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Regelwerk, Wasser, By

GewVz - Gewässerverzeichnis
Sechste Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche

- Bayern -

Vom 01. Dezember 2022
(BayMBl. Nr. 733 vom 21.12.2022; 05.12.2023 Nr. 656 aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2002, 2020, 2020, 2021

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 1. Dezember 2022, Az. 52g-U4502-2010/3-193

1. Verfügung

Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. Hiermit werden die Verzeichnisse der Wildbäche ( Anlagen 2 und 3) berichtigt und neu erlassen. Für das Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung ( Anlage 1) ergeben sich keine Änderungen.

2. Begründung

Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 2 und 3 der Allgemeinverfügung vom 18. November 2021 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. Zu den Gewässern zweiter Ordnung ( Anlage 1) ergeben sich keine Änderungen. Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden fehlende, neue und geänderte ausgebaute Wildbachstrecken sowie Änderungen der Ausbaulängen gemeldet. Des Weiteren wurden fehlerhafte Ausbaustrecken zur Löschung aus dem Verzeichnis gemeldet. In der Anlage 2 erfolgte deshalb in zwei Wildbacheinzugsgebieten die Korrektur von Bemerkungen. In der Anlage 3 wurden neben den von den Wasserwirtschaftsämtern gemeldeten 21 Änderungen an ausgebauten Wildbachstrecken auch zwölf neue ausgebaute Wildbachstrecken mit aufgenommen. 154 Ausbaustrecken wurden gelöscht. Zur besseren Identifizierung der Ausbaustrecken in der Anlage 3 und damit zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen, wurde in der ersten Spalte der Anlage 3 eine eindeutige Identifikationsnummer (Strecken-ID) anstatt der laufenden Nummer (lfd-Nr.) eingeführt.

3. Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 treten die Anlagen 1 bis 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 18. November 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 855) außer Kraft.

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Gewässer zweiter Ordnung Anlage 1

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Wildbäche Anlage 2

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Ausgebaute Wildbachstrecken Anlage 3


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ENDE

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