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Regelwerk, Wasser, By

GewVz - Gewässerverzeichnis
Neunte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche

- Bayern -

Vom 2. April 2026
(BayMBl. Nr. 155 vom 22.04.2026)



Archiv: 2002, 2020, 2020, 2021, 2022, 2023, 2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 2. April 2026, Az. 52f-U4502-2010/3-227

1. Verfügung

Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes ( BayWG) durch Allgemeinverfügung erlassenen Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. Mit dieser Allgemeinverfügung werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche ( Anlagen 1, 2 und 3) berichtigt und neu erlassen.

2. Begründung

Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1, 2 und 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 13. Januar 2025 (BayMBl. Nr. 48) hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. Zu den Gewässern zweiter Ordnung ( Anlage 1) ergab sich eine Änderung in der Zeile mit der laufenden Nummer 280 in der Spalte "Bemerkungen" (Bemerkungsfeld ohne Auswirkung auf die Unterhaltungslast). In der Anlage 2 erfolgte in Zeile 451 (neu 449) in einem Wildbacheinzugsgebiet (472010) in der Spalte "Bemerkungen" die Ergänzung "Verrohrungen der beiden Bäche zwischen den Ortsteilen Hofen und Greit bei Kleinweiler". Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden weiterhin 32 Änderungen an ausgebauten Wildbachstrecken gemeldet. Davon wurden elf Ausbaustrecken geändert, drei wurden neu hinzugefügt und 18 Ausbaustrecken wurden gelöscht. In der Anlage 3 wurden daher folgende Änderungen vorgenommen: 7Die Ausbaustrecken mit der Strecken-ID 32, 130, 300, 315, 340, 344, 347, 398, 486, 551, 663, 808, 2921, 2922 (Lkr. Oberallgäu), 2584, 2625 (Lkr. Lindau (Bodensee)) und 1184, 1541 (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) wurden aus dem Verzeichnis gelöscht. Die Ausbaustrecken mit der Strecken-ID 2974, 2975 und 2976 (Lkr. Lindau (Bodensee)) wurden neu hinzugefügt. Die Änderungen an den Ausbaustrecken 2709 (Lkr. Lindau (Bodensee)) und 37, 93, 240, 255, 480, 2659, 2962 (Lkr. Oberallgäu) sowie 1725, 1828 (Lkr. Rosenheim) und 1081 (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) betrafen hauptsächlich Lage- und Längenanpassungen, die sich aus der Lage der Wildbachbauwerke ergaben.

3. Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft. Mit Ablauf des 30. April 2026 treten die Anlagen 1, 2 und 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 13. Januar 2025 (BayMBl. Nr. 48) außer Kraft.

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Gewässer zweiter Ordnung Anlage 1

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Wildbäche Anlage 2

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Ausgebaute Wildbachstrecken Anlage 3


ENDE

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