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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin -
Vom 15. Dezember 2009
(GMBl. Nr. 5/6 vom 04.02.2010 S. 111)
- Bek. d. BMAS - IIIb 3 - 35125 - 5 -
hier: | TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen" |
TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt -Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" | |
TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" |
Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossenen Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:
Die TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen", Ausgabe Februar 2007 (GMBl 2007, Nr. 18, S. 371), wird wie folgt berichtigt:
Nummer 10 Abs. 2 der TRGS 200 muss wie folgt lauten:
alt | neu |
(2) Behälter von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen müssen unabhängig von ihrem Fassungsvermögen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein:
|
(2) Behälter von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen, die für jedermann erhältlich sind, müssen unabhängig von ihrem Fassungsvermögen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein:
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Berichtigung der TRGS 401
Die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen", Ausgabe Juni 2008 (GMBl 2008, Nr. 40/41 S. 818-845), wird wie folgt berichtigt:
In Anlage 9 wird in der Tabelle in Spalte 1 Zeile 12 ,R 47' gestrichen.
Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900
Die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte", Ausgabe Januar 2006 (BArbBl. Heft 1/2006 S. 41-55), zuletzt geändert und ergänzt im Juli 2009 (GMBl 2009, Nr. 76, S. 1799), wird wie folgt geändert und ergänzt:
Stoffidentität | Arbeitsplatzgrenzwert | Spitzenbegr. | Änderung | ||||
Bezeichnung | EG-Nr. | CAS-Nr. | ml/m3 (ppm) | mg/m3 | Überschrei- tungsfaktor |
Bemerkungen | Monat/ Jahr |
Glutaral | 203-856-5 | 111-30-8 | 0,05 | 0,2 | 2(I) | Sah | 01/10 |
1. In Nummer 3 "Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte" werden folgende Einträge geändert und ergänzt:
2. In Nummer 3 "Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte" wird in der Spalte "Bemerkungen" folgender Eintrag mit dem Zusatz "Y" und "AGS" versehen:
Acetaldehyd | 75-07-0 |
In Nummer 3 "Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte" werden in der Spalte "Bemerkungen" bei folgenden Einträgen der Zusatz "Y" durch den Zusatz "Z" geändert und "AGS" ergänzt:
Cyanamid | 420-04-2 |
1,3-Dioxolan | 646-06-0 |
Bei den 3 vorgenannten Stoffeinträgen wird jeweils der Eintrag in der Spalte "Änderung" ersetzt durch "01/10".
3. In Nummer 4 "Verzeichnis der CAS-Nummern" wird folgender Eintrag ergänzt:
CAS-Nummer | Bezeichnung |
111-30-8 | Glutaral |
(Stand: 20.08.2018)
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