zurück |
BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XLIX. Weiche Polyurethan-Schaumstoffe als Polstermaterial für Obst
Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.01.2010 -
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 1/2010 S. 86)
Gegen die Verwendung von weichen Polyurethan-Schaumstoffen als Polstermaterial für Obst 1 als Bedarfsgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bestehen keine Bedenken, sofern die Bedarfsgegenstände sich für die vorgesehene Verwendung eignen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) tertiäre aliphatische Amine | insgesamt höchstens 1,2 % |
Triethylendiamin | |
Trimethylsilamorpholin | |
N-Dimethylaminoethyl-N'-methylpiperazin | |
Dimethylethanolamin 2 | |
Diethylethanolamin | |
N-Methylmorpholin | |
N-Ethylmorpholin | |
Dimethylbenzylamin |
b) Zinn-di-ethylhexanoat, höchstens 0,5 %
_____
1) Diese Schaumstoffe werden zumeist in Plattenform als Unter- oder Zwischenlagen z.B. in Obststeigen eingesetzt.
2) Zugelassen gemäß Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Für den Übergang dieses Stoffes in Lebensmittel gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011.
weiter . | |
(Stand: 06.07.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion