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KAS 19 Leitfaden - Leitfaden zum Konzept zur Verhinderung von Störfällen und zum Sicherheitsmanagementsystem
Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
Stand November 2018,
www.kas-bmu.de vom 22.01.2019
Textvergleich der Fassungen 2011/2019
Archiv: KAS-19 2011
Erarbeitet von dem Arbeitskreis "Überarbeitung und Zusammenführung der Leitfäden SFK-GS-23 und -24";
3. überarbeitete Fassung, überarbeitet von dem Ausschuss "Seveso-Richtlinie"
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein nach § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebildetes Gremium.
Ihre Geschäftsstelle ist bei der GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH in Bonn eingerichtet.
1 Einleitung
Die Kommission für Anlagensicherheit hat auf ihrer 43. Sitzung am 09.03.2018 beschlossen, den Leitfaden KAS-19 formal an die neue Störfall-Verordnung anzupassen.
Mit der Novellierung der Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV) im Jahr 2000 wurde für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung 1 die Pflicht zur Erstellung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen und eines Sicherheitsmanagementsystems eingeführt. Bei der Neufassung der Störfall-Verordnung 2017 wurden weitere Anforderungen an das Sicherheitsmanagementsystem ergänzt.
Der vorliegende Leitfaden KAS-19 zeigt auf, welche Aspekte im Konzept zur Verhinderung von Störfällen sowie im Sicherheitsmanagementsystem zu beachten sind, um die im Anhang III der Störfall-Verordnung genannten Punkte praktisch umzusetzen.
2 Grundlagen
2.1 Einführung
Untersuchungen von Betriebsstörungen und Störfällen haben gezeigt, dass in der Ursachenkette organisatorische, managementspezifische und menschliche Fehler einen großen Anteil haben. Dies berücksichtigte die Gesetzgebung der EU, indem sie mit der Seveso-II-Richtlinie im Jahr 1996 die Pflicht für Betreiber von Betriebsbereichen einführte, Sicherheitsmanagementsysteme zu installieren und aufrecht zu erhalten. 2012 wurde mit der Seveso-III-Richtlinie das Störfallrecht auf europäischer Ebene fortgeschrieben. Die Seveso-III-Richtlinie wurde in Deutschland u. a. durch die Störfall-Verordnung ( 12. BImSchV) umgesetzt
Das Sicherheitsmanagementsystem stellt eine notwendige Voraussetzung dar, um im Hinblick auf organisatorische Maßnahmen und menschliches Verhalten ein hohes Niveau der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge zu gewährleisten.
Ein gut gelebtes Sicherheitsmanagementsystem ist Ausdruck einer positiven Sicherheitskultur.
Beide Begriffe stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang. Der vorliegende Leitfaden enthält Empfehlungen zum Sicherheitsmanagementsystem. Empfehlungen zur Sicherheitskultur hat die KAS in ihrem Leitfaden KAS-7 [ 10] ausgeführt:
"Aus Sicht der KAS kann Sicherheitskultur als Teil einer Unternehmens- oder Organisationskultur verstanden werden, welcher den Aspekt der Sicherheit in Normen, Werten, Einstellungen und Verhalten der Beschäftigten widerspiegelt."
2.2 Managementsystem
In einem Unternehmen gibt es verschiedene Aufgaben, die durch das Management zu bewältigen sind. In den letzten Jahren haben sich verschiedene Anforderungen und Zertifizierungsnormen entwickelt, z.B.:
ILO-OSH (2001) [ 25]LASI LV 21 (2003) [ 16]
OHSAS 18001 (2007) [ 26]
OHRIS (2010) [ 19]
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme, 2009) [ 6]DIN EN ISO 14001 (2009) [ 22]
EN ISO 9001 (2008) [ 21]
Störfall-Verordnung (2017) [ 5], Seveso-III-Richtlinie
Als eine Konsequenz daraus haben viele Unternehmen beschlossen, integrierte Managementsysteme aufzustellen (IMS). Offensichtliche Vorteile sind die Reduzierung der Anzahl der Dokumente durch Vermeidung von Duplizierung und Doppelarbeit. Nachteilig kann sich jedoch dabei eine unausgewogene Berücksichtigung der unterschiedlichen Forderungen auswirken. Zum Beispiel, ist es möglich, dass Anlagensicherheit (Prozesssicherheit) außer Acht gelassen wird, weil der Verantwortliche der Meinung ist, dass Arbeitsschutz- und Umweltschutz-Anforderungen bereits diesen Aspekt abdecken. Deshalb ist es wichtig, dass auch in einem IMS alle in diesem Leitfaden aufgeführten Elemente des SMS berücksichtigt sind.
Hinweise zur Integration eines Sicherheitsmanagementsystems nach Anhang III der Störfall-Verordnung in bestehende Managementsysteme finden sich im Leitfaden SFK-GS-31 [ 12]. Hinweise zur Berücksichtigung von Human-Factor-Aspekten für Betriebsbereiche im Sicherheitsbericht und Sicherheitsmanagementsystem geben die Leitfäden SFK-GS-32 [ 13
(Stand: 23.02.2022)
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