, 613.5 und 614.1:

Zu den Gebührennummern 226 und 617:

Zu den Gebührennummern 225.4, 225.5, 613.3.1, 614.3.1 und 616.1:

Zu den Gebührennummern 701 bis 833 allgemein:

Zu den Gebührennummern 702.1 und 702.2:

Zu den Gebührennummern 703 bis 705:

Zu den Gebührennummern 704, 706, 707, 708, 709, 710, 717, 718, 721, 722 und 724:

Zu den Gebührennummern 721.1 bis 721.5

Zu Gebührennummer 723:

Zu den Gebührennummern 711 bis 716 und 724 bis 734:

Zu Gebührennummer 735:

Zu den Gebührennummern 901 bis 1050:

Zu den Gebührennummern 1101 und 1102:

Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 :

Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 4 :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2133: Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 286/1/13

... - Die Aufgabe der polizeilichen Verkehrsüberwachung wurde nicht an die EU übertragen. Die EU verfügt damit im Bereich der Verkehrsüberwachung grundsätzlich nicht über Kompetenzen zur Regelung (polizeilicher) Fahrzeugkontrollen. Soweit sich die Kommission beispielsweise auf die Kompetenzergänzungsklausel des Artikels 352 AEUV beruft, weil europaweit einheitliche Kontrollen zur Sicherstellung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes erforderlich sind, muss das Erfordernis näher begründet werden. -Die gezielte Kontrolle von Schwerverkehrsfahrzeugen zu verstärken, ist grundsätzlich zu begrüßen. Von den Polizeien der Länder werden bereits jetzt verdachtsunabhängig Kontrollen des Schwerverkehrs durchgeführt. Dabei wird die Einhaltung aller einschlägigen Regeln, seien es die Regeln für das Fahrzeug, den Fahrer oder das Verkehrsverhalten überwacht. Maßstab ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, aber auch die Schonung der Straßeninfrastruktur beispielsweise durch Erkennen von Kraftfahrzeugen mit Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse und der Achslasten.



Drucksache 519/13

... Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein wichtiges Thema für die gesamte Europäische Union und ihre Einwohner: In den 27 Mitgliedstaaten sind 500 Millionen Bürger mit mehr als 230 Millionen Fahrzeugen auf Straßen mit einer Gesamtlänge von über 5 Millionen Kilometern unterwegs. Die Initiative für den interoperablen EU-weiten eCall-Dienst zielt darauf ab, alle Kraftfahrzeuge in Europa mit bestimmten Mindestfunktionen auszustatten, die nötig sind, damit Notrufe von den Notrufdiensten angemessen bearbeitet werden können. Gegenwärtig werden in den Mitgliedstaaten jedes Jahr mehr als 100 Millionen Reisen auf der Straße unternommen. Angesichts des weiteren Zusammenwachsens der Europäischen Union (durch freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr) wird diese Zahl künftig sogar noch zunehmen. Um die Interoperabilität und Kontinuität des Dienstes in ganz Europa zu gewährleisten, die von einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sind Maßnahmen auf EU-Ebene nötig. Ein solches Vorgehen unter Verwendung gemeinsamer europäischer, von den europäischen Normenorganisationen (CEN und ETSI) genehmigter eCall-Normen wird darüber hinaus dafür sorgen, dass die Notrufdienste überall in Europa effizient erbracht werden, beispielsweise bei Reisen im Ausland. Zudem wird es helfen, eine Marktfragmentierung zu vermeiden (die sich ergeben kann, wenn nationale und/oder herstellereigene private Lösungen auf unterschiedliche Weise eingeführt werden).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultationen interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse

2.2.1. Analyse der wichtigsten Kosten für Notrufabfragestellen

2.2.2. Analyse der wichtigsten Vorteile

2.2.3. Kosten-Nutzen-Verhältnis

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 768/1/13

... Änderungen betreffen hier in der Hauptsache die Wirtschaft: Hersteller (inklusive Zulieferer) und Entsorger von Kraftfahrzeugen. Dabei können sich Änderungen durchaus existenzgefährdend auswirken. Die Öffentliche Hand ist durch ggf. erhöhten Aufwand bei Überwachung oder Genehmigung betroffen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/1/13




Zu den Vorlagen allgemein

Zu den Rechtsakten im Anhang


 
 
 


Drucksache 671/1/13

... "§ 6a1 Elektromobilität und besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/1/13




1. Zu Artikel 1 § 6a1 - neu - StVG

'Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 6a1
Elektromobilität und besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge

'Zu Artikel 1 § 6a1 StVG


 
 
 


Drucksache 717/13

... Ein Beispiel dafür sind die EU-Vorschriften im Bereich der fluorierten Gase17, die die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen vorschreiben. Ähnliche Rechtsvorschriften wurden auf EU-Ebene für bestimmte Kategorien von Triebfahrzeugführern18 und Fahrern bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr19 entwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 717/13




1. Einleitung

2. warum IST ES wichtig, ALLE Berufe einer überprüfung zu unterziehen?

2.1 Mögliche Vorteile einer Reglementierung des Berufszugangs

2.1.1 Dem Verbraucher helfen, die Qualität einer Dienstleistung zu bewerten

2.1.2 Das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft in einem Mitgliedstaat unterstützen

Verbraucherschutz und Gemeinwohl

Auswirkungen auf Dritte

2.2 Vorteile einer Öffnung des Berufszugangs

2.2.1 Größere Auswahl für den Verbraucher zu einem niedrigeren Preis Niedrigere Preise

Größere Auswahl für die Verbraucher

2.2.2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Beschäftigung auf nationaler Ebene

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

2.3 Bewertung der ökonomischen Auswirkungen von Reglementierungen

2.4 Fachkräften die Nutzung der Vorteile des Binnenmarkts ermöglichen

2.5 Notwendigkeit vollständiger Transparenz und einer fundierten Analyse

3. WIE WIRD die Kommission die gegenseitige Evaluierung Durchführen?

3.1 Umfang

3.2 Bewertung der Berechtigung der Reglementierung

3.2.1 Mehrschichtigkeit der Reglementierung

3.2.2 Schutzmaßnahmen durch Bildungssysteme oder Arbeitgeber

3.2.3 Vorschriften auf regionaler Ebene

3.3 Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Reglementierung

3.3.1 Umfang und Anzahl der vorbehaltenen Tätigkeiten

3.3.2 Auswirkungen auf die Dienstleistungsempfänger und auf den Markt

3.3.3 Alternative Modelle im Vergleich

4. der Arbeitsplan

4.1 Erste Phase: Bestandsaufnahme der reglementierten Berufe in jedem Mitgliedstaat

4.2 Zweite Phase November 2013 - April 2015 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die erste Gruppe von Wirtschaftszweigen

4.3 Dritte Phase Juni 2014 - Januar 2016 : Überprüfung, Evaluierung und nationale Aktionspläne für die zweite Gruppe von Wirtschaftszweigen

5. Schlussfolgerungen

Anhang I
Unterschiedliche Ansätze für die Reglementierung beruflicher Tätigkeiten

1. Reglementierte Berufe in Verbindung mit vorbehaltenen Tätigkeiten

2. Berufliche Tätigkeiten, deren Reglementierung durch eine obligatorische Zertifizierung erfolgt

3. Geschützte Berufsbezeichnungen

4. Systeme der Zertifizierung auf freiwilliger Basis

Anhang II


 
 
 


Drucksache 440/13

... Mikro- und nanoelektronische Komponenten und Systeme1 sind nicht nur für digitale Produkte und Dienste unverzichtbar, sie bilden auch eine wichtige Grundlage für die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in allen großen Wirtschaftszweigen. Dank ihrer elektronischen Bauteile sind heutige Kraftfahrzeuge, Flugzeuge und Züge sicherer, energieeffizienter und bequemer. Das Gleiche gilt für große Sektoren wie Medizin- und Gesundheitstechnik, Haushaltsgeräte, Energienetze und Sicherheitssysteme. Deshalb ist die Mikro- und Nanoelektronik eine grundlegende Schlüsseltechnologie ("KET")2, auf die es im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union ganz maßgeblich ankommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 547/13

... 3. ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/13




Anlage Viertes
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

1. Zum Titel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 1 Satz 2 -neu-, Satz 4, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7a Satz 1, 2 und 4, Absatz 8 Satz 1, Absatz 9, Absatz 10, Absatz 11 Satz 4 StVG ,

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht FahrlG

4. Zu Artikel 9 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 59/13

... Ebenso bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich des Anwendungsbereichs der einschlägigen gesetzlichen oder Selbstregulierungsinstrumente. Während diese in einigen Mitgliedstaaten den Schutz vor unlauteren Handelspraktiken in der Einzelhandelslieferkette oder in einem bestimmten Sektor des Einzelhandels gewährleisten, haben die entsprechenden Vorschriften in anderen Mitgliedstaaten allgemeine Geltung. So existieren beispielsweise in Portugal32, Slowenien 33, Spanien 34, Belgiens und im Vereinigten Königreich36 Verhaltenskodizes, die die Lebensmittelversorgungskette betreffen37, und in den Niederlanden und in Irland ist die Einführung entsprechender Kodizes geplant. Die Tschechische Republik, Ungarn und Italien haben Gesetze zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken im Lebensmittelsektor erlassen. Auch im Kraftfahrzeugeinzelhandel wird vor allem auf Selbstregulierung gesetzt, um gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen. Die Vorschriften des französischen Handelsrechts zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken hingegen gelten generell für alle B2B-Beziehungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 710/13 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, zeitnah eine Regelung durch Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) zu treffen, die eine eindeutige Kennzeichnung von Euro 6/VI-Fahrzeugen mittels einer Plakette ermöglicht.



Drucksache 710/13

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, zeitnah eine Regelung durch Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/13




Entschließung

Zu Ziff. 1:

Zu Ziff.2:

Zu Ziff.3:


 
 
 


Drucksache 807/13 (Beschluss)

... 8. Er unterstützt die Auffassung der Kommission, dass durch die EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität und durch zunehmend strengere Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Emissionen, Schadstoffeinträgen und Partikeln geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund begrüßt es der Bundesrat, wenn die Kommission bei der Festlegung von ambitionierten, realistischen Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge (EURO-Normen) und bei der Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger und - Technologien (wie z.B. der E-Mobilität) weiter aktiv ist.



Drucksache 336/13

... -Reduzierung vor allem durch die Festsetzung von Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge erfolgen soll. Die Zielvorgabe von 95g CO



Drucksache 325/13

... Zum innerbetrieblichen Transport eines organischen Peroxids dürfen nur Kraftfahrzeuge oder Flurförderzeuge eingesetzt werden, die keine Zündquelle für das organische Peroxid darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 78/13

... In § 7b Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "Artikel 1 Abs. 3 der Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (ABl. EG (Nr.) L 103 S. 1)" durch die Wörter "Artikel 1 Nummer 3 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 202
Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes

§ 16

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 672/13

... Mit der Einführung dieser Regelungen wird einer wiederholten Forderung der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. Oktober 2010, vom 6./7. April 2011 und vom 4./5.10.2012 entsprochen. Mit letztgenanntem VMK-Beschluss wurde die Bundesregierung gebeten, eine rechtssichere Ermächtigungsgrundlage für das kostenlose oder kostenreduzierte Parken von Elektrokraftfahrzeugen (eKfz) im StVG zu schaffen. Auch für die Kennzeichnung von eKfz bietet sich nach Auffassung der VMK die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Abschnitt 5a
Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

1. Einzeiliges Kennzeichen

2. Zweizeiliges Kennzeichen

2a. Kraftradkennzeichen

3. Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen

4. Ergänzungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 9 Absatz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a und b Anlage 4 Abschnitt 2a und Abschnitt 5a

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 Absatz 1 Satz2

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 30 Absatz 1 und § 31 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 190/13

... § 60 SGB V - neu - umfasst lediglich noch die Kostenübernahme für Krankenfahrten, die gemäß den Krankentransport-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V als Fahrten definiert sind, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines Zielsetzung:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 768/3/13

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr.

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Drucksache 768/3/13




Anhang des
Verordnungsvorschlags zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 AEU-Vertrag


 
 
 


Drucksache 120/13

... Insgesamt wird die Zahl der je Fahrer auszustellenden Bescheinigungen auf elf Bescheinigungen je Jahr geschätzt. Es wird geschätzt, dass der dem Fahrer zur Verfügung stehende Urlaub in vier Blöcken genommen wird, für den Urlaub also vier Bescheinigungen je Jahr auszustellen sind. Die auf Grund von Krankheit auszustellenden Bescheinigungen werden auf sieben geschätzt. Im Jahr 2010 lag die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage je Jahr in der Berufsgruppe der Kraftfahrzeugführer bei 20,4 Tagen (siehe hierzu BKK Gesundheitsreport 2011, S. 82, Essen, 2011). Gemessen an der Dauer der Arbeitsunfähigkeit liegt der größte Anteil der Arbeitsunfähigkeitsfälle in Deutschland zwischen einem und drei Tagen (siehe hierzu BKK Gesundheitsreport 2011, S. 17, Essen, 2011). Daher wird von einer durchschnittlichen krankheitsbedingten Abwesenheitsdauer von drei Tagen ausgegangen. Bei durchschnittlich 20,4 Arbeitsunfähigkeitstagen je Jahr kann somit die Anzahl der aus Krankheitsgründen auszustellenden Bescheinigung auf sieben geschätzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/13




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Erfüllungsaufwand auf Grund des geltenden § 20 Absatz 1 und 3 FPersV

b Erfüllungsaufwand nach der Reform des § 20 Absatz 1 FPersV

c Erfüllungsaufwand auf Grund des geltenden § 20 Absatz 2 FPersV

d Erfüllungsaufwand nach der Reform des § 20 Absatz 2 FPersV

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2226: Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften (BMVBS)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 741/13

Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie



Drucksache 290/13

... Die Versicherungsbündelung beruht auf dem Prinzip der Solidarität zwischen den Versicherungsnehmern. Daher wird zuweilen eine Bündelung einfacher Risiken wie des Brandrisikos oder der Kraftfahrzeugversicherung mit dem Risiko von Naturkatastrophen in einer Versicherungspolice verlangt. Im Idealfall sollte das Versicherungssystem beispielsweise durch Risikoabschläge anerkennen, dass das Risiko bei bestimmten Versicherten nicht existent oder im Vergleich zu Versicherten in Risikogebieten sehr gering ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/13




Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen

1. Hintergrund

Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011

Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher

Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher

Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher

Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011

Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten

2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen

Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden

4 Fragen

2.1. Versicherungsbündelung

4 Fragen

2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen

4 Fragen

2.3. Katastrophenversicherungspools

2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz

4 Fragen

2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen

2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung

2.5.2. Wetterforschung

2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft

4 Fragen

3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung

3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung

4 Fragen

3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge

4 Fragen

3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten

4 Fragen

3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags

4 Fragen

3.5. Daten, Forschung und Information

4 Fragen

3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

4 Fragen

4. Vom Menschen verursachte Katastrophen

4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen

4 Fragen

4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen

4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen

4 Fragen

4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen

4 Fragen

5. Schadenregulierung

4 Fragen

6. Allgemeine Bemerkungen

4 Fragen

7. Welche weiteren Schritte sind geplant?


 
 
 


Drucksache 247/13

... /EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 498/13

... 9. vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 13
Verbraucher

§ 126b
Textform

Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen

Kapitel 1
Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen

§ 312
Anwendungsbereich

§ 312a
Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Kapitel 2
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge

§ 312b
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

§ 312c
Fernabsatzverträge

§ 312d
Informationspflichten

§ 312e
Verletzung von Informationspflichten über Kosten

§ 312f
Abschriften und Bestätigungen

§ 312g
Widerrufsrecht

§ 312h
Kündigung und Vollmacht zur Kündigung

Kapitel 3
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i
Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312j
Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Kapitel 4
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 312k
Abweichende Vereinbarungen und Beweislast

Titel 5
Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

§ 356
Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

§ 356a
Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 356b
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

§ 356c
Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357a
Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 357b
Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen

§ 357c
Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen

§ 358
Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag

§ 359
Einwendungen bei verbundenen Verträgen

§ 360
Zusammenhängende Verträge

§ 361
Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast

§ 443
Garantie.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften

§ 508
Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.

§ 510
Ratenlieferungsverträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 246
Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Artikel 246a
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten

§ 3
Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

§ 4
Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten

Artikel 246b
Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

§ 1
Informationspflichten

§ 2
Weitere Informationspflichten

Artikel 246c
Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 1
Konkurrierende Informationspflichten

Artikel 3
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

§ 3
Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags

§ 4
Widerrufsrecht des Teilnehmers

§ 9
Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 11
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 12
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 13
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Folgen des Widerrufs

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular

Muster -Widerrufsformular

Anlage 3
(zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

3 Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

Anlage 7
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsinformation

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen

4 Gestaltungshinweise:


 
 
 


Drucksache 807/1/13

... 13. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Kommission, dass durch die EU-Rechtsvorschriften zur Luftqualität und durch zunehmend strengere Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge die Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Emissionen, Schadstoffeinträgen und Partikeln geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund begrüßt es der Bundesrat, wenn die Kommission bei der Festlegung von ambitionierten, realistischen Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge (EURO-Normen) und bei der Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger und -Technologien (wie z.B. der E-Mobilität) weiter aktiv ist.



Drucksache 60/13

... 2. Der vorliegende Aktionsplan deckt sämtliche Handelszweige ab (Abschnitt G der Systematik NACE Rev. 2), d.h. den Handel mit Kraftfahrzeugen, den Großhandel und den Einzelhandel. Der "Europäische Aktionsplan für den Einzelhandel" bezieht sich daher nicht nur auf den Einzelhandel im engeren Sinne, sondern hat einen weiter gefassten Anwendungsbereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen

2.1 Der Einzelhandel im Wandel

2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber

2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten

3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen

3.1 Stärkung der Verbraucher

3.1.1 Verbraucherinformation

3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten

3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels

3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen

3.2.2 Elektronischer Handel

3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel

3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel

3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung

3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen

3.5.1 Produktkennzeichnung

3.5.2 Elektronische Zahlungen

3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds

3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen

3.6.2 Informelle Wirtschaft

3.7 Internationale Dimension

4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor


 
 
 


Drucksache 348/13

... Die forschungsorientierten öffentlichprivaten Partnerschaften (ÖPP) zur Energieeffizienz in Gebäuden, zu den Fabriken der Zukunft sowie zu umweltfreundlichen Kraftfahrzeugen haben die Interessenträger in den jeweiligen Sektoren zusammengeführt, um eine gemeinsame Agenda zu erstellen und EU-Mittel zugunsten ihrer Ziele zu kanalisieren. Zwischen 2009 und 2012 wurden von der EU Mittel in Höhe von 1,6 Mrd. EUR gebunden, denen Investitionen des privaten Sektors in ähnlicher Höhe gegenüberstanden. Die ÖPP konnten eine starke Beteiligung von KMU verzeichnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 445/1/13

... Das Mitführen einer Warnweste soll deshalb zwingend vorgeschrieben werden. Durch die Vorgabe der Berufsgenossenschaften in der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D 29. August 2007) muss in jedem gewerblich genutzten Fahrzeug bereits heute eine Warnweste mitgeführt werden. Besteht die Besetzung dieser Fahrzeuge regelmäßig aus Fahrer und Beifahrer, sind zwei Warnwesten mitzuführen. Von dieser Vorschrift sind bereits fast alle Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen, Kraftomnibusse betroffen; auch die betrieblichen Kraftfahrzeuge (Dienstwagen) dürften in der Regel mit Warnwesten ausgerüstet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/1/13




1. Zu Artikel 1 Eingangssatz StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 0 - neu - § 53a Inhaltsübersicht StVZO Nummer 4a - neu - § 31b Nummer 4a - neu StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 2 und 4 Nummer 3 StVZO

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34b Absatz 1 Satz 6 StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 52 Absatz 3 Satz 2 StVZO

7. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 67 Absatz 1 a - neu -, Absatz 11 StVZO


 
 
 


Drucksache 520/13

... Mit diesem Vorschlag soll in das EG-Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge eine Anforderung für den Einbau eines bordeigenen eCall-Systems aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um einen Rechtsakt, der Teil einer Reihe weiterer EU-Rechtsakte ist, mit denen das auf dem 112-Notruf basierende eCall-System bis zum 1. Oktober 2015 eingeführt werden soll. Die wichtigsten anderen Gesetzgebungsakte im Zusammenhang mit dieser eCall-Initiative sind die folgenden:

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Drucksache 520/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse

2.2.1. Analyse der wichtigsten Vorteile

2.2.2. Kosten-Nutzen-Verhältnis

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Artikel 2
, 4 und 5:

Artikel 6
:

Artikel 5
, 6 und 8:

Artikel 12
:

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Pflichten der Hersteller

Artikel 5
Spezifische Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Privatsphäre und Datenschutz

Artikel 7
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 8
Befreiungen

Artikel 9
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 10
Strafen wegen Nichtbeachtung

Artikel 11
Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


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