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umwelt-online: Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer (11)

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6.2 Ausbauplan

Für die Maßnahme, die ausgeführt werden soll, ist ein Plan aufzustellen. Dieser muß die Einordnung der Maßnahme in die Gegebenheiten des benachbarten Raumes zeigen. Die technischen und biologischen Elemente sind zusammenhängend und unter Beachtung ihres gegenseitigen Einwirkens zu behandeln. Sie sind entsprechend den Möglichkeiten des jeweiligen Maßstabs umfassend darzustellen. Auf ein gegebenenfalls durchgeführtes Raumordnungsverfahren ist einzugehen.

Zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 6 Abs. 2 LG ist die Darstellung und Bewertung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten anzugeben unter besonderer Hervorhebung wertvoller Biotope und der betroffenen Waldfläche. Ebenso sind Art, Umfang und zeitlicher Ablauf des Eingriffs sowie die Maßnahmen zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen darzulegen. Außerdem sind die Umweltauswirkungen, verbleibende Zielkonflikte und die zu erwartenden Folgelasten zu nennen. Die Weiterentwicklung des Gewässers zu größerer Naturnähe ist unter Berücksichtigung der vorgesehenen Baustoffe zu beschreiben unter gleichzeitiger Angabe der hierfür notwendigen Pflegemaßnahmen. Es sind Hinweise für die weitere Beobachtung der Gewässerentwicklung nach Abschluß der Baumaßnahmen zu geben.

Der Plan muß mindestens folgende Unterlagen enthalten:

Erläuterungsbericht

Darstellung der Veranlassung,

Darstellung des im Konzept zur naturnahen Entwicklung festgelegten Entwicklungszieles,

Kurzbeschreibung der Lösungsmöglichkeiten und der Wertung, Angabe der wesentlichen Auswahlgründe unter besonderer Berücksichtigung der Umweltauswirkungen,

Beschreibung der Maßnahme in technischer, biologischer, landschaftspflegerischer und finanzieller Hinsicht sowie der verbleibenden Zielkonflikte,

Erläuterungen über Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie der Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung, zum Ausgleich und Ersatz der Eingriffsfolgen,

Darstellung der erwarteten naturnahen Entwicklung mit Angabe der hierfür notwendigen Pflegemaßnahmen,

Verzeichnis der bei der Bestandsaufnahme erhobenen Daten und der weiteren benutzten Unterlagen mit deren Auswertungen.

Übersichtskarte

Gewässerstationierungskarte des Landes Nordrhein-Westfalen Maßstab: 1:25.000, herausgegeben vom Landesumweltamt NW

Darstellung der Lage der Maßnahme im oberirdischen Einzugsgebiet und Eintragung der zugehörigen Teileinzugsgebiete,

Darstellung des vom Konzept zur naturnahem Entwicklung erfaßten Gebietes.

Übersichtslageplan

Deutsche Grundkarte, Maßstab: 1:25.000, DGK 5

Darstellung der bestehenden Verhältnisse zum Planungszeitpunkt (vorhandene bauliche Anlagen, Nutzungsarten, geschützte Landschaftsbestandteile sowie gliedernde und belebende Landschaftselemente mit ihrer Bewertung),

Eintragung der Maßnahme mit Kilometrierung des Gewässers nach Aufmaß,

Kennzeichnung der durch die Planung vorgesehenen Änderungen an den bestehenden Verhältnissen,

Angabe der Gewässerstationierung gemäß Übersichtskarte für Anfangs- und Endpunkt, Darstellung der im Zusammenhang mit dem Plan zu berücksichtigenden. Vorhaben anderer Planungsträger und Kenntlichmachung der rechtlichen Vorbehalten unterliegenden Flächen (Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie andere Festsetzungen von Landschaftsplänen, Bebauungspläne, dingliche Belastungen u.a.).

Gestaltungslageplan

Maßstab: 1:1.000 bis 1:2.500 (s. Abb. 12)

Allgemeinverständliche lagemäßige Darstellung des Istzustandes einschließlich der geschützten Landschaftsbestandteile sowie der gliedernden und belebenden Landschaftselemente,

farbige Eintragung der Maßnahme mit den geplanten Landschaftselementen, den ökologisch bedeutsamen Teilen und Uferstreifen,

Angabe der Kilometrierung des Gewässers, Kennzeichnung der rechtlichen Vorbehalten unterliegenden Flächen, der wegfallenden Anlagen, Gewässer und anderen Landschaftselemente, der Abgrabungs- und Auffüllungsflächen,

Lage der Gestaltungsquerschnitte..

Technischer Lageplan

Maßstab: 1:1.000 bis 1:2.500

Eintragung der Grenzen und Nummern der Flurstücke,

Darstellung der genauen Lage der Maßnahme mit wesentlichen Einzelheiten (Befestigungsarten, Bauwerke, zu erhaltende Landschaftselemente u.a.),

Lage der technischen Querschnitte,

Lage der Bohrpunkte,

Angaben über Geländehöhen,

Eintragung der wesentlichen Abmessungen und Höhen der Maßnahme (Kilometrierung, Bauwerksmaße, Angaben für die Absteckung, Eintragung der Gewässerstationierung gemäß Übersichtskarte für Anfangs- und Endpunkt).

Darstellung der, Flächen für Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung und - abwicklung.

Längsschnitt

Längenmaßstab wie Technischer Lageplan, Höhen, Maßstab: 1:100

Schnitt durch die Längsachse des Gewässers,

Angabe der Kilometrierung,

Lage der technischen Querschnitte,

Angabe der Höhen für Sohle, Gelände, Anlagen und Wasserspiegellagen,

Darstellung von Auf- und Abtrag,

Angabe der zugehörigen hydrologischen und hydraulischen Daten (Einzugsgebiet, Abflußspenden und zugehörige Abflüsse, Rauheitswerte).

Gestaltungsquerschnitte

Maßstab: 1:20 bis 1:250 (s. Abb. 13)

Darstellung der Querschnittsgestaltung für die unterschiedlich ausgebildeten Strecken mit Angabe der Sohlbreiten, Böschungsneigungen, Wasserstände,

Darstellung der Sohl- und Böschungssicherungen, des Bewuchses und Grenze der Uferstreifen mit wesentlichen Maßangaben.

Technische Querschnitte

Maßstab: 1:100 bis 1:250

Schnitte mit Darstellung von Ab- und Auftrag,

Angabe der Böschungsneigungen, Sohlbreiten, Höhen für Sohle und Gelände,

Eintragung des Bodenprofils mit Angabe der Bodenarten.

Bepflanzungsplan

Maßstab: 1:1.000 (s. Abb. 14)

Darstellung der vorgesehenen Bepflanzungen auf der Grundlage der technischen Lagepläne mit den zu erhaltenden Landschaftselementen und der Flächen, die sich selbst überlassen bleiben (Sukzessionsflächen), lagemäßige Festlegung der Bepflanzung (z.B. Maßketten, Raster, o.ä.),

Angabe der Pflanzenarten und ihrer Anteile.

Bauwerkszeichnungen

Maßstab: 1:10 bis 1:100

Grundrisse und Ansichten für Bauwerke mit Angabe der Höhen und Abmessungen.

Hydrologische sowie hydraulische Unterlagen und Berechnungen

Statische Vorberechnungen

Kostenzusammenstellungen

Festpunktverzeichnis

Grunderwerbsplan

Maßstab: 1:100 bis 1:1.000

Farbige Darstellung der zu erwerbenden bzw. rechtlich zu belastenden Flächen.

Eigentümerverzeichnis

Verzeichnis der betroffenen Flurstücke und ihrer Eigentümer sowie der Größe der zu erwerbenden bzw. zu belastenden Flächen.

Verzeichnis der der Planfeststellung unterliegenden baulichen Anlagen

Beschreibung der Anlagen in Kurzform und vorgesehene Regelungen,

Angaben für Eigentümer und Unterhaltungsverpflichtete.

7. Hinweise für die Bauausführung

Vor der Durchführung von Maßnahmen sind auf der Grundlage der Planfeststellung oder Genehmigung die notwendigen Ausführungspläne zu erstellen. Von diesen Unterlagen können geringe Abweichungen bei der Bauausführung sinnvoll sein, wenn durch neue Erkenntnisse (Bodenarten, Lage von Versorgungsleitungen usw.) Verbesserungen nötig werden.

7.1 Herstellung des Profils

Die Erdarbeiten sind nur von einer Seite auszuführen, soweit es die Gewässerabmessungen und die örtlichen Verhältnisse zulassen. Das ist ohnehin erforderlich, wenn sich die Trasse an Waldränder oder an zu erhaltende Landschaftselemente anlehnt. Weiterhin ist bei der Ausführung darauf zu achten, daß auch die Kronenränder der Bäume und der Waldmantel geschont werden. Bei besonders wertvollen Einzelgehölzen ist der Stamm zum Schutz vor Beschädigungen zu ummanteln und der Wurzelbereich durch lastverteilende Abdeckungen zu sichern. Zur Arbeitserleichterung können andere Gehölze auf den Stock gesetzt werden, soweit sie ausschlagfähig sind. Bäume, Sträucher und Wildstauden sind nur dann zu entfernen, wenn dies nach dem Plan zulässig und ihre Beseitigung für die Bauausführung unbedingt notwendig ist.

Vorhandener Rasen ist, soweit er wieder verwendet werden soll, abzutragen und zu lagern, falls kein sofortiger Einbau an anderer Stelle möglich ist.

Mutterboden (Oberboden) ist fachgerecht und getrennt abzuräumen, dann gesondert zu lagern, ohne dabei Flächen mit wertvoller Vegetation zu überdecken. Der Mutterboden darf nicht verdichtet werden und muß deswegen auch im Baustreifen vorher abgetragen werden. Bei großer Nässe sind Mutterbodenarbeiten zu vermeiden.

Mutterboden, der nicht sofort wieder verwendet wird, ist in Mieten von höchstens 1,30 m Höhe aufzusetzen. Die Oberfläche der Mieten ist leicht zu mulden. Falls eine längere Lagerdauer vorgesehen ist, sind die Mieten z.B. mit Weißem Senf (Sinapis alba) zu begrünen.

Überschüssiger Boden ist möglichst ohne Zwischenlagerung aus dem Baustellenbereich zu beseitigen.

7.2 Sicherung des Gewässerbetts

Die zur Sicherung des Profils vorgesehenen Baustoffe sind so einzubauen, daß die planerisch angestrebte, ungleichförmige Oberflächenausbildung erzielt wird und die Gewässerentwicklung zu einem naturnahen Zustand hin stattfinden kann.

Der Einbau von Mutterboden im Böschungsbereich beschränkt sich auf Sonderfälle und ist abhängig von dem vorgesehenen Bewuchs. Böschungen sind vor dem Bepflanzen mit Gehölzen mit Rasen als Übergangssicherung zu befestigen.

7.3 Gehölzpflanzungen

Die Gehölzpflanzung erfolgt auf der Grundlage des Bepflanzungsplanes (vgl. 6.2). Dafür sind im einzelnen Pflanzpläne (s. Abb. 15 und 16) aufzustellen, in denen die Pflanzenarten und ihre Anordnung angegeben sind. Zur Auswahl der Pflanzen wird auf 3.7.4 verwiesen.

Für die Bäume im Mittelwasserbereich empfiehlt sich ein gegenseitiger Abstand von 1,00 m - 2,00 m. Weiter vom Wasser entfernt sind überwiegend Sträucher vorzusehen. Für sie ist ein engerer Verband zu wählen (0,50 m - 1,50 m). Dies hat den Vorteil, daß sich die Pflanzungen relativ schnell schließen und daß bei geringen Ausfällen auf Nachbesserungen verzichtet werden kann. Bei großflächigen Pflanzungen kommen auch größere Abstände in Betracht (z.B. 1,50 m x 2,00 m oder 2,00 m x 2,00 m), die den Pflanzenbedarf einschränken und die Fertigstellungspflege vereinfachen. Der Ausfall schon von einzelnen Pflanzen macht sich dann aber deutlich bemerkbar und erfordert im allgemeinen eine Ausbesserung.

Bei größeren Gruppenpflanzungen kann auf einen bestimmten Pflanzverband und dementsprechend auch auf einen Pflanzplan verzichtet werden. Es sind aber die genaue Angabe des Areals, Angaben über die Gehölzarten und -mengen sowie Mindesthinweise für die Anordnung z.B. der Baum- und Straucharten oder größerer und kleinerer Pflanzen notwendig.

Für alle Pflanzungen sind Pflanzenlisten aufzustellen. Hierin werden die Mengen, die Arten mit deutschem und botanischem (wissenschaftlichem) Namen, das Alter, die Verschulweise und die Größen angegeben.

Im Hinblick auf ein gutes Gedeihen der Pflanzung müssen die Baumschulen schon durch die Ausschreibung verpflichtet werden, nur Pflanzen aus den jeweils geeigneten Herkünften zu liefern. Ersatzlieferungen anstelle nicht lieferbarer Arten und Größen müssen bei der Ausschreibung ausgeschlossen werden. Pflanzen derselben Art werden nach Größe gebündelt angeliefert. Die Bunde müssen dauerhaft etikettiert sein. Auf dem Etikett sind die Pflanzenart, der deutsche Name, Alter und Größe der Pflanzen anzugeben.

Der verantwortliche Unternehmer hat darauf zu achten, daß die Baumschulen nur einwandfreie Qualität liefern, wofür diese zu garantieren haben. Erkennbare Mängel müssen sofort bei der Lieferung der Pflanzen beanstandet werden.

Pflanzgut und seine Eignung

Die Baumschulware wird nach ihrem Alter, der Häufigkeit ihrer Verpflanzung, dem Wuchsraum bei ihrer Anzucht, ihrer Form und ihrer Größe unterschieden. Diese Kriterien bestimmen unter anderem den Preis, den Arbeitsaufwand bei der Verwendung und das Anwachsergebnis. Folgende Sortierungen sind von Interesse:

Jungpflanzen (Forstpflanzen): Zwei- oder dreijährig, einmal verpflanzt, aus engem Stand; 60 - 100, 100 - 140 cm hoch. Sie sind für Flächenpflanzungen zu empfehlen.

Loden: Zwei oder dreijährig, einmal verpflanzt, aus erweitertem engen Stand, stufig (verzweigt), mit guter Bewurzelung; 60 - 80, 80 - 100, 100 - 125 cm hoch. Loden sind wegen ihrer Wüchsigkeit für Reihenpflanzungen an Fließgewässern besonders gut geeignet. Sie werden allerdings nicht von jeder Baumschule angeboten.

Leichte Sträucher: Zwei- oder dreijährig, einmal verpflanzt, aus mittelweitem Stand, mehrtriebig und mit entsprechender Bewurzelung; 70 - 90, 90 - 120 cm hoch.

Sträucher Drei- bis vierjährig, zweimal verpflanzt, aus weitem Stand, mehrtriebig; 70 - 90, 90 - 120 cm hoch. Die Verwendung von leichten Sträuchern und Sträuchern wird bei schwachwüchsigen Arten empfohlen.

Heister und Stammbüsche: Vierjährig oder älter, zweimal bis mehrmals verpflanzt, aus weitem Stand, baumartig, Seitenverzweigung und Bewurzelung kräftig, durchgehender Leittrieb, noch ohne Krone; l25-150, l50-200, 200-250, 250-300 cm hoch. Sie ersetzen in der freien Landschaft den aufwendigen Gebrauch von Hochstämmen. In 10 - 20 m Abstand angeordnet, bilden sie das Gerüst einer gestuften Pflanzung. Bei der Pflanzung erfordern sie ein besonderes Vorgehen (Lockerung des Unterbodens, Wässern, Mulchen, Baumpfahl).

Steckhölzer Mindestens 30 cm lange, 2,5 cm starke, verholzte einjährige Triebe, die bis auf 3 - 4 Augen in den Boden gesteckt werden, Wurzeln bilden und austreiben. Die Verwendung von Steckhölzern ist zur Ansiedlung von Strauchweiden (Korb-, Purpur-, Mandelweide) geeignet. Dabei ist wie bei den im folgenden genannten Setzstangen in jedem Fall auf die Verwendung heimischen Materials zu achten.

Setzstangen:. Etwa 1 - 3 m lange, mindestens 5 cm gerade Aste, die in vorgefertigte Löcher in den Boden gesteckt werden, Wurzeln bilden und austreiben. Mit Setzstangen lassen sich Baumweiden (Silber-, Bruch- und Fahl- oder Rötelweide) ausbringen.

Eine weitere Möglichkeit zur Ansiedlung von Gehölzen bietet die Weiterverwendung ausschlagfähiger Wurzelstöcke, die gelegentlich bei größeren Vorhaben anfallen.

Pflanzzeit

Bäume und Sträucher werden in der Zeit der Vegetationsruhe, d.h. im unbelaubten Zustand gepflanzt, und zwar nur bei frost- und schneefreiem Wetter und Boden. Die Frage, ob im Herbst oder im Frühjahr gepflanzt werden soll, ist im Einzelfall zu entscheiden. Hierfür sind die örtlichen Boden- und Witterungsverhältnisse ausschlaggebend:

Für eine Herbstpflanzung spricht ausreichende Feuchtigkeit im Boden. Dies gilt besonders für Sandböden. Demgegenüber kann die Herbstpflanzung auf schweren Böden von Nachteil sein, wenn sich Wasser im Wurzelbereich staut und die Pflanzen dann leicht hochfrieren. Eine Frühjahrspflanzung ist daher auf schweren Böden in der. Regel vorteilhafter. Die Pflanzarbeiten sollten bis Ende April (beginnender Laubaustrieb) abgeschlossen sein. Pflanzen aus Kühlhäusern können noch bis Mitte Juni gepflanzt werden.

Im Frühjahr ergeben sich leicht Engpässe für ein ausreichendes Angebot an geeigneten Pflanzen. Eine Pflanzenreservierung im Herbst ist daher zu empfehlen..

Pflanzung

Die Pflanzlöcher sind ausreichend groß auszuheben. Sogenannte Klemmpflanzungen, bei denen die Wurzeln in einen mit dem Spaten hergestellten Spalt eingeklemmt werden, sind unzulässig. Auch dürfen die Wurzeln nicht mit groben Erdschollen oder Rasensoden zugedeckt werden. Das Pflanzloch ist vielmehr mit lockerem Boden so auszufüllen, daß die Wurzeln vollständig bis zum Wurzelhals von Erde umhüllt sind. Flächenfilter sind im Bereich des Pflanzenloches zu beseitigen. Von Ballenpflanzen ist das Gewebe sorgfältig zu entfernen.

Bei Pflanzungen in Rohboden dient die Füllung des Pflanzlochs mit Mutterboden (Oberboden) als natürliche Starthilfe. Sie kann ein Stocken des Wachstums nach Durchwurzelung des eingefüllten Mutterbodens aber nicht ausschließen. Wichtig ist hier die Verwendung nicht zu großer Pflanzen.

Das nach Art und Größe getrennt gebündelte Pflanzgut muß nach Anlieferung unverzüglich in einen vorbereiteten Einschlag gebracht werden. Die Bunde werden aufrecht in ausgehobene Gräben gestellt und die Wurzeln allseits mit losem Boden bis über den Wurzelhals bedeckt. Kann im Herbst gelieferte Ware erst im Frühjahr gepflanzt werden, müssen die Pflanzenbunde geöffnet und die Pflanzen einzeln nebeneinander eingeschlagen werden.

Beim Pflanzen sind die Wurzeln vor dem Austrocknen durch Sonne oder Wind zu schützen, da so schon nach wenigen Minuten Totalschäden eintreten können. Deshalb sind stets nur wenige Pflanzen auszulegen und ohne Verzug zu pflanzen. Pflanzen mit angetrockneten Wurzeln müssen unmittelbar vor dem Setzen gewässert werden. Wässern und Einschlämmen der Pflanzen sind in jedem Fall vorzunehmen und in Gewässernähe leicht möglich.

Das Abdecken der Pflanzscheiben mit Holz- und Strohhäcksel oder Mähgut (Mulchen) fördert das Anwachsen der Pflanzen. Es schützt vor Austrocknen, dämmt den Krautwuchs ein und fördert das Bodenleben. Auf Mulchen muß dort verzichtet werden, wo die Gefahr des Abschwemmens besteht.

Pflanzungen müssen gegen Viehverbiß durch Zäune geschützt werden. Gegen Wildverbiß helfen handelsübliche, stark riechende Spritz- und Streichmittel. Die in den ersten Jahren nach der Pflanzung auftretenden Nage- und Fegeschäden an Heistern und Stammbüschen, die zum Totalausfall führen können, werden durch Drahthosen oder Kunststoff-Fegemanschetten verhindert. Diese sind zu entfernen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

7.4 Begrünung durch Röhricht, Uferstauden und Rasen

Röhrichtbestände können, wo mit spontaner Ansiedlung nicht zu rechnen ist, durch Pflanzung begründet werden. Als Pflanzmethode empfiehlt sich die Ballenpflanzung. Dazu werden aus geeigneten Beständen Stücke von etwa 30 cm x 30 cm gestochen und im Abstand von höchstens 1 m gepflanzt. Es kann das ganze Jahr über, außer bei Frost, gepflanzt werden. Bei Frühjahrspflanzungen schließen sich die Pflanzlücken bereits nach einigen Monaten.

Auch Uferstauden können wenn erforderlich durch Pflanzung von Ballen oder Rhizomstücken eingebracht werden. Das Pflanzgut wird wie bei Röhricht gewonnen. Die Pflanzung ist nur im Frühjahr oder Herbst zu empfehlen.

Rasenflächen werden entweder durch Ansaat oder mittels Fertigrasen hergestellt. Für die Ansaat ist eine standortgerechte Saatgutmischung zu verwenden. Dabei ist auf die Lieferung von geeigneten Arten für Landschaftsrasen (vgl. Tab. 2) zu achten.

Zum Schutz des Bodens und der auflaufenden Grassaaten sind gegen Abschwemmen und Austrocknen im Uferbereich Decksaaten mit Hafer (Avena sativa) und Roggen (Secale cereale) geeignet, die gleichzeitig mit den Gräsern ausgesät werden.

7.5 Fertigstellungspflege

Die Fertigstellungspflege erstreckt sich von der Aussaat oder Pflanzung bis zu dem Zeitpunkt, bei dem die Gewähr für eine selbständige Weiterentwicklung gegeben ist. Die hierfür notwendigen Zeiten sind für Rasen und Stauden auf mindestens eine Vegetationsperiode anzusetzen, bei Gehölzen auf zwei. Die Fertigstellungspflege ist Bestandteil der Bauausführung und daher in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Die endgültige Bauabnahme ist erst nach Abschluß der Fertigstellungspflege möglich.

Folgende Pflegemaßnahmen sind notwendig:

Die Pflanzungen sind kurz vor dem ersten Austrieb zu kontrollieren. Niederliegende Pflanzen sind aufzurichten und ebenso wie hochgefrorene wieder festzutreten. Fehlender Boden am Wurzelhals ist nachzufüllen.

Neupflanzungen sind bei anhaltender Trockenheit vor dem ersten Austrieb zu wässern.

Neupflanzungen müssen nur freigeschnitten werden, wenn Krautwuchs die Gehölze überwuchert. Ausfälle sind entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zu ersetzen.

Die Schutzmaßnahmen gegen Viehverbiß und Wildschäden sind wirksam zu halten.

ENDE

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