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Regelwerk

SOLAS Fußnoten

Zu Kapitel 1

Zu Regel I/1: Für bestimmte Schiffstypen wird auf andere IMO-Regeln verwiesen, wie z.B. den Code für die Sicherheit von Schiffen mit besonderer Zweckbestimmung, 2008 ( Entschließung MSC.266(84)), in der geänderten Fassung (SPS-Code 2008); den Code für den Bau und die Ausrüstung beweglicher Offshore-Bohreinheiten, 2009 (Entschließung A.1023(26)), in der geänderten Fassung ( MODU-Code 2009); den Code für die Beförderung und den Umschlag von gefährlichen und schädlichen flüssigen Stoffen als Massengut auf Offshore-Unterstützungsschiffen ( Entschließung A.1122(30)) (OSV Chemical Code); der Code für die Sicherheit von Tauchsysteme, 1995 ( Entschließung A.831(19)) (Tauchercode, 1995) und so weiter.

Zu Regel I/3:Im Hinblick auf die Verwendung der Begriffe Bruttoraumgehalt und Bruttoraumzahl in der amtlichen deutschen Übersetzung wird auf Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Januar 1975 zu dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen vom 23. Juni 1969 BGBl.1975 II S. 65) hingewiesen.

Zu Regel I/4: Siehe Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und seiner Änderungen in der geänderten Fassung (SLS.14/Circ.l15); Zustimmung des Hafenstaats zu SOLAS-Ausnahmen (MSC/Circ.606) und Notifizierung und Weiterleitung über das globale integrierte Schiffsinformationssystem (CISIS) ( Entschließung A.1074(28)).

Zu Regel I/5:Siehe Richtlinien für die Zulassung von Alternativen und Äquivalenten, wie sie in verschiedenen IMO-Regeln vorgesehen sind ( MSC.1/Circ.1455), sowie Notifizierung und Weiterleitung über das Global Integrated Shipping Information System (GISIS) ( Entschließung A.1074(28)).

Zu Teil B Besichtigungen und Zeugnisse: Siehe "Globale und einheitliche Umsetzung des harmonisierten Systems der Besichtigung und Zertifizierung (HSSC) ( Entschließung A.883(21)), Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC), 2019 ( Entschließung A.1140(31), in der jeweils gültigen Fassung), " Richtlinien für die Vorplanung von Besichtigungen im Trockendock von Schiffen, die dem erweiterten Untersuchungsprogramm nicht unterliegen" ( MSC.1/Circ.1223), Einheitliche Interpretation des Begriffs "erste Besichtigung" entsprechend den SOLAS-Regeln ( MSC.1/Circ.1290) und "Richtlinie für Verwaltungen zur Gewährleistung einer adäquaten Übergabe von Klassifizierungsangelegenheiten zwischen anerkannten Organisationen (ROs)" (MSC-MEPC.5/Circ.2).

Zu Regel I/6 Siehe "Code für anerkannte Organisationen (RO-Code)" ( MSC.349(92) und MEPC.237(65)); Übermittlung von Informationen über die Zulassung anerkannter Organisationen (ROs) (MSC/Circ.1010-MEPC/Circ.382) und Benachrichtigung und Weiterleitung über das Global Integrated Shipping Information System (GISIS) ( Entschließung A.1074(28)).

Zu Regel I/7 Siehe "Besichtigungen und Überprüfungen von Ro-Ro-Fahrgastschiffen" ( Entschließung A.794(19)), "Richtlinien für außerplanmäßige Überprüfungen von Ro-Ro-Fahrgastschiffen durch Flaggenstaaten" (MSC/Circ.956) und "Richtlinien für die Bewertung der technischen Vorkehrungen für die Durchführung einer Besichtigung im Wasser anstelle einer Überprüfung des Bodens im Trockendock, um für andere Fahrgastschiffe als Ro-Ro-Fahrgastschiffe eine Überprüfung im Trockendock innerhalb eines Fünfjahreszeitraums zu ermöglichen" ( MSC.1/Circ.1348)

Zu Regel I/8 Siehe "Richtlinien für den Bau, den Einbau, die Instandhaltung und die Prüfung/Besichtigung von Mitteln zum An- und Vonbordgehen" ( MSC/Circ.1331); "Instandhaltung von Rettungsmitteln und Funkanlagen im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zertifizierung" (HSSC) ( MSC/Circ.955 ); Richtlinien für die Leistungs- und Prüfkriterien und Besichtigungen von Schwerschaumkonzentraten für ortsfeste Löschanlagen ( MSC/Circ.670); Richtlinien für die Leistungs- und Prüfkriterien und Besichtigungen von Mittelschaumkonzentraten für ortsfeste Feuerlöschanlagen ( MSC/Circ.798) und "Richtlinien für die Besichtigung und Zertifizierung der Einhaltung der Pflicht zur Übermittlung von LRIT-Informationen durch Schiffe ( MSC.1/Circ.1307).

Zu Regel I/9 Siehe "Instandhaltung von Rettungsmittel und Funkanlagen im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC)" ( MSC/Circ.955).

Zu Regel I/10

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