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umwelt-online: Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer (9)
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5.4 Unterhaltungsarbeiten
Aus praktischen Gründen wird nachstehend zwischen Arbeiten im aquatischen, amphibischen und terrestrischen Bereich unterschieden.
5.4.1 Aquatischer Bereich
Arbeiten an der Gewässersohle
Bevor Arbeiten an der Gewässersohle durchgeführt .werden, ist sorgfältig zu prüfen, ob diese überhaupt notwendig sind. Fließgewässer unterliegen einer dauernden Veränderung aufgrund ihrer eigenen Dynamik.
Schotter-, Kies- und Sandbänke sowie Kolke sind möglichst zu erhalten. Viele Kolke sind ohnehin weitgehend stabil und wachsen nicht unbegrenzt weiter. Meistens ist es günstig, die Uferflächen zu erwerben und die Veränderungen des Gewässerbettes zuzulassen. Ist dies nicht möglich, ist eine Sicherung der Kolke ausnahmsweise zulässig, wenn schädliche Wirkungen von ihnen ausgehen.
Bei allen Arbeiten an der Gewässersohle ist zu bedenken, daß der landschaftstypische Charakter des Gewässers bei Einbringen ortsfremder Stoffe nicht beeinträchtigt werden darf.
Sedimententnahme
Das fließende Wasser verursacht Erosion und Sedimentation in der Sohle. Dieser Prozeß führt auch nach größeren Eingriffen bald wieder zu einem dynamischen Gleichgewicht, das in der Regel keiner ordnenden Maßnahmen bedarf. Falls aus besonderen Gründen ausnahmsweise Sediment entnommen werden soll, ist dies von September bis Mitte November; in Gewässern mit einer Kiessohle von Juli bis September vertretbar.
Sedimente müssen zuweilen dort entnommen werden, wo die Fließgeschwindigkeit im Gewässer vermindert wird. Das trifft in Stauhaltungen oder innerhalb von Hochwasserrückhaltebecken zu. Es kann dann notwendig sein, das Sediment in unterhalb gelegene Gewässerabschnitte wieder einzubringen, um dort Vertiefungen des Gewässerbettes zu verhindern.
Entschlammen
Als Folge der vielfältigen Belastungen der Gewässer bildet sich Schlamm. Er lagert sich in Gewässerabschnitten mit deutlich verminderter Fließgeschwindigkeit ab. Beim Abbau der organischen Substanz wird dem Wasser Sauerstoff entzogen, und gleichzeitig werden Stoffe freigesetzt, die zu nachteiligen Folgen im Fließgewässer führen. Treten merkliche Beeinträchtigungen des Gewässers auf, muß der Schlamm entfernt werden. Um die Tierwelt zu schonen, soll die Entschlammung möglichst abschnittsweise über mehrere Jahre, verteilt in der Zeit von September bis Mitte November, durchgeführt werden. Das Räumgut ist aus dem Gewässerbereich zu entfernen.
Grundräumung
Bei der Grundräumung werden häufig außer den Sedimenten die wurzelnden Teile der Wasserpflanzen und die dort lebenden Tiere beseitigt. Wegen der Schwere dieses Eingriffes sind Grundräumungen auf unumgängliche Einzelfälle zu beschränken. Sie sind dann in Abschnitten über mehrere Jahre verteilt in der Zeit von September bis Mitte November vorzunehmen.
Auf den Einsatz von Grabenfräsen ist zu verzichten, weil sie die Tiere besonders stark schädigen.
Krauten
Der Krautwuchs ist vor allem vom Nährstoffgehalt des Wassers, von den Lichtverhältnissen und von der Fließgeschwindigkeit abhängig.
Bei durchgehendem Ufergehölzbestand, der das Wasser stark beschattet, kann sich nur eine geringe Menge an Wasser- und Sumpfpflanzen entwickeln. Unter solchen Bedingungen ist ein Krauten nicht erforderlich.
Die Häufigkeit des Krautens richtet sich nach den Erfordernissen des Wasserabflusses. Mit Rücksicht auf die gesamte Tierwelt im Gewässer - unter anderem Fische und Amphibien - sollte damit erst Mitte Juni begonnen werden. Zur Erhaltung des ökologischen und landschaftlichen Wertes des Gewässers sind die Bestände nur soweit wie unbedingt nötig zu entfernen. Teilbestände sind in jedem Fall zu belassen, damit die von den Pflanzen abhängigen Tiere geschont werden und die Samenbildung der Wasserpflanzen gesichert bleibt. Es kann in Einzelfällen auch notwendig sein, wegen der Gefahr einer zu starken Sauerstoffzehrung Kraut in langsam fließenden Fließgewässern zu schneiden.
Unterhaltungsträger: | |||||||||
Unterhaltungsplan | |||||||||
Zeitraum: vom 01.04. ......bis 31.03. ....... | |||||||||
Lfd. Nr. | Gewässer | Stationierung (km,) oder andere Ortsangaben | Beschreibung des Zustandes des Gewässers | Art | Beschreibung der Maßnahme | Eingriffe in die Natur und Landschaft und Ausgleichs bzw. Ersatzmaß- nahmen |
Zeitraum der Ausführung | Bemerkung | |
technisch | biologisch | ||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
1 | Bergbach | 4 + 200 bis 7 + 800 | Ausbau in 1979 trapezförmig | Rasen- böschung Uferröhricht |
gezielte Mahd der Brennessel | Brennessel- unterdrückung zur Wiederherstellung einer stabilen Grasnarbe |
ab Juni | nur bei Bedarf | |
2 | Bergbach | 4 + 350 | Sohlabsturz | Umbau des Sohlabsturzes des ehemaligen Abschlagwehres zur Sohlgleite als Verbesserung der Durchgängigkeit für die wirbellosen Tiere | - | ||||
3 | Bergbach | 6 + 900 bis 7 + 500 | Es sind mehrere kleine Abstürze vorhanden | keine Durchgängig- keit für wirbellose Tiere |
Umgestaltung | Entfernen der starren Ufersicherung und mehrerer Abstürze, abschließende Bepflanzung- | - | über das ganze Jahr verteilt | zuvor Ortstermin mit der Wasser- behörde |
4 | Bergbach | 2 + 680 bis 4 + 040 | Trogprofil | beiderseits Pappelreihen auf der Böschungs- oberkante |
Fortführen der abschnitts- weisen Umwandlung der Pappel- bestände |
Abschnittsweises Entfernen der überalterten und nur noch bedingt standsicheren Pappeln. Anschließend Anpflanzung standortgerechter Gehölze | Beeinträch- tigung des Land- schaftsbildes; Ausgleich durch Bepflanzung mit standort- gerechten Gehölzen |
Winter ...../..... | Es werden 50 % der Bäume (in Gruppen) gefällt; Maßnahme wird in einigen Jahren fortgesetzt |
5 | Mühlenbach | Gesamtlänge | Enges Trapezprofil; Vorflut für einen Flugplatz | zeitweise trockenfallend | Böschungs- mahd |
Im jährlichen Wechsel jeweils nur eine Böschungsseite mähen; abschnittsweise von Brücke/Steg zu Brücke/Steg - je nach Nutzung der landwirtschaft- lichen Flächen |
- | ab 15. Juli | |
6 | Mühlenbach | 2 + 360 bis 3 + 200 | Trapezprofil mit Sohlschalen | zeitweise trockenfallend | Umgestaltung | Herausnahme der Sohlschalen; Umgestaltung der Böschung sowie der Sohle durch Einbringen von Flußkies; Bepflanzung mit stand ortgerechten Gehölzen | - | ab Sept. ...../..... | |
7 | Aabach | auf der gesamten Länge | Vor ca. 40 Jahren ausgebaut Uferschäden sollen belassen werden; abschnittsweise Bepflanzung | Bepflanzung | Anpflanzung standortgerechter Gehölze im Böschungsbereich unter Berücksichtigung der landwirtschaft- lichen Nutzung |
- | Pflanz- periode |
Ein Konzept zur naturnahen Entwicklung liegt vor. Maßnahme im Konzept enthalten | |
8 | Aabach | auf der gesamten Länge | Vor ca. 40 Jahren ausgebaut; Uferschäden sollen belassen werden; abschnittsweise Bepflanzung | Gehölzpflege | Rückschnitt der Gehölze am Gewässer zur Verkehrs- sicherung am Uferweg, der gleichzeitig Wirtschaftsweg ist |
- | 01. Okt. bis 28. Feb. | Ein Konzept zur naturnahen Entwicklung liegt vor. |
Abb. 11: Beispiel für einen Unterhaltungsplan
Geschnittenes Kraut ist zu entfernen.
Der Einsatz chemischer Mittel zur Entkrautung ist verboten.
Beseitigung von Unrat Treib-, Räum- und Schnittgut
Unrat, Räum- und Schnittgut sind immer aus dem Gewässerbereich zu entfernen. Für Treibgut gilt das nur, soweit es den Umständen nach geboten ist.
Arbeiten an besonderen Bauelementen
Bauelemente zur Regelung des Fließverhaltens wie
beeinflussen den ökologischen Zustand des Gewässers.
Die Einbauten sind im erforderlichen Umfang zu erhalten. Ökologisch nachteilig wirkende sind durch solche zu ersetzen, die der Natur eines Gewässers besser entsprechen. Zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse kann der Einbau einzelner Bauelemente nützlich sein.
Störsteine und Stubben
Störsteine, Stubben und andere grobe Holzteile können entsprechend dem Gewässertyp im Rahmen der Gewässerunterhaltung eingebracht werden.
Grundschwellen
Im Zuge der Gewässerunterhaltung kann der Einbau von Grundschwellen und Buhnen sinnvoll sein, um die Erosion und das Fließverhalten zu beeinflussen oder die Lebensbedingungen für Wasserorganismen zu verbessern.
Sohlgleiten
Bei Sohlgleiten beschränkt sich die Pflege im wesentlichen auf die Entfernung von Unrat und Treibgut.
Sohlabstürze und Wehre
Sohlabstürze und feste Wehre sind nach Möglichkeit zu beseitigen oder, wo das nicht geht, möglichst durch Sohlgleiten zu ersetzen. Sie sollten nicht steiler als in einem Gefälle von 1 : 20 angelegt werden. Vielfach braucht das Bauwerk nicht vollständig abgerissen zu werden, wenn das Material für die Sohlgleite vom Unterwasser her vorgebaut wird. Auf eine durchgängige Sohle ist zu achten. Wo diese ökologischen Verbesserungen nicht möglich sind, sind Fischaufstiege anzustreben und ständig funktionsfähig zu erhalten. Dies gilt auch für bewegliche Wehre.
Sandfänge
Sandfänge müssen in Abhängigkeit von der Intensität des Sandtriebes mehr oder weniger häufig ganz oder teilweise geräumt werden. Gleiches gilt für Gewässerstrecken, die als Sandfänge wirken, z.B. im Rückstau gestauter Gewässer. Sandfänge können seltenen und schutzbedürftigen Lebensgemeinschaften Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Besonders schutzbedürftig sind die jüngsten Stadien der Besiedlung (Pioniergesellschaften); deshalb sind sie zu schonen. Im Rahmen der Gewässerunterhaltung können Sandfänge angelegt werden, wenn Grundräumungen wegen ihrer Störungen für die Natur in unterhalb liegenden Strecken vermieden werden sollen. Auf der anderen Seite ist dabei zu bedenken, daß im unterhalb liegenden Gewässerabschnitt als Folge des unterbrochenen Sandtriebes Erosion eintreten kann.
5.4.2 Amphibischer Bereich
Arbeiten am Ufer
Es liegt im Interesse der Gewässerökologie, die als Folge der Dynamik der Fließgewässer eingetretenen Entwicklungen möglichst ohne Veränderungen zuzulassen. Dies ist um so leichter möglich, wenn ausreichend breite Uferstreifen zur Verfügung stehen.
Bei Veränderungen, die nicht belassen werden können, sind zunächst die Ursachen festzustellen (z.B. ungünstige Lenkung der Strömung durch oberstrom gelegene Bauwerke, unnatürlich große Abflüsse als Folge von Einleitungen, Hindernisse, ungünstige Querschnittsgestaltung, tierische Schädlinge, wechselnde Bodenbeschaffenheit, Treibgut). Danach ist die notwendige Abhilfe zu wählen. Lebende Baustoffe sind bevorzugt zu verwenden. Auch vor der Beseitigung von Schäden an starren Befestigungen ist zu prüfen, ob mit flexiblen Bauweisen gearbeitet werden kann und in welchem Umfang sich lebende Baustoffe einsetzen lassen. An wenig beanspruchten Gewässerabschnitten kann der amphibische Bereich allein mit Uferröhricht und Hochstauden stabilisiert werden. Falls sich diese nicht von selbst einstellen, kann durch Ansaat, gegebenenfalls auch durch Pflanzung nachgeholfen werden. Wo dieses nicht ausreicht, können Faschinen, Buschen oder auch Steinschüttungen eingebaut werden. Schüttungen, die nur aus grobem Material hergestellt werden, engen die natürliche Standortabfolge zwischen Wasser und Land und damit den Lebensraum der amphibischen Spezialisten ein. Betroffen sind vor allem einjährige Pflanzen, die auf feinkörniges Substrat angewiesen sind. Für die Anwendung von baulichen Elementen wie z.B. Grundschwellen und Buhnen gelten die für den aquatischen Bereich genannten Grundsätze.
Entnahme von Anlandungen, Kies- und Sandbänken
Anlandungen, Kies- und Sandbänke sind zu erhalten, da sie einen wertvollen, sich ständig erneuernden Lebensraum für Pioniere und Dauerbesiedler darstellen. Wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers in unvertretbarem Maße beeinträchtigt, sind Anlandungen, Kies- und Sandbänke im erforderlichen Umfang zu entfernen.
Mahd von Uferröhricht und Uferstauden
Röhricht- und Staudenwuchs in der Wasserwechselzone mit seiner Vielzahl an Kleinstlebensräumen bedarf keiner Pflege. Sofern aus besonderen Gründen ein Schnitt erforderlich wird, soll dieser in der Zeit von Oktober bis einschließlich Februar erfolgen. Dann werden die Pflanzen nicht weiter beeinträchtigt und die während des Sommers hier lebenden Tiere nicht gestört. Im Interesse der in den dürren Stengeln überwinternden Tiere sind beim Schnitt Restbestände zu erhalten.
Mähgut ist aus dem Gewässerbereich zu entfernen.
Einsatz chemischer Mittel
Der Einsatz chemischer Mittel ist verboten.
5.4.3 Terrestrischer Bereich Gehölzentwicklung und -pflege
Am Ufer der Fließgewässer entwickeln sich von Natur aus Bäume und Sträucher. Wo sie nicht spontan aufkommen, können sie auch gepflanzt werden. Günstig für ihre Entwicklung ist ein ausreichend breiter Uferstreifen.
Die Gehölze schaffen längs der Gewässer stabile Lebensbedingungen, führen zu größerer Naturnähe, sichern den Uferbereich und bereichern das Landschaftsbild.
Bäume und Sträucher bedürfen von Natur aus keiner Pflege. Sollten ausnahmsweise Eingriffe in den Gehölzbewuchs notwendig werden, ist behutsam vorzugehen. Sollen Lücken in Altbeständen geschlossen werden, empfiehlt es sich, benachbarte Stämme auf den Stock zu setzen, d.h. etwa 20 cm über dem Boden abzusägen, damit die Jungpflanzen ausreichend Licht bekommen. Schlagabraum ist sinnvoll zu verwenden.
Kommt es in Gehölzbeständen zur Auflandung, so kann diese in der Regel liegenbleiben, denn sie stört den Bewuchs nur selten und trägt vergleichsweise wenig zur Einengung des Profils bei. Bei fortgesetzt störender Anlandung sollte der Geschiebetrieb in den oberhalb liegenden Gewässerabschnitten verringert werden.
Zwischen Ufergehölz und Wasserfläche erübrigt sich die Mahd. Die geringe Menge an Gras und Kraut, die hier heranwächst, stört den Abfluß nicht.
Altbestände aus nicht bodenständigen Gehölzen sind nach und nach durch bodenständige zu ersetzen (s. Tab. 1).
Böschungsmahd
Sofern eine geschlossene Rasenfläche überhaupt erforderlich ist, ist diese im Rhythmus der traditionellen Wiesenmahd (erster Schnitt ab Mitte Juni, zweiter Schnitt falls erforderlich ab Mitte September) zu mähen. Nur so bleibt das Inventar an Pflanzen und Tieren der Wiesen erhalten, sofern die Böschungen nicht stark mit Nährstoffen (Dünger, Mähgutrückstände) angereichert werden. Bei zu früher Mahd kommen die Pflanzen nicht voll zum Blühen und Fruchten, und die Böschungsrasen verlieren für viele Tiere ihren Nahrungswert (Pollen, Nektar, Samen). Auf Vogelgelege ist bei der Böschungsmahd Rücksicht zu nehmen.
Das Mähgut ist grundsätzlich zu entfernen.
Staudenfluren brauchen nicht gemäht zu werden, denn sie erhalten sich ohne alle Pflegearbeiten. Hierzu gehören vor allem die von der Großen Brennessel beherrschten Bestände. Eine gesetzliche Pflicht zur Bekämpfung von Wildkräutern gibt es nicht.
Der Einsatz chemischer Mittel ist verboten.
An einigen Flußufern haben sich in den letzten Jahrzehnten vermehrt auffällige Pflanzen von fremdländischer Herkunft (Neophyten) angesiedelt, z.B. Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), Knollensonnenblume oder topinambur (Helianthus tuberosus), Spitzblättriger Knöterich (Reynoutria japonica) und Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum). Aus Sicht der Gewässerpflege sind sie nicht anders zu behandeln als alteingesessene Arten. Wo eine dichte Rasennarbe gebraucht wird, müssen auch sie vor der Samenbildung gemäht werden.
Korrekturen am Ufer
Veränderungen der Ufergestalt durch Erosion wirken sich bis in den terrestrischen Bereich aus. Damit entstehen auch neue Lebensräume am Wasserlauf. Deshalb sind Uferveränderungen grundsätzlich nicht rückgängig. zu machen. Ausreichend breite Uferstreifen fördern nicht nur die naturnahe Entwicklung, sondern helfen auch hier, Nutzungskonflikte zu vermeiden.
5.5 Unterhaltung von Uferstreifen
Die der ökologischen Verbesserung und dem Schutz der Gewässer dienenden Uferstreifen sind integraler Bestandteil der Gewässer. Sie bedürfen aus gewässerökologischer Sicht grundsätzlich keiner Unterhaltung. Bei unzulässigen Beeinträchtigungen angrenzender Nutzungen können im Einzelfall. Maßnahmen notwendig werden.
5.6 Altgewässer
Altarme und Altwasser unterliegen wie stehende Gewässer der Verlandung. Unter natürlichen Bedingungen vollzieht sich dieser Prozeß in sehr langen Zeiträumen, der je nach Nährstoffgehalt Jahrhunderte bis Jahrtausende dauern kann. Als Folge der seit einigen Jahrzehnten ablaufenden rasanten Eutrophierung verlanden viele Gewässer durch Verkrautung und Verschlammung derart rasch, daß sie innerhalb weniger Jahre ihren ursprünglichen Charakter verlieren und letztlich zum Sumpf oder Bruchwald werden.
Altgewässer reagieren auf erhöhte Nährstoffzufuhr außerordentlich empfindlich. Deshalb haben Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelastung für sie eine besondere Bedeutung.
Sollen Altgewässer erhalten werden, müssen von Zeit zu Zeit Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, gegebenenfalls sogar eine Entschlammung um die Verlandung zu verzögern. Die Entschlammung ist ein schwerwiegender Eingriff. Daher muß sie sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Um die Tierwelt so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, ist der Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte November für solch eine Maßnahme am besten geeignet. Wie an den Fließgewässern übernehmen Uferstreifen auch an Altgewässern wichtige Schutzfunktionen.
5.7 Abwehr von Schädlingen
Ein Tier, das an Wasserläufen nennenswerten Schaden anrichten kann, ist der Bisam. Seine in den Uferböschungen angelegten Baue brechen insbesondere in Sandgebieten leicht zusammen und bieten dann der Erosion Angriffspunkte. Als Siedlungsgebiet bevorzugt der Bisam Strecken mit einem reichen Angebot an Wasser- und Sumpfpflanzen. Ein geschlossener, schattenwerfender Gehölzbewuchs, der. den Aufwuchs von Wasserpflanzen hemmt, entzieht dem Bisam weitgehend die Nahrungsgrundlage. Dichtes Wurzelwerk am Ufer erschwert ihm die Herstellung seiner Baue.
Ein weiteres Nagetier, das wie der Bisam als verwildertes Pelztier sich an einigen Flüssen (z.B. Rur, Erft, Sieg und Ems) angesiedelt hat, ist der Sumpfbiber (Nutria). Er kann ebenfalls in Uferböschungen seine Baue graben, was an gehölzfreien Strecken größere Schäden als an baumbestandenen Ufern verursacht. Noch stellt der Sumpfbiber mit seinen meist in Großfamilien lebenden Populationen eher eine lokale Erscheinung dar (vgl. 7.3, Pflanzung).
Wildschäden (Verbiß- und Fegeschäden) sind nur während der Aufwuchsphase von Ufergehölzen zu erwarten. Sie lassen sich ziemlich einfach durch geeignete Maßnahmen in Grenzen halten.
Insekten richten an Ufergehölzen keine nachhaltigen Schäden an, die ein Eingreifen erforderlich machen. Das gilt selbst für den am häufigsten zu beobachtenden Erlenblattkäfer. Obgleich dieser Käfer mehrmals im Jahr in Massen erscheinen kann, überwindet die attackierte Erle jedesmal den Befall.
Gelegentliches Verkahlen, in Einzelfällen auch Absterben von Erlen, kann auf den parasitischen Pilz Taphrina zurückgeführt werden. Als Abhilfe hat sich das Fällen der kranken Exemplare bewährt. Die aus dem Wurzelstock ausschlagenden Triebe sind gesund.
5.8 Sonderregelungen
Im Interesse des Naturschutzes können Regelungen erforderlich werden, die von den vorstehenden Grundsätzen ( 5.1 bis 5.7) abweichen. Werden Gebiete von der Gewässerunterhaltung betroffen, die dem besonderen gesetzlichen Schutz für Natur und Landschaft unterliegen (z.B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile), so sind die geplanten Maßnahmen sorgfältig auf ihre ökologischen Nah- und Fernwirkungen hin zu überprüfen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Für die Unterhaltung von Deichen gelten aus Sicherheitsaspekten abweichende Regelungen.
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(Stand: 15.02.2021)
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