Regelwerk

KAS 19 - Leitfaden zum Konzept zur Verhinderung von Störfällen und zum Sicherheitsmanagementsystem: Textvergleich der Fassungen 01.06.2011 zu 01.11.2018

Fassung vom 01.06.2011 Fassung vom 01.11.2018
KAS 19 Leitfaden - Leitfaden zum Konzept zur Verhinderung von Störfällen und zum Sicherheitsmanagementsystem KAS 19 Leitfaden - Leitfaden zum Konzept zur Verhinderung von Störfällen und zum Sicherheitsmanagementsystem
Überarbeitung und Zusammenführung der Leitfäden SFK-GS-23 und -24
Kommission für Anlagensicherheit (KAS) Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
Stand Juni 2011, 23.01.2019 aufgehoben Stand November 2018,
www.kas-bmu.de vom 22.01.2019
Archiv: KAS-192011
Erarbeitet von dem Arbeitskreis "Überarbeitung und Zusammenführung der Leitfäden SFK-GS-23 und -24";
2. überarbeitete Fassung der KAS-19 im Juni 2011 von der KAS (Kommission für Anlagensicherheit) verabschiedet 3. überarbeitete Fassung, überarbeitet von dem Ausschuss "Seveso-Richtlinie"
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein nach § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebildetes Gremium. Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein nach § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebildetes Gremium.
Ihre Geschäftsstelle ist bei der GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH in Bonn eingerichtet. Ihre Geschäftsstelle ist bei der GFI Umwelt - Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH in Bonn eingerichtet.
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1 Einleitung 1 Einleitung
Die Kommission für Anlagensicherheit hat auf ihrer 43. Sitzung am 09.03.2018 beschlossen, den Leitfaden KAS-19 formal an die neue Störfall-Verordnung anzupassen.
Mit der Novellierung der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) im Jahr 2000 wurde für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnungl die Pflicht zur Erstellung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen und eines Sicherheitsmanagementsystems eingeführt. Die Störfall-Verordnung macht jedoch keine Vorgaben hinsichtlich der Darstellung (z.B. Struktur, Gliederung). Mit der Novellierung der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) im Jahr 2000 wurde für Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung 1 die Pflicht zur Erstellung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen und eines Sicherheitsmanagementsystems eingeführt. Bei der Neufassung der Störfall-Verordnung 2017 wurden weitere Anforderungen an das Sicherheitsmanagementsystem ergänzt.
Die Störfall-Kommission hatte zu dieser Thematik zwei Leitfäden mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung erstellt:
SFK GS 23 Rev. 1 (verabschiedet am 22. Mai 2001): "Leitfaden für die Darlegung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen gem. § 8 in Verbindung mit Anhang III der Störfall-Verordnung 2000 für Betriebsbereiche, die den Grundpflichten der Störfall-Verordnung 2000 unterliegen".
SFK GS 24 Rev. 1 (verabschiedet am 22. Mai 2002): "Leitfaden für die Darlegung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen und ein Sicherheitsmanagementsystem gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Anhang III der Störfall-Verordnung 2000".
Die Kommission für Anlagensicherheit hat auf ihrer 13. Sitzung am 17./18. Juni 2009 beschlossen, eine Überarbeitung und Zusammenführung der SFK-Leitfäden SFK-GS-23 und SFK-GS-24 mit dem Ziel einer geschlossenen Darstellung der Empfehlungen in einem Leitfaden vorzunehmen.

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(Stand: 03.05.2019)

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