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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XLVIII. Materialien zur Außenbeschichtung von Hohlgläsern
Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.03.1975 -
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 10/1975 S. 173)
Vorbemerkung:
Diese Empfehlung gilt für Materialien, die zur Außenbeschichtung von Hohlgläsern verwendet werden, um deren Bruchfestigkeit bei dem Transport zu erhöhen. Für die Stoffe zur Herstellung von Beschichtungen werden im folgenden keine Mengenbegrenzungen angegeben, weil diese bei einwandfreier Glasbeschichtung - wenn überhaupt - nur in sehr geringen Mengen in das Innere der Gläser gelangen können.
Gegen die Verwendung folgender Stoffe zur Außenbeschichtung von Hohlgläsern als Bedarfsgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ( LFGB) bestehen keine Bedenken, sofern die Bedarfsgegenstände sich für die vorgesehene Verwendung eignen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Bei der Prüfung auf Formaldehyd nach der 50. Mitteilung über die Untersuchung von Kunststoffen5 darf in den Extrakten der Innenoberfläche der Fertigerzeugnisse kein Formaldehyd nachweisbar sein.
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1) Dieser Stoff muss den Reinheitsanforderungen der Zusatzstoffverkehrsverordnung entsprechen.
2) Empfehlung XXII. "Acryl- und Methacrylsäureesterpolymerisate ..."
3) Vgl. Empfehlung XIV. "Kunststoffdispersionen"
4) Die gebrauchsfertigen Dispersionen dürfen nicht mehr als insgesamt 0,05 % von diesen Stoffen enthalten.
5) 50. Mitteilung über die Untersuchung von Kunststoffen: Bundesgesundheitsbl. 30 (1987) 368
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(Stand: 06.07.2023)
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