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umwelt-online: Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer (10)

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6. Ausbau

6.1 Ausbauplanung

Die Planung für den Ausbau eines Fließgewässers erfolgt auf der Grundlage des im Konzept zur naturnahen Entwicklung festgelegten Entwicklungszieles (vgl. 4.). Soweit diese Aussage fehlt, ist es erforderlich, sie vor Beginn der Ausbauplanung zu erarbeiten.

Aufgabe der Ausbauplanung ist es, die vorgesehenen Planungsziele in ihren Einzelheiten darzustellen. Die Planungsziele müssen auf das Entwicklungsziel ausgerichtet sein. Ihre Verträglichkeit mit der Umwelt und den konkurrierenden Ansprüchen ist darzulegen.

Für die Aufstellung des Plans sind zunächst folgende Arbeiten durchzuführen:.

Nach Abschluß dieser Arbeiten erfolgt die Aufstellung des Ausbauplanes.

Der Ausbauplan ist so auszuarbeiten, daß er als Grundlage für Bürgerinformation, für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und Planfeststellung sowie für die Ausführung dienen kann. Zielkonflikte und ihre Lösungen sind aufzuzeigen.

Ein eng begrenzter Umfang oder eine geringe Bedeutung des Vorhabens sind kein Grund, einzelne Planungsstufen unberücksichtigt zu lassen.

6.1.1 Beschreibung des Planungsanlasses

Hier ist der für eine Planung maßgebende Grund darzustellen, wie zum Beispiel:

Naturnahe Umgestaltung, Naturschutz, Landschaftspflege, Hochwassergefahren, ungenügende Abflußleistung, Ansprüche aus Siedlungs- und Verkehrsbauten, unzureichende landwirtschaftliche Produktions- oder Arbeitsbedingungen, Sport, Erholung.

Bei jedem Planungsanlaß ist zu beachten, daß das mit dem Konzept zur naturnahen Entwicklung vorgegebene Entwicklungsziel verbindlich bleibt.

6.1.2 Katalog der Ansprüche für die Planung

Die für die Planung insgesamt in Frage kommenden Ansprüche sind zu beschreiben. Dabei kann es sich um bereits bestehende oder auch neue Ansprüche im Umland des Gewässers oder an das Gewässer selbst handeln.

Zu den Ansprüchen können z.B. gehören

6.1.3 Formulierung der Planungsziele

Unter Berücksichtigung des vorgegebenen Entwicklungszieles und der Ansprüche für die Planung sind die gültigen Planungsziele zu formulieren.

6.1.4 Ermittlung des Istzustandes

Bestandsaufnahme und Datensammlung

Die Bestandsaufnahme erfaßt alle für die Planung in technischer, ökologischer, landschaftlicher und rechtlicher Hinsicht erforderlichen Gegebenheiten des Raumes (Naturhaushalt, Nutzungen, Schutzgebiete). Der Umfang der Bestandsaufnahme ergibt sich aus den Ansprüchen für die Planung, aus der Intensität der Gewässer-Umland-Beziehungen und aus etwaigen Forderungen an die jeweilige Planung für die Umweltverträglichkeitsprüfung (Untersuchungsrahmen gemäß § 5 UVPG). Für die Bestandsaufnahme kann das Ergebnis der Untersuchung des Istzustandes im Rahmen des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung herangezogen werden.

Die Erarbeitung und Zusammenstellung folgender Unterlagen kann erforderlich werden (siehe auch 23 und 24):

Natürliche Gegebenheiten

Geomorphologie:
Relief (Geländeform, Geländehöhen).

Geologie:
Gesteinsarten, Schichtungen, Klüftigkeit.

Böden:
Bodenarten, Bodentypen, Grundwasserstände, Bodenwertzahlen.

Klima:
Niederschlag, Temperatur.

Oberirdische Gewässer:
Gewässernetz, Einzugsgebiete; Gewässerverlauf, Längsschnitte, Querschnitte, Kleinrelief, Substratverhältnisse; Meßwerte für Wasserstände und Abflüsse, Hochwassermarken; Wasserbeschaffenheit, Gewässergüteklasse, Gewässerstrukturgüte.

Pflanzendecke:
Arteninventar und Pflanzengesellschaften.

Freilebende Tiere:
Arteninventar und Häufigkeit ausgewählter Tiergruppen (z.B. Brutvögel, Amphibien, Fische, Neunaugen, Krebse, Libellen, Tagfalter, Muscheln).

Schutzwürdige Biotope:
(Biotopkataster des Landes Nordrhein-Westfalen).

Nutzungen

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wohnen, Gewerbe, Industrie, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Hochwasserschutz, Abfallwirtschaft, Fischerei, Jagd; Erholung, Sport, Abgrabungen, Bergbau, Verkehr, Leitungen.

Schutzgebiete und Planungsbereicbe

Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Schutzwald, Naturwaldzellen, Schonbezirke für Fische, Naturdenkrnale, geschützte Landschaftsbestandteile, Bau- und Bodendenkmale.

Bereiche mit Landschaftsplänen, Bebauungsplänen, bergrechtlichen Betriebsplänen, fischereilichen Hegeplänen, Flurbereinigungsplänen, Planfeststellungen, Veränderungssperren.

Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Gebietsentwicklungspläne, Flächennutzungspläne, Bewirtschaftungspläne, Waldfunktionskarten, sonstige Planungsbereiche (Gewässerauen, Straßen etc.).

Auswertung der Unterlagen

Die Bestandsunterlagen sind nach den für die Planung bedeutsamen Gesichtspunkten auszuwerten. Dabei sind besonders die wasserbaulich und ökologisch maßgebenden Kriterien hervorzuheben. Die Auswertung erstreckt sich je nach Fragestellung auf die Erarbeitung folgender Daten:

Eigenschaften der natürlichen Gegebenheiten

Geomorphologie:
Hangneigungen, Gefälleverhältnisse, Tallage, Besonderheiten des Reliefs.

Gesteine:
Verwitterungsfähigkeit, Auswirkungen auf den Wasserchemismus.

Böden:
Korngrößenverteilung, Porenvolumen, Bodenwasserverhältnisse (Grundwasserflurabstand, Staunässe, Dauer der Feucht- und Naßphasen), Dicke der humosen Schicht, Erosionsgefährdung, Baugrundeigenschaften, Auswirkungen auf den Wasserchemismus.

Klima:
Niederschlagsverhältnisse, Temperaturverhältnisse.

Oberirdische Gewässer:
Maßgebende Wasserstände und Abflüsse (Abflußspenden, Häufigkeiten, ,Verteilung, Extremwerte), Durchflußvermögen, Häufigkeit und Dauer der Ausuferungen, Grundwassereinfluß, Art und Intensität der Geschiebeführung, Rückhaltevermögen der Aue, Hochwasserauswirkungen.

Vegetation:
Abhängigkeit der Vegetation von den Standortverhältnissen, potentielle natürliche Vegetation.

Freilebende Tiere:
Abhängigkeit der Tiere vom Gewässer und gewässerbeeinflußten Umland.

Arten der Roten Liste der in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Pflanzen und Tiere.

Ermittlung der Bereiche einheitlicher Naturausstattung (landschaftsökologische Raumeinheiten, Fischregionen).

Bewertung der ökologischen, landschaftlichen und kulturhistorischen Gegebenheiten, Bewertung der Gewässerstrukturgüteverhältnisse:

Wertvolle Biotope, z.B. Wälder, Weiher, Feucht- und Naßwiesen, Trockenstandorte.

Verzeichnis der biotoptypischen und seltenen Pflanzen und Tiere.

Gliedernde und belebende Landschaftselemente.

Naturhistorische und kulturhistorische Objekte, z.B. Findlinge, Dünen, Sinterterrassen, wertvolle Aufschlüsse, Hünengräber, Landwehren, Mühlen, Bildstöcke.

Nutzungen

Abhängigkeit der Nutzungen von den Wasserverhältnissen, Beeinflussungen des Gewässers durch die Nutzungen.

Besondere Belastungen des Naturhaushalts

Abwasser, Abfälle und andere Schadstoffeinträge, naturfremdes Abflußverhalten.

6.1.5 Darstellung möglicher Lösungen

Es werden verschiedene Lösungen erarbeitet und dargestellt. Sie müssen die Grundzüge der technischen und biologischen Ausgestaltung enthalten.

Auch sind bei den Lösungen zur Abschätzung des Eingriffs in Natur und Landschaft jeweils darzustellen:

Die Beibehaltung des derzeitigen Zustandes ist bei jeder Vorplanung wie eine mögliche Lösung zu behandeln (Null-Lösung). Als mögliche Lösungen sind auch Fälle zu untersuchen, bei denen auf einen Ausbau des Gewässers teilweise oder ganz verzichtet werden kann, weil das Ziel durch andersartige Maßnahmen erreicht wird.

Die Wahl der Bemessungsabflüsse ist zu begründen.

Die Herstellungs- und Folgekosten (z.B. Unterhaltungskosten) sind zusammenzustellen, wobei für beide sowohl die Jahreskosten (z.B. Kapitaldienst) als auch die kapitalisierten Kosten anzugeben sind.

6.1.6 Wertung

Die Wertung ist die wesentliche Entscheidungshilfe für die Auswahl der Lösung, die zur Ausführung kommen soll. Diese Wertung stellt ein Verfahren dar, in dem die einzelnen Ziele klar darzulegen und auf der Grundlage alternativer Lösungen gegeneinander abzuwägen sind.

Das Verfahren der Wertung wird um so differenzierter vorgenommen werden müssen, je mehr Gesichtspunkte zu beachten sind. Es richtet sich nicht nur nach dem räumlichen oder finanziellen Umfang der Maßnahme, sondern insbesondere auch nach dem Grad der Auswirkung auf Natur und Landschaft. Zudem ist es abhängig von den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen und den sich daraus ergebenden Zielkonflikten.

Die Wertung erfolgt zweckmäßigerweise in Form einer Matrix, in der die Ziele und die verschiedenen Lösungen zusammengestellt werden (vgl. Tab. 3).

Die Wertung wird in folgenden Schritten durchgeführt:

Zusammenstellung der Ziele (Tabelle 3, Spalte 1)

Die nach Nr. 6.1.3 festgelegten Ziele sind so zu benennen, daß sie bei der nachfolgenden Gewichtsbildung und Feststellung des Zielrealisierungsgrads eindeutig verständlich sind. Sachverhalte, die sich erst bei der Planung ergeben und daher bei der ursprünglichen Zielbestimmung nicht erfaßt worden sind, können durch eine entsprechende Ergänzung des. Zielkatalogs in die Wertung einbezogen werden.

Bestimmung der Zielgewichte (Tabelle 3, Spalte 2)

Um sicherzustellen, daß die Ziele bei der weiteren Wertung entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt werden, müssen sie gewichtet werden. Die Gewichtung erfolgt durch Bewertung der Ziele in ihrem Verhältnis zueinander, wobei die Summe aller Zielgewichte (ZG) 100 beträgt.

Die Bestimmung der Zielgewichte ist Sache des Planungsträgers in Zusammenarbeit mit den an der Planung zu beteiligenden Stellen und Behörden. Ihre Festlegung ist schriftlich zu begründen.

Feststellung des Zielrealisierungsgrads (Tabelle 3, Spalten 3, 5, 7..)

Das Maß der Erfüllung eines Ziels in der jeweiligen Lösung wird durch den Zielrealisierungsgrad (ZR) ausgedrückt. Dieser wird zweckmäßigerweise anhand der folgenden Skala festgelegt:

0 = keine  
1 = sehr geringe          
2 = geringe  
3 = mäßige - Erfüllung des Ziels
4 = gute  
5 = sehr gute  
6 = bestmögliche  

Zur Ermittlung des ZR sind diejenigen Kriterien aufzustellen, die zur Beurteilung der Erfüllung eines Ziels anzuwenden sind. Sie können meß- oder abschätzbar sein. Ferner ist der Inhalt für "bestmögliche" und "keine" Erfüllung des Einzelziels zu definieren.

Der ZR ist von Fachleuten zu bestimmen, die mit den Gegebenheiten des Planungsraums und dem Inhalt der möglichen Lösungen vertraut und für die jeweiligen Ziele fachlich kompetent sind. Die Festlegung des ZR ist schriftlich zu begründen.

Tabelle 3 Wertzahl-Matrix

Ziele Zielgewicht Lösung 0
(Derzeitiger Zustand)
Lösung 1 Lösung 2 Lösung m
ZG ZR WZ ZR WZ ZR WZ ZR WZ
1 2 3 4 5 6 7 8    
Ziel 1:                  
Ziel 2:                  
Ziel 3:                  
Ziel 4:                  
Ziel 5:                  
Ziel 6:                  
Ziel n:                  
Summe der
Wertzahlen
                 
Rangpositionen                  
Erläuterungen: ZG = Zielgewicht (Summe der ZG =100)
ZR = Zielrealisierungsgrad (von 0 bis 6)
WZ = Wertzahl (ZG X ZR = WZ)

Ermittlung der Rangordnung (Tabelle 3, Spalten 4, 6, 8...)

Das Produkt aus ZG und ZR ergibt für jedes Ziel und die jeweilige Lösung die Wertzahl (WZ). Sie bestimmt die Wertigkeit der Lösung bei der Erfüllung der einzelnen Ziele.

Die Summe der Wertzahlen in den jeweiligen Spalten ist die Wertzahl der Lösung. Sie gibt die Rangposition innerhalb der alternativen Lösungen wieder.

6.1.7 Auswahl der Lösung für den Plan

Auf der Grundlage der Wertung ist die Entscheidung für eine Lösung zu treffen. Dabei sind die bei der "Darstellung möglicher Lösungen" (vgl. 6.1.5) ermittelten Kosten zu berücksichtigen. Die Entscheidung ist unter besonderer Berücksichtigung der Umweltauswirkungen des Vorhabens zu begründen.

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