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"Bundesarbeitsgemeinschaft"
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Es steht zu erwarten, dass die Neuregelung im Ergebnis zu deutlich mehr Gerechtigkeit bei der Kostenbelastung im Inkassobereich führen wird. Denn es ist davon auszugehen, dass derzeit die zwar in Verzug geratenen, jedoch grundsätzlich noch zahlungswilligen und - fähigen Schuldner zu einem ganz erheblichen Teil die Kosten mittragen, die eigentlich den Gläubigern durch zahlungsunwillige und -unfähige Schuldner entstehen würden. Das folgt daraus, dass teilweise auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vor allem aber Inkassodienstleister in Anbetracht der außerordentlich lukrativen Vergütung, die sie insbesondere bei der Geltendmachung einer Gebühr mit einem Gebührensatz von 1,3 beim erfolgreichen Einzug einer Forderung beim Schuldner generieren können, Gläubigern im Gegenzug für nicht realisierbare Forderungen - wenn überhaupt - weitaus geringere Beträge in Rechnung stellen, als sie im Erfolgsfall vom Schuldner verlangen. Zwar ist in vielen Fällen nicht genau bekannt, wie die Vereinbarungen zwischen Gläubigern und Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleistern insbesondere in Fällen des Masseninkassos im Einzelnen ausgestaltet sind, aber insoweit ist auffällig, dass unter anderem nach den Beobachtungen der Verbraucherzentralen die Inkassodienstleister in gerichtlichen Verfahren, in denen sie zur Vorlage von Verträgen aufgefordert werden, lieber von der Forderung abzusehen als die Verträge vorzulegen scheinen (vergleiche hierzu auch AG Esslingen, Urteil vom 18. Mai 2018 - 5 C 234/18, VuR 2018, S. 354 mit Anmerkung Jäckle). Jäckle führt dabei in seiner Anmerkung aus, dass beispielsweise die Deutsche Bahn den gesamten Mahn- und Inkassoprozess, der in den jährlich etwa 1,4 Millionen Fällen eingeleitet werde, in denen Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden seien, auf der Grundlage eines umfassenden Dienstleistungsvertragspakets durch ein Inkassounternehmen und (im gerichtlichen Mahnverfahren) von einer Rechtsanwaltsgesellschaft erledigen lasse, wobei das vereinbarte Entgelt pauschaliert sei (a. a. O., S. 356; die Praxis der zusätzlichen Einschaltung einer Rechtsanwaltsgesellschaft für das gerichtliche Mahnverfahren soll sich mittlerweile allerdings geändert haben). Weiterhin weist Bülte (NJW 2019, S. 1762) darauf hin, dass zwischen im Bereich des Masseninkassos tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern im Rahmen der Vereinbarung eines Erfolgshonorars häufig ein "Gebührenpool" gebildet werde, bei dem letztlich das Gebührenaufkommen allein von den zahlenden Schuldnern bestritten werde. Ein weiteres verbreitetes Vorgehen insbesondere bei Inkassodienstleistern soll sein, dass die Auftraggeber für erfolglose Einziehungen keine Gebühren zahlen, dafür jedoch bei erfolgreichen Einziehungen auf eigentlich ihnen zustehende Nebenforderungen wie Zinsen oder eigene Mahnkosten zugunsten des Inkassodienstleisters verzichten. Da Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister in Anbetracht des § 280 Absatz 1 Satz 1 BGB in Bezug auf die durch ihre Einschaltung entstandenen Kosten nur den ihrem Auftraggeber tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen dürfen, dürfen sie den Schuldnern eigentlich nur solche Beträge in Rechnung stellen, deren Ausgleich zwischen ihnen und dem Gläubiger auch wirklich vereinbart wurden; anderenfalls dürfte sich die Forderung auf Ersatz eines tatsächlich nicht entstandenen Schadens als Betrug darstellen. Wie diese Vorgaben im Fall einer vollständigen Pauschalierung der Vergütungsvereinbarung eingehalten werden, ist kaum erkennbar. Im Übrigen lassen sich schon durch Recherchen im Internet zahlreiche Fälle finden, in denen damit geworben wird, dass im Fall eines erfolglosen Einziehungsversuchs keine Kosten erhoben werden (vergleiche hierzu unter anderem die Beispiele bei Butenob, Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, 2018, S. 188 f.; instruktiv zu der gesamten Thematik auch Hartmann, ZRP 2020, S. 12). Allerdings kann eine rechtswidrige Geltendmachung möglicherweise relativ leicht dadurch umgangen werden, dass zwischen Gläubiger und Rechtsanwältin, Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister zwar eine Vergütungsvereinbarung auf der Basis des RVG getroffen wird, jedoch zusätzlich vereinbart wird, dass die Rechtsanwältin, der Rechtsanwalt oder der Inkassodienstleister im Fall eines erfolglosen Forderungseinzugs die geltend gemachte Kostenforderung an Erfüllungs statt annimmt. Diese Konstruktion dürfte in der Branche am weitesten verbreitet sein (vergleiche Hartmann, ZRP 2020, S. 14, der ihre Zulässigkeit dort in Frage stellt).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 13b Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern
§ 13c Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern
§ 13d Vergütung der Rentenberater
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
Artikel 3 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 288 Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Artikel 7 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 4 Vergütung
Artikel 9 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 753a Vollmachtsnachweis
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 11 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 12 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen
1. Vorangegangene Rechtsänderungen
2. Aktuelle Lage
II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich
1. Inkassokosten
a Geschäftsgebühr
aa Problem
bb Lösung
cc Rechtssystematik
dd Nicht berücksichtigte Alternativen
ee Zu erwartende Folgen
b Einigungsgebühr
c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern
d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister
a Identitätsdiebstähle
b Zahlungsvereinbarungen
3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen
4. Aufsicht über Inkassodienstleister
a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten
b Untersagungsverfügungen
c Information von Beschwerdeführern
d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen
e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen
f Zuständigkeit
5. Hinweispflichten
6. Vollmachtsnachweise
7. Systematik von RDG und RDGEG
8. Weitere Änderungen
III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte
1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
2. Patentanwältinnen und Patentanwälte
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen
bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde
cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
dd Gesamtaufwand
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
b Inkassodienstleister
aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren
bb Änderungen bei den Einigungsgebühren
cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
1. Anlass der Änderung
2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen
3. Die Neuregelung
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13b
Zu § 13c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu den Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 196/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
... IX sind 16 Einzelpositionen statistisch zu erfassen und gegenüber einer bundesweiten Stelle (der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation -
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 32 Absatz 5 Satz 1 SGB IX , Nummer 02 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 und 16, Absatz 2 Satz 3, 4 SGB IX
Zu Nummer 01
Zu Nummer 02
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 60 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX , Artikel 4a - neu - § 118 GWB
‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 61 Überschrift, Absatz 1a - neu - SGB IX , Nummer 2b - neu - § 63 Absatz 3 Satz 1 SGB IX
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX
5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 4 - neu - SGB IX
6. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 94 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX
7. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 120 Absatz 3a - neu - SGB IX
8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 142 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX
9. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 221 Absatz 2a - neu - SGB IX , Artikel 12 Absatz 1a - neu - Inkrafttreten
10. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 27a Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB XII
11. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 37 Absatz 2 SGB XII
12. Zu Artikel 3 Nummer 4b - neu - § 41 Absatz 1 SGB XII
13. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 42a Absatz 5 Satz 4 SGB XII
14. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 45 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 - neu - SGB XII
15. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 46b Absatz 3 Satz 1, 4, 5 - neu - SGB XII
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
16. Zu Artikel 3 Nummer 8a - neu - § 133c - neu - SGB XII
§ 133c Übergangsregelung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
17. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 90 Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB VIII
18. Zu Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 12 Inkrafttreten
Drucksache 575/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... Das Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA) hat im Jahr 2017 die für Deutschland umfangreichsten Studienergebnisse im Bereich Adoption vorgelegt (umfassende wissenschaftliche Untersuchungen, Expertisen, Fachgespräche). Diese Ergebnisse sind in einem partizipativen Prozess mit Fachkräften aus der Praxis, Adoptionsbewerbern, Adoptivfamilien und Wissenschaft entstanden. Auch wurden die Forderungen der Länder, wie sie in das Positionspapier der BAG Landesjugendämter von 2017 eingeflossen sind (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter "Weiterentwicklung des Adoptionsrechts - Positionspapier" (Positionspapier der BAG Landesjugendämter)) in die Reformüberlegungen einbezogen. Aus diesen Vorarbeiten zum Reformvorhaben haben sich Handlungsbedarfe für folgende Bereiche ergeben:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
§ 1 Adoptionsvermittlung
§ 2 Adoptionsvermittlungsstellen
§ 2a Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot.
§ 2b Unbegleitete Auslandsadoption
§ 2c Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung
§ 2d Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren
§ 4a Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle
§ 7 Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung
§ 7a Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland
§ 7b Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
§ 7c Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
§ 7d Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber
§ 7e Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber
§ 8a Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption
§ 8b Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption
§ 9 Anspruch auf Adoptionsbegleitung
§ 9a Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption
§ 9b Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben
§ 16 Bericht
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 189 Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle
§ 196a Zurückweisung des Antrags
Artikel 3 Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
§ 4 Unbegleitete Auslandsadoptionen
§ 7 Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption
§ 8 Bericht
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 4 Folgeänderungen
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Zu Abschnitt E.1 - Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.1.1 Verpflichtende Begleitung bei Auslandsadoptionen
E.1.2 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes
E.1.3 Begleitete Einsicht in den Herkunftsnachweis bei einem vertraulich geborenen Kind
E.1.4 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen
E.1.5 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens
E.1.6 Sonstiges
Zu Abschnitt E.2 - Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Abschnitt E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
E.3.1 - Erfüllungsaufwand für den Bund durch Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens
E.3.2 - Erfüllungsaufwand für die Länder
E.3.2.1 Kooperationsgebot
E.3.2.3 Ausstellen einer Bescheinigung über die Vermittlung
E.3.2.4 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes
E.3.2.5 Begleitung eines vertraulich geborenen Kindes bei der Einsicht in den Herkunftsnachweis
E.3.2.6 Hinweis auf das Akteneinsichtsrecht
E.3.2.7 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen
E.3.2.8 Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung; Lotsenfunktion
E.3.2.9 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens
E.3.2.10 Sonstiges
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe h
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu § 2b
Zu § 2c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 2d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 13
Zu § 7a
Zu § 7b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7d
Zu § 7e
Zu Nummer 14
Zu § 8a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 16
Zu § 9a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4974, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption, Adoptionshilfe-Gesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 577/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
... Die Norm eröffnet Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners (Stiefkindadoption) durch eine Generalverweisung. Die Vorschriften des Untertitels 1, die sich auf die Annahme eines Kindes des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten beziehen, gelten danach für zwei Personen, die in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben, entsprechend. Damit wird diesen Paaren gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 die Adoption eines Kindes des einen Partners in der Weise ermöglicht, dass die Verwandtschaftsbeziehung zum bisherigen Elternteil nicht erlischt. Auch gleichgeschlechtliche Paare können nicht nur in einer "lebenspartnerschaftsähnlichen", sondern auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und werden von der Neuregelung erfasst. Das Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt eröffnet die Möglichkeit der Annahme eines Kindes. Die weiteren Voraussetzungen für eine Annahme bleiben daneben bestehen. So ist gemäß § 1741 Absatz 1 BGB insbesondere zu prüfen, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. So werden beispielsweise Fälle nicht zu einer Annahme führen, in denen das Kind aus kindeswohlfremden Motiven angenommen werden soll. Gerade bei der Stiefkindadoption ist besonders zu prüfen, ob das Kind zum Beispiel nur dem Partner zuliebe angenommen werden soll (vergleiche insoweit Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. März 2019, Rn. 73 und Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 7. Fassung 2014, Nummer 7.1.3). Bei der Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen muss insbesondere ausgeschlossen sein, dass die Adoption nur der Verbesserung des Aufenthaltsstatus eines Beteiligten oder seiner Angehörigen dienen soll. Der Schutz vor allem des abgebenden Elternteils ist sichergestellt, weil jede Einwilligungserklärung gemäß § 1750 Absatz 1 Satz 2 BGB notariell zu beurkunden ist. Damit wird jedenfalls ein Schutz vor übereilten Entscheidungen bei der Stiefkindadoption gewährleistet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1766a Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5 Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Rechtliche Ausgangssituation
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Drucksache 311/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates - Teilhabeverfahrensbericht nach Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 41)
... Soweit die Länder von der Bundesregierung eine gemeinsame Erarbeitung von Lösungsvorschlägen mit allen Akteuren fordern, um den Trägern der Eingliederungshilfe, der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge eine rechtssichere Identifizierung der zu meldenden Daten und ihre praktikable Erfassung für einen aussagekräftigen Bericht zu ermöglichen, stellt die Bundesregierung fest, dass diesem Anliegen bereits Rechnung getragen wird. Die hierfür aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags zuständige Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) arbeitet seit Anfang 2017 sowohl in bilateralen Abstimmungsgesprächen als auch in gemeinsamen Runden der von den Trägerbereichen benannten fachlichen Ansprechpartner an technischen Lösungen und deren praktischen Umsetzung.
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Teilhabeverfahrensbericht nach Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 41) vom 14. Dezember 2018 (BR-Drs. 570/18 Beschluss)
Drucksache 196/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
... IX sind 16 Einzelpositionen statistisch zu erfassen und gegenüber einer bundesweiten Stelle (der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation -
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 32 Absatz 5 Satz 1 SGB IX , Nummer 02 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 und 16, Absatz 2 Satz 3, 4 SGB IX
Zu Nummer 01
Zu Nummer 02
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 60 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX , Artikel 4a - neu - § 118 GWB
‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 61 Überschrift, Absatz 1a - neu - SGB IX , Nummer 2b - neu - § 63 Absatz 3 Satz 1 SGB IX
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX
5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 4 - neu - SGB IX
6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 94 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX
7. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 120 Absatz 3a - neu - SGB IX
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 136 Absatz 2 Nummer 2, 3 SGB IX
9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 142 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX
10. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 221 Absatz 2a - neu - SGB IX , Artikel 12 Absatz 1a - neu - Inkrafttreten
11. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 27a Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB XII
12. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 37 Absatz 2 SGB XII
13. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 41 Absatz 1 SGB XII
14. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 42a Absatz 5 Satz 4 SGB XII
15. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 45 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 - neu - SGB XII
16. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 46b Absatz 3 Satz 1, 4, 5 - neu - SGB XII
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
17. Zu Artikel 3 Nummer 8a - neu - § 133c - neu - SGB XII
§ 133c Übergangsregelung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b § 90 Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB VIII
19. Zu Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 12 Inkrafttreten
Drucksache 557/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... "(1a) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen erlässt unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a (Pflegeberatungs-Richtlinien). An den Pflegeberatungs-Richtlinien sind die Länder, der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege sowie die Verbände der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene zu beteiligen. Den Verbänden der Pflegeberufe auf Bundesebene, unabhängigen Sachverständigen sowie den maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie ihren Angehörigen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus ergänzt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der Länder bis zum 31. Juli 2020 die Pflegeberatungs-Richtlinien um Regelungen für eine einheitliche Struktur eines elektronischen Versorgungsplans nach § 7a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und für dessen elektronischen Austausch sowohl mit der Pflegekasse als auch mit den beteiligten Ärzten und Ärztinnen und Pflegeeinrichtungen sowie mit den Beratungsstellen der Kommunen. Die Pflegeberatungs-Richtlinien sind für die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der Pflegekassen, der Beratungsstellen nach § 7b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie der Pflegestützpunkte nach § 7c unmittelbar verbindlich."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20k Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz
§ 31b Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel
§ 31c Beleihung mit der Aufgabe der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel; Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene
§ 33a Digitale Gesundheitsanwendungen
§ 68a Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen
§ 68b Förderung von Versorgungsinnovationen
§ 75b Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 86 Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form
§ 134 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung
§ 139e Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung
§ 263a Anlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen
§ 291h Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur
§ 303a Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung
§ 303b Datenzusammenführung und -übermittlung
§ 303c Vertrauensstelle
§ 303d Forschungsdatenzentrum
§ 303e Datenverarbeitung
§ 303f Gebührenregelung; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
§ 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
Artikel 5 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 6 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6a Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... (3) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, den Verband der privaten Krankenversicherung e.V. sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene bei der Erarbeitung oder bei einer Änderung des Beschlusses zu beteiligen. Ihnen ist innerhalb einer angemessenen Frist vor der Beschlussfassung und unter Übermittlung der hierfür erforderlichen Informationen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahmen sind in die Entscheidung über den Inhalt der Richtlinien einzubeziehen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20i Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.
§ 20j Präexpositionsprophylaxe
§ 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung.
§ 89 Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen
§ 89a Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen
§ 124 Zulassung
§ 125 Verträge
§ 125a Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung
§ 125b Bundesweit geltende Preise
§ 142 Sachverständigenrat.
§ 326 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 295 Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen.
Artikel 3 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Schiedsamtsverordnung
§ 2
§ 12a
§ 14
§ 17
Artikel 7 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 121 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
Artikel 8 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 9 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 125 (weggefallen).
§ 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten
Artikel 11 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 12 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 12a Änderung des Apothekengesetzes
§ 20a
§ 20b
Artikel 13 Änderung des Transfusionsgesetzes
§ 35 Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 14a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 14b Änderung des Infektionssehutzgesetzes
Artikel 15 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 15b Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 16 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 120/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
... Nach den Ergebnissen der vierten bundesweiten Umfrage zur Unterstützten Beschäftigung der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung für das Jahr 2015 waren 4,6 Prozent der Teilnehmenden unter 18 Jahre, 57,1 Prozent der Teilnehmenden 18-24 Jahre alt und 32,4 Prozent waren 25-40 Jahre alt. Es steht zu vermuten, dass viele der Teilnehmenden vor der Maßnahme nicht über einen längeren Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, sodass die über 25-Jährigen unter den Teilnehmenden oft kein Übergangsgeld, sondern Ausbildungsgeld erhalten dürften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen
2. Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge
3. Änderung des SozSichEUG:
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 123 Ausbildungsgeld bei Berufsausbildung und Unterstützter Beschäftigung
§ 124 Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und bei Grundausbildung
§ 125 Ausbildungsgeld bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches
§ 128 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung
§ 445a Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Artikel 2 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2020
Artikel 3 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2021
Artikel 4 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung:
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu § 123
Zu § 124
Zu § 125
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4738, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
III. Ergebnis
Drucksache 495/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... 1 Ansprache von Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte am 1. Juli 1993, Gustav-Heinemann-Haus in Bonn, https://www.imew.de/de/barrierefreie\-volltexte/volltexte/es\-ist\-normal\-verschieden\-zu\-sein/ .
Anlage Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein
Drucksache 495/18
Antrag der Länder Bremen, Berlin
Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... 1. Ansprache von Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte am 1. Juli 1993, Gustav-Heinemann-Haus in Bonn, https://www.imew.de/de/barrierefreie-volltexte/volltexte/es\-ist\-normal\-verschieden\-zu\-sein/.
Drucksache 720/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
... Die Bundesregierung wird gebeten, einen Beirat zur Begleitung der Evaluation einzurichten, dem Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Länder, der Wissenschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angehören.
Drucksache 490/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Im G-BA sowie in weiteren Gremien der GKV, auf der Landesebene in Landes-, Zulassungs- und Berufungsausschüssen sowie im gemeinsamen Landesgremium sind Patientinnen und Patienten durch ihre maßgeblichen Interessenvertretungen vertreten. Um ihr Mitberatungsrecht wahrzunehmen, benennen die vier nach der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannten (Dach-) Organisationen (Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) einvernehmlich sachkundige Personen, die ihren Sachverstand und ihre Kompetenz in die Beratung der Gremien einbringen. Dies erfordert eine aufwändige organisationsinterne Suche nach fachlich geeigneten Personen für eine Vielzahl an Beratungsthemen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 64d Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich
2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung
3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich
4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses
5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling
6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung
7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten
8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5a
Zu Absatz 5b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Weitere Kosten:
4 Evaluierung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Wirtschaft und Verwaltung
- Modellvorhaben Blankoverordnung
4 Wirtschaft
- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS
- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte
4 Verwaltung
Drucksache 541/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... Die Änderung stellt klar, dass sich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Veranstaltungen erstreckt, die Hilfeleistungsorganisationen in Ausführung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben im Rahmen ihrer Nachwuchsförderung durchführen. Dabei umfasst die Nachwuchsförderung auch jugendpflegerische Aktivitäten zur Gewinnung von Nachwuchskräften. Damit wird - die langjährige Praxis entsprechend dem Rundschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) vom 21. Mai 1991 aufgreifend - gesetzlich klargestellt, dass neben reinen Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen auch Aktivitäten versichert sind, die zum Zwecke der Körperschulung und des Sports sowie zur Pflege des Gemeinschaftslebens (wie Wanderungen, Jugendtreffen im In- und Ausland, Zeltlager, Musikumzüge etc.) gemäß den satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation veranstaltet werden. Es handelt sich hierbei auch um solche Freizeitaktivitäten, die den spezifischen Belangen und Interessen der Kinder gerecht werden, soweit es sich um offizielle Veranstaltungen der Hilfeleistungsorganisationen handelt. Auch diese stärken die Identifikation mit den Hilfeleistungsunternehmen und sind daher eine wichtige Handlungsform, um Verantwortung zu übertragen und zu übernehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung
§ 95 Gemeinsame Grundsätze Technik
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§ 96 Kommunikationsserver
§ 97 Annahmestellen
§ 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 196a Elektronische Bescheinigungen
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung
§ 6 Stellenbörse
Artikel 10 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 11 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 22a Testverfahren
Artikel 13 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes
1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS
2. Weitere Regelungsinhalte
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 95
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge
11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren
11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung
Drucksache 67/13
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen im Bereich der Begutachtung und Qualitätssicherung der Sozialen Pflegeversicherung (Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung - PfleBeteiligungsV )
... 3. die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Für die Wirtschaft
E.3 Für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Voraussetzungen für die Anerkennung maßgeblicher Organisationen auf Bundesebene
§ 2 Anerkannte Organisationen
§ 3 Anerkennung weiterer Organisationen
§ 4 Entzug der Anerkennung
§ 5 Verfahren der Beteiligung
§ 6 Übergangsvorschrift
§ 7 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und wesentliche Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Wirtschaft
Für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung, Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2424: Entwurf einer Verordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Drucksache 598/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG )
... Das Bundesministerium für Gesundheit hat den beteiligten Akteuren im Vorfeld der Erstellung dieses Berichts Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Davon Gebrauch gemacht haben: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen, Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, Bundesverband der Arzneimittel-Importeure, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Gemeinsamer Bundesausschuss, GKVSpitzenverband, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Pro Generika, Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands, Verband der Privaten Krankenversicherung, Verband Forschender Arzneimittelhersteller. Im Folgenden werden die wesentlichen in den eingegangenen Stellungnahmen vertretenen Positionen zusammengefasst wiedergegeben.
I. Berichtsauftrag
II. Inhalt und Ziel der gesetzlichen Regelung
III. Stand der Umsetzung und bisherige Erfahrungen
a Nutzenbewertung
b Preisbildung und Erstattung
c Bisherige Erfahrungen und Weiterentwicklung
IV. Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Akteure bei der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
V. Fazit
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (138) Eine Reihe von Wirtschafts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebern und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen hat ebenfalls zur Entstehung des Dokuments beigetragen. Dazu gehören die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, die Nationale Armutskonferenz und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Zudem wurde den Spitzenverbänden (DBB, DGB und GA) Anfang Januar Gelegenheit geboten, mit der Bundesregierung über das NRP zu sprechen.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 460/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
... XII) im sogenannten Arbeitgebermodell sicherstellen, die Möglichkeit der Assistenzpflege bei stationärer Krankenhausbehandlung verankert. Die Assistenz von pflegebedürftigen Personen umfasst die speziell wegen einer Behinderung notwendige und auf diese ausgerichtete besondere pflegerische und persönliche Betreuung/Hilfe/Assistenz. Die Praxis hat gezeigt, dass die besondere pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen, auch während eines Aufenthalts in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht ausreichend sichergestellt ist. Dies ist auch das Ergebnis eines Expertengesprächs des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages mit der Bundesärztekammer, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Heilbäderverband. Eine Ausweitung der Assistenzpflege auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen - über die Reichweite des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 hinaus - ist daher geboten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
a Bund, Länder und Gemeinden
b Gesetzliche Krankenversicherung
c Soziale Pflegeversicherung
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Soziale Pflegeversicherung
3. Öffentliche Haushalte
V. Sonstige Kosten
VI. Nachhaltigkeit
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VIII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2214: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Drucksache 537/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
... ", die sich wiederum bei ihren Untersuchungen auf eine Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter ("Dresdner Erklärung" in: Der Amtsvormund 2000, S. 437) gestützt hat. Sind den Mitarbeitern weitere Aufgaben übertragen, ist die Anzahl der zu übernehmenden Vormundschaften oder Pflegschaften entsprechend zu reduzieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation
II. Ziel der Änderungsvorschläge
III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Kosten; Preiswirkungen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1148: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Drucksache 314/08
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung
... ) zu. Die für den Fall der Nichterfüllung drohende Anklage oder Verurteilung motiviert namentlich bislang nicht vorbelastete Täter in besonderem Maße zu einer Teilnahme an entsprechenden Programmen. Allerdings steht der Zuweisung regelmäßig die in § 153a Absatz 1 Satz 3 StPO zur Erfüllung von Weisungen vorgesehene Sechsmonatsfrist entgegen. Denn dieser für die Durchführung eines Täterprogramms zur Verfügung stehende Zeitrahmen lässt sich nicht mit den bundesweiten Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt ("
Drucksache 210/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... "(7) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren gemeinsam und einheitlich Grundsätze ordnungsgemäßer Pflegebuchführung für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 7a Pflegeberatung
§ 10 Pflegebericht der Bundesregierung
§ 30 Dynamisierung
§ 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit
§ 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
§ 82b Ehrenamtliche Unterstützung
§ 87b Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
§ 92 Landespflegeausschüsse
§ 92c Pflegestützpunkte
§ 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
§ 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
§ 113b Schiedsstelle Qualitätssicherung
§ 114 Qualitätsprüfungen
§ 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 119b Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
§ 13a Übertragungswert
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 entfallen
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
§ 4a Staatliche Prüfung bei Ausbildungen nach § 4 Abs. 7
§ 18a Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
§ 4a
Artikel 16a Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 314/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung
... Allerdings steht der Zuweisung regelmäßig die in § 153a Abs. 1 Satz 3 StPO zur Erfüllung von Weisungen vorgesehene Sechsmonatsfrist entgegen. Denn dieser für die Durchführung eines Täterprogramms zur Verfügung stehende Zeitrahmen lässt sich nicht mit den bundesweiten Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Auswirkungen
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 209/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
... 1. die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, und ihre Untergliederungen,
Gesetz
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)
§ 1 Fördervoraussetzungen
§ 2 Freiwillige
§ 3 Freiwilliges soziales Jahr
§ 4 Freiwilliges ökologisches Jahr
§ 5 Jugendfreiwilligendienste im Inland
§ 6 Jugendfreiwilligendienst im Ausland
§ 7 Kombinierter Jugendfreiwilligendienst
§ 8 Zeitliche Ausnahmen
§ 9 Förderung
§ 10 Träger
§ 11 Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis
§ 12 Datenschutz
§ 13 Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 14 Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen
§ 15 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
§ 3 Urlaub zur Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 543/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
... (6) Zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der in Absatz 5 genannten Qualitätsanforderungen vereinbaren die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation eine gemeinsame Empfehlung. Die gemeinsame Empfehlung kann auch Ausführungen zur Zusammenarbeit enthalten. § 13 Abs. 6 und 7 und § 16 gelten entsprechend."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
§ 38a Unterstützte Beschäftigung
Artikel 5 Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Artikel 6 Änderung der Werkstättenverordnung
Artikel 7 Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
C. Finanzieller Teil
D. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 522: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung
Drucksache 718/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... aa) Auf Bundesebene beschließen der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam und einheitlich Empfehlungen zum Aufbau und zur Arbeit der Pflegestützpunkte, insbesondere zum Finanzierungsrahmen und den Kooperationsgrundsätzen bis zum 31. August 2008.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a, b und d § 110 Abs. 2, 3 und Abs. 5 Satz 1 SGB XI Artikel 2 Weitere Änderungen des SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
25. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI
32. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI
33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG
34. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG
35. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - PflegeZG
36. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
37. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG
38. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 1a - neu - PflegeZG
39. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG
40. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
41. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V , Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 15
42. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3c SGB V
43. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 75 Abs. 6a - neu - SGBV
44. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V
45. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V
46. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V
47. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V
48. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]
49. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
50. Zu Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG entfällt bei Annahme von Ziffer 41
51. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG
52. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung
53. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs
Drucksache 598/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
... 1. die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen sind, und ihre Untergliederungen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)
§ 1 Fördervoraussetzungen
§ 2 Freiwillige
§ 3 Jugendfreiwilligendienst
§ 4 Jugendfreiwilligendienst im Ausland
§ 5 Kombinierter Jugendfreiwilligendienst
§ 6 Förderung
§ 7 Träger
§ 8 Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis
§ 9 Datenschutz
§ 10 Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 11 Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen
§ 12 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Regelungsinhalte
4 Gesetzgebungskompetenz
4 Kosten
Sonstige Kosten
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 9
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste
Drucksache 542/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... 5. Darüber hinaus halten die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf angestellten Berechnungen einer kritischen Prüfung nicht stand. Sie beruhen weitgehend auf Annahmen oder Schätzungen, die von den Ländern und Kommunen nicht geteilt werden können. Eines der Hauptprobleme besteht darin, dass es objektiv unmöglich ist, die Mehrkosten der Kommunen wegen des grundsätzlichen Wegfalls des Unterhaltsrückgriffs zu ermitteln. Da der Unterhaltsrückgriff weggefallen ist und Nachfragen der Sozialhilfeträger nach etwaigen Unterhaltspflichten nicht zulässig sind, ist es heute unmöglich, die aus dem Wegfall des Unterhaltsrückgriffs resultierenden Mehrkosten objektiv zu beziffern. Darüber hinaus entsprechen verschiedene Annahmen im Rechenwerk nicht den Realitäten. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales überzeugend dargelegt, dass die im Entwurf der Bundesregierung ermittelten Fallzahlen wegen der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung deutlich zu niedrig angesetzt sind.
Drucksache 718/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... (1) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren bis zum 31. März 2009 gemeinsam und einheitlich unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie unabhängiger Sachverständiger Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist. Die Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. In den Vereinbarungen nach Satz 1 sind insbesondere auch Anforderungen zu regeln
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Reformkonzept
1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
3. Leistungsdynamisierung
4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
6. Ausbau der Qualitätssicherung
7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte
8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
9. Abbau von Schnittstellenproblemen
10. Förderung der Wirtschaftlichkeit
11. Entbürokratisierung
12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
13. Finanzierung
14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 70
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 71
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 113b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 72
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 73
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Artikel 17
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Soziale Pflegeversicherung
2. Gesetzliche Krankenversicherung
3. Gesetzliche Rentenversicherung
4. Bundesagentur für Arbeit
5. Private Pflege-Pflichtversicherung
6. Länder und Gemeinden
7. Bund
8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:
b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:
c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:
2. Bürokratieaufwand der Verwaltung
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)
Drucksache 542/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... 5. Darüber hinaus halten die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf angestellten Berechnungen einer kritischen Prüfung nicht stand. Sie beruhen weitgehend auf Annahmen oder Schätzungen, die von den Ländern und Kommunen nicht geteilt werden können. Eines der Hauptprobleme besteht darin, dass es objektiv unmöglich ist, die Mehrkosten der Kommunen wegen des grundsätzlichen Wegfalls des Unterhaltsrückgriffs zu ermitteln. Da der Unterhaltsrückgriff weggefallen ist und Nachfragen der Sozialhilfeträger nach etwaigen Unterhaltspflichten nicht zulässig sind, ist es heute unmöglich, die aus dem Wegfall des Unterhaltsrückgriffs resultierenden Mehrkosten objektiv zu beziffern. Darüber hinaus entsprechen verschiedene Annahmen im Rechenwerk nicht den Realitäten. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales überzeugend dargelegt, dass die im Entwurf der Bundesregierung ermittelten Fallzahlen wegen der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung deutlich zu niedrig angesetzt sind.
Drucksache 718/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... aa) Auf Bundesebene beschließen der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam und einheitlich Empfehlungen zum Aufbau und zur Arbeit der Pflegestützpunkte, insbesondere zum Finanzierungsrahmen und den Kooperationsgrundsätzen bis zum 31. August 2008.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte
3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI
5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI
6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI
7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI
8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI
10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI
11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI
12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI
13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI
14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI
15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI
16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI
17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI
18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI
19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI
21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI
22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI
23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
25. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI
26. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI
27. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI
28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI
29. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI
30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI
31. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI
32. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG
33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG
34. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
35. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V ,
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 15
36. Zu Artikel 6 Nr. 8b - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V
37. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V
38. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V
39. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V
40. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]
41. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG
43. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung
44. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... "(2a) Die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 vereinbaren im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach Absatz 2 Satz 1 sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigen Abständen nachgewiesen wird. Den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenverbänden sowie den Verbänden behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben."
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 97/06
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes(BtBG)
... Die Betreuungsbehörden in der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger haben dringenden Handlungsbedarf gesehen und das Bundesjustizministerium aufgefordert, eine Initiative zur einer einheitlichen Klarstellung der Befugnisse der Betreuungsbehörden zu ergreifen. Diese ist bisher unterblieben. Eine bundeseinheitliche Regelung erscheint angesichts des auch von anderen Ländern gesehenen Handlungsbedarfes geboten.
Drucksache 97/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)
... Die Betreuungsbehörden in der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger haben dringenden Handlungsbedarf gesehen und das Bundesministerium der Justiz aufgefordert, eine Initiative zu einer einheitlichen Klarstellung der Befugnisse der Betreuungsbehörden zu ergreifen. Diese ist bisher unterblieben. Eine bundeseinheitliche Regelung erscheint angesichts des von mehreren Ländern gesehenen Handlungsbedarfs geboten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)
Artikel 1 Änderung des Betreuungsbehördengesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 550/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetz es und anderer Gesetze
... XII. Insbesondere spricht die derzeitige Anrechnungspraxis verschiedener Sozialhilfeträger, die dazu führt, dass manche Zuhause lebende Ehepartner auf das Sozialhilfeniveau zurückfallen, für die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns. Dies wird auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) betont. Rechtsaufsichtlich kann das Verhalten der Sozialhilfeträger nicht beanstandet werden, da der Gesetzeswortlaut für sie spricht und die Rechtslage zumindest höchst unklar ist.
A. Problem und Ziel
I. EU-Freizügigkeits-Richtlinie
II. Heranziehung zu den Kosten der Sozialhilfe bei Dauerpflegeheimfällen
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II)
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern(FreizügG/EU)
Artikel 3 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Artikel 4
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 SGB II
Zu den einzelnen Nummern im neuen Satz 2:
a Zu Satz 2 Nr. 1
b Zu Satz 2 Nr. 2
c Zu Satz 2 Nr. 3
d Zu Satz 3
2. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 FreizügG/EU
a Zu Satz 2
b Zu Satz 3
3. Zu Artikel 3
a Zu Nr. 1
1 Zu Absatz 1
2 Zu Absatz 2
3 Zu Absatz 3
4 Zu Absatz 4
5 Zu Absätze 5 und 6
6 Zu Absatz 7
7 Zu Absatz 8
b Zu Nr. 2:
4. Zu Artikel 4:
Drucksache 550/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetz es und anderer Gesetze
... XII. Insbesondere spricht die derzeitige Anrechnungspraxis verschiedener Sozialhilfeträger, die dazu führt, dass manche zu Hause lebenden (Ehe-) Partner auf das Sozialhilfeniveau zurückfallen, für die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns. Dies wird auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) betont. Rechtsaufsichtlich kann das Verhalten der Sozialhilfeträger nicht beanstandet werden, da der Gesetzeswortlaut für sie spricht und die Rechtslage zumindest höchst unklar ist. Zur Klarstellung und aus Gründen der Gleichbehandlung ist daher § 82 Abs. 4
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
Artikel 3 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Artikel 4
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1 Ergänzende Hilfe
2 Unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach mehr als einjähriger wirtschaftlicher Betätigung als Arbeitnehmer oder Selbständiger
3 Unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach weniger als einjähriger bzw. genau 12-monatiger wirtschaftlicher Betätigung als Arbeitnehmer oder Selbständiger
4 Einreise als Arbeitssuchender
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 SGB II
Zu den einzelnen Nummern im neuen Satz 2:
a Zu Satz 2 Nr. 1
b Zu Satz 2 Nr. 2
c Zu Satz 2 Nr. 3
Zu Satz 3
2. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 FreizügG/EU
a Zu Satz 2
b Zu Satz 3
3. Zu Artikel 3
a Zu Nummer 1
1 Zu Absatz 1
2 Zu Absatz 2
3 Zu Absatz 3
4 Zu Absatz 4
5 Zu Absatz 5
6 Zu Absatz 6
7 Zu Absätze 7 und 8
8 Zu Absatz 9
b Zu Nummer 2
1 Zu Satz 1:
2 Zu Satz 2:
3 Zu Satz 3:
c Zu Nummer 3
d Zu Nummer 4
4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
Drucksache 668/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Entschließungen des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Zudem ist der Einsatz des Vermittlungsgutscheins durch die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen und der Bundesagentur für Arbeit vereinbarten „Grundsätze zur Nutzung und Mitfinanzierung der Integrationsfachdienste" gesichert. Die Grundsätze regeln die Nutzung der Integrationsfachdienste durch arbeitslose und arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen bei den Arbeitsagenturen und auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern.
Zu Ziffer 1 Änderung der Vergütungsstruktur beim Vermittlungsgutschein
Zu Ziffer 2 Zusammenführung des Überbrückungsgelds und des Existenzgründungszuschusses zu einem Förderinstrument
Zu Ziffer 3 Ergänzung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss um Instrumente zur Kreditvergabe an Gründungswillige
Zu Ziffer 4 Darlehensvergabe durch Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zu Ziffer 5 Gleiche Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung nach SGB II und SGB III
Zu Ziffer 6 Vergütungsregelung für die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste
Zu Ziffer 7 Zusammenarbeit der Träger nach dem SGB II in Arbeitsgemeinschaften
Drucksache 550/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 816. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetz es und anderer Gesetze - Antrag des Freistaates Bayern -
... XII. Insbesondere spricht die derzeitige Anrechnungspraxis verschiedener Sozialhilfeträger, die dazu führt, dass manche zu Hause lebenden (Ehe-) Partner auf das Sozialhilfeniveau zurückfallen, für die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns. Dies wird auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) betont. Rechtsaufsichtlich kann das Verhalten der Sozialhilfeträger nicht beanstandet werden, da der Gesetzeswortlaut für sie spricht und die Rechtslage zumindest höchst unklar ist. Zur Klarstellung und aus Gründen der Gleichbehandlung ist daher § 82 Abs. 4
1. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II
2. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB XII
3. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 23 Abs. 4 Satz 2 und Absatz 5a - neu - SGB XII
4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 82 Abs. 4 SGB XII Nr. 3 - neu - § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 - neu - SGB XII und Artikel 4 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift - neu -
5. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 90 Abs. 2 Nr. 2a - neu - SGB XII
Drucksache 477/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Durchführung des § 72 des Bundessozialhilfegesetzes
... - ein Beraterkreis zur Begleitung des Berichtsverfahrens eingerichtet werde und die Länder um Mitarbeit gebeten würden. Dem Beraterkreis gehörten Vertreter mehrerer Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe
Drucksache 39/05
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung - AdVermiStAnKoV )
... Diese Vorschrift benennt in Absatz 1 diejenigen Unterlagen, die der Antrag auf Anerkennung einer Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft enthalten muss. Die eingereichten Unterlagen dienen der Beurteilung der Frage, ob eine nachhaltige und unabhängige Aufgabenwahrnehmung durch die Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft gesichert ist. Der Bewertung der eingereichten Unterlagen dienen auch die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter verabschiedeten Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
§ 1 Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle
§ 2 Zulassung als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle
§ 3 Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
§ 4 Bericht an die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
§ 5 Gebühren
§ 6 Erstattung von Auslagen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Abschnitt 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Abschnitt 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Drucksache 870/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen KOM (2004) 718 endg.; Ratsdok. 13852/04
... Vorzugswürdig wäre daher eine Regelung in Anlehnung an die Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM), nach der die Beteiligten vor Beginn der Mediation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des jeweiligen Mitgliedstaates eine schriftliche Vereinbarung über die Vertraulichkeit des Mediationsprozesses zu treffen haben. Eine solche Regelung würde Raum für eine individuelle, an die Bedürfnisse der Streitparteien angepasste Gestaltung lassen und dem Grundgedanken des außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens eher entsprechen.
Drucksache 870/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der
Mediation in Zivil- und Handelssachen
an die Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für
Drucksache 70/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
Drucksache 117/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz - 6. SGB IV-ÄndG)
Drucksache 139/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2018
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
Drucksache 174/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2016
Drucksache 260/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 281/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2017
Drucksache 314/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG )
Drucksache 410/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
Drucksache 410/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
Drucksache 428/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG )
Drucksache 428/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG )
Drucksache 438/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Drucksache 504/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
Drucksache 567/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)
Drucksache 640/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
Drucksache 720/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
Drucksache 747/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
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