Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt

SchSG
- Inhalt
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§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 2 Weitere Begriffsbestimmungen und Ausnahmen vom Anwendungsbereich

§ 3 Grundsatz

§ 4 Einheitliche Durchführung völkerrechtlicher Regeln und Normen

§ 5 Umsetzung von Verpflichtungen in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union

§ 6 Ergänzende Pflichten

§ 7 Organisation, bauliche Beschaffenheit und Ausrüstung der Schiffe

§ 8 Verhalten beim Schiffsbetrieb

§ 9 Verantwortliche Personen

§ 10 Überwachung

§ 11 Behördliche Aufgaben aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union

§ 12 Ermessensbindung

§ 13 Maßnahmen bei Verstößen

§ 14 Überprüfung von Schiffen unter ausländischer Flagge

§ 15 Rechtsetzungsermächtigung

Anlage - Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard

A. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Regeln und Normen:

I. Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See

II. Internationales Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen (MARPOL) mit Anlagen I, II, III und V sowie Anlage zum Protokoll von 1978 (BGBl. 1982 II S. 2)

III. Internationales Freibord-Übereinkommen von 1966

IV. Internationales Schiffsvermessungs-Übereinkommen

V. Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen

VI. Anlage zum Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten

VII. Artikel 40, 45 Abs. 1 und Artikel 46 der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion

VIII. Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)
(BGBl. 2008 II S. 520)

IX. Internationales Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Ballastwasser-Übereinkommen) vom 13. Februar 2004 (BGBl. 2013 II S. 42, 44; 2017 II S. 1239)

B. Für die jeweiligen Vertragsstaaten anwendbare weitere Regeln in multilateralen völkerrechtlichen Vereinbarungen:

C. Internationale Richtlinien und Standards, die bestimmten in Abschnitt a genannten Regeln und Normen zugrunde gelegt werden müssen:

D. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union

E. Internationale Schiffssicherheitsnormen, die in Deutschland als anwendbare anerkannte Regeln der Technik oder der seemännischen Praxis bekanntgemacht worden sind

Übersicht - Fußnoten