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Regelwerk, Wasser, By

GewVz - Gewässerverzeichnis
Siebte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche

- Bayern -

Vom 05. Dezember 2023
(BayMBl. Nr. 656 vom 20.12.2023)



Archiv: 2002, 2020, 2020, 2021, 2022

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 5. Dezember 2023, Az. 52.2d-U4502-2010/3-200

1. Verfügung

Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. Hiermit werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche ( Anlagen 1, 2 und 3) berichtigt und neu erlassen.

2. Begründung

Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1, 2 und 3 der Allgemeinverfügung vom 1. Dezember 2022 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. Zu den Gewässern zweiter Ordnung ( Anlage 1) ergab sich eine Korrektur in der Beschreibung des Anfangspunktes des Großen Regen (Kenn-Nr. 2.1.8, lfd. Nr. 64). Hier wurde Gemeinde Lindberg in Stadt Zwiesel geändert. Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden zusätzlich geänderte Einzugsgebietsnamen, ausgebaute Wildbachstrecken sowie Änderungen der Ausbaulängen gemeldet. Desweiteren wurden fehlerhafte Ausbaustrecken zur Löschung aus dem Verzeichnis gemeldet. In der Anlage 2 erfolgte in einem Wildbacheinzugsgebiet (lfd. Nr. 356) die Korrektur des Einzugsgebietsnamens von Kollbach in Kohlbach. In der Anlage 3 erfolgte deshalb ebenfalls die Korrektur des Einzugsgebietsnamens von Kollbach in Kohlbach. Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden vier Änderungen an ausgebauten Wildbachstrecken gemeldet, 19 Ausbaustrecken wurden gelöscht. In der Anlage 3 wurden daher folgende Änderungen vorgenommen: Die Ausbaustrecken mit der Strecken-ID 1991 und 1892 (Lkr. Miesbach) wurden aus dem Verzeichnis gelöscht. Die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 2206 (Lkr. Rosenheim) wurde im unteren Bereich gekürzt. Die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 273 (Lkr. Oberallgäu) wurde im oberen Bereich gekürzt. Die ausgebaute Wildbachstrecke mit der Strecken-ID 435 (Lkr. Oberallgäu) wurde unterhalb der Oa 5 aus dem Verzeichnis entfernt. Die Ausbaustrecken mit der Strecken-ID 77, 2, 41, 458, 369, 329, 225, 237, 413, 18, 437, 154, 120, 313, 362, 386, 100 (Lkr. Oberallgäu) wurden gelöscht.

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 treten die Anlagen 1 bis 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 733 vom 21. Dezember 2022) außer Kraft.

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Gewässer zweiter Ordnung Anlage 1

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Wildbäche Anlage 2

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Ausgebaute Wildbachstrecken Anlage 3

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ENDE

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