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TierSchZustLVO M-V - Tierschutzzuständigkeitslandesverordnung
Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde auf dem Gebiet des Tierschutzrechtes und zur Übertragung von Ermächtigungen
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 20. April 2021
(GVOBl. M-V Nr. 28 vom 12.05.2021 S. 531)
Gl.-Nr. 200-6-104
Archiv: 2008
§ 1 Zuständigkeiten
(1) Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist zuständige Behörde nach
(2) Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei ist zuständige Behörde nach
(Stand: 27.05.2021)
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