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umwelt-online: Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer (6)

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Beispiel: " Großer Fluß im Flachland"

Vorgaben:

AEo = 2400 km2
l = 0,2o/oo
MNQ = 2,88 m3/s [MNq = 1,2 l/(s x km2)])
HQ1 = 72 m3/s [Hq1= 30 l/(s x km2)])

Boden:

0 - 0,30 m mittlerer Sand, schwach humos (mS,h`)
0,30 - 5,80 m mittlerer Sand (mS)
5,80 - 8,50 m Geschiebemergel (Mg)

Zustand

Die betrachtete Flußstrecke wurde zwar in ihrer Linienführung nicht verändert, daß ursprünglich breite und flache Profil durch Maßnahmen der Landgewinnung aber immer weiter eingeengt. Da die unteren Böschungsbereiche mit Steinschüttungen befestigt sind, konnte keine Breitenerosion mehr stattfinden. Unterhalb der betrachteten Flußstrecke wurde der Fluß früher auf HQ2ausgebaut. Durch diesen Ausbau hat sich das Gefälle und damit die Schleppkraft des Wassers in dem betrachteten Abschnitt vergrößert. Hierdurch und infolge der geringen Standfestigkeit des anstehenden Sandes sowie des Grundwasserdrucks bei fallendem Hochwasser sind die Ufer streckenweise abgebrochen. Fast senkrecht abfallende Böschungen sind entstanden. Niedrige Abflüsse pendeln innerhalb des Gewässerbetts mit unterschiedlichen Wassertiefen. Durch die vergrößerten Schleppkräfte bedingt hat sich die Gewässersohle stark eingetieft In einigen Abschnitten verläuft sie bereits im Mergel. In diesen vergrößerten Profilen kann heute ein HQ2bordvoll abgeführt werden.

Ziele

Dem Gewässer soll die Möglichkeit gegeben werden, sich zu größerer Naturnähe zu entwickeln. Dazu wurde für dieses Gewässer ein großräumiges Entwicklungskonzept erstellt und mit den Betroffenen abgestimmt. Vorgesehen ist, daß der bei größeren Abflüssen stark erhöhte Sandtrieb verringert werden soll. Die Tiefenerosion soll gestoppt werden. Die Gewässersohle soll möglichst aufgehöht werden. An den Ufergrundstücken sollen sich größere Abschnitte ohne erneute Abbrüche weiterentwickeln können, einzelne Abbrüche an Prallufern sollen ausdrücklich hingenommen werden. Die Ausuferung des in den ausgebauten Strecken bordvoll abgeführten HQ2 kann hier wegen der bereitstehenden angrenzenden Flächen hingenommen werden. Deshalb soll die Profilbemessung für ein HQ1vorgenommen werden.

Gestaltung

Eine Entfesselung, d.h. die Herausnahme der Böschungsbefestigungen würde im Zusammenhang mit den durch die Ausbaumaßnahmen unterhalb gegebenen Rahmenbedingungen eine weitere Vergrößerung des Profils fördern. Die heutige Aue würde wegen der damit einhergehenden Erhöhung des Abflußvermögens immer seltener überflutet und auch die letzten auentypischen Standorteigenschaften verlieren. Bedingungen für eine Ablagerung der transportierten Sande auf der Gewässersohle wären erst gegeben, wenn sich auf tieferen Niveau eine neue Aue gebildet hätte. Die Untersuchungen zum Entwicklungskonzept haben gezeigt, daß die heutige Aue noch wichtige Reste einer naturnahen Aue enthält. Bei einer Wiederherstellung der auentypischen Standortbedingungen können von dort die auentypischen Pflanzen und Tiere die Aue besiedeln. Durch` den Einbau einer Grundschwelle mit nachfolgender Sohlgleite am unteren Ende der Umgestaltungsstrecke sollen sich die typischen Gefälleverhältnisse wieder einstellen. Das Gewässerbett soll in Annäherung an historische Zustände wieder breit und flach werden. Um die Abflußleistung des Profils auf ein HQ1zu verringern und die starke Eintiefung rückgängig zu machen, wird die Gewässersohle mit den an den Böschungen anstehenden Sanden aufgehöht. Das bestehende Entwicklungskonzept für den Fluß sieht vor, später auch in dem unterhalb liegenden, ausgebauten Abschnitt die Sohle aufzuhöhen, damit die Funktion der Grundschwelle entfallen kann.

Um Raum für die anschließende Entwicklung des Flusses zu haben, wurden breite Randstreifen gekauft. Dadurch soll gewährleistet werden, daß die für einen Flachlandfluß typischen Verlagerungen an den Prallufern nicht ständig zu Konflikten mit Nutzern der Nachbarflächen führen. An solchen Außenufern, an denen wegen angrenzender Nutzungen ausnahmsweise keine Verlagerung zugelassen werden kann, erfolgt eine Böschungssicherung durch eine Weidenspreitlage im Bereich der Mittelwasserlinie. Oberhalb dieses Bereiches werden Baumweiden, Eschen, Stieleichen, Traubenkirschen und Hainbuchen gepflanzt.

Die anderen Uferbereiche werden weitgehend der Entwicklung überlassen. Abschnittsweise werden Gehölze angepflanzt, um das Landschaftsbild zu bereichern.

Entwicklung

Durch die Verringerung des Gefälles werden die auftretenden Schleppkräfte an der Gewässersohle kleiner. Die Menge an transportiertem Sand geht zurück. Dadurch stellt sich an der Sohle ein im Mittel ausgeglichener Zustand zwischen Ablagerung und Abtransport von Sanden ein. Durch kleinräumige Verlagerungen an der Sohle entstehen Kolke und flach überströmte Sandbänke, die von den heimischen Fischarten zum Ablaichen genutzt werden.

Neben immer wieder entstehenden, kleinräumigen Uferabbrüchen an Prallufern entwickeln sich auf längeren Strecken Gehölze an den Ufern. Nach und nach wird das Gewässer durch große Bäume zum bestimmenden Element in der Landschaft. Durch die unterschiedlichen Entwicklungsstadien nimmt auch die Artenvielfalt der im und am Gewässer lebenden Pflanzen und Tiere zu.

3.7.4 Sicherung mit lebenden Baustoffen (Pflanzen)

Lebende Baustoffe sind Bäume, Sträucher, Röhrichtpflanzen, Uferstauden, Wiesengräser und -kräuter. Sie übernehmen wichtige Aufgaben bei der Einbindung von Wasserläufen in die Landschaft, bei der Entwicklung naturnaher Lebensräume und bei der Profilsicherung. Die von den einzelnen Pflanzen auf gebauten Bestände unterscheiden sich jedoch wesentlich in ihrem Wert als Baustoff, in ihrem Pflegeaufwand, in ihrer Bedeutung als Lebensraum für freilebende Tiere und wildwachsende Pflanzen sowie in ihrer Auswirkung auf den Stoff- und Energiehaushalt des Gewässers. Es empfiehlt sich das Pflanzgut für Röhricht- und Uferstaudenpflanzungen in der Nähe zu werben.

Werden Pflanzungen an Gewässern mit öffentlichen Mitteln gefördert, sind sie gemäß § 47 Landschaftsgesetz NW gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Es ist insbesondere verboten, sie zu roden, abzubrennen oder mit chemischen Mitteln zu zerstören.

Ufergehölze

Ufergehölze sind Baum- und Strauchbestände, die den Wasserlauf begleiten und dicht oberhalb der Mittelwasserlinie wachsen. Sie bestehen aus Holzarten, die zumindest mehrtägige Überflutungen vertragen. Erstreckt sich der Gehölzbewuchs auch über die höher gelegenen Böschungsflächen, so setzt er sich hier in der Regel aus anderen Baum- und Straucharten zusammen (vgl. Tab. 1). Die Ufergehölze erfüllen eine Reihe technischer und ökologischer Aufgaben. Sie

Im Hinblick auf ihren naturgegebenen Gehölzbestand lassen sich die Fließgewässer Nordrhein-Westfalens zwei großen Gruppen zuordnen, den "Erlengewässern" und den "Weidengewässern" (vgl. Tab. 1).

Zu den Erlengewässern gehören alle Wasserläufe, die während der Vegetationsperiode höchstens einige Tage lang andauernde Hochwasserstände aufweisen. An ihnen herrscht von Natur aus die Roterle vor. Sie sollte deshalb im Mittelwasserbereich bevorzugt gepflanzt werden. Untergeordnet eignen sich auch Baumweiden und bei standfesten, gut nährstoffversorgten Böden ebenfalls die Esche. Strauchweiden sind wegen ihres breit ausladenden Wuchses dagegen unangebracht.

Zu den Weidengewässern gehören Flußstrecken, die während der Vegetationsperiode länger anhaltende Hochwasser führen können. Solche Ereignisse werden von baum- und strauchförmigen Schmalblattweiden vertragen, nicht aber von der Roterle. Deshalb eignen sich hier vor allem Weidenarten zur Pflanzung im Mittelwasserbereich, wobei Baumweiden mit Stamm und Krone zu bevorzugen sind. Strauchweiden sollten nur dort verwendet werden, wo durch sie zu erwartende Profileinengungen vertretbar sind (z.B. am Unterlauf von Sieg, Ruhr und Lippe).

Auf gebietsfremde Arten, z.B. die Weiß- oder Grauerle (Alnus incana) und sämtliche Nadelbäume, ist an Wasserläufen zu verzichten. Das gleiche gilt für alle fremdländischen Arten, namentlich für Pappeln und deren Bastarde (z.B. Populus x canadensis, Populus balsamifera). Auch die Schwarzpappel (Populus nigra), die von Natur aus im Überschwemmungsbereich mancher Flüsse siedelt, ist zur Ufersicherung nicht geeignet; sie sollte aber durch Anpflanzung an Altwassern oder in Weichholzauenwäldern in ihrem Bestand gefördert werden.

Für die Flächen oberhalb des Mittelwasserbereichs gibt es zahlreiche Arten, deren Auswahl sich an den jeweiligen Standortbedingungen, vor allem Nährstoffgehalt des Bodens und Höhenlagen über NN, orientieren soll. Tabelle 1 enthält für alle Teile des Landes Nordrhein-Westfalen eine genügend große Anzahl bodenständiger Gehölze. Mit ihnen kann der Eigenart eines jeden Landschaftsraumes Rechnung tragen werden.

Auf die Verwendung von Ulmen sollte verzichtet werden, weil mit großen Ausfällen durch die Ulmenkrankheit gerechnet werden muß. Auch bei Weißdorn (Crataegus monogyna, Crataegus oxyacantha) ist in Obstbaugebieten wegen einer möglichen Gefährdung durch die Feuerbrandkrankheit Zurückhaltung geboten.

Tabelle 1

Geeignete Baum- und Straucharten Abkür-
zungen f. Pflanz-
pläne
Bergland-
Erlenge-
wässer Boden schwach bis mäßig basenreich
Boden basen-
reich
Flach-
land--
Erlenge-
wässer Moor-
boden
Sand-
boden, basen-
arm
Bindiger Boden, mäßig basen-
haltig
Mergel-
boden, basen-
reich
Weiden-
gewässer
Gehölze für den Mittelwasserbereich (Weichholzzone)
Bäume:
Rot- o. Schwarzerle 1) (Alnus giutinosa) RE X X X X X X
Esche (Fraxinus excelsior) ES X (X) X
Bruch- o. Knackweide
(Salix fragilis)
Baumweiden BW X X X X X X
Fahlweide
(Salix rubens)
X X X X X
Silberweide2
(Salix alba)
X X X X
Sträucher:
Purpurweide (Salix purpurea) PW X
Mandelweide (Salix triandra) MW X
Korb- oder Hanfweide (Salix viminalis) KW X
Gehölze für die Flächen oberhalb des Mittelwasserbereich, (Hartholzzone)
Bäume 1. Ordnung (> 25 m hoch werdend):
Stieleiche2 (Quercus robur) SE X X X X X X X
Vogelkirsche (Prunus avium) VK (X) X X X X
Esche (Fraxinus excelsior) ES X X X X
Bergahorn (Acer pseudoplatanus) BA (X) X
Spitzahorn (Acer platanoides) SA X
Bäume 2. Ordnung (< 25 m bleibend):
Moorbirke (BetuIa pubescens) MB X
Sandbirke (BetuIa pendula) SB X X
Eberesche o. Vogelbeere (Sorbus aucuparia) EB X X X X
Traubenkirsche (Prunus padus) TK X X X X X X
Hainbuche2 (Carpinus betulus) HB X X X X X
Feldahorn (Acer campestre) FA X X X X
Sträucher:
Grauweide2 (Salix cinerea) GW X X X X
Ohrweide (Salix aurita) OW X X X
Faulbaurn (Frangula alnus) FB X X X
Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) GS X X X X X X
Hasel (Corylus avellana) HA X X X X X
Schlehe o. Schwarzdom (Prunus spinosa) SL X X X X X
Hundsrose (Rosa canina) HR X X X X X
Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) KD X X X X
Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) HK X X X X
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) PF X (X) X X
Bluthartriegel (Cornus sanguinea) BH X (X) X X
1) auf keinen Fall Grauerle (Alnus incana)
2) nicht in Lagen über 400 m NN verwenden

Die Pflanzen sollten so angeordnet werden, daß eine nach außen hin abgestufte Pflanzung aufgebaut wird, also zum Gewässer hin bevorzugt Bäume oder baumartige Gehölze und nach außen hin nach dem Muster eines Waldmantels vornehmlich Sträucher. Auch müssen die Standortunterschiede im Profil (z.B. naß - feucht - trocken) bei der Auswahl und Anordnung der Gehölze berücksichtigt werden.

Für Gehölzpflanzungen frisch hergerichtete Böschungen können mit einer einfachen Rasenmischung eingesät werden, die auf schweren und mittleren Böden hauptsächlich Weidelgras (Lolium perenne) und auf leichten Böden Schafschwingel (Festuca ovina) oder Straußgras (Agrostis tenuis) enthalten kann. Dies dient einer vorläufigen Sicherung der Böschung und unterdrückt störenden Krautwuchs. Vor der Pflanzung der Gehölze sollte möglichst schon eine Mahd erfolgt sein.

Eine besondere Form der Ufersicherung mit Gehölzen ist der Einbau von Weidenspreitlagen. Diese werden aus zweijährigen, noch nicht ausgetriebenen Weidenruten hergestellt, die quer zur Uferlinie dicht an dicht verlegt und mit Spanndraht befestigt werden. Die unteren Enden der Ruten sind in den Boden einzubauen. Die gesamte Spreitlage wird geringfügig übererdet. Für diese Bauweise eignen sich Korbweide (Salix viminalis), Mandelweide (Salix triandra) und Purpurweide (Salix purpurea). Die austreibende und sich fest verwurzelnde Spreitlage ergibt ein stabiles Deckbauwerk. Solche Spreitlagen eignen sich jedoch nur für ausreichend breite Gewässer, an denen die Entwicklung von dichten Weidenbüschen nicht stört.

Röhrichte

Auch Flußuferröhrichte können als Baustoff dienen. Sie

Die wichtigste Röhrichtart ist in allen Landesteilen das Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea). Es wächst unmittelbar am Wasser, dringt mit seinen Wurzeln unter den Mittelwasserspiegel vor, verträgt als amphibische Pflanze zeitweilige Überflutungen und legt sich bei Hochwasser um. Bei ständiger Wasserführung wuchert es nicht in das Gewässerbett hinein.

Rohrglanzgras stellt sich in der Regel von selbst ein. Geschlossene Bestände können sich nur bilden, wo dicht schattende Ufergehölze fehlen und die Böschungen während der Vegetationsentwicklung nicht bis zur Wasserlinie gemäht werden. Zwecks beschleunigter Ansiedlung können sich Pflanzung (Stichsoden) oder Ansaat empfehlen.

An ruhigen, zur Verlandung neigenden Gewässerabschnitten bildet der Wasserschwaden (Glyceria maxima) Uferröhrichte aus. Es bleibt jedoch für wasserbauliche Zwecke untergeordnet.

Eine: weitere Röhrichtart, das Schilf (Phragmites australis), ist nur für breite Flüsse und Stillgewässer geeignet. Es läßt sich mittels Stichsoden, Rhizomschnittlingen oder Halmstecklingen ansiedeln.

Uferstauden

Stellenweise können auch Uferstauden verwendet werden. Sie

Hierfür eignet sich im Berg- und Hügelland in erster Linie die Pestwurz (Petasites hybridus), die mit dichtem Wurzel- und Rhizomgeflecht den Mittelwasserbereich durchzieht. Wo Pestwurz-Bestände spontan aufgewachsen sind, sollten sie möglichst belassen und nicht nachträglich mit Ufergehölzen überpflanzt werden. Durch Einbringen von Rhizomstücken können Pestwurz-Bestände auch neu angelegt werden. Angrenzende, regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Flächen werden durch die Pestwurz nicht beeinträchtigt.

Andere Uferstauden, die mühelos und mit gutem Anwachserfolg eingebracht werden können, sind die Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus) und das Mädesüß (Flipendula ulmaria). Von allein hochgekommene Uferstaudensäume mit auffällig blühenden Arten wie Blutweiderich (Lythrum salicaria), Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris) und Waldengelwurz (Angelica sylvestris), sind ähnlich wie Flußuferröhrichte zu werten.

Rasen

Eine weitere Möglichkeit der Pflanzenverwendung besteht in der Anlage von Rasenflächen. Sie

Die Anlage von Rasen auf Gewässerböschungen ist allerdings eine naturferne Art der Begrünung, die nur durch dauernde Pflege Bestand hat.

Zweckmäßigerweise werden niedrigwüchsige Gräser verwendet, um durch geringe Massenproduktion den Pflegeaufwand zu reduzieren (vgl. Tab. 2). Gleichwohl reagieren Rasenflächen rasch auf Nährstoffzufuhr, z.B. bei Überflutung mit nährstoffreichem Wasser, durch unbeabsichtigte Düngergaben oder durch liegengebliebenes und verrottendes Mähgut. Es kommt zu einem Umbau der Narbe, wobei sich anstelle niedrigwüchsiger Gräser hochwüchsige ausbreiten. Mit fortschreitender Aufdüngung wird die Entwicklung geschlossener, unerwünschter Staudenbestände mit Großer Brennessel, Stumpfblättrigem Ampfer und Disteln begünstigt, die den Rasen verdrängen. Das vermehrt die Pflegearbeiten und verringert die Böschungsstabilität.

Rasenböschungen sind besonders anfällig gegenüber Bisam und Nutria.

Tabelle 2: Geeignete Rasenmischungen (Angabe in Gewichtsprozenten)

1. Sandböden tiefgründige, kolloidarme Sande
50 % Schafschwingel (Festuca ovine)
40 % Feinschwingel (Festuca tenuifolia)
10 % Gemeines Straußgras (Agrostis tenuis)
Bei Mutterbodenandeckung ist der Schafschwingel- und Feinschwingel-Anteil zu reduzieren zugunsten von
bis 20 % Horstrotschwingel (Festuca nigrescens = F. ruba ssp. commutata)
bis 20 % Ausläufertreibendem Rotschwingel (Festuca ruba = F. ruba ssp. rube)
2. Lehmige Sand- bis sandige Lehmböden

Mittel- bis tiefgründige Böden mit nur geringem Steingehalt

40 % Ausläufertreibender Rotschwingel (Festuca ruba = F. ruba ssp. ruba)
20 % Horstrotschwingel (Festuca nigrescens = F. rubra ssp. commutata)
30 % Schafschwingel der bei starker lehmigen Böden zugunsten von Festuca rubra zu reduzieren ist (Festuca ovina),
5 % Gemeines Straußgras (Agrostis tenuis)
5 % Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
3. Lehm- und Tonböden
Mittel- bis Tiefgründige Böden mit nur geringem Steingehalt
60 % Ausläufertreibender Rotschwingel (Festuca rubra = F. rubra ssp. rubra)
20 % Horstrotschwingel. (Festuca nigrescens = F. rubra ssp. commutata)
10 % Wiesenrispe (Poa pratensis)
10 % Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
4. Gesteinsböden
Mehr oder weniger flachgründige, bis zur Oberfläche stein- und grushaltige Böden
50 % Schafschwingel (Festuca ovina)
30 % Ausläufertreibender Rotschwingel (Festuca rubra = F. rubra ssp. rubra)
10 % Horstrotschwingel (Festuca nigrescens = F. rubra ssp. commutata).
5 % Gemeines Straußgras (Agrostis tenuis)
5 % Deutsches Weidelgras (Lolium perenne)
Die Gewichtsprozente sollen nur ungefähre Anhaltswerte darstellen.
Sie sind bei Bedarf den speziellen Verhältnissen anzupassen.
weiter .

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(Stand: 27.06.2018)

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