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0921/05
0197/05
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0304/05
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0003/1/05
0045/1/05
0012/05
0011/05B
0390/05
0012/05B
0694/05
0131/05B
0233/05
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0219/05
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0574/05
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0122/05
0287/1/05
0508/05
0607/05
0269/04
0917/04B
0901/04
0873/04
0566/1/04
0835/04
0905/1/04
0901/1/04
0994/04
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0104/04B
0701/1/04
0807/04
0566/04B
0917/04
0489/04B
0176/04
0905/04B
0929/04
0596/04
0565/04
0983/04
0806/04
0590/04
0622/04
0457/04
0680/04B
0852/04
0805/04
1002/04
0438/04
0701/04B
0012/04
0408/04
0665/04
0232/04
0726/04
0917/3/04
0489/04
1012/04
0722/04
0905/04
0894/04
0438/04B
0571/04
0595/04
0458/04B
0876/04
0901/04B
0668/04
0687/04
0917/1/04
0438/1/04
0165/04B
0804/04
0725/04
0666/04
0283/04
0893/04B
0613/04
0441/04
0850/04
0680/04
0888/04
0887/04
0560/03
0940/03
0722/03B
0736/03
0450/03
0325/03B
0253/03
0831/03
0735/03
0715/03
0560/03B
0560/1/03
0856/03
Drucksache 702/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat erwartet, dass neben den Versicherungsnehmern, die sich vor dem Hintergrund der Kapitalmarktkrise nunmehr mit einer geringeren Beteiligung an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten zugunsten der langfristigen Finanzierbarkeit der Verträge begnügen müssten, auch die Unternehmen ihrerseits einen Beitrag leisten.



Drucksache 759/12

... (1) Die Investition in das Humankapital junger Europäerinnen und Europäer schafft einen langfristigen Nutzen und trägt zum nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstum bei. Europa wird entlohnt werden für aktive, innovationsfreudige und qualifizierte Arbeitskräfte und gleichzeitig die hohen Kosten vermeiden, die von jungen Menschen verursacht werden, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind ("NEETs"). Diese Kosten werden derzeit auf 1,2 % des BIP geschätzt5.



Drucksache 632/2/12

... Trotzdem bleibt die Eingetragene Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe insbesondere im geltenden Einkommensteuerrecht bis heute benachteiligt. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner werden bislang bei der Einkommensteuerveranlagung nicht wie Ehegatten sondern wie Ledige behandelt, so dass sie vor allem das Ehegattensplitting nicht in Anspruch nehmen können. Infolgedessen kommt es außerdem zu einer Benachteiligung bei den Steuerklassen. Auch auf dem Gebiet der kapitalgedeckten Altersvorsorge existieren für die Eingetragene Lebenspartnerschaft noch erhebliche Nachteile, die aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Hinblick auf eine verfassungs- und unionsrechtskonforme Besteuerung zu beseitigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/2/12




1. Ablehnung der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

2. Cash-GmbHs

3. Steuerliche Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften

4. Streubesitzdividenden


 
 
 


Drucksache 114/12 (Beschluss)

... Durch das verabschiedete Gesetz soll die Inanspruchnahme abkommensrechtlicher Schachtelprivilegien, die inländischen Kapitalgesellschaften beim Bezug von Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften zustehen, verhindert werden, soweit durch eine hybride Rechtsform der inländischen Gesellschaft eine Inanspruchnahme durch natürliche Personen möglich ist. Dies betrifft insbesondere die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und atypisch stille Gesellschaften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/12 (Beschluss)




Zu Artikel 3 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 139/12

... Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz -



Drucksache 571/1/12

... c) Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Vereinbarungen zu künftigen Bund-Länder-Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - möglichst schnell und in enger Abstimmung mit den Ländern umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 51 Absatz 2 HGrG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu § 1

Zu § 1

6. Zu Artikel 4 § 1 Satz 5 FAG

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

10. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 §§ 7 und 8 Absatz 2 KitaFinHG

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

12. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und § 9 Absatz 1 bis 3 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2 Hilfsempfehlung:

13. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 3 KitaFinHG

15. Zu Artikel 5 und 6 allgemein Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder


 
 
 


Drucksache 447/12

... f) eine Kapitalgesellschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Geltungsbereich

Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren

3 Anhörungsverfahren

3 Unternehmer

3 Verkehrsleiter

Fachliche Eignung

Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien

3 Insolvenzverfahren

3 Unterrichtungspflichten

Urkundenberichtigung und Sitzverlegung

Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie

Nachweis des Erbrechts

Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs

Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften

3 Fahrerbescheinigung

Mitteilung

Mitteilung

Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch

Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung

Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen

3 Schlussbestimmungen

3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)

1. Antragstellendes Unternehmen

1.1 Ort der Niederlassung

1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1

1.3. Weitere Niederlassungen

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer

2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist

2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen

3. Anzahl der Fahrzeuge

4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien

5. Bestätigung der Unterschrift

Anlage 2
(zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 3
(zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 4
(zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Verwaltungsvorschrift

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Randnummer 1

Randnummer 2

Randnummer 3

Randnummer 4

Randnummer 5

Randnummer 6

Randnummer 7

Randnummer 8

Randnummer 9

Randnummer 10

Randnummer 11

Randnummer 12

Randnummer 13

Randnummer 14

Randnummer 15

Randnummer 16

Randnummer 17

Randnummer 18

Randnummer 19

Randnummer 20

Randnummer 21

Randnummer 22

Randnummer 23

Randnummern 24 und 25

Randnummer 26

Randnummer 27

Randnummer 28

Randnummern 29 und 30

Randnummer 31

Randnummer 32

Randnummer 33

Randnummer 34

Randnummer 35

Randnummer 36

Randnummer 37

Randnummer 38

Randnummer 39

Randnummer 40

Randnummer 41

Randnummer 42

Randnummer 43

Randnummer 44

Randnummer 45

Randnummer 46

Randnummer 47

Randnummer 48

Randnummer 49

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)


 
 
 


Drucksache 450/12 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat geht davon aus, dass die zusätzlichen Mittel für die Grundsicherung im Alter und für den Ausbau und Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundeshaushalt im parlamentarischen Verfahren veranschlagt werden. Ferner stellt der Bundesrat fest, dass eine Einigung über eine Reform der Eingliederungshilfe nur gemeinsam mit der Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes erfolgen kann; dabei sind die Haushalte der Länder und Kommunen durch eine Beteiligung des Bundes an den Kosten nachhaltig zu entlasten. Schließlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Vereinbarungen zu künftigen Bund-Länder-Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - möglichst schnell und in enger Abstimmung mit den Ländern umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 165/12

... Das Vertragsgesetz hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Die Bereitstellung des deutschen Anteils an der Finanzierung des ESM in Form von einzahlbarem Kapital in Höhe von 21,71712 Milliarden Euro und abrufbarem Kapital in Höhe von 168,30768 Milliarden Euro ist im Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Zweck

Artikel 1
Einrichtung und Mitglieder

Artikel 2
Neue Mitglieder

Artikel 3
Zweck

Kapitel 2
Geschäftsführung

Artikel 4
Aufbau und Abstimmungsregeln

Artikel 5
Gouverneursrat

Artikel 6
Direktorium

Artikel 7
Geschäftsführender Direktor

Kapitel 3
Kapital

Artikel 8
Genehmigtes Stammkapital

Artikel 9
Kapitalabrufe

Artikel 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals

Artikel 11
Beitragsschlüssel

Kapitel 4
Tätigkeit

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

Artikel 14
Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe

Artikel 15
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds

Artikel 16
ESM-Darlehen

Artikel 17
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 18
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 19
Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente

Artikel 20
Preisgestaltung

Artikel 21
Anleiheoperationen

Kapitel 5
Finanzmanagement

Artikel 22
Anlagepolitik

Artikel 23
Dividendenpolitik

Artikel 24
Reserve- und weitere Fonds

Artikel 25
Deckung von Verlusten

Artikel 26
Haushalt

Artikel 27
Jahresabschluss

Artikel 28
Interne Revision

Artikel 29
Externe Prüfung

Artikel 30
Prüfungsausschuss

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31
Sitz

Artikel 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

Artikel 33
Bedienstete des ESM

Artikel 34
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 35
Persönliche Immunitäten

Artikel 36
Steuerbefreiung

Artikel 37
Auslegung und Streitbeilegung

Artikel 38
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel 7
Übergangsregelungen

Artikel 39
Darlehensvergabe des EFSF

Artikel 40
Übertragung der EFSF-Hilfen

Artikel 41
Einzahlung des Anfangskapitals

Artikel 42
Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels

Artikel 43
Ersternennungen

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 44
Beitritt

Artikel 45
Anhänge

Artikel 46
Hinterlegung

Artikel 47
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I
Beitragsschlüssel des ESM

Anhang II
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Gesamtansatz der Bundesregierung

2. Entstehungsgeschichte des ESM

II. Besonderes

1. Ziel und Aufgaben des ESM

2. Mitgliedschaft

3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

a. Grundsätze

b. Verfahren

c. Eilverfahren

4. Instrumente

a. Vorsorgliche Finanzhilfe

b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken

c. Darlehen

d. Primärmarktkäufe

e. Sekundärmarktkäufe

f. Kosten der Finanzhilfe

5. Organisation und Entscheidungsprozesse

6. Kapital

a. Stammkapital

b. Kapitalabruf

c. Anlagepolitik/Finanzmanagement

d. Ausleihvolumen des ESM

7. Sonstige Vorschriften

8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus


 
 
 


Drucksache 74/1/12

... Ob das Statut der FE in der vorgelegten Form zur Verwirklichung des Binnenmarktes tatsächlich beitragen kann, erscheint zumindest zweifelhaft. Gemäß der Legaldefinition des Artikels 26 Absatz 2 AEUV handelt es sich beim Binnenmarkt um einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Der Begriff des Binnenmarktes ist daher eng mit den Grundfreiheiten und der Freiheit von Handelshemmnissen und Wettbewerbsverfälschung verknüpft. Einrichtungen, die keinen Erwerbszweck, sondern einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der primärrechtlichen Niederlassungsfreiheit (vgl. Artikel 54 Absatz 2 AEUV).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/1/12




Zu den einzelnen Bestimmungen:


 
 
 


Drucksache 45/1/12

... c) Der Bundesrat lehnt aus folgenden Gründen die weitere Mithaftung der Länder für Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds ab:



Drucksache 187/12

... Das Übereinkommen wird gelegentlich durch Entschließungen des Gouverneursrates geändert. Bei den Änderungen handelt es sich in aller Regel um Detailbestimmungen, etwa zur Verfassung der Bank oder zum Management der Kapitalbestände, die keine unmittelbare Auswirkung auf die Mitgliedstaaten haben und ohne Haushaltsausgaben und Vollzugsaufwand umgesetzt werden können. Ein innerstaatlicher Entscheidungsspielraum besteht nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Schlussbemerkung

Entschließung

Abschnitt 1
Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Bank

Abschnitt 2
Änderung der Vorschriften des Gouverneursrats

Abschnitt 3
Änderungen der Allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank

Abschnitt 4
Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 510/2/12

... Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken dagegen, dass die in den EU-Regelwerken eröffneten Rechte und Pflichten zum Erlass von Ausführungsbestimmungen ausschließlich im eigenen Ermessen der "zuständigen Behörden" wahrgenommen werden sollen. Er bittet darum, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingehend geprüft wird, ob diese Auslegung der EU-Rechtsakte zwingend und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist. Insbesondere § 10d KWG-E (Festlegung eines antizyklischen Puffers) hat gravierende Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen der gesamten Kreditwirtschaft. Es sollte in diesem Sinne hinterfragt werden, ob wesentliche Voraussetzungen nicht weiterhin durch den Gesetzgeber zu regeln sind, statt lediglich eine Verordnungsermächtigung nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 KWG-E vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 10d und 10e KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10d Absatz 1 Satz 3 und § 10e KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10e KWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 13 Absatz 5 - neu - KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 20 Absatz 2 Nummer 8 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, Satz 4 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und 4, Satz 2 und 3 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 9 Satz 3* KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 2 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 102 § 64o Absatz 8 KWG

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe f § 30 Absatz 6a Satz 1, 1a -neu-, 1b -neu-, 2,4 PfandBG

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe i § 31 Absatz 11 Satz 4 PfandBG


 
 
 


Drucksache 652/12

... Energieeffizienz ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit. Bei der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Gesetzgebung in den Bereichen Energiekennzeichnung und Ökodesign wird die Kommission intensiver mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Auch die Umsetzung der Strategie in Bezug auf Schlüsseltechnologien wird maßgeblich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Kommission wird ferner ihre Arbeiten zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Probleme bei der Kapitalbeschaffung haben, vertiefen und den Aktionsplan für unternehmerische Initiative umsetzen. Hilfen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem COSME-Programm4 werden mit Beginn des neuen Finanzierungszeitraums 2014 bereitgestellt werden können. Bei der Planung der neuen Programme für den Europäischen Sozialfonds wird unter anderem die Herausbildung von Qualifikationen, die für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in die Arbeitswelt und eine bessere Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind, besonders im Fokus stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 467/12

... Nach derzeitiger Rechtslage können Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 66 GenG und der Insolvenzverwalter in der Insolvenz des Schuldners dessen Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen (BGH, Urt. v. 19. März 2009 - IX ZR 58/ 08). Von Insolvenzverwaltern wird diese Möglichkeit häufig zur Masseanreicherung genutzt, um auf das Auseinandersetzungsguthaben zugreifen zu können, das nach Kündigung gemäß § 73 Absatz 2 GenG auszuzahlen ist. Da die Mitgliedschaft in der Regel jedoch Voraussetzung für die Wohnungsüberlassung ist, droht dem Schuldner in der Folge meist der Wohnungsverlust durch Kündigung des Nutzungsverhältnisses seitens der Genossenschaft nach den mietrechtlichen Regelungen. Die Regelung des § 67c soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen das Kündigungsrecht des Gläubigers (§ 66 GenG) und des Insolvenzverwalters (§ 66a GenG) über die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft ausschließen. Hierdurch sollen die sozialen Auswirkungen der Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, die in ihren Folgen mit der Kündigung des Wohnraummietverhältnisses vergleichbar sind, entsprechend § 109 Absatz 1 Satz 2 InsO vermieden werden. Zwischen dem Nutzer einer Genossenschaftswohnung und dem Wohnraummieter besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied. Das Mitglied der Genossenschaft ist dieser nicht nur durch das Nutzungsverhältnis am Wohnraum verbunden, sondern in einer Doppelfunktion auch als Kapitalgeber. In seiner Eigenschaft als Kapitalgeber ist der Nutzer einer Genossenschaftswohnung in der Insolvenz nicht schutzwürdig. Kommt der Kapitalbeteiligung in Relation zum Nutzungsverhältnis lediglich eine untergeordnete Bedeutung zu, soll auch in der Insolvenz des Schuldners der Schutz des Nutzungsverhältnisses Vorrang genießen. Es ist somit zu unterscheiden zwischen den Genossenschaften, in denen eine regelmäßig geringe Kapitalbeteiligung allein die finanzielle Grundlage für die Mitgliedschaft bildet, und Genossenschaften, bei denen die Kapitalanlage im Vordergrund steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 65
Verordnungsermächtigung

§ 287a
Entscheidung des Insolvenzgerichts

§ 288
Bestimmung des Treuhänders

§ 289
Einstellung des Insolvenzverfahrens

§ 297
Insolvenzstraftaten

§ 297a
Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe

§ 300
Entscheidung über die Restschuldbefreiung

§ 300a
Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren

§ 303a
Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Neunter Teil

§ 306
Eröffnungsantrag eines Gläubigers

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 6
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

§ 13
Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Artikel 8
Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 66a
Kündigung im Insolvenzverfahren

§ 67c
Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens

II. Stärkung der Gläubigerrechte

III. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungsverfahren und im Verbraucherinsolvenzverfahren

1. Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens

2. Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren

a Umgestaltung des Einigungsversuchs

b Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften

c Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zur Änderung von § 288

Zur Änderung von § 289

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zur Änderung von § 297

Zur Einfügung von § 297a

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zur Änderung von § 300

Zur Einfügung von § 300a

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1990: Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 536/12

... Hinsichtlich der vom Bundesrat festgestellten Überschneidung des im CRA-III-Vorschlag enthaltenen Artikels 5a über den übermäßigen Rückgriff auf Ratings mit ähnlichen Regelungen in sektoralen EU-Rechtsvorschriften (z.B. mit dem CRD-IV-Vorschlag vom 19. Juni 2011) möchte die Kommission klarstellen, dass es sich bei dem vorgeschlagenen Artikel 5a um eine allgemeine Bestimmung handelt, mit der der Grundsatz verankert wird, dass sich Finanzinstitute nicht ausschließlich oder automatisch auf Ratings stützen sollten. Dieser Grundsatz ist in den sektoralen Rechtsvorschriften spezifischer zu fassen. In Bezug auf das Bankenwesen hat die Kommission z.B. in ihrem CRD-IV-Vorschlag vorgeschlagen, dass größere Banken für die Berechnung von Eigenkapitalanforderungen interne Modelle entwickeln, anstatt sich hierbei auf externe Ratings zu verlassen.



Drucksache 335/12

... - Es gilt als weitgehend unumstritten, dass eine moderne (indirekte) Steuer breit angelegt sein und nur wenige Ausnahmen zulassen sollte, um niedrige Steuersätze zu ermöglichen. Dieser Ansatz führt ferner zu mehr Steuerneutralität und vermeidet Wettbewerbsverzerrungen und eine Umgehung der Steuer. Das gilt wegen der großen Bandbreite der auf den betreffenden Märkten vertretenen "Finanz-"Institute und der großen Zahl von - vielfach untereinander substituierbaren - Instrumenten besonders für die Finanztransaktionssteuer. Ausnahmen sollten daher auf ein Minimum beschränkt werden. In dem Vorschlag sind sie deshalb lediglich bei (potenziellen) Konflikten mit Regulierungszielen (z.B. zentrale Clearing-Institute sind ausgenommen), wegen des besonderen Rechtsstatus von Einrichtungen der Union (z.B. Europäische Investitionsbank) oder anderen internationalen Einrichtungen oder zum Schutz der Geldpolitik (Transaktionen mit der Europäischen Zentralbank und Zentralbanken der Mitgliedstaaten sind ausgenommen) vorgesehen. Außerdem gibt es gute Gründe, Primärmarkttransaktionen grundsätzlich von den harmonisierten Regeln auszunehmen, um die Aufnahme von Kapital durch die Ausgabe von Anteilen und Anleihen nicht zu beeinträchtigen. Zudem sollte die harmonisierte Finanztransaktionssteuer die Geldaufnahme der öffentlichen Hand nicht anders behandeln als die Geldaufnahme Privater. Deshalb bleiben Primärmarkttransaktionen in Verbindung mit Anleihen unabhängig davon, ob sie der Finanzierung öffentlicher oder privater Emittenten dienen, vom Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Steuer ausgenommen. Sämtliche Sekundärmarkttransaktionen werden hingegen grundsätzlich von der Steuer erfasst.



Drucksache 310/12

... (1) Die Haftung des Beförderers wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts ist in jedem Fall auf einen Betrag von 400 000 Rechnungseinheiten je Fahrgast und Schadensereignis beschränkt. Dies gilt auch für den Kapitalwert einer als Entschädigung zu leistenden Rente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 397
Pfandrecht des Kommissionärs

§ 408
Frachtbrief. Verordnungsermächtigung.

§ 412
Verladen und Entladen, Verordnungsermächtigung.

§ 444
Ladeschein, Verordnungsermächtigung.

§ 444a
Wirkung des Ladescheins. Legitimation

§ 445
Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins

§ 446
Befolgung von Weisungen

§ 447
Einwendungen

§ 448
Traditionswirkung des Ladescheins

§ 449
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 464
Pfandrecht des Spediteurs

§ 466
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 475c
Lagerschein, Verordnungsermächtigung.

§ 475d
Wirkung des Lagerscheins. Legitimation

§ 475f
Einwendungen

§ 475g
Traditionswirkung des Lagerscheins

Fünftes Buch Seehandel

Erster Abschnitt

§ 476
Reeder

§ 477
Ausrüster

§ 478
Schiffsbesatzung

§ 479
Rechte des Kapitäns. Tagebuch

§ 480
Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen

Zweiter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Seefrachtverträge

Erster Titel Stückgutfrachtvertrag

Erster Untertitel Allgemeine Vorschriften

§ 481
Hauptpflichten. Anwendungsbereich

§ 482
Allgemeine Angaben zum Gut

§ 483
Gefährliches Gut

§ 484
Verpackung, Kennzeichnung

§ 485
See- und Ladungstüchtigkeit

§ 486
Abladen, Verladen, Umladen, Löschen

§ 487
Begleitpapiere

§ 488
Haftung des Befrachters und Dritter

§ 489
Kündigung durch den Befrachter

§ 490
Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung

§ 491
Nachträgliche Weisungen

§ 492
Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

§ 493
Zahlung, Frachtberechnung

§ 494
Rechte des Empfängers, Zahlungspflicht

§ 495
Pfandrecht des Verfrachters

§ 496
Nachfolgender Verfrachter

§ 497
Rang mehrerer Pfandrechte

Zweiter Untertitel Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes

§ 498
Haftungsgrund

§ 499
Besondere Schadensursachen

§ 500
Unerlaubte Verladung auf Deck

§ 501
Haftung für andere

§ 502
Wertersatz

§ 503
Schadensfeststellungskosten

§ 504
Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden

§ 505
Rechnungseinheit

§ 506
Außervertragliche Ansprüche

§ 507
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

§ 508
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 509
Ausführender Verfrachter

§ 510
Schadensanzeige

§ 511
Verlustvermutung

§ 512
Abweichende Vereinbarungen

Dritter Untertitel Beförderungsdokumente

§ 513
Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements

§ 514
Bord- und Übernahmekonnossement

§ 515
Inhalt des Konnossements

§ 516
Form des Konnossements, Verordnungsermächtigung

§ 517
Beweiskraft des Konnossements

§ 518
Stellung des Reeders bei mangelhafter Verfrachterangabe

§ 519
Berechtigung aus dem Konnossement, Legitimation

§ 520
Befolgung von Weisungen

§ 521
Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements

§ 522
Einwendungen

§ 523
Haftung für unrichtige Konnossementsangaben

§ 524
Traditionswirkung des Konnossements

§ 525
Abweichende Bestimmung im Konnossement

§ 526
Seefrachtbrief, Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Reisefrachtvertrag

§ 527
Reisefrachtvertrag

§ 528
Ladehafen, Ladeplatz

§ 529
Anzeige der Ladebereitschaft

§ 530
Ladezeit, Überliegezeit

§ 531
Verladen

§ 532
Kündigung durch den Befrachter

§ 533
Teilbeförderung

§ 534
Kündigung durch den Verfrachter

§ 535
Löschen

Zweiter Unterabschnitt Personenbeförderungsverträge

§ 536
Anwendungsbereich

§ 537
Begriffsbestimmungen

§ 538
Haftung des Beförderers für Personenschäden

§ 539
Haftung des Beförderers für Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 540
Haftung für andere

§ 541
Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden

§ 542
Haftungshöchstbetrag bei Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 543
Zinsen und Verfahrenskosten

§ 544
Rechnungseinheit

§ 545
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 546
Ausführender Beförderer

§ 547
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 548
Konkurrierende Ansprüche

§ 549
Schadensanzeige

§ 550
Erlöschen von Schadensersatzansprüchen

§ 551
Abweichende Vereinbarungen

§ 552
Pfandrecht des Beförderers

Dritter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffsmiete

§ 553
Schiffsmietvertrag

§ 554
Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung

§ 555
Sicherung der Rechte des Vermieters

§ 556
Kündigung

Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter

§ 557
Zeitchartervertrag

§ 558
Beurkundung

§ 559
Bereitstellung des Schiffes

§ 560
Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Schiffes

§ 561
Verwendung des Schiffes

§ 562
Unterrichtungspflichten

§ 563
Verladen und Löschen

§ 564
Kosten für den Betrieb des Schiffes

§ 565
Zeitfracht

§ 566
Pfandrecht des Zeitvercharterers

§ 567
Pflichtverletzung

§ 568
Zurückbehaltungsrecht

§ 569
Rückgabe des Schiffes

Vierter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

§ 570
Schadensersatzpflicht

§ 571
Mitverschulden

§ 572
Fernschädigung

§ 573
Beteiligung eines Binnenschiffs

Zweiter Unterabschnitt Bergung

§ 574
Pflichten des Bergers und sonstiger Personen

§ 575
Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden

§ 576
Bergelohnanspruch

§ 577
Höhe des Bergelohns

§ 578
Sondervergütung

§ 579
Ausschluss des Vergütungsanspruchs

§ 580
Fehlverhalten des Bergers

§ 581
Ausgleichsanspruch

§ 582
Mehrheit von Bergern

§ 583
Rettung von Menschen

§ 584
Abschluss und Inhaltskontrolle eines Bergungsvertrags

§ 585
Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht

§ 586
Rangfolge der Pfandrechte

§ 587
Sicherheitsleistung

Dritter Unterabschnitt Große Haverei

§ 588
Errettung aus gemeinsamer Gefahr

§ 589
Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten

§ 590
Bemessung der Vergütung

§ 591
Beitrag

§ 592
Verteilung

§ 593
Schiffsgläubigerrecht

§ 594
Pfandrecht der Vergütungsberechtigten, Nichtauslieferung

§ 595
Aufmachung der Dispache

Fünfter Abschnitt

§ 596
Gesicherte Forderungen

§ 597
Pfandrecht der Schiffsgläubiger

§ 598
Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger

§ 599
Erlöschen der Forderung

§ 600
Zeitablauf

§ 601
Befriedigung des Schiffsgläubigers

§ 602
Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 603
Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 604
Rangordnung der Pfandrechte unter derselben Nummer

Sechster Abschnitt

§ 605
Einjährige Verjährungsfrist

§ 606
Zweijährige Verjährungsfrist

§ 607
Beginn der Verjährungsfristen

§ 608
Hemmung der Verjährung

§ 609
Vereinbarungen über die Verjährung

§ 610
Konkurrierende Ansprüche

Siebter Abschnitt

§ 611
Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung

§ 612
Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung

§ 613
Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe

§ 614
Haftungsbeschränkung für Schäden an Häfen und Wasserstraßen

§ 615
Beschränkung der Haftung des Lotsen

§ 616
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 617
Verfahren der Haftungsbeschränkung

Achter Abschnitt

§ 618
Einstweilige Verfügung eines Bergers

§ 619
Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

Vierter Abschnitt

§ 27

§ 77
Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

§ 78

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Beförderungen

§ 30a
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen

Artikel 8
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 11
Änderung der Kostenordnung

§ 50
Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes.

Artikel 12
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 13
Änderung des Seemannsgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Geltende Rechtslage

II. Vorbereitung der Reform

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Handelsgesetzbuchs

a Systematik

aa Gliederung

bb Internationale Übereinkommen

b Grundzüge der Regelungen über die Personen der Schifffahrt

c Grundzüge der Regelungen über den Seefrachtvertrag

aa Begriff des Seefrachtvertrags

bb Stückgutfrachtvertrag

1 Allgemeine Vorschriften

2 Haftung

3 Beförderungsdokumente

cc Reisefrachtvertrag

d Grundzüge der Regelungen über Personenbeförderungsverträge

e Grundzüge der Regelungen über Schiffsüberlassungsverträge

f Grundzüge der Regelungen über Schiffsnotlagen

g Grundzüge der Regelungen über Schiffsgläubigerrechte

h Grundzüge der Regelungen über die Verjährung

i Grundzüge der Regelungen über die allgemeine Haftungsbeschränkung

j Grundzüge der Verfahrensvorschriften

2. Sonstige Änderungen

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union und Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen; Erfüllungsaufwand; Nachhaltigkeitsaspekte

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 445

Zu § 446

Zu § 447

Zu § 448

Zu § 449

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 38

Zu § 475f

Zu § 475g

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zum Fünften Buch Seehandel

Zum Ersten Abschnitt Personen der Schifffahrt

Zu § 476

Zu § 477

Zu § 478

Zu § 479

Zu § 480

Zum Ersten Titel Stückgutfrachtvertrag

Zum Ersten Untertitel Allgemeine Vorschriften

Zu § 481

Zu § 482

Zu § 483

Zu § 484

Zu § 485

Zu § 486

Zu § 487

Zu § 488

Zu § 489

Zu § 490

Zu § 491

Zu § 492

Zu § 493

Zu § 494

Zu § 495

Zu § 496

Zu § 497

Zu § 498

Zu § 499

Zu § 500

Zu § 501

Zu § 502

Zu § 503

Zu § 504

Zu § 505

Zu § 506

Zu § 507

Zu § 508

Zu § 509

Zu § 510

Zu § 511

Zu § 512

Zum Dritten Untertitel Beförderungsdokumente

Zu § 513

Zu § 514

Zu § 515

Zu § 516

Zu § 517

Zu § 518

Zu § 519

Zu § 520

Zu § 521

Zu § 522

Zu § 523

Zu § 524

Zu § 525

Zu § 526

Zum Zweiten Titel Reisefrachtvertrag

Zu § 527

Zu § 528

Zu § 529

Zu § 530

Zu § 531

Zu § 532

Zu § 533

Zu § 534

Zu § 535

Zu § 536

Zu § 537

Zu § 538

Zu § 539

Zu § 540

Zu § 541

Zu § 542

Zu § 543

Zu § 544

Zu § 545

Zu § 546

Zu § 547

Zu § 548

Zu § 549

Zu § 550

Zu § 551

Zu § 552

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffsmiete

Zu § 553

Zu § 554

Zu § 555

Zu § 556

Zu § 557

Zu § 558

Zu § 559

Zu § 560

Zu § 561

Zu § 562

Zu § 563

Zu § 564

Zu § 565

Zu § 566

Zu § 567

Zu § 568

Zu § 569

Zum Vierten Abschnitt Schiffsnotlagen

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

Zu § 570

Zu § 571

Zu § 572

Zu § 573

Zum Zweiten Unterabschnitt Bergung

Zu § 574

Zu § 575

Zu § 576

Zu § 577

Zu § 578

Zu § 579

Zu § 580

Zu § 581

Zu § 582

Zu § 583

Zu § 584

Zu § 585

Zu § 586

Zu § 587

Zum Dritten Unterabschnitt Große Haverei

Zu § 588

Zu § 589

Zu § 590

Zu § 591

Zu § 592

Zu § 593

Zu § 594

Zu § 595

Zu § 596

Zu § 597

Zu § 598

Zu § 599

Zu § 600

Zu § 601

Zu § 602

Zu § 603

Zu § 604

Zu § 605

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu § 614

Zu § 615

Zu § 616

Zu § 617

Zu § 618

Zu § 619

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 30

Zu § 30a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1768: Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts


 
 
 


Drucksache 590/1/12

... a) Der Bundesrat unterstützt die Stärkung des Stammkapitals der Europäischen Investitionsbank (EIB) um 10 Mrd. Euro, an der Deutschland einen Anteil von rund 1,6 Mrd. Euro trägt. Der Bundesrat hat im Rahmen der Beratungen des Fiskalvertrags deutlich gemacht, dass es einer flankierenden Wachstumsstrategie für die betroffenen Mitgliedstaaten bedarf. Die durch die Kapitalerhöhung erzielte erhöhte Darlehenskapazität der EIB ist eine Komponente einer solchen Strategie, die Perspektiven für nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungschancen in der Zukunft eröffnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 74/12

... (20) Die Mitgliedstaaten verfügen in Bezug auf Einkommen- und Kapitalertragsteuern, Schenkung- und Erbschaftsteuern, Grundsteuern, Übertragungsteuern, Eintragungsteuern, Stempelgebühren und ähnliche Abgaben über ein breites Ermessen bei der steuerlichen Behandlung gemeinnütziger Einrichtungen und ihrer Spender. Dabei muss allerdings dafür Sorge getragen werden, dass die Mitgliedstaaten ausländische gemeinnützige Einrichtungen und ihre Spender steuerlich nicht anders behandeln als inländische gemeinnützige Einrichtungen und deren Spender.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Anhörungen der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

4. der Vorschlag IM einzelnen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Gegenstand, anwendbares Recht Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Für die FE maßgebendes Recht

Artikel 4
Offenlegung

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die FE

Artikel 5
Gemeinnützigkeit

Artikel 6
Grenzübergreifender Bezug

Artikel 7
Vermögen

Artikel 8
Haftung

Abschnitt 3
Rechtspersönlichkeit Handlungsfähigkeit

Artikel 9
Rechtspersönlichkeit

Artikel 10
Handlungsfähigkeit

Artikel 11
Wirtschaftstätigkeiten

Kapitel II
Gründung

Abschnitt 1
Gründungsweise

Artikel 12
Gründungsweise

Artikel 13
Gründung durch Verfügung von Todes wegen, notarielle Urkunde oder schriftliche Erklärung

Artikel 14
Gründung durch Verschmelzung

Artikel 15
Antrag auf grenzübergreifende Verschmelzung

Artikel 16
Folgen der Verschmelzung

Artikel 17
Gründung durch Umwandlung

Artikel 18
Antrag auf Umwandlung

Abschnitt 2
Satzung

Artikel 19
Mindestinhalt der Satzung

Artikel 20
Änderung der Satzung

Abschnitt 3
Eintragung

Artikel 21
Eintragung

Artikel 22
Register

Artikel 23
Eintragungsformalitäten

Artikel 24
Änderung der für die Eintragung vorgelegten Dokumente und Angaben

Artikel 25
Name der FE

Artikel 26
Haftung für Handlungen vor Eintragung einer FE

Kapitel III
Aufbau der FE

Artikel 27
Vorstand

Artikel 28
Mitglieder des Vorstands

Artikel 29
Aufgaben des Vorstands und seiner Mitglieder

Artikel 30
Geschäftsführende Direktoren

Artikel 31
Andere Organe der FE

Artikel 32
Interessenkonflikte

Artikel 33
Vertretung der FE gegenüber Dritten

Artikel 34
Transparenz und Rechenschaftspflicht

Kapitel IV
Satzungssitz und Sitzverlegung

Artikel 35
Sitz der FE

Artikel 36
Sitzverlegung

Artikel 37
Verlegungsverfahren

Kapitel V
Beteiligung der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Artikel 38
Vertretung der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Artikel 39
Information und Konsultation der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Kapitel VI
Beendigung der FE

Artikel 40
Beendigungsmöglichkeiten

Artikel 41
Beendigung durch Umwandlung

Artikel 42
Antrag auf Beendigung durch Umwandlung

Artikel 43
Abwicklungsbeschluss

Artikel 44
Abwicklung

Kapitel VII
Mitgliedstaatliche Aufsicht

Artikel 45
Aufsichtsbehörde

Artikel 46
Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Artikel 47
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden untereinander

Artikel 48
Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden

Kapitel VIII
Steuerliche Behandlung

Artikel 49
Steuerliche Behandlung der FE

Artikel 50
Steuerliche Behandlung der Spender der FE

Artikel 51
Steuerliche Behandlung der Begünstigten der FE

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Anwendung

Artikel 53
Sanktionen

Artikel 54
Überprüfung der Verordnung

Artikel 55
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 214/12

... 64. vertraut darauf, dass sich aus der Bestandsaufnahme während des Ministertreffens im nächsten Jahr in Bukarest ein klar definierter Fahrplan zur Errichtung eines voll funktionierenden Europäischen Hochschulbildungsraums innerhalb der vorgegebenen Frist bis zum Jahr 2020 ergeben wird; fordert mit Nachdruck, dass sektorübergreifende Vorschläge zur IKT-Ausbildung, zu beruflicher Bildung und lebenslangem Lernen und zu Betriebspraktika vorgelegt werden, mit denen Integration und gleichzeitig intelligentes und nachhaltiges Wachstum aktiv gefördert werden, so dass die EU nach der Krise über Wettbewerbsvorteile im Hinblick auf Arbeitsplatzschaffung, Humankapital, Forschung, Innovation, Unternehmertum und die wissensbasierte Wirtschaft im weiteren Sinn verfügen wird;



Drucksache 607/12

... Zudem werden strengere Anforderungen an den algorithmischen Handel gestellt. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften, die den algorithmischen Handel betreiben, müssen künftig organisatorisch sicherstellen, dass ihre Handelssysteme derart ausgestaltet sind, dass Störungen des Marktes unterbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/12




A. Problem und Ziel

B Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Börsengesetzes

§ 26a
Order-Transaktions-Verhältnis

§ 26b
Mindestpreisänderungsgröße

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 64p
Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 5
Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung

1. Änderung des Börsengesetzes

2. Änderung des Kreditwesengesetzes

3. Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

4. Änderung des Investmentgesetzes

5. Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung

6. Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2265: Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hoch frequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 403/12

... "§ 1 Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/12




§ 1
Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität.

§ 3
Haushalts- und Stabilitätsverantwortung

§ 4
Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus

§ 5
Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages

§ 6
Beteiligung durch ein Sondergremium

§ 7
Unterrichtung durch die Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 493/12

... sind die Kapitalerträge auszahlenden Stellen, denen ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt hat, verpflichtet, der Wohngeldbehörde Auskunft über die Höhe der zugeflossenen Kapitalerträge zu erteilen. § 21 Absatz 3 Satz 4 des



Drucksache 249/12

... Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Finanzstabilität ein Ausschuss für Finanzstabilität errichtet wird. Diesem werden Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesministeriums der Finanzen, der Bundesanstalt sowie - ohne Stimmrecht - ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angehören. Die Deutsche Bundesbank erhält auf Grund ihrer makroökonomischen und Finanzmarkt-Expertise den Auftrag, zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen, indem sie insbesondere laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge zu Warnungen vor diesen Gefahren bzw. zu Empfehlungen von Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu erarbeiten. Der Ausschuss für Finanzstabilität erörtert auf dieser Grundlage die Finanzstabilität und kann Warnungen und Empfehlungen für Gegenmaßnahmen aussprechen. Die für die Analyse notwendigen Informationen erhält die Deutsche Bundesbank von der Bundesanstalt. Soweit die für die Analyse notwendigen Informationen bei der Bundesanstalt nicht vorliegen, soll die Deutsche Bundesbank Wirtschafts- und Handelsdaten bei finanziellen Kapitalgesellschaften anfordern können. Eine Konkretisierung der Einzelheiten und der Art der zu erhebenden Daten erfolgt im Wege einer vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank zu erlassenden Rechtsverordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität (Finanzstabilitätsgesetz - FinStabG)

§ 1
Wahrung der Finanzstabilität

§ 2
Ausschuss für Finanzstabilität

§ 3
Warnungen und Empfehlungen

§ 4
Zusammenarbeit der Deutschen Bundesbank mit der Bundesanstalt

§ 5
Mitteilungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 4a
Meinungsverschiedenheiten bei der laufenden Überwachung

§ 4b
Beschwerden

§ 4c
Aktenvorlage und Auskunftspflicht in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

§ 8a
Verbraucherbeirat

§ 10a
Stellenzulage

§ 10b
Personalgewinnungszuschlag

§ 22
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 4
Änderung der Erschwerniszulagenverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung

Im Einzelnen

1. Verbesserung der Aufsicht

2. Verbesserung der Bezahlungsstruktur der Bundesanstalt

3. Verbraucherfragen

5. Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesanstalt

6. Sonstige Änderungen

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

b Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Kosten für die Bundesbank

4. Weitere Kosten

5. Nachhaltigkeit

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu § 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 10a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu § 22

Zu § 22

Zu § 22

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2075: Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht


 
 
 


Drucksache 503/12 (Beschluss)

... Kapitalanleger

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 49c
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130c
Aktenausdruck

§ 130d
Elektronische Akte

§ 130e
Akteneinsicht; Abschriften

§ 130f
Datenträgerarchiv

§ 174a
Zustellung mittels elektronischer Übermittlung

§ 187
Veröffentlichung der Benachrichtigung

§ 371b
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

§ 945a
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46f
Aktenausdruck

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 9
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 10
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 50a
Bekanntmachungsorgan des Vereins

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 38

§ 39

§ 40

§ 168

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 14
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung des Signaturgesetzes

§ 5a
Vergabe von Organisationszertifikaten

§ 7a
Inhalt von Organisationszertifikaten

§ 8a
Sperrung von Organisationszertifikaten

Artikel 16
Änderung des Verschollenheitsgesetzes

§ 20

Artikel 17
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen

Artikel 19
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 20
Änderung der Grundbuchordnung

§ 137
Form elektronischer Dokumente

Artikel 21
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 22
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 23
Änderung des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 24
Änderung der Kostenordnung

Artikel 25
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 26
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 28
Weitere Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 29
Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 30
Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 31
Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 32
Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 33
Weitere Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Errichtung der Infrastruktur für ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach und obligatorischer elektronischer Rechtsverkehr für professionelle Einreicher

2. Empfangsbekenntnis elektronische Eingangsbestätigung als Zustellungsnachweis

3. Zulassung weiterer sicherer Verfahren der elektronischen Identifikation im elektronischen Rechtsverkehr und Schaffung einer neuen Organisationssignatur

4. Schaffung besonderer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb gerichtlicher Verfahren

5. Elektronisches Schutzschriftenregister

6. Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen

7. Gebührenrechtliche Folgen der Übersendung von Originalschriftsätzen per Telefax und Gebührenanreize für die elektronische Einreichung

8. Mahnverfahren bei den Arbeitsgerichten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu den §§ 130c

Zu § 130e

Zu § 130f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 22

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Artikel 31 bis 33
(Weitere Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung, des Sozialgerichtsgesetzes und der Finanzgerichtsordnung)

Zu Artikel 34


 
 
 


Drucksache 610/12

... Die europäische Industrie gerät in der fortwährenden Wirtschaftskrise allerdings zunehmend unter Druck: Die Produktion liegt um 10 % unter dem Niveau, das sie vor der Krise erreicht hatte, und über 3 Millionen Industriearbeitsplätze sind verloren gegangen. Das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen ist auf einem niedrigen Stand. Durch die Probleme der Bankenwirtschaft wird der Zugang zu Kapital erschwert. Die Investitionsfreudigkeit sinkt und Fabriken droht die Schließung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 698/1/12

... Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu künftigen gemeinsamen Anleihen im "Huckepackverfahren" - bei denen der Bund als Emittent am Kapitalmarkt auftritt und die Beteiligung der Länder freiwillig und nur im Innenverhältnis erfolgt - sind noch nicht umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

2. Zum Gesetz allgemein

3. Zum Gesetz allgemein


 
 
 


Drucksache 517/12

... Wenn keine genügenden Anhaltspunkte für einen höheren Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Kommanditbeteiligungen bestehen, bestimmt sich der Wert nach dem Eigenkapital im Sinne von § 266 Absatz 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)

Kapitel 1
Vorschriften für Gerichte und Notare

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Kostenfreiheit bei Gerichtskosten

§ 3
Höhe der Kosten

§ 4
Auftrag an einen Notar

§ 5
Verweisung, Abgabe

§ 6
Verjährung, Verzinsung

§ 7
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Abschnitt 2
Fälligkeit

§ 8
Fälligkeit der Kosten in Verfahren mit Jahresgebühren

§ 9
Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen

§ 10
Fälligkeit der Notarkosten

Abschnitt 3
Sicherstellung der Kosten

§ 11
Zurückbehaltungsrecht

§ 12
Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten

§ 13
Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren

§ 14
Auslagen des Gerichts

§ 15
Abhängigmachung bei Notarkosten

§ 16
Ausnahmen von der Abhängigmachung

§ 17
Fortdauer der Vorschusspflicht

Abschnitt 4
Kostenerhebung

§ 18
Ansatz der Gerichtskosten

§ 19
Einforderung der Notarkosten

§ 20
Nachforderung von Gerichtskosten

§ 21
Nichterhebung von Kosten

Abschnitt 5
Kostenhaftung

Unterabschnitt 1
Gerichtskosten

§ 22
Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich

§ 23
Kostenschuldner in bestimmten gerichtlichen Verfahren

§ 24
Kostenhaftung der Erben

§ 25
Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge

§ 26
Bestimmte sonstige gerichtliche Auslagen

§ 27
Weitere Fälle der Kostenhaftung

§ 28
Erlöschen der Zahlungspflicht

Unterabschnitt 2
Notarkosten

§ 29
Kostenschuldner im Allgemeinen

§ 30
Haftung der Urkundsbeteiligten

§ 31
Besonderer Kostenschuldner

Unterabschnitt 3
Mehrere Kostenschuldner

§ 32
Mehrere Kostenschuldner

§ 33
Erstschuldner der Gerichtskosten

Abschnitt 6
Gebührenvorschriften

§ 34
Wertgebühren

Abschnitt 7
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 35
Grundsatz

§ 36
Allgemeiner Geschäftswert

§ 37
Früchte, Nutzungen, Zinsen, Vertragsstrafen, sonstige Nebengegenstände und Kosten

§ 38
Belastung mit Verbindlichkeiten

§ 39
Auskunftspflichten

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 40
Erbschein, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvol lstreckerzeugnis

§ 41
Zeugnisse zum Nachweis der Auseinandersetzung eines Nachlasses oder Gesamtguts

§ 42
Wohnungs- und Teileigentum

§ 43
Erbbaurechts beste l l u ng

§ 44
Mithaft

§ 45
Rangverhältnisse und Vormerkungen

Unterabschnitt 3
Bewertungsvorschriften

§ 46
Sache

§ 47
Sache bei Kauf

§ 48
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

§ 49
Grundstücksgleiche Rechte

§ 50
Bestimmte schuldrechtliche Verpflichtungen

§ 51
Erwerbs- und Veräußerungsrechte, Verfügungsbeschränkungen

§ 52
Nutzungs- und Leistungsrechte

§ 53
Grundpfandrechte und sonstige Sicherheiten

§ 54
Bestimmte Gesellschaftsanteile

Kapitel 2
Gerichtskosten

Abschnitt 1
Gebührenvorschriften

§ 55
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 56
Teile des Verfahrensgegenstands

§ 57
Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung

§ 58
Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 59
Zeitpunkt der Wertberechnung

§ 60
Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung oder

§ 61
Rechtsmittelverfahren

§ 62
Einstweilige Anordnung

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 63
Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

§ 64
Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung

§ 65
Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern

§ 66
Bestimmte Teilungssachen

§ 67
Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereins- und Stiftungssachen

§ 68
Verhandlung über Dispache

§ 69
Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister

§ 70
Gemeinschaften zur gesamten Hand

§ 71
Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs

§ 72
Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer

§ 73
Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

§ 74
Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz

§ 75
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

§ 76
Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht

Unterabschnitt 3
Wertfestsetzung

§ 77
Angabe des Werts

§ 78
Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde

§ 79
Festsetzung des Geschäftswerts

§ 80
Schätzung des Geschäftswerts

Abschnitt 3
Erinnerung und Beschwerde

§ 81
Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde

§ 82
Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

§ 83
Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

§ 84
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 3
Notarkosten

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 85
Notarielle Verfahren

§ 86
Beurkundungsgegenstand

§ 87
Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle

Abschnitt 2
Kostenerhebung

§ 88
Verzinsung des Kostenanspruchs

§ 89
Beitreibung der Kosten und Zinsen

§ 90
Zurückzahlung, Schadensersatz

Abschnitt 3
Gebührenvorschriften

§ 91
Gebührenermäßigung

§ 92
Rahmengebühren

§ 93
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 94
Verschiedene Gebührensätze

Abschnitt 4
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 95
Mitwirkung der Beteiligten

§ 96
Zeitpunkt der Wertberechnung

Unterabschnitt 2
Beurkundung

§ 97
Verträge und Erklärungen

§ 98
Vollmachten und Zustimmungen

§ 99
Miet-, Pacht- und Dienstverträge

§ 100
Güterrechtliche Angelegenheiten

§ 101
Annahme als Kind

§ 102
Erbrechtliche Angelegenheiten

§ 103
Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht

§ 104
Rechtswahl

§ 105
Anmeldung zu bestimmten Registern

§ 106
Höchstwert für Anmeldungen zu bestimmten Registern

§ 107
Gesellschaftsrechtliche Verträge, Satzungen und Pläne

§ 108
Beschlüsse von Organen

§ 109
Derselbe Beurkundungsgegenstand

§ 110
Verschiedene Beurkundungsgegenstände

§ 111
Besondere Beurkundungsgegenstände

Unterabschnitt 3
Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten

§ 112
Vollzug des Geschäfts

§ 113
Betreuungstätigkeiten

Unterabschnitt 4
Sonstige notarielle Geschäfte

§ 114
Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung

§ 115
Vermögensverzeichnis, Siegelung

§ 116
Freiwillige Versteigerung von Grundstücken

§ 117
Versteigerung von beweglichen Sachen und von Rechten

§ 118
Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

§ 119
Entwurf

§ 120
Beratung bei einer Haupt- oder Gesellschafterversammlung

§ 121
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen

§ 122
Rangbescheinigung

§ 123
Gründungsprüfung

§ 124
Verwahrung

Abschnitt 5
Gebührenvereinbarung

§ 125
Verbot der Gebührenvereinbarung

§ 126
Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Abschnitt 6
Gerichtliches Verfahren in Notarkostensachen

§ 127
Antrag auf gerichtliche Entscheidung

§ 128
Verfahren

§ 129
Beschwerde und Rechtsbeschwerde

§ 130
Gemeinsame Vorschriften

§ 131
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 4
Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 132
Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 133
Bekanntmachung von Neufassungen

§ 134
Übergangsvorschrift

§ 135
Sonderregelung für Baden-Württemberg

§ 136
Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis


 
 
 


Drucksache 606/12

... (InvG) dienen der Erstreckung der Pflichten auf Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften, die ebenfalls der EU-Verordnung unterfallen. Das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Siebenter Abschnitt

§ 53e
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f
Aufsichtskollegien

§ 53g
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h
Liquidität

§ 53i
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j
Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m
Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

§ 64q
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister.

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 18
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister

§ 19
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien

§ 20
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 48
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 123g
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102b
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 1
Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien

§ 2
Unanfechtbarkeit; Nachteilsausgleich

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 53e

Zu § 53f

Zu § 53g

Zu § 53h

Zu § 53i

Zu § 53j

Zu § 53k

Zu § 53l

Zu § 53m

Zu § 53n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2308: Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 94/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat verweist weiterhin darauf, dass in Deutschland die Sicherheit der erworbenen Rentenanwartschaften durch die nach deutschem Recht bestehende Subsidiärhaftung der Arbeitgeber und die gesetzlich geregelte Insolvenzsicherung angemessen gewährleistet ist. Zudem brauchen Unternehmen finanzielle Mittel vor allem für Investitionen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und damit auch Arbeitsplätze sichern zu können. Eine Vorgabe, mehr Eigenkapital zur Sicherung der betrieblichen Altersversorgung zurückzulegen, hätte dementsprechend negative Folgen für die Investitionsbereitschaft der Betriebe bzw. deren Bereitschaft, betriebliche Altersversorgung im bisherigen Umfang anzubieten.



Drucksache 606/1/12

... Die in § 2 Absatz 9c KWG genannten Bestimmungen gelten überwiegend für Institute als rechtliche Einheit und sind nicht geschäftsspezifisch ausgestaltet. § 2 Absatz 9d KWG, der § 2 Absatz 9c KWG auf bestimmte Geschäfte für anwendbar erklärt, trägt dem nicht hinreichend Rechnung. Für den Fall, dass eine zentrale Gegenpartei weitere - erlaubnispflichtige - Geschäfte betreibt, ist nicht klar geregelt, wann Bilanzpositionen (Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie Risikoaktiva), operationelle und sonstige Risiken gegebenenfalls auf die einzelnen Geschäfte aufzuteilen sind. Insoweit ist fraglich, ob das in § 2 Absatz 9d KWG enthaltene Tatbestandsmerkmal "Geschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12" hinreichend bestimmt ist.



Drucksache 370/1/12

... 14. Zudem bedarf es einer Klärung, zu welchem Zinssatz mögliche Darlehen an betroffene Mitgliedstaaten vergeben werden können. Nach dem Verordnungsvorschlag, der hierzu keine klare Aussage trifft, ist davon auszugehen, dass die Kommission die von ihr aufgenommenen Darlehen mit unverändertem Zinssatz weiterreicht. Aufgrund der sehr guten Bonität der EU insgesamt dürften für EU-Darlehen jedoch niedrigere Zinssätze zu erreichen sein als für den Durchschnitt der Mitgliedstaaten, aber auch als für Kredite, die durch die EFSF oder den ESM vergeben werden. Die Hilfe empfangenden Mitgliedstaaten außerhalb der Eurozone erhielten damit einen besonderen Vorteil gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten und insbesondere gegenüber den im Euroraum Hilfe empfangenden Mitgliedstaaten. Dieser Vorteil besteht auch gegenüber Staaten, die Garantiegeber sind, sich aber gleichzeitig am Kapitalmarkt auf höherem Niveau finanzieren müssen. Hierzu bedarf es einer Klärung der konkreten Vorgehensweise, z.B. mit dem Ziel von Zinszuschlägen, damit die Anreizfunktion von Verzinsungen am Kapitalmarkt nicht völlig ausgeblendet wird.



Drucksache 558/12 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz -



Drucksache 15/1/12

... 30. Der Bundesrat fordert, zur Klarstellung in den Erwägungen darauf hinzuweisen, dass unter "privater Beteiligung" im Sinne des Artikels 11 nicht eine bloße private Rechtsform zu verstehen ist, sondern die Beteiligung von privatem Kapital.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/12




Zu BR-Drucksachen 15/12 und 16/12

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Drucksache 546/2/12

... 17. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass nach bisherigem Verhandlungsstand die geplanten CRD IV-Regelungen zahlreiche auf nationaler Ebene ausfüllungsfähige und -bedürftige Wahlrechte beinhalten werden. Die Vorschläge der Kommission sehen hingegen diesbezüglich weitreichende Ermessens- und Entscheidungsspielräume der EZB vor. Diese umfassen einen Großteil bankwirtschaftlich sowie unter Wettbewerbsgesichtspunkten essentieller Bereiche, wie z.B. Festlegung von Eigenkapitalpuffern, Liquiditätsvorschriften etc. (vgl. Erwägungsgründe 17 ff. i.V.m. Artikel 4 Absatz 1). In Anbetracht dieser der EZB übertragenen weitreichenden Entscheidungsbefugnisse ist nicht erkennbar, inwieweit nationale Aufsichtsbehörden künftig in der Lage sein werden, die in der CRD IV-Verordnung bzw. -Richtlinie festgelegten Wahlrechte vor dem Hintergrund der Heterogenität der Bankenlandschaft (d.h. Kreditinstitute unterschiedlicher Größe und Komplexität, Förderbanken, Spezialbanken etc.) überhaupt ausüben zu können. In Folge der durch die Übertragung von Aufsichtsbefugnissen auf die EZB entstehenden Möglichkeit, die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden de facto leerlaufen zu lassen, wird der Grundsatz der Subsidiarität verletzt.



Drucksache 308/12

... Nach dieser Vorschrift hat das Gericht am Sitz der Kapitalanlagegesellschaft auf Antrag einen Treuhänder zu bestellen, auf den es die Ausübung des Stimmrechts überträgt; § 2c Absatz 2 Satz 3 bis 9 KWG ist entsprechend anzuwenden. Da die letztgenannte Vorschrift gemäß § 375 Nummer 11 ein unternehmensrechtliches Verfahren ist, war das Verfahren nach § 2a Absatz 4 Satz 2 und 3 InvG zur Klarstellung ebenfalls ausdrücklich zu erwähnen. Das Verfahren unterfällt aufgrund dieser Neuregelung gemäß § 17 Absatz 2 RPflG ohne weitere Änderung dem Richtervorbehalt.

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Drucksache 308/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderungen der Zivilprozessordnung

§ 232
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

§ 19a
Verfahren nach dem internationalen Insolvenzrecht.

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 5b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

§ 1b
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

§ 8a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 11
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

§ 3a
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 12
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 13
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

§ 4c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 14
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 12c
Rechtsbehelfsbelehrung

Artikel 15
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 16
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens

Artikel 18
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

IV. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

V. Erfüllungsaufwand

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1775: Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess


 
 
 


Drucksache 814/1/12

... Ein höheres Maß an Transparenz auf dem Finanzmarkt (also für Versicherungs-, Kapitalanlage- und Darlehensprodukte) könnte demgegenüber erreicht werden, wenn Produktgeber zur Ausweisung ihrer Produkte (jedenfalls auch) in Nettotarifen verpflichtet wären. Denn dann wäre der Kunde in der Lage, die auf ihn entfallenden Kosten einer Honorarberatung mit denen eines provisionsbasierten Angebots sowie die Kosten für gleichartige Produkte unterschiedlicher Anbieter objektiv miteinander zu vergleichen. Dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Honorarberatung marktfähig werden kann. Auf diese Weise würde nicht weiter verschleiert werden, dass auch die Provisionsberatung für die Verbraucher nicht kostenneutral ist. Die Ausweisung eines Produktes ohne Abschlusskosten wäre für den Produktgeber nur mit geringem Aufwand verbunden, da er die Abschlusskosten ohnehin kennt.

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Drucksache 814/1/12




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

3. a Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 31 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a WpHG

4. [b Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 31 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2 WpHG , Artikel 3 Nummer 6 § 34h Absatz 2 GewO

c Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 31 Absatz 4c Satz 1 Nummer 3 WpHG

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 33 Absatz 3a Satz 2 WpHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 36c Absatz 3 Nummer 1, Absatz 4 WpHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36d WpHG-E

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 34h Absatz 2 GewO-E

9. Zu Artikel 3 Nummer 16 - neu - § 157 Absatz 2 Satz 5 GewO

10. Zu Artikel 4a - neu - Änderung des GwG

'Artikel 4a Änderung des Geldwäschegesetzes

11. Zu Artikel 5 Nummer 4 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 330/1/12

... Der Gesetzesantrag sieht die Einführung einer Mindestquote für Frauen in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften vor. Für den Fall der Verfehlung dieser Mindestquote soll nach einer neuen Nummer 5 in § 10 des

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Drucksache 330/1/12




1. Zu Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

2. Zur Eingangsformel

3. Zu Artikel 14 § 3 Absatz 3 - neu - TeilhStatG


 
 
 


Drucksache 45/12 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat lehnt aus folgenden Gründen die weitere Mithaftung der Länder für Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds ab:



Drucksache 134/1/12

... - Die Beschränkung auf die Beteiligung an Unternehmen, die in Anhang A und B des Verordnungsvorschlags geregelte Kerndienstleistungen bzw. nichtbankartige Nebendienstleistungen erbringen, wird den Anforderungen der Praxis nicht gerecht und führt zu unnötiger Rechtsunsicherheit. - Aufgrund der besonderen Bedeutung der Informationstechnologie für den Betrieb eines Wertpapierabrechnungssystems ist die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die für diesen Bereich Produkte, Dienstleistungen und technische Infrastrukturen anbieten, für Zentralverwahrer von enormer Bedeutung. Deshalb besteht das Bedürfnis, die Zusammenarbeit über eine vertragliche Grundlage hinaus durch eine Kapitalbeteiligung abzusichern. Solche Beteiligungen besitzen aber keine Relevanz für die Finanzmarktstabilität.

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Drucksache 134/1/12




Zum Verordnungsvorschlag im Allgemeinen

Zu Artikel 16

Zu Artikel 52


 
 
 


Drucksache 547/12 (Beschluss)

... 2. Er bekräftigt die in seiner Stellungnahme zur BR-Drucksache 733/11 geäußerte kritische Haltung zu den umfassenden Ermächtigungen für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Dies gilt sowohl für die in anderen Rechtsakten enthaltenen zahlreichen Ermächtigungsgrundlagen als auch für die in der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 enthaltenen Ermächtigungen. Letztere hat die EBA genutzt, um ohne vorherige Beteiligung von Rat und Parlament über Stresstests Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute festzusetzen. Derart weitgehende Rechtsetzungsbefugnisse sollten in Anlehnung an die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts den demokratisch legitimierten Gremien vorbehalten bleiben.



Drucksache 339/12

... 2. die verbleibenden strukturellen Schwächen im Finanzsektor angeht, unter anderem durch eine weitere Umstrukturierung derjenigen Landesbanken, die ein angemessen finanziertes und rentables Geschäftsmodell benötigen, wobei ein übermäßiger Abbau von fremdkapitalfinanzierten Bilanzpositionen zu vermeiden ist;



Drucksache 663/1/12

... Erfolgt die Darlehensüberlassung an eine Kapitalgesellschaft, an der der Darlehensgeber beteiligt ist und deren Anteile er im Betriebsvermögen hält, zu nicht fremdüblichen Konditionen, steht das Darlehen mit nach § 3 Nummer 40 EStG teilweise steuerfreien Beteiligungserträgen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang, so dass es gerechtfertigt erscheint, insoweit § 3c Absatz 2 EStG anzuwenden.

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Drucksache 663/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 25 AO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 5 AO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 53 Nummer 2 Satz 8 - neu - AO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 und 7 Buchstabe b § 60a und § 63 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 1 Nummer 3 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 62 Absatz 3 AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 1 AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 63 Absatz 4 Satz 2 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 63 Absatz 5 AO

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 3 Nummer 26 und 26a EStG Artikel 6 Nummer 2 und 3 § 31a Absatz 1 und § 31b Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 2 nach Nummer 1 § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 3 - neu - § 4f - neu -, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

15. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 31a BGB , Nummer 3 § 31b BGB

16. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 80 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 5 § 81 Absatz 1 Satz 2 BGB

17. Begründung:

3 18.

19. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

20. Zum Gesetzentwurf insgesamt

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20:


 
 
 


Drucksache 167/12

... § 4a regelt die Möglichkeit, Umschuldungsklauseln in die Emissionsbedingungen von neu zu begebenden Schuldverschreibungen des Bundes aufzunehmen, um während der Laufzeit einer Anleihe durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger mit Zustimmung des Bundes Änderungen der Emissionsbedingungen zu vereinbaren. Einem überschuldeten Staat soll die Möglichkeit eröffnet werden, einen Teil oder die Gesamtheit seiner ausstehenden Kapitalmarktverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern der emittierten Schuldverschreibungen zu reduzieren. Die Umschuldungsklauseln können nur in Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit über einem Jahr zu Anwendung kommen. Dabei kommt zum einen zum Ausdruck, dass bei einer kurzen Laufzeit Umschuldungsmaßnahmen keine Wirkung entfalten können und zum anderen das breite Einvernehmen unter den Eurozonenstaaten, dass alle Anleihen mit einer Laufzeit von über einem Jahr in den weit gefassten Anwendungsbereich der Musterklauseln fallen sollen. Die Umschuldungsklauseln können auch die Möglichkeit zur einheitlichen Beschlussfassung für eine Mehrzahl von Anleihen vorsehen.

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Drucksache 167/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes

§ 4a
Einführung von Umschuldungsklauseln

§ 4b
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 4c
Stimmrecht

§ 4d
Berechnungsstelle; Bescheinigung

§ 4e
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 4f
Vorsitz; Beschlussfähigkeit

§ 4g
Vertretung

§ 4h
Schriftliche Abstimmung

§ 4i
Anfechtung von Beschlüssen

§ 4j
Wirksamkeit und Vollziehung von Beschlüssen

§ 4k
Bekanntmachungen

Artikel 2
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzesvorhabens

II. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzentwurfs

1. Gesetzlicher Regelungsbedarf der wesentlichen Grundgedanken der Umschuldungsklauseln

a Grundsätzliche Ausrichtung der Umschuldungsklauseln

b Anwendungsbeginn und Anwendungsbreite der Umschuldungsklauseln

2. Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

V. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand

2. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2065: Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes


 
 
 


Drucksache 684/12

... "(1) Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Mitunternehmerschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d

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Drucksache 684/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

5 Beispiel:

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Satz 9

Zu Buchstabe j

Satz 2

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Absatz 1b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 517/12 (Beschluss)

... § 22 Absatz 1 GNotKG-E regelt die Antragstellerhaftung in gerichtlichen Verfahren, die nur durch Antrag eingeleitet werden. Bei Personenhandelsgesellschaften, Genossenschaften sowie Partnerschaften wird der Antrag in den meisten Fällen nicht durch die Gesellschaft, sondern durch die Gesellschafter gestellt. Anders als bei Kapitalgesellschaften stellen sie den Antrag nicht in Vertretung für die Gesellschaft, Genossenschaft oder Partnerschaft, sondern im eigenen Namen. Kostenschuldner sind nach der bisher vorgeschlagenen Regelung ausschließlich die Gesellschafter (§ 22 Absatz 1 GNotKG-E). Allerdings erscheint es sachgerecht, in diesen Fällen - wie für von Amts wegen vorzunehmende Handlungen bereits vorgesehen (§ 23 Nummer 7 GNotKG-E) - auch die Gesellschaft, Genossenschaft oder Partnerschaft als Kostenschuldner vorzusehen. Gleiches gilt für Vereine.

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Drucksache 517/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 3 GNotKG

Abschnitt 3
Vorauszahlung und Sicherstellung der Kosten

3. Zu Artikel 1 Überschrift Kapitel 1 Abschnitt 4 GNotKG

Abschnitt 4
Kostenansatz

4. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 GNotKG

5. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Nummer 1, 6 - neu - bis 9 -neu-, Absatz 3, 4, 5 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

6. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1a - neu - GNotKG

7. Zu Artikel 1 Überschrift zu § 23 GNotKG

8. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 - neu - GNotKG

9. Zu Artikel 1 § 27 Nummer 5 - neu - GNotKG

10. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 Satz 2 GNotKG

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Halbsatz 1, Absatz 6 - neu - GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 GNotKG

14. Zu Artikel 1 § 55 GNotKG

15. Zu Artikel 1 § 58a - neu - GNotKG

§ 58a
Rechnungsgebühren

16. Zu Artikel 1 § 67 GNotKG

17. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Satz 1 GNotKG

18. Zu Artikel 1 § 77 GNotKG

§ 77
Mitwirkung der Beteiligten, Angabe des Werts

19. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 1, 1a - neu - GNotKG

20. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 GNotKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nummern 11101, 11102, 11104, 12311 KV GNot KG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11102a - neu - KV GNotKG

23. Zu Artikel 1 Nummer 11105 KV GNotKG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12100 KV GNotKG

25. Zu Artikel 1 Nummer 12101 KV GNotKG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12215 KV GNotKG

27. Zu Artikel 1 Nummer 12410 KV GNotKG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12420, 12420a - neu - KV GNot KG

29. Zu Artikel 1 Nummern 13100, 13101 KV GNotKG

30. Zu Artikel 1 Nummer 13200 und 13201 KV GNotKG

31. Zu Artikel 1 Nummer 13400 KV GNotKG

32. Zu Artikel 1 Nummer 14110 KV GNotKG

33. Zu Artikel 1 Nummer 14122 KV GNotKG

34. Zu Artikel 1 Nummer 14125 KV GNotKG

35. Zu Artikel 1 Nummern 14142a -neu-, 14143 KV GNotKG

36. Zu Artikel 1 Nummer 14150 KV GNotKG

37. Zu Artikel 1 Nummer 14160 KV GNotKG

38. Zu Artikel 1 Nummern 14260 und 14261 KV GNotKG

39. Zu Artikel 1 Nummer 14331 KV GNotKG

40. Zu Artikel 1 Nummer 14400 KV GNotKG

41. Zu Artikel 1 Nummer 14401 KV GNotKG

42. Zu Artikel 1 Vorbemerkung 1.4.5 KV GNotKG

43. Zu Artikel 1 Teil 1 Hauptabschnitt 7 KV GNotKG

44. Zu Artikel 1 Nummern 19112 bis 19114 und 19123 bis 19125 KV GNotKG

45. Zu Artikel 1 Nummer 22114 KV GNotKG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22125 KV GNotKG

47. Zu Artikel 1 Nummer 23100 KV GNotKG

48. Zu Artikel 1 Nummer 25300 Anmerkung Satz 2 - neu - KV GNotKG

49. Zu Artikel 1 Nummer 26002 Anmerkung Absatz 2a - neu - GNotKG

50. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GNotKG

51. Zu Artikel 1 Nummer 31000 Nummer 2 und Nummer 32002 KV GNotKG , Artikel 2 Nummer 2000 Nummer 2 KV JVKostG ,

52. Zu Artikel 1 Nummer 31002 KV GNotKG

53. Zu Artikel 1 Nummer 31003 KV GNotKG

54. Zu Artikel 1 Nummer 31004 KV GNotKG

55. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 Satz 2 - neu - JVKostG

56. Zu Artikel 2 § 12 Absatz 2 - neu - JVKostG

57. Zu Artikel 2 Nummern 1110 und 1112 KV JVKostG

58. Zu Artikel 2 Nummer 1401 KV JVKostG

59. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 1 GKG Artikel 3a - neu - § 110 Absatz 2 Satz 2 -neu-, Absatz 2 Nummer 4 ZPO

'Artikel 3a Änderung der Zivilprozessordnung

60. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a § 34 Absatz 1 Satz 2 GKG , Artikel 5 Absatz 1 Nummer 14 Buchstabe a § 28 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

61. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 52 Absatz 2 GKG Buchstabe b § 52 Absatz 4 Nummer 1 GKG

62. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe a § 52 Absatz 3 GKG

63. Zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 § 70 Absatz 1 Satz 2, 3 GKG

64. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 1100 KV GKG

65. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 3a - neu - Nummer 1220 KV GKG , Nummer 3b - neu - Nummer 1222 KV GKG ,

66. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 30, 30a - neu - Nummern 2210, 2220 KV GKG

67. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 3117 KV GKG Nummer 76 Nummer 4110 KV GKG

Zu Artikel 3

69. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 106 Buchstabe a Nummer 9000 Nummer 1 und 3 - neu - KV GKG

70. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 108 Nummer 9003 KV GKG

71. Zu Artikel 3 Absatz 2 Nummer 109 Nummer 9004 KV GKG

72. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 20 § 43 Absatz 1 Satz 2 FamGKG

73. Zu Artikel 5 Absatz 1 Nummer 25 § 62 Absatz 1 Satz 2, 3 FamGKG

74. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 4a - neu - Nummer 1312a - neu - KV FamGKG

75. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 35 Buchstabe a Nummer 2000 Nummer 1, 3 - neu - KV FamGKG

76. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 37 Nummer 2003 KV FamGKG

77. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 38 Nummer 2004 KV FamGKG

78. Zu Artikel 5 Absatz 2 Nummer 39a - neu - Nummer 2006a KV FamGKG

79. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c § 10 Absatz 3 GVKostG

80. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 6 § 12a GvKostG , Absatz 2 Nummer 49 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Nummer 711 Anmerkung Absatz 2 Satz 3 KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

81. Zu Artikel 6 Absatz 1 Nummer 8a - neu - § 14 Satz 2 GvKostG , Absatz 2 Nummer 32 Nummern 430, 431 -neu-, 432 -neu-, 433 - neu - KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 430

Zu Nummer 431

Zu Nummer 432

Zu Nummer 433

82. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 4 Vorbemerkung 1 Absatz 3 - neu - KV GvKostG

83. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 Nummer 101 KV GvKostG , Nummer 38 Nummer 600 KV GvKostG , Nummer 42 Buchstabe a Nummer 604 KV GvKostG

84. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 13 Nummer 240 KV GvKostG

85. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 45 Nummer 702 KV GvKostG

86. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 49 Buchstabe a Nummer 711 KV GvKostG , Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Nummer 711 Anmerkung Absatz 4 Satz 2 KV GvKostG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

87. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 51 Nummer 713 KV GvKostG

88. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 3 JVEG

89. Zu Artikel 7 Nummer 5a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1a - neu - JVEG

90. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG

91. Zu Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 3 Satz 1 JVEG

92. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 2 JVEG

93. Zu Artikel 7 Nummer 9 § 11 Absatz 1 Satz 3 JVEG

94. Zu Artikel 7 Nummer 10 Buchstabe a § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 JVEG

95. Zu Artikel 7 Nummer 11 Buchstabe b § 13 Absatz 2 Satz 1 und 2 JVEG

96. Zu Artikel 7 Nummer 1 1a - neu - § 15 Absatz 2 Satz 2 JVEG

97. Zu Artikel 7 Nummer 13 Buchstabe b - neu - § 17 Satz 1a - neu - JVEG

98. Zu Artikel 7 Nummer 17 Buchstabe b - neu - § 21 Satz 1a - neu - JVEG

99. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 1, 3a -neu-, 11, 26, 32, 42 - neu - der Tabelle 1 und Tabelle 2 der Anlage 1 JVEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

100. Zu Artikel 7 Nummer 19 Nummern 39a -neu-, 40 der Tabelle 1 der Anlage 1 JVEG

101. Zu Artikel 7 Nummer 20 Buchstabe d Nummer 102 KV JVEG , Buchstabe e Nummer 103 KV JVEG , Buchstabe f Nummer 104 KV JVEG , Buchstabe h1 - neu - Nummer 107 - neu - KV JVEG

Zu Buchstabe d

102. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b § 48 Absatz 3 Satz 1 RVG

103. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 27 § 50 Absatz 1 Satz 1a - neu - RVG

104. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 29 § 58 Absatz 3 Satz 5 - neu - RVG

Zu § 58

105. Zu Artikel 8 Absatz 2 Nummer 60 Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV RVG


 
 
 


Drucksache 629/12

... "Ist nach der Entscheidung des Familiengerichts der Kapitalbetrag zu verzinsen, tritt an die Stelle der in den Sätzen 2 und 3 genannten Umrechnungszeitpunkte der Zeitpunkt, bis zu dem nach der Entscheidung des Familiengerichts Zinsen zu berechnen sind."

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Drucksache 629/12




‚Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 387/12

... Schließlich analysierte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Aufsichtsbehörden (mittlerweile Europäische Aufsichtsbehörden) nationale Sanktionsregelungen und stellte dabei Abweichungen und Schwachpunkte fest, die negative Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts, die Wirksamkeit der Finanzaufsicht und letztlich auf Wettbewerb, Stabilität und Integrität der Finanzmärkte und des Verbraucherschutzes haben könnten. Deshalb schlug die Kommission in ihrer Mitteilung "Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor"2 vom 9. Dezember 2010 die Festlegung gemeinsamer EU-Mindeststandards für bestimmte Schlüsselthemen vor, um die nationalen Sanktionsregelungen besser aufeinander abzustimmen und zu stärken. Die Kommission hat solche gemeinsamen, an die Eigenheiten der einzelnen Branchen angepassten Vorschriften in all ihre aktuellen Vorschläge für sektorale EU-Vorschriften aufgenommen (Eigenkapitalrichtlinie IV, MiFID, Marktmissbrauch-Richtlinie, Transparenz-Richtlinie). Die Ausweitung dieser Arbeiten auf den OGAW-Rahmen ist in diesem Prozess ein natürlicher ergänzender Schritt.

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Drucksache 387/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeines

1.2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

1.2.1. Konsultation interessierter Kreise

1.2.2. Folgenabschätzung

Eignung zur Verwahrstelle

Übertragung der Verwahrung

5 Haftung

5 Vergütung

5 Sanktionen

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Bestimmungen über die Pflichten der Verwahrstelle

2.2. Bestimmungen für die Übertragung

2.3. Bestimmungen über die Eignung als OGAW-Verwahrstelle

2.4. Haftungsbestimmungen

2.5. Rechtsmittel

2.6. Vergütung

2.7. Sanktionen und Maßnahmen

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 14a

Artikel 14b

Artikel 22

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 26a

Artikel 26b

Artikel 99

Artikel 99a

Artikel 99b

Artikel 99c

Artikel 99d

Artikel 99e

Artikel 104a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 624/12

... 173. Wird die Rückzahlung verspätet geleistet, werden für die Zeit zwischen dem genannten Fälligkeitsdatum und dem Tag der tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen berechnet. Diese Zinsen werden nach dem Satz berechnet, den die Europäische Zentralbank am ersten Werktag des Monats, in den der Fälligkeitstermin fällt, für ihre Kapitalrefinanzierungsoperationen anwendet, zuzüglich eineinhalb Prozentpunkten.

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Drucksache 624/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union

1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkt der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf das Budget

5. Inhalt der Verordnung

5.1. Ziele und Geltungsbereich

5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen

5.3. Partnerorganisationen

5.4. Durchführungsbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Grundsätze

Titel II
Ressourcen und Planung

Artikel 6
Gesamtmittel

Artikel 7
Operationelles Programm

Artikel 8
Genehmigung des operationellen Programms

Artikel 9
Änderungen des operationellen Programms

Artikel 10
Plattform

Titel III
Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation

Artikel 11
Durchführungsberichte und Indikatoren

Artikel 12
Bilaterales Treffen zur Überprüfung

Artikel 13
Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung

Artikel 14
Exante-Evaluierung

Artikel 15
Evaluierung im Programmplanungszeitraum

Artikel 16
Expost-Evaluierung

Artikel 17
Information und Kommunikation

Titel IV
Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds

Artikel 18
Kofinanzierung

Artikel 19
Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen

Artikel 20
Förderzeitraum

Artikel 21
Förderfähige Vorhaben

Artikel 22
Formen der Unterstützung

Artikel 23
Finanzhilfearten

Artikel 24
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 25
Technische Unterstützung

Titel V
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 26
Allgemeine Grundsätze

Artikel 27
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 28
Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen

Artikel 29
Aufgaben der Verwaltungsbehörde

Artikel 30
Aufgaben der Bescheinigungsbehörde

Artikel 31
Aufgaben der Auditbehörde

Artikel 32
Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden

Artikel 33
Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit der Auditbehörde

Titel VI
Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen

Kapitel 1
Finanzmanagement

Artikel 35
Mittelbindungen

Artikel 36
Zahlungen der Kommission

Artikel 37
Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission

Artikel 38
An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge

Artikel 39
Zahlungen an die Empfängereinrichtungen

Artikel 40
Verwendung des Euro

Artikel 41
Zahlung und Verbuchung des Vorschusses

Artikel 42
Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung

Artikel 43
Unterbrechung der Zahlungsfrist

Artikel 44
Aussetzung von Zahlungen

Kapitel 2
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 45
Vorlage von Informationen

Artikel 46
Inhalt der Buchführung

Artikel 47
Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss

Artikel 48
Verfügbarkeit von Unterlagen

Artikel 49
Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung

Kapitel 3
Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen

Artikel 50
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 51
Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 52
Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 53
Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 54
Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen

Artikel 55
Angemessene Kontrolle operationeller Programme

Kapitel 4
Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 56
Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 57
Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung

Artikel 58
Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen

Titel VII
Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Ausschussverfahren

Artikel 61
Inkrafttreten

Anhang I
Muster für das operationelle Programm

Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :

4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR

4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR

Anhang II
Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 590/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat unterstützt die Stärkung des Stammkapitals der Europäischen Investitionsbank (EIB) um 10 Mrd. Euro, an der Deutschland einen Anteil von rund 1,6 Mrd. Euro trägt. Der Bundesrat hat im Rahmen der Beratungen des Fiskalvertrags deutlich gemacht, dass es einer flankierenden Wachstumsstrategie für die betroffenen Mitgliedstaaten bedarf. Die durch die Kapitalerhöhung erzielte erhöhte Darlehenskapazität der EIB ist eine Komponente einer solchen Strategie, die Perspektiven für nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungschancen in der Zukunft eröffnet.

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Drucksache 590/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 177/1/12

... , Auskünfte von Kapitalerträge auszahlenden Stellen (zum Beispiel Banken, Sparkassen) an, haben diese nach § 21 Absatz 3 Satz 4

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Drucksache 177/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 12 Absatz 3 Satz 2 WoGG und Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 29 Absatz 4 - neu - WoGG

3. Zu Artikel 1a - neu - und Artikel 1b - neu - § 52 Absatz 2a Satz 1 SGB II, § 118 Absatz 3 Satz 1 SGB XII

'Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1b
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 177/12

... sollen präzisiert und verbessert werden, insbesondere soll eine Ermächtigungsgrundlage für die Kostenerstattung der Länder an die Datenstelle im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs in § 38 Nummer 3 WoGG geschaffen werden. Weiterhin soll die Vorschrift zur Berücksichtigung von weitergeleitetem Pflegegeld nach § 14 Absatz 2 Nummer 26 WoGG präzisiert werden. Es wird klargestellt, dass Kreditinstitute für Auskünfte über Kapitalerträge nach § 23 Absatz 4 Satz 2 WoGG - neu -, wie in anderen Sozialleistungsbereichen auch, eine Entschädigung erhalten. Daneben soll die

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Drucksache 177/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 2
Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Wohnraumförderung-Überleitungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

VII. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1612: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 338/12

... In den vergangenen Jahren wurde vieles für die Einführung starker wirtschaftlicher Aufsichtsmechanismen getan, die zur Stützung unserer Wirtschafts- und Währungsunion benötigt werden. Politische Wirksamkeit und das Vertrauen auf den Märkten werden davon abhängen, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten dieses neue System umsetzen. Auf lange Sicht bedarf es zur Vollendung unserer Wirtschafts- und Währungsunion einer vertieften Integration. Eine starke EU braucht eine stabile Währung. Von dieser profitieren sämtliche Mitgliedstaaten, auch diejenigen, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören. Das Vertrauen in den Euro entscheidet darüber, ob Europa zu günstigen Zinssätzen Anleihen am Kapitalmarkt aufnehmen und diese aus einer starken Wirtschaft heraus zurückzahlen kann.

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Drucksache 338/12




1. Einleitung

2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative

2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion

2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts

2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials

2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen

2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas

3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative

3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012

3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen

Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Modernisierung der Verwaltungen

4. Fazit

Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung

Der Euro-Plus-Pakt

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen


 
 
 


Drucksache 164/2/12

... 4. Änderungen des ESM-Vertrags bzw. Beschlüsse im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus zur Veränderung des genehmigten Stammkapitals sowie des maximalen Darlehensvolumens nach Artikel 10 Absatz 1 des ESM-Vertrags sowie zur Änderung der Liste der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des ESM-Vertrags,

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Drucksache 164/2/12




Zu den Gesetzentwürfen allgemein

Zum Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM-Finanzierungsgesetz - ESMFinG , BR-Drucksache 166/12

3. Zu § 3 ESMFinG

§ 3
Beteiligung des Bundesrates

4. Zu § 3a - neu - ESMFinG

§ 3a
Unterrichtung des Bundesrates durch die Bundesregierung

5. Zu Artikel 1a - neu - Nach Artikel 1 ist folgender Artikel 1a einzufügen:

Artikel 1a

6. Zu Artikel 2:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 692/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat sieht die vorgeschlagene Finanzierung von Maßnahmen des Aktionsplans im Bereich des Humankapitals aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Globalisierungsfonds (EGF) kritisch.



Drucksache 134/12

... Die in Abschnitt 4 aufgeführten aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Zentralverwahrer selbst enthalten wichtige Bestimmungen über die Minderung des operationellen Risikos. Da es den Zentralverwahrern nicht gestattet wäre, bankartige Dienstleistungen direkt zu erbringen, besteht das Hauptrisiko für Zentralverwahrer im operationellen Risiko. Diese Bestimmungen enthalten geeignete Maßnahmen, mit denen die Fortführung des Geschäftsbetriebs einschließlich der Abrechnung jederzeit gewährleistet ist. Auch die Eigenkapitalanforderungen werden unter Bezugnahme auf die Betriebsausgaben festgelegt - die Zentralverwahrer sollten Eigenkapital, Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen halten, um mindestens sechs Monate lang ihre Betriebsausgaben decken zu können.

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Drucksache 134/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Anwendungsbereich des Vorschlags Titel I

3.3.2. Wertpapierabrechnung Titel II

3.3.3. Zentralverwahrer Titel III

Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Kapitel I

Anforderungen für Zentralverwahrer und Normenkollision Kapitel II und III

Zugang zu Zentralverwahrern Kapitel IV

3.3.4. Als Verrechnungsstelle benannte Kreditinstitute Titel IV

3.3.5. Sanktionen Titel V

3.3.6. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Wertpapierabrechnung

Kapitel I
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 3
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 4
Durchsetzung

Kapitel II
Abrechnungsperioden

Artikel 5
Vorgesehene Abrechnungstage

Kapitel III
Abrechnungsdisziplin

Artikel 6
Maßnahmen zur Verhinderung gescheiterter Abwicklungen

Artikel 7
Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen

Artikel 8
Durchsetzung

Titel III
Zentralverwahrer

Kapitel I
Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Abschnitt 1
für die Zulassung Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Zuständige Behörden

Artikel 9
Zuständige Behörde

Artikel 10
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 11
Maßgebliche Behörden

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 13
Krisensituationen

Abschnitt 2
Zulassungsbedingungen -Verfahren für Zentralverwahrer

Artikel 14
Zulassung eines Zentralverwahrers

Artikel 15
Zulassungsverfahren

Artikel 16
Auswirkungen der Zulassung

Artikel 17
Ausweitung und Auslagerung der Tätigkeiten und Dienstleistungen

Artikel 18
Entzug der Zulassung

Artikel 19
Zentralverwahrer-Verzeichnis

Abschnitt 3
Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Artikel 20
Überprüfung und Bewertung

Abschnitt 4
Erbringung von Dienstleistungen in einem Anderen Mitgliedstaat

Artikel 21
Freier Dienstleistungsverkehr in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 22
Kooperation zwischen den Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

Abschnitt 5
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 23
Drittländer

Kapitel II
Anforderungen für Zentralverwahrer

Abschnitt 1
Organisatorische Anforderungen

Artikel 24
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25
Geschäftsleitung, Leitungsorgan und Aktionäre

Artikel 26
Nutzerausschuss

Artikel 27
Aufbewahrungspflichten

Artikel 28
Auslagerung

Abschnitt 2
Wohlverhaltensregeln

Artikel 29
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Beteiligungsvorschriften

Artikel 31
Transparenz

Artikel 32
Verfahren der Kommunikation mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen

Abschnitt 3
Anforderungen für Dienstleistungen der Zentralverwahrer

Artikel 33
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Integrität der Emission

Artikel 35
Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer

Artikel 36
Wirksamkeit von Abrechnungen

Artikel 37
Barabrechnung

Artikel 38
Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Abschnitt 4
Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Artikel 39
Allgemeine Anforderungen

Artikel 40
Rechtliche Risiken

Artikel 41
Allgemeines Geschäftsrisiko

Artikel 42
Operationelle Risiken

Artikel 43
Anlagerisiken

Artikel 44
Eigenkapitalanforderungen

Abschnitt 5
Anforderungen für Verbindungen der Zentralverwahrer

Artikel 45
Verbindungen der Zentralverwahrer

Kapitel III
Rechtskollision

Artikel 46
Auf Eigentumsaspekte anwendbares Recht

Kapitel IV
Zugang zu Zentralverwahrern

Abschnitt 1
Zugang der Emittenten zu Zentralverwahrern

Artikel 47
Begebung bei einem beliebigen in der EU-zugelassenen Zentralverwahrer

Abschnitt 2
Zugang von Zentralverwahrern untereinander

Artikel 48
Normale Zugangsverbindung

Artikel 49
Kundenspezifische Zugangsverbindung

Artikel 50
Verfahren für Zentralverwahrer-Verbindungen

Abschnitt 3
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer einer Anderen Marktinfrastruktur

Artikel 51
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer und einer anderen Marktinfrastruktur

Titel IV
Zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen für Teilnehmer der Zentralverwahrer Benannte Kreditinstitute

Artikel 52
Genehmigung zur Erbringung bankartiger Nebendienstleitungen

Artikel 53
Verfahren zur Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung

Artikel 54
Erweiterung der bankartigen Nebendienstleitungen

Artikel 55
Entzug der Genehmigung

Artikel 56
Zentralverwahrer- Verzeichnis

Artikel 57
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannte Kreditinstitute

Artikel 58
Beaufsichtigung der zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannten Kreditinstitute

Titel V
Sanktionen

Artikel 59
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 60
Sanktionsbefugnisse

Artikel 61
Wirksame Anwendung der Sanktionen

Artikel 62
Meldung von Verstößen

Titel VI
Delegierte Rechtsakte, Übergangsbestimmungen,

Artikel 63
Übertragung von Befugnissen

Artikel 64
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65
Durchführungsbefugnisse

Artikel 66
Ausschussverfahren

Artikel 67
Übergangsbestimmungen

Artikel 68
Änderung der Richtlinie 98/26/EG

Artikel 69
Berichte und Überprüfung

Artikel 70
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang
Liste der Dienstleistungen

Abschnitt
A Kerndienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
B Nichtbankartige Nebendienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
C Bankartige Nebendienstleistungen

Anhang
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 499/12

... Wechselkursbedingt höhere Ausgaben für die Beteiligung am Kapital sowie am Sonderfonds der Karibischen Entwicklungsbank. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf vertraglichen Verpflichtungen (Kapitalzeichnungsurkunde sowie Beitragsurkunde).

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Drucksache 499/12




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen


 
 
 


Drucksache 38/12

... Die Notwendigkeit, Arbeitskräfte aus Branchen mit niedriger Produktivität abzuziehen und in Branchen mit hoher Produktivität einzusetzen, kann tatsächlich zu längerer Arbeitslosigkeit und einer hohen strukturellen Arbeitslosenquote führen, was sich wiederum negativ auf das Humankapital auswirkt und somit anhaltende Arbeitslosigkeit befördert. 14

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Drucksache 38/12




Grünbuch Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen

1. Einleitung: Proaktives umstrukturieren für Wettbewerbsfähigkeit Wachstum in der Zukunft

Lehren aus der Krise

Herausforderungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit

Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern - Unternehmen im Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses

Die Rolle der regionalen und lokalen Behörden bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung

Auch der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Arbeitgeber

2. Lehren aus der Krise

3. Herausforderungen IM Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit: Bedeutung der Förderung der wirtschaftlichen Industriellen Anpassung

Unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen

Notwendige Rahmenbedingungen für eine effiziente Anpassung

4 Umstrukturierung

4. Anpassungsfähigkeit von Unternehmen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Herausforderung - Unternehmen IM Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses

5. Erzeugung von Synergieeffekten im Zuge des wirtschaftlichen Wandels

a Antizipierung von Umstrukturierungsprozessen Langfristige strategische Planung

b Vorbereitung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen Frühzeitige Vorbereitung

Aufbau von gegenseitigem Vertrauen und gemeinsame Beurteilung der Sachlage

Minimierung der sozialen Auswirkungen

Minimierung externer wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener und regionaler Auswirkungen

c Evaluierung und Berichterstattung

d Die Rolle der Sozialpartner

e Neubewertung des passiven Schutzes

6. die Rolle der regionalen lokalen Behörden

4 Konsultation

Europäische Kommission


 
 
 


Drucksache 546/1/12

... 12. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Eurozone vom 29. Juni 2012, wonach eine direkte Rekapitalisierung von Banken des Euro-Währungsgebiets durch den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unter der Voraussetzung der Errichtung eines wirksamen einheitlichen Aufsichtsmechanismus für diese Banken möglich sein soll.

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Drucksache 546/1/12




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Schlussbemerkung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.