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"Komitologie"
Drucksache 518/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse KOM(2011) 530 endg.
... 1. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit an, dass die in der Verordnung nach dem bisherigen Komitologiebeschluss vorgesehenen Durchführungsbefugnisse der Kommission überprüft und an die mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten angepasst werden müssen. Dabei müssen jedoch die Vorgaben der Artikel 290 und 291 AEUV strikt beachtet werden. Der Bundesrat nimmt insoweit auf seine Stellungnahme vom 18. März 2011 (BR-Drucksache 97/11(B)) Bezug.
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... 50. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit an, dass die in der Verordnung nach dem bisherigen Komitologiebeschluss vorgesehenen Durchführungsbefugnisse der Kommission überprüft und an die mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten angepasst werden müssen. Dabei müssen jedoch die Vorgaben der Artikel 290 und 291 AEUV strikt beachtet werden. Der Bundesrat nimmt insoweit auf seine Stellungnahme vom 18. März 2011 (BR-Drucksache 97/11(B)) Bezug. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene insbesondere dafür einzusetzen,
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Weiterer Ergänzungsbedarf
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 805/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
(Grunddrs. 805/11, 807/11, 808/11, 809/11, 810/11 und 76/12)
... 20. Begrüßt wird die durch den Vorschlag zur Änderung der Verordnung des EIT künftig vorgesehene klare Definition von Förder- und Auswahlkriterien und die Formulierung von Leistungsindikatoren für die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs). Ebenso ist zu begrüßen, dass die Ansätze zur Evaluierung des EIT verstärkt werden sollen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass noch Klärungsbedarf dahingehend besteht, wie Dopplungen mit anderen Horizont-Instrumenten vermieden werden können. In diesem Zusammenhang wären weitere Informationen seitens der Kommission hilfreich, die erläutern, wie die Arbeit des EIT sinnvoll mit der Komitologie von "Horizont 2020" verknüpft werden könnte.
Zu allen BR-Drucksachen
Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11
Grundsätzliche Überlegungen
Governance von Horizont 2020
Struktur von Horizont 2020
[Begründung nur gegenüber dem Plenum :
3 Budget
Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse
Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11
Zur BR-Drucksache 807/11
Zur BR-Drucksache 810/11
Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11, 809/11 und 810/11
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Es handelt sich zum anderen um eine redaktionelle Anpassung, die der sog. Omnibusrichtlinie I (Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010) im Rahmen des Rechtsetzungspakets zur EU-Finanzaufsicht geschuldet ist. Im Rahmen der Omnibusrichtlinie wurden elf Richtlinien im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor (z.B. Bankenrichtlinie), darunter auch die Dritte EG-Geldwäscherichtlinie, an die Errichtung der neuen EU-Aufsichtsstrukturen angepasst. Im Rahmen dieser Anpassung werden auch die Entscheidungsmechanismen im Komitologieverfahren geändert. Dies betrifft die Artikel 40 und 41 der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
§ 14 Meldepflicht von Behörden
Abschnitt 4 Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 25f Absatz 1 und 2 KWG
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VII. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VIII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
2. Verdachtsmeldewesen
3. Bewertung des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Drucksache 323/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene -Produkte-Gesetzes
... Bislang hat die Europäische Kommission im Komitologieverfahren (Regelungsverfahren mit Kontrolle) Durchführungsmaßnahmen in Form unmittelbar wirksamer Verordnungen für zwölf Gruppen energiebetriebener Produkte verabschiedet, die ein abgestuftes Inkrafttreten von Produktanforderungen vorsehen (im Fokus: Energieeffizienz)1. Die ersten Ökodesign-Anforderungen (nicht gerichtete Haushaltsbeleuchtung) sind zum 1. September 2009 in Kraft getreten. Derzeit plant die Europäische Kommission Ökodesign-Anforderungen für weitere 23 Produktgruppen2. Für vier Produktgruppen liegen Selbstverpflichtungsinitiativen der Industrie vor3 (Übersichten zu den Arbeitsprogrammen der Kommission unter: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/sustainable-productpolicy/ecodesign/product-groups/index en.htm sowie unter http://www.ebpg.bam.de).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Problem und Ziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Art. 1 Nr. 1
Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a
Zu Art. 1 Nr. 3a
Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f
Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b
Zu Art. 1 Nr. 3h
Zu Art. 1 Nr. 5b
Zu Art. 1 Nr. 5h
Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c
Zu Art. 1 Nr. 8b dd
Zu Art. 1 Nr. 8d cc
Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f
Zu Art. 1 Nr. 8g
Zu Art. 1 Nr. 11b
Zu Art. 1 Nr. 12
Zu Art. 2
Zu Art. 3
Zu Art. 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Drucksache 269/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg; Ratsdok. 14344/10
... Was die Ähnlichkeit zwischen dem Regelungsverfahren mit Kontrolle im Rahmen des Komitologie-Beschlusses und den Bestimmungen des Artikels 290 AEUV für delegierte Rechtsakte anbelangt, auf die unter Punkt 5 und 7 der Stellungnahme des Bundesrates verwiesen wird, so hat sich die Kommission mit diesem Aspekt in Abschnitt 2.1. ihrer Mitteilung zur Umsetzung von Artikel 290 AEUV befasst. Darin heißt es: „Unter rein redaktionellen Gesichtspunkten entspricht die Definition delegierter Rechtsakte in Artikel 290 Absatz 1 weitgehend der Definition der Rechtsakte, die im Sinne des Beschlusses
Drucksache 336/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu europäischen Statistiken über Dauerkulturen KOM (2010) 249 endg.; Ratsdok. 10229/10
... Bei der Neugestaltung der Tabellen soll Mehraufwand für Verwaltung und die statistischen Ämter vermieden werden. Insbesondere müssen bei dem in Artikel 10 vorgesehenen Komitologieverfahren die Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten überschau- und finanzierbar bleiben. Der Bundesrat schlägt daher vor, in Artikel 10 Absatz 2 des Vorschlags folgenden Satz 2 anzufügen:
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 744/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"
... 3. Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel (Komitologieausschuss) einen Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (VetD Dr. Dirk Freitag)
Drucksache 602/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe KOM (2010) 539 endg.; Ratsdok. 14306/10
... 1. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit an, dass die in der Verordnung nach dem bisherigen Komitologiebeschluss vorgesehenen Durchführungsbefugnisse der Kommission überprüft und an die mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten angepasst werden müssen.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 744/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"
... 3. Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel (Komitologieausschuss) einen Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (VetD Dr. Dirk Freitag)
I. Gremien der Kommission
II. Gremien des Rates
Drucksache 692/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs KOM (2010) 611 endg.
... Obwohl größere Probleme glücklicherweise einstweilen vermieden wurden, erfordert der problematische Charakter der Grundbestimmungen Korrekturen, die die Rolle der verschiedenen Akteure klären. Damit die Mitgliedstaaten, die Agentur selbst und die Kommission die Möglichkeit bekommen, Input zu liefern und Verantwortung zu übernehmen, schlägt die Kommission vor, dass die operativen Arbeitsmethoden der Agentur im Bereich der Inspektionen wie bei der EASA von der Kommission im Komitologieverfahren verabschiedet werden. Der Verwaltungsrat wird seine bisherige Rolle weiterführen, u.a. indem er über das Arbeitsprogramm und das Budget der Agentur entscheidet.
1. Hintergrund
2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme
2.1. Externe Bewertung der EMSA
2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA
I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:
II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken
III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen
2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA
2.4. Aufgaben der EMSA
2.5. Leitungsaspekte
2.6. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Inhalt des Vorschlags
5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben
5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen
5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission
5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat
5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor
5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt
5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung
5.1.10. Änderungen von Artikel 23
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Aufgaben der Agentur
Artikel 3 Inspektionen
2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:
3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:
5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:
Artikel 16 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:
Artikel 23 Ausschuss
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 663/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union KOM (2010) 573 endg.
... In den Folgenabschätzungen zu den Kommissionsvorschlägen werden – sofern relevant – deren Auswirkungen auf die Grundrechte untersucht. Die 2009 überarbeiteten Leitlinien zur Folgenabschätzung 15 sehen vor, dass bestimmte Durchführungsrechtsakte (Komitologie), die erhebliche Auswirkungen haben könnten, ebenfalls einer Folgenabschätzung unterzogen werden. Im Rahmen der Folgenabschätzung soll ermittelt werden, auf welche Grundrechte der betreffende Vorschlag Auswirkungen haben könnte, inwieweit in das betreffende Recht eingegriffen wird und inwieweit dieser Eingriff im Hinblick auf die Handlungsmöglichkeiten und die angestrebten Ziele erforderlich und verhältnismäßig ist. Allerdings ist die rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit eines geplanten Rechtsakts mit den Grundrechten nicht Gegenstand der Folgenabschätzung. Diese Prüfung wird später auf der Grundlage eines konkreten Entwurfs des Rechtsakts vorgenommen. In den Leitlinien zur Folgenabschätzung ist für jede Prüfungsphase genau festgelegt, wie die Grundrechte zu berücksichtigen sind. Die Kommission wird ihren allgemeinen Ansatz für die Durchführung von Folgenabschätzungen beibehalten und gleichzeitig verstärkt die Auswirkungen auf die Grundrechte bewerten. 16
Mitteilung
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Ziel der Strategie: Die Union muss Vorbild sein
1. Die Union muss Vorbild sein
1.1. Stärkung der Grundrechtskultur in der Kommission
Grundrechts -Checkliste
1.1.1. Konsultationen im Vorfeld
1.1.2. Folgenabschätzung
1.1.2.1. Einbeziehung der „Grundrechtsdimension“ in die Arbeiten der Steuerungsgruppen für Folgenabschätzung
1.1.2.2. Operative Leitlinien zu den Grundrechten
1.1.2.3. Ausschuss für Folgenabschätzung
1.1.3. Abfassung des Entwurfs eines Rechtsakts
1.1.3.1. Gezielte Erwägungsgründe
1.1.3.2. Zusammenfassung der „Grundrechtsaspekte“ in der Begründung
1.2. Berücksichtigung der Charta während des Gesetzgebungsverfahrens
1.2.1. Änderungen
1.2.2. Interinstitutioneller Dialog
1.3. Sicherstellung der Achtung der Charta bei der Durchführung des Rechts der Union durch die Mitgliedstaaten
1.3.1. Prävention
1.3.2. Vertragsverletzungsverfahren
1.3.3. Nicht unter die Charta fallende Situationen
2. Bessere Information der Bürger
2.1. Informationsbedarf
2.2. Maßnahmen der Kommission
2.2.1. Information über die Rolle der Union auf dem Gebiet der Grundrechte
2.2.2. Information über mögliche Rechtsmittel
3. Jahresbericht über die Anwendung der Charta
Drucksache 796/10
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2007 tätig sind bzw. deren Neubestellung in 2010 ansteht sowie der Beauftragten des Bundesrates für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der EU, deren Neubestellung in 2010 ebenfalls ansteht)
... Betriebsmittel (Komitologieausschuss) Hessen Regierungspräsidium Darmstadt (GD'in Ursula Aich)
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
1. Ausschuss für Handelspolitik Stahl
2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Schiffbau
3. Vergabe öffentlicher Bauaufträge
4. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Industrie und Weisungssitzungen zum Ministerrat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Industrie
5. Territorialentwicklung und städtische Angelegenheiten TCUM
6. - in explosibler Atmosphäre verwendete elektrische
7. - Ständiger Ausschuss zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Aufzüge und Arbeitsgruppe Aufzüge
8. - Druckbehälter und Verfahren zu deren Prüfung Komitologieausschuss
9. - Koordinierungsgremium Spielzeuge der Richtlinie 88/378/EWG; Regelungsausschuss der Richtlinie 2009/48/EG
10. Ausschuss nach Artikel 19 der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände
11. Ausschuss für Maschinen
12. Expertengruppe Medizinproduktewesen Medical Devices Expert Group - MDEG
13. Ausschuss für die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für den Themenschwerpunkt:
14. Ausschuss für das Programm Unternehmerische Initiative und Innovation EIP-Verwaltungsausschuss
15. Multilaterale Sitzungen zu beihilferechtlichen Regelungen
16. Gruppe hoher Beamter für Normungs- und Konformitätsbewertungspolitik SOGS
17. Messgeräteausschuss Richtlinie 2004/22/EG
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung
18. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Ministerrat Bildung, Jugend, Kultur und Sport; Bereich Bildung
19. Programmausschuss zum Jugendaustauschprogramm Jugend in Aktion Komitologieausschuss
20. Begleitende Ausschüsse zu den EU-Abkommen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich EU/USA sowie EU/Kanada
21. Lenkungsgruppe der Leiter/innen der nationalen Informationsstellen im Eurydice - Netz
22. Ständige Arbeitsgruppe Indikatoren und Benchmarks
23. Koordinatorengruppe für das Programm Bildung und Ausbildung 2010
24. Programmausschuss für das integrierte Programm im Bereich des lebenslangen Lernens 2007 bis 2013
25. Europäisches Netzwerk zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung ENQA-VET
III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich
26. Agrar- und Marktstruktur
27. Gruppe Pflanzengesundheit
28. Interne Fischereipolitik und Weisungssitzungen zum Ministerrat Landwirtschaft und Fischerei; Bereich Fischerei
29. Ständiger Agrarstatistischer Ausschuss Komitologieausschuss
30. Ständiger Tierzuchtausschuss Komitologieausschuss
31. Ständiger Agrarstrukturausschuss und ländliche Entwicklung STAR Komitologieausschuss
32. Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen Verordnung EG Nr. 1782/2003
33. Ständiger Ausschuss für Pflanzengesundheit Komitologieausschuss
34. Ständiger Forstausschuss Komitologieausschuss
35. Verwaltungsausschuss Europäischer Agrarfonds für die Landwirtschaft - EGFL und ELER Komitologieausschuss
IV. Bereich Verkehr
36. Ausschuss für das transeuropäische Verkehrsnetz TEN-T
37. Maritimes Industrieforum MIF-EU
38. Ausschuss für Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Umweltverschmutzung durch Schiffe Committee on Save Seas - COSS
V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
39. Qualität der Badegewässer Komitologieausschuss
40. Ausschuss für das Aktionsprogramm für den Katastrophenschutz und das Gemeinschaftsverfahren
41. Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG-Wasserrahmenrichtlinie
VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik
42. Forschung und Weisungssitzungen zum Ministerrat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Forschung
43. Statistik - Untergruppe ECOFIN Statistik und Binnenmarktstatistik
44. Ausschuss für Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen ISA - Ausschuss
45. Ausschuss für den Europäischen Forschungsraum European Research Area Committee - ERAC
VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation
46. Exekutivausschuss der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle
47. E-Recht Europäische E-Justiz
VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik
48. Regionalpolitik/Strukturpolitik, -maßnahmen
49. Fondsübergreifende Arbeitsgruppe der Protokollpartner
IX. Bereich Kultur
50. Kulturfragen und Weisungssitzungen zum Ministerrat Bildung, Jugend, Kultur und Sport; Bereich Kultur
51. Programmbegleitender Ausschuss des EU-Förderprogramms Kultur 2007 - 2013
52. Expertengruppe zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
X. Bereich Inneres und Justiz
53. Ausschuss MARSEC - Maritime Security Committee
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
54. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Tourismusfragen/Fremdenverkehr
II. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
55. Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch Komitologieausschuss
III. Bereich Finanzinstitutionen und Gesellschaftsrecht, Versicherungswesen
56. - Wertpapiere
57. - Kreditinstitute und Wertpapierbörsen
58. Rat Bildung, Jugend, Kultur und Sport einschl. audiovisueller Bereich ;
Allgemeine Hinweise:
Drucksache 140/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren KOM (2010) 83 endg.
... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den Verordnungsvorschlag zeitnah nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vorgelegt hat und die mit dem Komitologiebeschluss geschaffene Ausschussstruktur beibehalten möchte.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu den Übergangsregelungen
Drucksache 744/10
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"
... 2. Ständiger Ausschuss für Tierarzneimittel (Komitologieausschuss)
I. Gremien der Kommission
II. Gremien des Rates
Drucksache 815/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse KOM (2010) 733 endg.; Ratsdok. 17672/10
... Da auch die Länder bei der Umsetzung und Anwendung der Vorschriften direkt betroffen sind, muss gerade vor dem Hintergrund des neuen Instruments der EU-Rechtsetzung im Rahmen delegierter Rechtakte eine Beteiligung der Länder auch im Vorfeld gewährleistet sein und die Anwendung des Instruments der delegierten Rechtsakte muss sehr sorgsam geprüft und begleitet werden können. Eine Ermächtigung für delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV sollte daher ausschließlich in den Fällen vorgesehen werden, in denen bisher nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle im Sinne des Komitologie-Beschlusses verfahren wurde. Sofern bestimmte nicht wesentliche Änderungen oder Ergänzungen im Wege von delegierten Rechtsakten festgelegt werden, sollten diese erst nach vorheriger Anhörung von Experten aus Verwaltungen der Mitgliedstaaten erlassen werden.
Zu Artikel 31
Zu Artikel 33
Zu Artikel 37
Drucksache 602/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe KOM (2010) 539 endg.; Ratsdok. 14306/10
... 1. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit an, dass die in der Verordnung nach dem bisherigen Komitologiebeschluss vorgesehenen Durchführungsbefugnisse der Kommission überprüft und an die mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten angepasst werden müssen.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 140/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren KOM (2010) 83 endg.
... 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission den Verordnungsvorschlag zeitnah nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vorgelegt hat und die mit dem Komitologiebeschluss geschaffene Ausschussstruktur beibehalten möchte.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
22. Zu Artikel 8
Zu den Übergangsregelungen
Drucksache 140/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren KOM (2010) 83 endg.
... Neuerungen in Bezug auf den Komitologiebeschluss Schlüsselpunkte des Vorschlags sind:
Drucksache 436/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Systeme für die Entschädigung der Anleger KOM (2010) 371 endg.
... 9 Der Europäische Wertpapierausschuss (ESC), eingesetzt durch den Beschluss 2001/528/EG der Kommission (ABl. L 191 vom 13.7.2001, S. 45), nimmt sowohl Komitologie-Aufgaben (gemäß dem Beschluss
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
4.3.1. Anpassung an die MiFID – Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen und Einstufung der Kunden – Artikel 1 Absatz 2 und Anhang I
4.3.2. Zahlungsunfähigkeit eines als Verwahrer tätigen Dritten – Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12
4.3.3. Zahlungsunfähigkeit einer OGAW-Verwahrstelle – Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4a, Artikel 5, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12
4.3.4. Ausschluss von Ansprüchen in Fällen von Marktmissbrauch – Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 3
4.3.5. Höhe der Entschädigung – Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 3
4.3.6. Finanzierungsgrundsätze – Artikel 4a
4.3.7. Kreditmechanismus zwischen den nationalen Systemen als letztes Mittel – Artikel 4b
4.3.8. Entschädigungsobergrenze Prinzip des Selbstbehalts – Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1
4.3.9. Auszahlungsfristen – Artikel 2 und Artikel 9 Absatz 2
4.3.10. Information der Anleger – Artikel 10 Absatz 1
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 97/9/EG
Artikel 3
Artikel 4a
Artikel 4b
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 12
Artikel 13a
Artikel 13b
Artikel 13c
Artikel 14a
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 601/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.; Ratsdok. 14344/10
... 1. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit an, dass die in der Verordnung nach dem bisherigen Komitologiebeschluss vorgesehenen Durchführungsbefugnisse der Kommission überprüft und an die mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten angepasst werden müssen.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 271/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... Das Aktionsprogramm bezieht sich auf Informationspflichten für Unternehmen. Sofern Durchführungsvorschriften Informationspflichten aus den Rechtsakten im Anwendungsbereich des Aktionsprogramms konkretisieren, sind diese bereits bei den Messungen berücksichtigt worden. Darüber hinaus hat die Kommission bereits in der Vergangenheit für ausgewählte Vorschläge, die im Rahmen des Komitologieverfahrens angenommen wurden, Folgenabschätzungen durchgeführt und dabei auch die Auswirkungen auf und Möglichkeiten zur Reduktion von Verwaltungslasten bewertet. Präsident Barosso hat in seinen politischen Leitlinien für die nächste Kommission bekräftigt, dass dies auch zukünftig für bestimmte grundlegende Komitologievorschläge der Fall sein wird.
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Bundesrates KOM 2009 544 – Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – Branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Massnahmen für das Jahr 2009
Abbau der Verwaltungslasten
Messung des Abbaus der Verwaltungslasten
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Zusammenwirken von Kommission und Mitgliedstaaten
Zukunft des EU-Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten
Drucksache 601/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.; Ratsdok. 14344/10
... 1. Der Bundesrat erkennt die Notwendigkeit an, dass die in der Verordnung nach dem bisherigen Komitologiebeschluss vorgesehenen Durchführungsbefugnisse der Kommission überprüft und an die mit dem Vertrag von Lissabon geänderten Möglichkeiten angepasst werden müssen.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Zu Ziffern 1, 6, 8 bis 13 und 15 bis 18:
Zu Ziffer 14:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 868/09
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2006 tätig sind)
... 21. Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (Komitologieausschuss)
2 A
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft Gremien des Rates
1. Gruppe Erweiterung und Beitrittsländer
2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Binnenmarkt und Weisungssitzungen zum Rat Wettbewerbsfähigkeit; Bereich Binnenmarkt
3. Gesundheitsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Gesundheit
4. Koordinierungsgremium Gasverbrauchseinrichtungen der Richtlinie 90/396/EWG
5. Koordinierungsgremium Persönliche Schutzausrüstung PSA der Richtlinie 89/686/EWG
6. Seilbahnen für den Personenverkehr auf dem Gebiet der Richtlinie 2000/9/EG
7. Hochrangige Gruppe für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung
8. Ad-hoc-Arbeitsgruppe Inspektion der klinischen Prüfung GCP der EMEA jetzt: GCP Inspectors Working Group
9. GMP/GDP Inspectors Working Group der EMEA
10. Internal Market Information System IMI im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie Richtlinie 2005/36/EG v. 07.09.2005
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates
11. Ausschuss für Bildungsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Bildung, Jugend und Kultur; Bereich Bildung
12. Sozialschutzausschuss
13. Arbeitsgruppe Jugend
14. Beschäftigungsausschuss
15. Verwaltungsrat Drogenbeobachtungsstelle
16. Beratender Ausschuss für die Berufsbildung
17. Beratender Ausschuss für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern
18. Programmausschuss ERASMUS MUNDUS 2004 - 2008 übergegangen in: Programmausschuss ERASMUS MUNDUS II 2009 - 2013
III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich Gremien des Rates
19. Arbeitsgruppe Lebensmittelqualität ökologischer Landbau
20. Ständiger Ausschuss für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen
21. Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit Komitologieausschuss
a Allgemeines Lebensmittelrecht horizontale Fragen
b Biologische Sicherheit der Lebensmittelkette
c Toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette absichtlicher oder zufälliger Zusatz von Stoffen zu Lebensmitteln
d Kontrollen und Einfuhrbedingungen
e Tierernährung
f Tiergesundheit
22. Arbeitsgruppe Lebensmittelkontaktmaterialien
IV. Bereich Verkehr Gremien der Kommission
23. Luftsicherheitsausschuss gemäß Artikel 9 der Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit Gremien des Rates
24. Schutz und Information der Verbraucher und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Verbraucherschutz
25. Ausschuss für Produktsicherheitsnotfälle
26. Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
27. Wasch- und Reinigungsmittel
28. Tochterrichtlinie Reporting zur Wasserrahmenrichtlinie
29. Prioritäre Stoffe
30. Hochwasserrisikomanagement
31. Bodenschutz
VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik Gremien des Rates
32. Statistik - Untergruppe Agrarstatistik
33. Eurostat-Arbeitsgruppe Kulturstatistik
VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation Gremien der Kommission
34. Media-Verwaltungsausschuss
35. Kontaktausschuss nach Artikel 23a der EG-Fernsehrichtlinie
VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik Gremien der Kommission
36. Koordinierungsausschuss für die Fonds COCOF
37. Ausschuss nach Artikel 147 EGV Fondsverwaltung
IX. Bereich Kultur Gremien des Rates
38. Audiovisuelle Medien
X. Bereich Inneres und Justiz Gremien des Rates
39. Ausschuss für Zivilrecht
40. Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte, Programmausschuss Kriminalprävention und Kriminalitäts-bekämpfung ISEC
2 B
I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates
41. Gruppe Sozialfragen und Weisungssitzungen zum Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bereich Sozialpolitik
42. Gruppe Entwicklungszusammenarbeit
II. Bereich Verkehr Gremien des Rates
43. Gruppe Verkehrsfragen und Weisungssitzungen zum Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie; Bereich Verkehr
44. Gruppe Seeverkehr
2 C
3 I.
45. - Bildung
II. Rat Justiz und Inneres einschl. Katastrophenschutz
46. - Inneres bis Ende 2011
2 D
3 I.
3 II.
47. Wirtschaft und Finanzen
48. Haushalt
49. Landwirtschaft
50. Rat Umwelt
51. Sonderausschuss Landwirtschaft
3 III.
3 IV.
3 V.
Drucksache 875/09
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... Der rechtliche Rahmen, der an Stelle des so genannten Komitologie-Verfahrens treten soll, das auf Grundlage des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft eingeführt wurde ist unter Heranziehung der Artikel 290 und 291 zu errichten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich delegierter Rechtsakte
2.1. Verhältnis zum Regelungsverfahren mit Kontrolle PRAC
2.2. Verhältnis zu Durchführungsrechtsakten
2.3. Kriterien zur Umsetzung von Artikel 290
3. Bedingungen für Befugnisübertragungen
3.1. Inhaltliche Beschränkungen
3.2. Zeitliche Beschränkungen
4. Erlass delegierter Rechtsakte
4.1. Autonomie der Kommission
4.2. Vorarbeiten zum Erlass delegierter Rechtsakte
5. Kontrolle delegierter Rechtsakte
5.1. Allgemeine Überlegungen
5.2. Widerrufsrecht
5.3. Einspruchsrecht
5.3.1. Fristen
5.3.2. Begründung
5.3.3. Wirkungen des Einspruchs
5.3.4. Dringlichkeitsverfahren
6. Schlussfolgerung
Anhang
3 Muster
3 Erwägungsgrund
Artikel zur Übertragung von Befugnissen
Artikel A Ausübung der Befugnisübertragung
Option 1
Option 2
Artikel B Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel C Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Option 1
Option 2
Artikel D Dringlichkeitsverfahren8
Drucksache 70/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren
... /EG ergehenden Durchführungsvorschriften der Europäischen Kommission (Komitologie-Verfahren) 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Nachdem die diesbezüglichen Entscheidungen der Kommission für die Mitgliedstaaten nach Ziel und Inhalt verbindlich sind und nach Erlass zügig in nationales Recht umgesetzt werden müssen, ist eine Umsetzung im Wege von Rechtsverordnungen vorgesehen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Vertrieb und Rücknahme von Batterien
§ 3 Verkehrsverbote
§ 4 Anzeige der Marktteilnahme
§ 5 Pflichten der Hersteller
§ 6 Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien
§ 7 Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
§ 9 Pflichten der Vertreiber
§ 10 Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien
§ 11 Pflichten des Endnutzers
§ 12 Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter
§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Verwertung und Beseitigung
§ 15 Erfolgskontrolle
§ 16 Sammelziele
Abschnitt 3 Kennzeichnung, Hinweispflichten
§ 17 Kennzeichnung
§ 18 Hinweispflichten
Abschnitt 4 Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
§ 19 Beauftragung Dritter
§ 20 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 21 Vollzug
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsvorschriften
Anlage
Artikel 2 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziele des Gesetzes
3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität
4. Gender Mainstreaming
5. Folgenabschätzung
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:
2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft
d Auswirkungen auf das Preisniveau
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG
Drucksache 441/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG KOM (2009) 207 endg.; Ratsdok. 9494/09
... Der systematische Rückgriff auf einen hohen Fremdkapitalanteil ermöglicht es den AIFM, ihre Anlagemärkte in einem Maße zu beeinflussen, das ein Vielfaches über die Eigenmittel des Fonds hinausgehen kann. Dem Vorschlag zufolge soll die Kommission befugt sein, im Komitologieverfahren Begrenzungen der zulässigen Hebelfinanzierung festzulegen, wenn dies notwendig ist, um die Stabilität und Integrität des Finanzsystem zu gewährleisten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung
2. Grundsätzlicher Ansatz
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Ausschussverfahren
3.5. Inhalt des Vorschlags
3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung
3.5.3. Informationen für die Anleger
3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden
3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben
3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie
3.5.8. Drittländer
3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zulassung Eines Aifm
Artikel 4 Zulassungspflicht
Artikel 5 Zulassungsverfahren
Artikel 6 Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 7 Änderungen beim Zulassungsumfang
Artikel 8 Entzug der Zulassung
Kapitel III Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Abschnitt 1 Wohlverhaltensregeln
Artikel 9 Allgemeine Grundsätze
Artikel 10 Interessenkonflikte
Artikel 11 Risikomanagement
Artikel 12 Liquiditätsmanagement
Artikel 13 Anlagen in Verbriefungspositionen
Abschnitt 2 Eigenkapitalanforderungen
Artikel 14 Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung
Abschnitt 3 Organisatorische Anforderungen
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Verwahrstelle
Abschnitt 4 Übertragung von AIFM-Aufgaben
Artikel 18 Übertragung
Kapitel IV Transparenzanforderungen
Artikel 19 Jahresbericht
Artikel 20 Informationspflichten gegenüber den Anlegern
Artikel 21 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
Kapitel V Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten
Abschnitt 1 Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
Artikel 22 Anwendungsbereich
Artikel 23 Informationspflichten gegenüber Anlegern
Artikel 24 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
Artikel 25 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung
Abschnitt 2 Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten
Artikel 26 Anwendungsbereich
Artikel 27 Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 28 Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben
Artikel 30 Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind
Kapitel VI Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM
Artikel 31 Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat
Artikel 32 Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten
Artikel 33 Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 34 Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten
Kapitel VII Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
Artikel 35 Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft
Artikel 36 Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland
Artikel 37 Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland
Artikel 38 Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland
Artikel 39 Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern
Kapitel VIII Zuständige Behörden
Abschnitt 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe
Artikel 40 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 41 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 42 Aufsichtsbefugnisse
Artikel 43 Verwaltungssanktionen
Artikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
Abschnitt 2 Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden
Artikel 45 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 46 Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
Artikel 48 Schlichtung
Kapitel IX Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überprüfung
Artikel 51 Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Änderung der Richtlinie 2004/39/EG
Artikel 53 Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27
Artikel 54 Umsetzung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Drucksache 148/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen KOM (2009) 28 endg.; Ratsdok. 6147/09
... - dass die wesentlichen Regelungen (z.B. zum Inhalt von Auskunfts- und Beitreibungsersuchen) im Richtlinientext enthalten sind und nicht durch den Komitologieausschuss verhandelt werden,
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
18. Zu Artikel 6 Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und Teilnahme an behördlichen Ermittlungen
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
21. Zu Artikel 18 Fragen zur Verjährung
22. Zu Artikel 19 Kosten
23. Zu Artikel 20 Standardformblätter und Kommunikationsmittel
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 28
Drucksache 149/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung KOM (2009) 29 endg.; Ratsdok. 6035/1/09
... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der weiteren Erörterungen darauf hinzuwirken, dass die wesentlichen Regelungen (insbesondere zum Inhalt und zu den Modalitäten des automatischen Auskunftsaustauschs, zur Datenerhebung zwecks Evaluierung, zur Mindesthöhe beim Auskunftsaustausch) im Richtlinientext selbst enthalten sind und nicht durch den Komitologieausschuss verhandelt werden.
Drucksache 740/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 503 endg.; Ratsdok. 13654/09
... (15) Das Verfahren für die Ausarbeitung technischer Standards im Sinne dieser Verordnung gilt unbeschadet der Befugnisse der Kommission, auf Eigeninitiative hin Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Komitologieverfahren in Stufe 2 des Lamfalussy-Prozesses zu erlassen, so wie dies in den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften festgelegt ist. Die in den technischen Standards behandelten Themen betreffen keine politischen Entscheidungen und ihr Inhalt ist durch in Stufe 1 des Lamfalussy-Prozesses angenommenen Rechtsakte festgelegt. Mit der Entwicklung von Standardentwürfen durch die Behörde ist gewährleistet, dass ihnen in jeder Hinsicht der einschlägige Sachverstand der nationalen Aufsichtsbehörden zugute kommt.
Drucksache 739/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung KOM (2009) 502 endg.; Ratsdok. 13653/09
... (14) Das Verfahren für die Ausarbeitung technischer Standards im Sinne dieser Verordnung gilt unbeschadet der Befugnisse der Kommission, auf Eigeninitiative hin Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Komitologieverfahren in Stufe 2 des Lamfalussy-Prozesses zu erlassen, so wie dies in den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften festgelegt ist. Die in den technischen Standards behandelten Themen betreffen keine politischen Entscheidungen und ihr Inhalt ist durch in Stufe 1 des Lamfalussy-Prozesses angenommenen Rechtsakte festgelegt. Mit der Entwicklung von Standardentwürfen durch die Behörde ist gewährleistet, dass ihnen in jeder Hinsicht der einschlägige Sachverstand der nationalen Aufsichtsbehörden zugute kommt.
Drucksache 139/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu dem Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) (2007/2154(INI))
... F. in der Erwägung, dass der Zugang gemäß Erwägung 6 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 auch zu Dokumenten gewährt werden sollte, die im Rahmen eines Verfahrens der Befugnisübertragung ausgearbeitet werden (Komitologie), und dass neun Zehntel der ausgearbeiteten Rechtsvorschriften gemäß diesem Verfahren angenommen werden und dass folglich in diesem Rahmen eine angemessene und transparente demokratische und parlamentarische Kontrolle uneingeschränkt gewährleistet werden sollte,
Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... /EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse10 festgelegten Komitologieverfahren Durchführungsmaßnahmen erlassen kann, und in diesen Durchführungsmaßnahmen lediglich die Bedingungen für die Anwendung der in den Basisrechtsakten enthaltenen Vorschriften bestimmt werden, ohne dass diese weiter ergänzt werden müssten, sollte aus Gründen der Kohärenz das in Artikel 7 der Verordnungen (EG) Nr.. .../...[EBA], Nr. .../... [ESMA] und Nr. .../... [EIOPA] für die Annahme technischer Standards vorgesehene Verfahren eingeführt werden.
Drucksache 525/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011 bis 2013) KOM (2009) 223 endg.; Ratsdok. 10285/09
... In Artikel 11 ist festgelegt, dass ein Komitologieausschuss entsprechend dem Beschluss
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1 Hintergrund
1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.3 Finanzierung von GMES: von der Forschung und Entwicklung bis zum Betrieb
1.4 Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Inhalt der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm GMES und seine ersten operativen Tätigkeiten 2011-2013
3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
4. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
5. Wahl des Rechtsinstruments
6. Auswirkungen Auf Den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 GMES-Programm
Artikel 3 Erste operative Tätigkeiten von GMES (2011-2013)
Artikel 4 Organisatorische Modalitäten
Artikel 5 Formen der Gemeinschaftsfinanzierung
Artikel 6 Teilnahme von Drittländern
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Daten- und Informationspolitik im Rahmen von GMES
Artikel 9 Überwachung und Bewertung
Artikel 10 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang Ziele der ersten operativen Tätigkeiten von GMES (2011-2013)
Finanzbogen
Drucksache 116/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dritte strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2009) 15 endg.; Ratsdok. 5791/09
... Zweitens hat die Kommission die Vorschrift zur Durchführung von Folgenabschätzungen über die Initiativen im Legislativ- und Arbeitsprogramm hinaus auf alle Initiativen ausgedehnt, die bedeutende Auswirkungen haben. Hierzu gehören auch Komitologieangelegenheiten mit erheblichen Auswirkungen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften
1. Die Rechtsetzung ist nunmehr einfacher, nachvollziehbarer und unbürokratischer
2. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen wird reduziert6
3. Weitere Schritte
III. Verbesserung der Qualität neuer Initiativen
1. Ein umfassendes und ehrgeiziges Konzept
2. Folgenabschätzungen werden weiter verbessert
3. Weitere Schritte
IV. Alle Organe sind gemeinsam für die bessere Rechtsetzung Verantwortlich
1. Verbesserte Rechtsetzung auf allen Ebenen der EU
2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten
3. Weitere Schritte
V. Mitgestaltung der globalen Ordnung
VI. Fazit
Drucksache 551/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu den neuen Aufgaben und Zuständigkeiten des Parlaments bei der Umsetzung des Vertrags von Lissabon (2008/2063(INI))
... 72. nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag von Lissabon keine Grundlage für das derzeitige Komitologieverfahren mehr enthält, und dass anhängige Gesetzgebungsvorschläge, die nicht vor dessen Inkrafttreten angenommen werden, geändert werden müssen, damit sie den Erfordernissen der Artikel 290 und 291 AEUV genügen;
Neue Politikbereiche
Neue Ziele und horizontale Klauseln
Neue Rechtsgrundlagen
Neue Befugnisse für das Parlament
Neue Mitentscheidungsbefugnisse
Neue Haushaltsbefugnisse
Neues Zustimmungsverfahren
Neue Kontrollbefugnisse
Neue Rechte auf Unterrichtung
Neue Initiativrechte
Neue Verfahren
Kontrolle durch die nationalen Parlamente
Delegierte Rechtsakte
3 Durchführungsrechtsakte
Prioritäten in der Übergangsphase
3 Vorschläge
Drucksache 738/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde KOM (2009) 501 endg.; Ratsdok. 13652/09
... (15) Das Verfahren für die Ausarbeitung technischer Standards im Sinne dieser Verordnung gilt unbeschadet der Befugnisse der Kommission, auf Eigeninitiative Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Komitologieverfahren in Stufe 2 des Lamfalussy-Prozesses zu erlassen, so wie dies in den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften festgelegt ist. Die in den technischen Standards behandelten Themen betreffen keine politischen Entscheidungen und ihr Inhalt ist durch in Stufe 1 des Lamfalussy-Prozesses angenommenen Rechtsakte festgelegt. Mit der Entwicklung von Standardentwürfen durch die Behörde ist gewährleistet, dass ihnen in jeder Hinsicht der einschlägige Sachverstand der nationalen Aufsichtsbehörden zugute kommt.
Drucksache 148/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen KOM (2009) 28 endg.; Ratsdok. 6147/09
... - dass die wesentlichen Regelungen (z.B. zum Inhalt von Auskunfts- und Beitreibungsersuchen) im Richtlinientext enthalten sind und nicht durch den Komitologieausschuss verhandelt werden,
3. Zu einigen Regelungsvorschlägen besteht jedoch Klärungs- bzw. Änderungsbedarf. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf folgende Änderungen des Richtlinienvorschlags hinzuwirken:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 28
Weitere Bemerkungen
Drucksache 149/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung KOM (2009) 29 endg.; Ratsdok. 6035/1/09
... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der weiteren Erörterungen darauf hinzuwirken, dass die wesentlichen Regelungen (insbesondere zum Inhalt und zu den Modalitäten des automatischen Auskunftsaustauschs, zur Datenerhebung zwecks Evaluierung, zur Mindesthöhe beim Auskunftsaustausch) im Richtlinientext selbst enthalten sind und nicht durch den Komitologieausschuss verhandelt werden.
- Zu Artikel 4 Organisation
- Zu Artikel 7 Fristen
- Zu Artikel 8 und 9 Automatischer Auskunftsaustausch/Spontaner Auskunftsaustausch
- Zu Artikel 10 Anwesenheitsrechte/Teilnahme an behördlichen Ermittlungen
- Zu Artikel 13 Rückmeldungen
- Zu Artikel 20 Praktische Vorkehrungen
- Zu Artikel 27 Umsetzung
Drucksache 999/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass zusätzliche Inspektions- und Überwachungsvorschriften nicht nach dem Komitologie-Verfahren erlassen werden sollten. Diese Reglungen bedingen zusätzliche Vollzugsaufgaben und verursachen Kosten, die die Länderhaushalte belasten.
Zur Vorlage allgemein
3. Zu Artikel 3 Buchstabe j
4. Zu Artikel 3 Buchstabe k
5. Zu Artikel 3 Buchstabe q
6. Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
15. Zu Artikel 8 in Verbindung mit Anhang II
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
21. Zu Artikel 12 und 16
22. Zu Artikel 16
23. Zu Artikel 20
Zu Anhang II in Verbindung mit Artikel 8
Drucksache 799/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Transparenz institutioneller Investoren (2007/2239(INI))
... M. in der Erwägung, dass das Gemeinschaftsrecht Mechanismen wie Komitologie- oder Lamfalussy-Verfahren enthält, die durch Durchführungsmaßnahmen eine gewisse Flexibilität bei der Reaktion auf das sich wandelnde Geschäftsumfeld zulassen, und dass sich dieses System durch das Instrument der delegierten Rechtsakte nach dem Vertrag von Lissabon verbessern wird;
Drucksache 379/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2009
... ", unabhängige Folgenabschätzung, die korrekte Anwendung und Überwachung des Gemeinschaftsrechts sowie die Berichterstattung darüber Vorrang haben sollten; ist jedoch der Auffassung, dass die Kommission die zentrale Aufgabe hat, den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, dieses Ziel zu erreichen; betont, dass das Europäische Parlament stärker in die Überwachung der Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften einbezogen werden sollte, und unterstreicht die Notwendigkeit einer engeren interinstitutionellen Zusammenarbeit bezüglich der Komitologieverfahren;
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Weltpartner
Umsetzung, Verwaltung und bessere Rechtsetzung
Europa vermitteln
Drucksache 797/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anpassung von Rechtsakten an den neuen Komitologiebeschluss (2008/2096(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anpassung von Rechtsakten an den neuen Komitologiebeschluss (2008/2096(INI))
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
Drucksache 165/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln KOM (2008) 124 endg.; Ratsdok. 7296/08
... Die Bestimmungen über Futtermittel für besondere Ernährungszwecke (Diätfuttermittel) werden beibehalten mit der Möglichkeit, das Verzeichnis der Zulassungen im Komitologieverfahren erforderlichenfalls nach Konsultation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu aktualisieren.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Ziele des Vorschlags
Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung
Anhörung von Interessenträgern
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Bestandteile des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
4 Vereinfachung
Europäischer Wirtschaftsraum
Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Kapitel 1 – Einleitende Bestimmungen
Kapitel 2 – Allgemeine Vorschriften
Kapitel 3 – Inverkehrbringen besonderer Futtermittelarten
Kapitel 4 – Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung
Kapitel 5 – Gemeinschaftskatalog für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Kapitel 6 – Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel 1 Eingangsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Sicherheit und Inverkehrbringen
Artikel 5 Zuständigkeiten und Pflichten der Futtermittelunternehmen
Artikel 6 Verbot
Kapitel 3 Inverkehrbringen besonderer Arten von Futtermitteln
Artikel 7 Merkmale von Futtermittelarten
Artikel 8 Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen in Ergänzungsfuttermitteln
Artikel 9 Inverkehrbringen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke
Artikel 10 Genehmigung der geplanten Verwendungszwecke
Kapitel 4 Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung
Artikel 11 Allgemeine Grundsätze
Artikel 12 Zuständigkeit
Artikel 13 Behauptungen
Artikel 14 Aufmachung verbindlicher Kennzeichnungsangaben
Artikel 15 Allgemeine verbindliche Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 16 Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Artikel 17 Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Mischfuttermittel
Artikel 18 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke
Artikel 19 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfutter
Artikel 20 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für kontaminierte Futtermittel
Artikel 21 Ausnahmen
Artikel 22 Freiwillige Kennzeichnung
Artikel 23 Verpackung
Artikel 24 Änderung der Verpackung
Kapitel 5 Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Artikel 25 Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Artikel 26 Gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Artikel 27 Erstellung des Katalogs und der Verhaltenskodizes
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Änderungen der Anhänge und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 29 Ausschussverfahren
Artikel 30 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Artikel 31 Aufhebung
Artikel 32 Sanktionen
Artikel 33 Übergangsmaßnahmen
Artikel 34 Inkrafttreten
Anhang I Technische Bestimmungen über Verunreinigungen, Milchaustausch-Futtermittel, Futtermittel-Ausgangserzeugnisse zur Bindung oder Denaturierung, den Asche- und Feuchtegehalt gemäss Artikel 4
Anhang II Allgemeine Bestimmungen über die Kennzeichnung gemäss Artikel 11 Absatz 4
Anhang III Toleranzen für die Angabe der Zusammensetzung von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln gemäss Artikel 11 Absatz 5
Anhang IV Verbindliche Kennzeichnungsangaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse gemäss Artikel 16 Absatz 1
Anhang V Kennzeichnungsangaben für zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere
Kapitel I Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Kapitel II Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Anhang VI Kennzeichnungsangaben für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere
Kapitel I Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Kapitel II Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Anhang VII Entsprechungstabelle
Drucksache 554/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG )
... Die Durchführungsbestimmungen werden von der Europäischen Kommission unter enger Beteiligung der Mitgliedstaaten sowie von Expertennetzwerken und der Öffentlichkeit erarbeitet und im Wege der Komitologie umgesetzt. Die Durchführungsbestimmungen bezüglich
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Ziel und Anwendungsbereich
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Begriffe
§ 4 Betroffene Geodaten und Geodatendienste
Abschnitt 3 Anforderungen
§ 5 Bereitstellung von Geodaten
§ 6 Bereitstellung der Geodatendienste und Netzdienste
§ 7 Bereitstellung von Metadaten
§ 8 Interoperabilität
Abschnitt 4 Elektronisches Netzwerk
§ 9 Geodateninfrastruktur und Geoportal
§ 10 Nationale Anlaufstelle
Abschnitt 5 Nutzung von Geodaten
§ 11 Allgemeine Nutzung
§ 12 Schutz öffentlicher und sonstiger Belange
§ 13 Geldleistungen und Lizenzen
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 14 Verordnungsermächtigung
§ 15 Inkrafttreten
Begründung
A Allgemeiner Teil
1. Ziel der Richtlinie 2007/2/EG
2. Instrumente der Richtlinie 2007/2/EG
3. Die aktuelle Situation in Deutschland
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise
6. Gender-Mainstreaming
B Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 627: Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG)
Drucksache 779/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... 6. Wesentliche Fragen sollen im Rahmen der im Komitologieverfahren von der Kommission zu erlassenden Durchführungsbestimmungen geregelt werden. Sollte der Ansatz der Sorgfaltspflichtregelung beibehalten werden, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass sowohl die Kriterien für die Risikobestimmung als auch die Verfahren und Maßnahmen als die eigentlichen Kernpunkte des Regelungsvorhabens nach Inhalt, Zweck und Ausmaß in der Verordnung selbst und nicht erst im Komitologieverfahren bestimmt werden.
Drucksache 878/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen KOM (2008) 704 endg.; Ratsdok. 15661/08
... 2.4. Komitologie
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Hintergrund, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
1.4. Folgenabschätzung
– Option 1:
– Option 2:
– Option 3:
– Option 4:
2. Rechtliche Aspekte
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
2.3. Wahl des Instruments
2.4. Komitologie
2.5. Inhalt des Vorschlags
2.5.1. Anwendungsbereich Artikel 2
2.5.2. Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten Artikel 5-6 und Anhang I Abschnitte A, B, C
2.5.3. Qualität der Ratings Artikel 7
2.5.4. Angabe- und Transparenzpflichten Artikel 8-11 und Anhang I, Abschnitte B, D und E
2.5.5. Registrierung Artikel 12-17 und Aufsicht Artikel 19-31
2.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verwendung von Ratings
Titel II Abgabe von Ratings
Artikel 5 Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Artikel 6 Mitarbeiter
Artikel 7 Ratingmethoden
Artikel 8 Bekanntgabe und Präsentation von Ratings
Artikel 9 Allgemeine und regelmäßige Bekanntmachungen
Artikel 10 Transparenzbericht
Artikel 11 Gebühren
Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit
Kapitel I Registrierungsverfahren
Artikel 12 Registrierungspflicht
Artikel 13 Registrierungsantrag
Artikel 14 Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden
Artikel 15 Entscheidung über die Registrierung einer Ratingagentur
Artikel 16 Registrierungsgebühr
Artikel 17 Widerruf der Registrierung
Kapitel II CESR und zuständige Behörden
Artikel 18 Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators/CESR)
Artikel 19 Zuständige Behörden
Artikel 20 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 21 Aufsichtsmaßnahmen
Artikel 22 Maßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen Behörden
Artikel 23 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 24 Zusammenarbeit in Fällen eines Antrags auf Ermittlungen oder Nachforschungen vor Ort
Artikel 25 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei einer Gruppe von Ratingagenturen
Artikel 26 Delegierung von Aufgaben zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 27 Vermittlung
Artikel 28 Berufsgeheimnis
Kapitel IV Zusammenarbeit mit Drittländern
Artikel 29 Vereinbarung über Informationsaustausch
Artikel 30 Offenlegung von Informationen
Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Kapitel I Sanktionen, Ausschussverfahren und Berichterstattung
Artikel 31 Sanktionen
Artikel 32 Änderungen der Anhänge
Artikel 33 Ausschussverfahren
Artikel 34 Bericht
Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 35 Übergangsbestimmung
Artikel 36 Inkrafttreten
Anhang I Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Abschnitt A Organisatorische Anforderungen
Abschnitt B Operationelle Anforderungen
Abschnitt C Vorschriften für Mitarbeiter
Abschnitt D Vorschriften für die Präsentation von Ratings
I. Allgemeine Pflichten
II. Zusätzliche Pflichten bei Ratings für strukturierte Finanzinstrumente
Abschnitt E Angaben
I. Allgemeine Angaben
II. Regelmäßige Angaben
III. Transparenzbericht
Anhang II für den Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen
Drucksache 765/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... Die Belastung, die der Vorschlag für die Behörden der Mitgliedstaaten mit sich bringt, dürfte vernachlässigbar sein, denn sie werden die Kommission lediglich im Rahmen des Komitologieverfahrens über die Rechtsprechung der innerstaatlichen Gerichte zu missbräuchlichen Vertragsklauseln informieren müssen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen liegt die vor kurzem erlassene Rom-I-Verordnung zugrunde.
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Konkordanztabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Vollständige Harmonisierung
Kapitel II Information der Verbraucher
Artikel 5 Allgemeine Informationspflichten
Artikel 6 Verletzung der Informationspflicht
Artikel 7 Spezielle Informationspflichten von Vermittlern
Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 8 Geltungsbereich
Artikel 9 Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 10 Formvorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Artikel 11 Formvorschriften bei Fernabsatzverträgen
Artikel 12 Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
Artikel 13 Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht
Artikel 14 Ausübung des Widerrufsrechts
Artikel 15 Wirkungen des Widerrufs
Artikel 16 Pflichten des Gewerbetreibenden im Widerrufsfall
Artikel 17 Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall
Artikel 18 Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge
Artikel 19 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Artikel 20 Ausgeschlossene Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge
Artikel 21 Geltungsbereich
Artikel 22 Lieferung
Artikel 23 Risikoübergang
Artikel 24 Vertragsmäßigkeit
Artikel 25 Gewährleistung – Haftung für Vertragswidrigkeiten
Artikel 26 Abhilfe bei Vertragswidrigkeit
Artikel 27 Kosten und Schadensersatz
Artikel 28 Fristen und Beweislast
Artikel 29 Gewerbliche Garantien
Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln
Artikel 30 Geltungsbereich
Artikel 31 Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln
Artikel 32 Allgemeine Grundsätze
Artikel 33 Beweislast
Artikel 34 Klauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten
Artikel 35 Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
Artikel 36 Auslegung von Vertragsklauseln
Artikel 37 Wirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln
Artikel 38 Durchsetzung der Rechte wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln
Artikel 39 Überprüfung der in den Anhängen II und III aufgeführten Klauseln
Kapitel VI Allgemeine Vorschriften
Artikel 40 Ausschuss
Artikel 41 Rechtsdurchsetzung
Artikel 42 Sanktionen
Artikel 43 Unabdingbarkeit der Richtlinie
Artikel 44 Information
Artikel 45 Unbestellte Produkte
Artikel 46 Umsetzung
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 47 Aufhebung von Rechtsakten
Artikel 48 Überprüfung
Artikel 49 Inkrafttreten
Artikel 50 Adressaten
Anhang I Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
A. Informationen, die im Widerrufsformular enthalten sein müssen
B. Muster-Widerrufsformular
Anhang II Vertragsklauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten
Anhang III Verträge, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
Anhang IV Aufgehobene Richtlinien mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 47)
Anhang V Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 668/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den endgültigen Ausstieg aus Produktion und Verbrauch von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen: Bessere Rechtsetzung auf der Basis 20-jähriger Erfahrungen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Neufassung) KOM (2008) 505 endg.; Ratsdok. 12832/08
... Dies geschieht im Rahmen eines gesonderten Komitologieverfahrens. In Einzelfällen können jedoch Abweichungen von diesen Endterminen gewährt werden, wenn keine technisch und wirtschaftlich realisierbaren Alternativen zur Verfügung stehen (Artikel 13).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Derzeitige Lage in der EU
3. Bessere Rechtsetzung
3.1. Überarbeitung der geltenden Vorschriften
3.2. Weitere Maßnahmen
4. Voraussichtliche Auswirkungen
5. Schlussfolgerungen
Vorschlag
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen, Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Optionen und damit verbundene Folgenabschätzungen erarbeitet und analysiert.
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
• Begriffsbestimmungen – Kapitel I Artikel 3
• Ausstiegsfahrplan – Kapitel II Artikel 4, 5 und 6
• Ausnahmen – Kapitel III Artikel 7 bis 13
• Handel – Kapitel IV Artikel 15 bis 20
• Rückgewinnung und Zerstörung gebrauchter geregelter Stoffe – Kapitel V Artikel 22
• Neue Stoffe – Kapitel VI Artikel 24
• Berichterstattung – Kapitel VII Artikel 26 und 27
• Überwachung – Kapitel VII Artikel 28
• Durchführungsmaßnahmen
Vorschlag
Drucksache 935/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu den Auswirkungen der Sicherheitsmaßnahmen im Flugverkehr und von Ganzkörperscannern auf die Menschenrechte, die Privatsphäre, die persönliche Würde und den Datenschutz
... G. in der Erwägung, dass diesem Entwurf einer Maßnahme, bei dem es um Methoden der Personenkontrolle geht und der nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle (Komitologie) geprüft wird, Durchführungsbestimmungen zu Vorschriften und Verfahren für die Personenkontrolle folgen werden, über die im Rahmen von Verfahren entschieden wird, bei denen das Parlament so gut wie keine Befugnisse hat,
Drucksache 111/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... 9. Nutzung des Komitologieverfahrens zur Änderung von Festlegungen im Verordnungstext Für die Änderung bestimmter Festlegungen im Verordnungstext wird das Komitologieverfahren (Artikel 48 ff. des Verordnungsvorschlages) eingeführt. Einige dieser Festlegungen betreffen jedoch nach Ansicht des Bundesrates wesentliche Aspekte der künftigen Kennzeichnung von Lebensmitteln, über deren Änderung nicht die Kommission, sondern das Europäische Parlament und der Rat im normalen Gesetzgebungsverfahren entscheiden sollten. Dies betrifft insbesondere die Liste der vorgeschriebenen Angaben nach Artikel 9, die Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben nach Artikel 11, die Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel nach Artikel 13 und den Inhalt der Nährwertdeklaration nach Artikel 29. Aus diesem Grund hält es der Bundesrat für erforderlich, Artikel 9 Abs. 3, Artikel 11, Artikel 13 Abs. 3 und Artikel 29 Abs. 4 zu streichen.
1. Zur Vorlage insgesamt
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe e
12. Zu Artikel 2 Abs. 2 Buchstabe l
14. Zu Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b Nr. iii
15. Zu Artikel 7 Abs. 1
16. Zu Artikel 8 Abs. 3
Zu Artikel 20
22. Zu Artikel 29 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 41
25. Zu Artikel 53
26. Zu Anhang I
27. Zu Anhang XI Teil B
28. Zu Anhang XI
Drucksache 111/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... Nutzung des Komitologieverfahrens zur Änderung von Festlegungen im Verordnungstext
Zu Artikel 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 20
Zu Artikel 29
Zu Artikel 29
Zu Artikel 41
Zu Artikel 44
Zu Artikel 53
Zu Anhang I
Zu Anhang XI Teil B
Drucksache 84/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zu dem Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2008
... 57. betont, wie wichtig die ordnungsgemäße Umsetzung des neuen Komitologieverfahrens sowie die Wahrung der Rechte des Parlaments in diesem Zusammenhang sind; misst den Komitologieverfahren im Bereich der Finanzdienstleistungen (Lamfalussy-Verfahren) besondere Bedeutung bei, da eine Reihe wichtiger Dossiers einer Feinabstimmung unterzogen werden; ist der Auffassung, dass die korrekte Anwendung dieses Rahmens wichtig für das reibungslose Funktionieren des Finanzsystems und zur Vermeidung von Finanzkrisen ist; fordert, dass die Rechte des Parlaments vereinbarungsgemäß umfassend gewahrt und dass die vorhandenen Vereinbarungen mit Leben erfüllt werden;
Drucksache 110/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2008) 32 endg.; Ratsdok. 6077/08
... 4. Der Bundesrat begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Stärkung ihres Instrumentariums für die Folgenabschätzung, wie beispielsweise die Ausweitung der Durchführung von Folgenabschätzungen auf Maßnahmen, die im Komitologieverfahren beschlossen werden sollen, die Überarbeitung der Leitlinien für die Folgenabschätzung und eine verstärkte Rolle des kommissionsinternen Ausschusses für Folgenabschätzungen, als einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Folgenabschätzungssystems. Nach Auffassung des Bundesrates kann allerdings noch mehr getan werden, um das Potential einer umfassenden Folgenabschätzung für den Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene voll nutzen zu können.
2 Gesetzesfolgenabschätzungen
2 Vereinfachungsprogramm
Verringerung der Verwaltungslasten
Drucksache 779/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... 8. Wesentliche Fragen sollen im Rahmen der im Komitologieverfahren von der Kommission zu erlassenden Durchführungsbestimmungen geregelt werden. Sollte der Ansatz der Sorgfaltspflichtregelung beibehalten werden, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass sowohl die Kriterien für die Risikobestimmung als auch die Verfahren und Maßnahmen als den eigentlichen Kernpunkten des Regelungsvorhabens nach Inhalt, Zweck und Ausmaß in der Verordnung selbst und nicht erst im Komitologieverfahren bestimmt werden.
Drucksache 111/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... – Hinsichtlich der Kennzeichnung des Ursprungslandes oder des Herkunftsorts von Lebensmitteln bleiben die grundlegenden Anforderungen in den Rechtsvorschriften unverändert. Demnach ist eine solche Kennzeichnung freiwillig. Könnten die Verbraucher jedoch durch nicht erteilte Informationen irregeführt werden, ist die Kennzeichnung verpflichtend. Sowohl die vorgeschriebene als auch die freiwillige Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von Lebensmitteln als Werbeinstrument sollte die Verbraucher nicht täuschen und auf harmonisierten Kriterien basieren. Das Ursprungsland sollte gemäß den Vorschriften über den nichtpräferentiellen Ursprung nach dem Zollkodex der Gemeinschaft bestimmt werden. Mit dem Herkunftsort ist jeder Ort gemeint, der nicht das Ursprungsland im Sinne des Zollkodex der Gemeinschaft ist. Vorschriften für die Bestimmung des Herkunftsortes sollen im Komitologieverfahren erlassen werden. Darüber hinaus werden Kriterien eingeführt für die Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von Erzeugnissen aus mehreren Zutaten und von Fleisch, außer Rind- und Kalbfleisch. Diese Kriterien würden auch bei der freiwilligen Angabe von Kennzeichnungen mit "
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Neufassung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Allgemeine Grundsätze im Bereich der Information über Lebensmittel
Artikel 3 Allgemeine Ziele
Artikel 4 Grundsätze für die Pflicht zur Information über Lebensmittel
Artikel 5 Anhörung der Behörde
Kapitel III Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer
Artikel 6 Grundlegende Anforderung
Artikel 7 Lauterkeit der Informationspraxis
Artikel 8 Pflichten
Kapitel IV Vorgeschriebene Informationen über Lebensmittel
Abschnitt 1 Inhalt und Darstellungsform
Artikel 9 Liste der vorgeschriebenen Angaben
Artikel 10 Weitere vorgeschriebene Angaben für bestimmte Arten oder Kategorien von Lebensmitteln
Artikel 11 Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben
Artikel 12 Maße und Gewichte
Artikel 13 Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel
Artikel 14 Darstellungsform der vorgeschriebenen Angaben
Artikel 15 Versandverkauf
Artikel 16 Sprachliche Anforderungen
Artikel 17 Fehlen bestimmter vorgeschriebener Angaben
Abschnitt 2 Detaillierte Bestimmungen für vorgeschriebene Angaben
Artikel 18 Bezeichnung des Lebensmittels
Artikel 19 Verzeichnis der Zutaten
Artikel 20 Fehlen des Verzeichnisses der Zutaten
Artikel 21 Fehlende Angabe der Bestandteile von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis
Artikel 22 Kennzeichnung bestimmter Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Artikel 23 Quantitative Angabe der Zutaten
Artikel 24 Nettomenge
Artikel 26 Gebrauchsanweisung
Artikel 27 Alkoholgehalt
Abschnitt 3 Nährwertdeklaration
Artikel 28 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Artikel 29 Inhalt
Artikel 30 Berechnung
Artikel 31 Form der Angabe
Artikel 32 Angabe auf der Grundlage einer Portion
Artikel 33 Andere Formen der Angabe
Artikel 34 Darstellungsform
Kapitel V Freiwillige information über Lebensmittel
Artikel 35 Geltende Anforderungen
Artikel 36 Darstellung
Kapitel VI Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene
Artikel 37 Grundsatz
Artikel 38 Einzelstaatliche Bestimmungen über weitere vorgeschriebene Angaben
Artikel 39 Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 40 Alkoholische Getränke
Artikel 41 Einzelstaatliche Maßnahmen für nicht fertig abgepackte Lebensmittel
Artikel 42 Mitteilungsverfahren
Artikel 43 Einzelheiten
Kapitel VII Ausarbeitung nationaler Regelungen
Artikel 44 Nationale Regelungen
Artikel 45 Konformitätsvermutung
Artikel 46 Maßnahmen der Gemeinschaft
Artikel 47 Durchführungsbestimmungen
Kapitel VIII Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 48 Technische Anpassungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Artikel 51 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006
Artikel 52 Aufhebung
Artikel 53 Inkrafttreten
Anhang I Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4
Anhang II Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Anhang III Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss
Anhang IV Lebensmittel, für die eine Nährwertdeklaration nicht vorgeschrieben ist
Anhang V Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben
Teil A Bezeichnung
Teil B Vorgeschriebene Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung
Teil C Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung Hackfleisch/faschiertes
Anhang VI Angabe und Bezeichnung von Zutaten
Teil A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
Teil B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezifische Bezeichnung durch die Angabe einer Kategorie ersetzt werden kann
Teil C Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder der EG-Nummer
Teil D Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis
Teil E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten
Anhang VII Quantitative Angabe der Zutaten
Anhang VIII Angabe der Nettomenge
Anhang IX Mindesthaltbarkeitsdatum
Anhang X Alkoholgehalt
Anhang XI Referenzmengen
Teil A Referenzmengen für die Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)
Teil B Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)
Anhang XII Umrechnungsfaktoren
Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie
Anhang XIII Abfassung und Gliederung der Nährwertdeklaration
Teil A Abfassung der Nährwertdeklaration
Teil B Gliederung der Nährwertdeklaration in Bezug auf Bestandteile von Kohlenhydraten und Fett
Teil C Reihenfolge der Energie- und Nährwerte in einer Nährwertdeklaration
Finanzbogen
Drucksache 110/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2008) 32 endg.; Ratsdok. 6077/08
... Folgenabschätzungen sollten bei den wichtigsten Vorschlägen und bei Vorschlägen mit besonders weit reichenden Folgen durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission erfasst sind. Sie sollten außerdem im Verhältnis zur Bedeutung der betreffenden Initiative durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass bei Initiativen, die nur begrenzte Folgen oder Auswirkungen allgemeiner Art aufweisen, auf eine Folgenabschätzung verzichtet oder die Folgenabschätzung in ihrem Umfang beschränkt wird. 2008 wird die Kommission annähernd 180 Folgenabschätzungen durchführen. 2007 waren es 130. Über die Hälfte dieser Folgenabschätzungen betreffen Initiativen, die nicht im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission aufgeführt sind, einschließlich Maßnahmen, die im Komitologieverfahren beschlossen wurden.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften
1. Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften
2. Verringerung der Verwaltungslasten
III. Die Einbeziehung der Folgenabschätzung in den politischen Prozess
1. Konsolidierung der Folgenabschätzung im politischen Prozess
2. Ausrichtung der Ressourcen auf Folgenabschätzungen mit dem höchsten Mehrwert
3. Mehr Unterstützung und Anleitung bieten
4. Gewährleistung strenger Qualitätskontrollen
IV. Gemeinsame Verantwortung
1. Effizientere Beschlussfassung in der EU
2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts
V. Die globale Ordnung mitgestalten
VI. Nächste Schritte
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Verringerung der Verwaltungslasten
Folgenabschätzungen für geplante Initiativen
Gemeinsame Verantwortung
Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Eine globale Ordnung mitgestalten
VII. Fazit
Drucksache 74/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. ..../.... (gemeinsames Verfahren) KOM (2007) 872 endg.; Ratsdok. 5431/08
... Neuartige Lebensmittel unterliegen einer Sicherheitsbewertung und der Zulassung nach einem Gemeinschaftsverfahren. Die Definitionen werden nach der entsprechenden rechtlichen Weiterentwicklung klarer gefasst und aktualisiert. Zur Erfassung von Informationen über die Neuartigkeit eines Lebensmittels kann ein Verfahren festgelegt werden. Im Wege des Komitologieverfahrens kann bestimmt werden, ob ein Lebensmittel in den Geltungsbereich der Verordnung fällt.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung
• Anhörung von Interessenträgern
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen bewertet wurden.
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Kapitel I – Einleitende Bestimmungen
Kapitel II – Anforderungen an neuartige Lebensmittel und deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel
Kapitel III – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel IV – Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Einholen von Informationen über die Verwendung eines Lebensmittels für den menschlichen Verzehr
Kapitel II Anforderungen an neuartige Lebensmittel und deren Aufnahme in die Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel
Artikel 5 Gemeinschaftsliste neuartiger Lebensmittel
Artikel 6 Voraussetzungen für die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste
Artikel 7 Inhalt der Gemeinschaftsliste
Artikel 8 Herkömmliche Lebensmittel aus Drittländern
Artikel 9 Fachliche Anleitung
Artikel 10 Gutachten der Behörde
Artikel 11 Verpflichtungen der Lebensmittelunternehmer
Kapitel III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 12 Datenschutz
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Ausschuss
Artikel 15 Überprüfung
Kapitel IV Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 16 Aufhebung
Artikel 17 Erstellung der Gemeinschaftsliste
Artikel 18 Übergangsmaßnahmen
Artikel 19 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. ... [gemeinsames Verfahren]
Artikel 20 Inkrafttreten
Drucksache 392/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 über den Abschluss einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468 /EG des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse, in der Fassung des Beschlusses 2006/512 /EG (C6-0009/2008 – 2008/2002(ACI))
... ") bedauerlicherweise von der Kommission missachtet worden sind, beispielsweise die Vorschrift, dass das Parlament zur gleichen Zeit und unter den gleichen Bedingungen wie die Mitglieder der Ausschüsse die verschiedenen Komitologie-Dokumente erhalten soll, weil diese Dokumente dem Parlament fast immer zu spät und auf jeden Fall nicht zur gleichen Zeit wie den Mitgliedern des Ausschusses übermittelt werden,
Drucksache 765/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... 76. Angesichts der mit einer Missbilligung bestimmter Klauseln verbundenen einschneidenden Auswirkungen auf die Zivilrechtsordnungen der Mitgliedstaaten lehnt der Bundesrat auch das gemäß Artikeln 39, 40 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Komitologieverfahren zur Abänderung bzw. Ergänzung der in Anhang II und III enthaltenen Klauseln mit Nachdruck ab. (bei Annahme entfällt Ziffer 77)
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags:
Zu Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich :
Zu Kapitel II Information der Verbraucher :
Zu Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen :
Einführung eines einheitlichen Musters für Widerrufsbelehrungen:
Ausnahmekatalog zum Widerrufsrecht:
Zu Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge :
Zu Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln :
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.