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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1386 vom 10. Dezember 2010
Änderungen zu den überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume (MSC/Rundschreiben 1165)

Vom 3. Dezember 2013
(VkBl. Nr. 24 vom 31.12.2013 S. 1265)



Siehe Fn. *

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner acht- undachtzigsten Tagung (24. November bis 3. Dezember 2010) den vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner vierundfünfzigsten Tagung erarbeiteten Änderungen zu den "Überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume" (MSC/Rundschreiben 1165) hinsichtlich der redundanten Pump-Einrichtung und Düsen an der Decke und in der Bilge (Absatz 17 der Anlage und Absatz 1.3 des Anhangs B der Anlage des MSC/Rundschreibens 1165) zugestimmt; sie sind in der Anlage wiedergegeben.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die Änderungen zu benutzen, wenn das MSC/Rundschreiben 1165 angewendet wird, und die einheitlichen Interpretationen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Änderungen zu den überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume (MSC/Rundschreiben 1165)

1 In Absatz 17 der Anlage wird der erste Satz durch folgendes ersetzt:

alt neu
Das System muss mit einer redundanten Pump-Einrichtung versehen sein. Die Leistung der redundanten Einrichtung muss ausreichend sein, um den Ausfall einer einzigen Versorgungspumpe auszugleichen. Das System muss mit einem festen/dauerhaften Seewassereinlass versehen und für den Dauerbetrieb mit Seewasser geeignet sein.  Das System muss mit einer redundanten Pump-Einrichtung versehen sein. Die Leistung der redundanten Einrichtung muss ausreichend sein, um den Ausfall einer einzigen Versorgungspumpe auszugleichen. Der Ausfall einer einzigen Komponente im Energie- und Steuerungs-System darf nicht zu einer Verringerung der erforderlichen Pumpenleistung führen. Die Starteinrichtung der Hauptpumpe kann manuell oder selbsttätig ausgeführt sein. Das Umschalten auf die redundante Pump-Einrichtung kann manuell oder selbsttätig erfolgen."

2 Absatz 1.3 des Anhangs B der Anlage wird durch den folgenden Absatz ersetzt:

alt neu
1.3 Es wurde für Systeme mit an der Decke montierten Düsen oder in jeder Höhe einsetzbaren Düsen entwickelt. Für alle Systeme sind Düsen in der Bilge erforderlich. Die Düsen in der Bilge können ein Teil des Hauptsystems sein, oder sie können ein separates Schutzsystem für den Bilgenbereich sein. "1.3 Es wurde für Systeme mit an der Decke montierten Düsen oder in jeder Höhe einsetzbaren Düsen entwickelt. Für alle Räume mit Bilgen sind Düsen in der Bilge erforderlich. Düsen an der Decke und in der Bilge können als ein System geprüft und zugelassen werden, oder sie können getrennt geprüft und zugelassen werden."
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1386, "Änderungen zu den überarbeiteten Richtlinien für die Zulassung gleichwertiger Feuerlöschsysteme mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Maschinenräume und Ladepumpenräume (MSC/Rundschreiben 1165)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE

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