BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt LIII. Saugeinlagen und Verpackungen mit Absorberfunktion, in denen Absorbermaterialien auf Basis von vernetzten Polyacrylaten verwendet werden, für Lebensmittel Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches - Stand vom 01.06.2009 -
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 11/2009 S. 1114)
Bei der Einhaltung der nachstehenden Empfehlung kann davon ausgegangen werden, dass der beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Saugeinlagen und Verpackungen mit Absorberfunktion, in denen Absorbermaterialien auf Basis von vernetzten Polyacrylaten verwendet werden, für Lebensmittel geltenden Sorgfaltspflicht entsprochen worden ist:
Die zur Herstellung verwendeten Materialien wie z. B Kunststoffe, Vliese und Kleber müssen den jeweils für sie geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen.
In den Saugeinlagen dürfen nur Cellulosefasern entsprechend Empfehlung XXXVI/1. verwendet werden.
Zur Herstellung der Polyacrylate dürfen nur die folgenden Stoffe verwendet werden:
Monomere: Acrylsäure Der Gehalt an monomerer Acrylsäure in dem Polyacrylat-Absorbermaterial beträgt nach dem Stand der Technik in der Regel 300 ppm.
Fabrikationshilfsstoffe: gem. Empfehlung XIV Vernetzer zur Herstellung der Polyacrylate sind nicht Gegenstand der Empfehlung; ihre Verwendung liegt in der alleinigen Verantwortung der Hersteller.
Die Saugeinlagen bzw. Verpackungssysteme müssen so aufgebaut sein, dass konstruk- tionsbedingt ein Austreten von Superabsorber-Partikeln verhindert wird.
Die Saugkapazität der Saugeinlagen bzw. Verpackungssysteme muss so bemessen sein, dass die aus den verpackten Lebensmitteln austretenden Flüssigkeitsmengen vollständig aufgenommen werden.1
Der Hersteller der Saugeinlagen bzw. Verpackungssysteme muss dem Verwender die erforderlichen Informationen zur Auswahl des geeigneten Produktes zur Verfügung stellen, das die vollständige Absorption der unter den vorgesehenen Verwendungsbedingungen freigesetzten Flüssigkeitsmenge gewährleistet.
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1) Methode zur Bestimmung der Saugkapazität siehe Bundesgesundheitsbl. 46 (2003) 362 (61. Mitt. über die Untersuchung von Kunststoffen)
ENDE
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