Regelwerk, Wasser EU, M-V

VVAwS - MV
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1. Anwendungsbereich (§ 1)

2. Begriffsbestimmungen (§ 2)

2.1 Anlage (§ 2 Abs. 1 und 8)

2.2 Unterirdisch (§ 2 Abs. 3)

2.3 Rohrleitungen (§ 2 Abs. 7)

2.4 Umschlagen (§ 2 Abs. 4 und 8)

2.5 Feste wassergefährdende Stoffe

3. Grundsatzanforderungen (§ 3)

4. Anforderungen an bestimmte Anlagen (§ 4)

4.1 Allgemeines

4.2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen

4.3 Anforderungen an das Rückhaltevermögen

4.4 Anforderungen an die infrastrukturellen Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art

5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (§ 5)

5.1 Allgemeines

5.2 DIN-Normen

5.3 Weitere Regeln der Technik

5.4 Besondere Einzelregelungen

5.4.1 Behälter und Rohrleitungen

5.4.1.1 Allgemeines

5.4.1.2 Standsicherheit

5.4.1.3 Brandschutz

5.4.1.4 Korrosionsbeständigkeit. Korrosionsschutz

5.4.1.5 Besichtigungsöffnung

5.4.1.6 Rohrleitungen

5.4.1.7 Doppelwandige Behälter und Rohrleitungen

5.4.1.8 Abstände

5.4.2 Domschächte, sonstige Schächte, Schutzkanäle

5.4.3 Leitungen zur Verbindung kommunizierender Behälter

5.4.4 Auffangräume, Auffangwannen, Auffangtassen

5.4.4.1 Größe und Anordnung

5.4.4.2 Standsicherheit

5.4.4.3 Dichtheit

5.4.4.4 Abdichtungen

5.4.4.5 Untersuchungen

5.4.4.6 Niederschlagswasser

5.4.4.7 Auffangwannen aus Stahl bis 1000 Liter Rauminhalt

5.4.5 Behälter und Verpackungen mit einem Rauminhalt bis zu 450 Liter

5.4.6. Ausrüstungsteile, Sicherheitseinrichtungen, Schutzvorkehrungen

5.4.7 Abfüll- und Umschlaganlagen

5.4.7.1 Abfüll- und Umschlagplätze

5.4.7.2 Abfüll- und Umschlagvorgänge in Häfen, Laden und Löschen von Schiffen

5.4.8 Kühl- und Heizeinrichtungen

5.4.9 Ausrüstung Lind Betrieb der Sicherungseinrichtungen für Brand- und Störfälle

5.5 Gleichwertige Baubestimmungen und technische Vorschriften anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

6. Gefährdungspotential (§ 6)

6.1 Maßgebendes Volumen oder Masse der Anlage

6.2 Wassergefährdende Stoffe

6.3 Hydrogeologische Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes

7. Weitergehende Anforderungen (§ 7)

7.1 Voraussetzungen

7.2 Anforderungen

7.3 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer und der Küstengewässer

8. Allgemeine-Betriebs- und Verhaltensvorschriften, Anzeigepflicht (§ 8)

9. Kennzeichnungspflicht; Merkblatt (§ 9)

10. Anlagen in Schutzgebieten (§ 10)

11. Anlagenkataster (§ 11)

11.1 Forderung von Anlagenkatastern

11.2 Inhalt des Anlagenkatasters

11.3 Fortschreibung

11.4 Überwachung des Anlagenkatasters

11.5 Datenverarbeitung

12. Rohrleitungen (§ 12)

12.1 Sicherheitsgründe bei oberirdischen Rohrleitungen

12.2 Zulässige unterirdische Rohrleitungen

12.3 Oberirdische Rohrleitungen als Anlagenteile

13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (§ 13)

13.1 Anlagen der Gefährdungsstufe a zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger wassergefährdender Stoffe

13.2 Lageranlagen einfacher oder herkömmlicher Art

13.3 Gefahrgutrechtliche zulässige Behälter und Verpackungen

14. Anlagen zum Lagern fester Stoffe (§ 14)

14.1 Feste Stoffe, allgemeine Anforderungen

14.2 Bodenfläche

15. Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag (§ 15)

15.1 Allgemeines

15.2 Antragsunterlagen

15.2.1 Eignungsfeststellung

15.2.2 Bauartzulassung

15.2.3 Hinweise zu den Unterlagen, erforderlicher Inhalt

15.2.3.1 Antrag

15.2.3.2 Lage

15.2.3.3 Anlagenbeschreibung

15.2.3.4 Wassergefährdende Stoffe

15.2.3.5 Abmessungen, Volumen

15.2.3.6 Gefährdungsstufe, Bewertung

15.2.3.7 Standsicherheit. Festigkeit

15.2.3.8 Dichtheit und Beständigkeit der Anlage

15.2.3.9 Sicherheitseinrichtungen

15.2.3.10 Auffangvorrichtungen

15.2.3.11 Maßnahmen im Schadensfall

15.2.3.12 Einrichtung und Betrieb

15.2.3.13 Überwachung

15.2.3.14 Gleichwertigkeitsnachweis

16. Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 16)

17. Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen (§ 17)

18. Vorzeitiger Einbau (§ 18)

18. 1 Zulassungsbedingungen

18.2 Außerbetriebnahme der Anlage

19. Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (§ 19)

20. Befüllen (§ 20)

21. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (§ 21)

21.1 Allgemeines

21.2 Zuordnung zur Gefährdungsstufe A, B oder C

21.3 Grundsatzanforderungen 3 bis 5

21.4 Unvermeidbarer Anfall der wassergefährdenden Stoffe nach zwei Fallgruppen

21.4.1 Fallgruppe 1

21.4.2 Fallgruppe 2

21.5 Betriebsanweisung

22. Sachverständige (§ 22)

22. 1 Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren

22.1.2 Bestellung von Sachverständigen

22.1.3 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 1

22.1.3.1 Allgemeines, Bestellungsakte

22.13.2 Ausbildung der Sachverständigen

22.1.3.3 Kenntnisse der Sachverständigen

22.1.3.4 Unabhängigkeit des Sachverständigen

22.1.4 Prüfgrundsätze (§ 22 Abs. 3 Nr. 2)

22.1.5 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 3

22.1.6 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 4

22.1.7 Abschluß von Überwachungsverträgen nach § 19l Abs. 2 Nr. 2 WHG

22.1.8 Überwachung der Sachverständigenorganisationen, Information

22.1.9 Aufhebung der Anerkennung von Organisationen und der Bestellung von Sachverständigen

23. Überprüfung von Anlagen (§ 23)

23.1 Prüfung durch Sachverständige nach § 22

23.1.1 Prüfpflichtige Anlagen

23.1.2 Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und vor Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage Prüfpflichtige Anlagen sind von Sachverständigen wie folgt zu prüfen:

23.1.3 Wiederkehrende Prüfungen

23.1.4 Prüfung bei Stillegung der Anlage

23.1.5 Änderung der Prüffristen (§ 23 Abs. 2)

23.1.6 Prüfauftrag, Prüftermine, Prüfbericht, wasserbehördliche Maßnahmen

23.2 Überwachungsdatei

23.3 Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften

24. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht (§ 24)

25. Technische Überwachungsorganisationen (§ 25)

26. Nachweis der Fachbetriebseigenschaft (§ 26)

27. Ordnungswidrigkeiten (§ 27)

28. Bestehende Anlagen (§ 28)

28.1 Allgemeines

28.2 Anlagen in Schutzgebieten

28.3 Auffangräume aus bindigem Boden

28.4 Einwandige unterirdische Behälter

28.5 Unterirdische Rohrleitungen

28.6 Eignungsfeststellung, Bauartzulassung

28.7 Unterirdische Entleerung von Auffangräumen

28.8 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

28.9 Maßnahmen der Löschwasserrückhaltung

28.10 Allgemein anerkannte Regeln der Technik

28.11 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer

29. Inkrafttreten (§ 29)

29.1 Anerkennung von Sachverständigenorganisationen

29.2 Sachverständige nach § 16 Abs. 1 VbF 

Anhang 1 Anforderungen an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis zu 1000 Liter

1. Geltungsbereich

2. Allgemeines

3. Konstruktion der Auffangwanne

3.1 Werkstoff- und Medienbeständigkeit

3.2 Materialdicke

3.3 Größe der Auffangwanne

3.4 Sonstige Anforderungen

4. Herstellung der Auffangwanne

4.1 Allgemeine Grundsätze für die Herstellung

4.2 Baumusterprüfung und Güteüberwachung

5. Aufstellung der Auffangwanne

6. Betrieb der Auffangwanne

7. Zitierte Normen und Regelwerke

Anhang 2 Merkblatt Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anhang 3 Anlagen-Kurzbeschreibung