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7.3 Ergänzung und Wiederholung der Information

Nach die Sicherheit der Anlage beeinflussenden Änderungen, die Auswirkungen auf die Information der Öffentlichkeit haben, sind die Informationen zu ergänzen bzw. aktualisiert zu wiederholen. Die Information ist im Regelfall in Abständen von drei Jahren zu wiederholen.

Interessierte Personen, die sich nicht im Gefährdungsbereich der Anlage aufhalten, sollen die Information, die den potentiell betroffenen Personen nach Nr. 7.2 dieser Verwaltungsvorschrift gegeben wird, auf Anfrage ebenfalls erhalten können.

In der Information ist eine Person oder Stelle zu benennen, bei der weitergehende zu bezeichnende Informationen erhalten bzw. eingesehen werden können.

7.4 Abstimmung der Information mit den zuständigen Behörden

Die nach § 52 BImSchG zuständige Behörde hat insbesondere zu überwachen, daß die Angaben nach Anhang VI zur Störfall-Verordnung, die zum Schutz der Öffentlichkeit bestimmt sind, vom Betreiber mit den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden abgestimmt sind.

Die Information der Öffentlichkeit erfolgt grundsätzlich unmittelbar durch den Betreiber. Mit Zustimmung der nach § 52 BImSchG zuständigen Behörde kann eine standortbezogene Information über mehrere Anlagen gegeben werden. Dies gilt auch, wenn es sich um Anlagen verschiedener Betreiber handelt. Mit der Zustimmung der nach § 52 BImSchG zuständigen Behörde können die vom Betreiber bereitgestellten Informationen auch von den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden oder einer dritten Person an die Öffentlichkeit gegeben werden.

7.5 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung

Können sich aus einem Störfall auch erhebliche Auswirkungen auf das Gebiet eines Nachbarstaates ergeben (vgl. Nr. 2.3 dieser Verwaltungsvorschrift), so muß die zuständige Behörde sicherstellen, daß der zuständigen Behörde dieses Nachbarstaates die gleichen Informationen zur Verfügung gestellt werden wie den betroffenen Personen in der Bundesrepublik Deutschland.

8. Inkrafttreten

Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

.

  Alarmadressen/Melderaster Anhang 1

   

Wichtige Alarmadressen für die Anlage (Beispiel): 

    Name Telefon
dienstlich privat
Zentrale Meldestelle für die Anlage      
Feuerwehr      
Betriebsleiter      
Immissionsschutzbeauftragter      
Störfallbeauftragter      
Gewässerschutzbeauftragter      
Fachkraft für Arbeitssicherheit      
Betriebsarzt      
Anlagenschutz (Wachschutz)      
Ansprechstelle in Nachbaranlagen      

Außerbetriebliche Alarmadresse

  Notruf Telefon
während der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit
Leitstelle für externe Alarmierungen     -
Feuerwehr     -
Polizei     -
Medizinischer Rettungsdienst     -
Staatl. Gewerbeaufsichtsamt     -
Katastrophenschutzbehörde, Fachdienst des Katastrophenschutzes     -
Wasserbehörde      
Gesundheitsamt      
Ordnungsamt      
Verkehrsbehörde      
Spezialkräfte (Entsorgungsunternehmen)     -
EVU      
Firmen in der Nachbarschaft      
Presse     -
Fernsehen     -
Rundfunk     -

Besonders empfindliche Einrichtungen
wie z.B. Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegehäuser, Pflegestätten, Tagesstätten, Sportstätten, Kaufhäuser, Nahrungsmittelbetriebe, Landwirtschaftsbetriebe, Versammlungsstätten (Theater, Kino, Großgaststätten) Telefon:

Weitere wichtige Rufnummern (Beispiel):

    Telefon:  
Giftzentrale  
Wetteramt  
Transport-, Unfall-, Informations- und Hilfeleistungssysteme der chemischen Industrie in der Bundesrepublik Deutschland  

     

   

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Muster für die Festlegung von Meldestufen
einschließlich eines Musters für die Vorabmeldung
 
Anhang 2
Melderaster
Kategorisierung und Abgrenzung der Ereignisfälle
Kategorie Kategorisierung und Abgrenzung der Ereignisfälle und deren Auswirkungen Maßnahmen
D1 Keine Auswirkungen außerhalb der Werkgrenzen.
Dazu gehören auch Ereignisse, bei denen eine Gefahr außerhalb objektiv nicht besteht, die aber von der Nachbarschaft wahrzunehmen und für gefährlich gehalten werden können. (z.B. starke Geräusche; Abfackeln von Gasen; schwache, begrenzte Geruchseinwirkung
Gegenseitige Information von Anlagenbetreiber, Polizei und Feuerwehr.
Keine Maßnahme der Behörden zur Gefahrenabwehr erforderlich
D2 Auswirkungen außerhalb der Werksgrenzen nicht auszuschließen.
Dazu gehören auch Ereignisse, bei denen eine großflächige oder anhaltende Geruchseinwirkung festzustellen ist, eine Gefährdung der Gesundheit aber nicht besteht.
Feststellende Maßnahmen durch Polizei und Feuerwehr. Gegebenenfalls abgestimmte Informationen an die betroffene Bevölkerung durch die Behörden. Begrenzt Maßnahmen der Behörden. Behördeninformation nach Plan.
D3 Gefährdung außerhalb der Werksgrenzen wahrscheinlich oder bereits gegeben Maßnahmen wie D2. Warnung der betroffenen Bevölkerung durch die Behörden. Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
D4 Schwerer D3-Fall oder Katastrophenfall Maßnahmen wie D3. Gegebenenfalls Maßnahmen nach Katastrophenschutzplan.

   

   

Vorabmeldung

A. Allgemeine Angaben
Meldung vom Werk: __________ Uhrzeit [  ][  ][  ]  Datum [  ][  ][  ]
an Leitfunkstelle/ zentrale Leitstelle: _________
an Polizeidienststelle: ________________
an Sonstige: ______________________
Gebäude/Anlage: ________________Eintritt der Störung [  ][  ][  ][  ]
unterliegt der Störfallverordnung:   ja [  ]   nein [  ]
Wind aus Richtung: ___________ Windgeschwindigkeit: _________
Kurztext der Alarmmeldung: _________________________
B. Art des Ereignisse
Vorsorgliche Informationen [  ] (Angaben zu C und D entfallen)
Personenschaden [  ] Brand [  ] flüssiger Stoffaustritt [  ]
sonstiges [  ] Explosion [  ] gasförmiger Stoffaustritt [  ]
freigesetzter Stoff: _______________________
C. Erwartete Wirkung außerhalb des Werkes
D.
Geruchs-
einwirkung
Gesundheits-
gefährdung
Explosions-
gefahr
Gewässer-
verunreinigung
Sonstige Gefährdung/
Belästigungen
nicht zu erwarten C1 [  ] C5 [  ] C9   [  ] C13 [  ] C17 [  ]
nicht auszuschließen C2 [  ] C6 [  ] C10 [  ] C14 [  ]  C18 [  ]
wahrscheinlich C3 [  ] C7 [  ] C11 [  ] C15 [  ] C19 [  ]
bereits gegeben C4 [  ] C8 [  ] C12 [  ] C16 [  ] C20 [  ]
   
Einstufung der
Kategorie
D1 [  ] D2 [  ] D3 [  ] D4 [  ]
Ergänzende Angaben

Betreiber:
Name: _____________ Telefon: _____________ Unterschrift: _______________

   

   

.

  Anhang 4
Ereignismeldung
(Muster)
1. meldende Stelle Firma: _____________
Straße:_____________
Ort: ______________
Ansprechpartner bei Rückfragen
Name: ___________
Tel.-Nr. _____________
2. Zeitpunkt
des Ereignisses
Datum: ________
Uhrzeit ca. __:__
3. Wetter-
    lage
Wind aus Richtung __ mit __ m/s
Temperatur __°C Luftfeuchtigkeit: _%
3. Ort des Ereignisses Ort _____________________  Straße ______________
Betrieb/Abt. _______ Gebäude-Nr. ____ Anlage: ___________
nein  ja 
5. Art des Ereignisses Brand [  ] [  ] in Brand geratene Stoffe ____________________
Explosion [  ] [  ] Explosion wurde ausgelöst durch _____________
Unfall [  ] [  ] Art des Unfalls ____________________
Stofffrei-
setzung
[  ] [  ]
Name
Menge ca.
freisgesetzte
Stoffe
__________________
__________________
________
________
Stoff ist O ungefährlich O giftig  O ätzend/reizend
O leicht entzündlich O explosionsgefährlich
O umweltgefährlich
sonstiges [  ] [  ] __________________________________
nein ja
6. Art und Umfang
des Schadens
Personen-
schaden
[  ] [  ] Verletzte __O leicht O schwer Tote __ Vermißte __
Sachschaden [  ] [  ] betroffene Sache
Art des Schadens____ UmfangO klein O mittel O groß
Umwelt-
schaden
[  ] [  ] Art _______________
Umfang ______________
nein ja
7. akute
Gefahren
Schadstoff-
austritt
[  ] [  ] Stoff _____ Art der Gefährdung
gefährdet sindO Luft O Boden O Wasser O ____
Auswir-
kungen
auf andere
[  ] [  ] betroffene PersonenO Beschäftige im Werk O Bevölkerung__
Art der __________________
Auswirkungen _____________
nein ja
8. bisherige
Maßnahmen
Schadstoff-
messungen
[  ] [  ] erfolgte Messungen _______
Schutz-
maßnahmen
[  ] [  ] Ort __________
Art __________
9. voraussichtliche weitere
Entwicklung
Eine Gefährdung außerhalb des Ereignisortes
O besteht nicht O besteht O kann bestehen
_____________________________________
10. sonstiges,
Ergänzungen
_______
_______
_______
11. ausgefertigt
von
________________ ______ __:__ ______________
Name Datum Uhrzeit Unterschrift

  .

  Beispiele für Mindestannahmen von Abläufen und Auswirkungen im Rahmen von Störfallszenarien nach Nr. 2.3 Anhang 5

1. Freisetzung aus stofführenden Systemen mit großem Massenstrom (druckführend, drucklos)

Austritt von Stoffen durch größere Schäden an stofführenden Systemen (wie z.B. Undichtigkeit, Rohr- und Behälterbrüche). Dabei sind zu beachten bzw. zugrunde zu legen

1.1 Brennbare oder explosionsfähige Stoffe/Stoffgemische

Folgende Falle sind in Betracht zu ziehen und ggf. zu unterscheiden

1.2 Luftgetragene toxische Stoffe (Gase, Gaswolken aus Lachenverdampfung, Stäube, Aerosole)

Es ist in Betracht zu ziehen:
Ausbreitung bei ungünstiger und mittlerer (durchschnittlicher) Wetterlage.
Auswirkungen

1.3 Wasser- und bodengefährdende Stoffe

Folgende Fälle sind in Betracht zu ziehen und ggf. zu unterscheiden:
Direkter Stoffeintrag oder mit vorheriger Ausbreitung nach 1.2 mit

Auswirkungen

2. Brände

Folgende Fälle sind in Betracht zu ziehen und ggf. zu unterscheiden Brand von

Auswirkungen

3. Explosion

Explosion der in Betracht kommenden größten zusammenhängenden Stoffmenge; bauliche (passive) Maßnahmen können berücksichtigt werden.

Auswirkungen

.

  Beispiel einer Gliederung mit Kurzerläuterung für einen betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) Anhang 6

 

Auf jeden Fall muß sichergestellt sein, daß jede Anlage, für die ein BAGAP nach der Störfall-Verordnung zu erstellen ist, in einem solchen Plan behandelt ist. Die Pläne sollten den gleichen schematischen Aufbau haben.

1. Angaben zu den Anlagen und ihrer Umgebung

1.1 Angaben zum Objekt (Anlage, Betrieb, Werk)

1.1.1 Allgemeine Beschreibung

Erläuterung:
Dieser Punkt dient zur Groborientierung der externen Einsatzkräfte.

Die Objektbeschreibung soll kurz und allgemein verständlich den Zweck des Objektes ("was macht die Anlage, der Betrieb, das Werk") erläutern. Sie soll zusätzlich auf ggf. bestehende über- oder untergeordnete Alarm- und Gefahrenabwehrpläne hinweisen.

1.1.2 Zufahrtsmöglichkeiten

1.1.3 Betriebszeiten der Anlagen sowie Angaben über Anzahl und Arbeitsort der in der Anlage Beschäftigten

Erläuterung:
Diese Angaben dienen der Vorbereitung von eventuellen Rettungsmaßnahmen; sie ersetzen nicht die Anwesenheitskontrolle am Sammelort.

1.1.4 Einzelpläne

Erläuterung:
Hier sind Pläne für das gesamte Werk, in denen die gefährliche(n) Anlage(n) gekennzeichnet ist (sind), gemeint. Die Pläne sind in den BAGAP zu integrieren oder es ist anzugeben, wo sie jederzeit verfügbar sind. Insbesondere sind folgende Pläne in einer Detaillierung zu erstellen, wie sie für die Begrenzung von Störfallauswirkungen erforderlich ist

Feuerwehrplan (nach DIN 14095)

Der Feuerwehrplan nach DIN enthält feuerwehrrelevante Angaben über das Einsatzobjekt/die Einsatzobjekte. Er enthält z.B.

Es kann erforderlich sein, für Teilbereiche Einzelpläne aufzustellen. Ziel ist die schnelle Vorabinformation der Einsatzkräfte (Werksfeuerwehr oder öffentliche

Feuerwehr) über das Einsatzobjekt. Für die Kennzeichnung von Sicherheitseinrichtungen und Gefahren sollen Symbole verwendet werden (DIN 14034, DIN 2425, DIN 4844 usw.). Darüber hinaus müssen Gefahrenschwerpunkte und Sicherheitseinrichtungen eingezeichnet werden, damit die Einsatzkräfte im Gefahrfall kurzfristig umfassende Abwehrmaßnahmen treffen können.

Als Gefahrenschwerpunkte sollen u.a. aufgeführt werden:

Als Sicherheitseinrichtungen sollen u. a. aufgeführt werden:

Energieversorgungsplan

Der Übersichtsplan für die Energieversorgung enthält u. a. Angaben über den Verlauf und den Inhalt der Versorgungsleitungen

Rohrleitungspläne

Hier sind Angaben über Rohrleitungen entsprechend Nr. 3.2.1.2.4 der 2. Störfall-VwV zu machen.

Abwasserkanalplan

Der Gesamtabwasserkanalplan enthält die Hauptsammelleitungen und Übergabestellen in den Vorfluter bzw. in das öffentliche Kanalnetz mit Absperr- und Umleitungsmöglichkeiten. Der Gebäudekanalplan enthält:

Bei kleineren Betrieben/Werken lassen sich Gesamtabwasserkanalplan und Gebäudekanalplan zusammenfassen.

Die Löschwasserrückhaltung ist mit

im Abwasserkanalplan darzustellen. Bei größeren Betrieben. Werken ist ein gesonderter Plan aufzustellen.

Absperreinrichtungen

Die Absperreinrichtungen sind

darzustellen,

Lageplan betrieblicher Mann- und Warneinrichtungen

Der Lageplan gibt Hinweise auf die örtliche Lage und Funktion der Alarm- und Warneinrichtungen (z.B. Feuermeldeeinrichtungen, Nottelefone, Lautsprechanlagen, Sirenen). Die Funktion im Alarmierungssystem muß angegeben sein.

Flucht- und Rettungsplan

Der Flucht- und Rettungsplan nach § 55 Arbeitsstättenverordnung muß für jedes Gebäude aufgestellt werden (vgl. BMA) . Er muß deutlich sichtbar, z.B. in Treppenräumen und Fluren, ausgehängt sein. Er dient den im Betrieb Anwesenden dazu, das Gebäude schnell und sicher zu verlassen und den Sammelort/Treffpunkt aufzusuchen. Er muß folgende Angaben enthalten:

(Not-)Abfahrpläne

Die (Not-)Abfahrpläne enthalten Anweisungen und Verfahrensbeschreibungen zur Notabschaltung der gefährlichen Anlagen (z.B. Reaktoren). Die (Not-)Abfahrpläne sind in der Regel im Betrieb vorzuhalten.

1.2 Gefahrenschwerpunkte

Erläuterung:
Unabhängig von der graphischen Darstellung werden hier die wichtigsten gefährlichen Stoffe und gefährlichen technischen Einrichtungen aufgelistet.

1.2.1 Gefährliche Stoffe

Erläuterung:
Es müssen Art, Menge, Einsatz- und Lagerart, mögliche gefährliche Reaktionen der Gefahrstoffe sowie Hinweise zur Schadensbekämpfung angegeben werden. Es sind die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und ggf. betriebsinterne Stoffinformationen beizufügen oder z.B. in der Koordinierungsstelle (siehe 2.3.1) bereitzuhalten.

1.2.2 Gefährliche technische Einrichtungen

Erläuterung:
Als gefährliche technische Einrichtungen werden Einrichtungen angesehen, von denen Gefahren ausgehen können, z.B.

1.2.3 Gefahrenbereiche

Erläuterung:
Gefahrenbereiche sind insbesondere die Standorte der unter 1.2.1 und 1.2.2 genannten gefährlichen Stoffe und gefährlichen technischen Einrichtungen. Sie können im Feuerwehrplan dargestellt sein.

1.2.4 Auswirkungsbetrachtungen und Gefährdungsbereiche

Erläuterung:
Hier sind die für die Gefahrenabwehrplanung notwendigen Eckdaten der zugrunde gelegten Störfallabläufe darzulegen. Ferner sind die mit den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden abgestimmten Gefährdungsbereiche zu dokumentieren. Die Gefährdungsbereiche sind in dem Ortsplan nach Nr. 1.3.1 graphisch darzustellen.

1.3. Angaben zur Umgebung

1.3.1 Allgemeine Beschreibung

Erläuterung:
Auszug aus dem Ortsplan (Maßstab 1: 5000); Inhalt (u.a.)

1.3.2 Besondere Schutzobjekte in der Nachbarschaft

Erläuterung:
Hier sind Angaben nach Nr. 3.2.7 c) der 2. Störfall-VwV zu machen.

1.3.3 Gefahrenquellen in der Umgebung

Erläuterung:
Hier sind Angaben nach Nr. 3.2.4.2 der 2. Störfall-VwV zu machen.

2. Gefahrenabwehrkräfte und -einrichtungen

2.1 Betriebliche Gefahrenabwehrkräfte

2.1.1 Einsatzkräfte

Erläuterung:
Folgende Angaben sollten gemacht werden:

2.1.2 Werksleitung/Betriebsleitung

Erläuterung:
Hier ist anzugeben. wie sichergestellt ist, daß jederzeit eine Person als oberste Führungskraft der Anlage/des Betriebes/Werkes zu den erforderlichen Entscheidungen befugt und für diese verantwortlich ist.

2.1.3 Spezielle Fachkräfte

Erläuterung:
Für spezielle Aufgaben und bei besonderen Problemstellungen können im Ereignisfall spezielle Fachkräfte hinzugezogen werden, z.B.

2.2 Außerbetriebliche Gefahrenabwehrkräfte

Erläuterung:
In Abstimmung mit den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden sind Angaben der außerhalb des Werkes für die Gefahrenabwehr auf dem Betriebsgelände zur Verfügung stehenden Abwehrkräfte (z.B. Einsatzstärke, Alarmierungszeiten, Ausrüstung, Qualifikation) zu machen.


2.3 Einrichtungen und Ausrüstung

2.3.1 Koordinierungsstelle

Erläuterung:
Es werden Angaben über Funktion, Besetzung, Ort und Ausstattung der im Ereignisfall zu besetzenden Koordinierungsstelle gemacht.

2.3.2 Kommunikationsstrukturen

Erläuterung:
Es werden die im Ereignisfall zur Verfügung stehenden werksinternen Einrichtungen genannt und kurz beschrieben.

2.3.3 Mobile Einsatzmittel

Erläuterung:
Die im Werk für den Einsatz im Rahmen der Gefahrenabwehr vorhandenen Einsatzmittel werden genannt und kurz beschrieben.

2 3.4 Ausrüstungen Erläuterung

Die Ausrüstungsteile (z.B. persönliche Schutzausrüstungen) sollten im einzelnen in tabellarischer Form aufgelistet werden. Dabei sollten auch Angaben über den jeweiligen Standort und die Verfügbarkeit gemacht werden.

2.3.5 Hilfsmittel zur Ermittlung des Gefährdungsbereiches

Erläuterung:
Die im Werk vorhandenen Meßgeräte zur Beurteilung von Umweltbeeinträchtigungen und der meteorologischen Verhältnisse werden genannt und kurz beschrieben. Ferner werden Angaben darüber gemacht, wie ermittelte Daten in die Gefahrenabwehr integriert werden können.

2.3.6 Warneinrichtungen für Beschäftigte

Erläuterung:
In Abstimmung mit den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden sind Angaben zu den Warneinrichtungen und ihrer Funktion zu machen.

3. Alarmplan

3.1 Alarmfälle

Erläuterung:
Es werden alle Alarmfälle definiert. Dabei sind zu unterscheiden:

Zum Beispiel:

Werksinterne Alarmfälle

Ereignisse, die Aktivitäten des Werkes gemäß dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan erfordern, können z.B. sein:

3.2 Alarmierung

Erläuterung:
Es werden der Alarmierungsablauf beschrieben und die je nach Alarmfall durchzuführenden Alarmierungen bzw. Benachrichtigungen festgelegt. Es ist eine Alarmierungsliste zu erstellen (vgl. Anhang 1).

Der Alarmierungsablauf muß so organisiert werden, daß in keinem Fall unnötig Zeit vertan wird. Insbesondere die Alarmierung der dringend benötigten Einsatzkräfte (z.B. Werkfeuerwehr / Betriebsfeuerwehr/ betriebliche Einsatzkräfte / öffentliche Feuerwehr/Notarzt) muß einfach organisiert sein und weitgehend automatisch ablaufen. Der Alarmierungsablauf ist in einem Schema darzustellen (vgl. Anhang 3)

4. Warnungen

4.1 Warnung der Beschäftigten

Erläuterung:
Es ist anzugeben, wie die in der Anlage. dem Betrieb oder im Werk anwesenden Personen nötigenfalls über Alarmsituationen informiert und vor Gefahren gewarnt werden.

4.2 Warnung der Nachbarschaft

Erläuterung:
Die Warnung der Anlieger, insbesondere der betroffenen Bevölkerung, erfolgt durch die für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden. Bei ungünstigen Umständen (z.B. nahe Wohnbebauung) sollte der Betreiber die Warnung der Bevölkerung übernehmen.

Eine Warnung erfolgt bei akut drohenden Gefahren, z.B.

5. Gefahrenabwehr

5.1 Gefahrenabwehr durch interne Stellen

Erläuterung:
Die im Alarmfall von den zuständigen werksinternen Stellen durchzuführenden Aufgaben können jeweils nach folgendem Schema erarbeitet werden

Meldung:
Es wird erklärt, wie die Stelle im Alarmfall alarmiert und informiert wird.

Aufgaben/Zuständigkeiten:
Es werden die Aufgaben der betroffenen Stelle genannt. Ferner wird auf weitere Anweisungen (z.B. Dienstanweisungen, Betriebsanweisungen) hingewiesen, die Detailanweisungen für den Alarmfall enthalten. Es wird angegeben, wer beim Ausfall von Einsatzkräften deren Aufgaben übernimmt.

5.1.1 Alarmzentrale

5.1.2 Werkfeuerwehr

5.1.3 Werksärztlicher Dienst

5.1.4 Werkleiter vom Dienst

5.1.5 Werkschutz

5.1.6 Sicherheitsabteilung

5.1.7 Umweltschutzabteilung

5.1.8 Betroffene Anlage

5.1.9 Nachbaranlagen

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