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Regelwerk, Wasser, By

GewVz - Gewässerverzeichnis
Achte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche

- Bayern -

Vom 13. Januar 2025
(BayMBl. Nr. 48 vom 29.01.2025)


Archiv: 2002, 2020, 2020, 2021, 2022, 2023

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 13. Januar 2025, Az. 52.2d-U4502-2010/3-209

1. Verfügung

Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes durch Allgemeinverfügung erlassenen Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. Mit dieser Allgemeinverfügung werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche ( Anlagen 1, 2 und 3) berichtigt und neu erlassen.

2. Begründung

Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1, 2 und 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 5. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 656) hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. Zu den Gewässern zweiter Ordnung ( Anlage 1) ergab sich eine Korrektur in der Beschreibung des Anfangspunktes der Lamitz (Kenn-Nr. 4.3.8). Hier wurde der Gemeindename "Dörfles" in "Dörflas" geändert. In der Anlage 2 wurden in Nr. 44 im Einzugsgebiet "Mangfall: Rechtsseitige Zuflüsse" in der Spalte "Bemerkungen" der Wortlaut "ohne Hangkanalsystem südlich des Ortsteils Vagen der Gde. Feldkirchen-Westerham" ergänzt. In Nr. 45 wurde folgende Ergänzung in der Spalte "Bemerkungen" vorgenommen: "und Ausleitungskanal westlich des Jenbaches zwischen Furt und Obersteinach". Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden weiterhin 14 Änderungen an ausgebauten Wildbachstrecken gemeldet. Vier Ausbaustrecken wurden geändert, drei wurden neu hinzugefügt und sieben Ausbaustrecken wurden gelöscht. In der Anlage 3 wurden daher folgende Änderungen vorgenommen: Die Ausbaustrecken mit der Strecken-ID 1806, 1840, 1841, 1894, 1914 und 1921 (Lkr. Rosenheim) sowie 421 (Lkr. Oberallgäu) wurden aus dem Verzeichnis gelöscht. Die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 943 (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) wurde in zwei Abschnitte aufgeteilt. Dabei wurde sie auf 141 m verkürzt; eine neue 95 m lange Strecke mit der Strecken-ID 2971 wurde ergänzt. Ebenso wurde eine 272 m lange Strecke mit der Strecken-ID 2970 hinzugefügt, die bisher nicht erfasst war. Im Lkr. Lindau (Bodensee) wurde die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 2369 in Lage und Länge korrigiert. Im Lkr. Oberallgäu wurde die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 2973 ergänzt. Die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 403 wurde im oberen Bereich gekürzt, die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 2828 wurde im unteren Bereich von 44 m auf 169 m verlängert.

3. Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Januar 2025 treten die Anlagen 1, 2 und 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 5. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 656) außer Kraft.

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Gewässer zweiter Ordnung Anlage 1




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Wildbäche Anlage 2

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Ausgebaute Wildbachstrecken Anlage 3




ENDE

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