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Regelwerk

MSC/Rundschreiben 1165
Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume

Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 567; geändert durch
MSC.1 Rundschreiben 1237 vom 25.07.2011 S. 595 11;
MSC.1/Rundschreiben 1269 vom 25.07.2011 S. 608 11a;
MSC.1/Rundschreiben 1386 vom 03.12.2013 S. 1265 13)



Siehe Fn. *

(Einheitliche Interpretationen MSC.1/Rundschreiben 1458) Interpr.

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner vierundsechzigsten Tagung (5. bis 9. Dezember 1994) in der Erkenntnis, dass clie dringende Notwendigkeit besteht, Richtlinien für alternative Einrichtungen für Halon-Feuerlöschsysteme zu erstellen, die Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen Feuerlöschsystemen mit einem Feuerlöschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 verwiesen wird, angenommen (MSC/Rundschreiben 668).

2 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechsundsechzigsten Tagung (28. Mai bis 6. Juni 1996) nach Prüfung eines vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner vierzigsten Tagung gemachten Vorschlags, das im MSC/Rundschreiben 668 enthaltene vorläufige Brandprüfverfahren für gleichwertige Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis zu überarbeiten, ein vorläufiges Brandprüfverfahren für gleichwertige Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen der Kategorie a und in Ladepumpenräumen angenommen, das im MSC/Rundschreiben 668 in der mit MSC/Rundschreiben 728 geänderten Fassung wiedergegebenen ist.

3 Der Unterausschuss "Feuerschutz" hat auf seiner neunundvierzigsten Tagung (24. bis 28. Januar 2005) die Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen, auf die in SOLAS 1974 verwiesen wird (dem MSC/Rundschreiben 668 in der mit MSC/Rundschreiben 728 geänderten Fassung beigefügt), überarbeitet und Änderungen zum Brandprüfverfahren für gleichwertige Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen der Kategorie a und in Ladepumpenräumen unter Berücksichtigung des in diesem Fachbereich erfolgten technologischen Fortschritts ausgearbeitet.

4 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner achtzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2005) nach Prüfung des vorstehenden, vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner neunundvierzigsten Tagung gemachten Vorschlags clie "Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume" angenommen, die in der Anlage wiedergegeben sind.

5 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien bei der Zulassung von gleichwertigen Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

6 Zulassungen und Prüfungen, die bereits nach den im MSC/Rundschreiben 668 in der mit MSC/Rundschreiben 728 geänderten Fassung aufgeführten Richtlinien durchgeführt wurden, bleiben bis 5 Jahre nach dem Datum dieses Rundschreibens gültig.

Überarbeitete Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume

Allgemeines

1 Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für die Verwendung in Maschinenräumen der Kategorie a und in Ladepumpenräumen, die den nach Regel II-2/10 SOLAS und dem Kapitel 5 des FSS-Codes vorgeschriebenen Feuerlöschsystemen gleichwertig sind, müssen den Nachweis erbringen, dass sie die gleiche Zuverlässigkeit haben, die als bedeutsam für die Leistungsanforderungen von fest eingebauten Druckwasser-Sprühfeuerlöschsystemen, zugelassen nach den Vorschriften der Regel II-2/10 SOLAS und Kapitel 7 des FSS-Codes, festgestellt worden sind. Zusätzlich muss ein System durch Versuch zeigen, dass es die Fähigkeit hat, eine Vielzahl von Bränden, die in Schiffsmaschinenräumen auftreten können, zu löschen.

Begriffsbestimmungen

2 Frostbeständiges System ist ein Nasssystem, das eine Frostschutzlösung enthält und an eine Wasserversorgung angeschlossen ist. Die Frostschutzlösung wird unmittelbar nach Auslösen der Düsen versprüht, anschließend folgt Wasser.

3 Bilgenbereich ist der Raum zwischen den festen Maschinenraum-Flurplatten und dem Boden des Maschinenraums.

4 Sprühflutsystem ist ein Wassersprühsystem mit offenen Düsen, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das an die Wasserversorgung über eine Absperreinrichtung angeschlossen ist; die Absperreinrichtung öffnet bei Auslösung durch ein Feuermeldesystem, dessen Melder im selben Raum wie die Düsen installiert sind oder durch Handauslösung. Wenn die Absperreinrichtung öffnet, strömt das Wasser in das Rohrleitungssystem und wird aus allen angeschlossenen Düsen versprüht.

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