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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XXII. Acryl- und Methacrylsäureesterpolymerisate und deren Mischpolymerisate sowie Mischungen mit Polymerisate
Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.01.2010 -
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 1/2010 S. 86)
Gegen die Verwendung von Acrylsäure- und Methacrylsäurepolymerisaten und deren Mischpolymerisaten sowie Mischungen mit Polymerisaten bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bestehen keine Bedenken, sofern die Bedarfsgegenstände sich für den vorgesehenen Zweck eignen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die im Folgenden gegebene Bewertung bezieht sich auf Polymere aus den folgenden monomeren Ausgangsstoffen:
Der Anteil an Estern der Acrylsäure und Methacrylsäure muss überwiegen.
Azodiisobuttersäurenitril | insgesamt höchstens 0,2 % |
Benzoylperoxid | |
Peroxide von geradzahligen gesättigten einwertigen aliphatischen Carbonsäuren der KettenlängeC8-C18 | |
Diisopropylpercarbonat | |
Acetylcyclohexansulfonylperoxid | |
Alkyl(C1-C4)ester der Azodiisobuttersäure | |
tert- Butylperbenzoat | |
tert-Butylperpivalat | |
tert-Butylperoctoat | |
Cumylhydroperoxid | |
tert-Butylper-3,5,5-trimethylhexanoat | insgesamt höchstens 0,5 % |
tert-Butylperneodecanoat | |
Monotertbutylperoxymaleinat | |
2,2-Bis-(tertbutylperoxy)butan, höchstens 0,3 % |
Dinonylphosphat, höchstens 0,1 % | insgesamt höchstens 2,5 % |
Alkylsulfonate C12-C20 | |
Polyvinylalkohol (Viskosität der 4%igen wässrigen Lösung bei 20 °C mindestens 20 cP) |
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Dodecyliertes Diphenyletherdisulfonsaures Natrium, höchstens 1,5 %, jedoch nur für Polymere, die zur Herstellung von Mischpolymeren gemäß Nr. 2 e der Empfehlung II für weichmacherfreies Polyvinylchlorid und seine Mischpolymerisate verwendet werden. Der Anteil an Polymeren gemäß dieser Empfehlung in den Mischpolymerisaten gem. Empfehlung II darf 5 % nicht überschreiten. |
Mercaptoethanol
Mercaptoessigsäure, sowie deren Ester mit ein- und mehrwertigen aliphatischen Alkoholen
Normale und tert. Mercaptane der Kettenlänge C10-C14
Methyl-3-mercaptopropionat
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1) Diese Stoffe werden bei der Polymerisation vollständig in das Polymerisat eingebaut.
2) Die Bestimmung ist nach der in der 19. Mitteilung über die Untersuchung von Kunststoffen bekanntgegebenen Methode durchzuführen,
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(Stand: 06.07.2023)
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