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Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... Es gilt an verschiedenen Fronten gleichzeitig zu handeln und dabei sowohl auf der Angebotsals auch auf der Nachfrageseite der Wirtschaft tätig zu werden.2 Wir brauchen Vertrauen in die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, klare und vorhersagbare politische Strategien und einen eben solchen rechtlichen Rahmen, eine effiziente Verwendung knapper öffentlicher Mittel, Vertrauen in das wirtschaftliche Potenzial von in der Entwicklung befindlichen Investitionsvorhaben und eine Risikotragfähigkeit, die groß genug ist, um das Interesse von Projektträgern zu wecken, mehr Investitionen zu mobilisieren und Anreize für private Investoren zu schaffen. All diese Aufgaben müssen von den öffentlichen Stellen aller Ebenen angepackt werden.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
Drucksache 502/14 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn -Verkehrsordnung
... "Schwarzfahren" darf sich nicht rechnen. Eine Ausschöpfung des Sanktionsrahmens durch die Verkehrsunternehmen im Regelfall dürfte von der ganz überwiegenden Mehrheit der zahlenden Fahrgäste begrüßt werden. Bei der Anpassung des erhöhten Beförderungsentgeltes von 40 Euro auf 60 Euro handelt es sich im Straßenbahn- und Obusverkehr sowie dem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen um eine Erhöhung des Rahmenbetrages, der den Verkehrsunternehmen auch weiterhin die Möglichkeit einräumt, in Fällen von geringem Verschulden situationsgerecht und kulant reagieren zu können. Insbesondere bei Ortsunkundigen, Kindern, älteren Personen oder Fahrgästen, die einen falschen Fahrschein gelöst haben, sollen die Unternehmen diesen Spielraum nutzen und ein niedrigeres erhöhtes Beförderungsentgelt fordern oder von der Verfolgung ganz absehen können. Damit soll auch vermieden werden, dass an sich zahlungswillige Fahrgäste mit unangemessen hohen Forderungen konfrontiert werden und Gelegenheitsfahrer aus Angst vor den Folgen eines Fehlers beim Fahrscheinkauf von der Nutzung des ÖPNV zurückschrecken. Dies erfordert eine entsprechende Festlegung der Verkehrsunternehmen z.B. in internen Richtlinien sowie eine Sensibilisierung und Schulung des Kontrollpersonals.
Drucksache 242/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG )
... Insbesondere Altkunden, deren Verträge in naher Zukunft auslaufen, werden durch die neuen Regelungen benachteiligt und könnten Einbußen in nicht unbeachtlicher Höhe erleiden. Versicherungsnehmer sehen sich deshalb mit der Frage konfrontiert, ob ihre alsbald auslaufenden Verträge nicht besser gekündigt werden sollten, um sich die gegenwärtig noch höhere Beteiligung an den Bewertungsreserven zu sichern. Um diese Frage aber sachgerecht beantworten zu können, wäre im Einzelfall genau zu untersuchen, auf welche Weise sich der Altkunde "besserstellt".
Drucksache 419/1/14
Antrag der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
... Viele Kommunen in Deutschland sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen konfrontiert. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lassen vermuten, dass mindestens 200 000 Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik kommen werden. Die Bereitstellung von Unterkünften für diese Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen dort im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Rechts der Bauleitplanung und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen dringend geboten, mit deren Hilfe die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert wird. Da die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen regional nicht in gleicher Weise auftreten, sondern sich vorwiegend auf die Ballungsräume und Wachstumszentren konzentrieren, können die Länder durch Gesetz bestimmen, ob von den erleichternden Regelungen des Maßnahmengesetzes Gebrauch gemacht werden soll.
Drucksache 373/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates - COM(2014) 465 final; Ratsdok. 12013/14
... 2. Die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten sehen sich im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit stetig wandelnden Herausforderungen konfrontiert. Aus dieser Entwicklung resultieren auch sich regelmäßig ändernde Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Weiterbildung. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag von CEPOL fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung der aktuellen Rechtsgrundlage im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Drucksache 502/14
Verordnungsantrag des Freistaates Bayern
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn -Verkehrsordnung
... Zudem spricht auch die angestiegene finanzielle Belastung der Unternehmen durch die notwendigen Kontrollverdichtungen in den Verkehrsmitteln für die Erhöhung. Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt soll neben Schaden durch den entgangenen Ticketpreis auch die finanzielle Mehrbelastung durch den Kontrollaufwand zumindest zum Teil ausgeglichen werden. Gemeint sind damit u.a. die Verwaltungsgebühren sowie Kosten für Großraum-Kontrollen und der Bau von Kontrolleinrichtungen. Diese Kosten sollten möglichst nicht auf die Allgemeinheit umgelegt werden und zu höheren Fahrpreisen führen. "Schwarzfahren" darf sich nicht rechnen. Eine Ausschöpfung des Sanktionsrahmens durch die Verkehrsunternehmen im Regelfall dürfte von der ganz überwiegenden Mehrheit der zahlenden Fahrgäste begrüßt werden. Bei der Anpassung des erhöhten Beförderungsentgeltes von 40 Euro auf 60 Euro handelt es sich im Straßenbahn- und Obusverkehr sowie dem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen um eine Erhöhung des Rahmenbetrages, der den Verkehrsunternehmen auch weiterhin die Möglichkeit einräumt, in Fällen von geringem Verschulden situationsgerecht und kulant reagieren zu können. Insbesondere bei Ortsunkundigen, Kindern, älteren Personen oder Fahrgästen, die einen falschen Fahrschein gelöst haben, sollen die Unternehmen diesen Spielraum nutzen und ein niedrigeres erhöhtes Beförderungsentgelt fordern oder von der Verfolgung ganz absehen können. Damit soll auch vermieden werden, dass an sich zahlungswillige Fahrgäste mit unangemessen hohen Forderungen konfrontiert werden und Gelegenheitsfahrer aus Angst vor den Folgen eines Fehlers beim Fahrscheinkauf von der Nutzung des ÖPNV zurückschrecken. Dies erfordert eine entsprechende Festlegung der Verkehrsunternehmen z.B. in internen Richtlinien sowie eine Sensibilisierung und Schulung des Kontrollpersonals.
Drucksache 357/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... c) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass in Umsetzung des Artikels 4 der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) insbesondere kleine und mittlere Privatbanken, die nicht in Verbünden zusammengeschlossen sind und daher nicht wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Sanierungsplanung grundsätzlich befreit werden können (§ 20 SAG), nicht mit unverhältnismäßigen Anforderungen an die Sanierungsplanung konfrontiert werden.
Drucksache 181/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz - KSAStabG )
... ). Das erzielte Ergebnis ist jedoch nicht ausreichend. Hiernach sind nur Vereine mit bis zu 20 Schülern grundsätzlich nicht abgabepflichtig. Bei bis zu 60 Schülern wird die Abgabepflicht grundsätzlich nur verneint, wenn der Verein keinem Ausbilder mehr als die sogenannte Übungsleiterpauschale (2 400 Euro per anno) zahlt. Mit der Orientierung der Abgabepflicht an der Zahl der Musikschüler ist eine zufrieden stellende Verbesserung für Laienmusikvereine nicht erreicht. Dies unterstreicht auch eine Massenpetition von Blasmusikkapellen mit 33 000 Unterschriften. Nach der Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. März 2013 hat sich jedoch eine tatsächliche Änderung nicht ergeben. Es wurde zwar vom Vertreter der Bundesregierung die Einführung eines die Praxis erleichternden Fragebogens angeboten. Dieser wurde vom Blasmusikverband entwickelt, aber letztlich in einer Weise verändert, dass keine Rechtssicherheit für die Vereine besteht, von der Abgabe befreit zu sein. Sie müssen im Gegenteil bei der vorgesehenen intensivierten Prüfung verstärkt damit rechnen, mit erheblichen Zahlungsverpflichtungen konfrontiert zu werden.
Drucksache 312/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
... Den europäischen KMU ist Allgemeinen bewusst, welche Bedeutung der Ressourceneffizienz zukommt, da 75 % von ihnen in den vergangenen fünf Jahren mit steigenden Materialkosten konfrontiert waren. Mindestens 93 % der KMU in der EU führen wenigstens eine, meist nur mit geringen Kosten verbundene Maßnahme zur Steigerung der Ressourceneffizienz durch. Allerdings kommt es lediglich bei 42 % der KMU, die derartige Maßnahmen umsetzen, zu einem Rückgang der Produktionskosten. 16 Demnach benötigen die KMU Hilfestellung bei Fragen, die die Kostenwirksamkeit von Investitionen in die Ressourceneffizienz betreffen.
Drucksache 14/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte - COM(2014) 6 final
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Arbeitskräfte in der EU weiterhin mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert sind, die sie davon abhalten, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten. Zu den größten Hindernissen für die grenzüberschreitende und transnationale Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zählen neben der Sprachbarriere und einem Mangel an Information über das Leben und Arbeiten im Ausland auch Koordinierungsfragen insbesondere in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht. Zudem ergeben sich in konkreten Einzelfällen auch arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragen. Mithin sind Arbeitskräfte nicht nur vor der Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Mitgliedstaat, sondern vor allem während des Beschäftigungsverhältnisses sowie nach dessen Beendigung mit sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problemen konfrontiert, die einer Lösung bedürfen. Die derzeitigen Ansprechpartner für die Betroffenen sind in erster Linie die EURES-Beraterinnen und -Berater.
Drucksache 357/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... c) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass in Umsetzung des Artikels 4 der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) insbesondere kleine und mittlere Privatbanken, die nicht in Verbünden zusammengeschlossen sind und daher nicht wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Sanierungsplanung grundsätzlich befreit werden können (§ 20 SAG), nicht mit unverhältnismäßigen Anforderungen an die Sanierungsplanung konfrontiert werden.
Drucksache 419/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
... Die Kommunen sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lassen vermuten, dass mindestens 200 000 Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik kommen werden. Die Bereitstellung von Unterkünften für diese Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Bauleitplanungsrechts und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern dringend geboten, mit deren Hilfe die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert wird.
Drucksache 14/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte - COM(2014) 6 final
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Arbeitskräfte in der EU weiterhin mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert sind, die sie davon abhalten, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten.
Drucksache 235/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Einführung eines Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit - COM(2013) 165 final
... Zu den kurzfristigen Maßnahmen, die den Steuerungsrahmen für die wirtschaftspolitische Koordinierung im Allgemeinen und für die gemeinsame Währung im Besonderen vervollständigen sollen, zählen "vertragliche Vereinbarungen", die mit einem Solidarmechanismus kombiniert würden und in denen sich die betreffenden Länder zur Durchführung von Strukturreformen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum verpflichten, deren Ausbleiben Übertragungseffekte auf andere Mitgliedstaaten hätte, die von dem Mitgliedstaat aber nur unter äußerst schwierigen Bedingungen durchgeführt werden könnten. Diese Verbindung aus vertraglicher Vereinbarung und finanzieller Unterstützung (Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit, CCI) soll Mitgliedstaaten, die mit einem Problem mit potenziellen Auswirkungen auf den gesamten Euroraum konfrontiert sind, dabei helfen, die notwendigen Reformen früher durchzuführen als sie es aus eigener Kraft könnten. Gestützt auf das o.g. Konzept der Kommission und den Bericht der vier Präsidenten "Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion"2 hat sich der Europäische Rat im Dezember 2012 auf einen Fahrplan für die Vollendung der WWU verständigt. Bis zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 2013 werden die Arbeiten in folgenden Bereichen fortgesetzt: Koordinierung der nationalen Reformen, soziale Dimension der WWU, einschließlich des sozialen Dialogs, Durchführbarkeit und Modalitäten gegenseitig vereinbarter Verträge und Solidaritätsmechanismus.3 Auch im Bericht der vier Präsidenten vom Dezember werden vertragliche Vereinbarungen und der Mechanismus für Solidarfinanzierung gesondert behandelt.
Drucksache 709/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... Seit Jahren fördern Lehrkräfte die Innovation in unseren Bildungseinrichtungen. Wenn es jedoch um die Integration der IKT geht, verfügen viele nicht über die notwendigen Kompetenzen, um IKT im Unterricht einsetzen zu können. In nur sieben Ländern 14 werden 30 % bis 50 % der Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 und/oder 8 von digital versierten und technologieaffinen Lehrkräften unterrichtet, haben Zugang zu IKT und sind mit geringen Hindernissen konfrontiert, wenn es um deren Einsatz in der Schule geht. Untersuchungen zeigen außerdem, dass 70 % der Lehrkräfte in der EU ihre IKT-Kompetenz im Rahmen der beruflichen Fortbildung weiterentwickeln möchten.
Drucksache 737/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 12. fordert die Union nachdrücklich auf, bei ihren bilateralen Beziehungen mit und ihrer finanziellen Unterstützung für das Land sowohl dem Grundsatz der Konditionalität ("mehr für mehr") als auch den ernsthaften wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen Ägypten derzeit konfrontiert ist, Rechnung zu tragen; fordert in diesem Zusammenhang eindeutige und gemeinsam vereinbarte Maßstäbe; begrüßt den vor kurzem gefassten Beschluss des Rates "Auswärtige Angelegenheiten", die Ausfuhrgenehmigungen von Ausrüstungen, die zur internen Repression genutzt werden könnten, nach Ägypten auszusetzen, die Ausfuhrgenehmigungen anderer militärischer Güter zu überprüfen und die Unterstützung für Ägypten in Sicherheitsfragen auf den Prüfstand zu stellen;
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Trotz der bereits getroffenen Maßnahmen ist auch die Ostgrenze der EU nach wie vor ein Ziel des illegalen Handels, insbesondere das Baltikum. Die wichtigsten Herkunftsländer sind in diesem Fall Russland, die Ukraine und zunehmend auch Belarus. Im Falle Russlands (und auch der VAE) handelt es sich beim Großteil der beschlagnahmten Erzeugnisse um echte Ware. Das bedeutet, dass sie zwar legal hergestellt werden, jedoch in Mengen, die die Nachfrage in den Ursprungsländern bei Weitem übersteigen. Unabhängig davon, ob im Herkunftsland die fälligen Zölle entrichtet werden, werden diese Erzeugnisse dann in die EU geschmuggelt. Analysen von Frontex bestätigen, dass der Zigarettenschmuggel eines der Hauptprobleme an der Ostgrenze der EU ist, und deuten auf große geschmuggelte Mengen aus den Ländern des westlichen Balkans hin. Diesen Analysen zufolge erschwert der Zigarettenschmuggel auch in erheblichem Maße die Arbeit der Grenzbehörden an den östlichen Landgrenzen, einschließlich der Landgrenzen mit der Türkei und den Ländern des westlichen Balkans18.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 682/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrt sflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs - COM(2013) 621 final
... Die Kommission konsultierte die Branchenverbände am 11. April 2013 zu den Gründen für die Nichtinanspruchnahme der Reservefonds trotz der Rezession in der Branche und zu Lösungsmöglichkeiten. Es wurde bestätigt, dass der begrenzte Anwendungsbereich von Artikel 8 ein Hindernis für die Nutzung der Fonds war. Die Verbände würden es befürworten, den Anwendungsbereich des Artikels dahingehend auszudehnen, dass die bestehenden Maßnahmen für Berufsbildung und Umschulung auf alle Besatzungsmitglieder Anwendung finden, die aus der Branche ausscheiden. Der Wortlaut der derzeitigen Bestimmung schließt Partikuliere aus, wodurch ein wesentlicher Anteil der Branche von einer Nutzung der Fonds in diesem Sinne ausgeschlossen ist, obwohl sich der Aus- und Fortbildungsbedarf von Arbeitnehmern nicht von dem anderer Mitglieder der Besatzung unterscheidet. Nach Auffassung der Interessenträger sollten auch Maßnahmen zur Stärkung der Berufsverbände ergriffen werden, die dazu beitragen können, der Fragmentierung der Branche entgegen zu wirken. Die Interessenträger hielten es außerdem für sinnvoll, eine zusätzliche Maßnahme für die Innovation der Schiffe und ihre Anpassung an den technischen Fortschritt im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit durchzuführen, da diese den Realitäten entspricht, mit denen sich die Branche beim Vergleich ihrer Umweltleistung mit den Emissionen anderer Verkehrsträger konfrontiert sieht.
Drucksache 680/13
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates für eine gerechte und zukunftsorientierte Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik in Deutschland
... Der Bundesrat wendet sich deshalb gegen eine Politik, die mit massiven neuen Belastungen und Steuererhöhungen auf breiter Front die Leistungsfähigkeit und - bereitschaft der Bürger und der Unternehmen in Deutschland schwächen und zu einer umfassenden Politik der Bevormundung und der Beschränkung von Freiheiten und Wahlchancen führen würde.
Drucksache 717/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... Marktteilnehmer, die Dienstleistungen freier Berufe grenzübergreifend erbringen oder eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat antreten wollen, sehen sich mit einer Fülle von regulatorischen Beschränkungen für den Berufszugang konfrontiert. Der Begriff des "reglementierten Berufs”, so wie er in der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 13 definiert ist, erfasst nicht nur berufliche Tätigkeiten sondern auch die Führung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt ist, die über eine bestimmte Berufsqualifikation verfügen.
Drucksache 248/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Europäisches Fortbildungsprogramm für den Bereich Strafverfolgung - COM(2013) 172 final
... 1. Die EU entwickelt sich zunehmend zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Daneben sehen sich die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten permanent mit neuen Herausforderungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konfrontiert. Aus dieser Situation resultieren auch geänderte Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Fortbildung. Das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag der europäischen Polizeiakademie CEPOL mit Hilfe eines Europäischen Fortbildungsprogramms fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung des aktuellen Rechtsrahmens im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, wird daher ausdrücklich begrüßt.
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... Einige Rechtsvorschriften auf EU-Ebene können zum Teil auch unlautere Handelspraktiken in Geschäftsbeziehungen erfassen. Auf diese Weise kann ein Flickenteppich von Vorschriften entstehen, die zum Tragen kommen können -je nachdem, um welche spezifischen Praktiken es geht oder wo das Unternehmen, das diese Praktiken anwendet, über Marktmacht verfügt. Generell genießt ein Unternehmen, das sich mit unlauteren Handelspraktiken seitens eines Geschäftspartners konfrontiert sieht, nach wie vor keinen EU-weit geltenden einheitlichen Schutz. Diese rechtliche Fragmentierung des Binnenmarkts kann Unternehmen entmutigen oder gar davon abhalten, außerhalb ihres Herkunftsmitgliedstaates tätig zu werden.
Drucksache 603/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... 11. Der Bundesrat weist darauf hin, dass viele deutsche Städte mit einer weiter steigenden Zuwanderung von sozial benachteiligten Roma aus EU-Mitgliedstaaten, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien, konfrontiert sind. Die Zuwanderung bedeutet eine Herausforderung für die Länder und Kommunen. Denn ein wesentlicher Teil der Zugewanderten hat Ausgrenzung und Diskriminierung in den Herkunftsländern erlebt und bringt geringe Schul- und Ausbildungserfahrungen mit. Die im Empfehlungsvorschlag beschriebenen Problemfelder und Bedarfe geben daher die Erfahrungen der Länder mit einem Großteil der neu zugewanderten Roma zutreffend wieder. Demzufolge sollte die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen prüfen, um für die Personengruppen eine Perspektive in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beruf zu eröffnen. Auch in den Bereichen Gesundheit, Wohnen und Soziales besteht aktueller Handlungsdruck, der mit erheblichen Kosten verbunden ist, z.B. durch eine fehlende oder ungeklärte Absicherung im Krankheitsfall. Das Engagement der Länder und Kommunen allein reicht nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Drucksache 199/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final
... • Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung: Mit dem Vorschlag wird ausdrücklich ein Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung in die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 aufgenommen (gemäß dem EuGH-Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-402/07 und C-432/07 - Sturgeon). Um allerdings eine Zunahme der Flugannullierungen zu vermeiden (die den Fluggästen in der Regel größere Unannehmlichkeiten bereiten), wird vorgeschlagen, für alle Reisen innerhalb der EU die einen Ausgleichsanspruch begründende Verspätungsdauer von drei auf fünf Stunden zu erhöhen. Während für die EU eine einheitliche Verspätungsdauer vorgeschlagen wird, soll diese bei Reisen aus/nach Drittländern von der Entfernung abhängen, um den praktischen Problemen, mit denen die Luftfahrtunternehmen bei der Behebung von Verspätungsursachen auf weit entfernten Flughäfen konfrontiert sind, Rechnung zu tragen (siehe Abschnitt 3.3.2) (Artikel 1 Absatz 5 des Vorschlags, Artikel 6 Absatz 2 der geänderten Verordnung (EG) Nr. 261/2004).
Drucksache 184/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Programms zur Unterstützung der Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum - COM(2013) 107 final
... • ein rund um die Uhr besetztes Frontdesk eingerichtet werden muss, das die Verbindung zu den Nutzern darstellt und Warnungen über drohende Kollisionen und Abstürze für die Satellitenbetreiber und zuständigen Behörden herausgibt.
Drucksache 603/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... 6. Er weist auch darauf hin, dass viele deutsche Städte mit einer weiter steigenden Zuwanderung von sozial benachteiligten Roma aus EU-Mitgliedstaaten, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien, konfrontiert sind. Die Zuwanderung bedeutet eine Herausforderung für die Länder und Kommunen. Denn ein wesentlicher Teil der Zugewanderten hat Ausgrenzung und Diskriminierung in den Herkunftsländern erlebt und bringt geringe Schul- und Ausbildungserfahrungen mit. Die im Empfehlungsvorschlag beschriebenen Problemfelder und Bedarfe geben daher die Erfahrungen der Länder mit einem Großteil der neu zugewanderten Roma zutreffend wieder. Demzufolge sollte die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen prüfen, um für die Personengruppen eine Perspektive in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beruf zu eröffnen. Auch in den Bereichen Gesundheit, Wohnen und Soziales besteht aktueller Handlungsdruck, der mit erheblichen Kosten verbunden ist, z.B. durch eine fehlende oder ungeklärte Absicherung im Krankheitsfall. Das Engagement der Länder und Kommunen allein reicht nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Auch können die Haushalte der Länder und Kommunen die daraus resultierenden Kosten allein nicht tragen.
Drucksache 372/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... G. in der Erwägung, dass für Ende April in Ägypten eine erneute Parlamentswahl angekündigt worden ist; in der Erwägung, dass der ägyptische Oberste Wahlausschuss genehmigt hat, dass neben der Europäischen Union, der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union auch vier nichtstaatliche Organisationen die Wahl beobachten; in der Erwägung, dass der Oberste Verfassungsgerichtshof Ägyptens am 18. Februar 2013 mehrere Artikel dieses Gesetzes für verfassungswidrig erklärt und den Schura-Rat aufgefordert hat, diese zu ändern; in der Erwägung, dass die oppositionellen Kräfte unter der Führung der Nationalen Heilsfront aus Protest gegen den Mangel an rechtlichen Garantien für freie und faire Wahlen einen Boykott der kommenden Parlamentswahl angekündigt haben; in der Erwägung, dass die ägyptische Wahlkommission die geplante Parlamentswahl nach einer dementsprechenden Entscheidung des Kairoer Verwaltungsgerichts ausgesetzt hat, weil der Schura-Rat nach der Änderung des Wahlgesetzes dieses nicht zur endgültigen Prüfung an den Obersten Verfassungsgerichtshof zurückverwiesen hat;
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... Dabei gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, Regionen und Sektoren. Insgesamt verzeichnete die EU in den letzten Jahren ein mäßiges Bevölkerungswachstum, doch in einer Reihe von Mitgliedstaaten - allesamt im östlichen Teil der EU gelegen - ging die Bevölkerungszahl im vergangenen Jahrzehnt stetig zurück. Einige benachteiligte Regionen, in denen die Bevölkerung marginalisierter Gemeinschaften zunimmt, sind mit besonderen Herausforderungen konfrontiert.
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die Überkapazitäten sind allerdings nicht nur ein europäisches Problem. In den nächsten zwei Jahren dürfte sich die Stahlerzeugungskapazität weiter erhöhen2, und Schätzungen der OECD zufolge werden die Kapazitäten bis 2014 weltweit um 118 Mio. t auf 2 171 Mio. t steigen. Die europäische Stahlindustrie sieht sich mit den gleichzeitigen Auswirkungen der geringen Nachfrage und der Überkapazitäten in einem globalisierten Stahlmarkt konfrontiert und hat darüber hinaus mit hohen Energiepreisen zu kämpfen, muss aber auch Investitionen tätigen, damit ihr die Anpassung an eine "grüne" Wirtschaft gelingt, und um innovative Produkte zu schaffen.
Drucksache 699/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -
... Auf globaler Ebene arbeitet die EU an vorderster Front an der Bekämpfung von Abholzung und Waldschädigung. Sie fördert die nachhaltige Waldbewirtschaftung als Möglichkeit, die Biodiversität zu schützen, die Wüstenbildung zu bekämpfen und auf den Klimawandel zu reagieren, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass aus den Forstökosystemen Waren und Dienstleistungen gewonnen werden können. Auf diese Weise trägt sie zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Beseitigung der Armut bei. Auch das Programm zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung (REDD+), FLEGT27 und die EU-Holzverordnung28 verfolgen diese Ziele. Bis zum Jahr 2015 prüft die Kommission die Funktionsweise und die Wirksamkeit der EU-Holzverordnung.
Mitteilung
1. Europa braucht seine Wälder
2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist
3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor
3.1 Leitgrundsätze
3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020
3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle
3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU
3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima
3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen
3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?
3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung
3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder
3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive
4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Derzeit sehen sich die Einzelhändler - je nach Unternehmensgröße und Branche - mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Auch die Entwicklung des elektronischen Handels übt Druck auf den Einzelhandelssektor aus, seine Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln. Darüber hinaus werden die Geschäftsmodelle zusehends vielschichtiger, da sich die Grenzen zwischen den verschiedenen Sektoren auflösen (der Bereich der Einzelhandelsdienstleistungen wächst stetig, da kontinuierlich neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt kommen, darunter Finanzdienstleistungen, Telekommunikations- und Reisedienstleistungen oder Dienstleistungen der Versorgungsunternehmen). Globale Phänomene wie die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Kaufkraft der Verbraucher, die steigenden Rohstoffpreise, demografische Entwicklungen, insbesondere die Alterung der Bevölkerung in der EU, und die stärkere Nachhaltigkeitsorientierung stellen die bestehenden Geschäftsmodelle und Verfahren im Einzelhandel in Frage.
Drucksache 7/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... d) Die häufige Konfrontation von Patientinnen und Patienten mit selbst zu zahlenden medizinischen Leistungen ist ein zentrales, unbestrittenes Alltagsproblem geworden, das im Gesetz nicht adäquat berücksichtigt wird. Laut Bericht des Deutschen Instituts für Medizinische Information und Dokumentation (DIMDI) werden inzwischen 1,5 Milliarden Euro mit sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) umgesetzt, die Patientinnen und Patienten selbst bezahlen. Menschen, die krank sind, sollten nicht durch die offensive Beratung zu sogenannten IGeL-Leistungen bedrängt, verunsichert oder gar verängstigt werden. Durch die Änderungsvorschläge des Bundesrates würden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Nutzen und mögliche Folgen einer selbst eingekauften medizinischen Leistung besser eingeschätzt werden können und sich Menschen, ohne negative Auswirkungen auf das Verhältnis zu ihrem Behandler befürchten zu müssen, gegen IGeL-Leistungen entscheiden können.
Drucksache 149/1/13
... Auf Grund fehlender Sanktionsmöglichkeiten setzt die Bundesregierung derzeit den Verbraucher einem erhöhten Risiko aus, mit Rückständen in Pferdefleisch konfrontiert zu werden.
Drucksache 185/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Raumfahrtindustriepolitik der EU - Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor COM(2013) 108 final
... Neben der wachsenden Konkurrenz sieht sich die europäische Satellitenkommunikationsindustrie mit einer technischen und politischen Herausforderung konfrontiert, nämlich der Knappheit an Funkfrequenzen12, einer unverzichtbaren Ressource für den effizienten Betrieb und die Entwicklung der Satellitenkommunikation. Für dieses Problem muss eine Lösung gesucht werden, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Satellitenkommunikationsindustrie erhalten bleibt.
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates basiert auf den Mitteilungen der Kommission von 2011 und 20124 und auf den Schlussfolgerungen des Rates von 2011 zur Integration der Roma5. Er soll den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zur Integration der Roma zu erhöhen und die Umsetzung ihrer nationalen RomaIntegrationsstrategien oder politischen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Roma entsprechend den Herausforderungen, mit denen die Mitgliedstaaten je nach Größe und Situation ihrer Roma-Bevölkerung konfrontiert sind, voranzutreiben. Er verstärkt den EU-Rahmen durch ein unverbindliches Rechtsinstrument, damit die Mitgliedstaaten leichter ihren Verpflichtungen nachkommen können. Die Empfehlung erstreckt sich speziell auf:
Drucksache 520/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge und zur Änderung von Richtlinie 2007/46 /EG - COM(2013) 316 final
... /EG von den Anforderungen hinsichtlich des Schutzes von Kraftfahrzeuginsassen bei einem Frontal- oder Seitenaufprall ausgenommen. Daher sollten diese Kleinserienfahrzeuge von der Verpflichtung, die eCall-Anforderungen zu erfüllen, ausgenommen werden.
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... In Deutschland wird derzeit das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" auf der Grundlage des im März 2012 in Kraft getretenen Hilfetelefongesetzes (BGBl. I S. 448) eingerichtet. Zentrale Aufgabe des Hilfetelefons ist die kostenlose, unter einer einheitlichen Rufnummer erfolgende qualifizierte Beratung und Information der anrufenden Person zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen (z.B. häusliche Gewalt, Stalking, Zwangsverheiratung, Frauenhandel, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Genitalverstümmelung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und spezielle Gewaltkontexte wie bei Migrantinnen und Frauen mit Beeinträchtigungen). Die Beratung erfolgt täglich 24 Stunden, anonym, vertraulich, barrierefrei und mehrsprachig. Bei Bedarf wird die anrufende Person für eine weitergehende Beratung an Hilfeeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen vor Ort weitervermittelt. Das Hilfetelefon wird neben den gewaltbetroffenen Frauen auch Personen aus ihrem familiären und sozialen Umfeld und Personen zur Verfügung stehen, die beruflich oder ehrenamtlich mit der Beratung und Unterstützung und Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass für von Gewalt betroffene Frauen ein niedrigschwelliger erster Schritt hin zur Verbesserung der Lebenslage ermöglicht wird. Die Freischaltung des Hilfetelefons ist für März 2013 geplant.
Drucksache 347/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU COM(2013) 229 final
... Aquakulturbetriebe in der EU sehen sich mit verschiedenen Herausforderungen und Chancen konfrontiert, die maßgeschneiderte Lösungen erfordern 29, doch sie werden alle von einer verbesserten Marktorganisation und Strukturierung der Erzeugerorganisationen für Aquakultur profitieren. Diese sind einer der Schwerpunkte der Reform der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) und des neuen Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Produktions- und Vermarktungspläne in Verbindung mit der Marktbeobachtungsstelle der EU sollten den Aquakulturerzeugern helfen, Geschäftsmöglichkeiten zu erkennen und ihre Marketingstrategien entsprechend anzupassen.
Drucksache 180/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union COM(2013) 95 final
... (15) "Frontex" die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2007/200434 errichtete Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. SONSTIGES
• Beteiligung
Vorschlag
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des EES
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Zweck
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Technische Architektur des EES
Artikel 7 Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten
Artikel 8 Allgemeine Grundsätze
Artikel 9 Automatisches Berechnungssystem
Artikel 10 Informationsmechanismus
Kapitel II Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden
Artikel 11 Personenbezogene Daten der Visuminhaber
Artikel 12 Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen
Artikel 13 Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde
Artikel 14 Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung
Artikel 15 Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen
Kapitel III Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden
Artikel 16 Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber
Artikel 17 Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP
Artikel 18 Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
Artikel 19 Zugang zu Daten zwecks Identifizierung
Kapitel IV Speicherung und Änderung der Daten
Artikel 20 Speicherfrist
Artikel 21 Änderung von Daten
Artikel 22 Vorzeitige Löschung von Daten
Kapitel V Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 23 Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems
Artikel 24 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 25 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 26 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 27 Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen
Artikel 28 Datensicherheit
Artikel 29 Haftung
Artikel 30 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 31 Eigenkontrolle
Artikel 32 Sanktionen
Kapitel VI Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes
Artikel 33 Recht auf Information
Artikel 34 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 35 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 36 Rechtsbehelfe
Artikel 37 Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde
Artikel 38 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 40 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Artikel 41 Aufnahme des Betriebs
Artikel 42 Ausschuss
Artikel 43 Mitteilungen
Artikel 44 Beratergruppe
Artikel 45 Schulung
Artikel 46 Monitoring und Evaluierung
Artikel 47 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen
Finanzbogen
Drucksache 248/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Europäisches Fortbildungsprogramm für den Bereich Strafverfolgung - COM(2013) 172 final
... 1. Die EU entwickelt sich zunehmend zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Daneben sehen sich die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten permanent mit neuen Herausforderungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konfrontiert. Aus dieser Situation resultieren auch geänderte Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Fortbildung. Das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag der europäischen Polizeiakademie CEPOL mit Hilfe eines Europäischen Fortbildungsprogramms fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung des aktuellen Rechtsrahmens im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, wird daher ausdrücklich begrüßt.
Drucksache 278/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser - COM(2012) 216 final
... Um die Maßnahmen zur Beseitigung von Innovationshemmnissen und zur Entwicklung marktfähiger Lösungen und Verbreitungsstrategien zu optimieren, werden drei Arbeitsbereiche vorgeschlagen: kommunale Wasserwirtschaft, Wasserwirtschaft im ländlichen Raum und industrielle Wasserwirtschaft. Umfangreiche Konsultationen haben gezeigt, dass dieser Ansatz bei Interessenträgern breite Unterstützung findet. Die Arbeitsbereiche sind ein pragmatischer Ansatz zur Organisation der ergebnisorientierten EIP-Tätigkeiten im Rahmen einer kohärenten Gruppe von Interessenträgern, die mit mehr oder weniger ähnlichen Problemen konfrontiert sind. Die folgende vorläufige Beschreibung dient als Grundlage für die Festlegung der Arbeitsbereiche.
Drucksache 197/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarkts - COM(2012) 164 final
... Die Verpflichtung, ein im Herkunftsmitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug auch im Bestimmungsmitgliedstaat zuzulassen, führt seit vielen Jahren zu Beschwerden und Gerichtsverfahren. Bürger und Unternehmen, die ein Kraftfahrzeug außerhalb ihres Wohnsitzlandes kaufen und es in dieses einführen möchten, sind gewöhnlich mit komplexen und aufwendigen Zulassungsverfahren konfrontiert und müssen viel Zeit in die Beschaffung und Vorlage von zusätzlichen Dokumenten investieren.
Drucksache 363/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie : Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor 2012 - 2015 COM(2012) 261 final
... getroffenen Maßnahmen werden im Laufe der Zeit zusätzlich 0,8 % zum BIP der EU beitragen, wobei die Auswirkungen hauptsächlich in den ersten fünf bis zehn Jahren nach der Umsetzung spürbar sein werden1. Dennoch ist klar, dass Dienstleistungserbringer nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert werden, wenn sie grenzüberschreitend tätig sein wollen, und Verbraucher - anders als im Binnenmarkt für Waren - nicht immer leicht Zugang zu Dienstleistungen aus der gesamten EU haben. Wirtschaftsanalysen zufolge könnte der wirtschaftliche Zuwachs mit rund 2,6 % des BIP2 dreimal höher ausfallen als bislang, wenn die Mitgliedstaaten so gut wie alle verbleibenden Beschränkungen aufheben würden.
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... Die Europäische Union sieht sich nach wie vor mit wirtschaftlichen Problemen konfrontiert. Der Bericht zur Lage des Ostseeraums 20116, in dem alljährlich die Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenarbeit im Ostseeraum beleuchtet werden, hält fest, dass sich nach einem Jahr des Wachstums in den meisten Teilen die Aussichten für die Region verschlechtern. Der Bericht verweist auf die Verflechtung der EU-Volkswirtschaften und betont, wie wichtig die Zusammenarbeit für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist.
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... Auch die enormen Verwaltungskosten für die Steuererhebung belegen, mit welchen Problemen die Steuerverwaltungen konfrontiert sind.
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... (28) Die EU ist dicht bevölkert; über 70% ihrer Bürger leben in Städten und stadtnahen Gebieten und sind mit speziellen Umwelt- und Klimaproblemen konfrontiert.
Drucksache 751/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final
... Nationale Behörden und Wirtschaftsakteure sehen sich mit Unsicherheiten konfrontiert, was die Auswahl der Spezifikationen für einen barrierefreien Webzugang bei potenziell grenzüberschreitenden Dienstleistungen und den am besten geeigneten politischen Rahmen für die Gewährleistung von Barrierefreiheit im Netz betrifft.
Drucksache 113/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Humanarzneimitteln und ihrer Aufnahme in die staatlichen Krankenversicherungssysteme - COM(2012) 84 final
... (4) Die Mitgliedstaaten waren in den vergangenen Jahrzehnten mit einem kontinuierlichen Anstieg der Arzneimittelausgaben konfrontiert, was sie dazu veranlasste, immer innovativere und komplexere Maßnahmen zur Steuerung des Arzneimittelverbrauchs in ihren staatlichen Krankenversicherungssystemen einzuführen. So haben die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere eine breite Palette von Maßnahmen ergriffen, um die Verschreibung von Arzneimitteln zu steuern, die Arzneimittelpreise zu regulieren oder die Bedingungen für deren öffentliche Finanzierung festzulegen. Mit solchen Maßnahmen soll hauptsächlich die öffentliche Gesundheit durch die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung mit Arzneimitteln zu vertretbaren Kosten gefördert und gleichzeitig die finanzielle Tragfähigkeit der staatlichen Krankenversicherungssysteme sichergestellt werden.
Drucksache 517/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)
... Die vorgesehene Änderung ist jedoch abzulehnen. Auch nach der Intention des Gesetzgebers des ersten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes soll sich die Vergütung an Art und Umfang der erbrachten Leistung orientieren. Die Verantwortung des Zeugenbeistands kann jedoch mit der eines Verteidigers, der seinen tatsächlich mit einem konkreten Strafvorwurf konfrontierten Mandanten umfassend vertritt, nicht gleichgesetzt werden. Der Zeugenbeistand kann lediglich unzulässige Fragen beanstanden und soll die sachgerechte Ausübung von Zeugnisverweigerungsrechten ermöglichen. Er hat ein Recht auf Anwesenheit nur während der Vernehmung des Zeugen, nicht während der ganzen Verhandlung; seine Tätigkeit endet mit dem Abschluss der Vernehmung des von ihm vertretenen Zeugen. Er hat kein Antrags- und Fragerecht im Termin. Akteneinsicht kann er nur im Rahmen des § 475
Drucksache 461/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
... Wie eine Reihe anderer Mitgliedstaaten sieht sich auch Deutschland mit Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem unionsrechtlichen Freizügigkeitsrecht konfrontiert. Abfragen unter den Ländern haben eine nicht unerhebliche Zahl von Fällen ergeben. Typische Fallkonstellationen sind insbesondere das nur formale Eingehen von Ehen sowie Vaterschaftsanerkennungen ohne das Ziel, eine familiäre Lebensgemeinschaft zu führen, unterschiedliche Formen des Gebrauchs gefälschter Dokumente sowie Täuschung über den Wohnsitz oder das Arbeitsverhältnis, insbesondere um Einreise- und Aufenthaltsrechte für Angehörige zu erlangen.
Drucksache 725/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Angesichts der Vielfalt und der Dringlichkeit der Herausforderungen, mit denen die Mitgliedstaaten konfrontiert sind, müssen unterschiedliche Instrumente über unterschiedlich lange Zeiträume hinweg angewandt werden, und die Akteure des Bildungswesens und des Arbeitsmarktes müssen gemeinsam handeln. Die Anstrengungen zur Verbesserung des Angebots an relevanten, hochwertigen Qualifikationen müssen von gezielten Maßnahmen begleitet werden, um einen reibungslosen Übergang von der Schule zum Arbeitsleben zu gewährleisten, Mobilitätshindernisse zu beseitigen und das Funktionieren des Arbeitsmarktes zu verbessern, so dass jungen Menschen mehr Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... Der Mobilität der Arbeitskräfte in der EU stehen weiterhin gravierende Hindernisse entgegen. Einige sind kultureller Art, wie Sprache, Wohnungsmangel oder Diskriminierung; sie sind tief in der Gesellschaft verwurzelt und es ist schwierig, sie innerhalb kurzer Zeit zu beseitigen. Sprachhürden könnten durch die Finanzierung gezielter Fremdsprachenlernprogramme für Arbeitskräfte in Mobilität überwunden werden. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit eine offene Haltung gegenüber allen Chancen, die die Mobilität innerhalb Europas mit sich bringt, entstehen kann. Arbeitskräfte, die sich für Mobilität entscheiden, stehen trotzdem vor anderen Schwierigkeiten 37, die mit der Ausübung von im EU-Recht garantierten Rechten und der unbefriedigenden Unterstützung für geografische Mobilität innerhalb der EU zusammenhängen. Obwohl es einen großen gemeinsamen Rechtsbestand ("acquis")38 gibt, sehen sich EU-Bürgerinnen und -Bürger nach wie vor mit administrativen und praktischen Hindernissen konfrontiert, wenn sie in ein anderes Land ziehen:
Drucksache 669/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Januar 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit)
... ), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1566) geändert worden ist, unterstützen diese die Behörden der Zollverwaltung bei ihren Prüfungen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sehen sich die genannten Behörden häufig mit grenzüberschreitenden Formen der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung konfrontiert. Um hiergegen konsequent vorgehen zu können, ist eine wirkungsvolle Zusammenarbeit sowie ein entsprechender Informationsaustausch mit den zuständigen Stellen in den jeweils betroffenen Staaten unverzichtbar.
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Daher sind zwischen EU-Häfen verkehrende Schiffe, wenngleich durch die EU-Rechtsvorschriften bereits vereinfachte Verfahren für den Seeverkehr eingeführt wurden, immer noch mit einer Vielzahl komplizierter Verfahren konfrontiert, die auf eine Benachteiligung des Schiffsverkehrs in der EU gegenüber anderen Verkehrsträgern hinauslaufen.
Drucksache 720/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... 7 erstmals und auf umfassende Weise alle Probleme angegangen, mit denen EU-Gewässer konfrontiert sind, und es wurde deutlich gemacht, dass Wasserbewirtschaftung weit mehr beinhaltet als Wasserverteilung und Wasserbehandlung und auch die Flächennutzung und Flächenbewirtschaftung betrifft, welche sowohl die Wasserqualität als auch die Wassermenge beeinflussen, dass sie aber auch mit den Raumplanungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten koordiniert und in Finanzierungsprioritäten einbezogen werden muss. Mit der
Drucksache 16/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste KOM (2011) 895 endg.
... (54) Vergabestellen können sich mit externen Rahmenbedingungen konfrontiert sehen, die sie zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehen konnten. In einem solchen Fall ist ein gewisses Maß an Flexibilität erforderlich, um den Auftrag an diese Gegebenheiten anzupassen, ohne ein neues Vergabeverfahren einleiten zu müssen. Der Begriff "unvorhersehbare Umstände" bezeichnet Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts, der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Mitteln und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können. Dies kann jedoch nicht für Fälle gelten, in denen sich mit einer Änderung das Wesen des gesamten Auftrags verändert - indem beispielsweise die zu beschaffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen durch andersartige Leistungen ersetzt werden oder indem sich die Art der Beschaffung grundlegend ändert -, da in einer derartigen Situation ein hypothetischer Einfluss auf das Ergebnis unterstellt werden kann.
Drucksache 463/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013-2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
... (6) Der Mehrjahresrahmen sollte Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, enthalten. Die wichtigsten Agenturen und Einrichtungen der Union im Zusammenhang mit diesem Mehrjahresrahmen sind das durch die Verordnung (EU)4 Nr. 43 9/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates 5 errichtete Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), das durch die Entscheidung 2008/381/EG des Rates 6 eingerichtete Europäische Migrationsnetzwerk, das durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 errichtete Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), der durch die Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Beschluss Nr. .../2012/EU des Rates vom zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens 2013-2017 für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2220: Gesetz zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013-2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... Erstens ist das Baugewerbe mit am stärksten von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen (zwischen Januar 2008 und November 2011 gingen die Aufträge im Bereich des Gebäude-und Infrastrukturbaus in der EU-27 um 16 % zurück4). Zweitens ist ein zunehmender Wettbewerbsdruck durch nicht-europäische Unternehmen festzustellen und zwar nicht nur auf internationalen Märkten, sondern auch innerhalb des Binnenmarktes, insbesondere im Bereich von Infrastrukturprojekten. Dieser externe Wettbewerb folgt nicht immer fairen Regeln; so sind Unternehmen aus der EU oft mit weit höheren Kosten konfrontiert als nicht-europäische Unternehmen. Drittens haben Energie- und Umweltaspekte bei Unternehmen eine neue Dynamik erzeugt und verschiedene Initiativen im öffentlichen Sektor angestoßen, die im Wettbewerb um Marktanteile mittlerweile zentrale Bedeutung erlangt haben. Von den Bauunternehmen wurden bereits beachtliche Fortschritte erzielt, jedoch bedarf die Verwirklichung der EU-Ziele im Bereich Klima-, Energie- und Umweltpolitik deutlicher Veränderungen, die für das Baugewerbe allein, d.h. ohne zielgerichtete politische Unterstützung, nur schwer zu stemmen wären.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 692/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: CARS 2020 - Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa - COM(2012) 636 final
... In den letzten Monaten wird die Europäische Automobilindustrie mit einer zunehmend schwierigen Periode konfrontiert, wobei auf dem EU-Markt für Neufahrzeuge das fünfte Jahr in Folge ein Rückgang der Absätze zu verzeichnen war. Aufgrund dieser Lage sehen sich einige Unternehmen dem starken Druck ausgesetzt, ihre Tätigkeiten umzustrukturieren. Mehrere Fahrzeughersteller haben jüngst Schließungen von Montagewerken angekündigt, die mit einem Verlust von Arbeitsplätzen verbunden sind. Gleichzeitig steht die europäische Industrie vor der mittel- und langfristigen Herausforderung, ihre Führungsposition zu verteidigen, indem sie sich mit Mobilitätslösungen für die Zukunft in einem extrem scharfen globalen Wettbewerb behaupten muss. Angesichts dieser Lage sieht die Kommission einen dringenden Bedarf nach einem Aktionsplan, mit dem die Automobilindustrie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt wird.
Drucksache 433/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug - COM(2012) 428 final
... Da sich beim systematischen Mehrwertsteuerbetrug ständig neue Entwicklungen ergeben, sind die Mitgliedstaaten zuweilen mit Situationen konfrontiert, in denen das geltende Mehrwertsteuerrecht der EU keine Rechtsgrundlage für die Gegenmaßnahmen bietet, die sie ergreifen möchten.
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