umwelt-online: Archivdatei - GFK 2014 - Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-VerbotsV (4)

zurück 

GFK III Nr. 4 - Haupteinsatzgebiete und Wirkungsspektren wichtiger Stoffgruppen der Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel

III 4 1

Zur Schädlingsbekämpfung wird Phosphorwasserstoff aus Phosphiden freigesetzt. Welche Aussage über die Eigenschaft von Phosphorwasserstoff ist richtig?

a Phosphorwasserstoff ist geruchlos.

b Phosphorwasserstoff ist sehr giftig beim Einatmen.

c Phosphorwasserstoff blockiert wichtige Enzymsysteme.

d Phosphorwasserstoff kann Krebs erzeugen.

III 4 2

Welche Aussage über die Eigenschaft von Phosphorwasserstoff ist richtig?

a Phosphorwasserstoff reizt die Atmungsorgane.

b Vergiftungssymptome sind u. a. Übelkeit, Angstgefühl und Gleichgewichtsstörungen.

c Phosphorwasserstoff wird zur Schädlingsbekämpfung aus Phosphiden freigesetzt.

d Phosphorwasserstoff ist sehr giftig beim Einatmen.

III 4 3

Wodurch ist die besondere Gefährlichkeit von Phosphorwasserstoff entwickelnden Präparaten bedingt?

a durch Selbstentzündlichkeit des entstehenden Gases an der Luft

b Beim Einatmen des Gases können Gesundheitsschäden eintreten.

c Das Gas besitzt eine stark ätzende Wirkung.

d Brände dieser Präparate dürfen nicht mit Wasser gelöscht werden.

III 4 4

Wie ist Aluminiumphosphid nach Stoffrichtlinie 67/548/EWG eingestuft?

a als gesundheitsschädlich

b als brandfördernd

c als sehr giftig

d als leichtentzündlich

III 4 5

Welche Eigenschaft hat Phosphorwasserstoff?

a Es ist ein Gas mit Warnwirkung durch seinen charakteristischen Geruch.

b Es wirkt schädigend auf die roten Blutkörperchen.

c Es kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.

d Es ist ungefährlich durch sofortige Oxidation zu Kohlendioxid an der Luft.

III 4 6

Aluminiumphosphid (AlP) ist ein schwarzes Pulver, das in Schädlingsbekämpfungsmitteln im Vorratsschutz und gegen Wühlmäuse eingesetzt wird. Durch welche der angeführten R-Sätze werden wesentliche Eigenschaften dieses Wirkstoffes beschrieben?

a sehr giftig beim Verschlucken

b reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase

c entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase

d reizt die Augen

III 4 7

Zur Schädlingsbekämpfung wird Phosphorwasserstoff aus Phosphiden freigesetzt. Welche Aussage über die Eigenschaft von Phosphorwasserstoff ist richtig?

a Phosphorwasserstoff hat einen knoblauchartigen Geruch.

b Beim Einatmen ist eine Sensibilisierung möglich.

c Phosphorwasserstoff kann sich in Gegenwart von Luft selbst entzünden.

d Bei Phosphorwasserstoff besteht die Gefahr einer kumulativen Wirkung.

III 4 8

Giftige Gase erkennt man manchmal am typischen Geruch. Wie riecht Phosphorwasserstoff?

a wie bittere Mandeln

b wie Knoblauch

c wie faule Eier

d Es ist geruchlos.

III 4 9

Ethylenoxid

a ist ein hochentzündliches Gas.

b ist krebserzeugend.

c ist zur Begasung von Getreidelagern zugelassen.

d ist zur Sterilisation von medizinischen Geräten zugelassen, wenn es nur in geschlossenen Anlagen eingesetzt wird.

III 4 10

Ethylenoxid ist

a eine farblose, hochgiftige Flüssigkeit.

b ein Gas, das schwerer ist als Luft.

c ein Gas, das leichter ist als Luft.

d erbgutverändernd und krebserzeugend.

III 4 11

Unter den Insektiziden zeichnen sich die synthetischen Pyrethroide durch hohe Wirksamkeit bereits bei geringen Aufwandmengen und durch geringe Warmblütergiftigkeit aus.

Wie ist ihre Wirkung auf Bienen und Fische?

a Sie sind nicht bienengefährlich und nicht fischgiftig.

b Sie sind bienengefährlich, aber nicht fischgiftig.

c Meist sind sie bienengefährlich und fischgiftig.

d Sie haben überhaupt keine Wirkung.

III 4 12

Welches der nachstehend aufgezählten Gase ist insofern besonders gefährlich, als die Schwelle seiner geruchlichen Wahrnehmung weit oberhalb seines zulässigen Höchstwertes in der Luft am Arbeitsplatz liegt?

a das für Sterilisationen verwendete Ethylenoxid

b das Desinfektionsmittel Chlor

c Ammoniak als Ausgangsstoff für zahlreiche Synthesen

d der zur Herstellung von Flusssäure und Fluoriden benötigte Fluorwasserstoff

III 4 13

Wie wirkt Formaldehyd?

a Es wirkt als Reizstoff auf Haut und Schleimhäute.

b Es wirkt als Allergen, insbesondere auf die Haut im Sinne eines Kontaktekzems.

c Es wirkt bekanntermaßen krebserzeugend beim Menschen.

d Es wirkt giftig beim Einatmen.

III 4 14

Welche Aussage zu Formaldehyd ist richtig?

a Formaldehyd ist ein stechend riechendes Gas.

b Formaldehyd wird als Desinfektionsmittel verwendet.

c Formaldehyd kann Allergien hervorrufen.

d Formaldehyd wird zur Herstellung von Kunstharzen und Isolierschäumen verwendet.

III 4 15

Giftige Gase erkennt man manchmal am typischen Geruch. Wie riecht Cyanwasserstoff (Blausäure)?

a wie bittere Mandeln

b wie Knoblauch

c wie faule Eier

d Es ist geruchlos.

III 4 16

Welcher Stoff hat fungizide Eigenschaften und wird in Holzschutzmitteln der Produktart 8 nach Biozidprodukte-Recht eingesetzt?

a Borsäure

b Propiconazol

c Warfarin

d Tebuconazol

III 4 17

Was ist ein Insektizid im Sinne des Biozidprodukte-Rechts?

a ein Insekten fressender Nützling

b ein Insektenbekämpfungsmittel

c ein Mittel gegen Unkraut in Rüben

d ein insektenschonendes Mittel

III 4 18

Was ist ein Kontaktinsektizid?

a ein Insektenbekämpfungsmittel, das besonders fest auf den Blättern haftet

b ein Präparat, das Insekten bei Berührung abtötet

c ein Präparat mit besonders guter Breitenwirkung

d ein Insektizid, das nur in Kontakt mit der Pflanze wirkt

III 4 19

Ein Insektizid wirkt

a ausschließlich auf ausgewachsene Insekten.

b grundsätzlich auf alle Entwicklungsstadien der Insekten.

c in Abhängigkeit vom Wirkstoff auf verschiedene Entwicklungsstadien.

d oft unspezifisch auch gegen Nützlinge.

III 4 20

Welches ist ein synthetisch hergestelltes Insektizid?

a Thalliumverbindungen

b Cumarinderivate

c organische Phosphorsäureester

d Pyrethroide

III 4 21

Was ist ein Akarizid im Sinne des Pflanzenschutzmittelrechts bzw. des Biozidprodukte-Rechts?

a ein Sammelbegriff für Schädlingsbekämpfungsmittel

b ein Begasungsmittel gegen Wühlmäuse

c ein Milbenbekämpfungsmittel

d ein Schneckenbekämpfungsmittel

III 4 22

Was ist ein Fungizid im Sinne des Pflanzenschutzmittelrechts bzw. ein fungizider Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 8 (Holzschutzmittel)?

a ein Mittel gegen pilzliche Schaderreger

b ein Mittel gegen Moosbefall

c ein Mittel gegen Kartoffelkäfer

d ein Mittel zur Reinigung von Gartengeräten

III 4 23

Welche der nachstehend genannten Verbindungen werden heute noch als Fungizide im Pflanzenschutz eingesetzt?

a Cadmiumverbindungen

b Quecksilberverbindungen

c Schwefel

d Triazole

III 4 24

Welcher der nachstehend aufgeführten Stoffe ist als fungizider Wirkstoff für die Verwendung in Holzschutzmitteln (Biozidproduktart 8) gemäß Biozidprodukte-Recht zugelassen?

a IPBC (3-Iodo-2-propynyl butyl carbamate)

b Ameisensäure

c Dichlofluanid

d Floucomafen

III 4 25

Was ist ein Herbizid?

a ein Unkraut- und Ungrasbekämpfungsmittel

b ein Flüssigdünger in Getreide

c ein Mittel zur Wachstumsregulierung im Getreide

d ein Mittel für die Herbstanwendung

III 4 26

Welche Aussage zu Totalherbiziden ist richtig?

a Totalherbizide vernichten nur Unkräuter.

b Totalherbizide vernichten die meisten Pflanzen.

c Totalherbizide vernichten alle pflanzlichen und tierischen Schädlinge.

d Glyphosat (enthalten z.B. in "Roundup Ultra ") ist ein Totalherbizid.

III 4 27

Wofür wird Glyphosat im Pflanzenschutz verwendet?

a als Mittel gegen Schnecken

b als Totalherbizid

c als selektives Herbizid für Gräser

d zur Freisetzung von Chlor bei Begasungen im Erdreich

III 4 28

Was versteht man im Pflanzenschutz unter Wachstumsregulatoren?

a Stoffe, die in den Entwicklungsverlauf von tierischen Schädlingen eingreifen.

b Stoffe, die dazu bestimmt sind, die Lebensumstände von Pflanzen zu beeinflussen, ohne ihrer Ernährung zu dienen oder sie abzutöten.

c Wachstumsregulatoren gehören zu den zulassungspflichtigen Pflanzenschutzmitteln

d Wachstumsregulatoren beeinflussen das Pflanzenwachstums (z.B. Verkürzung der Halmlänge beim Getreide, Verringerung der Pflanzenhöhe durch Stauchung im Gartenbau).

III 4 29

Was gilt für Wuchsstoffe?

a Sie sollen ein unkontrolliertes Wachstum der Unkräuter hervorrufen.

b Sie sollen das Wachstum der Nutzpflanzen fördern.

c Sie liegen in Salz- oder Esterform vor.

d Die Wirkstoffaufnahme erfolgt im Wesentlichen über die Wurzeln.

III 4 30

Was ist ein Molluskizid im Sinne des Pflanzenschutzmittelrechts bzw. im Sinne des Biozidprodukte-Rechts?

a ein Milbenbekämpfungsmittel

b ein Fliegenbekämpfungsmittel

c ein Schneckenbekämpfungsmittel

d ein Mittel gegen Nagetiere

III 4 31

Welche Substanz ist als Molluskizid im Pflanzenschutz zugelassen?

a Metaldehyd

b Pyrethrine

c Dinitroorthokresol

d Methiocarb

III 4 32

Welche nachstehende Begriffserklärung istfalsch?

a Insektizide: Insekten tötende Mittel

b Rodentizide: Mittel gegen Unkräuter

c Akarizide: Milben tötende Mittel

d Molluskizide: Schnecken tötende Mittel

III 4 33

Cumarin-haltige Biozidprodukte mit dem Wirkstoff "Warfarin" gehören zur Gruppe der

a Schneckenmittel.

b Milbenmittel.

c Mittel gegen Nagetiere.

d Herbizide.

III 4 34

Was versteht man im Pflanzenschutzrecht und im Biozidprodukte-Recht unter einem Rodentizid?

a ein Präparat mit spezifischer Wirkung gegen Nagetiere

b ein Holzschutzmittel

c ein Mittel zur Bekämpfung von Bakterien

d ein Entlaubungsmittel zur Rodung von Waldflächen

III 4 35

Antikoagulantien wirken gegen

a Insekten.

b Nagetiere.

c Pilze.

d Bakterien.

III 4 36

Wenn Sie ein Nematizid verkaufen, geben Sie dem Kunden ein Mittel gegen

a Insekten

b Raupen

c Fadenwürmer

d Schnecken

III 4 37

Gegen welche Schadorganismen werden Rodentizide eingesetzt?

a Ratten, Feldmäuse, Wühlmäuse

b Schnecken, Nematoden

c Fasane, Tauben

d Käfer, Raupen

III 4 38

Desinfektionsmittel mit bakteriziden Eigenschaften haben die Wirkung, dass sie die Bakterien

a in der Entwicklung hemmen.

b an der Fortpflanzung hindern.

c im Wuchs fördern.

d abtöten.

III 4 39

Biozide sind

a dazu bestimmt, schädliche Organismen zu zerstören.

b dazu bestimmt, nützliche Organismen zu fördern.

c Herbizide auf biochemischer Basis.

d prinzipiell nach der Gefahrstoff-Verordnung als T+ oder T zu kennzeichnen.

III 4 40

Welche Aussage zu Alkaloiden ist richtig?

a Alkaloide sind Pflanzeninhaltsstoffe.

b Viele Alkaloide sind giftig.

c Giftige Alkaloide enthalten z.B. die Tollkirsche, der gefleckte Schierling und das Bilsenkraut.

d Alkaloide sind z.B. Atropin, Nikotin und Strychnin.

III 4 41

Welches Gift ist pflanzlichen Ursprungs?

a Crimidin (Thalliumverbindung)

b Curare

c Strychnin

d Digitoxin

III 4 42

Alkaloide sind

a Hormone des menschlichen Körpers.

b mehrwertige aliphatische Alkohole.

c Körperpflegemittel.

d stark wirksame Pflanzeninhaltsstoffe.

III 4 43

Atropin

a dient als Arzneimittel.

b kommt als Inhaltsstoff im roten Fingerhut vor.

c ist als sehr giftig eingestuft.

d kommt als Inhaltsstoff in der Tollkirsche vor.

III 4 44

Welche Eigenschaften haben organische Phosphorsäureverbindungen (z.B. Methamidophos, Dimethoat), die im Pflanzenschutz gegen Insekten eingesetzt werden?

a Es sind Berührungs-, Fraß- und Atemgifte.

b Sie haben teilweise eine systemische Wirkung.

c Sie haben eine hohe akute Toxizität für Mensch und Tier.

d Sie haben eine hohe Persistenz.

III 4 45

Welche Aussage zur Verkehrsfähigkeit von Biozidprodukten ist richtig?

a Regelungen dazu werden mit Durchführungsverordnungen der Kommission zur Genehmigung von Wirkstoffen getroffen.

b Ohne fristgerecht eingeleitetes Zulassungsverfahren verlieren Biozidprodukte ihre Verkehrsfähigkeit.

c Regelungen dazu werden mit den Durchführungsbeschlüssen der Kommission zur Nichtgenehmigung von Wirkstoffen getroffen.

d Die Verkehrsfähigkeit regelt sich nach Anhang VI Tabelle 3.2 der VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO).

III 4 46

Welche Eigenschaften haben im Pflanzenschutz eingesetzte organische Phosphorsäureester (z.B. Roxion)?

a Sie werden im Körper lange Zeit gespeichert.

b Die meisten organischen Phosphorsäureester sind giftig.

c Bei Vergiftungen wird der Tod durch Atemlähmung oder Herzversagen verursacht.

d Sie können über die Haut resorbiert werden.

III 4 47

Carbamate als Wirkstoffe in Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln sind in der Regel giftig beim Verschlucken. Welche der aufgeführten Wirkstoffe gehören zur Stoffgruppe der Carbamate?

a Dichlorvos

b Pirimicarb

c Pyrethrum

d Methiocarb

III 4 48

Welche Aussage trifft auf den mit "sehr giftig" eingestuften Stoff "Deiquatdibromid" zu?

a Er wird im Pflanzenschutz zur Krautabtötung in Kartoffeln eingesetzt.

b Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deiquatdibromid sind sehr giftig beim Einatmen.

c Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deiquatdibromid reizen die Atmungsorgane und die Haut.

d Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff sind nicht eingestuft.

III 4 49

Phosphorsäureester im Pflanzenschutz

a dienen vorzugsweise als Herbizide.

b werden gegen Insekten und Milben eingesetzt.

c sind Enzymgifte (Acetylcholinesterasehemmer).

d sind bienengefährlich.

III 4 50

Pyrethrine

a werden im Körper lange gespeichert.

b sind sehr giftig für Wasserorganismen.

c können nach wiederholtem Kontakt Überempfindlichkeit hervorrufen, die sich als Asthma, Heuschnupfen oder in Hauterscheinungen äußert.

d sind Atemgifte, für die besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen.

III 4 51

Pyrethroide Wirkstoffe werden verwendet als

a Kontaktherbizide.

b Vergrämungsmittel für Hunde.

c Insektizide im Pflanzenschutz.

d Sonnenschutzmittel.

III 4 52

Pyrethrine und Pyrethroide werden nach Biozidprodukte-Recht eingesetzt als

a Insektizide.

b Repellentien.

c Rodentizide

d Holzschutzmittel

III 4 53

Was sind Pyrethrine im Sinne des Pflanzenschutzrechts bzw. im Sinne des Biozidprodukte-Rechts?

a Kontakt- und Fraßgifte gegen Insekten und Milben

b aus Blüten einer Chrysanthemenart gewonnene Pflanzenschutzmittel oder deren Derivate

c Desinfektionsmittel bei Schweinepest

d Pentachlorphenolderivate

III 4 54

Pyrethroide Wirkstoffe im Pflanzenschutz bzw. im Biozidprodukte-Recht werden verwendet

a zur Bekämpfung von Küchenschaben.

b als Rodentizide.

c als Insektizide im Pflanzenschutz.

d als Konservierungsmittel.

III 4 55

Welche Aussage trifft auf die Stoffgruppe der Pyrethrine zu?

a Sie wirken als Kontakt- und Fraßgifte.

b Sie stehen in Verdacht, bei empfindlichen Personen Allergien auszulösen.

c Sie werden aus Chrysanthemenarten gewonnen.

d Dieser Wirkstoff wird oft in Fliegenbekämpfungsmitteln verwendet.

III 4 56

Welche Aussage trifft auf Pyrethrine und ihre Synergisten zu?

a Durch Zusatz von Synergisten wird die Giftwirkung der Pyrethrine erhöht.

b Die orale Toxizität für Menschen und Warmblüter ist gering, etwa 1-2 g/kg Körpergewicht.

c Ein wichtiger Vertreter ist das Parathion.

d Ein wichtiger Vertreter ist das Warfarin.

III 4 57

Wie wirkt Cumarin bei Ratten?

a Es erzeugt Atemnot.

b Es verätzt die Schleimhäute.

c Es erhöht die Neigung zu Blutungen.

d Es wirkt blutgerinnend.

III 4 58

Was versteht man im Pflanzenschutz unter synergistischer Wirkung?

a Kontaktwirkung.

b Systemische Wirkung.

c Zwei Wirkstoffe sind zusammen wirksamer als es der Wirksamkeit der Summe der Einzelwirkstoffe entspricht.

d Zwei Wirkstoffe blockieren sich in ihrer Wirkung.

III 4 59

Welche Aussage trifft auf Carbamate zu?

a Es handelt sich um chlorierte Kohlenwasserstoffe.

b Ein wichtiger Vertreter ist das Dichlorvos (DDVP).

c Es sind Fraß- und Berührungsgifte, z.B. gegen beißende Insekten (Kartoffelkäfer).

d Ein wichtiger Vertreter ist das Methiocarb.

III 4 60

Welche Aussage zu im Pflanzenschutz verwendeten Carbamaten ist richtig?

a Carbamate entsprechen in ihrer Wirkungssymptomatik den Phosphorsäureestern.

b Carbamate dienen wegen ihrer die Blutgerinnung hemmenden Wirkung ("Antikoagulantien") zur Nagetierbekämpfung.

c Carbamate sind für den Menschen weitgehend ungefährlich.

d Carbamate dienen fast ausschließlich als Insektizide.

III 4 61

Was versteht man unter Repellents?

a Abschreckungs-, Vergrämungsmittel

b akustische Abwehrmaßnahmen gegen Singvögel

c Mittel zur Unkrautbekämpfung

d Mittel zur Bekämpfung von Milben

III 4 62

Die Biozidproduktart 21 (Antifouling-Produkte) schützt

a Toilettendesinfektionsreiniger vor Fäulnis.

b Weintrauben am Stock vor der fälschlich so bezeichneten "Edelfäule".

c Obst in Kisten vor Fäulnisbakterien.

d Schiffe vor Algenbewuchs.

III 4 63

Was sind Antifoulingfarben?

a Farben, mit denen Giftweizen gefärbt werden muss.

b wachshaltige Farben, die Südfrüchte vor Fäulnis schützen sollen.

c Stoffe und Gemische, die den Bewuchs von Schiffskörpern und Wasserbauten durch Mikroorganismen usw. verhindern sollen.

d farbige Holzschutzmittel (Oberbegriff)

III 4 64

Unter Antifoulingfarben versteht man Farben, die

a in der Lebensmittelindustrie, z.B. zum Einfärben von Bonbons, verwendet werden.

b als Tapetenfarbe sofort antrocknen.

c durch ihren Wachsgehalt das Faulen von Obst verhindern.

d zur Verhinderung von Bewuchs durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere auf Teile von Schiffskörpern und Wasserbauten aufgetragen werden.

III 4 65

Was versteht man im Pflanzenschutz unter einem Beizmittel?

a ein Mittel zum chemischen Abbinden von Giften

b ein Mittel zum Haltbarmachen von Gemüse

c ein Mittel zur Behandlung von Saatgut

d ein Mittel zum Binden von Öl (z.B. durch die Feuerwehr)

III 4 66

Was versteht man im Pflanzenschutz unter dem Begriff Wachstumsregulatoren?

a Fremdorganismen, die zur Veränderung des normalen Pflanzenwachstums führen.

b Stoffe zur Beeinflussung der Lebensvorgänge der Pflanzen, die nicht direkt der Ernährung dienen.

c Genetisch bedingte Sortenmerkmale, die sich auf das Pflanzenwachstum positiv auswirken.

d Stoffe, die dazu dienen, die Widerstandskraft der Pflanzen zu erhöhen, ohne ihrer Ernährung zu dienen.

III 4 67

Was beinhaltet der Begriff Breitenwirkung eines Pflanzenschutzmittels?

a Das Präparat muss breitflächig ausgebracht werden.

b Das Mittel ist besonders abdriftgefährdet.

c Das Mittel wirkt gegen eine größere Anzahl von verschiedenen Schadorganismen.

d Das Mittel hat einen hohen Bekanntheitsgrad.

III 4 68

Was versteht man unter der selektiven Wirkung eines Pflanzenschutzmittels?

a vorbeugende Wirkung bei noch nicht erkrankten Pflanzen

b heilende Wirkung bei bereits erkrankten Pflanzen

c gezielte Wirkung gegen einzelne Schadorganismen

d gleichzeitige Breitenwirkung gegen verschiedene Krankheitserreger

III 4 69

Was versteht man unter einer kurativen Wirkung im Pflanzenschutz?

a schnelle Anfangswirkung

b heilende Wirkung

c sehr breite Wirkung

d Wirkung, die erst etwa eine Woche nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels einsetzt

III 4 70

Was sind Repellentien?

a Hormone zur Beeinflussung der Fruchtbarkeit von Schädlingen

b Blutgerinnungshemmende Mittel

c Lockstoffe für Schädlinge

d Produkte zur Fernhaltung von Schadorganismen

III 4 71

Wie nennt man die (schon in sehr geringen Konzentrationen wirksamen) Stoffe, die der Verständigung zwischen Organismen einer Art, beispielsweise zwischen Insekten, dienen und die daher unter anderem als Lockstoffe zur Schädlingsbekämpfung verwendet werden?

a Phytohormone

b Insektizide

c Pheromone

d Repellents

III 4 72

Wirkstoffe in Biozidprodukten unterliegen derzeit einem europäischen Überprüfungsprogramm. Wo informieren Sie sich, ob Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide) mit dem Wirkstoff "Dichlorvos" noch verkehrsfähig sind?

a in der konsolidierten Liste der EU über die Durchführungsbeschlüsse der Kommission zur Nichtgenehmigung von Wirkstoffen für die entsprechenden Biozidproduktarten, die z.B. über die Seiten der BAua (Biozide) zugänglich ist

b im Anhang VI Tabelle 3.2 der VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO)

c in der TRGS 510

d im Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

GFK III Nr. 5 - Möglichkeiten der Gefahrenabwehr

III 5 1

Welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten im Trockenholz (Hausgebälk) können die Begasung mit giftigen Begasungsmitteln ersetzen?

a mechanisches Entfernen befallener Bereiche

b Heißluftverfahren

c Streichen mit Boratlösungen

d Bewässern der befallenen Bereiche

III 5 2

Welche Alternativen zur Verwendung von giftigen Begasungsmitteln gibt es für die Bekämpfung von Vorratsschädlingen in Getreidesilos?

a Begasung mit Kohlenmonoxid (CO)

b Begasung mit Stickstoff

c Flächenbehandlung (mit Spritzgerät) der leeren Silozelle/Getreidespeicher mit Insektiziden

d Begasung mit Kohlendioxid (CO2)

III 5 3

Welches ist ein biologisches Pflanzenschutzverfahren?

a der Einsatz von Nützlingen

b das Einhalten der Fruchtfolge

c die Bodenbearbeitung

d der Einsatz von Herbiziden

III 5 4

Warum lässt sich die biologische Schädlingsbekämpfung nicht in jedem Fall einsetzen?

a weil sie grundsätzlich unwirksam ist

b weil nicht für alle Fälle biologische Bekämpfungsmethoden zur Verfügung stehen

c weil die Wirkung oft nicht ausreicht

d weil die Wirkung immer zu spät einsetzt

III 5 5

Welche kulturtechnischen Maßnahmen tragen dazu bei, Pflanzenschutzmaßnahmen reduzieren zu können?

a Anbautechnik und Sortenwahl

b Fruchtfolge

c Pflanzenernährung

d Standortwahl

III 5 6

Welche der nachfolgenden Maßnahmen ist gegen die Möhrenfliege sinnvoll und wirksam einsetzbar?

a Abdeckung mit Netzen

b Einsatz von Pheromon-Fallen

c Aufstellung von Gelbtafeln

d Zwischenpflanzung von Lockpflanzen

III 5 7

Bei welchen der nachfolgend aufgeführten Insekten handelt es sich um schädlingsbekämpfende Nützlinge?

a Rote Waldameisen

b Marienkäfer

c Bienen

d Florfliegen

III 5 8

Zum Integrierten Pflanzenschutz zählt:

a Wahl standortgerechter Kulturen und resistenter Sorten

b Schonung und Förderung von Nützlingen sowie Beachtung des Warndienstes

c sorgfältige Beobachtung und gezielte Düngung und Pflege des Pflanzenbestandes

d keine Schädlingsbekämpfung

III 5 9

Zu den biotechnischen Verfahren des Integrierten Pflanzenschutzes zählen:

a Düngung

b chemische Pflanzenschutzmittel

c Sortenwahl

d Einsatz von Pheromonen

III 5 10

Welche der nachfolgenden Maßnahmen ist gegen Kohlfliegen an Freilandrettich sinnvoll und wirksam einsetzbar?

a Abdeckung mit Vlies / Folie

b Einsatz von Pheromon-Fallen

c Aufstellen von Gelbtafeln

d Zwischenpflanzung von Lockpflanzen

III 5 11

Welche der nachfolgend genannten Tätigkeiten gehören zu den indirekten Pflanzenschutzmaßnahmen?

a das Beizen von Saatgut

b Saatbettbereitung

c Standortwahl

d Einsammeln von Schädlingen

III 5 12

Welche Nützlinge helfen bei der Eindämmung von Blattlausbefall?

a Marienkäfer

b Schwebfliegen

c Raubmilben

d Florfliegen

III 5 13

Muss die auf der Packung angegebene Wasserschutzgebietsauflage vom Anwender eingehalten werden?

a nein, es besteht nur eine Kennzeichnungspflicht für den Hersteller

b ja

c nur für Großanwender, nicht für Hobby- und Kleingärtner

d je nach Empfehlung des amtlichen Dienstes im Einzelfall

III 5 14

Was bedeutet die Indikationszulassung eines Pflanzenschutzmittels?

a Das Pflanzenschutzmittel darf nur mit Feldspritzen ausgebracht werden.

b Das Pflanzenschutzmittel darf nur nach vorhergehender Beratung durch den Verkäufer eingesetzt werden.

c Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den in der Gebrauchsanleitung ausgewiesenen Anwendungsgebieten und zu den genannten Anwendungsbedingungen eingesetzt werden.

d Das Pflanzenschutzmittel darf nur nach vorhergehender behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.

III 5 15

Welche Informationen enthält die Gebrauchsanleitung von Pflanzenschutzmitteln?

a mögliche schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier

b Vorsichtsmaßnahmen sowie Sofortmaßnahmen bei Unfällen

c chemische Formel des Wirkstoffes

d Anwendungsgebiete

III 5 16

Welche Informationen enthält das Etikett bzw. die Gebrauchsanleitung von Pflanzenschutzmittelverpackungen?

a Handelsname

b Zulassungsnummer

c vorgesehene Anwendungsgebiete

d Gefahrensymbole oder Gefahrenpiktogramme

III 5 17

Rodentizide auf Cumarinbasis führen erst nach mehrmaliger Aufnahme zum Tod der schädlichen Nagetiere. Welche Vorsichtsmaßnahmen sind bei diesen Präparaten zu beachten?

a Köder mit diesen Präparaten müssen für Hunde, Katzen, Schweine u.a. Tiere unerreichbar sein.

b Sie dürfen nicht in Gemüsekulturen gelangen, da sie deren Wachstum hemmen können.

c Die Präparate dürfen, da sie Antikoagulanzien der sogenannten 1. Generation enthalten, durch private Verbraucher, jedoch nur nach Gebrauchsanweisung, angewendet werden.

d Diese Präparate dürfen, da sie Antikoagulanzien der sogenannten 2. Generation enthalten, ausschließlich durch Schädlingsbekämpfer angewendet werden

III 5 18

Darf im Lager beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden?

a nein

b nicht essen und trinken, rauchen ist erlaubt

c alkoholfreie Getränke sind erlaubt

d nur rauchen unterlassen, da ohnehin schädlich

III 5 19

An die Handhabung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln werden bestimmte Anforderungen gestellt. Was ist dazu richtig?

a Es existieren keine speziellen Regelungen.

b Rauchverbot bei der Arbeit

c Aufbewahrung und Lagerung getrennt von Lebens- und Futtermitteln

d Durch die zweckmäßige Verpackung brauchen keine besonderen Lagervorschriften beachtet zu werden.

III 5 20

Bei welchen Tätigkeiten mit Pflanzenschutzmitteln sollten Schutzhandschuhe getragen werden?

a beim Ansetzen der Spritzbrühe

b nur beim Umgang mit konzentrierten Pflanzenschutzmitteln

c nur bei Pflanzenschutzmitteln mit einer Gefahrenbezeichnung

d sinnvollerweise bei jeglichem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, da über 90 % der Anwenderbelastung über die Hände erfolgt

III 5 21

Was bezweckt das Eincremen unbedeckter Körperteile mit fettfreier Creme bei Anwendung von öligen Holzschutz- oder Pflanzenschutzmitteln?

a Es vermindert bzw. verhindert das Eindringen von Wirkstoffen in die Haut.

b Es ist eine Routinemaßnahme für die allgemeine Hautpflege.

c Es erleichtert das An- und Ausziehen der Handschuhe.

d Es sollte fetthaltige Creme verwendet werden.

III 5 22

Welcher Atemschutz soll beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln mit der Gefahrenbezeichnung "giftig" getragen werden?

a eine filtrierende Halbmaske

b eine Vollmaske mit Staubfilter

c Atemschutz entsprechend der Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels

d Atemschutz ist nicht erforderlich.

III 5 23

Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig, wenn im Gewächshaus giftige Pflanzenschutzmittel mit dem Sprühgerät ausgebracht werden?

a Mantel, Gummistiefel, Lederhandschuhe, Filzhut

b bei gesunden und kräftigen Menschen keine

c Standardschutzanzug, Handschuhe, Kopfschutzhaube mit Vollmaske und Atemschutzfilter

d Wie unter c, aber nur für Lehrlinge und Jugendliche unter 18 Jahren

III 5 24

Wie vermindert man den Hautkontakt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln?

a Arbeit an stürmischen Tagen

b Arbeit an windstillen Tagen

c Tragen von Schutzausrüstung nach Gebrauchsanleitung

d Tragen von leichtwaschbaren Shorts

III 5 25

Weshalb soll der Hautkontakt mit Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten vermieden werden?

a weil sie die Haut reizen können

b weil der Geruch von Resten auf der Haut sich durch Waschen nicht entfernen lässt

c weil Wirkstoffe auch über die Haut in den Körper gelangen können

d weil sonst Flecken übrig bleiben können

III 5 26

Worauf ist bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln zu achten?

a Präparate sind stets frostfrei, kühl, dunkel und trocken in einem abgeschlossenen Raum oder Schrank zu lagern.

b An die Lagerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt.

c Die Lagerung erfolgt am sichersten zusammen mit Arzneimitteln.

d Die Lagerung im Freien sollte unter Folie erfolgen.

III 5 27

Welche Anforderungen sollte ein Pflanzenschutzmittellager erfüllen?

a Es muss eine ausreichende Belüftung vorhanden sein, dass Schadstoffgrenzwerte unterschritten bleiben.

b Der Fußboden muss undurchlässig sein.

c Der Auffangraum für auslaufende Flüssigkeiten muss mindestens dem Rauminhalt aller gelagerten Gefäße entsprechen.

d Der Auffangraum muss chemikalienbeständig sein.

III 5 28

Welche Lagerhaltungsvorschriften sollten beim Betrieb eines Pflanzenschutzmittellagers beachtet werden?

a Es gilt Zutrittsverbot für Unbefugte.

b In Durchgängen, allgemein zugänglichen Fluren und Arbeitsräumen ist keine Lagerung zulässig.

c Mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Genussmitteln ist keine Zusammenlagerung zulässig.

d Zum vorbeugenden Brandschutz ist eine Sprinkleranlage erforderlich.

III 5 29

Wie sollte ein Lagerraum für Pflanzenschutzmittel beschaffen sein?

a Er muss über eine Türbeschriftung mit dem Warnhinweis "Pflanzenschutzmittel - Unbefugten ist der Zugriff verboten" verfügen.

b Er muss gut beleuchtet sein.

c Er muss ausreichend belüftet sein.

d Er muss verschließbar sein.

III 5 30

Was ist zu tun, wenn Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte auf die Haut oder in die Augen gelangen?

a Sofern kein Brennen auftritt, ist nichts zu veranlassen.

b Es sollte sofort mit viel sauberem Wasser ab- bzw. ausgespült werden.

c Nur bei sehr giftigen Präparaten sollte sofort mit viel sauberem Wasser ab- oder ausgespült werden.

d Nur bei giftigen und sehr giftigen Präparaten sollte sofort mit viel sauberem Wasser ab- oder ausgespült werden.

III 5 31

Es besteht der Verdacht, dass sich ein Gärtner beim Ausbringen eines Pflanzenschutzmittels eine Vergiftung zugezogen hat. Was tun Sie mit der Verpackung des Präparats?

a sofort sorgfältig reinigen, Inhalt vernichten

b Verpackung samt Inhalt sofort als Sondermüll beseitigen

c aufbewahren und dem Arzt zur Verfügung stellen

d als Gefahrgut kennzeichnen und per Express dem TÜV einsenden

III 5 32

Was tun Sie im Rahmen der Ersten Hilfe bei Vergiftungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten?

a Falls Spritzer ins Auge gelangen, ist dieses auszuwaschen (möglichst mindestens 10 Minuten lang mit viel Wasser).

b Bei Verunreinigungen der Haut muss sofort gründlich mit Wasser gespült werden, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben.

c Notruf 112 mit Hinweis auf das PSM oder Biozidprodukt wählen.

d Bei Verschlucken gibt man Milch zu trinken, um das Gift zu verdünnen.

III 5 33

Welche Information ist der Kennzeichnung zugelassener Biozidprodukte zu entnehmen?

a Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung

b Anweisungen für Erste Hilfe

c Einzelheiten über Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung (z.B. persönliche Schutzkleidung)

d Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes

III 5 34

Welche Vorschrift besteht, damit von Biozidprodukten keine Gefahr ausgeht?

a Biozidprodukte, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, enthalten Bestandteile, die von ihrem Verzehr abhalten und sie insbesondere für Kinder unattraktiv machen.

b Biozidprodukte müssen grundsätzlich in Verpackungen mit den Gefahrenpiktogrammen "Totenkopf mit gekreuzten Knochen" oder "Ausrufezeichen" angeboten werden.

c Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird.

d Biozidprodukte dürfen nur in darauf spezialisierten Geschäften gehandelt werden.

III 5 35

Welche Möglichkeit der Gefahrenabwehr bzw. der Risikominderung besteht im Rahmen der Zulassung von Biozidprodukten?

a Beschränkung des Anwenderkreises auf sachkundige Anwender (z.B. auf Schädlingsbekämpfer).

b Verkürzte Zulassungszeiten für Biozidprodukte (z.B. 5 Jahre statt 10 Jahre).

c Prüfung, ob Wirkstoffe durch risikoärmere bzw. weniger umweltgefährliche Alternativen ersetzt werden können.

d die vorgeschriebene rationierte Belieferung von Verkaufsstellen

III 5 36

Welche der folgenden Tierarten sind Nützlinge für heimische Kulturpflanzen?

a der Marienkäfer

b der Kartoffelkäfer

c die Radnetzspinne

d die Raubmilbe

GFK III Nr. 6 - Vertiefte Kenntnisse der Chemikalien-Verbotsverordnung / REACH-VO Nr. 1907/2006

III 6 1

Durch welche Verordnung wird das Inverkehrbringen von pentachlorphenolhaltigen Gemischen (mit bestimmten Ausnahmen) verboten?

a durch die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung

b durch die Chemikalien-Verbotsverordnung bzw. Anhang XVII Nr. 22 der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACH)

c durch die Gefahrstoffverordnung

d durch die Chemikalien-Altstoffverordnung

III 6 2

Holzschutzmittel (HSM), die Teeröle oder Bestandteile aus Teerölen enthalten, dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn

a die Abgabe an den privaten Endverbraucher erfolgt.

b sie für frei zugängliche Innenräume in Schulen und sonstigen öffentlichen Gebäuden bestimmt sind und die Konzentration des geregelten Inhaltsstoffes zwischen 50 und 500 mg/kg HSM beträgt.

c sie zur Behandlung von Erzeugnissen aus Holz und Holzwerkstoffen in geschlossenen Anlagen dienen und sofern die HSM einen Massengehalt von weniger als 50 mg/kg Benzo(a)pyren und 3% wasserlöslicher Phenole aufweisen

d sie ausschließlich zum Imprägnieren von Holzspielgeräten auf Kinderspielplätzen bestimmt sind.

III 6 3

Durch welche Verordnung wird das Inverkehrbringen von Holzschutzmitteln, die Teeröle oder Bestandteile aus Teerölen enthalten, mit bestimmten Ausnahmen verboten?

a durch die Gefahrstoffverordnung

b durch die Teerölverordnung

c durch die Chemikalien-Verbotsverordnung bzw. Nr. 31 des Anhangs XVII der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACH)

d durch die Chemikalien-Altstoffverordnung

III 6 4

Für welche der nachfolgend aufgeführten gefährlichen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse regelt die Chemikalien-Verbotsverordnung bzw. Anhang XVII der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACH) das Inverkehrbringen von Gemischen / Erzeugnissen?

a Formaldehyd

b Zinnorganische Verbindungen

c Pentachlorphenol

d Teeröle

III 6 5

Antifoulingfarben dürfen im Allgemeinen nicht verwendet werden, wenn sie bestimmte verbotene Stoffe enthalten, wie z.B.

a Kupferverbindungen

b Quecksilberverbindungen

c zinnorganische Verbindungen

d Arsenverbindungen

III 6 6

Wo darf Pentachlorphenol (PCP) als biozider Wirkstoff eingesetzt werden?

a im Freien

b in Aufenthaltsräumen

c in Garagen

d Es darf überhaupt nicht eingesetzt werden.

III 6 7

Welcher biozide Wirkstoff unterliegt nach geltendem Recht Beschränkungen oder Verboten des Inverkehrbringens und des Verwendens in Holzschutzmitteln?

a Natriumdichromat

b Pentachlorphenol

c Teeröle (Karbolineum)

d Natriumchlorid

III 6 8

Welche Zinnorganischen Verbindungen dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden?

a Zinnorganische Verbindungen für die Aufbereitung von Wasser im industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich

b Zinnorganische Verbindungen als Biozide (Antifoulingfarben) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an allen Fahrzeugen unabhängig von ihrer Länge, die auf Seewasserstraßen eingesetzt werden

c Zinnorganische Verbindungen als Biozide (Antifoulingfarben) zur Verhinderung des Bewuchses durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere an Kästen, Schwimmern, Netzen oder anderen Geräten oder Einrichtungen für die Fisch- und Muschelzucht

d alle Zinnverbindungen, unabhängig vom Verwendungszweck

III 6 9

Welche der nachfolgenden Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse dürfen (abgesehen von bestimmten Ausnahmen) nach der Chemikalien-Verbotsverordnung bzw. Anhang XVII der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACH) nicht mehr in den Verkehr gebracht werden?

a DDT

b PVC

c Lindan

d Pentachlorphenol

GFK III Nr. 7 - Vertiefte Kenntnisse der Gefahrstoffverordnung, der entsprechenden Vorschriften für Biozide des ChemG, der Biozid-Verordnung, des Pflanzenschutzgesetzes sowie der CLP-VO Nr. 1272/2008

III 7 1

Welche Stoffe sind als Pflanzenschutzmittel verboten?

a Arsenverbindungen

b Bleiverbindungen

c Cadmiumverbindungen

d Chromverbindungen

III 7 2

Welche Stoffe sind als Pflanzenschutzmittel nach den Vorgaben der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verboten?

a Kupferverbindungen

b Quecksilberverbindungen

c chlorhaltige organische Verbindungen

d Phosphorsäureester

III 7 3

Für welche der nachfolgenden Verbindungen besteht ein Anwendungsverbot als Pflanzenschutzmittel?

a Arsenverbindungen

b Quecksilberverbindungen

c Endrin

d Bleiverbindungen

III 7 4

Für welchen der genannten Wirkstoffe besteht nach Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ein vollständiges Anwendungsverbot?

a Atrazin

b Dinoseb

c Nitrofen

d Calciumcyanamid

III 7 5

Wo finden sich verbindliche Angaben über Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittel?

a in Fachzeitschriften

b in Werbeschriften des Handels

c in der Pflanzenschutz-Höchstmengenverordnung

d in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

III 7 6

Welche Mittel werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach dem Pflanzenschutzgesetz zugelassen?

a Entwesungsmittel

b Holzschutzmittel

c Herbizide

d Biozidprodukte

III 7 7

Woran sind zugelassene Pflanzenschutzmittel zu erkennen?

a an der Bezeichnung des Mittels

b an der Art und Menge der Wirkstoffe

c an der Zulassungsnummer vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

d am blauen Umweltengel

III 7 8

Wo finden Anwender oder Händler verbindliche Angaben über zugelassene Pflanzenschutzmittel?

a im aktuellen Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

b in nahezu allen Fachzeitschriften

c im Bundesgesetzblatt

d auf der Internetseite des BVL

III 7 9

Welche Forderungen müssen Pflanzenschutzmittel erfüllen, um zugelassen zu werden?

a Sie müssen wirksam gegen die angegebenen Schadorganismen sein.

b Sie müssen wirksam gegen alle Schadorganismen sein.

c Sie müssen bei sachgerechter Anwendung ungefährlich für Menschen und Tier sein.

d Sie müssen ungefährlich für die Umwelt sein.

III 7 10

Muss jedes Pflanzenschutzmittel zugelassen sein?

a nur Exportprodukte

b nur im landwirtschaftlichen Bereich eingesetzte Produkte

c ja, jedes Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland in den Verkehr gebracht werden soll, muss zugelassen sein

d nur Präparate zu Versuchszwecken

III 7 11

Welche der folgenden Produkte sind in der Bundesrepublik Deutschland zulassungspflichtig?

a Pflanzenschutzmittel, die für den Export vorgesehen sind

b Wachstumsregler

c Mittel zur Bekämpfung pflanzlicher Mikroorganismen in Anlagen des sanitären Bereichs

d Pflanzenstärkungsmittel

III 7 12

Wo findet man Vorschriften zur Einstufung oder Kennzeichnung von Schädlingsbekämpfungsmitteln?

a in der Chemikalien-Verbotsverordnung

b in Artikel 69 der VO (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung)

c im Anhang I der CLP-Verordnung

d im Chemikaliengesetz

III 7 13

Dürfen Pflanzenschutzmittel in anderen Behältern als in Originalbehältnissen abgegeben werden?

a wenn die Behältnisse dicht verschließbar sind, ja

b ja, wenn anschließend eine Beschriftung mit dem Handelsnamen, der Zulassungsnummer und den Zulassungszeichen des BVL erfolgt

c nein

d nur wenn die Behältnisse keine Verwechslung mit Trink- oder Essgefäßen zulassen

III 7 14

Wie müssen Pflanzenschutzmittel, die giftige Stoffe enthalten, abgepackt sein?

a in festen grellfarbigen Originalpackungen

b in beliebig gestalteten, beschrifteten Originalpackungen

c in Originalpackungen mit vorgeschriebener Beschriftung und Kennzeichnung

d in Kunststoffsäcken mit dem grünen Punkt

III 7 15

Was sagt Ihnen das Andreaskreuz auf einer Verpackung über das Pflanzenschutzmittel oder das Biozidprodukt?

a Es ist giftig.

b Es ist gesundheitsschädlich oder reizend.

c Es handelt sich um einen Gefahrstoff.

d Es ist mindergiftig oder ätzend.

III 7 16

Woran sind giftige Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte erkennbar?

a an der grellfarbenen Verpackung

b am Verpackungsaufdruck "Vorsicht"

c am auf der Packung aufgedruckten entsprechenden Gefahrensymbol und der Gefahrenbezeichnung

d an der genormten Größe der Verpackung

III 7 17

Was gehört zur Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln?

a die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels

b die Wirkstoffe nach Art und Menge

c das Verfallsdatum, sofern begrenzte Haltbarkeit

d die Zulassungsnummer

III 7 18

Welche der nachstehenden Angaben zur Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln sind beim Inverkehrbringen in der Bundesrepublik rechtsverbindlich vorgeschrieben?

a Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels und Zulassungsnummer

b Herstellungsdatum

c Name und Anschrift des Herstellers / Vertreibers / Einführers

d Verfallsdatum bei Pflanzenschutzmitteln mit begrenzter Haltbarkeit

III 7 19

In Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittel erkennt man an folgender Kennzeichnung:

a

c

b

663
  2999

d

III 7 20

Woran erkennt man auf der Packung ein in Deutschland zugelassenes Pflanzenschutzmittel?

a Jede Packung muss zugelassen sein, daher bedarf es keiner besonderen Kennzeichnung.

b an der Zulassungsnummer und dem Dreieckszeichen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Verbindung mit dem Zulassungszeichen

c Die Zulassung ist der Packung nicht zu entnehmen.

d an der Garantieerklärung des Herstellers

III 7 21

Wie sollten kleinere Mengen von Pflanzenschutzmitteln aus Großpackungen abgegeben werden?

a in Plastiktüten mit deutlichem Totenkopf in Schockfarbe

b in fest verschließbaren Flaschen oder Blechdosen mit roter Aufschrift

c Das Umfüllen aus Großpackungen ist nicht erlaubt.

d Es gibt keine besonderen Vorschriften für das Umfüllen.

III 7 22

Wie können Indikationslücken geschlossen werden?

a Durch Wirksamkeitstest des Anwenders.

b Durch Zulassungserweiterung oder im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durch das BVL oder bei Kleinstkulturen durch die zuständige Landesbehörde.

c Durch Kauf von Mitteln im Ausland.

d Durch Mischung gut wirkender Mittel.

III 7 23

Dürfen Pflanzenschutzmittel in Selbstbedienung angeboten werden?

a ungiftige Pflanzenschutzmittel ja

b ja, wenn ein Sachkundiger nach dem Pflanzenschutzgesetz vorhanden ist

c ja, aber im Verkaufsraum darf sich nur die Menge befinden, die üblicherweise an einem Tag verkauft wird

d nein

III 7 24

Ein Landwirt hat erfahren, dass im Ausland Pflanzenschutzmittel billiger sind. Darf er dort Pflanzenschutzmittel kaufen und in die Bundesrepublik Deutschland einführen?

a Für die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln aus einem Mitgliedstaat benötigt der Landwirt eine Genehmigung, die bei Identität mit einem Referenzmittel vom BVL ausgestellt wird.

b Die Einfuhr von in Deutschland nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in die Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich verboten.

c Bei der Lagerung und Anwendung des Pflanzenschutzmittels muss der Inhaber der Genehmigung über die Gebrauchsanleitung des Referenzmittels verfügen. Eine Kennzeichnung des Eigenimportes nach § 47 (1) PflSchG ist nicht erforderlich.

d Pflanzenschutzmittel können generell eingeführt werden.

III 7 25

Wer darf Pflanzenschutzmittel abgeben?

a nur der Geschäftsführer oder sein Vertreter

b eine Person mit dem entsprechenden Sachkundenachweis

c nur Personen mit Berufsabschluss Einzelhandelskaufmann

d nur Personen mit mindestens 10-jähriger Verkaufstätigkeit

III 7 26

Auf welche Weise dürfen Pflanzenschutzmittel im Einzelhandel verkauft werden?

a in Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung

b nur von sachkundigen Verkäufern

c es gibt keine besonderen Regelungen

d nur durch eine Ausnahmegenehmigung

III 7 27

Was muss bei der Abgabe von giftigen und sehr giftigen Pflanzenschutzmitteln beachtet werden?

a Verkauf ohne Formalität

b Führen eines Abgabebuchs oder Abgabenachweises

c polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen

d Der Käufer muss mindestens 21 Jahre alt sein.

III 7 28

Welche Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes gelten für Pflanzenstärkungsmittel?

a die Zulassungspflicht

b eine Mitteilungspflicht vor dem erstmaligen Inverkehrbringen gegenüber dem BVL

c das Selbstbedienungsverbot

d die Sachkundepflicht für Verkäufer im Einzelhandel

III 7 29

Darf der Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln ein Präparat für einen Anwendungsbereich empfehlen, der in der Gebrauchsanleitung nicht ausgewiesen ist?

a Ja, wenn er damit persönlich gute Erfahrungen gemacht hat.

b nein

c Wenn der Käufer sachkundig im Pflanzenschutz ist.

d Wenn das Mittel sehr teuer ist.

III 7 30

Welche Tätigkeiten fallen unter den Begriff des Inverkehrbringens im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?

a das Anbieten, Feilhalten und jedes Überlassen an andere

b der gewerbsmäßige Handel

c die Abgabe vom Produzenten an den Händler

d die Abgabe des Einzelhändlers an den Endverbraucher

III 7 31

Reicht bei einem Unternehmen mit mehreren Filialen eine im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sachkundige Person zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln aus?

a nein, für jede Filiale muss eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkunde besitzt

b ja, wenn eine Person mit langjähriger Erfahrung anwesend ist

c ja, wenn nicht mehr als zwanzig Personen in der Filiale beschäftigt werden

d ja, wenn das Unternehmen weniger als zehn Filialen hat

III 7 32

Welche Auswirkungen für den Einzelhandel hat das Selbstbedienungsverbot nach Pflanzenschutzgesetz?

a Alle Pflanzenschutzmittel müssen unter Verschluss gelagert werden.

b Es ist ein separater Raum erforderlich, zu dem Betriebsfremde keinen Zutritt haben.

c Alle Pflanzenschutzmittel müssen dem unmittelbaren Zugriff durch den Kunden entzogen sein.

d Hinweisschilder auf das Verbot der Selbstbedienung sind ausreichend.

III 7 33

Welche Pflanzenschutzmittel unterliegen nach dem Pflanzenschutzgesetz einem Selbstbedienungsverbot?

a sämtliche Pflanzenschutzmittel

b explosionsgefährliche Pflanzenschutzmittel

c C-, Xn- und Xi-Produkte

d nur T- und T+-Produkte

III 7 34

Welche Stellen dürfen giftige Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte im Einzelhandel abgeben?

a nur Gartencenter und Samenhandlungen

b nur Kaufhäuser mit eigener Abteilung, Samenhandlungen

c nur Drogerien und landwirtschaftliche Genossenschaften

d Stellen mit amtlicher Erlaubnis gemäß § 2 ChemVerbotsV

III 7 35

Das Pflanzenschutzgesetz setzt im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln strenge Maßstäbe. Welche Voraussetzungen gelten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln?

a Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich.

b Anwender von Pflanzenschutzmitteln in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft müssen sachkundig sein.

c Nur im Bereich des Hausgartens muss der Anwender von Pflanzenschutzmitteln sachkundig sein.

d Lohnunternehmer oder Mitglieder von Maschinenringen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, müssen sachkundig sein.

III 7 36

In welcher der folgenden Rechtsvorschriften sind verbotene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe gelistet?

a in der Gefahrstoffverordnung

b in der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung

c in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

d im Pflanzenschutzgesetz

III 7 37

Unter welchen Bedingungen dürfen Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen ohne Genehmigung angewendet werden?

a grundsätzlich nicht

b nur, wenn die Freilandflächen land- oder forstwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzt werden

c ohne Einschränkung

d nicht, wenn die Flächen unmittelbar an Gewässern liegen

III 7 38

Dürfen Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturdenkmälern angewendet werden?

a Pflanzenschutzmittel dürfen generell nicht angewandt werden.

b Die in den Anlagen 2 oder 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung aufgeführten Stoffe und die daraus hergestellten Gemische dürfen nicht angewendet werden.

c Die in Anlage 3 Abschnitt B der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung genannten Stoffe und Gemische dürfen angewandt werden, wenn eine Anwendung in der Schutzregelung ausdrücklich gestattet ist.

d Die in Anlage 3 Abschnitt B der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung genannten Stoffe und Gemische dürfen angewandt werden, wenn die Naturschutzbehörde die Anwendung ausdrücklich gestattet.

III 7 39

Die Aufgaben der Länder auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes sind unter anderen folgende:

a regelmäßige Kontrolle des Düngemittelverbrauchs in landwirtschaftlichen Betrieben

b die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken

c die Überwachung des Beförderns, des Inverkehrbringens, des Lagerns, der Einfuhr, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten im Rahmen des Pflanzenschutzes sowie die Ausstellung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Bescheinigungen

d die Durchführung von Kontrollen nach dem Saatgutverkehrsgesetz

III 7 40

Welche Aussage zur VO (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) ist richtig?

a Lebens- oder Futtermittel, die als Repellentien oder Lockmittel verwendet werden, unterliegen nicht der Biozid-Verordnung

b behandelte Waren mit einer primären Biozidfunktion gelten als Biozidprodukt

c Zulassungen werden für Biozidprodukte oder Biozidproduktfamilien erteilt

d "Bereitstellung auf dem Markt" ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Biozidproduktes oder einer behandelten Ware zum Vertrieb oder zur Verwendung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit

III 7 41

Welche Tiere dürfen nach der Bundesartenschutzverordnung nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde bekämpft werden?

a Ratten

b Feldhamster

c Wühlmäuse

d Maulwürfe

III 7 42

Was ist ein Biozidprodukt im Sinne der VO (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung)?

a jeglicher Stoff oder jegliches Gemisch in der Form, in der er/ es zum Verwender gelangt, und der/ das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, der/ das dazu bestimmt ist, auf andere Art als nur durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen

b Desinfektionsmittel

c Tierarzneimittel

d Holzschutzmittel

III 7 43

Der Pflanzenschutzdienst hat unter anderem folgende Aufgabe:

a Erteilung der Erlaubnis zum Handel mit Giften

b Beratung und Information auf dem Gebiet des Pflanzen- und Vorratsschutzes

c Organisation des Warndienstes

d Durchführung der Flurbereinigung

III 7 44

Dürfen nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel angewandt werden?

a ja, bis 18 Monate nach Zulassungsende, soweit kein Anwendungsverbot besteht

b ja, aber nur in Mengen von weniger als 1 kg oder 1 l

c ja, aber nur für den eigenen Anbau von pflanzlichen Erzeugnissen

d nein

III 7 45

Wer von den genannten Personen muss für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sachkundig sein?

a der Hobbygärtner

b der Landwirt

c der Lohnunternehmer

d der Auszubildende

III 7 46

Wer muss auf Verlangen der zuständigen Behörde die Sachkunde nach Pflanzenschutzgesetz nachweisen?

a jeder, der Pflanzenschutzmittel in einem Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft oder des Gartenbaus anwendet

b Lohnunternehmer oder Mitglieder von Maschinenringen, die Pflanzenschutzmittel anwenden

c Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln im Einzelhandel

d Pflanzenschutzmittel-Großhändler, die ausschließlich an Wiederverkäufer abgeben

III 7 47

Welche Aussage zur Werbung für Biozidprodukte ist richtig?

a Werbung ist ein Mittel zur Förderung des Verkaufs oder der Verwendung von Biozidprodukten durch gedruckte, elektronische oder andere Medien

b Werbung ist nur für Biozidprodukte zulässig, die über eine Unionszulassung verfügen

c Werbeangaben wie "natürlich", "umweltfreundlich" oder "tierfreundlich" sind nicht erlaubt

d Jeder Werbung für Biozidprodukte muss folgender Hinweis hinzugefügt werden:" Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen."

III 7 48

Was versteht man unter integriertem Pflanzenschutz?

a die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Pflanzen durch Pflanzenstärkungsmittel

b das Integrieren der Pflanzenschutzmittel als Bestandteile von Düngemitteln

c der Verzicht auf den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel

d eine Kombination verschiedener Bekämpfungsmaßnahmen, wobei die Ausnutzung natürlicher Begrenzungsfaktoren im Vordergrund steht

III 7 49

Welche Aussagen bezüglich des integrierten Pflanzenschutzes sind richtig?

a Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem die genetischen Eigenschaften von Pflanzen dahingehend verändert werden, dass eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überflüssig wird.

b Ziel ist es, die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu beschränken.

c Durch ein mathematisches Verfahren wird bestimmt, wie viel Pflanzenschutzmittel einer bestimmten Sorte eingesetzt werden muss.

d Verschiedene Pflanzenschutzverfahren werden gemeinsam angewendet.

III 7 50

Was ist Integrierter Pflanzenschutz im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?

a Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Motto "Viel hilft viel"

b Kombination von mechanischen, biologischen, biotechnischen, pflanzenzüchterischen sowie anbau- und kulturtechnischen Maßnahmen im jährlichen Wechsel mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

c Verbot jeglicher Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

d Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird

III 7 51

Was gilt für die Bereitstellung auf dem Markt bzw. die Verwendung von mit Biozidprodukten behandelten Waren?

a mit Biozidprodukten behandelte Waren dürfen in Deutschland nicht verkauft werden

b ihr Verkauf oder ihre Verwendung ist nur erlaubt, wenn alle Wirkstoffe, die in den Biozidprodukten enthalten sind, mit denen die behandelten Waren behandelt wurden oder die die behandelten Waren beinhalten, gemäß der VO (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt wurden

c mit Biozidprodukten behandelte Waren dürfen in Deutschland nur verkauft werden, wenn sie in Europa hergestellt wurden

d das Inverkehrbringen von behandelten Waren, die mit nicht genehmigten Wirkstoffen behandelt wurden, ist verboten

III 7 52

Welche der aufgeführten Chemikalien dürfen in zugelassenen Präparaten als Begasungsmittelwirkstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung angewendet werden?

a Phosphorwasserstoff

b Schwefelkohlenstoff

c Cyanwasserstoff

d Schwefeldioxid

III 7 53

Welche der folgenden Anwendungen sind gefahrstoffrechtlich mit Ethylenoxid gestattet?

a Begasen von Räumen und Gütern

b Beizen von Saatgut

c Wühlmausbekämpfung

d Entkeimen von Instrumenten, Fellen, Textilien in vollautomatischen, geschlossenen Begasungsanlagen

III 7 54

Für die Verwendung von Begasungsmitteln gilt:

a Bei Begasungen mit Formaldehyd in leeren Räumen ist keine Sachkunde nach Anhang I GefStoffV erforderlich.

b Begasungen mit giftigen Gasen erfordern immer eine Sachkunde nach Anhang I GefStoffV.

c Wer sachkundig im Sinne von § 5 ChemVerbotsV ist, darf Begasungsmittel käuflich erwerben.

d Mit Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen können giftige Begasungsmittel gekauft werden.

III 7 55

Bei welchen Begasungsmitteln ist nicht nur der Handel, sondern auch die Verwendung erlaubnispflichtig?

a Formaldehyd

b Cyanwasserstoff

c Phosphorwasserstoff

d Oxiran (Ethylenoxid)

III 7 56

Welche der nachstehenden Stoffe sind als Begasungsmittel zugelassen?

a Formaldehyd

b Fluorwasserstoff

c Ethylenoxid

d Ammoniak

III 7 57

Welche Vorschriften gelten für die Durchführung einer Begasung?

a Wer Begasungen mit Cyanwasserstoff, Phosphorwasserstoff oder Formaldehyd durchführt, bedarf einer Erlaubnis.

b Schiffe dürfen während der Beförderung nur mit Cyanwasserstoff oder Ethylenoxid begast werden.

c Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn genügend Personen im Betrieb über einen Befähigungsschein verfügen.

d Die Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung wird ebenfalls als Sachkundenachweis für die Durchführung von Begasungen anerkannt.

III 7 58

Begasungen von ganzen Gebäuden (z.B. Getreidelager, Gewächshäuser) mit giftigen Gasen sind

a zulässig mit Blausäure.

b zulässig mit Phosphorwasserstoff.

c zulässig mit Ethylenoxid.

d verboten.

III 7 59

Ein Malermeister will bei der Restaurierung eines verfallenen Gebäudes, in dem sich alte Wandmalereien befinden, eine Begasung mit einem Mittel durchführen, das Cyanwasserstoff entwickelt.

a Sie verweigern die Abgabe generell.

b Sie geben das Mittel ab, nachdem der Maler die in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebene Erlaubnis zur Durchführung der Begasung vorgelegt hat.

c Sie geben das Mittel ab, nachdem der Maler den in der Gefahrstoffverordnung vorgeschriebenen Befähigungsschein zur Durchführung von Begasungen vorgelegt hat.

d Sie geben das Mittel ab, da Sie die Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung haben und Ihr Betrieb eine Erlaubnis nach § 2 Chemikalien-Verbotsverordnung hat.

III 7 60

Welche Aussagen zu Begasungen sind richtig?

a Wer Begasungen mit Cyanwasserstoff ("Blausäure") durchführen will, bedarf einer Erlaubnis.

b Ethylenoxid darf nur in vollautomatischen (geschlossenen) Begasungsanlagen angewendet werden.

c Portionsweise verpackte Gemische, die je Anwendung nicht mehr als 15 g Phosphorwasserstoff entwickeln und zur Schädlingsbekämpfung im Erdreich bestimmt sind, dürfen ohne Begasungserlaubnis angewendet werden.

d Wer Begasungen mit Brommethan (Methylbromid) durchführen will, bedarf keiner Erlaubnis.

III 7 61

Was ist bei der Durchführung von Begasungen zu beachten?

a Alle Begasungen sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.

b Für die Durchführung von Begasungen ist in jedem Fall eine Begasungserlaubnis erforderlich.

c Ethylenoxid darf als Begasungsmittel nur in vollautomatischen Begasungsanlagen verwendet werden.

d Die speziellen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung für Begasungen gelten nur beim Einsatz von sehr giftigen und giftigen Begasungsmitteln.

III 7 62

Welche Besonderheit gibt es bei Begasungen mit Phosphorwasserstoff?

a Phosphorwasserstoff darf nur im Freien verwendet werden.

b Die Gasmenge ist so zu wählen, dass sich kein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bilden kann.

c Bei der Verwendung von Phosphorwasserstoff für Erdreichbegasungen im Freien ist keine Anzeige der Begasung bei der zuständigen Behörde erforderlich, wenn sich nicht mehr als 15 g Phosphorwasserstoff bei bestimmungsgemäßer Verwendung entwickelt.

d Phosphorwasserstoff darf nur in automatischen Begasungsanlagen verwendet werden.

III 7 63

Welches sind zugelassene Begasungsmittel?

a Phosphorwasserstoff

b Dichlorvos

c Ethylenoxid

d Formaldehyd

III 7 64

Welche Rechtsvorschrift gilt für die Einstufung, die Kennzeichnung und Tätigkeiten mit Holzschutzmitteln?

a die Gewerbeordnung

b die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

c die Gefahrstoffverordnung

d die Chemikalien-Verbotsverordnung

III 7 65

Welche Angabe schreibt das Biozidprodukte-Recht für die Kennzeichnung von Desinfektionsmitteln vor?

a Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung

b Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen.

c Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes und seiner Verpackung.

d tierfreundlich, sofern zutreffend

III 7 66

Welche zusätzlichen Kennzeichnungsvorschriften bestehen nach Biozidprodukte-Recht für Holzschutzmittel, die bereits über eine Zulassung verfügen?

a Zulassungsnummer

b Logo der Europäischen Chemikalienagentur ECHa (Zulassungsbehörde)

c Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für die Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung.

d Verwenderkategorien, die das Holzschutzmittel verwenden dürfen (wenn zutreffend)

III 7 67

Welche zusätzlichen Kennzeichnungsvorschriften bestehen nach Biozidprodukte-Recht für Rodentizide, die bereits über eine Zulassung verfügen?

a Ende der Zulassung (Datum)

b Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen wurde

c Name der Zulassungsbehörde (Europäische Chemikalienagentur-ECHA)

d Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

III 7 68

Welche Institutionen vergeben Prüfzeichen oder Zulassungen für Holzschutzmittel?

a das Bundesgesundheitsamt

b die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e. V.

c das Institut für Bautechnik

d das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

III 7 69

Was ist bei der Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen zu beachten?

a Jede einzelne Schädlingsbekämpfung ist der Behörde mitzuteilen.

b Jede einzelne Schädlingsbekämpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung ist der Behörde mitzuteilen.

c Vor der ersten Schädlingsbekämpfung ist die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

d Hilfskräfte dürfen nicht eingesetzt werden.

III 7 70

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Schädlingsbekämpfer / Geprüfte Schädlingsbekämpferin wurde auf Grund von Regelungen welcher der genannten Gesetze erlassen?

a auf Grund des Chemikaliengesetzes

b auf Grund des Pflanzenschutzgesetzes

c auf Grund des Seuchengesetzes

d auf Grund des Berufsbildungsgesetzes

III 7 71

Für welche Schädlingsbekämpfungsmittel gelten die speziellen Vorschriften des Anhangs I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung?

a für giftige

b für sehr giftige

c für gesundheitsschädliche

d prinzipiell für alle Schädlingsbekämpfungsmittel

III 7 72

In welchen Fällen ist vor der ersten Schädlingsbekämpfung eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten?

a bei jeder Schädlingsbekämpfung

b nur wenn sehr giftige oder giftige Stoffe verwendet oder freigesetzt werden

c nur wenn sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Stoffe verwendet oder freigesetzt werden

d nur bei der Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Krankenhäuser etc.)

III 7 73

Was ist in der Anzeige der Schädlingsbekämpfung nach Anhang I Nr. 3 Gefahrstoffverordnung bei der zuständigen Behörde anzugeben?

a der Nachweis, dass eine geeignete räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung vorliegt

b die Angabe der vorgesehenen Einsatzstoffe

c der Nachweis, dass mindestens eine Person Geprüfter Schädlingsbekämpfer bzw. Geprüfte Schädlingsbekämpferin ist

d der Nachweis, dass alle eingesetzten Personen Geprüfte Schädlingsbekämpfer bzw. Geprüfte Schädlingsbekämpferinnen sind

III 7 74

Welche Information liefert die Produktdatenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu zugelassenen Biozidprodukten?

a Wirkstoff und Biozidproduktart

b Verwendung/ Zielorganismen

c Zulassungsnummer

d Ende der Zulassung (Datum)

III 7 75

Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regelt

a die Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel.

b die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an den Anwender.

c die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel.

d die Mengen, die zum Schutz vor Schädlingen notwendig sind.

III 7 76

Welchen Zweck verfolgt die Rückstandshöchstmengenverordnung?

a Schutz der Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schadorganismen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

b Verhinderung von Schäden an der behandelten Kulturpflanze

c Sicherstellen eines Mindestumsatzes für die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln

d Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren beim Verzehr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden

III 7 77

Welchem Zweck dient das Pflanzenschutzgesetz?

a Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen

b Gefahren durch Pflanzenschutzmaßnahmen für Mensch und Tier und Naturhaushalt abzuwenden

c seltene Pflanzen zu erhalten und zu schützen

d Schutzgebiete mit seltenen Wildpflanzen abzugrenzen

III 7 78

Was regelt die Rückstandshöchstmengenverordnung?

a höchstmögliche Aufwandmengen eines Pflanzenschutzmittels pro ha

b Rückstände eines Pflanzenschutzmittels, die das pflanzliche Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens maximal enthalten darf

c Angabe über die maximale Anwendungshäufigkeit

d höchste Menge eines Pflanzenschutzmittels im Trinkwasser

III 7 79

In welcher Rechtsvorschrift ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten geregelt?

a im Pflanzenschutzgesetz

b im Chemikaliengesetz

c im Bundes-Naturschutzgesetz

d in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

III 7 80

Welche der genannten Verordnungen stützen sichnicht auf das Pflanzenschutzgesetz?

a die Verordnung über Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte

b die Futtermittelverordnung

c die Rückstands-Höchstmengenverordnung

d die Pflanzenschutzsachkundeverordnung

III 7 81

Auf welches Gesetz stützt sich die Rückstandshöchstmengenverordnung?

a auf das Pflanzenschutzgesetz

b auf das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

c auf die Pflanzenbeschauverordnung

d auf die Gefahrstoffverordnung

III 7 82

Was soll durch die Rückstandshöchstmengenverordnung erreicht werden?

a eine Begrenzung des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes

b ein Schutz des Verbrauchers vor unvertretbaren Pflanzenschutzmittel-Rückständen in und auf Lebensmitteln

c Sie regelt die zulässigen Aufwandmengen.

d Sie legt die maximal an einen Anwender abzugebende Pflanzenschutzmittelmenge fest.

III 7 83

In welcher Rechtsvorschrift wird der begrenzte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln geregelt?

a in der Gefahrstoffverordnung

b in der Rückstandshöchstmengenverordnung

c in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

d im Pflanzenschutzgesetz

III 7 84

Pflanzenschutzmittel unterliegen den Zulassungs- und Umgangsbestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes und seiner Verordnungen. Was ist Pflanzenschutz im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?

a Schutz der Pflanzen vor Schadorganismen

b Vorratsschutz

c jegliche Schädlingsbekämpfung

d Verwendung von Tieren, durch die Schadorganismen bekämpft werden können

III 7 85

Welche Stoffe zählen zu den Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?

a Holzschutzmittel

b Unkrautvertilgungsmittel

c Wachstumsregler

d Entwesungsmittel

III 7 86

Wie definiert die Gefahrstoffverordnung Schädlingsbekämpfungsmittel?

Schädlingsbekämpfungsmittel sind:

a Stoffe und Gemische, die dazu bestimmt sind, Schädlinge und Schadorganismen oder lästige Organismen unschädlich zu machen oder zu vernichten.

b Gemische, die dazu bestimmt sind, Schädlinge zu bekämpfen

c Gemische, die dazu bestimmt sind, dem Einwirken von Schädlingen vorzubeugen

d nur giftige und sehr giftige Stoffe, die zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden

III 7 87

Auf welche Bereiche erstreckt sich der Pflanzenschutz nach Maßgabe des Pflanzenschutzgesetzes?

a nur Schutz der Wildpflanzen

b nur Schutz der Kulturpflanzen

c Schutz der Kulturpflanzen, Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt vor schädlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln

d nur Schutz der Umwelt

III 7 88

Wann darf ein Pflanzenschutzmittel in Deutschland vertrieben werden?

a Wenn es in Deutschland zugelassen ist oder als Parallelimport mit einer vom BVL erteilten Genehmigung.

b Wenn es wirksam ist.

c Wenn es in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt wurde.

d Es reicht aus, wenn es mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel identisch ist.

III 7 89

Welche Substanzen gehören zu den Schädlingsbekämpfungsmitteln im Sinne der Gefahrstoffverordnung?

a Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes

b Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, Schädlinge oder Schadorganismen unschädlich zu machen

c u. a. auch Pflanzenstärkungsmittel

d Düngemittel im Sinne des Düngemittelgesetzes

III 7 90

Was sind Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?

a Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen

b Wachstumsregler

c Pflanzenstärkungsmittel

d Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen abzutöten oder Flächen von Pflanzenbewuchs freizumachen oder freizuhalten

III 7 91

Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sind Stoffe und Gemische, einschließlich Mikroorganismen, die

a zu den so genannten Bioprodukten pflanzlicher Herkunft gehören.

b aus Heilpflanzen gewonnene Arzneimittel.

c Hornspäne oder Blutmehl.

d ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.

III 7 92

Was sind Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?

a Hilfsstoffe zum Schutz gegen Halmbruchanfälligkeit

b Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen gegen Mikroorganismen resistent zu machen

c Stoffe, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen

d Stoffe, die der Ernährung der Pflanzen dienen

III 7 93

Welche Maßnahmen fallen unter den Begriff Vorratsschutz?

a Bekämpfung von Textilschädlingen

b Bekämpfung von Schädlingen in Getreidelagern

c Bekämpfung von Holzschädlingen

d Schutz von Ernteerzeugnissen im Lager

III 7 94

Fallen Vorratsschutzmittel unter das Pflanzenschutzgesetz?

a ja

b nein

c nur einzelne Vorratsschutzmittel

d nur Begasungsmittel

III 7 95

An Biozidprodukte werden besondere Anforderungen gestellt, z.B.:

a Biozidprodukte, die mit Lebensmitteln, Getränken oder Futtermitteln verwechselt werden können, sind so zu verpacken, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Versehens auf ein Minimum beschränkt wird..

b Giftige Biozidprodukte müssen doppelt verpackt sein.

c Sehr giftige Biozidprodukte müssen mit leuchtend blauer Farbe gefärbt sein.

d Zulassungen für Biozidprodukte können den Anwenderkreis beschränken.

III 7 96

Was ist richtig?

Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte bilden:

a vier der sechs Hauptgruppen der 23 Biozidproduktarten.

b die vier Hauptgruppen der 30 Biozidproduktarten.

c vier der zehn Hauptgruppen der 20 Biozidproduktarten.

d die vier Hauptgruppen der 22 Biozidproduktarten.

III 7 97

Können Schädlingsbekämpfungsmittel wie z.B. Insektizide, Rodentizide, Repellentien und Lockmittel den 22 Biozidproduktarten nach Anhang V der VO (EU) Nr. 528/2012 zugeordnet werden?

a ja, sofern diese keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind

b nein

c ja, aber nur Schädlingsbekämpfungsmittel für den Kleingartenbereich

d ja, aber nur Schädlingsbekämpfungsmittel für gewerbliche Anwender

III 7 98

Welche Mittel können den 22 Biozidproduktarten nach Anhang V der VO (EU) Nr. 528/2012 zugeordnet werden?

a Kosmetische Mittel

b Pflanzenschutzmittel

c Schädlingsbekämpfungsmittel, sofern sie keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind

d Tierarzneimittel

III 7 99

Welche Aussage zur Werbung für Biozidprodukte ist zutreffend?

a Sie darf keine verharmlosenden Angaben enthalten.

b Verharmlosende Angaben sind zwecks Verkaufsförderung möglich.

c Werbung für Biozidprodukte ist grundsätzlich verboten.

d Der Werbung für Biozidprodukte muss in einer sich deutlich vom Rest der Werbung abhebenden Weise Folgendes hinzugefügt werden:
"Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen."

III 7 100

Welche Aussage im Zusammenhang mit der Zulassung von Biozidprodukten ist richtig?

a Biozidprodukte ohne Zulassung dürfen nicht vermarktet werden

b Biozidprodukte mit noch ungeprüften alten bioziden Wirkstoffen dürfen ohne Zulassung längstens bis zum 31.12.2024 vermarktet werden

c Zugelassene Biozidprodukte sind an der auf dem Etikett aufzubringenden Zulassungsnummer zu erkennen.

d Biozidprodukte, die die Kriterien zur Einstufung als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorie I a oder I B nach VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllen, dürfen nicht für die Verwendung durch die breite Öffentlichkeit zugelassen werden

III 7 101

Welche Angabe muss die Kennzeichnung von Biozidprodukten deutlich lesbar und unverwischbar enthalten?

a Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und jegliche Anweisungen für Erste Hilfe

b falls ein Merkblatt beigelegt ist, den Satz: "Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen"

c die Art der Formulierung

d die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten

III 7 102

Wie ist Aluminiumphosphid nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) zu kennzeichnen?

a mit den Piktogrammen GHS02, GHS06, GHS09

b mit dem Signalwort "Gefahr"

c u. a. mit den H-Sätzen "Giftig bei Hautkontakt" und "Lebensgefahr bei Verschlucken".

d u. a. mit den H-Sätzen 260, 319 und 400

III 7 103

Welche Anforderungen müssen Pflanzenschutzgeräte erfüllen?

a In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen alle 2 Jahre zur Gerätekontrolle.

b Das Julius-Kühn-Institut (JKI) kann auf Antrag des Herstellers oder Inverkehrbringers Pflanzenschutzgeräte daraufhin prüfen, ob sie den Anforderungen nach § 16 PflSchG entsprechen oder ob sie bestimmte über die allgemeinen Anforderungen nach § 16 hinausgehende Eigenschaften haben, insbesondere hinsichtlich der Verminderung der Abdrift oder des Verbrauches an Pflanzenschutzmitteln.

c Die Geräte müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung die Anwendung des Pflanzenschutzmittels keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser sowie keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt hat, die nach dem Stande der Technik vermeidbar sind.

d Für Pflanzenschutzgeräte mit CE-Kennzeichnung und/oder mit Eintragung in die Pflanzenschutzgeräteliste des JKI gelten gemeinhin die Anforderungen nach § 16 (1) PflSchG als erfüllt.

III 7 104

Wo können Sie sich informieren, ob das zu handelnde Biozidprodukt noch verkehrsfähig ist?

a Produktdatenbank zu zugelassenen Biozidprodukten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

b in den Durchführungsverordnungen bzw. in den Durchführungsbeschlüssen der Kommission bzgl. der im Biozidprodukt verwendeten Wirkstoffe

c über den elektronischen Zugang für die Öffentlichkeit mit Angaben von der Agentur oder der Kommission

d Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der BAua (Biozid-Melderegister)

weiter .

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 07.10.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion