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"Eigenkapital"


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0245/1/05
0275/05
0247/05B
0943/05
0917/04B
0852/04
0805/04
0917/3/04
0917/1/04
0165/04B
0804/04
0560/03
0560/03B
0560/1/03
Drucksache 279/14

... Es sollte aber untersucht werden, ob darüber hinaus Anbieter, die Anlagegelder ab einer bestimmten Größenordnung von Privatanlegern einwerben, einer laufenden Aufsicht unterstellt werden sollten, die sich auf die Einhaltung von Zulassungs-, Organisations- und Verhaltenspflichten erstreckt. Die Ausgestaltung dieser Verpflichtungen könnte sich grundsätzlich an den im KAGB normierten Pflichten für den Fondsbereich orientieren. Dabei ist den Besonderheiten der betroffenen Unternehmen Rechnung zu tragen, um die Kapitalaufnahme für seriöse Unternehmen der Realwirtschaft nicht unnötig zu erschweren. Die für Anbieter von Vermögensanlagen entsprechend Buchstabe a vorzusehende Zulassungspflicht kann - soweit erforderlich - beispielsweise den Nachweis über fachliche Eignung und hinreichende Verlässlichkeit der Geschäftsführung und eine Mindestausstattung an Eigenkapital umfassen. Durch entsprechende Organisations- und Verhaltenspflichten sind wirksame Vorkehrungen gegen potenzielle Interessenkonflikte zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/14




Entschließung

Zu Ziffer 2.

Zu Ziffer 3.

Zu Ziffer 4.

Zu Buchst. a:

Zu Buchst. b:

Zu Buchst. c:

Zu Ziffer 5.


 
 
 


Drucksache 357/14 (Beschluss)

... Nach den Artikeln 56 bis 58 der BRRD können die Mitgliedstaaten als ultima ratio eine Eigenkapitalunterstützung leisten oder das Institut vorübergehend übernehmen. Eine Abwicklung kann durch die genannten Maßnahmen letztlich zwar nicht vermieden werden, da die Artikel 57 Absatz 3 und Artikel 58 Absatz 3 BRRD die Überführung der Institute in den Privatsektor anordnen, soweit die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse dies erlauben. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD eröffnen aber einen größeren Spielraum für staatliche Stabilisierungsmaßnamen, als es das SAG gegenwärtig vorsieht. Die Artikel 56 bis 58 der BRRD sollten daher in das SAG übernommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1

5. Zu Artikel 1 § 1 SAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG

7. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG

8. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG

9. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG

10. Zu Artikel 1 § 107 SAG

11. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG

12. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG

13. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 3 und § 7 Absatz 1a Satz 1 KWG

15. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG

16. Zu Artikel 3

17. Zu Artikel 3

18. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG


 
 
 


Drucksache 94/13 (Beschluss)

... 5. Die Abtrennung riskanter Geschäfte vom Einlagengeschäft der Banken stellt einen wichtigen, aber nur einen ersten Schritt dar. Der Bundesrat hält es darüber hinaus für erforderlich, auf nationaler und europäischer Ebene Schritte zu unternehmen, um den Eigenhandel und andere riskante Geschäfte einerseits der Banken, andererseits aber auch im Schattenbankensektor einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen. Es muss verhindert werden, dass Akteure am Finanzmarkt wie etwa Hedgefonds in der Lage sind, Unternehmen der Realwirtschaft, Staaten oder Währungen so unter Druck zu setzen, dass am Ende die Steuerzahler einspringen müssen. Eine angemessene Eigenkapitalunterlegung und angemessene Anforderungen an die Liquidität sollten nicht nur für Banken, sondern auch und gerade für Schattenbanken gelten. Der Bundesrat bittet deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Schattenbanken dem Anwendungsbereich des KWG unterworfen werden (Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs - § 1 Absatz 1a KWG-E).



Drucksache 207/13

... (37) Die nationalen Maßnahmen müssen durch internationale Regelungen ergänzt werden. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass die Eigenkapitalstandards Basel III weltweit zügig eingeführt und in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden (vgl. Tabelle lfd. I Nr. 9).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 677/1/13

... - Puffer für den Krisenfall vorzuhalten, die eine dem Eigenkapital der Banken vergleichbare Funktion erfüllen;



Drucksache 6/13

... Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Angemessenheit der Finanzmittel anordnen, dass eine zentrale Gegenpartei Anforderungen an das Eigenkapital und die sonstigen Finanzmittel einhalten muss, die über die Anforderungen der Artikel 16 und 43 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinausgehen, insbesondere

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/13




Ausführungsgesetz zur Verordnung EU Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Sechster Abschnitt

§ 53e
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f
Aufsichtskollegien

§ 53g
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h
Liquidität

§ 53i
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j
Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m
Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

§ 60b
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 64o
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister.

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 18
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister

§ 19
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien

§ 20
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 48
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 123g
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 7
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102b
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 1
Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien

§ 2
Unanfechtbarkeit

Artikel 10
Folgeänderungen

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 677/13

... Zunächst wurden Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Personen, die Verbriefungstransaktionen veranlassen, streng an den Interessen der Endanleger ausgerichtet sind. Seit Inkrafttreten der CRD II14 Ende 2010 müssen sich die Kreditinstitute vergewissern, dass das wirtschaftliche Interesse des Originators oder des Sponsors einer Transaktion mindestens 5 % der verbrieften Vermögenswerte ausmacht. Mit der CRD III15 wurden dann die Eigenkapitalanforderungen zur Absicherung von Verbriefungsrisiken, insbesondere wenn diese Strukturen mehrere Weiterverbriefungen beinhalten, verschärft und die Aufsichtsanforderungen für die Unterstützung von Verbriefungsgesellschaften16 ausgeweitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/13




1. die Debatte über das Schattenbankwesen

1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU

Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?

1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission

2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?

2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen

Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem

Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken

Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds

2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität

Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente

Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen

Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen

3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen

3.1. Mehr Transparenz

Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten

Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID

Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI

Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds

Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds

Stärkung des OGAW-Rahmens

3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit

3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken

Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken

Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken

3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors

3.6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 25/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der G20-Reformagenda zur Neuordnung des Finanzmarktgeschehens höchste Priorität haben muss. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Handlung und Haftung wieder zusammengeführt sowie die Transparenz von Finanzmärkten wie -produkten - insbesondere mit Blick auf den wachsenden Schattenbanksektor - erhöht werden müssen. Bisherige Maßnahmen etwa zur Steigerung der Eigenkapitalausstattung von Banken oder zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten von Finanzmarktkrisen sind Schritte in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus.



Drucksache 440/13

... • Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln (CAPEX) durch Darlehen und Eigenkapital, vor allem aus regionalen Mitteln und aus den Innovationsprogrammen der Europäischen Investitionsbank (EIB). In diesem Zusammenhang unterzeichnete die Europäische Kommission im Februar 2013 eine Vereinbarung mit der EIB, in der grundlegende Schlüsseltechnologien (KET) als Investitionsprioritäten genannt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 111/13

... Zu diesem Zweck offeriert sie Darlehen, Eigenkapitalbeteiligungen, Garantien und eine Reihe innovativer Finanzierungsprodukte zu kommerziellen Bedingungen. Ergänzend zu diesen Finanzierungsleistungen bietet die IFC seit einigen Jahren auch Beratungsleistungen zur Förderung des Privatsektors an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Entschließung

A Aufstockung der Basisstimmen und Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation

Abschnitt 3
Abstimmung

A Die Stimmrechte jedes Mitglieds entsprechen der Summe seiner Grundstimmen und seiner Anteilsstimmen.

B Erhöhung des Genehmigten Grundkapitals der IFC Der Gouverneursrat beschließt hiermit Folgendes:

C Zuteilung von Anteilen und Zeichnungsbedingungen

D Regelmäßige Überprüfung der Anteilsverteilung

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 408/1/13

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die notwendige Schaffung einer Bankenunion sich nicht auf die Schaffung einer einheitlichen Aufsicht beschränken kann, sondern auf zwei Säulen ruhen muss: Die einheitliche Aufsicht ist aus Sicht des Bundesrates zwingend durch einen einheitlichen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus für systemrelevante Banken zu ergänzen. Der einheitliche Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus ist - neben einer schlagkräftigen Aufsicht und weiteren regulatorischen Maßnahmen wie etwa hohen Eigenkapitalvorgaben - eine notwendige Bedingung, um die Glaubwürdigkeit der Aufsicht zu erhöhen, Unsicherheit zu reduzieren und die Gefahr von Ansteckungseffekten im europäischen Maßstab zu verringern. Der Bundesrat verweist auf die Einschätzung von Kommission, EZB, Deutscher Bundesbank und namhaften Wissenschaftlern, dass die Einrichtung eines Mechanismus zur geordneten, grenzüberschreitenden Abwicklung systemrelevanter Banken gleichzeitig mit der Schaffung einer einheitlichen Aufsicht erfolgen muss. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, ihren bisherigen Widerstand gegen eine solche Maßnahme aufzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/1/13




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 25/1/13

... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der G20-Reformagenda zur Neuordnung des Finanzmarktgeschehens höchste Priorität haben muss. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Handlung und Haftung wieder zusammengeführt sowie die Transparenz von Finanzmärkten wie -produkten - insbesondere mit Blick auf den wachsenden Schattenbanksektor - erhöht werden müssen. Bisherige Maßnahmen etwa zur Steigerung der Eigenkapitalausstattung von Banken oder zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten von Finanzmarktkrisen sind Schritte in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus.



Drucksache 94/13

... In Reaktion auf die Finanzkrise wurden bereits zahlreiche Schritte unternommen, um die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und die Risiken aus spekulativen Geschäften zu verringern. Hierbei wurde insbesondere der Weg höherer Eigenkapitalanforderungen gewählt. Beispielhaft zu nennen sind die um 200 % erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuchgeschäfte der Banken der Gruppe 1 im Rahmen von Basel 2.5, die bereits zu einem Rückgang der in Rede stehenden Geschäfte geführt haben. Neben diesen bereits umgesetzten Maßnahmen ist es erforderlich, dass die Risikosphären innerhalb von Kreditinstituten besser als bislang voneinander abgeschirmt werden. So sind Vorkehrungen zur Abschirmung der Eigengeschäftsaktivitäten und anderer riskanter Geschäfte der Kreditinstitute vom Kundengeschäft zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 94/1/13

... 7. Die Abtrennung riskanter Geschäfte vom Einlagengeschäft der Banken stellt einen wichtigen, aber nur einen ersten Schritt dar. Der Bundesrat hält es darüber hinaus für erforderlich, auf nationaler und europäischer Ebene Schritte zu unternehmen, um den Eigenhandel und andere riskante Geschäfte einerseits der Banken, andererseits aber auch im Schattenbankensektor einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen. Es muss verhindert werden, dass Akteure am Finanzmarkt wie etwa Hedgefonds in der Lage sind, Unternehmen der Realwirtschaft, Staaten oder Währungen so unter Druck zu setzen, dass am Ende die Steuerzahler einspringen müssen. Eine angemessene Eigenkapitalunterlegung und angemessene Anforderungen an die Liquidität sollten nicht nur für Banken, sondern auch und gerade für Schattenbanken gelten. Der Bundesrat bittet deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Schattenbanken dem Anwendungsbereich des KWG unterworfen werden (Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs - § 1 Absatz 1a KWG-E).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/1/13




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 1

13. Zu Nummer 8a - neu - § 48r Absatz 1 Satz 1 KWG

Zu Artikel 2

Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 592/13 (Beschluss)

... 10. Der europäische Abwicklungsmechanismus muss nach Auffassung des Bundesrates insbesondere sicherstellen, dass erstens insolvente Kreditinstitute nicht dauerhaft subventioniert werden und dass zweitens bei der Abwicklung dieser Institute die richtige Haftungsreihenfolge angewandt wird: In erster Linie sind die Eigenkapitalgeber heranzuziehen, in zweiter Linie die Fremdkapitalgeber und erst danach die Einleger unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten geltenden Einlagensicherungssysteme. Auf den nationalen oder europäischen Steuerzahler darf nach Auffassung des Bundesrates künftig allenfalls als ultima ratio zurückgegriffen werden. Der Bundesrat erneuert insbesondere seine Forderung, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) im Ergebnis nicht dazu dienen darf, mit einer direkten Rekapitalisierung von Banken eine staatliche Haftung für Verluste des Bankensektors auf europäischer Ebene festzuschreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/13 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zur Rechtsgrundlage

Zum Anwendungsbereich

Zu den Förderbanken

Zur Zuständigkeit der Kommission

Zum Abwicklungsverfahren

Zu den Abwicklungsinstrumenten

Zum einheitlichen Abwicklungsfonds

Zur EU-Bankenabgabe

Zum Rechtsweg

2 Evaluation


 
 
 


Drucksache 408/13 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die notwendige Schaffung einer Bankenunion sich nicht auf die Schaffung einer einheitlichen Aufsicht beschränken kann, sondern auf zwei Säulen ruhen muss: Die einheitliche Aufsicht ist aus Sicht des Bundesrates zwingend durch einen einheitlichen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus für systemrelevante Banken zu ergänzen. Der Bundesrat fordert, dass für diesen Mechanismus neue Kriterien der Systemrelevanz gefunden werden müssen, die sich über die noch zu bestimmende Bilanzsumme hinaus auch an weiteren Kriterien orientieren. Eine Doppelbelastung durch nationale Restrukturierungsfonds und einen Fonds für einen einheitlichen europäischen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechnismus sollte vermieden werden. Der einheitliche Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus ist - neben einer schlagkräftigen Aufsicht und weiteren regulatorischen Maßnahmen wie etwa hohen Eigenkapitalvorgaben - eine notwendige Bedingung, um die Glaubwürdigkeit der Aufsicht zu erhöhen, Unsicherheit zu reduzieren und die Gefahr von Ansteckungseffekten im europäischen Maßstab zu verringern. Der Bundesrat verweist auf die Einschätzung von Kommission, EZB, Deutscher Bundesbank und namhaften Wissenschaftlern, dass die Einrichtung eines Mechanismus zur geordneten, grenzüberschreitenden Abwicklung systemrelevanter Banken gleichzeitig mit der Schaffung einer einheitlichen Aufsicht erfolgen muss. Er fordert die Bundesregierung dazu auf, ihren bisherigen Widerstand gegen eine solche Maßnahme aufzugeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 663/13

... Ist der Plan auf eine Sanierung des Konzerns ausgerichtet, so bietet es sich an, zunächst darzustellen, wie der Konzern und die einzelnen konzernangehörigen Unternehmen in die Schieflage geraten sind. Denn nur wenn es gelingt, möglichst präzise zu bestimmen, woher man kommt, kann eine Neuausrichtung auf ein künftiges Sanierungsziel erfolgreich sein. Da sich der Konzern oder seine wesentlichen Unternehmen in einer Liquiditätskrise befinden, muss etwa überprüft werden, wie sich die Eigenkapitalsituation der einzelnen Unternehmen darstellt oder ob eine zu komplexe Finanzierungsstruktur zur Verschärfung der Krise beigetragen hat. Ebenso wäre zu analysieren, ob eine ausreichende Fristenkongruenz zwischen Kapitalbindung und Kapitalbereitstellung gewährleistet ist. Denkbar ist auch, dass Schwachstellen beim konzerninternen Liquiditätsausgleich (Cash-Pooling) zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten beigetragen haben. Gelingt es hier, die wesentlichen Mängel aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, kann bereits ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu einer finanziellen Restrukturierung getan sein. Der Koordinationsplan könnte auch den geeigneten Rahmen bieten, um aufzuzeigen, wie der Konzern künftig strukturiert sein soll, um wieder erfolgreich am Wettbewerb teilnehmen zu können. Insofern könnten etwa die zentralen Geschäftsfelder aufgezeigt werden, denen sich der Konzern künftig widmen soll, und wie diese Geschäftsfelder von den einzelnen konzernangehörigen Unternehmen abgedeckt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 447/13

... Zudem haben sich in der Regulierungspraxis Unsicherheiten hinsichtlich der Ermittlung des Zinssatzes ergeben, mit dem der Anteil des Eigenkapitals zu verzinsen ist, der die regulatorisch zulässige Eigenkapitalquote von 40 Prozent übersteigt. Insbesondere besteht nach der bislang ergangenen Rechtsprechung Unklarheit darüber, wie der Zinssatz ohne zu großen bürokratischen Aufwand für Netzbetreiber und Behörden angemessen ermittelt werden kann. Um im Wege der Regulierungspraxis einen netzbetreiberspezifischen Risikozuschlag für das die zulässige Eigenkapitalquote übersteigende Eigenkapital zu ermitteln, müssten netzbetreiberspezifische Risikobewertungen durchgeführt werden. Diese existieren für die Mehrzahl der Netzbetreiber jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund können klassenspezifische oder individuelle Risikozuschläge nicht verlässlich und rechtssicher bestimmt werden. Es besteht daher Regelungsbedarf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


Drucksache 677/13 (Beschluss)

... Zu diesem Zweck sollten baldmöglichst Regelungen eingebracht werden, die alle Schattenbanken verpflichten, Puffer für den Krisenfall vorzuhalten, die eine dem Eigenkapital der Banken vergleichbare Funktion erfüllen.



Drucksache 559/13

... 2007 als nötig erachteten 1.855 km Höchstspannungsleitungen kommt es bisher zu erheblichen Verzögerungen, so dass zum heutigen Zeitpunkt deutlich weniger als 300 km realisiert worden sind. Hintergrund sind auch der hohe Investitionsbedarf und die teilweise unzureichende Eigenkapitalausstattung von Übertragungsnetzbetreibern, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung der notwendigen Offshore-Netzanbindungen. Mindestens ein Übertragungsnetzbetreiber - dem die



Drucksache 606/12 (Beschluss)

... Die in § 2 Absatz 9c KWG genannten Bestimmungen gelten überwiegend für Institute als rechtliche Einheit und sind nicht geschäftsspezifisch ausgestaltet. § 2 Absatz 9d KWG, der § 2 Absatz 9c KWG auf bestimmte Geschäfte für anwendbar erklärt, trägt dem nicht hinreichend Rechnung. Für den Fall, dass eine zentrale Gegenpartei weitere - erlaubnispflichtige - Geschäfte betreibt, ist nicht klar geregelt, wann Bilanzpositionen (Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie Risikoaktiva), operationelle und sonstige Risiken gegebenenfalls auf die einzelnen Geschäfte aufzuteilen sind. Insoweit ist fraglich, ob das in § 2 Absatz 9d KWG enthaltene Tatbestandsmerkmal "Geschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12" hinreichend bestimmt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 9d KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 64q KWG

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3 Absatz 5 Satz 3 Nummer 2 BörsG

4. Zu Artikel 7 Artikel 102b § 2 Absatz 2 EGInsO


 
 
 


Drucksache 90/1/12

... Brancheninformationen zufolge machten RfB, die nicht auf festgelegte Überschussanteile entfallen, bei den deutschen Versicherern im Jahr 2010 ca. 46 Mrd. Euro aus. Das bilanzielle Eigenkapital lag dagegen nur bei 12 Mrd. Euro. Für die deutschen Versicherer ist es daher von herausragender Bedeutung, in welcher Höhe ihre RfB als Eigenmittel - Qualitätsklasse 1 - aufsichtsrechtlich anerkannt werden. Nur so sind sie in der Lage, ihre Kapitalanlagen mit Blick auf die aufsichtsrechtlich verfügbaren Eigenmittel zu steuern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 §§ 24 bis 33 VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 28 Absatz 3 Satz 1 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

7. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG

8. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG

9. Zu Artikel 1 Nummer 70,112 und 114 §§ 84,131 und 135 Absatz 2 VAG

Zu a :

Zu b :

10. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 84 Absatz 1 VAG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 103 § 121 Absatz 2 Satz 2 VAG

12. Zu Artikel 1 Nummer 122 § 151 Absatz 1 Satz 1 VAG

13. Zu Artikel 1 Nummer 130 §§ 205 und 207 VAG

14. Zu Artikel 1 Nummer 131 § 221 VAG

Zu a :

Zu b :

15. Zu Artikel 1 Nummer 133 § 276 Absatz 4 VAG

16. Zu Artikel 1 Nummer 141 § 292 Absatz 3 VAG-E § 81 Absatz 3 VAG geltende Fassung

17. Zu Artikel 1 Nummer 144 § 326 VAG


 
 
 


Drucksache 467/1/12

... Pflichtanteile für die Nutzung der Wohnung sind in der Regel höher als das Vierfache der monatlichen Nettomiete. Genossenschaftsanteile haben auch eine ganz andere Funktion als Mietsicherheiten. Sie bilden das Eigenkapital der Genossenschaft und ermöglichen deren Wohnungsbau. Der in der Entwurfsbegründung hergestellte argumentative Zusammenhang zwischen Genossenschaftsanteilen und einer Mietkaution vermag deshalb nicht zu überzeugen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

11. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

12. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

13. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

14. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

21. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 305a InsO Nummer 37a - neu - § 306a - neu - InsO Nummer 38 § 307 InsO Nummer 38a - neu - §§ 308, 309 InsO Nummer 40 § 311 InsO Nummer 40a - neu - §§ 312 bis 314 InsO *

§ 305a
Antrag auf Zustimmungsersetzung

§ 306a
Vorausgehendes Verfahren der Zustimmungsersetzung

§ 307
Zustellung an die Gläubiger

§ 308
Annahme des Schuldenbereinigungsplans

§ 309
Ersetzung der Zustimmung

§ 311
Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag

22. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

23. Zu Artikel 10 Nummer 1 Nummer 2502 der Anlage 1 zum RVG

24. Zu Artikel 10 Nummer 1a - neu - Nummer 2509 - neu - der Anlage 1 zum RVG

25. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO

26. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 GenG


 
 
 


Drucksache 372/1/12

... Auch hinsichtlich der einzusetzenden Finanzierungsinstrumente verbieten sich starre Vorgaben: KMU in Deutschland setzen bei der Innovationsfinanzierung überwiegend Eigenmittel ein. Ursächlich hierfür ist auch die Zurückhaltung der Fremdfinanzierer, die sich aufgrund bestehender Informationsdefizite nur zögerlich engagieren. Vorhaben zur Stärkung der Fremdfinanzierung von Innovationsaufwendungen sind daher Grenzen gesetzt. Bei eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten können sich Probleme bei der erforderlichen Anschlussfinanzierung ergeben.



Drucksache 632/12

... 4. ein angemessenes Eigenkapital (Dotationskapital).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/12




Jahressteuergesetz 2013*

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

Abschnitt 2
Übermittlung von Informationen auf Ersuchen

§ 4
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 5
Fristen

§ 6
Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Weitere Übermittlung von Informationen

§ 7
Automatische Übermittlung von Informationen

§ 8
Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

§ 9
Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 4
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

§ 10
Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

§ 11
Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Gleichzeitige Prüfung

§ 13
Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 14
Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 15
Verwendung von Informationen und Dokumenten

§ 16
Rückmeldungen

§ 17
Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 18
Informationsübermittlung an Drittstaaten

§ 19
Datenschutz und Zweckbestimmung

§ 20
Anwendungsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

§ 7
Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 26
Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 13
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

Artikel 14
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 18
Verwaltung der Umsatzsteuer

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 15
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 5
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

Artikel 20
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes

Artikel 22
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 23
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 24
Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 27
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 28
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 47

Artikel 29
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 24
Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle

Artikel 30
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 31
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 32
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz

Artikel 47

Artikel 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
(zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU


 
 
 


Drucksache 144/12

... Die Europäische Union nimmt bei der Umsetzung der im Rahmen der G-20 gemachten Zusagen weltweit eine führende Rolle ein. So hat sie ihrem Finanzreform-Fahrplan entsprechend bereits einen großen Teil der aus den genannten Zusagen resultierenden Reformen durchgeführt. Die meisten dieser Reformen durchlaufen derzeit ein Legislativverfahren. Ein wichtiger Schritt wurde unlängst mit der Verabschiedung der grundlegenden Verordnung über OTC-Derivate durch Rat und Parlament erzielt. Auch bei der Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für den Bankensektor sind die Verhandlungen schon weit gediehen. Alles in allem werden die Reformen die EU mit einem Instrumentarium ausstatten, das eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung des Finanzsystems und seiner Institute und Märkte gewährleistet. Stabilere und verantwortungsvollere Finanzmärkte sind eine Voraussetzung für Wachstum und die Schaffung von Rahmenbedingungen für florierende, innovative und expandierende Unternehmen. Dies wiederum stärkt die Zuversicht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.

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Drucksache 144/12




Grünbuch Schattenbankwesen Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Internationaler Kontext

3. Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

4. mit Welchen Risiken Vorteilen SIND Schattenbankgeschäfte verbunden?

5. Wo liegen die Herausforderungen für Aufsichts- und Regulierungsbehörden?

6. WIE IST das Schattenbankwesen in der EU reguliert?

6.1. Indirekte Regulierung von Schattenbanktätigkeiten durch das Banken- und Versicherungsrecht

6.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Aufsichtsvorschriften auf Schattenbanktätigkeiten

6.3. Direkte Regulierung bestimmter Schattenbanktätigkeiten

7. Offene Fragen

7.1. Bankenregulierung

7.2. Regulierung der Vermögensverwaltung

7.3. Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte

7.4. Verbriefung

7.5. Andere Unternehmen des Schattenbanksektors16

8. Welche Schritte Plant die EU als nächstes?


 
 
 


Drucksache 356/12

... • Die Kosten des Rahmens ergeben sich aus einem möglichen Anstieg der Finanzierungskosten für Institute aufgrund des Wegfalls der impliziten Gewissheit staatlicher Unterstützung und aus den Kosten für Abwicklungsfonds. Die Banken könnten diese höheren Kosten auf die Kunden oder Anteilsinhaber abwälzen, indem sie die Einlagenzinsen senken, Kreditzinsen und Bankgebühren anheben oder indem sie die Eigenkapitalrenditen verringern. Durch den Wettbewerb werden die Institute die Kosten möglicherweise jedoch nicht in vollem Umfang weitergeben können. Der potenzielle Nutzen, den der Rahmen durch die verringerte Wahrscheinlichkeit von Systemkrisen in Form von langfristigem wirtschaftlichem Wohlstand bringt, übersteigt die potenziellen Kosten bei weitem.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Allgemeine Erläuterung: EIN Rahmen für Sanierung Abwicklung

Die Notwendigkeit eines wirksamen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens

Vorbereitung und Prävention, frühzeitiges Eingreifen und Abwicklung

Abwicklung - eine spezielle Insolvenzregelung für Institute

Der Binnenmarkt - Behandlung grenzübergreifender Gruppen

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiarität

4.3 Verhältnismäßigkeit

4.4 Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.4.1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

4.4.2 Abwicklungsbehörden Artikel 3

4.4.3 Sanierungs- und Abwicklungspläne Artikel 5 bis 13

4.4.4 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit Artikel 14 bis 16

4.4.5 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung Artikel 17-23

4.4.6 Frühzeitiges Eingreifen - Sonderverwalter Artikel 23-26

4.4.7 Abwicklungsvoraussetzungen Artikel 27

4.4.8 Allgemeine Grundsätze - Insbesondere keine Schlechterstellung von Gläubigern Artikel 29

4.4.9 Bewertung Artikel 30

4.4.10 Abwicklungsinstrumente und -befugnisse Artikel 31-64

4.4.11 Kündigungsbeschränkungen und Schutzbestimmungen für Gegenparteien Artikel 68-73 und 77

4.4.12 Einschränkungen in Bezug auf Gerichtsverfahren Artikel 78 und 77

4.4.13 Grenzübergreifende Abwicklung Artikel 80-83

4.4.14 Beziehungen zu Drittländern Artikel 84-89

4.4.15 Abwicklungsfinanzierung Artikel 90-99

4.4.16 Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4.4.17 Änderung der Liquidationsrichtlinie, der Gesellschaftsrechtsrichtlinien und der EBA-Verordnung Artikel 104-111

4.4.18 Inkrafttreten

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden

Titel II
Vorbereitung

Kapitel I
Sanierungs- und Abwicklungsplan

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute

Abschnitt 2
Sanierungsplanung

Artikel 5
Sanierungspläne

Artikel 6
Bewertung von Sanierungsplänen

Artikel 7
Gruppensanierungspläne

Artikel 8
Bewertung von Gruppensanierungsplänen

Abschnitt 3
Abwicklungsplanung

Artikel 9
Abwicklungspläne

Artikel 10
Für die Erstellung von Abwicklungsplänen erforderliche Informationen

Artikel 11
Gruppenabwicklungspläne

Artikel 12
Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne

Kapitel II
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit präventive Befugnisse

Artikel 13
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

Artikel 14
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

Artikel 15
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Verfahren bei Gruppen

Kapitel III
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16
Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 17
Prüfung der geplanten Vereinbarung durch die Aufsichtsbehörden und Schlichtung

Artikel 18
Zustimmung der Anteilsinhaber zur geplanten Vereinbarung

Artikel 19
Bedingungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

Artikel 20
Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

Artikel 21
Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden

Artikel 22
Offenlegungspflichten

Titel III
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 23
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 24
Sonderverwaltung

Artikel 25
Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines Sonderverwalters im Falle von Gruppen

Titel IV
Abwicklung

Kapitel I
Ziele, Voraussetzungen Allgemeine Grundsätze

Artikel 26
Abwicklungsziele

Artikel 27
Voraussetzungen für eine Abwicklung

Artikel 28
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

Artikel 29
Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

Kapitel II
Bewertung

Artikel 30
Vorläufige Bewertung

Kapitel III
Abwicklungsinstrumente

Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 31
Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze

Abschnitt 2
Instrument der Unternehmensveräusserung

Artikel 32
Instrument der Unternehmensveräußerung

Artikel 33
Instrument der Unternehmensveräußerung: formale Anforderungen

Abschnitt 3
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 34
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 35
Betrieb eines Brückeninstituts

Abschnitt 4
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Artikel 36
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Abschnitt 5
Instrument des BAIL-IN

Artikel 37
Instrument des Bail-in

Artikel 38
Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments

Unterabschnitt 2
Mindestanforderungen an Abschreibungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 39
Mindestanforderungen an Verbindlichkeiten, in Bezug auf die Abschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse ausgeübt werden

Artikel 40
Anwendung von Mindestanforderungen in Bezug auf Gruppen

Unterabschnitt 3
Anwendung des BAIL-IN-Instruments

Artikel 41
Bewertung des Bail-in-Betrags

Artikel 42
Behandlung der Anteilsinhaber

Artikel 43
Rangfolge der Forderungen

Artikel 44
Derivate

Artikel 45
Satz für die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital

Artikel 46
Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen

Artikel 47
Reorganisationsplan

Unterabschnitt 4
BAIL-IN-Instrument: zusätzliche Bestimmungen

Artikel 48
Wirksamwerden des Bail-in

Artikel 49
Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für einen Bail-in

Artikel 50
Vertragliche Anerkennung des Bail-in

Kapitel IV
Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 51
Verpflichtung zur Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 52
Bestimmungen für die Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 53
Vertragliche Abschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten

Artikel 54
Für die Feststellung zuständige Behörden

Artikel 55
Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren

Kapitel V
Abwicklungsbefugnisse

Artikel 56
Allgemeine Befugnisse

Artikel 57
Zusätzliche Befugnisse zur Übertragungsbefugnis

Artikel 58
Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen

Artikel 59
Befugnis zur Durchsetzung von Abwicklungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 60
Befugnis, die Übertragung von in Drittländern belegenem Eigentum zu verlangen

Artikel 61
Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten

Artikel 62
Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

Artikel 63
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

Artikel 64
Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse

Kapitel VI
Schutzbestimmungen

Artikel 65
Behandlung der Anteilsinhaber und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in -Instruments

Artikel 66
Bewertung

Artikel 67
Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger

Artikel 68
Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

Artikel 69
Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Nettingvereinbarungen

Artikel 70
Schutz von Sicherheitenvereinbarungen

Artikel 71
Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen

Artikel 72
Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

Artikel 73
Unter das Recht von Drittländern fallende Eigentumsrechte, Rechte und Verbindlichkeiten

Kapitel VII
Verfahrenspflichten

Artikel 74
Mitteilungspflichten

Artikel 75
Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden

Artikel 76
Vertraulichkeit

Kapitel VIII
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen

Artikel 77
Ausschluss von Kündigungs- und Aufrechnungsrechten im Abwicklungsprozess

Artikel 78
Anfechtungsrechte

Artikel 79
Beschränkungen sonstiger gerichtlicher Verfahren

Titel V
Gruppenabwicklung

Artikel 80
Abwicklungskollegien

Artikel 81
Europäische Abwicklungskollegien

Artikel 82
Informationsaustausch

Artikel 83
Gruppenabwicklung

Titel VI
BEZIEHUNGEN zu Drittländern

Artikel 84
Vereinbarungen mit Drittländern

Artikel 85
Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 86
Recht auf Verweigerung der Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 87
Abwicklung von in der Union niedergelassenen Zweigstellen von Drittlandsinstituten

Artikel 88
Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

Artikel 89
Vertraulichkeit

Titel VII
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 90
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 91
Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

Artikel 92
Inanspruchnahme des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

Artikel 93
Zielausstattung

Artikel 94
Exante-Beiträge

Artikel 95
Außerordentliche Expost-Beiträge

Artikel 96
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Artikel 97
Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen

Artikel 98
Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung

Artikel 99
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 100
Verwaltungssanktionen und -maßnahmen

Artikel 101
Besondere Bestimmungen

Artikel 102
Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden

Artikel 103
Ausübung der Befugnisübertragung

Titel X
ÄNDERUNG der Richtlinien 77/91/EWG, 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Artikel 104
Änderung der Richtlinie 77/91/EWG

Artikel 105
Änderung der Richtlinie 82/891/EWG

Artikel 106
Änderungen der Richtlinie 2001/24/EG

Artikel 107
Änderung der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 108
Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 109
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 110
Änderungen der Richtlinie 2007/36/EG

Artikel 111
Änderung der Richtlinie 2011/35/EU

Titel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 113
EBA -Abwicklungsausschuss

Artikel 114
Überprüfung

Artikel 115
Umsetzung

Artikel 116
Inkrafttreten

Artikel 117
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang

Abschnitt
A Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Abschnitt
B Informationen, die die Abwicklungsbehörden für die Erstellung Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten Anfordern können

Abschnitt
C Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts zu prüfen hat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 547/1/12

... 2. Er bekräftigt die in seiner Stellungnahme zur BR-Drucksache 733/11 geäußerte kritische Haltung zu den umfassenden Ermächtigungen für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Dies gilt sowohl für die in anderen Rechtsakten enthaltenen zahlreichen Ermächtigungsgrundlagen als auch für die in der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 enthaltenen Ermächtigungen. Letztere hat die EBA genutzt, um ohne vorherige Beteiligung von Rat und Parlament über Stresstests Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute festzusetzen. Derart weitgehende Rechtsetzungsbefugnisse sollten in Anlehnung an die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts den demokratisch legitimierten Gremien vorbehalten bleiben.



Drucksache 546/12

... Die EZB erhält die ausschließliche Zuständigkeit für zentrale Aufsichtsaufgaben, die unverzichtbar sind, um Risiken für die Existenzfähigkeit von Banken zu erkennen, und kann Banken dazu verpflichten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Unter anderem wird die EZB die zuständige Behörde sein für die Lizenzerteilung und die Zulassung von Kreditinstituten, die Prüfung qualifizierter Beteiligungen, die Sicherstellung der Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen und der Angemessenheit des internen Kapitals im Verhältnis zum Risikoprofil eines Kreditinstitutes (so genannte Maßnahmen der Säule 2), die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis sowie für Aufsichtsaufgaben in Bezug auf Finanzkonglomerate. Zudem wird die EZB die Einhaltung von Bestimmungen zum Verschuldungsgrad und zur Mindestliquiditätsquote sicherstellen, Kapitalpuffer festlegen und in Abstimmung mit den Abwicklungsbehörden frühzeitig intervenieren, wenn eine Bank gegen aufsichtsrechtliche Eigenkapitalvorschriften verstößt oder zu verstoßen droht. Darüber hinaus koordiniert die EZB die Erarbeitung eines gemeinsamen Standpunkts der Vertreter der zuständigen Behörden aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten im Rat der Aufseher und im Verwaltungsrat der EBA hinsichtlich der vorstehend genannten Aufgaben und bringt diesen gemeinsamen Standpunkt zum Ausdruck.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4.1. Übertragung besonderer Aufsichtsaufgaben auf die EZB

4.1.1. Struktur

4.1.2. Anwendungsbereich der Aufsichtstätigkeiten

4.1.3. Zusammenarbeit mit den Europäischen Aufsichtsbehörden

4.2. Aufgaben der EZB

4.2.1. Aufgaben der EZB

4.2.2. Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden

4.3. Befugnisse der EZB

4.3.1. Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

4.3.2. Besondere Bestimmungen zur Zulassung und zu den Zuständigkeiten des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

4.4. Verhältnis zu den Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums

4.5. Organisatorische Grundsätze

4.5.1. Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht

4.5.2. Governance

4.5.3. Informationsaustausch

4.6. Inkrafttreten und Überprüfung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zusammenarbeit und Aufgaben

Artikel 3
Zusammenarbeit

Artikel 4
Der EZB übertragene Aufgaben

Artikel 5
Nationale Behörden

Artikel 6
Enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

Artikel 7
Internationale Beziehungen

Kapitel III
Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

Artikel 8
Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse

Abschnitt 1
Untersuchungsbefugnisse

Artikel 9
Informationsersuchen

Artikel 10
Allgemeine Untersuchungen

Artikel 11
Prüfungen vor Ort

Artikel 12
Gerichtliche Genehmigung

Abschnitt 2
besondere Aufsichtsbefugnisse

Artikel 13
Zulassung

Artikel 14
Befugnisse der Behörden des Aufnahmemitgliedstaats und Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis

Artikel 15
Sanktionen

Kapitel IV
Organisatorische Grundsätze

Artikel 16
Unabhängigkeit

Artikel 17
Rechenschaftspflicht

Artikel 18
Trennung von der geldpolitischen Funktion

Artikel 19
Aufsichtsgremium

Artikel 20
Geheimhaltung und Informationsaustausch

Artikel 21
Berichterstattung

Artikel 22
Ressourcen

Artikel 23
Haushalt

Artikel 24
Aufsichtsgebühren

Artikel 25
Austausch von Personal

Kapitel V
Allgemeine und abschließende Bestimmungen

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Übergangsbestimmungen

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 405/1/12

... 9. Er betont weiter, dass die notwendigen Strukturreformen mit einer nachhaltigen Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung einhergehen müssen. Ohne ein begleitendes Wachstumsprogramm lässt sich die Währungs- und Finanzkrise nicht überwinden. Insbesondere die hohe Arbeitslosigkeit, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit, in Spanien muss effektiv bekämpft werden. Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich die auf dem Europäischen Rat am 28./29. Juni 2012 erfolgte Einigung auf einen EU-Wachstumspakt. Insbesondere die Erhöhung des Eigenkapitals der Europäischen Investitionsbank und die Umschichtung bereits vorhandener Strukturmittel sind wichtige Bausteine zur Förderung europäischen Wachstums. Der Bundesrat erwartet nunmehr, dass die beschlossenen Maßnahmen effektiv und nachhaltig umgesetzt werden.



Drucksache 356/12 (Beschluss)

... - Die Grundausrichtung des Instruments, Verbindlichkeiten in Eigenkapital umzuwandeln, passt nicht zu den Besonderheiten von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten (z.B. Sparkassen oder Landesbanken) oder genossenschaftlich organisierten Banken. - Zudem bleibt unklar, wie eine Vernetzung innerhalb der Kreditbranche über bail-in-fähige Forderungen verhindert werden soll. Regulatorische Anreize dürften nicht ausreichen. Bei jedem Bail-In-Einsatz droht ein Domino-Effekt, dem letztlich nur mit Mitteln der Steuerzahler begegnet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12 (Beschluss)




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime/Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission/Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA/Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

Bail -In-Instrument/Grundlegende Überarbeitung des Instruments zu Artikel 37 ff

2 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen/Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

2 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 791/1/12

... Bei den MBGen handelt es sich um Beteiligungsgesellschaften, die in ihrem jeweiligen Land als banken- und industrieneutrale Beteiligungskapitalgeber (in der Regel seit mehr als 30 Jahren) tätig sind. Gegründet wurden sie oft auf staatliche Initiative hin, aber mit einem breit gestreuten und überwiegend privatwirtschaftlichen Gesellschafterkreis, dem vor allem Kreditinstitute, Kammern und Verbände, nicht aber unmittelbar Bund oder Land angehören. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf die Versorgung mittelständischer Unternehmen (insbesondere KMU) mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Instrumenten, i.d.R. typisch stillen Beteiligungen, mit dem Ziel, die Eigenkapitalausstattung des kleineren Mittelstandes zu verbessern; der durchschnittliche Beteiligungsbetrag je Unternehmen liegt dabei bei weniger als 360 000 Euro. Die Gewinne der MBGen werden grundsätzlich thesauriert und für neue Investitionen in mittelständische Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/1/12




1. Zu Artikel 1 allgemein KAGB

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KAGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 19 Nummer 33 KAGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 KAGB

5. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 2 Satz 2 - neu - KAGB

6. Zu Artikel 1 § 162 Absatz 2 Nummer 14, § 165 Absatz 3 Nummer 6 KAGB

7. Zu Artikel 1 § 216 KAGB

§ 216
Bewerter

8. Zu Artikel 1 § 255, § 346 KAGB

9. Zu Artikel 1 §§ 230ff. KAGB

10. Zu Artikel 1 § 263 Absatz 1 KAGB

11. Zu Artikel 1 § 272 Absatz 4 - neu - KAGB

12. Zu Artikel 1 § 306a - neu - KAGB

§ 306a
Umgehungsverbot

13. Zu Artikel 1 § 347 KAGB

14. Zu Artikel 8 Nummer 10 und 11 - neu - Überschrift des Abschnitts 8 des WpHG und § 37d WpHG

§ 37d
Kreditfinanzierte Anlagen

15. Zu Artikel 17 Nummer 3 - neu - § 34f Absatz 7 - neu - GewO

16. Zu Artikel 17 § 34h - neu - GewO *

§ 34h
Zuständige Behörde


 
 
 


Drucksache 356/1/12

... - Die Grundausrichtung des Instruments, Verbindlichkeiten in Eigenkapital umzuwandeln, passt nicht zu den Besonderheiten von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten (z.B. Sparkassen oder Landesbanken) oder genossenschaftlich organisierten Banken. - Zudem bleibt unklar, wie eine Vernetzung innerhalb der Kreditbranche über bail-in-fähige Forderungen verhindert werden soll. Regulatorische Anreize dürften nicht ausreichen. Bei jedem Bail-In-Einsatz droht ein Domino-Effekt, dem letztlich nur mit Mitteln der Steuerzahler begegnet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/1/12




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime / Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission / Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA / Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

3 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen / Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

3 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 182/12

... a) Jeder Vertragsstaat wendet bei der Zurechnung von Eigenkapital, Passiva und Derivaten zu einer Betriebsstätte die Grundsätze des OECD-Berichts von 2008 über die Gewinnzurechnung bei Betriebsstätten (Attribution of Profits to Permanent Establishments) an.

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Drucksache 182/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Banken

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Bankenabgaben

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässiges Institut oder Unternehmen

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Belastungsrechte bei Betriebsstätten

Artikel 7
Beseitigung der Doppelbelastung

Artikel 8
Verständigungsverfahren

Artikel 9
Informationsaustausch

Artikel 10
Protokoll

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Kündigung

Protokoll zu
dem am 7. Dezember 2011 in London unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbelastung bei der Bankenabgabe

1. Zu Artikel 7:

2. Zu Artikel 9:

3. Überprüfung:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zum Protokoll


 
 
 


Drucksache 415/12

... Erhöht ein Mitgliedstaat die Kapitalanforderungen für inländische Institute, so können Institute aus anderen Mitgliedstaaten, die ihrerseits geringere Anforderungen zu erfüllen haben, ihre Dienstleistungen mit einem Wettbewerbsvorteil anbieten (es sei denn, andere Mitgliedstaaten ziehen nach und erhöhen ebenfalls die Kapitalanforderungen). Eine solche Situation kann außerdem zu Aufsichtsarbitrage führen: Institute, die höhere Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen haben, können sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen und ihre Dienstleistungen im ursprünglichen Mitgliedstaat über eine Zweigniederlassung anbieten.



Drucksache 791/12 (Beschluss)

... Bei den MBGen handelt es sich um Beteiligungsgesellschaften, die in ihrem jeweiligen Land als banken- und industrieneutrale Beteiligungskapitalgeber (in der Regel seit mehr als 30 Jahren) tätig sind. Gegründet wurden sie oft auf staatliche Initiative hin, aber mit einem breit gestreuten und überwiegend privatwirtschaftlichen Gesellschafterkreis, dem vor allem Kreditinstitute, Kammern und Verbände, nicht aber unmittelbar Bund oder Land angehören. Ihre Tätigkeit konzentriert sich auf die Versorgung mittelständischer Unternehmen (insbesondere KMU) mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Instrumenten, i.d.R. typisch stillen Beteiligungen, mit dem Ziel, die Eigenkapitalausstattung des kleineren Mittelstandes zu verbessern; der durchschnittliche Beteiligungsbetrag je Unternehmen liegt dabei bei weniger als 360 000 Euro. Die Gewinne der MBGen werden grundsätzlich thesauriert und für neue Investitionen in mittelständische Unternehmen zur Verfügung gestellt.

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Drucksache 791/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein KAGB

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 KAGB

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 19 Nummer 33 KAGB

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 KAGB

5. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 2 Satz 2 - neu - KAGB

6. Zu Artikel 1 § 162 Absatz 2 Nummer 14, § 165 Absatz 3 Nummer 6 KAGB

7. Zu Artikel 1 § 216 KAGB

§ 216
Bewerter

8. Zu Artikel 1 § 263 Absatz 1 KAGB

9. Zu Artikel 1 § 272 Absatz 4 - neu - KAGB

10. Zu Artikel 1 § 306a - neu - KAGB

§ 306a
Umgehungsverbot

11. Zu Artikel 1 § 347 KAGB

12. Zu Artikel 8 Nummer 10 und 11 - neu - Überschrift des Abschnitts 8 des WpHG und § 37d WpHG

§ 37d
Kreditfinanzierte Anlagen

13. Zu Artikel 17 Nummer 3 - neu - § 34f Absatz 7 - neu - GewO

14. Zu Artikel 17 § 34h - neu - GewO *

§ 34h
Zuständige Behörde


 
 
 


Drucksache 581/12

... Eine entscheidende Voraussetzung für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ist die Verfügbarkeit von Finanzierungen über einen längeren Zeithorizont. Auf EU-Ebene wurden bereits Maßnahmen getroffen, um langfristige Investitionen in die Realwirtschaft zu fördern, insbesondere mit der Bereitstellung von Finanzmitteln durch Finanzierungsinstrumente der EU20 und die Europäische Investitionsbank21, mit der Projektanleiheninitiative22 im Rahmen von "Europa 2020" und mit dem Aktionsplan der Kommission zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU, der finanzielle Maßnahmen und Regulierungsmaßnahmen miteinander kombiniert. Als Beitrag zu den Gesprächen beim Europäischen Rat zu Wachstum und Beschäftigung hat die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten eine zielgerichtete Umprogrammierung vorgenommen, damit im nächsten Finanzierungszeitraum die Strukturfonds zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU eingesetzt werden können. Außerdem hat die Kommission angekündigt, dass sie überprüfen wird, wie sich die im Zuge der Umsetzung der neuen Basel-III-Standards eingeführten neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken in bestimmten wichtigen Bereichen wie etwa der Finanzierung von KMU auswirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 510/12 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf soll die europäischen Vorgaben über die Zulassung und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen sowie die diesbezüglichen Aufsichtsanforderungen umsetzen. Diese basieren auf den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten Empfehlungen für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken (Basel III).



Drucksache 372/12 (Beschluss)

... Auch hinsichtlich der einzusetzenden Finanzierungsinstrumente verbieten sich starre Vorgaben: KMU in Deutschland setzen bei der Innovationsfinanzierung überwiegend Eigenmittel ein. Ursächlich hierfür ist auch die Zurückhaltung der Fremdfinanzierer, die sich aufgrund bestehender Informationsdefizite nur zögerlich engagieren. Vorhaben zur Stärkung der Fremdfinanzierung von Innovationsaufwendungen sind daher Grenzen gesetzt. Bei eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten können sich Probleme bei der erforderlichen Anschlussfinanzierung ergeben.



Drucksache 405/12 (Beschluss)

... 9. Er betont weiter, dass die notwendigen Strukturreformen mit einer nachhaltigen Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung einhergehen müssen. Ohne ein begleitendes Wachstumsprogramm lässt sich die Währungs- und Finanzkrise nicht überwinden. Insbesondere die hohe Arbeitslosigkeit, vor allem die Jugendarbeitslosigkeit, in Spanien muss effektiv bekämpft werden. Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich die auf dem Europäischen Rat am 28./29. Juni 2012 erfolgte Einigung auf einen EU-Wachstumspakt. Insbesondere die Erhöhung des Eigenkapitals der Europäischen Investitionsbank und die Umschichtung bereits vorhandener Strukturmittel sind wichtige Bausteine zur Förderung europäischen Wachstums. Der Bundesrat erwartet nunmehr, dass die beschlossenen Maßnahmen effektiv und nachhaltig umgesetzt werden.



Drucksache 510/1/12

... Der Gesetzentwurf soll die europäischen Vorgaben über die Zulassung und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen sowie die diesbezüglichen Aufsichtsanforderungen umsetzen. Diese basieren auf den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten Empfehlungen für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken (Basel III).



Drucksache 467/12 (Beschluss)

... Pflichtanteile für die Nutzung der Wohnung sind in der Regel höher als das Vierfache der monatlichen Nettomiete. Genossenschaftsanteile haben auch eine ganz andere Funktion als Mietsicherheiten. Sie bilden das Eigenkapital der Genossenschaft und ermöglichen deren Wohnungsbau. Der in der Entwurfsbegründung hergestellte argumentative Zusammenhang zwischen Genossenschaftsanteilen und einer Mietkaution vermag deshalb nicht zu überzeugen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 InsO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 9 Absatz 4 - neu - InsO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 26a Absatz 1 Satz 2 InsO

5. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 287 Absatz 1 Satz 3 InsO , Buchstabe b § 287 Absatz 2 Satz 2 InsO

6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 296 Absatz 1 Satz 3 InsO

7. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO

8. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 302 Nummer 1 InsO Artikel 11 Nummer 2 § 251 Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b § 305 Absatz 3 Satz 2 und 3 InsO

10. Zum Verbraucherinsolvenzverfahren allgemein

11. Zu Artikel 2 § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3 RPflG

12. Zu Artikel 12 Nummer 3 § 67c Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 302/1/12

... Bei einer sogenannten hybriden Finanzierung handelt es sich um die Hingabe von Kapital, das wegen der Konditionen der Kapitalhingabe in einem Staat als Fremdkapital, im anderen Staat als Eigenkapital qualifiziert wird. Die unterschiedliche Einordnung führt dazu, dass die Vergütungen für die Kapitalüberlassung im Quellenstaat als Betriebsausgaben (Fremdkapitalzinsen) abgezogen und im Empfängerstaat als Dividenden ermäßigt oder gar nicht besteuert werden.

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Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 334/12

... Im Juni 2009, orderte der Europäische Rat die Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks, das für sämtliche Finanzinstitute im Binnenmarkt gültig ist. Ziel dieses einheitlichen Regelwerks ist die Bereitstellung eines einheitlichen Katalogs harmonisierter Aufsichtsregeln, die unionsweit für die Banken gelten und somit die einheitliche Anwendung der Basel-III-Anforderungen in allen Mitgliedstaaten sicherstellen. Hierdurch werden Gesetzeslücken geschlossen und somit ein Beitrag zum wirksameren Funktionieren des Binnenmarktes geleistet. Die Kommission schlägt vor, nationale Optionen und Ermessensspielräume aus der Eigenkapitalrichtlinie zu streichen und eine vollständige Harmonisierung dadurch zu erreichen, dass die Mitgliedstaaten strengere Anforderungen nur anwenden dürfen, wenn diese aus Gründen der Finanzstabilität oder wegen des spezifischen Risikoprofils einer Bank notwendig sind

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/12




Parallele Umsetzung von Basel III

2 Eigenkapitaldefinition

Stille Einlagen

2 Sanktionen

Delegierte Rechtsakte Artikel 443

Verbindliche technische Standards

2 Liquidität

2 Verschuldungsquote

Finanzierung von KMU


 
 
 


Drucksache 162/12

... Die juristische Person, die die Dienstleistung erbringt, "steht im Eigentum" von Personen eines Landes, wenn sich mehr als 50 % ihres Eigenkapitals im wirtschaftlichen Eigentum von Personen des betreffenden Landes befinden, und sie wird von Personen eines Landes "beherrscht", wenn diese Personen befugt sind, die Mehrheit der Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zu benennen oder ihre Handlungen auf andere Weise rechtlich zu bestimmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Herkunftsregeln

Kapitel II
Behandlung erfasster nicht erfasster Waren Dienstleistungen, ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 4
Behandlung erfasster Waren und Dienstleistungen

Artikel 5
Zugangsbestimmungen für nicht erfasste Waren und Dienstleistungen

Artikel 6
Befugnis öffentlicher Auftraggeber/Vergabestellen zum Ausschluss von Angeboten, die nicht erfasste Waren und Dienstleistungen umfassen

Kapitel III
Bestimmungen über ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 7
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Untersuchungen der Kommission, Konsultationen restriktive Massnahmen zur vorübergehenden Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren Dienstleistungen ZUM öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 8
Untersuchungen hinsichtlich des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern

Artikel 9
Konsultationen mit einem Drittland

Artikel 10
Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren und Dienstleistungen zum öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 11
Aufhebung oder Aussetzung von Maßnahmen

Artikel 12
Unterrichtung der Bieter

Artikel 13
Ausnahmen

Kapitel V
Übertragene Befugnisse Durchführungsbefugnisse, Berichterstattung Schlussbestimmungen

Artikel 14
Änderung des Anhangs

Artikel 15
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 16
Anwendung

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 18
Vertraulichkeit

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang Verzeichnis
internationaler Vereinbarungen der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs enthalten


 
 
 


Drucksache 546/12 (Beschluss)

... Die Vorschläge der Kommission sehen hingegen diesbezüglich weitreichende Ermessens- und Entscheidungsspielräume der EZB vor. Diese umfassen einen Großteil bankwirtschaftlich sowie unter Wettbewerbsgesichtspunkten essentieller Bereiche, wie z.B. die Festlegung von Eigenkapitalpuffern, Liquiditätsvorschriften etc. (vgl. Erwägungsgründe 17 ff. i.V.m. Artikel 4 Absatz 1). In Anbetracht dieser der EZB übertragenen weitreichenden Entscheidungsbefugnisse ist nicht erkennbar, inwieweit nationale Aufsichtsbehörden künftig in der Lage sein werden, die in der CRD IV-Verordnung bzw. -Richtlinie festgelegten Wahlrechte vor dem Hintergrund der Heterogenität der Bankenlandschaft (d.h. Kreditinstitute unterschiedlicher Größe und Komplexität, Förderbanken, Spezialbanken etc.) überhaupt ausüben zu können. Durch die Übertragung von Aufsichtsbefugnissen auf die EZB entsteht die Möglichkeit, die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden de facto leerlaufen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/12 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu einzelnen Vorschriften

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 345/12

... Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (sog. „Eigenkapitalrichtlinie") - KOM (2011)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/12




Mitteilung

3 Einleitung

1. Mobilisierung: Konzentration der Bemühungen auf rasche Fortschritte in den Bereichen mit dem Grössten Wachstumspotenzial

1.1. Schwerpunkt auf Schlüsselbereichen

1.2. Ehrgeizige Ziele zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung

1.3. Überwachung und Festlegung von Abhilfemaßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters

2. Wirksamkeit: Ein Besseres Funktionieren des Binnenmarktes für Unternehmen Bürger

2.1. Grundsätze der intelligenten Regulierung bei der Anwendung und Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften

2.2. Intelligenterer Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern, damit diese von ihren Rechten und Möglichkeiten Gebrauch machen können

2.3. Schnelle und wirksame Problemlösung und Zugang zu Rechtsmitteln

2.4. Bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle

3 Schlussfolgerung

Anhang
Schlüsselbereiche und Rechtsakte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen

1. Methoden und Kriterien zur Ermittlung jener Bereiche, die für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes als besonders wichtig anzusehen sind

2. Liste der wichtigsten Rechtsakte


 
 
 


Drucksache 447/12

... Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gilt insbesondere dann als geführt, wenn der Unternehmer eine Bescheinigung gemäß der Anlage 2 sowie, falls für die Nachweisführung erforderlich, zusätzlich der Anlage 3 vorlegt, aus der sich ergibt, dass der Unternehmer über das notwendige Eigenkapital verfügt. Andere geeignete Nachweise sind nicht ausgeschlossen, wenn die hierin enthaltenen Informationen nicht über den sich aus den Anlagen 2 und 3 ergebenden Inhalt hinausgehen. Entsprechend darf der Unternehmer in den in Satz 3 genannten Nachweisen enthaltene darüber hinausgehende Informationen vor der Übermittlung schwärzen. Er ist auf diese Möglichkeit von der zuständigen Behörde hinzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Geltungsbereich

Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren

3 Anhörungsverfahren

3 Unternehmer

3 Verkehrsleiter

Fachliche Eignung

Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien

3 Insolvenzverfahren

3 Unterrichtungspflichten

Urkundenberichtigung und Sitzverlegung

Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie

Nachweis des Erbrechts

Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs

Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften

3 Fahrerbescheinigung

Mitteilung

Mitteilung

Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch

Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung

Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen

3 Schlussbestimmungen

3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)

1. Antragstellendes Unternehmen

1.1 Ort der Niederlassung

1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1

1.3. Weitere Niederlassungen

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer

2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist

2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen

3. Anzahl der Fahrzeuge

4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien

5. Bestätigung der Unterschrift

Anlage 2
(zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 3
(zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 4
(zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Verwaltungsvorschrift

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Randnummer 1

Randnummer 2

Randnummer 3

Randnummer 4

Randnummer 5

Randnummer 6

Randnummer 7

Randnummer 8

Randnummer 9

Randnummer 10

Randnummer 11

Randnummer 12

Randnummer 13

Randnummer 14

Randnummer 15

Randnummer 16

Randnummer 17

Randnummer 18

Randnummer 19

Randnummer 20

Randnummer 21

Randnummer 22

Randnummer 23

Randnummern 24 und 25

Randnummer 26

Randnummer 27

Randnummer 28

Randnummern 29 und 30

Randnummer 31

Randnummer 32

Randnummer 33

Randnummer 34

Randnummer 35

Randnummer 36

Randnummer 37

Randnummer 38

Randnummer 39

Randnummer 40

Randnummer 41

Randnummer 42

Randnummer 43

Randnummer 44

Randnummer 45

Randnummer 46

Randnummer 47

Randnummer 48

Randnummer 49

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)


 
 
 


Drucksache 510/2/12

... Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken dagegen, dass die in den EU-Regelwerken eröffneten Rechte und Pflichten zum Erlass von Ausführungsbestimmungen ausschließlich im eigenen Ermessen der "zuständigen Behörden" wahrgenommen werden sollen. Er bittet darum, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingehend geprüft wird, ob diese Auslegung der EU-Rechtsakte zwingend und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist. Insbesondere § 10d KWG-E (Festlegung eines antizyklischen Puffers) hat gravierende Auswirkungen auf die Eigenkapitalanforderungen der gesamten Kreditwirtschaft. Es sollte in diesem Sinne hinterfragt werden, ob wesentliche Voraussetzungen nicht weiterhin durch den Gesetzgeber zu regeln sind, statt lediglich eine Verordnungsermächtigung nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 KWG-E vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 10d und 10e KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10d Absatz 1 Satz 3 und § 10e KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10e KWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 13 Absatz 5 - neu - KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 20 Absatz 2 Nummer 8 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, Satz 4 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und 4, Satz 2 und 3 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 9 Satz 3* KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 2 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 102 § 64o Absatz 8 KWG

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe f § 30 Absatz 6a Satz 1, 1a -neu-, 1b -neu-, 2,4 PfandBG

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe i § 31 Absatz 11 Satz 4 PfandBG


 
 
 


Drucksache 536/12

... Hinsichtlich der vom Bundesrat festgestellten Überschneidung des im CRA-III-Vorschlag enthaltenen Artikels 5a über den übermäßigen Rückgriff auf Ratings mit ähnlichen Regelungen in sektoralen EU-Rechtsvorschriften (z.B. mit dem CRD-IV-Vorschlag vom 19. Juni 2011) möchte die Kommission klarstellen, dass es sich bei dem vorgeschlagenen Artikel 5a um eine allgemeine Bestimmung handelt, mit der der Grundsatz verankert wird, dass sich Finanzinstitute nicht ausschließlich oder automatisch auf Ratings stützen sollten. Dieser Grundsatz ist in den sektoralen Rechtsvorschriften spezifischer zu fassen. In Bezug auf das Bankenwesen hat die Kommission z.B. in ihrem CRD-IV-Vorschlag vorgeschlagen, dass größere Banken für die Berechnung von Eigenkapitalanforderungen interne Modelle entwickeln, anstatt sich hierbei auf externe Ratings zu verlassen.



Drucksache 607/12

... Die Änderung stellt sicher, dass Unternehmen, die den algorithmischen Hochfrequenzhandel im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 Buchstabe d betreiben, nicht unter die Ausnahmeregelung des § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe g KWG fallen, auch wenn sie als Market Maker tätig sind, sondern gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c KWG über ein Eigenkapital von 730.000 Euro verfügen müssen, das aufgrund von Art und Umfangs der Geschäftstätigkeit angemessen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/12




A. Problem und Ziel

B Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Börsengesetzes

§ 26a
Order-Transaktions-Verhältnis

§ 26b
Mindestpreisänderungsgröße

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 64p
Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 5
Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung

1. Änderung des Börsengesetzes

2. Änderung des Kreditwesengesetzes

3. Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

4. Änderung des Investmentgesetzes

5. Änderung der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung

6. Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2265: Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hoch frequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 610/12

... Zusätzlich zur Eigenkapitalfinanzierung könnten weitere Finanzierungskanäle in Betracht gezogen werden. 62 Die längste Tradition hat das Privatplatzierungssystem, das in den USA weit verbreitet ist. Damit können Versicherungsfonds und Versorgungskassen Unternehmen direkt Kapital zur Verfügung stellen, ohne dass Banken zwischengeschaltet werden. Andere Kanäle sind beispielsweise Supply Chain Finance, besicherte Finanzierung, Factoring (Bevorschussung von Forderungen), Leasing, Business Angels und Kreditvergabe zwischen nichtfinanziellen Unternehmen (peer-to-peer lending).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 517/12

... Wenn keine genügenden Anhaltspunkte für einen höheren Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Kommanditbeteiligungen bestehen, bestimmt sich der Wert nach dem Eigenkapital im Sinne von § 266 Absatz 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)

Kapitel 1
Vorschriften für Gerichte und Notare

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Kostenfreiheit bei Gerichtskosten

§ 3
Höhe der Kosten

§ 4
Auftrag an einen Notar

§ 5
Verweisung, Abgabe

§ 6
Verjährung, Verzinsung

§ 7
Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Abschnitt 2
Fälligkeit

§ 8
Fälligkeit der Kosten in Verfahren mit Jahresgebühren

§ 9
Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen

§ 10
Fälligkeit der Notarkosten

Abschnitt 3
Sicherstellung der Kosten

§ 11
Zurückbehaltungsrecht

§ 12
Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten

§ 13
Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren

§ 14
Auslagen des Gerichts

§ 15
Abhängigmachung bei Notarkosten

§ 16
Ausnahmen von der Abhängigmachung

§ 17
Fortdauer der Vorschusspflicht

Abschnitt 4
Kostenerhebung

§ 18
Ansatz der Gerichtskosten

§ 19
Einforderung der Notarkosten

§ 20
Nachforderung von Gerichtskosten

§ 21
Nichterhebung von Kosten

Abschnitt 5
Kostenhaftung

Unterabschnitt 1
Gerichtskosten

§ 22
Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich

§ 23
Kostenschuldner in bestimmten gerichtlichen Verfahren

§ 24
Kostenhaftung der Erben

§ 25
Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge

§ 26
Bestimmte sonstige gerichtliche Auslagen

§ 27
Weitere Fälle der Kostenhaftung

§ 28
Erlöschen der Zahlungspflicht

Unterabschnitt 2
Notarkosten

§ 29
Kostenschuldner im Allgemeinen

§ 30
Haftung der Urkundsbeteiligten

§ 31
Besonderer Kostenschuldner

Unterabschnitt 3
Mehrere Kostenschuldner

§ 32
Mehrere Kostenschuldner

§ 33
Erstschuldner der Gerichtskosten

Abschnitt 6
Gebührenvorschriften

§ 34
Wertgebühren

Abschnitt 7
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 35
Grundsatz

§ 36
Allgemeiner Geschäftswert

§ 37
Früchte, Nutzungen, Zinsen, Vertragsstrafen, sonstige Nebengegenstände und Kosten

§ 38
Belastung mit Verbindlichkeiten

§ 39
Auskunftspflichten

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 40
Erbschein, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvol lstreckerzeugnis

§ 41
Zeugnisse zum Nachweis der Auseinandersetzung eines Nachlasses oder Gesamtguts

§ 42
Wohnungs- und Teileigentum

§ 43
Erbbaurechts beste l l u ng

§ 44
Mithaft

§ 45
Rangverhältnisse und Vormerkungen

Unterabschnitt 3
Bewertungsvorschriften

§ 46
Sache

§ 47
Sache bei Kauf

§ 48
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

§ 49
Grundstücksgleiche Rechte

§ 50
Bestimmte schuldrechtliche Verpflichtungen

§ 51
Erwerbs- und Veräußerungsrechte, Verfügungsbeschränkungen

§ 52
Nutzungs- und Leistungsrechte

§ 53
Grundpfandrechte und sonstige Sicherheiten

§ 54
Bestimmte Gesellschaftsanteile

Kapitel 2
Gerichtskosten

Abschnitt 1
Gebührenvorschriften

§ 55
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 56
Teile des Verfahrensgegenstands

§ 57
Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung

§ 58
Eintragungen in das Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 59
Zeitpunkt der Wertberechnung

§ 60
Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung oder

§ 61
Rechtsmittelverfahren

§ 62
Einstweilige Anordnung

Unterabschnitt 2
Besondere Geschäftswertvorschriften

§ 63
Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

§ 64
Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung

§ 65
Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern

§ 66
Bestimmte Teilungssachen

§ 67
Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereins- und Stiftungssachen

§ 68
Verhandlung über Dispache

§ 69
Eintragungen im Grundbuch, Schiffs- oder Schiffsbauregister

§ 70
Gemeinschaften zur gesamten Hand

§ 71
Nachträgliche Erteilung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs

§ 72
Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer

§ 73
Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

§ 74
Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz

§ 75
Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

§ 76
Bestimmte Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht

Unterabschnitt 3
Wertfestsetzung

§ 77
Angabe des Werts

§ 78
Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde

§ 79
Festsetzung des Geschäftswerts

§ 80
Schätzung des Geschäftswerts

Abschnitt 3
Erinnerung und Beschwerde

§ 81
Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde

§ 82
Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

§ 83
Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts

§ 84
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 3
Notarkosten

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 85
Notarielle Verfahren

§ 86
Beurkundungsgegenstand

§ 87
Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle

Abschnitt 2
Kostenerhebung

§ 88
Verzinsung des Kostenanspruchs

§ 89
Beitreibung der Kosten und Zinsen

§ 90
Zurückzahlung, Schadensersatz

Abschnitt 3
Gebührenvorschriften

§ 91
Gebührenermäßigung

§ 92
Rahmengebühren

§ 93
Einmalige Erhebung der Gebühren

§ 94
Verschiedene Gebührensätze

Abschnitt 4
Wertvorschriften

Unterabschnitt 1
Allgemeine Wertvorschriften

§ 95
Mitwirkung der Beteiligten

§ 96
Zeitpunkt der Wertberechnung

Unterabschnitt 2
Beurkundung

§ 97
Verträge und Erklärungen

§ 98
Vollmachten und Zustimmungen

§ 99
Miet-, Pacht- und Dienstverträge

§ 100
Güterrechtliche Angelegenheiten

§ 101
Annahme als Kind

§ 102
Erbrechtliche Angelegenheiten

§ 103
Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht

§ 104
Rechtswahl

§ 105
Anmeldung zu bestimmten Registern

§ 106
Höchstwert für Anmeldungen zu bestimmten Registern

§ 107
Gesellschaftsrechtliche Verträge, Satzungen und Pläne

§ 108
Beschlüsse von Organen

§ 109
Derselbe Beurkundungsgegenstand

§ 110
Verschiedene Beurkundungsgegenstände

§ 111
Besondere Beurkundungsgegenstände

Unterabschnitt 3
Vollzugs- und Betreuungstätigkeiten

§ 112
Vollzug des Geschäfts

§ 113
Betreuungstätigkeiten

Unterabschnitt 4
Sonstige notarielle Geschäfte

§ 114
Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung

§ 115
Vermögensverzeichnis, Siegelung

§ 116
Freiwillige Versteigerung von Grundstücken

§ 117
Versteigerung von beweglichen Sachen und von Rechten

§ 118
Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

§ 119
Entwurf

§ 120
Beratung bei einer Haupt- oder Gesellschafterversammlung

§ 121
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen

§ 122
Rangbescheinigung

§ 123
Gründungsprüfung

§ 124
Verwahrung

Abschnitt 5
Gebührenvereinbarung

§ 125
Verbot der Gebührenvereinbarung

§ 126
Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Abschnitt 6
Gerichtliches Verfahren in Notarkostensachen

§ 127
Antrag auf gerichtliche Entscheidung

§ 128
Verfahren

§ 129
Beschwerde und Rechtsbeschwerde

§ 130
Gemeinsame Vorschriften

§ 131
Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Kapitel 4
Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 132
Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 133
Bekanntmachung von Neufassungen

§ 134
Übergangsvorschrift

§ 135
Sonderregelung für Baden-Württemberg

§ 136
Übergangsvorschrift zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis


 
 
 


Drucksache 606/12

... Die Bundesanstalt kann bei der Beurteilung der Angemessenheit der Finanzmittel anordnen, dass eine zentrale Gegenpartei Anforderungen an das Eigenkapital und die sonstigen Finanzmittel einhalten muss, die über die Anforderungen der Artikel 16 und 43 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Siebenter Abschnitt

§ 53e
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 53f
Aufsichtskollegien

§ 53g
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien

§ 53h
Liquidität

§ 53i
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 53j
Anzeigen; Verordnungsermächtigung

§ 53k
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen

§ 53l
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln

§ 53m
Inhalt des Zulassungsantrags

§ 53n
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei

§ 64q
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 2
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister.

Abschnitt 3b
OTC-Derivate und Transaktionsregister

§ 18
Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister

§ 19
Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien

§ 20
Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 48
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 50a
Bekanntmachung von Maßnahmen

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 123g
Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 102b
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

§ 1
Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien

§ 2
Unanfechtbarkeit; Nachteilsausgleich

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 53e

Zu § 53f

Zu § 53g

Zu § 53h

Zu § 53i

Zu § 53j

Zu § 53k

Zu § 53l

Zu § 53m

Zu § 53n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2308: Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz)

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 94/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat verweist weiterhin darauf, dass in Deutschland die Sicherheit der erworbenen Rentenanwartschaften durch die nach deutschem Recht bestehende Subsidiärhaftung der Arbeitgeber und die gesetzlich geregelte Insolvenzsicherung angemessen gewährleistet ist. Zudem brauchen Unternehmen finanzielle Mittel vor allem für Investitionen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und damit auch Arbeitsplätze sichern zu können. Eine Vorgabe, mehr Eigenkapital zur Sicherung der betrieblichen Altersversorgung zurückzulegen, hätte dementsprechend negative Folgen für die Investitionsbereitschaft der Betriebe bzw. deren Bereitschaft, betriebliche Altersversorgung im bisherigen Umfang anzubieten.



Drucksache 606/1/12

... Die in § 2 Absatz 9c KWG genannten Bestimmungen gelten überwiegend für Institute als rechtliche Einheit und sind nicht geschäftsspezifisch ausgestaltet. § 2 Absatz 9d KWG, der § 2 Absatz 9c KWG auf bestimmte Geschäfte für anwendbar erklärt, trägt dem nicht hinreichend Rechnung. Für den Fall, dass eine zentrale Gegenpartei weitere - erlaubnispflichtige - Geschäfte betreibt, ist nicht klar geregelt, wann Bilanzpositionen (Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie Risikoaktiva), operationelle und sonstige Risiken gegebenenfalls auf die einzelnen Geschäfte aufzuteilen sind. Insoweit ist fraglich, ob das in § 2 Absatz 9d KWG enthaltene Tatbestandsmerkmal "Geschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12" hinreichend bestimmt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 9d KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 64q KWG

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3 Absatz 5 Satz 3 Nummer 2 BörsG

4. Zu Artikel 7 Artikel 102b § 2 Absatz 2 EGInsO

7. Zu Artikel 7 Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung


 
 
 


Drucksache 546/2/12

... 17. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass nach bisherigem Verhandlungsstand die geplanten CRD IV-Regelungen zahlreiche auf nationaler Ebene ausfüllungsfähige und -bedürftige Wahlrechte beinhalten werden. Die Vorschläge der Kommission sehen hingegen diesbezüglich weitreichende Ermessens- und Entscheidungsspielräume der EZB vor. Diese umfassen einen Großteil bankwirtschaftlich sowie unter Wettbewerbsgesichtspunkten essentieller Bereiche, wie z.B. Festlegung von Eigenkapitalpuffern, Liquiditätsvorschriften etc. (vgl. Erwägungsgründe 17 ff. i.V.m. Artikel 4 Absatz 1). In Anbetracht dieser der EZB übertragenen weitreichenden Entscheidungsbefugnisse ist nicht erkennbar, inwieweit nationale Aufsichtsbehörden künftig in der Lage sein werden, die in der CRD IV-Verordnung bzw. -Richtlinie festgelegten Wahlrechte vor dem Hintergrund der Heterogenität der Bankenlandschaft (d.h. Kreditinstitute unterschiedlicher Größe und Komplexität, Förderbanken, Spezialbanken etc.) überhaupt ausüben zu können. In Folge der durch die Übertragung von Aufsichtsbefugnissen auf die EZB entstehenden Möglichkeit, die Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden de facto leerlaufen zu lassen, wird der Grundsatz der Subsidiarität verletzt.



Drucksache 547/12 (Beschluss)

... 2. Er bekräftigt die in seiner Stellungnahme zur BR-Drucksache 733/11 geäußerte kritische Haltung zu den umfassenden Ermächtigungen für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Dies gilt sowohl für die in anderen Rechtsakten enthaltenen zahlreichen Ermächtigungsgrundlagen als auch für die in der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 enthaltenen Ermächtigungen. Letztere hat die EBA genutzt, um ohne vorherige Beteiligung von Rat und Parlament über Stresstests Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute festzusetzen. Derart weitgehende Rechtsetzungsbefugnisse sollten in Anlehnung an die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts den demokratisch legitimierten Gremien vorbehalten bleiben.



Drucksache 684/12

... Die Abgrenzung zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalkonten hat sich in der Praxis als sehr schwierig und streitanfällig herausgestellt, weil insbesondere auch die bilanzielle Darstellung nicht immer den Gesellschaftsverträgen entspricht. Die vorgesehene Änderung nimmt das Sonderbetriebsvermögen durch das Abstellen auf den Verlustanteil an der Mitunternehmerschaft - wie auch schon bisher das Kapital von Ergänzungsbilanzen- mit in den Umfang des zu berücksichtigenden Kapitalkontos auf. Positive Kapitalkonten des Sonderbetriebsvermögens (z.B. durch Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Kommanditgesellschaft) erhöhen daher das Kapitalkonto im Sinne des § 15a EStG und vergrößern damit das Verlustausgleichsvolumen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

5 Beispiel:

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Satz 9

Zu Buchstabe j

Satz 2

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Absatz 1b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 387/12

... Schließlich analysierte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Aufsichtsbehörden (mittlerweile Europäische Aufsichtsbehörden) nationale Sanktionsregelungen und stellte dabei Abweichungen und Schwachpunkte fest, die negative Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts, die Wirksamkeit der Finanzaufsicht und letztlich auf Wettbewerb, Stabilität und Integrität der Finanzmärkte und des Verbraucherschutzes haben könnten. Deshalb schlug die Kommission in ihrer Mitteilung "Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor"2 vom 9. Dezember 2010 die Festlegung gemeinsamer EU-Mindeststandards für bestimmte Schlüsselthemen vor, um die nationalen Sanktionsregelungen besser aufeinander abzustimmen und zu stärken. Die Kommission hat solche gemeinsamen, an die Eigenheiten der einzelnen Branchen angepassten Vorschriften in all ihre aktuellen Vorschläge für sektorale EU-Vorschriften aufgenommen (Eigenkapitalrichtlinie IV, MiFID, Marktmissbrauch-Richtlinie, Transparenz-Richtlinie). Die Ausweitung dieser Arbeiten auf den OGAW-Rahmen ist in diesem Prozess ein natürlicher ergänzender Schritt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeines

1.2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

1.2.1. Konsultation interessierter Kreise

1.2.2. Folgenabschätzung

Eignung zur Verwahrstelle

Übertragung der Verwahrung

5 Haftung

5 Vergütung

5 Sanktionen

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Bestimmungen über die Pflichten der Verwahrstelle

2.2. Bestimmungen für die Übertragung

2.3. Bestimmungen über die Eignung als OGAW-Verwahrstelle

2.4. Haftungsbestimmungen

2.5. Rechtsmittel

2.6. Vergütung

2.7. Sanktionen und Maßnahmen

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 14a

Artikel 14b

Artikel 22

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 26a

Artikel 26b

Artikel 99

Artikel 99a

Artikel 99b

Artikel 99c

Artikel 99d

Artikel 99e

Artikel 104a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


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