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0917/04B
0901/04
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0176/04
0905/04B
0929/04
0596/04
0565/04
0983/04
0806/04
0590/04
0622/04
0457/04
0680/04B
0852/04
0805/04
1002/04
0438/04
0701/04B
0012/04
0408/04
0665/04
0232/04
0726/04
0917/3/04
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1012/04
0722/04
0905/04
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0438/04B
0571/04
0595/04
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0876/04
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0438/1/04
0165/04B
0804/04
0725/04
0666/04
0283/04
0893/04B
0613/04
0441/04
0850/04
0680/04
0888/04
0887/04
0560/03
0940/03
0722/03B
0736/03
0450/03
0325/03B
0253/03
0831/03
0735/03
0715/03
0560/03B
0560/1/03
0856/03
Drucksache 583/14 (Beschluss)

... - Die Kooperation im Bereich der Bildung stellt auf europäischer Ebene einen ausschließlich freiwilligen Prozess dar - hierin unterscheidet sich der Bildungsbereich elementar von dem stärker vergemeinschafteten Beschäftigungsbereich. Der Bundesrat weist mit Nachdruck darauf hin, dass die in Artikel 165 und 166 AEUV eng gesetzten Kompetenzgrenzen für sämtliche Bildungsbereiche - vollkommen unabhängig von der verwaltungsorganisatorischen Angliederung dieser Bereiche - gelten und zwingend zu beachten sind. - Bildung stellt zweifelsohne einen bedeutenden Faktor bei der Generierung von Beschäftigungsfähigkeit dar, beschränkt sich jedoch nicht auf dieses Ziel. Ganzheitliche Bildung richtet sich stets an Menschen als Subjekte und kann nicht allein der Schaffung von "Humankapital" dienen.



Drucksache 638/2/14

... Die in § 12 VermAnlG-E vorgesehenen Werbebeschränkungen treffen nicht nur die Anbieter von Kapitalanlagen, sondern vor allem Medienunternehmen sowie Unternehmen der Werbewirtschaft. Die Beschränkungen tangieren die Rundfunk- und Pressefreiheit wegen ihrer Einflussnahme auf den Inhalt der verbreiteten Werbung und wirken sich auf die wirtschaftliche Grundlage der Medienunternehmen aus. Werbung ist der existentielle Refinanzierungsfaktor der Medien. Dementsprechend hart ist der Konkurrenzkampf um Werbekunden. Jede Beschneidung dieses Markts kann zu einer Bestandsgefährdung von Medienunternehmen führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/2/14




Zu Artikel 2 Nummer 13


 
 
 


Drucksache 638/3/14

... Zu Artikel 10 (Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/3/14




Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 357/1/14

... Nach den Artikeln 56 bis 58 der BRRD können die Mitgliedstaaten als ultima ratio eine Eigenkapitalunterstützung leisten oder das Institut vorübergehend übernehmen. Eine Abwicklung kann durch die genannten Maßnahmen letztlich zwar nicht vermieden werden, da die Artikel 57 Absatz 3 und Artikel 58 Absatz 3 BRRD die Überführung der Institute in den Privatsektor anordnen, soweit die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse dies erlauben. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD eröffnen aber einen größeren Spielraum für staatliche Stabilisierungsmaßnamen, als es das SAG gegenwärtig vorsieht. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD sollten daher in das SAG übernommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 1

12. Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG

16. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG

17. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG

18. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG

19. Zu Artikel 1 § 107 SAG

20. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG

1. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG

22. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG

Zu Artikel 2 Nummer 5

25. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG

26. Zu Artikel 3

27. Zu Artikel 3

28. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG


 
 
 


Drucksache 331/14 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das größte Energieeinsparpotential im Gebäudesektor liegt und hierfür umfangreiche Privatinvestitionen erforderlich sind. Er unterstützt die Aussage der Kommission, dass die Mitgliedstaaten innerhalb des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens bis 2020 erhebliche Anteile der Kohäsionsfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals verwenden sollten. Umso mehr bedauert der Bundesrat, dass die Kommission im Rahmen der Verhandlungen zur Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausgeschlossen hat.



Drucksache 588/14

Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer



Drucksache 549/14

... (3) Mit der Einrichtung eines kollektiven Teils der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist für diesen eine Obergrenze als Prozentsatz der Solvabilitätsspanne gemäß der Kapitalausstattungs-Verordnung vom 13. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1451) in der jeweils geltenden Fassung festzulegen. Der Prozentsatz beträgt höchstens 80 und darf gegenüber dem Vorjahr nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde geändert werden. Übersteigt der kollektive Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung die Obergrenze, ist am darauffolgenden Bilanzstichtag der dann übersteigende Betrag in die Teilbestände zurückzuführen. Die Verteilung bemisst sich entweder nach dem Anteil des jeweiligen Teilbestands am Rohüberschuss oder dem Anteil des jeweiligen Teilbestands am Rohüberschuss ohne Direktgutschrift, jeweils soweit dieser Anteil positiv ist. Die Verwendung eines anderen verursachungsorientierten Verteilungsschlüssels ist mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich. Für alle Teilbestände ist derselbe Verteilungsschlüssel zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Kollektiver Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 4
Sonderregelungen

§ 5
Übergangsvorschrift

§ 6
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2932: Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB-Verordnung - RfBV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 279/14

Entschließung des Bundesrates zur effektiven Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/14




Entschließung

Zu Ziffer 2.

Zu Ziffer 3.

Zu Ziffer 4.

Zu Buchst. a:

Zu Buchst. b:

Zu Buchst. c:

Zu Ziffer 5.


 
 
 


Drucksache 84/14

... a) mit den Maßnahmen einer Regierung, einer regionalen Behörde oder einer anderen öffentlichen Stelle eine direkte Übertragung von Mitteln verbunden ist, z.B. Zuschüsse, Darlehen und Kapitalzufuhren, potenzielle direkte Übertragungen von Geldern an das Unternehmen oder die Übernahme von Verbindlichkeiten des Unternehmens wie Darlehensbürgschaften, Kapitalzufuhren, Beteiligungen, Schutz vor Insolvenz oder Versicherung;

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Drucksache 84/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Titel I
Wirtschaftliche Bestimmungen

Artikel 2
Gewährung von Rechten

Artikel 3
Genehmigung

Artikel 4
Gegenseitige Anerkennung der Regulierungsfeststellungen hinsichtlich Eignung, Eigentum und Kontrolle von Luftfahrtunternehmen

Artikel 5
Verweigerung, Widerruf, Aussetzung oder Einschränkung von Genehmigungen

Artikel 6
Investitionen

Artikel 7
Einhaltung von Rechtsvorschriften

Artikel 8
Wettbewerbliches Umfeld

Artikel 9
Kommerzielle Möglichkeiten Vertretungen von Luftfahrtunternehmen

4 Bodenabfertigung

Verkäufe, Ausgaben vor Ort und Zahlungsverkehr

4 Kooperationsvereinbarungen

4 Leasing

Franchise - und Branding-Vereinbarungen

Artikel 10
Zölle und Steuern

Artikel 11
Gebühren für die Nutzung von Flughäfen, Einrichtungen und Diensten

Artikel 12
Preisgestaltung

Artikel 13
Statistiken

Titel II
Regulierungszusammenarbeit

Artikel 14
Flugsicherheit

Artikel 15
Luftsicherheit

Artikel 16
Flugverkehrsmanagement (ATM)

Artikel 17
Umwelt

Artikel 18
Verbraucherschutz

Artikel 19
Computerreservierungssysteme

Artikel 20
Soziale Aspekte

Titel III
Institutionelle Bestimmungen

Artikel 21
Auslegung und Durchsetzung

Artikel 22
Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 23
Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Artikel 24
Schutzmaßnahmen

Artikel 25
Beziehung zu anderen Übereinkünften

Artikel 26
Änderungen

Artikel 27
Kündigung

Artikel 28
Registrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

Artikel 29
Vorläufige Anwendung und Inkrafttreten

Anhang I
Vereinbarte Dienste und festgelegte Strecken

Anhang II
Übergangsbestimmungen

Anhang III
(unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung) Anwendbare Vorschriften für die Zivilluftfahrt

A. Marktzugang und zugehörige Fragen Nr. 95/93

B. Flugverkehrsmanagement

C. Flugsicherheit Nr. 3922/91

D. Luftsicherheit

E. Umwelt Nr. 2006/93

F. Soziale Aspekte

G. Verbraucherschutz Nr. 90/314

Anhang IV
Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 5 sowie Anhang I

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9
Die Absätze 1 bis 4 regeln das Recht der Luftfahrtunternehmen zur Einrichtung von Büros zu gewerb lichen

Artikel 10

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29


 
 
 


Drucksache 208/14 (Beschluss)

... Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht Kapital 7 - neu - SchuldRAnpG-E)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/14 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes

Kapitel 7
Übergangsvorschrift

§ 58
Übergangsvorschrift zu § 15

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 312/14

... 3. Finanzierungen für KMU im Ressourcen- und Energieeffizienzbereich - Erleichterung des Zugangs zu Kapital:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/14




Einführung und Kontext

I. KMU umweltgerechter und damit wettbewerbsfähiger und nachhaltiger machen

II. Grünes Unternehmertum für die Unternehmen der Zukunft

III. Chancen für KMU durch umweltschonendere Wertschöpfungsketten

IV. Marktzugang für grüne KMU

V. Verwaltung


 
 
 


Drucksache 205/14 (Beschluss)

... 3. Ausgehend von dieser gemeinsamen Basis fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene noch intensiver dafür einzusetzen, die Möglichkeit zur doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften (so genannter "weißer Einkünfte") zu beenden und den doppelten Abzug von Betriebsausgaben ("double dip") unmöglich zu machen. Soweit dies erforderlich ist - wie z.B. bei hybriden Gesellschaften, hybriden Kapitalmaßnahmen, Sonderbetriebsvermögen von Personengesellschaften - sollten zeitnah nationale Regelungen geschaffen werden.

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Drucksache 205/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen


 
 
 


Drucksache 357/14 (Beschluss)

... Nach den Artikeln 56 bis 58 der BRRD können die Mitgliedstaaten als ultima ratio eine Eigenkapitalunterstützung leisten oder das Institut vorübergehend übernehmen. Eine Abwicklung kann durch die genannten Maßnahmen letztlich zwar nicht vermieden werden, da die Artikel 57 Absatz 3 und Artikel 58 Absatz 3 BRRD die Überführung der Institute in den Privatsektor anordnen, soweit die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse dies erlauben. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD eröffnen aber einen größeren Spielraum für staatliche Stabilisierungsmaßnamen, als es das SAG gegenwärtig vorsieht. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD sollten daher in das SAG übernommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 1 § 1 SAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG

7. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG

8. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG

9. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG

10. Zu Artikel 1 § 107 SAG

11. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG

12. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG

13. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 3 und § 7 Absatz 1a Satz 1 KWG

15. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG

16. Zu Artikel 3

17. Zu Artikel 3

18. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG


 
 
 


Drucksache 16/14

... Das Wachstum der Wind- und Sonnenenergie in den vergangenen Jahren zeigt deutlich, dass konzertierte Anstrengungen zur Einführung geeigneter Strategie- und Finanzierungsrahmen die von der Industrie geforderten Anreize für eine erfolgreiche Entwicklung schaffen können. Auf nationaler Ebene haben die Mitgliedstaaten versucht, Investitionen in Technologien für erneuerbare Energien durch Regelungen zur Einnahmenstützung, Kapitalzuschüsse und Forschungsfinanzierung zu fördern, doch nur in wenigen Mitgliedstaaten gibt es eine spezielle Unterstützung für Meeresenergie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/14




1. Beitrag zu BESCHÄFTIGUNGS-, INNOVATIONS-, KLIMASCHUTZ-UND ENERGIEZIELEN

2. AKTUELLER STAND der Erneuerbaren Energien aus dem MEER

3. VORHANDENE Unterstützung

4. VERBLEIBENDE Herausforderungen

5. Aktionsplan für MEERESENERGIE

5.1. Erste Stufe des Maßnahmenplans 2014-2016

i. Forum zum Thema Meeresenergie

a Arbeitsbereich Technologien und Ressourcen

b Arbeitsbereich Verwaltung und Finanzen

c Arbeitsbereich Umweltschutz

ii. Strategischer Fahrplan für die Meeresenergie

5.2. Zweite Stufe des Maßnahmenplans 2017-2020

iii. Europäische Industrieinitiative

iv. Sektorspezifische Leitlinien für die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften

6. BESTANDSAUFNAHME der Fortschritte

7. Schlussfolgerung

8. Anhang 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Massnahmen


 
 
 


Drucksache 331/1/14

... 13. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das größte Energieeinsparpotential im Gebäudesektor liegt und hierfür umfangreiche Privatinvestitionen erforderlich sind. Er unterstützt die Aussage der Kommission, dass die Mitgliedstaaten innerhalb des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens bis 2020 erhebliche Anteile der Kohäsionsfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals verwenden sollten. Umso mehr bedauert der Bundesrat, dass die Kommission im Rahmen der Verhandlungen zur Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausgeschlossen hat.



Drucksache 165/2/14

... 3. Zudem steht inländischen Gründern einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft, die nur im Inland tätig sein wollen, aufgrund der geltenden Rechtslage bereits in allen Mitgliedstaaten eine haftungsbeschränkte Ein-Personen-Gesellschaft zur Verfügung. Die neue Gesellschaftsform der SUP träte in Deutschland daher auch für reine Inlandssachverhalte in Konkurrenz zur bestehenden deutschen Ein-Mann-GmbH. Da sich die deutsche Ein-Mann-GmbH und die SUP in wesentlichen Merkmalen, etwa in Bezug auf das Gründungsverfahren und das Mindestkapital, erheblich unterscheiden, würden hierdurch grundsätzliche Wertentscheidungen des nationalen Gesetzgebers über die Ausstattungsmerkmale haftungsbeschränkter Kapitalgesellschaften unterlaufen, ohne dass es hierfür bei Inlandssachverhalten eine unionsrechtliche Rechtfertigung gäbe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/2/14




Zur Vorlage allgemein

4 Rechtsgrundlage

Grundsätzliche Bemerkungen Online-Gründung

Haftungsbeschränkung ohne angemessene Kapitalausstattung

Möglichkeit der Sitztrennung

Zwecktauglichkeit der SUP

2 Einzelfragen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 636/1/14

... Börsennotierte Unternehmen befinden sich, auch wenn sie nicht der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, im Besitz eines zahlenmäßig nicht überschaubaren Kreises von Aktionären, der vorwiegend Kapitalinteressen verfolgt. Auf Grund der breiten Aktionärsstruktur und der damit verbundenen Anonymisierung der Aktionärsbasis sehen sich die Anteilseigner in der Regel nicht als Mitunternehmer. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle börsennotierten Unternehmen ist deshalb sachgerecht. Insbesondere verstößt sie nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/1/14




1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG , Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 AktG , Artikel 4 Nummer 1 § 25 Absatz 2 Satz 1 AktGEG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG und Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 17 Absatz 2 Satz 1 und 2 SEAG

2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BGremBG

3. Zu Artikel 2 allgemein BGleiG

4. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 BGleiG

5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Satz 7 AktG

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 bis 5 AktG , Nummer 7 § 124 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 AktG , Nummer 8 § 127 Satz 4 Nummer 2 AktG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 6 MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Nummer 5 § 10e Absatz 3 MontanMitbestGErgG , Nummer 6 § 10f Absatz 1 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Nummer 13 § 22 Absatz 2 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG , Nummer 4 § 17 Absatz 3 MitbestG , Nummer 5 § 18a Absatz 1 Satz 1 MitbestG und Nummer 8 § 40 Absatz 2 Satz 1 MitbestG


 
 
 


Drucksache 249/1/14

... 3. Der Bundesrat bemerkt kritisch, dass die länderspezifischen Empfehlungen wiederholt Fragen der Bildung mit dem Begriff der Steigerung des "Humankapitals" verknüpfen. Diese Akzentsetzung muss aber in die Perspektive der eigentlichen Aufgabe von Bildung gesetzt werden. Die allgemeine und berufliche Bildung stellt zwar einen entscheidenden Faktor hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen dar und darf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes nicht aus den Augen verlieren. Der staatliche Bildungsauftrag geht jedoch weit über dieses Ziel hinaus. Zudem können Bildungsangebote junge Menschen nur in nachhaltiger Weise mit sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen ausstatten sowie ihre Persönlichkeit bilden, wenn sie inhaltlich und pädagogisch breit angelegt sind. Diesen umfassenden Bildungsauftrag nimmt die Arbeitsunterlage der Kommission zu den länderspezifischen Empfehlungen (SWD[2014] 406 endg.) nicht hinreichend in den Blick, wenn sie betont, dass Bildungs- und Ausbildungssysteme an die sich wandelnden Anforderungen der Technologie und Innovation angepasst werden müssen, um einem Fachkräftemangel in der Hochtechnologiebranche vorzubeugen.



Drucksache 150/1/14

... 6. Als staatliche Vertreter gelten auch die Geschäftsführungen von Beteiligungsgesellschaften, die von der öffentlichen Hand als Anstalt öffentlichen Rechts oder als im alleinigen Staatseigentum stehende Kapitalgesellschaft zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsaufgaben ausgegründet worden sind, soweit sie die öffentliche Hand im Aufsichtsgremium repräsentieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 25c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25d Absatz 3 Satz 3 KWG-E

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe cc

3. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 25d Absatz 3 Satz 2 KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff - neu - § 25d Absatz 3 Satz 6 KWG-E

7. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 31 WpHG

8. Zu Artikel 8 Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Geldwäschegesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

11. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 123g VAG

12. Zu Artikel 11 Nummer 4 - neu - § 157 Absatz 4 - neu - GewO

13. Zu Artikel 12a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 - neu - BörsG

Artikel 12a
Änderung des Börsengesetzes


 
 
 


Drucksache 111/14

... Die EU unterstützt die Partnerschaftsprojekte (Nord-Süd und Süd-Süd) zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich Wasser und Abwasser durch den Transfer von Fachwissen und Kenntnissen aus Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, von lokalen Behörden und Akteuren der Wasserwirtschaft. Viele der bislang eingesetzten Mittel haben kapitalschwachen Wasserversorgungsunternehmen geholfen, die Wasserversorgung auf die ärmsten Bevölkerungsschichten auszudehnen. Darüber hinaus wurden seit 2007 rund 30 Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekte aus den regionalen Kombinationsfazilitäten der EU finanziert, was zu Darlehen und Investitionen in Höhe von mehr als 2 Mrd. EUR führte.



Drucksache 185/1/14

... Während Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds und Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum jeweils Unterrichtungspflichten zugunsten der Anleger enthalten, hat die in Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds und in Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum vorgeschriebene Unterrichtung gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen; eine Unterrichtung der Anleger ist in diesen Vorschriften nicht vorgesehen, so dass eine unterbliebene Unterrichtung von Anlegern auch nicht sanktioniert werden kann. Die vorgesehenen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände in § 340 Absatz 4 Nummer 6 und Absatz 5 Nummer 6 KAGB-E stellen hingegen jeweils nur auf die Unterrichtung der Anleger ab und sollten entsprechend redaktionell angepasst werden.



Drucksache 185/14 (Beschluss)

... Während Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds und Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum jeweils Unterrichtungspflichten zugunsten der Anleger enthalten, hat die in Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds und in Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum vorgeschriebene Unterrichtung gegenüber der zuständigen Behörde zu erfolgen; eine Unterrichtung der Anleger ist in diesen Vorschriften nicht vorgesehen, so dass eine unterbliebene Unterrichtung von Anlegern auch nicht sanktioniert werden kann. Die vorgesehenen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände in § 340 Absatz 4 Nummer 6 und Absatz 5 Nummer 6 KAGB-E stellen hingegen jeweils nur auf die Unterrichtung der Anleger ab und sollten entsprechend redaktionell angepasst werden.



Drucksache 321/14 (Beschluss)

... 1. Die Gesetzentwürfe sollen die Möglichkeit eröffnen, Hilfsmittel des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur direkten Rekapitalisierung von Banken einzusetzen. Der Bundesrat wertet dies grundsätzlich als einen sinnvollen Bestandteil sowohl der Gesamtstrategie zur Sicherstellung der Stabilität im Euro-Währungsgebiet als auch der angestrebten Bankenunion.



Drucksache 88/13

... (2) Ohne eine Koordinierung auf Unionsebene könnten Geldwäscher und Geldgeber des Terrorismus versuchen, die Freiheit des Kapitalverkehrs, die ein integrierter Finanzraum bietet, auszunutzen, um ihren kriminellen Tätigkeiten leichter nachgehen zu können. Maßnahmen der Union sollten durch ihre Reichweite gewährleisten, dass die im Februar 2012 angenommene Empfehlung 16 der Financial Action Task Force (FATF) zum elektronischen Zahlungsverkehr in der gesamten Union einheitlich umgesetzt und insbesondere eine Ungleichbehandlung von Inlandszahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats und grenzübergreifenden Zahlungen zwischen den Mitgliedstaaten verhindert wird. Isolierte, unkoordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich grenzüberschreitender Geldtransfers könnten die Funktionsweise der Zahlungssysteme auf Unionsebene erheblich beeinträchtigen und so dem Finanzdienstleistungsbinnenmarkt schaden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Pflichten der Zahlungsdienstleister

Artikel 4
Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Artikel 5
Geldtransfers innerhalb der Union

Artikel 6
Geldtransfers in Drittländer

Abschnitt 2
Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 7
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 8
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 9
Bewertung und Verdachtsmeldung

Abschnitt 3
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister

Artikel 10
Erhalt der Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei einem Geldtransfer

Artikel 11
Feststellung des Fehlens von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 12
Geldtransfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem

Artikel 13
Bewertung und Verdachtsmeldung

Artikel 14
Technische Beschränkungen

Kapitel III
Zusammenarbeit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Artikel 15
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 16
Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Kapitel IV
Sanktionen und überwachung

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Besondere Bestimmungen

Artikel 19
Bekanntmachung von Sanktionen

Artikel 20
Anwendung von Sanktionen durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Meldung von Verstößen

Artikel 22
Überwachung

Kapitel V
Durchführungsbefugnisse

Artikel 23
Ausschussverfahren

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 24
Vereinbarungen mit den in Artikel 355 AEUV genannten Gebieten oder Ländern

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Aufhebung

Artikel 26
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle gemäß Artikel 25


 
 
 


Drucksache 94/13 (Beschluss)

... 5. Die Abtrennung riskanter Geschäfte vom Einlagengeschäft der Banken stellt einen wichtigen, aber nur einen ersten Schritt dar. Der Bundesrat hält es darüber hinaus für erforderlich, auf nationaler und europäischer Ebene Schritte zu unternehmen, um den Eigenhandel und andere riskante Geschäfte einerseits der Banken, andererseits aber auch im Schattenbankensektor einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen. Es muss verhindert werden, dass Akteure am Finanzmarkt wie etwa Hedgefonds in der Lage sind, Unternehmen der Realwirtschaft, Staaten oder Währungen so unter Druck zu setzen, dass am Ende die Steuerzahler einspringen müssen. Eine angemessene Eigenkapitalunterlegung und angemessene Anforderungen an die Liquidität sollten nicht nur für Banken, sondern auch und gerade für Schattenbanken gelten. Der Bundesrat bittet deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Schattenbanken dem Anwendungsbereich des KWG unterworfen werden (Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs - § 1 Absatz 1a KWG-E).



Drucksache 389/1/13

... - dass die zulässige Kapitalverzinsung bei allen Eisenbahnen die Gemeinwohlziele der Infrastruktur berücksichtigt,



Drucksache 259/2/13

... 5. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass die im Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen der Finanzmärkte die Bemühungen zur Regulierung des internationalen Finanzsektors erschweren und Geldwäsche und Steuerhinterziehung erleichtern können. So könnten Finanzakteure riskante Geschäfte machen, ohne ausreichend von einer der Vertragsparteien kontrolliert zu sein. Das Abkommen schützt nur unzureichend das Recht der Vertragsparteien, Kapitalflüsse zu kontrollieren.



Drucksache 549/13

... Alternativ ist eine Änderung der "Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie)" vom 20. Dezember 2011 vorzunehmen, so dass der Betrag, der sich aus der Summe der monatlichen Rentenzahlungen bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 1997 ergeben hätte, als Kapitalzahlung geleistet würde.



Drucksache 207/13

... 2. die verbleibenden strukturellen Schwächen im Finanzsektor angeht, unter anderem durch eine weitere Umstrukturierung derjenigen Landesbanken, die ein angemessen finanziertes und rentables Geschäftsmodell benötigen, wobei ein übermäßiger Abbau von fremdkapitalfinanzierten Bilanzpositionen zu vermeiden ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 470/13

... Was die Ausgabenseite angeht, so ist die Kommission der Auffassung, dass öffentliche Investitionen in Forschung, Innovation und Humankapital - auch durch eine größere Kosteneffizienz bei den Ausgaben - Vorrang erhalten sollten. In einigen Mitgliedstaaten mit niedrigen oder rückläufigen Bildungsinvestitionen (z.B. BG, EL, IT, SK und RO) besteht Anlass zur Sorge. Darüber hinaus könnten der Wirkungsbereich und die Effizienz der Arbeitsvermittlungsstellen und der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen wie Bildungsmaßnahmen für Arbeitslose und Garantie-Programme für Jugendliche (Jugendgarantie) beibehalten oder verbessert und die Kosteneffizienz bei den öffentlichen Ausgaben in vielen Bereichen, etwa Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege, gesteigert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 677/1/13

... - Puffer für den Krisenfall vorzuhalten, die eine dem Eigenkapital der Banken vergleichbare Funktion erfüllen;



Drucksache 113/13

... (zu Nummer 2.1.7) Bei der Errichtung von Nichtwohngebäuden ist es insbesondere bei Kapitalinvestoren marktüblich, Nutzungseinheiten ohne eingebaute Beleuchtung anzubieten; die Ausstattung wird in diesen Fällen dem Mieter oder Käufer dieser Nutzungseinheiten überlassen. Um dennoch zum Zeitpunkt der Errichtung eine praktikable Vorgehensweise für die Berechnung der Energieeffizienz anzubieten, soll eine neue Regelung in Nummer 2.1.7 aufgenommen werden. Diese weist den nicht mit eingebauter Beleuchtung ausgestatteten Zonen fiktiv eine verbreitete Ausstattung zu, auf deren Grundlage in diesen Fällen die Berechnung durchgeführt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 635/13 (Beschluss)

... - Nach einer Förderungsdauer von 22 Monaten ist der durch Abschluss- und sonstige Gebühren geschmälerte Kapitalstock so gering, dass er für eine Altersvorsorge oder Bildungsausgaben des Kindes nur geringfügige Erträge abwirft. Weitere Förderungsmöglichkeiten sind dringend notwendig, um eine Altersarmut, insbesondere für Frauen, die zugunsten des Betreuungsgeldes auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, zu verhindern und gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu gewährleisten.



Drucksache 6/13

... "(9a) Auf Kreditinstitute, die ausschließlich über eine Erlaubnis verfügen, die Tätigkeit einer zentralen Gegenpartei nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 auszuüben, sind die §§ 2c, 10, 10c, 11, 12, 12a bis 18b, 20a bis 20c, 24 Absatz 1 Nummer 6, 10, 14, 16, Absatz 1a Nummer 4 und 5, §§ 24a, 24c, 25a, 26a, 32, 33, 34, 36 Absatz 3 Satz 1 und 2, §§ 45 und 45b dieses Gesetzes nicht anzuwenden. § 24 Absatz 1 Nummer 9 gilt mit der Maßgabe, dass das Absinken des Anfangskapitals unter die Mindestanforderungen nach Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 anzuzeigen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/13




Ausführungsgesetz zur Verordnung EU Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Sechster Abschnitt

§ 53e
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f
Aufsichtskollegien

§ 53g
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h
Liquidität

§ 53i
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j
Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m
Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

§ 60b
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 64o
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister.

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 18
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister

§ 19
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien

§ 20
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 48
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 123g
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102b
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 1
Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien

§ 2
Unanfechtbarkeit

Artikel 10
Folgeänderungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 505/1/13

... c) Die einheitliche Bankenaufsicht stellt laut der Bundesregierung eine Voraussetzung für die direkte Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), das heißt durch den europäischen Steuerzahler, dar. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der ESM ursprünglich dazu eingerichtet wurde, Staaten der Euro-Zone bei Zahlungsschwierigkeiten finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat fordert, dass der ESM im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben.



Drucksache 376/13 (Beschluss)

... bb) In Nummer 2 sind die Wörter "Kapitalanlagegesetzbuchs, oder" durch das Wort "Kapitalanlagegesetzbuchs." zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 19 InvStG

3. Zu Artikel 11 Nummer 01 - neu - bis 03 - neu - und 4 Buchstabe 0a - neu - und 0b - neu - Inhaltsübersicht, § 4f, § 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 12c und 14a - neu - EStG Artikel 12 § 11 Absatz 6 und § 34 Absatz 8c - neu - KStG Artikel 16 Nummer 3a - neu - Inkrafttreten

§ 4f
Verpflichtungsübernahmen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen

Artikel 12
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Begründung

Zu Artikel 11

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 03

Zu Nummer 4

Zu Absatz 12c

Zu Absatz 14a

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Finanzielle Auswirkungen

4. Zu Artikel 11 § 15b EStG


 
 
 


Drucksache 186/1/13

... dd) die Leistungsfähigkeit der Systeme der sozialen Sicherung durch eine Verbreiterung des Beitragsaufkommens unter Einbeziehung auch der Einnahmen aus Kapitalvermögen zu stärken,



Drucksache 212/13

... 3. "Endgültige Investitionsentscheidung" ist die auf Unternehmensebene getroffene Entscheidung, Mittel endgültig für die Investitionsphase eines Vorhabens zu binden, wobei Investitionsphase die Phase ist, in der Bau oder Stilllegung erfolgen und Kapitalkosten anfallen. Zur Investitionsphase gehört nicht die Planungsphase, in der die Durchführung des Vorhabens vorbereitet wird und in der Kapitalkosten anfallen, wozu gegebenenfalls eine Bewertung der Durchführbarkeit, vorbereitende und technische Studien sowie die Einholung von Bewilligungen und Genehmigungen gehören.

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Drucksache 212/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

4 Vereinfachung

4 Überprüfungsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Übermittlung von Daten

Artikel 4
Datenquellen

Artikel 5
Inhalt der Meldung

Artikel 6
Qualität und Öffentlichkeit der Daten

Artikel 7
Durchführungsbestimmungen

Artikel 8
Datenverarbeitung

Artikel 9
Schutz natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung

Artikel 10
Überwachung und Berichterstattung

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang Investitionsvorhaben

1. ERDÖL

1.1. Raffination

1.2. Transport

1.3. Lagerung

2. GAS

2.1. Übertragung

2.2. LNG-Kopfstationen

2.3. Speicherung

3. Elektrizität

3.1. Erzeugung

3.2. Übertragung

4. BIOKRAFTSTOFFE

4.1. Erzeugung

5. KOHLENDIOXID

5.1. Transport

5.2. Speicherung


 
 
 


Drucksache 758/13

... /EG der Kommission definiert, und in der Arbeitsunterlage werden die Elemente der in der Empfehlung dargelegten Definition erläutert (weniger als 250 Beschäftigte, ein jährlicher Umsatz von höchstens 50 Mio. EUR und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR). Für die Definition des Begriffs "Beschäftigte" gelten nationale arbeitsrechtliche Bestimmungen. In der Arbeitsunterlage wird erläutert, dass gemäß den EU-Vorgaben festgestellt werden muss, ob ein Unternehmen ein Partnerunternehmen oder ein verbundenes Unternehmen in einem anderen Land hat. Dies ist dann der Fall, wenn das Unternehmen über mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens 16 verfügt (oder umgekehrt). In diesem Fall ist die Gesamtzahl der Beschäftigten der Partnerunternehmen bzw. verbundenen Unternehmen zu betrachten, um festzustellen, ob die Unternehmen die Kriterien für KMU erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Energieeffizienzrichtlinie

3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED

3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung

3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen

3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme

3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung

3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung

3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 549/13 (Beschluss)

... Alternativ ist eine Änderung der "Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie)" vom 20. Dezember 2011 vorzunehmen, so dass der Betrag, der sich aus der Summe der monatlichen Rentenzahlungen bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 1997 ergeben hätte, als Kapitalzahlung geleistet würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen


 
 
 


Drucksache 677/13

... Zunächst wurden Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Personen, die Verbriefungstransaktionen veranlassen, streng an den Interessen der Endanleger ausgerichtet sind. Seit Inkrafttreten der CRD II14 Ende 2010 müssen sich die Kreditinstitute vergewissern, dass das wirtschaftliche Interesse des Originators oder des Sponsors einer Transaktion mindestens 5 % der verbrieften Vermögenswerte ausmacht. Mit der CRD III15 wurden dann die Eigenkapitalanforderungen zur Absicherung von Verbriefungsrisiken, insbesondere wenn diese Strukturen mehrere Weiterverbriefungen beinhalten, verschärft und die Aufsichtsanforderungen für die Unterstützung von Verbriefungsgesellschaften16 ausgeweitet.

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Drucksache 677/13




1. die Debatte über das Schattenbankwesen

1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU

Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?

1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission

2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?

2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen

Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem

Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken

Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds

2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität

Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente

Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen

Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen

3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen

3.1. Mehr Transparenz

Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten

Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID

Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI

Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds

Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds

Stärkung des OGAW-Rahmens

3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit

3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken

Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken

Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken

3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors

3.6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 471/13 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Generation bzw. als Beitrag für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er warnt aber erneut vor einer Verkürzung der Bildung auf die Bereitstellung von "Humankapital" für die Wirtschaft, orientiert an kurzfristigen Arbeitsmarkterfordernissen. Nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegten, die Gesamtpersönlichkeit in den Blick nehmenden Bildungsangeboten kann es gelingen, junge Menschen in nachhaltiger Weise mit den personalen, sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen auszustatten, auf die der Arbeitsmarkt bzw. die Wirtschaft angewiesen ist (vgl. zuletzt BR-Drucksache 141/13(B)).



Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der G20-Reformagenda zur Neuordnung des Finanzmarktgeschehens höchste Priorität haben muss. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Handlung und Haftung wieder zusammengeführt sowie die Transparenz von Finanzmärkten wie -produkten - insbesondere mit Blick auf den wachsenden Schattenbanksektor - erhöht werden müssen. Bisherige Maßnahmen etwa zur Steigerung der Eigenkapitalausstattung von Banken oder zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten von Finanzmarktkrisen sind Schritte in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus.



Drucksache 418/13

... Der Vorschlag beruht auf Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Wie oben ausgeführt, sollen durch die Schaffung eines EU-Rahmens in den Bereichen, die von diesem Vorschlag erfasst werden, die verbleibenden Hürden für den freien Verkehr von Zahlungsdiensten und generell für den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital beseitigt werden, da ein vollständig integrierter und entwickelter Binnenmarkt für Zahlungsdienste von entscheidender Bedeutung ist. Durch die vorgeschlagene Richtlinie wird auch eine weitere Fragmentierung des Binnenmarkts verhindert, die auftreten könnte, wenn die Mitgliedstaaten in diesem Bereich abweichende, nicht aufeinander abgestimmte rechtliche Maßnahmen treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren

Artikel 3
Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie

Artikel 4
Gebühreninformation und Glossar

Artikel 5
Gebührenaufstellung

Artikel 6
Vertrags- und Geschäftsinformationen

Artikel 7
Vergleichswebsites

Artikel 8
Kontopakete

Kapitel III
Kontowechsel

Artikel 9
Bereitstellung eines Kontowechsel-Service

Artikel 10
Kontowechsel-Service

Artikel 11
Gebühren für den Kontowechsel-Service

Artikel 12
Finanzielle Verluste für Verbraucher

Artikel 13
Informationen zum Kontowechsel-Service

Kapitel IV
Zugang zu Zahlungskonten

Artikel 14
Nichtdiskriminierung

Artikel 15
Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Artikel 16
Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen

Artikel 17
Gebühren

Artikel 18
Rahmenverträge und Kündigung

Artikel 19
Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Kapitel V
Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung

Artikel 20
Zuständige Behörden

Artikel 21
Alternative Streitbeilegung

Kapitel VI
Sanktionen

Artikel 22
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 23
Delegierte Rechtsakte

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Durchführungsrechtsakte

Artikel 26
Bewertung

Artikel 27
Überprüfungsklausel

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 141/13 (Beschluss)

... 23. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Erreichung von Beschäftigungsfähigkeit bei der jungen Generation bzw. für die Ausschöpfung des Potentials des Einzelnen als wichtigen Teil des Ursachenbündels für nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er warnt aber vor einer von der Kommission wiederholt vorgenommenen, einseitigen Ausrichtung von Bildung auf die Bereitstellung von "Humankapital" für die Wirtschaft, das auf kurzfristige Arbeitsmarkterfordernisse hin ausgebildet ist. Vielmehr kann es nach Auffassung des Bundesrates nur inhaltlich und pädagogisch breit angelegten, die Gesamtpersönlichkeit in den Blick nehmenden Bildungsangeboten gelingen, junge Menschen in nachhaltiger Weise mit den personalen, sozialen, fachlichinhaltlichen und methodischen Kompetenzen auszustatten, auf die der Arbeitsmarkt bzw. die Wirtschaft angewiesen ist.



Drucksache 368/13

... - der Sektor Staat (einschließlich private Organisationen ohne Erwerbszweck) und die Kapitalgesellschaften als Umweltschutzdienstleistungen erbringende institutionelle Sektoren. Spezialisierte Dienstleister sind solche, deren Haupttätigkeit die Erbringung von Umweltschutzdienstleistungen ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf das Budget

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

Anhang IV
Modul für Umweltschutzausgabenrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang V
Modul für Umweltgüter und -Dienstleistungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume

Anhang VI
Modul für Physische Energieflussrechnungen

Abschnitt 1
Zielsetzungen

Abschnitt 2
Erfassungsbereich

Abschnitt 3
Auflistung der Merkmale

Abschnitt 4
Erstes Bezugsjahr, Periodizität und Übermittlungsfristen

Abschnitt 5
Berichtstabellen

Abschnitt 6
Höchstdauer der Übergangszeiträume


 
 
 


Drucksache 73/13

... "10. eine Körperschaft Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften im Jahr des Zuflusses verwendet. Dieser Erwerb mindert die Höhe der Rücklage nach § 62 Absatz 1 Nummer 3."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/13




Gesetz

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 60a
Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

§ 62
Rücklagen und Vermögensbildung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern

§ 31b
Haftung von Vereinsmitgliedern

Artikel 7
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 8
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 275/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass nach dem Verhandlungsergebnis der Eurogruppe vom 15./16. März 2013 auf Vorschlag der zyprischen Regierung zunächst auch Spareinlagen unter dem durch die Richtlinie 2009/14/EG gesicherten Schwellenwert von 100.000 Euro zur Rekapitalisierung des zyprischen Bankensektors herangezogen werden sollten. Dies hat das Vertrauen in die EU-weite Sicherheit von Spareinlagen in dieser Höhe erschüttert. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sichere Einlagen der Schlüssel zu einem stabilen Finanzsystem sind. Aus Sicht des Bundesrates hätte ein solcher Vertrauensverlust von vornherein durch eine umfangreichere Beteiligung größerer Spareinlagen vermieden werden können und müssen.



Drucksache 682/13

... Bisher wurde das Kapital in den Reservefonds nie in Anspruch genommen. Im Jahr 2009 unterrichteten die Niederland die Kommission über eine angebliche schwere Marktstörung auf ihren Binnenschifffahrtsmarkt und forderten sie auf, geeignete Maßnahmen gemäß Richtlinie 96/75/EG (Situation A) zu ergreifen. Die Kommission konnte jedoch anhand der gelieferten Information das Vorliegen einer schweren Marktstörung im Sinne der Richtlinie nicht bestätigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 680/13

... • Die Erhöhung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge belastet bereits den durchschnittlichen Sparer und gefährdet die private Altersvorsorge.



Drucksache 137/13

... "Ehegatten oder Lebenspartnern, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro gewährt. Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten oder Lebenspartner je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten oder Lebenspartner niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten oder Lebenspartners übersteigt, bei dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner abzuziehen."

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Drucksache 137/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

1. Kosten für die Wirtschaft

2. Kosten für soziale Sicherungssysteme

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 4
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines:

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu den Nummern 43 bis 51

Zu Artikel 2

Zu den Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 33/13

... "(3a) Soweit eine Besteuerung nach Absatz 2a und Absatz 3 nicht in Betracht kommt, gilt als Rechtsvorgang im Sinne des Absatzes 3 auch ein solcher, aufgrund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar eine wirtschaftliche Beteiligung in Höhe von mindestens 95 vom Hundert an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, erwirbt. Die wirtschaftliche Beteiligung ergibt sich aus der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen am Kapital oder am Vermögen der Gesellschaft. Für die Ermittlung der mittelbaren Beteiligungen sind die Vomhundertsätze am Kapital oder am Vermögen der Gesellschaften zu multiplizieren."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 33/13




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Jahressteuergesetz 2013

Anlage
Jahressteuergesetz 2013

I. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3 EStG , Nummer 13a - neu - § 32d Absatz 2 Nummer 4 EStG , Nummer 35 Buchstabe a1 - neu - § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu -, 5 - neu - EStG , Buchstabe j1 - neu - § 52 Absatz 45 EStG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 8b Absatz 1 Satz 2 KStG , Buchstabe c - neu - § 8b Absatz 10 KStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 34 Absatz 7 Satz 13 - neu - bis 16 - neu - KStG

II. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 3 - neu - bis 6 - neu - UmwStG , Nummer 3 - neu - § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

III. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 31a Nummer 1 Buchstabe a § 13a Absatz 1 Satz 4 ErbStG , Buchstabe b § 13a Absatz 4 Satz 5 ErbStG , Nummer 2 Buchstabe a § 13bAbsatz 2Satz2 Nummer 4a - neu - ErbStG , Buchstabe b § 13b Absatz 2Satz 3 ErbStG , Buchstabe c § 13b Absatz 2Satz 7 ErbStG , Nummer 3 § 37Absatz 8-neu- ErbStG

Artikel 31a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

IV. Zu Artikel 26 Nummer 1 - neu - § 1 Absatz 3a - neu -, Absatz 6 Satz 1 GrEStG , Nummer 2 - neu - § 4 Nummer 4 bis 8 GrEStG , Nummer 3 - neu - § 6a Satz 1 GrEStG , Nummer 4 - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 GrEStG , Nummer 5 - neu - § 13 Nummer 7 - neu - GrEStG , Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 5 GrEStG , Nummer 7 - neu - § 17 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GrEStG , Nummer 8 Buchstabe a - neu - § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7a - neu - GrEStG , Buchstabe b - neu - § 19 Absatz 2 Nummer 5 GrEStG , Nummer 9 - neu - § 20 Absatz 2 Nummer 3 - neu - GrEStG , Nummer 10 - neu - § 23 Absatz 11 - neu - GrEStG

Artikel 26

V. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

VI. Zu Artikel 2 Nummer 13b - neu - § 33 Absatz 2 Satz 4 - neu - EStG

VII. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - Inhaltsübersicht EStG , Nummer 33 Buchstabe b - neu - § 50dAbsatz 9Satz3 EStG , Buchstabe c - neu - § 50d Absatz 10 EStG , Nummer 33a - neu - § 50i - neu - EStG , Nummer 35 Buchstabe o § 52 Absatz 59a Satz 9 - neu -, 10 - neu - EStG , Buchstabe p § 52 Absatz 59d - neu - EStG , Buchstabe q § 52 Absatz 59e und 59f EStG , Artikel 33 Absatz 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 50i
Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

VIII. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe c § 4 Nummer 18 UStG

IX. Zu Artikel 10 Nummer 6 Buchstabe b § 13b Absatz 5 UStG

X. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 10 Nummer 9 § 14b Absatz 1 Satz 1 UStG , Nummer 15 § 26a Absatz 1 Nummer 2 UStG , Nummer 17 § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 11 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1AO , Artikel 12 Nummer 2 Artikel 97 § 19a EGAO , Artikel 27 § 257 Absatz 4 HGB , Artikel 28 Artikel 47 EGHGB , Artikel 32 Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen , Artikel 33 Absatz 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

XI. Zur Inhaltsübersicht, Zu Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes , Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung , Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung , Artikel 12a - neu - Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes , Artikel 12b - neu - Änderung des Altersvors orgeverträge-Z ertifizierungsgesetzes , Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes , Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Artikel 12a
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12b
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 323/13

... Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im Jahre 2006 wurden grundlegende Änderungen bezüglich der Durchsetzung der Offenlegungspflicht vorgenommen. Mit dem EHUG wurde dem Bundesamt für Justiz die Durchsetzung der Offenlegungspflichten übertragen. Das neue Ordnungsgeldverfahren hat sich im Grundsatz bewährt. Das zeigt sich auch darin, dass, nachdem technische Anlaufschwierigkeiten überwunden wurden, nun seit mehreren Jahren über 90 Prozent der mehr als 1,1 Millionen betroffenen Kapitalgesellschaften ihre

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Drucksache 323/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 335a
Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld; Rechtsbeschwerde; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 3
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Aufteilung des § 335 HGB in zwei Vorschriften

2. Senkung der Mindestordnungsgelder

3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Verschulden

4. Verfahren zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2534: Formulierungshilfe zur Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. November 2012

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 95/13 (Beschluss)

... bb) In Nummer 2 sind die Wörter "Kapitalanlagegesetzbuchs, oder" durch das Wort "Kapitalanlagegesetzbuchs." zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 95/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe h, Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe b und Nummer 16 Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 1 f Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 3 und § 15a InvStG

Zu § 1

Zu § 11

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 InvStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 1b Satz 2 Nummer 3 Satz 2, Nummer 4 Satz 3 und Absatz 1d Satz 1 InvStG

Zu § 1

Zu § 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 3a InvStG

§ 3a
Ausschüttungsreihenfolge

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 19 InvStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 22 Absatz 2 und 5 InvStG

Zu § 22

Zu § 22

7. Zu Artikel 1a - neu - § 4f - neu -,§ 5 Absatz 7 - neu - und § 52 Absatz 14a - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4f
Verpflichtungsübernahme im Konzern

Zu § 4f

Zu § 5

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 52

8. Zu Artikel 1a - neu - § 9b Absatz 2 und § 52 Absatz 23 e1 - neu - EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zu § 9b

Zu § 52

9. Zu Artikel 1a - neu - § 15b Absatz 3a - neu -,§ 32b Absatz 1 Satz 3, § 52 Absatz 33a und Absatz 43a EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

10. Zu Artikel 1a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG

Artikel 1a
Änderung des Einkommensteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 389/13 (Beschluss)

... - dass Gewinne, die aus Netzentgelten der Länder für den SPNV entstehen, so eingesetzt werden, dass der SPNV-Aufwand der Länder dauerhaft reduziert wird - alternativ sind die Regionalisierungsmittel entsprechend zu stärken, - dass die zulässige Kapitalverzinsung bei allen Eisenbahnen die Gemeinwohlziele der Infrastruktur berücksichtigt,



Drucksache 564/1/13

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Absicht der Kommission, mit dem Verordnungsvorschlag einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für einen neuen Fondstypus, den europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF), zu schaffen, der speziell für Investoren mit langfristigem Anlagehorizont gedacht ist. Dies kann dazu beitragen, dass die Kapitalbeschaffung der Realwirtschaft im Zusammenhang mit langfristigen Projekten erleichtert wird.



Drucksache 440/13

... Die Strategie umfasst Instrumente auf regionaler, nationaler und EU-Ebene, darunter auch die finanzielle Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI), Zugang zu Kapitalinvestitionen (CAPEX) und die Verbesserung der einschlägigen Rechtsvorschriften und ihrer Anwendung. Die Strategie baut auf Europas Stärken4 und auf seinen regionalen Exzellenzclustern auf. Sie deckt die gesamte Wertschöpfungskette von der Herstellung der Materialien und Ausrüstungen über den Entwurf bis hin zur Massenproduktion mikro- und nanoelektronischer Komponenten und Systeme ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 111/13

... Bei der Frühjahrstagung von Weltbank und Internationalem Währungsfonds 2010 wurde dem Gouverneursrat der Internationalen Finanz-Corporation (IFC), bei der die Bundesrepublik Deutschland Gründungsmitglied ist, eine selektive Kapitalerhöhung von 200 Millionen US-Dollar sowie eine Aufstockung der Basisstimmrechte der IFC vorgelegt. Der Gouverneursrat der IFC hat mit seiner Entschließung Nr. 256 vom 9. März 2012 eine entsprechende Änderung des IFC-Abkommens gebilligt, die am 27. Juni 2012 für die Bundesrepublik Deutschland und alle weiteren Vertragsparteien in Kraft getreten ist. Durch die Änderung des Abkommens wurde das Stimmgewicht von Entwicklungs- und Schwellenländern angehoben (Anhebung der Basisstimmrechte von 1,88 Prozent auf 5,55 Prozent). Das Kernmandat der IFC bleibt von diesen Änderungen unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Entschließung

A Aufstockung der Basisstimmen und Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation

Abschnitt 3
Abstimmung

A Die Stimmrechte jedes Mitglieds entsprechen der Summe seiner Grundstimmen und seiner Anteilsstimmen.

B Erhöhung des Genehmigten Grundkapitals der IFC Der Gouverneursrat beschließt hiermit Folgendes:

C Zuteilung von Anteilen und Zeichnungsbedingungen

D Regelmäßige Überprüfung der Anteilsverteilung

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 408/1/13

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die notwendige Schaffung einer Bankenunion sich nicht auf die Schaffung einer einheitlichen Aufsicht beschränken kann, sondern auf zwei Säulen ruhen muss: Die einheitliche Aufsicht ist aus Sicht des Bundesrates zwingend durch einen einheitlichen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus für systemrelevante Banken zu ergänzen. Der einheitliche Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus ist - neben einer schlagkräftigen Aufsicht und weiteren regulatorischen Maßnahmen wie etwa hohen Eigenkapitalvorgaben - eine notwendige Bedingung, um die Glaubwürdigkeit der Aufsicht zu erhöhen, Unsicherheit zu reduzieren und die Gefahr von Ansteckungseffekten im europäischen Maßstab zu verringern. Der Bundesrat verweist auf die Einschätzung von Kommission, EZB, Deutscher Bundesbank und namhaften Wissenschaftlern, dass die Einrichtung eines Mechanismus zur geordneten, grenzüberschreitenden Abwicklung systemrelevanter Banken gleichzeitig mit der Schaffung einer einheitlichen Aufsicht erfolgen muss. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, ihren bisherigen Widerstand gegen eine solche Maßnahme aufzugeben.



Drucksache 275/1/13

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass nach dem Verhandlungsergebnis der Eurogruppe vom 15./16. März 2013 auf Vorschlag der zyprischen Regierung zunächst auch Spareinlagen unter dem durch die Richtlinie 2009/14/EG gesicherten Schwellenwert von 100.000 Euro zur Rekapitalisierung des zyprischen Bankensektors herangezogen werden sollten. Dies hat das Vertrauen in die EU-weite Sicherheit von Spareinlagen in dieser Höhe erschüttert. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sichere Einlagen der Schlüssel zu einem stabilen Finanzsystem sind. Aus Sicht des Bundesrates hätte ein solcher Vertrauensverlust von vornherein durch eine umfangreichere Beteiligung größerer Spareinlagen vermieden werden können und müssen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.