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165 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Grundrechtecharta"


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Drucksache 158/18

... Die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Werte bilden die Grundlage der Rechte, die den in der Union lebenden Menschen zustehen. Darüber hinaus sind in der EU-Grundrechtecharta alle persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Menschen innerhalb der EU in einem einzigen Text zusammengefasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/18




Mitteilung

1. Einleitung - Wandel als Chance begreifen

Was ist künstliche Intelligenz?

Eine europäische KI-Initiative

2. Die STELLUNG der EU IM Internationalen WETTBEWERB

Bisherige Tätigkeiten der EU: Schaffung der Grundlagen für eine optimale Nutzung der KI

3. Die nächsten Schritte: eine KI-INITIATIVE der EU

3.1. Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der weiteren Verbreitung von KI in der gesamten Wirtschaft

Investitionen steigern 2018-2020

Stärkung von Forschung und Innovation auf allen Ebenen - vom Labor bis zum Markt

Förderung von KI-Spitzenforschungszentren in ganz Europa

KI für alle kleinen Unternehmen und potenziellen Nutzer

Unterstützung von Erprobung und Versuchen

Mobilisierung privater Investitionsmittel

Nach 2020

Bereitstellung von mehr Daten

3.2. Vorbereitung auf sozioökonomische Veränderungen

Niemanden zurücklassen

3.3. Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens

Entwurf

Sicherheit und Haftung

Befähigung von Einzelpersonen und Verbrauchern, den größtmöglichen Nutzen aus KI zu ziehen

3.4. Kräfte bündeln

Einbindung der Mitgliedstaaten

Einbeziehung der Interessenträger: Gründung einer Europäischen KI-Allianz

Überwachung der Entwicklung und Einführung von KI

Internationale Ausrichtung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 175/18

... Art. 7 der Grundrechtecharta geht nicht über Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention hinaus. Aus diesen völkerrechtlichen Normen ist weder das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf Aufenthalt oder Einreise in einen bestimmten Staat noch eine Verpflichtung des Staates abzuleiten, einen solchen Aufenthalt zu autorisieren oder einen bestimmten Aufenthaltstitel zu erteilen. Das in ihnen ebenso wie in Art. 6 des Grundgesetzes kodifizierte Recht auf Familienleben erfordert es jedoch, dass die Belange und besonderen Umstände der betroffenen Personen im Einzelfall berücksichtigt und mit dem legitimen Interesse des Staates an der Steuerung des Zuzugs von Ausländern in Ausgleich gebracht werden. Diesen Anforderungen trägt der Gesetzentwurf Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 36a
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Artikel 2
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Einschränkungen von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)


 
 
 


Drucksache 170/18

... (33) Mit dieser Verordnung soll dem Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Gerichtsverfahren uneingeschränkt Geltung verschafft werden und die Anwendung der in Artikel 47 und in Artikel 16 der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankerten unternehmerischen Freiheit gefördert werden -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 72/18

... Der Vorschlag stärkt die in der Charta der Grundrechte (im Folgenden die "Grundrechtecharta") verankerten Rechte. Das vorrangige Ziel dieser Initiative besteht darin, die Wahrnehmung des in Artikel 15 Absatz 2 der Grundrechtecharta verankerten Rechts, in jedem Mitgliedstaat Dienstleistungen zu erbringen, zu erleichtern und dabei sicherzustellen, dass es zu keiner - auch keiner indirekten - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit kommt (Artikel 21 Absatz 2 der Grundrechtecharta). Schließlich wird dem in Artikel 54 der Grundrechtecharta verankerten Verbot des Missbrauchs der Rechte, d.h. der Dienstleistungsfreiheit, gebührend Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Bewertung

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1

2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU

Artikel 30a
Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM

Artikel 32a
Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Artikel 43a
Einrichtungen für Kleinanleger

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Bewertung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6


 
 
 


Drucksache 258/18

... Der Entwurf setzt Unionsrecht um. Damit sind auch die Rechte zu beachten, die die Europäische Grundrechtecharta (GRCh) gewährt (Artikel 51 Absatz 1 GRCh).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 45b
Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

§ 45c
Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung

§ 45d
Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken

2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen

1. Völkerrecht

2. Unionsrecht

5 Unionsgrundrechte

3. Nationales Recht

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 173/1/18

... 16. Auch eine Pflicht zur Errichtung eines externen Meldesystems steht mit der Unabhängigkeit der Justiz nicht in Einklang. Wenden die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit europäisches Recht fehlerhaft an, stehen zur Korrektur Rechtsmittel zur Verfügung. Ein paralleles Melde- und Kontrollsystem der Verwaltung würde unter anderem gegen Artikel 47 der Grundrechtecharta verstoßen.



Drucksache 173/18

... In Artikel 16 wird klargestellt, dass die von den Meldungen betroffenen Personen ihre Rechte nach der EU-Grundrechtecharta (die Unschuldsvermutung, das Recht auf wirksame Rechtsmittel und ein faires Verfahren und die Verteidigungsrechte) in vollem Umfang ausüben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 245/18

... (9) Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union, der konkreter Ausdruck des in Artikel 2 verankerten Rechtsstaatsprinzips ist, verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen wirksamen Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen, darunter auch die Ausführung des Haushaltsplans der Union, zu gewährleisten Die wirksame gerichtliche Kontrolle, mit der die Einhaltung des Unionsrechts gewährleistet werden soll, ist der Kern des Rechtsstaatsprinzips und setzt unabhängige Gerichte voraus.13 Die Wahrung der Unabhängigkeit der Gerichte ist von grundlegender Bedeutung, wie im zweiten Unterabsatz von Artikel 47 der Grundrechtecharta der Europäischen Union bestätigt wird.14 Das gilt insbesondere für die gerichtliche Kontrolle der Gültigkeit von Maßnahmen, Verträgen oder anderen Instrumenten, die zu öffentlichen Ausgaben oder Verbindlichkeiten führen, unter anderem im Zusammenhang mit Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die ebenfalls Gegenstand von Gerichtsverfahren sein können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/18




1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der NACHTRÄGLICHEN Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Nachträgliche Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Externes Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand der Verordnung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Maßnahmen

Artikel 4
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 5
Verfahren

Artikel 6
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 7
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 173/18 (Beschluss)

... 11. Unter dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit der Justiz bedarf es einer generellen Ausnahme. Auch eine Pflicht zur Errichtung eines externen Meldesystems steht mit der Unabhängigkeit der Justiz nicht in Einklang. Wenden die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit europäisches Recht fehlerhaft an, stehen zur Korrektur Rechtsmittel zur Verfügung. Ein paralleles Melde- und Kontrollsystem der Verwaltung würde unter anderem gegen Artikel 47 der Grundrechtecharta verstoßen.



Drucksache 145/17 (Beschluss)

... b) Aus seiner Sicht fehlt bei der in dem Verordnungsvorschlag vorgesehenen umfassenden Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden und des Europäischen Datenschutzausschusses für die Überwachung der e-PrivacyVerordnung die besondere Rechtfertigung durch Artikel 8 der Grundrechtecharta für die Wahrnehmung der Aufgaben in völliger Unabhängigkeit. Nur diese kann die Durchbrechung des Prinzips parlamentarisch verantworteter Regierungsverantwortung für Verwaltungshandeln und auf Unionsebene für die Verlagerung von Durchführungsverantwortung auf den Europäischen Datenschutzausschuss hinreichend rechtfertigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/17 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 161/1/17

... | sdienste nutzen, erfassen, auch wenn sie keinerlei Anhaltspunkte dafür bieten, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte. Diese Grundsätze lassen sich auch auf die Fluggastdatenspeicherung übertragen. Nach dem vorliegenden Konzept dient die Fluggastdatenverarbeitung nicht allein dem einmaligen Abgleich zum Zwecke der Sicherung der Flugbewegungen oder der Sicherheitsprüfung bei einem Grenzübertritt. Vielmehr wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Datenübermittlung ein umfangreicher Datenpool für den späteren Zugriff von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden geschaffen. Die umfangreiche Fluggastdatenspeicherung geht voraussichtlich über das unbedingt erforderliche Maß hinaus, das zur Verhinderung und Aufdeckung terroristischer Straftaten und grenzübergreifender schwerer Kriminalität erforderlich ist. Daher bestehen an der Vereinbarkeit der Regelungen mit der EU-Grundrechtecharta erhebliche Zweifel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu § 4 Absatz 1 FlugDaG

Zu §§ 235


 
 
 


Drucksache 138/17

... ist die Möglichkeit einer Beschränkung des Widerspruchsrechts und des Rechts, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für Beschränkungen stehen im Einklang mit der Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 145/1/17

... b) Aus Sicht des Bundesrates fehlt bei der in dem Verordnungsvorschlag vorgesehenen umfassenden Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden und des Europäischen Datenschutzausschusses für die Überwachung der e-Privacy-Verordnung die besondere Rechtfertigung durch Artikel 8 der Grundrechtecharta für die Wahrnehmung der Aufgaben in völliger Unabhängigkeit. Nur diese kann die Durchbrechung des Prinzips parlamentarisch verantworteter Regierungsverantwortung für Verwaltungshandeln und auf Unionsebene für die Verlagerung von Durchführungsverantwortung auf den Europäischen Datenschutzausschuss hinreichend rechtfertigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/1/17




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 650/17

... Im Einklang mit Artikel 21 Absatz 1 EUV lässt sich die Union bei dieser Initiative von den Grundsätzen der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten und insbesondere von Artikel 47 der Grundrechtecharta leiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/17




Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Verfahrenstechnische Aspekte

Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

ANNEX 1 Anhang zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten {SWD(2017) 302 final}{SWD(2017) 303 final}

3 ANLAGE

Zum Ablauf der Verhandlungen:

Zum Inhalt der Verhandlungen:


 
 
 


Drucksache 193/16

... 40. Unter uneingeschränkter Beachtung der Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta der Europäischen Union sowie der geltenden und künftigen Bestimmungen für die Verwendung von Daten für Forschungszwecke kann die Initiative möglicherweise Dienste entwickeln, die etwa die zielgerichtete Text\- und Datensuche unter Berücksichtigung der Rechte am geistigen Eigentum, die Zugangskontrolle für unterschiedliche Nutzungszwecke, die irreversible Anonymisierung sensibler Daten vor der Datenverknüpfung und die Schaffung von Räumen für personenbezogene Daten zur Wahrung der Privatsphäre unterstützen, die Einführung innovativer Verwendungszwecke fördern sowie maschinenlesbare Genehmigungen und Metadaten zum Schutz der Privatsphäre unterstützen, mit denen Datensätze versehen werden, die über die Cloud abgerufen werden können. Zudem kann sie Leitlinien und bewährte Verfahren für die organisatorischen Abläufe zur Verfügung stellen, die für diese Initiative benötigt werden. Hierbei handelt es sich zwar um Werkzeuge und Verfahren, die sich auf die Technik, die Konzeptionsphase und die Standardisierung beziehen, doch sie können dazu beitragen, dass Fälle von Fehlverhalten in der Praxis sowie die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften weniger häufig auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 390/16 (Beschluss)

... 4. Er betont, dass die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele nur nach Maßgabe der Grundrechtecharta, insbesondere Artikel 18 der Charta der Grundrechte der EU, bzw. des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie der bestehenden Verträge ergriffen werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/16 (Beschluss)




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Vorrang der freiwilligen Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 492/16

... Nach Artikel 47 der Grundrechtecharta der Europäischen Union vom 12. Dezember 2007, die zusammen mit dem Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist (ABl. (EU) 2007 C 306/01, Bekanntmachung vom 13. Dezember 2009 durch BGBl. II S. 1223), hat jede Person ein Recht darauf, dass ihre Sache öffentlich verhandelt wird. Dies bedeutet, dass im Grundsatz die Gerichtsverhandlung und die Urteilsverkündung öffentlich sein müssen. Auch die Medienöffentlichkeit gehört dazu, wobei die Ausgestaltung im Einzelnen von dem Öffentlichkeitsgrundsatz nicht vorgegeben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 172/16

... Hinsichtlich der "sicheren Drittstaats"-Regelung, die es ermöglicht, bestimmte Anträge für unzulässig zu erklären, wenn Schutz in einem Drittstaat in Anspruch genommen werden könnte, hat die Kommission in ihrer Mitteilung vom 10. Februar 2016 alle Mitgliedstaaten aufgefordert, die Anwendung dieser Regelung in ihren nationalen Rechtsvorschriften vorzusehen und zu verlangen. Die Kommission beabsichtigt ferner, einen Vorschlag für ein stärker harmonisiertes EU-Konzept für die Anwendung der "sicheren Drittstaats"-Regelung vorzulegen, das die internationalen Verpflichtungen gemäß der Grundrechtecharta der Union, der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und der Genfer Flüchtlingskonvention uneingeschränkt achtet. So soll gewährleistet werden, dass die Regelung in allen Mitgliedstaaten auf die gleiche Art und Weise angewendet wird. Außerdem wird die Kommission einen Mechanismus für die Verabschiedung einer EU-Liste sicherer Drittstaaten einrichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 390/1/16

... 4. Der Bundesrat betont, dass die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele nur nach Maßgabe der Grundrechtecharta, insbesondere Artikel 18 der Charta der Grundrechte der EU, bzw. des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie der bestehenden Verträge ergriffen werden dürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/1/16




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Rechte und Pflichten der Antragstellenden

2 Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 137/16

... Die vorgeschlagene Regelung verbessert den Rechtsschutz in der EU für Unionsbürger und insbesondere für in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare. Sie erleichtert die Anwendung von Artikel 47 der Grundrechtecharta, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein unparteiisches Gericht gewährleistet. Durch die Festlegung objektiver Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts werden Parallelverfahren sowie der Wettlauf zu den Gerichten vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund

1.2. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1. Auswirkungen auf den Haushalt

4.2. Vereinfachung

4.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 3

5.2. Kapitel II: Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 9

Artikel 10

5.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23 bis 25

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29

5.4. Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Zuständigkeit für Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften innerhalb der Mitgliedstaaten

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 5
Zuständigkeit im Fall der Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

Artikel 6
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 7
Gerichtsstand

Artikel 8
Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung

Artikel 9
Alternative Zuständigkeit

Artikel 10
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 11
Notzuständigkeit (forum necessitatis)

Artikel 12
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 13
Beschränkung des Verfahrens

Artikel 14
Anrufung eines Gerichts

Artikel 15
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 16
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 17
Rechtshängigkeit

Artikel 18
Im Zusammenhang stehende Verfahren

Artikel 19
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 20
Universelle Anwendung

Artikel 21
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 22
Rechtswahl

Artikel 23
Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung

Artikel 24
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 25
Formgültigkeit einer Vereinbarung über den Güterstand einer eingetragenen Partnerschaft

Artikel 26
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 27
Reichweite des anzuwendenden Rechts

Artikel 28
Wirkungen gegenüber Dritten

Artikel 29
Anpassung dinglicher Rechte

Artikel 30
Eingriffsnormen

Artikel 31
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 32
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 33
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interlokale Kollisionsvorschriften

Artikel 34
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interpersonale Kollisionsvorschriften

Artikel 35
Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Artikel 36
Anerkennung

Artikel 37
Gründe für die Nichtanerkennung

Artikel 38
Grundrechte

Artikel 39
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 40
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 41
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Artikel 42
Vollstreckbarkeit

Artikel 43
Bestimmung des Wohnsitzes

Artikel 44
Örtlich zuständiges Gericht

Artikel 45
Verfahren

Artikel 46
Nichtvorlage der Bescheinigung

Artikel 47
Vollstreckbarerklärung

Artikel 48
Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 49
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 50
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 51
Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung

Artikel 52
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 53
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Artikel 54
Teilvollstreckbarkeit

Artikel 55
Prozesskostenhilfe

Artikel 56
Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Artikel 57
Keine Stempelabgaben oder Gebühren

Kapitel V
Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

Artikel 58
Annahme öffentlicher Urkunden

Artikel 59
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 60
Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 61
Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten

Artikel 62
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 63
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 64
Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren

Artikel 65
Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Angaben

Artikel 66
Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formulare nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60

Artikel 67
Ausschussverfahren

Artikel 68
Überprüfungsklausel

Artikel 69
Übergangsbestimmungen

Artikel 70
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 701/16

... Politik und Gesetzgebung der EU reichen weit über die Vorgaben von Ziel Nr. 16 (Friedliche und inklusive Gesellschaften im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen) hinaus, und ihre Grundsätze sind häufig im Vertrag über die Europäische Union und in der EU-Grundrechtecharta verankert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 390/2/16

... 15. nur nach Maßgabe der Grundrechtecharta der EU, insbesondere Artikel 18, bzw. des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 und des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie der bestehenden Verträge ergriffen werden dürfen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/2/16




I. Der Bundesrat stellt fest, dass

II. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Kommission und im Rat dafür einzusetzen, dass


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 122. [Der Bundesrat sieht die geplante Ausgestaltung der regulatorischen Zusammenarbeit kritisch und mahnt an, dass] das europäische Vorsorgeprinzip unangetastet bleiben muss. Außerdem dürfen Rechtsetzungsverfahren und Rechtsetzungsbefugnisse auf der europäischen, nationalen und der regionalen Ebene nicht beeinträchtigt werden. Auch das Primat der Europäischen Grundrechtecharta und des europäischen Primärrechts müssen ebenso wie Grundrechte, die in den Verfassungen der Mitgliedstaaten garantiert sind, gewahrt bleiben. Arbeitnehmerrechte, öffentliche Daseinsvorsorge und Datenschutz sowie die Wahrung der hohen europäischen und nationalen Arbeits-, Gesundheits-, Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards dürfen nicht zur Disposition stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 416/15

... Die Initiative stärkt den Schutz der Grundrechte. Besserer Zugang zu Unterstützungsdienstleistungen und personalisierte Dienstleistungsangebote für Langzeitarbeitslose gewährleisten und stärken das Recht auf Zugang zu unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdiensten gemäß Artikel 29 der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Besserer Schutz für Langzeitarbeitslose steht auch im Einklang mit den Grundsätzen in Artikel 34 der Grundrechtecharta, da er den Anspruch Langzeitarbeitsloser auf Leistungen der sozialen Sicherheit und sozialer Dienste bei Arbeitslosigkeit verbessert und zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und schließlich zur Stärkung der Menschenwürde beiträgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise

4. Analyse

Wichtigste Ergebnisse der Analyse

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. GRUNDZÜGE des Vorschlags

Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Einbindung der Arbeitgeber

4 Meldung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern

Bewertung und Monitoring


 
 
 


Drucksache 24/15

... Anders als Artikel 3 Nummer 2 Rb EuHb verzichtet Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c Rb Freiheitsstrafen auf eine Definition der Voraussetzungen des Verbots der mehrfachen Strafverfolgung. Er spricht allein vom Grundsatz ne bis in idem. Da dieser Grundsatz auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts noch nicht definiert ist, geht der Entwurf in Anlehnung an Artikel 54 SDÜ von der dortigen Definition und der hierzu entwickelten Rechtsprechung deutscher Gerichte sowie des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) aus. Dem steht nicht entgegen, dass Artikel 50 der EU-Grundrechtecharta im Gegensatz zu Artikel 54 SDÜ das Verbot der mehrfachen Strafverfolgung nicht ausdrücklich durch Vollstreckungsbedingungen modifiziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 183/15

... in Verbindung mit Artikel 41 der Grundrechtecharta und der Rechtsprechung des Gerichtshofs5 ergibt sich, dass die Kommission als die für das Risikomanagement zuständige Stelle verpflichtet ist, innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung über einen Zulassungsantrag zu treffen (also die Zulassung entweder zu erteilen oder abzulehnen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Derzeitiger Rechtsrahmen

2.1. Einleitung

2.2. Entscheidungsprozess bezüglich der Zulassung von GVO und GV-Lebensund -Futtermitteln

3. Ergebnisse der Überprüfung der Kommission

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Zusammenfassung des Vorschlags

4.2. Rechtsgrundlage

4.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip

4.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.4. Wahl des Instruments

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 34a
Beschränkungen oder Verbote der Mitgliedstaaten

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 492/1/15

... /EG zur Vorratsdatenspeicherung (VDS-RL) mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta) nicht vereinbar ist.



Drucksache 123/14 (Beschluss)

... Nur eine europaweit kohärente und konsequente Umsetzung und Anwendung der verabschiedeten Rechtsinstrumente des GEAS in allen Mitgliedstaaten ermöglicht den erforderlichen Schutz der Rechte der Flüchtlinge und genügt den Vorgaben der Europäischen Grundrechtecharta.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/14 (Beschluss)




2 Allgemeines

Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Innere Sicherheit

2 Katastrophenschutz

Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 153/14

... Das Gesetz ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar, insbesondere bestehen keine Bedenken hinsichtlich des Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EuGRCh). Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. April 2013 entschieden, dass die europäischen Grundrechte der Grundrechtecharta auf das in dem Urteil beschwerdegegenständliche ATDG nicht anwendbar sind. Völkerrechtliche Verträge stehen dem Gesetz nicht entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Antiterrordateigesetzes

§ 6a
Erweiterte Datennutzung

Artikel 2
Änderung des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Entfristung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderungen im Antiterrordateigesetz

2. Änderungen im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz

3. Änderungen im Aufenthaltsgesetz

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2792: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 691/13

... Der Vorschlag wirkt sich indirekt auf bestimmte Grundrechte und Prinzipien aus, die in der EU-Grundrechtecharta verankert sind, da er den Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI erweitert, der die nachstehenden Grundrechte und Prinzipien berührt: das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 6), das Recht auf Eigentum (Artikel 17), das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht (Artikel 47), die Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte (Artikel 48) und die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen (Artikel 49). Diese Rechte und Freiheiten können eingeschränkt werden, allerdings nur in den Grenzen und unter den Bedingungen des Artikels 52 Absatz 1 der Charta.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 691/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Begründung und Zielsetzung des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen und der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von Interessengruppen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Übermittlung erläuternder Dokumente anlässlich der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen

3.5. WICHTIGSTE Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten

Anhang
Liste der Substanzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 764/13

... Ziel dieses Vorschlags ist daher, im EU-Arbeitsrecht den Schutz der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte zu verbessern und EU-weit gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen. Zudem trägt der Vorschlag zu den allgemeinen politischen Zielen nach Artikel 151 AEUV bei, d.h. Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, ein angemessener Sozialschutz und sozialer Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Querschnittszielen der EU

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation interessierter Kreise

Allgemeine Konsultation

Gezielte Konsultation

Externe Fachleute

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben Entsprechungstabelle

Europäischer WIRTSCHAFTSRAUM

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2008/94/EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2009/38/EG

Artikel 3
Änderungen der Richtlinie 2002/14/EG

Artikel 4
Änderungen der Richtlinie 98/59/EG

Artikel 5
Änderungen der Richtlinie 2001/23/EG

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10


 
 
 


Drucksache 202/13

... Mithilfe der politischen Berichterstattung im Rundfunk soll sichergestellt werden, dass die Wähler ihre Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage treffen können. Auch die einzelstaatlichen Parteien sollten die audiovisuellen Medien nutzen, um über ihre Kandidaten und ihre Programme in einem dem Medienpluralismus und einer offenen demokratischen Debatte förderlichen Umfeld, das Artikel 11 der Grundrechtecharta der Europäischen Union berücksichtigt, zu informieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein demokratischeres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament

3. Eine Engere Verbindung zwischen den Stimmen der Unionsbürger und der Wahl des Präsidenten der Kommission

4. Ein effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament und Administrative Entlastung der Mitgliedstaaten

5. Ungehinderte Ausübung des Wahlrechts durch die EU-Bürger und Achtung der gemeinsamen Grundsätze der EU

5.1. Durchsetzung des Wahlrechts von EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem

5.2. Achtung der gemeinsamen Grundsätze für die Wahlen zum Europäischen Parlament

5.3. Ausnahmeregelungen nach Artikel 22 Absatz 2 AEUV

6. Förderung der Kandidatur ausländischer Unionsbürger bei den Wahlen ZUM Europäischen Parlament: Änderung der Richtlinie 93/109/EG

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 689/1/13

... 20. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass alle Datenpakete im Rahmen der elektronischen Kommunikation unabhängig von Inhalt, Anwendung, Herkunft und Ziel grundsätzlich gleich behandelt werden müssen. Dies ist nicht nur Voraussetzung für Innovation und einen funktionierenden Wettbewerb, sondern auch eine zentrale Voraussetzung für die Freiheit der Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit (Artikel 11 Europäische Grundrechtecharta), die unternehmerische Freiheit (Artikel 16 Europäische Grundrechtecharta) und ein hohes Verbraucherschutzniveau (Artikel 38 Europäische Grundrechtecharta).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 513/13

... Nach Artikel 47 Absatz 1 der Grundrechtecharta hat jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen. Die Wirksamkeit des Rechtsbehelfs hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter auch von der Art und Weise, wie der gebotene Rechtsschutz konkret in Anspruch genommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/13




1. Einleitung

1.1. Zweck dieser Mitteilung

1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?

1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union

2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

2.1. Beiträge der Teilnehmer

2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes

2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung

2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch

2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012

3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz

3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver

3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes

3.3. Klagebefugnis

3.4. Optin vs. optout

3.5. Effektive Information potenzieller Kläger

3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher

3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts

3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung

3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes

3.9.1. Finanzierung durch Dritte

3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln

3.9.3. Wer verliert, zahlt

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 183/13

... Der Verordnungsvorschlag kann die Grundrechte berühren, vor allem den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta) und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Artikel 47 der Charta).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstiges

Beteiligung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des RTP

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung

Artikel 4
Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten

Artikel 5
Antragstellung

Artikel 6
Antragsformular

Artikel 7
Reisedokument

Artikel 8
Biometrische Daten

Artikel 9
Belege

Artikel 10
Gebühr

Kapitel III
Prüfung und Bescheidung des Antrags

Artikel 11
Zulässigkeit

Artikel 12
Prüfung des Antrags

Artikel 13
Entscheidung über den Antrag

Kapitel IV
Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 14
Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Artikel 15
Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 16
Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Kapitel V
Verwaltung und Organisation

Artikel 17
Verwaltung

Artikel 18
Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken

Artikel 19
Verhalten des Personals

Artikel 20
Information der Öffentlichkeit

Kapitel VI
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems

Artikel 22
Datenkategorien

Artikel 23
Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand

Artikel 24
Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag

Artikel 25
Eingabe von Daten nach Antragstellung

Artikel 26
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags

Artikel 27
Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP

Artikel 28
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 29
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 30
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Kapitel VII
Datenabfrage

Artikel 31
Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender

Artikel 32
Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken

Artikel 33
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel VIII
Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token

Artikel 34
Speicherfrist

Artikel 35
Änderung der Daten und vorzeitige Löschung

Artikel 36
Verloren gegangene oder gestohlene Token

Kapitel IX
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 37
Durchführungsmaßnahmen der Kommission

Artikel 38
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 39
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 40
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 41
Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien

Artikel 42
Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen

Artikel 43
Datensicherheit

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 46
Eigenkontrolle

Artikel 47
Sanktionen

Kapitel X
Rechte der betroffenen Person und Kontrolle

Artikel 48
Recht auf Information

Artikel 49
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 50
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 51
Rechtsbehelfe

Artikel 52
Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde

Artikel 53
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 54
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 55
Beginn der Übermittlung

Artikel 56
Aufnahme des Betriebs

Artikel 57
Ausschuss

Artikel 58
Änderung der Anhänge

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Mitteilung

Artikel 61
Beratergruppe

Artikel 62
Schulung

Artikel 63
Monitoring und Evaluierung

Artikel 64
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Einheitliches Antragsformular40

Anhang II
nicht erschöpfende Liste von belegen

1. Belege über den Zweck der Reisen

2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt

3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers

Anhang III
Antragsgebühr

Anhang IV
Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41

Anhang V
Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende


 
 
 


Drucksache 631/1/13

... 9. Der Bundesrat sieht die Regelung zur Zulässigkeit von Beweismitteln nach nationalem Recht im Grundsatz als vertretbar an. Wichtig erscheint, dass für eingriffsintensive Maßnahmen der Beweiserhebung ein Richtervorbehalt vorgesehen ist und die Beweiszulassung nur für die von der Europäischen Staatsanwaltschaft betriebenen Verfahren gilt. Der Bundesrat hat jedoch Zweifel, ob der Verweis auf die Artikel 47 und 48 der Grundrechtecharta der EU ausreicht, um in der Praxis eine Prüfung und Ablehnung von Beweismitteln bei gravierenden Rechtsverstößen zu erlauben.



Drucksache 689/13 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass alle Datenpakete im Rahmen der elektronischen Kommunikation unabhängig von Inhalt, Anwendung, Herkunft und Ziel grundsätzlich gleich behandelt werden müssen. Dies ist nicht nur Voraussetzung für Innovation und einen funktionierenden Wettbewerb, sondern auch eine zentrale Voraussetzung für die Freiheit der Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit (Artikel 11 Europäische Grundrechtecharta), die unternehmerische Freiheit (Artikel 16 Europäische Grundrechtecharta) und ein hohes Verbraucherschutzniveau (Artikel 38 Europäische Grundrechtecharta).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 689/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Umfang der Harmonisierung

Zur EU-weiten Genehmigung

Zur Frequenzvergabe

Zur Netzneutralität

Zum Best-Effort-Prinzip

Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz

Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen

2 Gesamtempfehlung

2 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 631/13 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat sieht die Regelung zur Zulässigkeit von Beweismitteln nach nationalem Recht im Grundsatz als vertretbar an. Wichtig erscheint, dass für eingriffsintensive Maßnahmen der Beweiserhebung ein Richtervorbehalt vorgesehen ist und die Beweiszulassung nur für die von der Europäischen Staatsanwaltschaft betriebenen Verfahren gilt. Er hat jedoch Zweifel, ob der Verweis auf die Artikel 47 und 48 der Grundrechtecharta der EU ausreicht, um in der Praxis eine Prüfung und Ablehnung von Beweismitteln bei gravierenden Rechtsverstößen zu erlauben.



Drucksache 173/13

... EU-Grundrechtecharta Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/13




1. Einleitung

2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen

3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen

3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG

3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz

3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene

3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten

3.5. Öffentliche Konsultation

4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens

4.1.1. Mindestlebensstandard

4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum

4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit

4.1.5. Frieden und Sicherheit

5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015

5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen

5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

5.2.1. Geltungsbereich

5.2.2. Art und Zahl der Ziele

5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht

5.2.4. Kohärenz

5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder

6. die nächsten Schritte

Anhang I

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 180/13

... Der Verordnungsvorschlag berührt die Grundrechte, vor allem den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta), das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 6 der Charta), die Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 7 der Charta), das Asylrecht (Artikel 18 der Charta) und den Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung (Artikel 19 der Charta).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

Beteiligung

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des EES

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Zweck

Artikel 5
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Technische Architektur des EES

Artikel 7
Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten

Artikel 8
Allgemeine Grundsätze

Artikel 9
Automatisches Berechnungssystem

Artikel 10
Informationsmechanismus

Kapitel II
Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden

Artikel 11
Personenbezogene Daten der Visuminhaber

Artikel 12
Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen

Artikel 13
Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde

Artikel 14
Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung

Artikel 15
Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen

Kapitel III
Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden

Artikel 16
Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber

Artikel 17
Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP

Artikel 18
Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

Artikel 19
Zugang zu Daten zwecks Identifizierung

Kapitel IV
Speicherung und Änderung der Daten

Artikel 20
Speicherfrist

Artikel 21
Änderung von Daten

Artikel 22
Vorzeitige Löschung von Daten

Kapitel V
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 23
Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems

Artikel 24
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 25
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 26
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 27
Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen

Artikel 28
Datensicherheit

Artikel 29
Haftung

Artikel 30
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 31
Eigenkontrolle

Artikel 32
Sanktionen

Kapitel VI
Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes

Artikel 33
Recht auf Information

Artikel 34
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 35
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 36
Rechtsbehelfe

Artikel 37
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde

Artikel 38
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 39
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 40
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Artikel 41
Aufnahme des Betriebs

Artikel 42
Ausschuss

Artikel 43
Mitteilungen

Artikel 44
Beratergruppe

Artikel 45
Schulung

Artikel 46
Monitoring und Evaluierung

Artikel 47
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang
Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 158/12

... (12) Jede Einschränkung der Ausübung der in dieser Grundrechtecharta der Europäischen Union anerkannten Rechte und Freiheiten muss gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten. Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/12




Vorschlag

1. Begründung

Allgemeiner Kontext

Der Vertrag von Lissabon

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel

3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze

3.4.3. Streitbeilegungsverfahren

3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte

3.4.5. Warnmechanismus

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Streitbeilegungsverfahren

Artikel 4
Warnmechanismus

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 429/12

... Die Kommission wird sicherstellen, dass alle zur Entwicklung des Binnenmarktes für Sicherheitstechnik ergriffenen Initiativen mit der EU-Grundrechtecharta im Einklang stehen und insbesondere das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und Schutz der personenbezogenen Daten achten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt

3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie

4. Lösungsansätze

4.1. Überwindung der Marktzersplitterung

4.1.1. Normung

4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren

4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien

4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt

4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums

4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe

4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten

4.2.4. Haftungsbegrenzung

4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension

4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase

4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase

5. Überwachung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 52/1/12

... 11. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, einen kohärenten und durchsetzbaren Rechtsrahmen im Bereich des Datenschutzes in der Union zu schaffen, um das in Artikel 8 der Grundrechtecharta und Artikel 16 Absatz 1 AEUV verankerte Recht auf Schutz personenbezogener Daten unionsweit einheitlich zu gewährleisten, Sicherheit und Klarheit für die Online-Wirtschaft zu schaffen und deren Kontrolle rechtlich und praktisch zu verbessern, um so das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit des Datenverkehrs zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/1/12




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zur internationalen Rechtshilfe in gerichtlichen Verfahren

Ausnahme des Justizvollzugs vom Anwendungsbereich

Zu den einzelnen Vorschriften

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 413/12

... (52) In dieser Datenbank sollten alle relevanten Informationen zu klinischen Prüfungen erfasst werden. In der EU-Datenbank sollten keine personenbezogenen Daten zu den an einer Prüfung teilnehmenden Probanden erfasst werden. Die in der Datenbank enthaltenen Informationen sollten öffentlich zugänglich sein, sofern es nicht aus besonderen Gründen erforderlich ist, bestimmte Angaben nicht zu veröffentlichen, um das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten einer Person, die in den Artikeln 7 und 8 der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert sind, zu wahren.

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Drucksache 413/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultationen der Interessenträger Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Kapitel 1 2 der vorgeschlagenen Verordnung

3.2 Genehmigungsverfahren Genehmigungsdossier Einreichung, Bewertung, Entscheidung; Kapitel 2, 3 14 15 der vorgeschlagenen Verordnung

3.3. Zusammenspiel mit Wissenschaftlicher Beratung

3.4. Schutz der Probanden Einwilligung NACH Aufklärung Kapitel 5 der vorgeschlagenen Verordnung

3.5. Sicherheitsberichterstattung Kapitel 7 der vorgeschlagenen Verordnung

3.6. Durchführung der Prüfung Kapitel 8 der vorgeschlagenen Verordnung

3.7. Prüfpräparate Hilfspräparate, Herstellung Etikettierung Kapitel 9 10 der vorgeschlagenen Verordnung

3.8. Sponsoren, Kosponsoring, ANSPRECHPARTNER in der EU Kapitel 11 der vorgeschlagenen Verordnung

3.9. Schadensersatz Kapitel 12 der vorgeschlagenen Verordnung

3.10. Inspektionen Kapitel 13 der vorgeschlagenen Verordnung

3.11. Aufhebung Inkrafttreten Kapitel 19 der vorgeschlagenen Verordnung

3.12 Vereinfachung Wesentlicher Bestimmungen über Klinische Prüfungen mit bereits Zugelassenen Arzneimitteln Minimalinterventionelle Klinische Prüfungen

3.13. Rechtsform der Verordnung

3.14. Kompetenz, doppelte Rechtsgrundlage, Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Allgemeiner Grundsatz

Kapitel II
Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 4
Vorherige Genehmigung

Artikel 5
Einreichung eines Antrags

Artikel 6
Bewertungsbericht - in Teil I zu behandelnde Aspekte

Artikel 7
Bewertungsbericht -in Teil II zu behandelnde Aspekte

Artikel 8
Entscheidung über die klinische Prüfung

Artikel 9
Den Antrag bewertende Personen

Artikel 10
Besondere Berücksichtigung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen

Artikel 11
Einreichung und Bewertung von Anträgen, die nur die in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekte betreffen

Artikel 12
Rücknahme

Artikel 13
Neueinreichung

Artikel 14
Spätere Ausweitung auf einen weiteren Mitgliedstaat

Kapitel III
Verfahren zur Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Einreichung des Antrags

Artikel 17
Validierung eines Antrags auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung eines in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 18
Bewertung einer wesentliche Änderung, die einen in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekt betrifft

Artikel 19
Entscheidung über die wesentliche Änderung eines in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 20
Validierung, Bewertung und Entscheidung betreffend eine wesentliche Änderung eines in Teil II des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 21
Wesentliche Änderung betreffend sowohl in Teil I als auch in Teil II des Bewertungsberichts behandelte Aspekte

Artikel 22
Bewertung einer wesentlichen Änderung, die sowohl in Teil behandelte Aspekte als auch in Teil II behandelte Aspekte betrifft - Bewertung der in Teil II des Bewertungsberichts behandelten Aspekte

Artikel 23
Entscheidung über die wesentliche Änderung, die sowohl in Teil I als auch in Teil II des Bewertungsberichts behandelte Aspekte betrifft

Artikel 24
Den Antrag bewertende Personen

Kapitel IV
Antragsdossier

Artikel 25
Im Antragsdossier vorzulegende Daten

Artikel 26
Sprachenregelung

Artikel 27
Aktualisierung im Wege delegierter Rechtsakte

Kapitel V
Schutz der Probanden und Einwilligung nach Aufklärung

Artikel 28
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 29
Einwilligung nach Aufklärung

Artikel 30
Klinische Prüfungen mit nicht einwilligungsfähigen Probanden

Artikel 31
Klinische Prüfungen mit Minderjährigen

Artikel 32
Klinische Prüfungen in Notfällen

Kapitel VI
Beginn, Ende, Suspendierung, vorübergehende Aussetzung und Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 33
Unterrichtung über den Beginn der klinischen Prüfung und das Ende der Anwerbung von Probanden

Artikel 34
Ende der klinischen Prüfung, Abbruch der klinischen Prüfung

Artikel 35
Vorübergehende Aussetzung oder Abbruch durch den Sponsor aus Gründen der Probandensicherheit

Kapitel VII
Sicherheitsberichterstattung im Rahmen einer klinischen Prüfung

Artikel 36
Elektronische Datenbank für die Sicherheitsberichterstattung

Artikel 37
Meldung unerwünschter Ereignisse und schwerwiegender unerwünschter Ereignisse vom Prüfer an den Sponsor

Artikel 38
Meldung mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen vom Sponsor an die Agentur

Artikel 39
Jährliche Berichterstattung an die Agentur

Artikel 40
Bewertung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 41
Jährliche Berichterstattung des Sponsors an den Zulassungsinhaber

Artikel 42
Technische Aspekte

Artikel 43
Berichterstattung in Bezug auf Hilfspräparate

Kapitel VIII
Durchführung der Prüfung, Überwachung durch den Sponsor, Schulung und Erfahrung, Hilfspräparate

Artikel 44
Einhaltung des Prüfplans und der guten klinischen Praxis

Artikel 45
Überwachung

Artikel 46
Eignung der an der Durchführung einer klinischen Prüfung mitwirkenden Personen

Artikel 47
Eignung der Prüfstellen

Artikel 48
Rückverfolgbarkeit, Lagerung, Vernichtung und Rücksendung von Arzneimitteln

Artikel 49
Meldung schwerwiegender Verstöße

Artikel 50
Sonstige für die Probandensicherheit relevante Meldepflichten

Artikel 51
Notfallmaßnahmen

Artikel 52
Prüferinformationen

Artikel 53
Aufzeichnung, Verarbeitung, Behandlung und Speicherung von Informationen

Artikel 54
Master File über die klinische Prüfung

Artikel 55
Aufbewahrung des Master Files über die klinische Prüfung

Artikel 56
Hilfspräparate

Kapitel IX
Herstellung und Einfuhr von Prüfpräparaten und Hilfspräparaten

Artikel 57
Geltungsbereich

Artikel 58
Herstellungs- und Einfuhrgenehmigung

Artikel 59
Zuständigkeiten der qualifizierten Person

Artikel 60
Herstellung- und Einfuhr

Artikel 61
Veränderung zugelassener Prüfpräparate

Artikel 62
Herstellung von Hilfspräparaten

Kapitel X
Etikettierung

Artikel 63
Nicht zugelassene Prüfpräparate und Hilfspräparate

Artikel 64
Zugelassene Prüfpräparate und Hilfspräparate

Artikel 65
Als Prüfpräparat für die medizinische Diagnose verwendete radioaktive Arzneimittel

Artikel 66
Sprache

Artikel 67
Delegierte Rechtsakte

Kapitel XI
Sponsor und Prüfer

Artikel 68
Sponsor

Artikel 69
Kosponsoring

Artikel 70
Ansprechpartner des Sponsors in der EU

Artikel 71
Haftung

Kapitel XII
Schadensersatz, Versicherung und nationaler Entschädigungsmechanismus

Artikel 72
Schadensersatz

Artikel 73
Nationaler Entschädigungsmechanismus

Kapitel XIII
Beaufsichtigung durch die Mitgliedstaaten, EU-Inspektionen und Kontrollen

Artikel 74
Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Korrekturmaßnahmen

Artikel 75
Inspektionen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 76
Inspektionen und Kontrollen durch die EU

Kapitel XIV
IT-Infrastruktur

Artikel 77
EU-Portal

Artikel 78
EU-Datenbank

Kapitel XV
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 79
Nationale Kontaktstellen

Artikel 80
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 81
Koordinations- und Beratungsgruppe für klinische Prüfungen

Kapitel XVI
Gebühren

Artikel 82
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 83
Einmalige Gebühr für Tätigwerden eines Mitgliedstaats

Kapitel XVII
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Artikel 84
Ausschuss

Artikel 85
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel XVIII
Sonstige Bestimmungen

Artikel 86
Arzneimittel, die Zellen enthalten, aus solchen bestehen oder daraus gewonnen wurden

Artikel 87
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 88
Kostenfreiheit der Prüfpräparate für den Probanden

Artikel 89
Datenschutz

Artikel 90
Zivil- und strafrechtliche Haftung

Kapitel XIX
Schlussbestimmungen

Artikel 91
Aufhebung

Artikel 92
Übergangsbestimmungen

Artikel 93
Inkrafttreten

Anhang I
Antragsdossier für den Erstantrag

1. Einführung Allgemeine Grundsätze

2. Anschreiben

3. EU-Antragsformular

4. Prüfplan

5. Prüferinformation

6. Unterlagen zur Konformität des Prüfpräparats mit der Guten Herstellungspraxis

7. Unterlagen zum Prüfpräparat

7.1.1. Daten zum Prüfpräparat

7.1.1.1. Einleitung

7.1.1.2. Daten zur Qualität

7.1.1.4. Daten zu früheren klinischen Prüfungen und Versuchen am Menschen

7.1.1.5. Gesamtbewertung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses

7.1.2. Vereinfachte Unterlagen zum Prüfpräparat durch Verweis auf andere Unterlagen

7.1.2.1. Möglicher Verweis auf die Prüferinformation

7.1.2.2. Möglicher Verweis auf die Fachinformation

7.1.3. Unterlagen zum Prüfpräparat im Falle eines Plazebos

8. Unterlagen zum Hilfspräparat

9. Wissenschaftliche Beratung, Pädiatrisches Prüfkonzept

10. Etikettierung der Prüfpräparate

11. Verfahren zur Auswahl der Probanden Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

12. Unterrichtung der Probanden Verfahren zur Einholung der Einwilligung NACH Aufklärung Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

13. Eignung des Prüfers Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

14. Eignung der Einrichtungen Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

15. Nachweis von Versicherungs-oder Sonstiger Deckung für Schadensersatz Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

16. finanzielle Vereinbarungen Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

17. Nachweis der Zahlung von Gebühren Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

Anhang II
Antragsunterlagen für wesentliche Änderungen

1. Einführung Allgemeine Grundlagen

2. Anschreiben

3. Antragsformular für Änderungen

4. Beschreibung der änderung

5. Ergänzende Informationen

6. Aktualisierung des EU-Antragsformulars

Anhang III
Sicherheitsberichterstattung

1. Meldung Schwerwiegender Unerwünschter Ereignisse vom Prüfer an den Sponsor

2. Meldung mutmasslicher Unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen SUSAR vom Sponsor an die Agentur

2.1. Schwerwiegendes Ereignis, Nebenwirkung

2.2. erwartet/unerwartet

2.3. Meldepflichtige mutmaßliche unerwartete schwerwiegende Nebenwirkungen

2.4. Fristen für die Meldung tödlicher oder lebensbedrohlicher mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen

2.5. Fristen für die Meldung nicht tödlicher oder nicht lebensbedrohlicher mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen

2.6. Entblindete Behandlungszuweisung

3. Jährliche Sicherheitsberichterstattung des Sponsors

Anhang IV
Etikettierung der Prüf- und Hilfspräparate

1. nicht Zugelassene Prüfpräparate

1.1. Allgemeine Bestimmungen

1.2. Begrenzte Etikettierung der Primärverpackung

1.2.1. Primärverpackung und äußere Umhüllung werden zusammen überreicht

1.2.2. Kleine Primärverpackungen

2. nicht Zugelassene Hilfspräparate

3. zusätzliche Kennzeichnung bereits Zugelassener Prüfpräparate

4. Ersetzen von Informationen

Anhang V
Übereinstimmungstabelle


 
 
 


Drucksache 223/12

... 43. Der Anspruch jedes Menschen, der in der Union seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat und seinen Aufenthalt rechtmäßig wechselt, auf die Leistungen der sozialen Sicherheit und die sozialen Vergünstigungen nach dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften wird in Artikel 34 der Grundrechtecharta ausdrücklich anerkannt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 356/12 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel, ob dies mit Sinn und Zweck des Erfordernisses eines "wirksamen" Rechtsbehelfs im Sinne von Artikel 47 Absatz 1 der Grundrechtecharta und mit den Werten der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, zu welchen sich die EU ausdrücklich bekennt, Artikel 2 EUV, in Einklang steht. Staatliche Exekutivorgane sollten nicht vorbehaltlos nach dem Prinzip verfahren dürfen, vollendete Tatsachen losgelöst von der Frage nach der Rechtmäßigkeit derselben schaffen zu können. Nach Einschätzung des Bundesrates erfordern weder die Stabilität des Finanzmarkts noch der Schutz des Vertrauens Dritter der dritten Staatsgewalt eine wirksame Kontrolle von Verwaltungshandeln nur in Gestalt der Zuerkennung von Entschädigungen zu ermöglichen. Abgesehen davon müsste für eine entsprechende Entschädigung wiederum der Steuerzahler aufkommen, was mit den mit der Vorlage verfolgten Prinzipien der bloß subsidiären Verantwortung der Staatshaushalte nur schwer zu vereinbaren ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12 (Beschluss)




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime/Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission/Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA/Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

Bail -In-Instrument/Grundlegende Überarbeitung des Instruments zu Artikel 37 ff

2 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen/Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

2 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 356/1/12

... 23. Der Bundesrat hat erhebliche Zweifel, ob dies mit Sinn und Zweck des Erfordernisses eines "wirksamen" Rechtsbehelfs im Sinne von Artikel 47 Absatz 1 der Grundrechtecharta und mit den Werten der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, zu welchen sich die EU ausdrücklich bekennt, Artikel 2 EUV, in Einklang steht. Staatliche Exekutivorgane sollten nicht vorbehaltlos nach dem Prinzip verfahren dürfen, vollendete Tatsachen losgelöst von der Frage nach der Rechtmäßigkeit derselben schaffen zu können. Nach Einschätzung des Bundesrates erfordern weder die Stabilität des Finanzmarkts noch der Schutz des Vertrauens Dritter der dritten Staatsgewalt eine wirksame Kontrolle von Verwaltungshandeln nur in Gestalt der Zuerkennung von Entschädigungen zu ermöglichen. Abgesehen davon müsste für eine entsprechende Entschädigung wiederum der Steuerzahler aufkommen, was mit den mit der Vorlage verfolgten Prinzipien der bloß subsidiären Verantwortung der Staatshaushalte nur schwer zu vereinbaren ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/1/12




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime / Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission / Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA / Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

3 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen / Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

3 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 367/12

... Menschenhandel gilt gemäß der EU-Grundrechtecharta als schwere Verletzung der Menschenrechte und wird auch künftig durch die Menschenrechtsklauseln in den EU-Abkommen mit Drittländern einschließlich der Freihandelsabkommen erfasst sein, die die Grundlage für die Zusammenarbeit bei den Menschenrechten und für deren Förderung bilden. 33

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/12




Mitteilung

1. Bestimmung der Ausgangslage

Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels

Maßnahmen auf internationaler Ebene

2. Die wichtigsten Prioritäten

2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms

2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern

3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer

2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern

2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor

3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten

2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen

3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen

2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU

3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft

4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte

5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen

6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext

2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente

1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems

2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen

3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet

4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft

3. Bewertung, Überwachung

Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016


 
 
 


Drucksache 748/12

... 9. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung das in Artikel 3 der Europäischen Grundrechtecharta verankerte Recht jeder Person auf Schutz der körperlichen und geistigen Unversehrtheit im Verhältnis zum freien Verkehren alter und lauter Güterwagen zu jeder Tages- und Nachtzeit mit einhergehenden Gesundheitsschäden der betroffenen Menschen?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/12




Fragen an die Bundesregierung zur Einführung lärmabhängiger Trassenpreise


 
 
 


Drucksache 242/12

... endg., die allgemeine Grundsätze enthält, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Handeln der EU im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechtecharta der Europäischen Union und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes beispielhaft ist. Im Rahmen der EU-Agenda für die Rechte des Kindes hat die Kommission eine Online-Kinderecke (http://europa.eu/kidscorner/) und eine EU-Website über die Rechte des Kindes (http://ec.europa.eu/0-18/) eingerichtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/12




1. Warum brauchen wir jetzt eine Europäische Strategie?

1.1. Neue Chancen für Kinder und neue Geschäftsmöglichkeiten

1.2. Gegenwärtige Lücken und Probleme

1.2.1. Marktfragmentierung

1.2.2. Marktversagen bei der europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten

1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung des Vertrauens in Dienste und Inhalte

1.2.4. Mangelnde Kenntnisse

2. Ein neues ÖKO-System: eine Europäische Strategie für ein Besseres Internet für Kinder

2.1. Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche

2.1.1. Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder

2.1.2. Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder

2.2. Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung

2.2.1. Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz 34 sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen

2.2.2. Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend

2.2.3. Einfache und belastbare Meldemöglichkeiten für Benutzer

2.3. Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder

2.3.1. Altersgerechte Datenschutzeinstellungen

2.3.2. Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten

2.3.3. Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen

2.3.4. Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben

2.4. Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

2.4.1. Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials

2.4.2. Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 527/12

... Das Programm für die Funkfrequenzpolitik sieht auch eine Bestandsaufnahme der Frequenznutzung vor, um unter anderem Chancen für eine gemeinsame Frequenznutzung zu ermitteln9. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen hat die Kommission sicherzustellen, dass die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte beachtet werden10.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Regulierungsrahmen

3. Antriebsfaktoren zu Schaffende Voraussetzungen für die Gemeinsame Frequenznutzung

3.1. Drahtlose Breitbanddienste

3.2. Die drahtlos verbundene Gesellschaft

3.3. Forschung und innovative Technologien

4. Herausforderungen auf dem Weg zu einer verstärkten gemeinsamen Frequenznutzung

4.1. Beseitigung von Unsicherheiten durch Beherrschung funktechnischer Störungen

4.2. Schaffung ausreichender Anreize und Schutzvorkehrungen für alle Beteiligten

4.3. Kapazität lizenzfreier Frequenzbänder

5. für einen gemeinsamen Rahmen für den gemeinsamen Zugang zu Funkfrequenzen in Europa

5.1. Ermittlung vorteilhafter gemeinsamer Nutzungsmöglichkeiten

5.2. Genehmigung eines lizenzpflichtigen gemeinsamen Zugangs zu Frequenzen

6. die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 135/12

... Mit dem vorliegenden Vorschlag wird eine erweiterte Einziehung bei Straftaten im Sinne des Artikels 83 Absatz 1 AEUV eingeführt, die im einschlägigen Unionsrecht näher definiert sind. Die verschiedenen Optionen für eine erweiterte Einziehung wurden durch eine einheitliche Mindestregelung ersetzt. Eine erweiterte Einziehung kann danach angeordnet werden, wenn das Gericht aufgrund konkreter Tatsachen zu der Auffassung gelangt, dass eine Person, die wegen einer von diesem Richtlinienvorschlag erfassten Straftat verurteilt worden ist, im Besitz von Vermögensgegenständen ist, bei denen es wesentlich wahrscheinlicher ist, dass sie aus anderen kriminellen Aktivitäten gleicher Art oder Schwere stammen und nicht aus anderen Tätigkeiten. Die erweiterte Einziehung ist ausgeschlossen, wenn diese ähnlichen kriminellen Aktivitäten wegen Verjährung nach Maßgabe des einzelstaatlichen Strafrechts nicht strafrechtlich verfolgt werden konnten. Ausgeschlossen ist auch die Einziehung von Erträgen aus mutmaßlichen kriminellen Aktivitäten, von denen die betroffene Person in einem früheren Verfahren rechtskräftig freigesprochen worden ist (im Sinne der Unschuldsvermutung nach Artikel 48 der Grundrechtecharta), oder wenn der Grundsatz "ne bis in idem" aus sonstigen Gründen Anwendung findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU

1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

2.3. Rechtsgrundlage

2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

2.5. Wahl des Instruments

2.6. Erläuterung der Artikel

- Gegenstand Artikel 1

- Begriffsbestimmungen Artikel 2

- Einziehung Artikel 3

- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4

- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5

- Dritteinziehung Artikel 6

- Sicherstellung Artikel 7

- Garantien Artikel 8

- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9

- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10

- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11

Vorschlag

Titel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Sicherstellung Einziehung

Artikel 3
Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung

Artikel 4
Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten

Artikel 5
Einziehung ohne vorherige Verurteilung

Artikel 6
Dritteinziehung

Artikel 7
Sicherstellung

Artikel 8
Garantien

Artikel 9
Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung

Artikel 10
Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Statistik

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 827/11

... Das Recht auf konsularischen Schutz für EU-Bürger, deren Heimatstaat in einem Drittland keine diplomatische oder konsularische Vertretung unterhält, unter denselben Bedingungen, die für die eigenen Staatsangehörigen gelten, ist ein besonderes im Rahmen der Unionsbürgerschaft garantiertes Recht und in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 23 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Artikel 46 der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert. Dieses Recht ist Ausdruck der Solidarität innerhalb der Union, Kennzeichen der Identität der Union in Drittländern und Zeichen der praktischen Vorteile, die mit der Unionsbürgerschaft verbunden sind.

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Drucksache 827/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1 Einleitung

1.2 Kontext und Gründe für den Vorschlag

1 Persönlicher Geltungsbereich

2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung

3 Koordinierung vor Ort

4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

1 Persönlicher Geltungsbereich

2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung

3 Koordinierung vor Ort / EU-Mehrwert

4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Schutzberechtigte Personen

Artikel 3
Nichtvorhandensein einer Vertretung

Artikel 4
Zugang zum konsularischen Schutz

Artikel 5
Identitätsnachweis

Artikel 6
Art der Hilfe

Artikel 7
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 8
Festnahme oder Inhaftierung

Artikel 9
Opfer von Straftaten

Artikel 10
Schwerer Unfall oder schwere Erkrankung

Artikel 11
Todesfall

Kapitel 3
Finanzverfahren

Artikel 12
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Vereinfachtes Verfahren in Krisensituationen

Kapitel 4
Zusammenarbeit und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen

Artikel 14
Zusammenarbeit vor Ort

Artikel 15
Zusammenarbeit in Krisensituationen

Artikel 16
Federführender Staat

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Günstigere Behandlung

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Überwachung und Bewertung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22

Anhang 1

A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung Artikel 12

A. Gemeinsames Formular – Rückzahlungsverpflichtung finanzielle Hilfe

Anhang 2

A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung bezüglich Krisensituationen Artikel 13

A. Pauschalbeträge


 
 
 


Drucksache 279/11

... Der Schutz der Grundrechte des Einzelnen hat mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon für die EU einen noch höheren Stellenwert erhalten: Die Grundrechtecharta ist zum einen für die Union jetzt rechtlich verbindlich, und zum anderen steht die EU kurz vor ihrem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Für den Bereich des Opferschutzes sind eine ganze Reihe von Grundrechten relevant: Würde des Menschen, Recht auf Leben, Recht auf Unversehrtheit, Recht auf Freiheit und Sicherheit, Achtung des Privat- und Familienlebens, Schutz der personenbezogenen Daten, Recht auf Eigentum, Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt, Gleichheit vor dem Gesetz, Rechte des Kindes, Rechte älterer Menschen, Integration von Menschen mit Behinderungen, Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein faires Verfahren und zu guter Letzt die Unschuldsvermutung und das Recht auf Verteidigung.

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Drucksache 279/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Zusammenfassung des Verordnungsvorschlags

3.3. Erläuterung der wichtigsten Artikel

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeit

Artikel 4
Anerkennung

Artikel 5
Bescheinigung

Artikel 8
Übertragung

Artikel 9
Vollstreckung bestimmter Schutzmaßnahmen

Artikel 10
Grundrechtsschutz

Artikel 12
Versagung, Aussetzung oder Rücknahme der Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 13
Unterrichtung

4. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

Kapitel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Zuständigkeit

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständigkeit

Kapitel II
Anerkennung und Vollstreckung von Schutzmaßnahmen)

Artikel 4
Anerkennung

Artikel 5
Bescheinigung

Artikel 6
Wirksamkeit der Bescheinigung

Artikel 7
Berichtigung der Bescheinigung

Artikel 8
Übertragung der ausländischen Schutzmaßnahme

Artikel 9
Vollstreckung bestimmter Schutzmaßnahmen

Artikel 10
Grundrechtsschutz

Artikel 11
Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache

Artikel 12
Versagung, Aussetzung oder Rücknahme der Anerkennung oder Vollstreckung

Artikel 13
Unterrichtung

Kapitel III
Sonstige Bestimmungen

Artikel 14
Legalisation oder ähnliche Formerfordernisse

Artikel 15
Transkription oder Übersetzung

Artikel 16
Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Kapitel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 17
Übergangsbestimmungen

Artikel 18
Änderungen an den Formularen

Artikel 19
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 20
Überprüfung

Artikel 21
Informationen für die Allgemeinheit

Artikel 22
Mitteilungen der Mitgliedstaaten

Artikel 23
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Bescheinigung gemäss Artikel 5

1. Ursprungsmitgliedstaat

2. Ausstellungsbehörde

3. Gefährdete Person

4. gefährdende Person

5. Schutzmassnahme

6. Beschreibung der Schutzmassnahme18

Anhang II
ANTRAG auf Aussetzung ODER Rücknahme der Anerkennung ODER

1. Antragsteller gefährdende Person

2. Zuständige Behörde im Ursprungsmitgliedstaat

3. Beschluss über die Aussetzung ODER Rücknahme der Schutzmassnahme

4. Gefährdete Person


 
 
 


Drucksache 92/11

... Da den Rechten des Kindes im Vertrag von Lissabon und in der Grundrechtecharta ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, hält die Kommission den Zeitpunkt für gekommen, um eine schnellere Gangart einzuschlagen und politische Ziele in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Die Strategie Europa 20205 entwickelt für das 21. Jahrhundert die Vision eines Europa, in dem die Kinder von heute bessere Bildungschancen und einen besseren Zugang zu den Leistungen und Ressourcen erhalten, die sie benötigen, um erwachsen zu werden und Europa eines Tages ins 22. Jahrhundert zu führen. Deshalb plädiert die Kommission mit dieser Mitteilung für eine „EU-Agenda für die Rechte des Kindes“. Mit der EU-Agenda soll erneut zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die EU-Organe und Mitgliedstaaten in der Pflicht sehen, die Rechte der Kinder in allen relevanten Politikbereichen der EU zu stärken, zu schützen und in konkrete Ergebnisse umzumünzen. Künftig sollten Maßnahmen der EU, die Kinder mittelbar oder unmittelbar betreffen, in einer Weise konzipiert, umgesetzt und überwacht werden, die dem in der EU-Grundrechtecharta und der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Grundsatz des Kindeswohls Rechnung trägt.

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Drucksache 92/11




Mitteilung

3 Einleitung

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen

1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen

1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren

2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern

2.1. Eine kindgerechte Justiz

2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern

2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich

3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 112/11

... Das Rechtskonstrukt der bisherigen Rückübernahmeabkommen (und der bisher angenommenen Verhandlungsrichtlinien) beruht auf der Tatsache, dass das Rückübernahmeverfahren nur für Personen gilt, die sich illegal im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien aufhalten. Ob sich eine Person illegal aufhält, wird in einer Rückführungsentscheidung festgestellt, die nach im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei geltendem (Verwaltungs-)Recht und unter Beachtung der darin verankerten Verfahrensgarantien (Rechtsbeistand, Überprüfung der Rechtmäßigkeit, Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung usw.) ergeht. Einige Verfahrensgarantien für rückkehrpflichtige Drittstaatsangehörige (darunter der Grundsatz der Nichtzurückweisung) wurden vor kurzem in der Rückführungsrichtlinie16 festgeschrieben, die die MS bis zum 24. Dezember 2010 umzusetzen hatten und unter Beachtung der Grundrechte, insbesondere der EU-Grundrechtecharta, anzuwenden haben.

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Drucksache 112/11




Mitteilung

1. Einführung

2. Evaluierung der geltenden EU-Rückübernahmeabkommen

2.1. Datenqualität

2.2. Anwendung der EU-Rückübernahmeabkommen

2.3. Rückübernahme eigener Staatsangehöriger

2.4. Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen

2.5. Durchbeförderung und beschleunigte Verfahren

3. Evaluierung der laufenden Verhandlungen der „offenen Verhandlungsrichtlinien

3.1. Mangel an Anreizen

3.2. Mangelnde Flexibilität

4. Überwachung der Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen Verbesserung der Menschenrechtsgarantien

4.1. Überwachungsmechanismus

4.2. Die aktuelle Politik in Sachen Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen

4.3. Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Menschenrechtsgarantien in EU-Rückübernahmeabkommen und Überwachung von deren Durchführung

I. Verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu internationalem Schutz und Rechtsmitteln in der Praxis

II. Aussetzungsklauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen

III. Besondere Klauseln in jedem künftigen Rückübernahmeabkommen für die freiwillige Ausreise

IV. Einforderung der Beachtung der Menschenrechte von Rückkehrern

V. Einführung eines Follow-up-Mechanismus für Rückkehrer im Rückübernahmeland und für die Beachtung der Menschenrechte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 191/11

... Zunächst müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Roma nicht diskriminiert, sondern wie alle anderen EU-Bürger behandelt werden und alle in der EU-Grundrechtecharta verankerten Rechte gleichberechtigt ausüben können. Ferner muss der Teufelskreis der Armut durchbrochen werden, der sich Generation für Generation wiederholt. In vielen Mitgliedstaaten bilden die Roma einen beträchtlichen und steigenden Anteil der Kinder bzw. Jugendlichen im Schulalter und somit der künftigen Arbeitnehmer. Die Roma sind eine junge Bevölkerungsgruppe: 35,7 % von ihnen sind unter 15 Jahre alt, in der EU-Gesamtbevölkerung liegt der Anteil dieser Personen bei 15,7 %. Die Roma sind im Durchschnitt 25 Jahre alt, das Durchschnittsalter in der EU hingegen liegt bei 40 Jahren.

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Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 147/11

... Damit würde der Europäische Stabilitätsmechanismus zwar im AEUV verankert, tatsächlich aber als völkerrechtlicher Vertrag außerhalb des europäischen Rechtsrahmens etabliert. Wichtige Grundregeln und Grundsätze des europäischen Primärrechts würden somit nicht für das Handeln des ESM gelten. Auch die Grundrechtecharta der EU, die nur für das Handeln der EU und ihrer Institutionen gilt, wäre für die im Zusammenhang mit dem ESM verhandelten Konditionalitätsabkommen nicht relevant. Zugleich wäre eine parlamentarische Kontrolle nur unzureichend gewährleistet.



Drucksache 157/11

... Die vorgeschlagene Regelung verbessert den Rechtsschutz in der EU für Unionsbürger und insbesondere für verheiratete Paare. Sie erleichtert die Anwendung von Artikel 47 der Grundrechtecharta, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein unparteiisches Gericht gewährleistet. Durch die Festlegung objektiver Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts werden Parallelverfahren sowie der Wettlauf zu den Gerichten vermieden.

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Drucksache 157/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnis der Konsultationen – Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip

3.3 Verhältnismäßigkeitsprinzip

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5 Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, VEREINFACHUNG der Verfahren Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1 Auswirkungen auf den Haushalt

4.3 Übereinstimmung mit der Politik der EU in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1 Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

5.2 Kapitel II: Zuständigkeit

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

5.3 Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19
und 20

Artikel 22

5.4 Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

5.5 Kapitel V: Wirkung gegenüber Dritten

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 3
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Ehegatten

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe

Artikel 5
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 6
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 7
Notzuständigkeit

Artikel 8
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 9
Anrufung eines Gerichts

Artikel 10
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 11
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 12
Rechtshängigkeit

Artikel 13
Aussetzung wegen Sachzusammenhang

Artikel 14
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 16
Rechtswahl

Artikel 17
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 18
Wechsel des anzuwendenden Rechts

Artikel 19
Formvorschriften für die Rechtswahl

Artikel 20
Auf die Form des Ehevertrags anzuwendendes Recht

Artikel 21
Universelle Anwendung

Artikel 22
Eingriffsnormen

Artikel 23
Öffentliche Ordnung (ordre public) im Staat des angerufenen Gerichts

Artikel 24
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 25
Staaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen – Kollisionen hinsichtlich der Gebiete

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung Abschnitt 1 Entscheidungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung

Artikel 26
Anerkennung der Entscheidungen

Artikel 27
Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung

Artikel 28
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 29
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 30
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Unterabschnitt 2
Vollstreckung

Artikel 31
Vollstreckbare Entscheidungen

Abschnitt 2
öffentliche Urkunden gerichtliche Vergleiche

Artikel 32
Anerkennung öffentlicher Urkunden

Artikel 33
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 34
Anerkennung und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel V
Wirkung gegenüber Dritten

Artikel 35
Wirkung gegenüber Dritten

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 36
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 37
Informationen für die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden

Artikel 38
Revisionsklausel

Artikel 39
Übergangsbestimmungen

Artikel 40
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 366/11

... Auch wenn für die Rechtsordnungen und Strafverfahren aller Mitgliedstaaten die Normen der EMRK maßgebend sind und sie bei der Anwendung von Unionsrecht die EU-Grundrechtecharta beachten müssen, ist nicht immer klar, wie in der EU diesen Normen Genüge getan wird.

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Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.