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59 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bundesarbeitsgemeinschaft"


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Drucksache 196/20

... Es steht zu erwarten, dass die Neuregelung im Ergebnis zu deutlich mehr Gerechtigkeit bei der Kostenbelastung im Inkassobereich führen wird. Denn es ist davon auszugehen, dass derzeit die zwar in Verzug geratenen, jedoch grundsätzlich noch zahlungswilligen und - fähigen Schuldner zu einem ganz erheblichen Teil die Kosten mittragen, die eigentlich den Gläubigern durch zahlungsunwillige und -unfähige Schuldner entstehen würden. Das folgt daraus, dass teilweise auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vor allem aber Inkassodienstleister in Anbetracht der außerordentlich lukrativen Vergütung, die sie insbesondere bei der Geltendmachung einer Gebühr mit einem Gebührensatz von 1,3 beim erfolgreichen Einzug einer Forderung beim Schuldner generieren können, Gläubigern im Gegenzug für nicht realisierbare Forderungen - wenn überhaupt - weitaus geringere Beträge in Rechnung stellen, als sie im Erfolgsfall vom Schuldner verlangen. Zwar ist in vielen Fällen nicht genau bekannt, wie die Vereinbarungen zwischen Gläubigern und Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleistern insbesondere in Fällen des Masseninkassos im Einzelnen ausgestaltet sind, aber insoweit ist auffällig, dass unter anderem nach den Beobachtungen der Verbraucherzentralen die Inkassodienstleister in gerichtlichen Verfahren, in denen sie zur Vorlage von Verträgen aufgefordert werden, lieber von der Forderung abzusehen als die Verträge vorzulegen scheinen (vergleiche hierzu auch AG Esslingen, Urteil vom 18. Mai 2018 - 5 C 234/18, VuR 2018, S. 354 mit Anmerkung Jäckle). Jäckle führt dabei in seiner Anmerkung aus, dass beispielsweise die Deutsche Bahn den gesamten Mahn- und Inkassoprozess, der in den jährlich etwa 1,4 Millionen Fällen eingeleitet werde, in denen Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden seien, auf der Grundlage eines umfassenden Dienstleistungsvertragspakets durch ein Inkassounternehmen und (im gerichtlichen Mahnverfahren) von einer Rechtsanwaltsgesellschaft erledigen lasse, wobei das vereinbarte Entgelt pauschaliert sei (a. a. O., S. 356; die Praxis der zusätzlichen Einschaltung einer Rechtsanwaltsgesellschaft für das gerichtliche Mahnverfahren soll sich mittlerweile allerdings geändert haben). Weiterhin weist Bülte (NJW 2019, S. 1762) darauf hin, dass zwischen im Bereich des Masseninkassos tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern im Rahmen der Vereinbarung eines Erfolgshonorars häufig ein "Gebührenpool" gebildet werde, bei dem letztlich das Gebührenaufkommen allein von den zahlenden Schuldnern bestritten werde. Ein weiteres verbreitetes Vorgehen insbesondere bei Inkassodienstleistern soll sein, dass die Auftraggeber für erfolglose Einziehungen keine Gebühren zahlen, dafür jedoch bei erfolgreichen Einziehungen auf eigentlich ihnen zustehende Nebenforderungen wie Zinsen oder eigene Mahnkosten zugunsten des Inkassodienstleisters verzichten. Da Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister in Anbetracht des § 280 Absatz 1 Satz 1 BGB in Bezug auf die durch ihre Einschaltung entstandenen Kosten nur den ihrem Auftraggeber tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen dürfen, dürfen sie den Schuldnern eigentlich nur solche Beträge in Rechnung stellen, deren Ausgleich zwischen ihnen und dem Gläubiger auch wirklich vereinbart wurden; anderenfalls dürfte sich die Forderung auf Ersatz eines tatsächlich nicht entstandenen Schadens als Betrug darstellen. Wie diese Vorgaben im Fall einer vollständigen Pauschalierung der Vergütungsvereinbarung eingehalten werden, ist kaum erkennbar. Im Übrigen lassen sich schon durch Recherchen im Internet zahlreiche Fälle finden, in denen damit geworben wird, dass im Fall eines erfolglosen Einziehungsversuchs keine Kosten erhoben werden (vergleiche hierzu unter anderem die Beispiele bei Butenob, Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, 2018, S. 188 f.; instruktiv zu der gesamten Thematik auch Hartmann, ZRP 2020, S. 12). Allerdings kann eine rechtswidrige Geltendmachung möglicherweise relativ leicht dadurch umgangen werden, dass zwischen Gläubiger und Rechtsanwältin, Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister zwar eine Vergütungsvereinbarung auf der Basis des RVG getroffen wird, jedoch zusätzlich vereinbart wird, dass die Rechtsanwältin, der Rechtsanwalt oder der Inkassodienstleister im Fall eines erfolglosen Forderungseinzugs die geltend gemachte Kostenforderung an Erfüllungs statt annimmt. Diese Konstruktion dürfte in der Branche am weitesten verbreitet sein (vergleiche Hartmann, ZRP 2020, S. 14, der ihre Zulässigkeit dort in Frage stellt).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

§ 13a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 13b
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern

§ 13c
Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

§ 13d
Vergütung der Rentenberater

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 31b
Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 288
Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

Artikel 7
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4
Vergütung

Artikel 9
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 753a
Vollmachtsnachweis

Artikel 10
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 11
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 12
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen

1. Vorangegangene Rechtsänderungen

2. Aktuelle Lage

II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich

1. Inkassokosten

a Geschäftsgebühr

aa Problem

bb Lösung

cc Rechtssystematik

dd Nicht berücksichtigte Alternativen

ee Zu erwartende Folgen

b Einigungsgebühr

c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern

d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

a Identitätsdiebstähle

b Zahlungsvereinbarungen

3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen

4. Aufsicht über Inkassodienstleister

a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten

b Untersagungsverfügungen

c Information von Beschwerdeführern

d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen

e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen

f Zuständigkeit

5. Hinweispflichten

6. Vollmachtsnachweise

7. Systematik von RDG und RDGEG

8. Weitere Änderungen

III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte

1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

2. Patentanwältinnen und Patentanwälte

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen

bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde

cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

dd Gesamtaufwand

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

b Inkassodienstleister

aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren

bb Änderungen bei den Einigungsgebühren

cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

1. Anlass der Änderung

2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen

3. Die Neuregelung

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13b

Zu § 13c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 196/19 (Beschluss)

... IX sind 16 Einzelpositionen statistisch zu erfassen und gegenüber einer bundesweiten Stelle (der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 32 Absatz 5 Satz 1 SGB IX , Nummer 02 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 und 16, Absatz 2 Satz 3, 4 SGB IX

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 60 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX , Artikel 4a - neu - § 118 GWB

‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 61 Überschrift, Absatz 1a - neu - SGB IX , Nummer 2b - neu - § 63 Absatz 3 Satz 1 SGB IX

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 4 - neu - SGB IX

6. Zu Artikel 1 Nummer 3b - neu - § 94 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

7. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 120 Absatz 3a - neu - SGB IX

8. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 142 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 221 Absatz 2a - neu - SGB IX , Artikel 12 Absatz 1a - neu - Inkrafttreten

10. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 27a Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB XII

11. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 37 Absatz 2 SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 4b - neu - § 41 Absatz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 42a Absatz 5 Satz 4 SGB XII

14. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 45 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 - neu - SGB XII

15. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 46b Absatz 3 Satz 1, 4, 5 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

16. Zu Artikel 3 Nummer 8a - neu - § 133c - neu - SGB XII

§ 133c
Übergangsregelung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

17. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 90 Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB VIII

18. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 575/19

... Das Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA) hat im Jahr 2017 die für Deutschland umfangreichsten Studienergebnisse im Bereich Adoption vorgelegt (umfassende wissenschaftliche Untersuchungen, Expertisen, Fachgespräche). Diese Ergebnisse sind in einem partizipativen Prozess mit Fachkräften aus der Praxis, Adoptionsbewerbern, Adoptivfamilien und Wissenschaft entstanden. Auch wurden die Forderungen der Länder, wie sie in das Positionspapier der BAG Landesjugendämter von 2017 eingeflossen sind (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter "Weiterentwicklung des Adoptionsrechts - Positionspapier" (Positionspapier der BAG Landesjugendämter)) in die Reformüberlegungen einbezogen. Aus diesen Vorarbeiten zum Reformvorhaben haben sich Handlungsbedarfe für folgende Bereiche ergeben:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

§ 1
Adoptionsvermittlung

§ 2
Adoptionsvermittlungsstellen

§ 2a
Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot.

§ 2b
Unbegleitete Auslandsadoption

§ 2c
Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung

§ 2d
Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren

§ 4a
Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 7
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung

§ 7a
Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland

§ 7b
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7c
Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7d
Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber

§ 7e
Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber

§ 8a
Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption

§ 8b
Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption

§ 9
Anspruch auf Adoptionsbegleitung

§ 9a
Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption

§ 9b
Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben

§ 16
Bericht

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 189
Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 196a
Zurückweisung des Antrags

Artikel 3
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

§ 4
Unbegleitete Auslandsadoptionen

§ 7
Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption

§ 8
Bericht

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Folgeänderungen

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Zu Abschnitt E.1 - Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.1.1 Verpflichtende Begleitung bei Auslandsadoptionen

E.1.2 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.1.3 Begleitete Einsicht in den Herkunftsnachweis bei einem vertraulich geborenen Kind

E.1.4 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.1.5 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.1.6 Sonstiges

Zu Abschnitt E.2 - Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Abschnitt E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

E.3.1 - Erfüllungsaufwand für den Bund durch Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2 - Erfüllungsaufwand für die Länder

E.3.2.1 Kooperationsgebot

E.3.2.3 Ausstellen einer Bescheinigung über die Vermittlung

E.3.2.4 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.3.2.5 Begleitung eines vertraulich geborenen Kindes bei der Einsicht in den Herkunftsnachweis

E.3.2.6 Hinweis auf das Akteneinsichtsrecht

E.3.2.7 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.3.2.8 Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung; Lotsenfunktion

E.3.2.9 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2.10 Sonstiges

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu § 2b

Zu § 2c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7d

Zu § 7e

Zu Nummer 14

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu § 9a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4974, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption, Adoptionshilfe-Gesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 577/19

... Die Norm eröffnet Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners (Stiefkindadoption) durch eine Generalverweisung. Die Vorschriften des Untertitels 1, die sich auf die Annahme eines Kindes des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten beziehen, gelten danach für zwei Personen, die in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben, entsprechend. Damit wird diesen Paaren gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 die Adoption eines Kindes des einen Partners in der Weise ermöglicht, dass die Verwandtschaftsbeziehung zum bisherigen Elternteil nicht erlischt. Auch gleichgeschlechtliche Paare können nicht nur in einer "lebenspartnerschaftsähnlichen", sondern auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und werden von der Neuregelung erfasst. Das Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt eröffnet die Möglichkeit der Annahme eines Kindes. Die weiteren Voraussetzungen für eine Annahme bleiben daneben bestehen. So ist gemäß § 1741 Absatz 1 BGB insbesondere zu prüfen, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. So werden beispielsweise Fälle nicht zu einer Annahme führen, in denen das Kind aus kindeswohlfremden Motiven angenommen werden soll. Gerade bei der Stiefkindadoption ist besonders zu prüfen, ob das Kind zum Beispiel nur dem Partner zuliebe angenommen werden soll (vergleiche insoweit Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. März 2019, Rn. 73 und Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 7. Fassung 2014, Nummer 7.1.3). Bei der Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen muss insbesondere ausgeschlossen sein, dass die Adoption nur der Verbesserung des Aufenthaltsstatus eines Beteiligten oder seiner Angehörigen dienen soll. Der Schutz vor allem des abgebenden Elternteils ist sichergestellt, weil jede Einwilligungserklärung gemäß § 1750 Absatz 1 Satz 2 BGB notariell zu beurkunden ist. Damit wird jedenfalls ein Schutz vor übereilten Entscheidungen bei der Stiefkindadoption gewährleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1766a
Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 5
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Rechtliche Ausgangssituation

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 311/19

... Soweit die Länder von der Bundesregierung eine gemeinsame Erarbeitung von Lösungsvorschlägen mit allen Akteuren fordern, um den Trägern der Eingliederungshilfe, der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge eine rechtssichere Identifizierung der zu meldenden Daten und ihre praktikable Erfassung für einen aussagekräftigen Bericht zu ermöglichen, stellt die Bundesregierung fest, dass diesem Anliegen bereits Rechnung getragen wird. Die hierfür aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags zuständige Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) arbeitet seit Anfang 2017 sowohl in bilateralen Abstimmungsgesprächen als auch in gemeinsamen Runden der von den Trägerbereichen benannten fachlichen Ansprechpartner an technischen Lösungen und deren praktischen Umsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/19




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Teilhabeverfahrensbericht nach Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 41) vom 14. Dezember 2018 (BR-Drs. 570/18 Beschluss)


 
 
 


Drucksache 196/1/19

... IX sind 16 Einzelpositionen statistisch zu erfassen und gegenüber einer bundesweiten Stelle (der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 32 Absatz 5 Satz 1 SGB IX , Nummer 02 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 und 16, Absatz 2 Satz 3, 4 SGB IX

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 60 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX , Artikel 4a - neu - § 118 GWB

‚Artikel 4a Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 61 Überschrift, Absatz 1a - neu - SGB IX , Nummer 2b - neu - § 63 Absatz 3 Satz 1 SGB IX

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

5. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 4 - neu - SGB IX

6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 94 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB IX

7. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 120 Absatz 3a - neu - SGB IX

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 136 Absatz 2 Nummer 2, 3 SGB IX

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 142 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX

10. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 221 Absatz 2a - neu - SGB IX , Artikel 12 Absatz 1a - neu - Inkrafttreten

11. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 27a Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 37 Absatz 2 SGB XII

13. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 41 Absatz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe d § 42a Absatz 5 Satz 4 SGB XII

15. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 45 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 - neu - SGB XII

16. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 46b Absatz 3 Satz 1, 4, 5 - neu - SGB XII

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 3 Nummer 8a - neu - § 133c - neu - SGB XII

§ 133c
Übergangsregelung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b § 90 Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB VIII

19. Zu Artikel 12 Inkrafttreten

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 557/19

... "(1a) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen erlässt unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a (Pflegeberatungs-Richtlinien). An den Pflegeberatungs-Richtlinien sind die Länder, der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege sowie die Verbände der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene zu beteiligen. Den Verbänden der Pflegeberufe auf Bundesebene, unabhängigen Sachverständigen sowie den maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie ihren Angehörigen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus ergänzt der Spitzenverband Bund der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der Länder bis zum 31. Juli 2020 die Pflegeberatungs-Richtlinien um Regelungen für eine einheitliche Struktur eines elektronischen Versorgungsplans nach § 7a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und für dessen elektronischen Austausch sowohl mit der Pflegekasse als auch mit den beteiligten Ärzten und Ärztinnen und Pflegeeinrichtungen sowie mit den Beratungsstellen der Kommunen. Die Pflegeberatungs-Richtlinien sind für die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen der Pflegekassen, der Beratungsstellen nach § 7b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie der Pflegestützpunkte nach § 7c unmittelbar verbindlich."

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Drucksache 557/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20k
Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz

§ 31b
Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel

§ 31c
Beleihung mit der Aufgabe der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel; Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene

§ 33a
Digitale Gesundheitsanwendungen

§ 68a
Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen

§ 68b
Förderung von Versorgungsinnovationen

§ 75b
Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 86
Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form

§ 134
Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung

§ 139e
Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung

§ 263a
Anlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen

§ 291h
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung

§ 303b
Datenzusammenführung und -übermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Forschungsdatenzentrum

§ 303e
Datenverarbeitung

§ 303f
Gebührenregelung; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 106b
Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

§ 125
Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6a
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 128/19

... (3) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, den Verband der privaten Krankenversicherung e.V. sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene bei der Erarbeitung oder bei einer Änderung des Beschlusses zu beteiligen. Ihnen ist innerhalb einer angemessenen Frist vor der Beschlussfassung und unter Übermittlung der hierfür erforderlichen Informationen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahmen sind in die Entscheidung über den Inhalt der Richtlinien einzubeziehen.

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Drucksache 128/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20i
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.

§ 20j
Präexpositionsprophylaxe

§ 35a
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung.

§ 89
Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen

§ 89a
Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen

§ 124
Zulassung

§ 125
Verträge

§ 125a
Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

§ 125b
Bundesweit geltende Preise

§ 142
Sachverständigenrat.

§ 326
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 295
Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen.

Artikel 3
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 2

§ 12a

§ 14

§ 17

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 121
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Artikel 8
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 9
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 125
(weggefallen).

§ 112a
Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten

Artikel 11
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 12
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 12a
Änderung des Apothekengesetzes

§ 20a

§ 20b

Artikel 13
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 35
Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 14a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 14b
Änderung des Infektionssehutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15a
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 15b
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 16
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 120/19

... Nach den Ergebnissen der vierten bundesweiten Umfrage zur Unterstützten Beschäftigung der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung für das Jahr 2015 waren 4,6 Prozent der Teilnehmenden unter 18 Jahre, 57,1 Prozent der Teilnehmenden 18-24 Jahre alt und 32,4 Prozent waren 25-40 Jahre alt. Es steht zu vermuten, dass viele der Teilnehmenden vor der Maßnahme nicht über einen längeren Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, sodass die über 25-Jährigen unter den Teilnehmenden oft kein Übergangsgeld, sondern Ausbildungsgeld erhalten dürften.

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Drucksache 120/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen

2. Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge

3. Änderung des SozSichEUG:

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 123
Ausbildungsgeld bei Berufsausbildung und Unterstützter Beschäftigung

§ 124
Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und bei Grundausbildung

§ 125
Ausbildungsgeld bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches

§ 128
Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung

§ 445a
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

Artikel 2
Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2020

Artikel 3
Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2021

Artikel 4
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung:

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu § 123

Zu § 124

Zu § 125

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4738, BMAS: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 495/18 (Beschluss)

... 1 Ansprache von Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte am 1. Juli 1993, Gustav-Heinemann-Haus in Bonn, https://www.imew.de/de/barrierefreie\-volltexte/volltexte/es\-ist\-normal\-verschieden\-zu\-sein/ .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein


 
 
 


Drucksache 495/18

... 1. Ansprache von Bundespräsident a.D. Richard von Weizsäcker bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte am 1. Juli 1993, Gustav-Heinemann-Haus in Bonn, https://www.imew.de/de/barrierefreie-volltexte/volltexte/es\-ist\-normal\-verschieden\-zu\-sein/.



Drucksache 720/1/16

... Die Bundesregierung wird gebeten, einen Beirat zur Begleitung der Evaluation einzurichten, dem Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Länder, der Wissenschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angehören.



Drucksache 490/16

... Im G-BA sowie in weiteren Gremien der GKV, auf der Landesebene in Landes-, Zulassungs- und Berufungsausschüssen sowie im gemeinsamen Landesgremium sind Patientinnen und Patienten durch ihre maßgeblichen Interessenvertretungen vertreten. Um ihr Mitberatungsrecht wahrzunehmen, benennen die vier nach der Patientenbeteiligungsverordnung anerkannten (Dach-) Organisationen (Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) einvernehmlich sachkundige Personen, die ihren Sachverstand und ihre Kompetenz in die Beratung der Gremien einbringen. Dies erfordert eine aufwändige organisationsinterne Suche nach fachlich geeigneten Personen für eine Vielzahl an Beratungsthemen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 541/14

... Die Änderung stellt klar, dass sich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Veranstaltungen erstreckt, die Hilfeleistungsorganisationen in Ausführung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben im Rahmen ihrer Nachwuchsförderung durchführen. Dabei umfasst die Nachwuchsförderung auch jugendpflegerische Aktivitäten zur Gewinnung von Nachwuchskräften. Damit wird - die langjährige Praxis entsprechend dem Rundschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) vom 21. Mai 1991 aufgreifend - gesetzlich klargestellt, dass neben reinen Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen auch Aktivitäten versichert sind, die zum Zwecke der Körperschulung und des Sports sowie zur Pflege des Gemeinschaftslebens (wie Wanderungen, Jugendtreffen im In- und Ausland, Zeltlager, Musikumzüge etc.) gemäß den satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation veranstaltet werden. Es handelt sich hierbei auch um solche Freizeitaktivitäten, die den spezifischen Belangen und Interessen der Kinder gerecht werden, soweit es sich um offizielle Veranstaltungen der Hilfeleistungsorganisationen handelt. Auch diese stärken die Identifikation mit den Hilfeleistungsunternehmen und sind daher eine wichtige Handlungsform, um Verantwortung zu übertragen und zu übernehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung

§ 95
Gemeinsame Grundsätze Technik

Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger

§ 96
Kommunikationsserver

§ 97
Annahmestellen

§ 98
Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 196a
Elektronische Bescheinigungen

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 102b
Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung

§ 6
Stellenbörse

Artikel 10
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 11
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 12
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 22a
Testverfahren

Artikel 13
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 14
Folgeänderungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes

1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS

2. Weitere Regelungsinhalte

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge

11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren

11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung


 
 
 


Drucksache 67/13

... 3. die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Für die Wirtschaft

E.3 Für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Voraussetzungen für die Anerkennung maßgeblicher Organisationen auf Bundesebene

§ 2
Anerkannte Organisationen

§ 3
Anerkennung weiterer Organisationen

§ 4
Entzug der Anerkennung

§ 5
Verfahren der Beteiligung

§ 6
Übergangsvorschrift

§ 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Wirtschaft

Für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2424: Entwurf einer Verordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 598/13

... Das Bundesministerium für Gesundheit hat den beteiligten Akteuren im Vorfeld der Erstellung dieses Berichts Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Davon Gebrauch gemacht haben: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen, Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, Bundesverband der Arzneimittel-Importeure, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Gemeinsamer Bundesausschuss, GKVSpitzenverband, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Pro Generika, Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands, Verband der Privaten Krankenversicherung, Verband Forschender Arzneimittelhersteller. Im Folgenden werden die wesentlichen in den eingegangenen Stellungnahmen vertretenen Positionen zusammengefasst wiedergegeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/13




I. Berichtsauftrag

II. Inhalt und Ziel der gesetzlichen Regelung

III. Stand der Umsetzung und bisherige Erfahrungen

a Nutzenbewertung

b Preisbildung und Erstattung

c Bisherige Erfahrungen und Weiterentwicklung

IV. Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Akteure bei der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 207/13

... (138) Eine Reihe von Wirtschafts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebern und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen hat ebenfalls zur Entstehung des Dokuments beigetragen. Dazu gehören die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, die Nationale Armutskonferenz und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Zudem wurde den Spitzenverbänden (DBB, DGB und GA) Anfang Januar Gelegenheit geboten, mit der Bundesregierung über das NRP zu sprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 460/12

... XII) im sogenannten Arbeitgebermodell sicherstellen, die Möglichkeit der Assistenzpflege bei stationärer Krankenhausbehandlung verankert. Die Assistenz von pflegebedürftigen Personen umfasst die speziell wegen einer Behinderung notwendige und auf diese ausgerichtete besondere pflegerische und persönliche Betreuung/Hilfe/Assistenz. Die Praxis hat gezeigt, dass die besondere pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen, auch während eines Aufenthalts in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht ausreichend sichergestellt ist. Dies ist auch das Ergebnis eines Expertengesprächs des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages mit der Bundesärztekammer, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Heilbäderverband. Eine Ausweitung der Assistenzpflege auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen - über die Reichweite des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 hinaus - ist daher geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

a Bund, Länder und Gemeinden

b Gesetzliche Krankenversicherung

c Soziale Pflegeversicherung

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Gesetzliche Krankenversicherung

2. Soziale Pflegeversicherung

3. Öffentliche Haushalte

V. Sonstige Kosten

VI. Nachhaltigkeit

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2214: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 537/10

... ", die sich wiederum bei ihren Untersuchungen auf eine Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter ("Dresdner Erklärung" in: Der Amtsvormund 2000, S. 437) gestützt hat. Sind den Mitarbeitern weitere Aufgaben übertragen, ist die Anzahl der zu übernehmenden Vormundschaften oder Pflegschaften entsprechend zu reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation

II. Ziel der Änderungsvorschläge

III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Kosten; Preiswirkungen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1148: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts


 
 
 


Drucksache 314/08

... ) zu. Die für den Fall der Nichterfüllung drohende Anklage oder Verurteilung motiviert namentlich bislang nicht vorbelastete Täter in besonderem Maße zu einer Teilnahme an entsprechenden Programmen. Allerdings steht der Zuweisung regelmäßig die in § 153a Absatz 1 Satz 3 StPO zur Erfüllung von Weisungen vorgesehene Sechsmonatsfrist entgegen. Denn dieser für die Durchführung eines Täterprogramms zur Verfügung stehende Zeitrahmen lässt sich nicht mit den bundesweiten Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 210/08

... "(7) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren gemeinsam und einheitlich Grundsätze ordnungsgemäßer Pflegebuchführung für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7a
Pflegeberatung

§ 10
Pflegebericht der Bundesregierung

§ 30
Dynamisierung

§ 44a
Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit

§ 45d
Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe

§ 82b
Ehrenamtliche Unterstützung

§ 87b
Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf

§ 92
Landespflegeausschüsse

§ 92c
Pflegestützpunkte

§ 113
Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität

§ 113a
Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege

§ 113b
Schiedsstelle Qualitätssicherung

§ 114
Qualitätsprüfungen

§ 114a
Durchführung der Qualitätsprüfungen

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 119b
Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

§ 13a
Übertragungswert

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
entfallen

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

§ 4a
Staatliche Prüfung bei Ausbildungen nach § 4 Abs. 7

§ 18a
Modellvorhaben nach § 4 Abs. 7

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

§ 4a

Artikel 16a
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 314/08 (Beschluss)

... Allerdings steht der Zuweisung regelmäßig die in § 153a Abs. 1 Satz 3 StPO zur Erfüllung von Weisungen vorgesehene Sechsmonatsfrist entgegen. Denn dieser für die Durchführung eines Täterprogramms zur Verfügung stehende Zeitrahmen lässt sich nicht mit den bundesweiten Qualitätsstandards der Bundesarbeitsgemeinschaft "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 209/08

... 1. die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen sind, und ihre Untergliederungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/08




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)

§ 1
Fördervoraussetzungen

§ 2
Freiwillige

§ 3
Freiwilliges soziales Jahr

§ 4
Freiwilliges ökologisches Jahr

§ 5
Jugendfreiwilligendienste im Inland

§ 6
Jugendfreiwilligendienst im Ausland

§ 7
Kombinierter Jugendfreiwilligendienst

§ 8
Zeitliche Ausnahmen

§ 9
Förderung

§ 10
Träger

§ 11
Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis

§ 12
Datenschutz

§ 13
Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 14
Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen

§ 15
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

§ 3
Urlaub zur Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/08

... (6) Zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der in Absatz 5 genannten Qualitätsanforderungen vereinbaren die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation eine gemeinsame Empfehlung. Die gemeinsame Empfehlung kann auch Ausführungen zur Zusammenarbeit enthalten. § 13 Abs. 6 und 7 und § 16 gelten entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

§ 38a
Unterstützte Beschäftigung

Artikel 5
Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Artikel 6
Änderung der Werkstättenverordnung

Artikel 7
Änderung der Aufwendungserstattungs-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

C. Finanzieller Teil

D. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 522: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung


 
 
 


Drucksache 718/1/07

... aa) Auf Bundesebene beschließen der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam und einheitlich Empfehlungen zum Aufbau und zur Arbeit der Pflegestützpunkte, insbesondere zum Finanzierungsrahmen und den Kooperationsgrundsätzen bis zum 31. August 2008.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI

8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI

20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI

21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI

22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI

23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a, b und d § 110 Abs. 2, 3 und Abs. 5 Satz 1 SGB XI Artikel 2 Weitere Änderungen des SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

25. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI

27. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI

28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI

29. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI

30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI

31. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI

32. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI

33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG

34. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG

35. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 3 - neu - PflegeZG

36. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG

37. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 4 - neu - PflegeZG

38. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 1a - neu - PflegeZG

39. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG

40. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V

41. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V , Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 15

42. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3c SGB V

43. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 75 Abs. 6a - neu - SGBV

44. Zu Artikel 6 Nr. 8a - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V

45. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V

46. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V

47. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V

48. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]

49. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

50. Zu Artikel 15 KrPflG und Artikel 16 AltPflG entfällt bei Annahme von Ziffer 41

51. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG

52. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung

53. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs


 
 
 


Drucksache 598/07

... 1. die Verbände, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen sind, und ihre Untergliederungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)

§ 1
Fördervoraussetzungen

§ 2
Freiwillige

§ 3
Jugendfreiwilligendienst

§ 4
Jugendfreiwilligendienst im Ausland

§ 5
Kombinierter Jugendfreiwilligendienst

§ 6
Förderung

§ 7
Träger

§ 8
Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis

§ 9
Datenschutz

§ 10
Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 11
Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen

§ 12
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Regelungsinhalte

4 Gesetzgebungskompetenz

4 Kosten

Sonstige Kosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 9

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste


 
 
 


Drucksache 542/1/07

... 5. Darüber hinaus halten die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf angestellten Berechnungen einer kritischen Prüfung nicht stand. Sie beruhen weitgehend auf Annahmen oder Schätzungen, die von den Ländern und Kommunen nicht geteilt werden können. Eines der Hauptprobleme besteht darin, dass es objektiv unmöglich ist, die Mehrkosten der Kommunen wegen des grundsätzlichen Wegfalls des Unterhaltsrückgriffs zu ermitteln. Da der Unterhaltsrückgriff weggefallen ist und Nachfragen der Sozialhilfeträger nach etwaigen Unterhaltspflichten nicht zulässig sind, ist es heute unmöglich, die aus dem Wegfall des Unterhaltsrückgriffs resultierenden Mehrkosten objektiv zu beziffern. Darüber hinaus entsprechen verschiedene Annahmen im Rechenwerk nicht den Realitäten. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales überzeugend dargelegt, dass die im Entwurf der Bundesregierung ermittelten Fallzahlen wegen der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung deutlich zu niedrig angesetzt sind.



Drucksache 718/07

... (1) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren bis zum 31. März 2009 gemeinsam und einheitlich unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie unabhängiger Sachverständiger Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist. Die Vereinbarungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. In den Vereinbarungen nach Satz 1 sind insbesondere auch Anforderungen zu regeln

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Reformkonzept

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf

2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen

3. Leistungsdynamisierung

4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte

5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

6. Ausbau der Qualitätssicherung

7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte

8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements

9. Abbau von Schnittstellenproblemen

10. Förderung der Wirtschaftlichkeit

11. Entbürokratisierung

12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

13. Finanzierung

14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 70

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 71

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 73

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 17

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Soziale Pflegeversicherung

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Gesetzliche Rentenversicherung

4. Bundesagentur für Arbeit

5. Private Pflege-Pflichtversicherung

6. Länder und Gemeinden

7. Bund

8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:

b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:

c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:

2. Bürokratieaufwand der Verwaltung

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)


 
 
 


Drucksache 542/07 (Beschluss)

... 5. Darüber hinaus halten die von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf angestellten Berechnungen einer kritischen Prüfung nicht stand. Sie beruhen weitgehend auf Annahmen oder Schätzungen, die von den Ländern und Kommunen nicht geteilt werden können. Eines der Hauptprobleme besteht darin, dass es objektiv unmöglich ist, die Mehrkosten der Kommunen wegen des grundsätzlichen Wegfalls des Unterhaltsrückgriffs zu ermitteln. Da der Unterhaltsrückgriff weggefallen ist und Nachfragen der Sozialhilfeträger nach etwaigen Unterhaltspflichten nicht zulässig sind, ist es heute unmöglich, die aus dem Wegfall des Unterhaltsrückgriffs resultierenden Mehrkosten objektiv zu beziffern. Darüber hinaus entsprechen verschiedene Annahmen im Rechenwerk nicht den Realitäten. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales überzeugend dargelegt, dass die im Entwurf der Bundesregierung ermittelten Fallzahlen wegen der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung deutlich zu niedrig angesetzt sind.



Drucksache 718/07 (Beschluss)

... aa) Auf Bundesebene beschließen der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam und einheitlich Empfehlungen zum Aufbau und zur Arbeit der Pflegestützpunkte, insbesondere zum Finanzierungsrahmen und den Kooperationsgrundsätzen bis zum 31. August 2008.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 4a - neu - SGB XI

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7a SGB XI - Pflegeberatung und Nr. 57 § 92c SGB XI - Pflegestützpunkte

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Satz 2 SGB XI

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 18 Abs. 1 Satz 4 - neu - SGB XI

5. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 34 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - neu - SGB XI

6. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 35a Satz 1 SGB XI

7. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 36 SGB XI

8. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe e § 37 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 und Abs. 5 Satz 2 SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 37 Abs. 3 Satz 6 und 7 - neu - SGB XI und Buchstabe f § 37 Abs. 7 Satz 2a - neu - SGB XI

10. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 1 SGB XI

11. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 39 Satz 2 SGB XI

12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 42 Abs. 2 Satz 1a - neu - und 2 SGB XI

13. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 45b Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XI

14. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 45b Abs. 1 Satz 5 Nr. 3, 4 und 5 SGB XI

15. Zu Artikel 1 Nr. 28 Buchstabe b § 45b Abs. 2 Satz 2 SGB XI

16. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a und b § 45c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB XI

17. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe c § 75 Abs. 7 Satz 1 SGB XI

18. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b § 76 Abs. 6 Satz 3 SGB XI

19. Zu Artikel 1 Nr. 44a - neu - § 78 Abs. 2 Satz 5 SGB XI

20. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe a und b § 82a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB XI

21. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe c - neu - § 82a Abs. 3 Satz 1 SGB XI

22. Zu Artikel 1 Nr. 50 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB XI

23. Zu Artikel 1 Nr. 54a - neu - § 92 Abs. 1 bis 4 SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

24. Zu Artikel 1 Nr. 67 Buchstabe a § 110 Abs. 2 Satz 4 und 4a - neu - und 4b - neu - SGB XI , Artikel 2 Eingangsformel zu § 110 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Satz 4a - neu -, 4b - neu - und 4c - neu - SGB XI

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

25. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 113 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XI

26. Zu Artikel 1 Nr. 71 § 113b Abs. 2 Satz 10 - neu - SGB XI

27. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 2 Satz 5 SGB XI

28. Zu Artikel 1 Nr. 72 § 114 Abs. 3 Satz 2 SGB XI

29. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB XI

30. Zu Artikel 1 Nr. 73 § 114a Abs. 4 Satz 4 SGB XI

31. Zu Artikel 1 Nr. 74 Buchstabe b § 115 Abs. 1a Satz 2a - neu - und Satz 2b - neu - SGB XI

32. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG

33. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 Satz 2 PflegeZG

34. Zu Artikel 6 Nr. 5a - neu - § 28 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V und Nr. 8a - neu - § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V

35. Zu Artikel 6 Nr. 8 § 63 Abs. 3b und 3c SGB V , Nr. 4 § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB V ,

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 15

36. Zu Artikel 6 Nr. 8b - neu - § 85 Abs. 2 Satz 4 - neu - SGB V

37. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 120 Überschrift und Abs. 1 Satz 3 SGB V

38. Zu Artikel 6 Nr. 12 § 132e Satz 1 SGB V

39. Zu Artikel 6 Nr. 12a - neu - § 136 Abs. 4 - neu - SGB V

40. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b Artikel 45 Nr. 6 GKV-WSG [§ 13 Abs. 5 Satz 1 KalkulationsV]

41. Zu Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe c Artikel 45 Nr. 7 GKV-WSG [§ 13a Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 KalkulationsV]

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 15 und 16 KrPflG und AltPflG

43. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung

44. Zur zentralistischen Ausrichtung des Gesetzentwurfs


 
 
 


Drucksache 75/07

... "(2a) Die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 vereinbaren im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach Absatz 2 Satz 1 sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigen Abständen nachgewiesen wird. Den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenverbänden sowie den Verbänden behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/07




Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :

Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte

Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen

Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung

Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen

Einrichtung eines Gesundheitsfonds

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 16
Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)

Artikel 17
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 18
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 19
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 20
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 21
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 22
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 23
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 24
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 25
Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 25a
Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 28
Änderung der Verordnung über die

Artikel 29
Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 30
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 31
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 32
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 33
Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 34
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 35
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 36
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 37
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 38
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 39
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Artikel 40
Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse

Artikel 41
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 42
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 43
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 44
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 45
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 45a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 46
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 97/06

... Die Betreuungsbehörden in der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger haben dringenden Handlungsbedarf gesehen und das Bundesjustizministerium aufgefordert, eine Initiative zur einer einheitlichen Klarstellung der Befugnisse der Betreuungsbehörden zu ergreifen. Diese ist bisher unterblieben. Eine bundeseinheitliche Regelung erscheint angesichts des auch von anderen Ländern gesehenen Handlungsbedarfes geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Betreuungsbehördengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

zu Art. 1 § 8 BtBG

Zu Art. 2


 
 
 


Drucksache 97/06 (Beschluss)

... Die Betreuungsbehörden in der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger haben dringenden Handlungsbedarf gesehen und das Bundesministerium der Justiz aufgefordert, eine Initiative zu einer einheitlichen Klarstellung der Befugnisse der Betreuungsbehörden zu ergreifen. Diese ist bisher unterblieben. Eine bundeseinheitliche Regelung erscheint angesichts des von mehreren Ländern gesehenen Handlungsbedarfs geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)

Artikel 1
Änderung des Betreuungsbehördengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 550/05

... XII. Insbesondere spricht die derzeitige Anrechnungspraxis verschiedener Sozialhilfeträger, die dazu führt, dass manche Zuhause lebende Ehepartner auf das Sozialhilfeniveau zurückfallen, für die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns. Dies wird auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) betont. Rechtsaufsichtlich kann das Verhalten der Sozialhilfeträger nicht beanstandet werden, da der Gesetzeswortlaut für sie spricht und die Rechtslage zumindest höchst unklar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/05




A. Problem und Ziel

I. EU-Freizügigkeits-Richtlinie

II. Heranziehung zu den Kosten der Sozialhilfe bei Dauerpflegeheimfällen

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern(FreizügG/EU)

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 SGB II

Zu den einzelnen Nummern im neuen Satz 2:

a Zu Satz 2 Nr. 1

b Zu Satz 2 Nr. 2

c Zu Satz 2 Nr. 3

d Zu Satz 3

2. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 3 FreizügG/EU

a Zu Satz 2

b Zu Satz 3

3. Zu Artikel 3

a Zu Nr. 1

1 Zu Absatz 1

2 Zu Absatz 2

3 Zu Absatz 3

4 Zu Absatz 4

5 Zu Absätze 5 und 6

6 Zu Absatz 7

7 Zu Absatz 8

b Zu Nr. 2:

4. Zu Artikel 4:


 
 
 


Drucksache 550/05 (Beschluss)

... XII. Insbesondere spricht die derzeitige Anrechnungspraxis verschiedener Sozialhilfeträger, die dazu führt, dass manche zu Hause lebenden (Ehe-) Partner auf das Sozialhilfeniveau zurückfallen, für die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns. Dies wird auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) betont. Rechtsaufsichtlich kann das Verhalten der Sozialhilfeträger nicht beanstandet werden, da der Gesetzeswortlaut für sie spricht und die Rechtslage zumindest höchst unklar ist. Zur Klarstellung und aus Gründen der Gleichbehandlung ist daher § 82 Abs. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)

Artikel 3
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1 Ergänzende Hilfe

2 Unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach mehr als einjähriger wirtschaftlicher Betätigung als Arbeitnehmer oder Selbständiger

3 Unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach weniger als einjähriger bzw. genau 12-monatiger wirtschaftlicher Betätigung als Arbeitnehmer oder Selbständiger

4 Einreise als Arbeitssuchender

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 SGB II

Zu den einzelnen Nummern im neuen Satz 2:

a Zu Satz 2 Nr. 1

b Zu Satz 2 Nr. 2

c Zu Satz 2 Nr. 3

Zu Satz 3

2. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 FreizügG/EU

a Zu Satz 2

b Zu Satz 3

3. Zu Artikel 3

a Zu Nummer 1

1 Zu Absatz 1

2 Zu Absatz 2

3 Zu Absatz 3

4 Zu Absatz 4

5 Zu Absatz 5

6 Zu Absatz 6

7 Zu Absätze 7 und 8

8 Zu Absatz 9

b Zu Nummer 2

1 Zu Satz 1:

2 Zu Satz 2:

3 Zu Satz 3:

c Zu Nummer 3

d Zu Nummer 4

4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift


 
 
 


Drucksache 668/05

... Zudem ist der Einsatz des Vermittlungsgutscheins durch die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen und der Bundesagentur für Arbeit vereinbarten „Grundsätze zur Nutzung und Mitfinanzierung der Integrationsfachdienste" gesichert. Die Grundsätze regeln die Nutzung der Integrationsfachdienste durch arbeitslose und arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen bei den Arbeitsagenturen und auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern.

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Drucksache 668/05




Zu Ziffer 1 Änderung der Vergütungsstruktur beim Vermittlungsgutschein

Zu Ziffer 2 Zusammenführung des Überbrückungsgelds und des Existenzgründungszuschusses zu einem Förderinstrument

Zu Ziffer 3 Ergänzung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss um Instrumente zur Kreditvergabe an Gründungswillige

Zu Ziffer 4 Darlehensvergabe durch Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zu Ziffer 5 Gleiche Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung nach SGB II und SGB III

Zu Ziffer 6 Vergütungsregelung für die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste

Zu Ziffer 7 Zusammenarbeit der Träger nach dem SGB II in Arbeitsgemeinschaften


 
 
 


Drucksache 550/1/05

... XII. Insbesondere spricht die derzeitige Anrechnungspraxis verschiedener Sozialhilfeträger, die dazu führt, dass manche zu Hause lebenden (Ehe-) Partner auf das Sozialhilfeniveau zurückfallen, für die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns. Dies wird auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) betont. Rechtsaufsichtlich kann das Verhalten der Sozialhilfeträger nicht beanstandet werden, da der Gesetzeswortlaut für sie spricht und die Rechtslage zumindest höchst unklar ist. Zur Klarstellung und aus Gründen der Gleichbehandlung ist daher § 82 Abs. 4

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Drucksache 550/1/05




1. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II

2. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB XII

3. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 23 Abs. 4 Satz 2 und Absatz 5a - neu - SGB XII

4. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 82 Abs. 4 SGB XII Nr. 3 - neu - § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 - neu - SGB XII und Artikel 4 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift - neu -

5. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 90 Abs. 2 Nr. 2a - neu - SGB XII


 
 
 


Drucksache 477/05

... - ein Beraterkreis zur Begleitung des Berichtsverfahrens eingerichtet werde und die Länder um Mitarbeit gebeten würden. Dem Beraterkreis gehörten Vertreter mehrerer Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe

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Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

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Schriftliche Erhebung 2003

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Expertinnengespräche 2003

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3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

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Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

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Relation von Empfängerinnen und Empfängern

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Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

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- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

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3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

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Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

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Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

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3.3 Verwaltung und Kosten

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3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

Tabelle

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4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

Tabelle

2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Drucksache 39/05

... Diese Vorschrift benennt in Absatz 1 diejenigen Unterlagen, die der Antrag auf Anerkennung einer Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft enthalten muss. Die eingereichten Unterlagen dienen der Beurteilung der Frage, ob eine nachhaltige und unabhängige Aufgabenwahrnehmung durch die Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft gesichert ist. Der Bewertung der eingereichten Unterlagen dienen auch die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter verabschiedeten Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

§ 1
Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle

§ 2
Zulassung als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle

§ 3
Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes

§ 4
Bericht an die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes

§ 5
Gebühren

§ 6
Erstattung von Auslagen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Abschnitt 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Abschnitt 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7


 
 
 


Drucksache 870/1/04

... Vorzugswürdig wäre daher eine Regelung in Anlehnung an die Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM), nach der die Beteiligten vor Beginn der Mediation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des jeweiligen Mitgliedstaates eine schriftliche Vereinbarung über die Vertraulichkeit des Mediationsprozesses zu treffen haben. Eine solche Regelung würde Raum für eine individuelle, an die Bedürfnisse der Streitparteien angepasste Gestaltung lassen und dem Grundgedanken des außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahrens eher entsprechen.



Drucksache 870/04 (Beschluss)

an die Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



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Drucksache 139/18 PDF-Dokument



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Drucksache 567/15 PDF-Dokument



Drucksache 640/14 PDF-Dokument



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Drucksache 747/07 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.