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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XLVIII. Materialien zur Außenbeschichtung von Hohlgläsern

Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.03.1975 -

(Bundesgesundheitsbl. Nr. 10/1975 S. 173)



Vorbemerkung:

Diese Empfehlung gilt für Materialien, die zur Außenbeschichtung von Hohlgläsern verwendet werden, um deren Bruchfestigkeit bei dem Transport zu erhöhen. Für die Stoffe zur Herstellung von Beschichtungen werden im folgenden keine Mengenbegrenzungen angegeben, weil diese bei einwandfreier Glasbeschichtung - wenn überhaupt - nur in sehr geringen Mengen in das Innere der Gläser gelangen können.

Gegen die Verwendung folgender Stoffe zur Außenbeschichtung von Hohlgläsern als Bedarfsgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ( LFGB) bestehen keine Bedenken, sofern die Bedarfsgegenstände sich für die vorgesehene Verwendung eignen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Wachsdispersionen:
    1. Als Grundsubstanzen dürfen verwendet werden:
      Bienenwachs 1
      Schellack 1
      Carnaubawachs 1
      Ester der Montansäuren mit Ethandiol bzw. mit 1,3-Butandiol
      Alkalisalze der Ölsäure
      Glycerinmonoacetat Mikrokristalline Wachse
      Synthetische Hartparaffine
      Polyethylen
      Polypropylen
      Niedermolekulare Polyolefine
      Polyethylenglykol mit einem Gehalt von höchstens 0,2 % an Monoethylenglykol Mischpolymerisat aus Estern der Acrylsäure mit einwertigen aliphatischen gesättigten Alkoholen C1-C4, Acrylsäure, Acrylnitril und Styrol 2
      Die vorgenannten Stoffe müssen, soweit sie in einer im Rahmen der "Gesundheitlichen Beurteilung von Kunststoffen im Rahmen des LFGB" bekannt gegebenen Empfehlung aufgeführt sind, jeweils den dort genannten Bedingungen entsprechen.
    2. Emulgatoren:
      Es dürfen nur die unter Nr. 2 Buchst. d der jeweils geltenden Fassung der Empfehlung XIV, Teil A 3aufgeführten Emulgatoren verwendet werden.
    3. Zusatzstoffe:
      Ölsäure
      Stearinsäure
      Kaliumhydroxid
  2. Stoffe in wässriger Lösung:
    Mischung aus Alkylphenolpolyglykolether mit 20 Ethylenoxidgruppen, Alkylphenolpolyglykolether-Formaldehydacetal und C12-C18-Fettalkohol-Polyethylenglykol-Polypropylenglykolether, Polyoxyethylen-40-stearat
  3. Stoffe zum Schutz der Dispersionen gegen Fäulnis 4:
    Kaliumsorbat
    Addukt aus 70 % Benzylalkohol und 30 % Formaldehyd

Bei der Prüfung auf Formaldehyd nach der 50. Mitteilung über die Untersuchung von Kunststoffen5 darf in den Extrakten der Innenoberfläche der Fertigerzeugnisse kein Formaldehyd nachweisbar sein.

_____

1) Dieser Stoff muss den Reinheitsanforderungen der Zusatzstoffverkehrsverordnung entsprechen.

2) Empfehlung XXII. "Acryl- und Methacrylsäureesterpolymerisate ..."

3) Vgl. Empfehlung XIV. "Kunststoffdispersionen"

4) Die gebrauchsfertigen Dispersionen dürfen nicht mehr als insgesamt 0,05 % von diesen Stoffen enthalten.

5) 50. Mitteilung über die Untersuchung von Kunststoffen: Bundesgesundheitsbl. 30 (1987) 368

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