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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1237
Änderungen zu den überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume
(MSC/Rundschreiben 1165)

Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 595)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner achtzigsten Tagung (11. bis 20. Mai 2005) nach Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner neunundvierzigsten Tagung gemachten Vorschlags betreffend die Überarbeitung der Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen (MSC/Rundschreiben 668 in der mit MSC/Rundschreiben 728 geänderten Fassung), auf die in SOLAS 1974 verwiesen wird, die "Überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen" angenommen (MSC/ Rundschreiben 1165).

2 Der Unterausschuss "Feuerschutz" hat auf seiner ein- undfünfzigsten Tagung (5. bis 9. Februar 2007) die Richtlinien für die Zulassung von gleichwertigen Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis in Maschinenräumen und Ladepumpenräumen (MSC/Rundschreiben 1165) überprüft und einräumend, dass die Abbildungen 1, 2 und 3 in den überarbeiteten Richtlinien den empfohlenen Prüfaufbau des Brandversuchs und die Lage der Sprühfeuer nicht eindeutig aufzeigten, die vorgenannten Abbildungen entsprechend überarbeitet, um die vorgegebenen Versuchsanordnungen eindeutig darzustellen.

3 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner drei- undachtzigsten Tagung (3. bis 12. Oktober 2007) nach Prüfung des vorstehenden Vorschlags die Änderungen zu den Abbildungen 1, 2 und 3 in den "Überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume" (MSC/Rundschreiben 1165) angenommen, die in der Anlage wiedergegeben sind.

4 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die Änderungen zu den Überarbeiteten Richtlinien bei der Zulassung von gleichwertigen Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Änderungen zu den überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume
(MSC/Rundschreiben
1165 )

1 Die bisherigen Abbildungen 1, 2 und 3 im Anhang B werden durch die folgenden Abbildungen 1, 2 und 3 entsprechenden ersetzt:

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Bekanntmachung des Rundschreibens des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1237 vom 30. Oktober 2007 "Änderungen zu den überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume"

Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 595)

Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC.1 Rundschreiben 1237, Änderungen zu den überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.

ENDE

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