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Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
- Hamburg -
Vom 17.12.2019
(Amtl. Anz. Nr. 1 vom 03.01.2020 S. 3; 22.02.2021 S. 282 aufgehoben)
Archiv: 2010, 2017, 2018, 2018a,
Nachfolgend gibt die Behörde für Inneres und Sport unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die in Hamburg geltenden Regelungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen bekannt. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Dezember 2019 (Amtl. Anz. Nr. 97 S. 1687) aufgehoben.
1. Hinweise zu Durchfahrverboten für kennzeichnungspflichtige Gefahrgutbeförderungen
1.1 Durchfahrverbote
Durchfahrverbote für kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte - gesperrt mit VZ 261 1) in Verbindung mit ADR-Tunnelkategorie (teilweise) - gelten für folgende Bauwerke:
Bezeichnung: | Bemerkungen: |
Elbtunnel im Zuge der BAB a 7 zwischen AS Hamburg- Othmarschen und AS Hamburg-Waltershof | VZ 261 1) in Verbindung mit Tunnelkategorie E von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr; sonst Tunnelkategorie C. |
Wallringtunnel | VZ 261 1) in Verbindung mit Tunnelkategorie E ganztägig. |
Krohnstiegtunnel | VZ 261 1) in Verbindung mit Tunnelkategorie E von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr; sonst Tunnelkategorie C. |
Tunnel Sengelmannstraße/ Zeppelinstraße | VZ 261 1) in Verbindung mit Tunnelkategorie E von6.00 Uhr bis 21.00 Uhr; sonst Tunnelkategorie C. |
St. Pauli-Elbtunnel | VZ 261 1) in Verbindung mit "Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des St. Pauli-Elbtunnels" (Mai 2007). |
Zufahrt zu den Terminals sowie zu den dort gelegenen Parkbereichen des Hamburger Flughafens | VZ 261 1) ganztägig. |
Tunnel Stellingen im Zuge der BAB a 7 zwischen AS Eidelstedt und AS Stellingen während der Bauphase. | VZ 2611) in Verbindung mit Tunnelkategorie E ganztägig. |
2. Allgemeinverfügung über die Fahrwegbestimmung gemäß § 35a Absatz 3 GGVSEB
Für die besonderen Fälle, in denen die durch § 35b GGVSEB unter Beachtung der Hinweise in § 35c GGVSEB betroffenen gefährlichen Güter gemäß § 35a Absatz 2 GGVSEB im Straßenverkehr auch außerhalb der Autobahn befördert werden dürfen, wird gemäß § 35a Absatz 3 GGVSEB der Fahrweg im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg durch Allgemeinverfügung wie folgt bestimmt:
2.1 Positivnetz
Das Positivnetz ist die Gesamtheit der als Anhang zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten "Alphabetischen Liste der Gefahrgutstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg" aufgeführten Straßen.
Das Positivnetz ist auch kartografisch dargestellt und im Internet unter https://www.gegis.net/gefahrgutstrassenkarte_hh.html abrufbar.
2.2 Ziel- und Quellverkehr
Für Beförderungen, die in Hamburg enden oder beginnen (Ziel- und Quellverkehr), sind die Straßen des Positivnetzes zu benutzen.
Wenn beim Ziel- oder Quellverkehr der Ziel- beziehungsweise der Ausgangsort der Fahrt nicht unmittelbar an der Strecke des Positivnetzes liegt, ist zur Überbrückung der kürzeste Weg auf sonstigen geeigneten Straßen zu nutzen. Die Eignung einer sonstigen Straße wird bestimmt z.B. durch die Straßenbeschaffenheit, die Verkehrssituation und besondere Risiken im Anliegerbereich (z.B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser).
Bei Beförderungen aus dem Ausland oder aus einem anderen Bundesland ist das Ziel ab Landesgrenze über das Positivnetz und gegebenenfalls auf dem kürzesten Wege auf sonstigen geeigneten Straßen anzufahren.
2.3 Durchgangsverkehr
Für Beförderungen, bei denen der Absendeort und der Empfangsort außerhalb Hamburgs liegen (Durchgangsverkehr), sind neben den durch § 35a Absatz 1 GGVSEB grundsätzlich vorgeschriebenen Autobahnen nur die Bundesstraße B 73 zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen und der AS Hamburg-Heimfeld (Auffahrt zur BAB a 7) zu benutzen. In den Fällen, in denen der Transportweg auf Grund des Durchfahrverbots für den Elbtunnel und den Tunnel Stellingen im Zuge der BAB a 7 nicht zulässig ist, gelten nachfolgende Umleitungsregelungen:
2.3.1 Elbtunnel im Zuge der BAB a 7
Zur Umfahrung des Elbtunnels im Zuge der BAB a 7 werden für die Beförderung von in § 35b GGVSEB unter Beachtung der Hinweise in § 35c GGVSEB genannten gefährlichen Gütern die nachfolgenden Umleitungsstrecken verbindlich bestimmt:
2.3.2 Zur Umfahrung des Tunnels Stellingen im Zuge der BAB a 7 während der Bauphase ab etwa Anfang April 2019 werden für die Beförderung von in § 35b GGVSEB unter Beachtung der Hinweise in § 35c GGVSEB genannten gefährlichen Gütern die nachfolgenden Umleitungsstrecken verbindlich bestimmt:
2.4 Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.
3. Ausnahmen
3.1 Die zuständige Behörde kann auf Antrag gemäß § 46 Absatz 1 StVO Ausnahmen von den durch Vorschriftzeichen VZ 261 2) angeordneten Durchfahrverboten für den Elbtunnel im Zuge der BAB a 7, den Wallringtunnel, den Krohnstiegtunnel und den Tunnel Sengelmannstraße/Zeppelinstraße zulassen. Diese Ausnahmen können mit Bedingungen und Auflagen versehen werden . Die zuständige Behörde trifft die erforderlichen Anordnungen.
Anträge für die Ausnahmegenehmigung sind an den Landesbetrieb Verkehr (LBV-Ausnahmen, Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg, Telefon: 040 / 4 28 58 - 0, Telefax: 040 / 4 28 58 - 26 66, E-Mail: ausnahmen@lbv.hamburg.de) zu richten.
3.2 Die in den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 vorgeschriebenen Straßen dürfen nur verlassen werden
4. Sonstige Hinweise
4.1 Bei der Benutzung des Fahrwegs gemäß den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 sind die Durchfahrverbote gemäß Nummer 1.1 und für sonstige dauerhaft oder vorübergehend gesperrte Straßen die aktuellen Beschilderungen zu beachten.
4.2 Für die Beförderung von nicht durch § 35b GGVSEB unter Beachtung der Hinweise in § 35c GGVSEB betroffenen gefährlichen Gütern wird im Durchgangsverkehr zur Umfahrung des Elbtunnels und des Tunnels Stellingen im Zuge der BAB a 7 die Benutzung der oben genannten Umleitungsstrecken empfohlen.
5. Auskünfte
Erforderliche Auskünfte zu den Fahrwegen in Hamburg erteilt die Zentralstelle Gefahrgutüberwachung WSP 521, Wilstorfer Straße 100, 21073 Hamburg, Telefon: 040 / 4 28 66 - 54 75, E-Mail: "wsp521@polizei.hamburg.de" (montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr).
____
1) Vorschriftenzeichen der StVO "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern"
2) Vorschriftenzeichen der StVO "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern"
Alphabetische Liste der Gefahrgutstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Stand: Dezember 2019
* Die mit einem Stern gekennzeichneten Straßen sind die im Zusammenhang mit der "Fahrwegbestimmung" nach Nummern 2.3.1 und 2.3.2 unter Berücksichtigung der "Hinweise zu Durchfahrverboten für kennzeichnungspflichtige Gefahrgutbeförderungen" nach Nummer 1 vorrangig zu nutzenden Gefahrgutstraßen. Alle übrigen in der Liste aufgeführten Straßen dürfen vom "Ziel- und Quellverkehr" gemäß Nummer 2.2. genutzt werden.
a 1 *
a 23 *
a 24
a 25
a 255 *
a 7 *
Adolph-Schönfelder-Straße
Ahrensburger Straße
Alsenstraße
Alsterkrugchaussee
Am Luisenhof
Am Pulverhof
Am Saalehafen
Amsinckstraße *
Andreas-Meyer-Straße
Ausschläger Billdeich
B75
Bahrenfelder Chaussee
Bargteheider Straße
Barmbeker Straße
Barsbütteler Straße
Baumwall *
Behringstraße
Bei dem Neuen Krahn *
Bei den Mühren *
Bergedorfer Straße
Bergstedter Chaussee
Berner Heerweg
Berner Straße
Berner Weg
Biedermannplatz
Billhorner Brückenstraße *
Billstraße
Binsbarg
Bornkampsweg
Braamkamp
Bramfelder Chaussee
Bramfelder Straße
Bredowstraße
Breitenfelder Straße
Bremer Straße
Budapester Straße *
Bürgerweide
Buxtehuder Straße
Curslacker Neuer Deich
Cuxhavener Straße
Deelböge
Deichtorplatz *
Dennerstraße
Doormannsweg
Dovenfleet *
Dradenaustraße
Eiffestraße
Eimsbütteler Marktplatz *
Elbchaussee
Elbgaustraße
Eulenkrugstraße
Farmsener Landstraße
Farnhornweg
Farnhornstieg
Feldstraße *
Finkenwerder Straße
Flughafenstraße
Friedrich-Ebert-Damm
Friedrich-Ebert-Straße
Frohmestraße
Fruchtallee *
Fürstenmoordamm
Gärtnerstraße
Georg-Heyken-Straße
Gehlengraben
Grevenweg
Großmannstraße
Grusonstraße
Habichtstraße
Hamburger Straße
Hammer Straße
Harburger Schloßstraße
Hebebrandstraße
Heidenkampsweg
Heinickestraße
Herderstraße
Hindenburgstraße
(zwischen Jahnring und Alsterkrugchaussee)
Högerdamm
Höltigbaum
Hohenzollernring
Hohe-Schaar-Straße
Hohe Brücke
Hohe Straße
Holsteiner Chaussee *
Holstenglacis *
Holstenkamp *
Holstenstraße *
Holtenklinker Straße
Horner Rampe
Hudtwalckerstraße
Im Gehölz
Jahnbrücke
Jahnring
Jenfelder Allee
Johannisbollwerk *
Julius-Vosseler-Straße
Kajen *
Kanalplatz
Karolinenstraße *
Kattwykdamm
Kieler Straße *
Köhlbrandbrücke
Kollaustraße
Koppelstraße
Krohnstieg
Krohnstieg-Tunnel
Langenhorner Chaussee
(zwischen Krohnstieg und Segeberger Chaussee)
Langenhorner-Markt-Brücke
Lauensteinstraße
Lokstedter Steindamm
Lokstedter Weg
Ludolfstraße
Ludwig-Erhard-Straße *
Lübecker Straße
Marek-James-Straße
Meiendorfer Mühlenweg
Meiendorfer Straße
Millerntordamm *
Moorburger Bogen
Moorburger Straße
Moorburger Hinterdeich
Moorfleeter Straße
Mühlendamm
Nartenstraße
Neue Elbrücke
Neuer Kamp *
Neuer Pferdemarkt *
Neuhöfer Straße
Neuländer Straße
Nippoldstraße
Nordheimstraße
Nordkanalstraße
Nordschleswiger Straße
Oberaltenallee
Oldesloer Straße
Osdorfer Landstraße
Osdorfer Weg
Osterfeldstraße
Otto-Sill-Brücke *
Palmaille
Pepermöhlenbek *
Rahlstedter Weg
Rampenstraße
Reiherstieg-Hauptdeich
Reinbeker Redder
Rennbahnstraße
Rentzelstraße *
Rethedamm
Robert-Schuman-Brücke
Rodigallee
Rödingsmarkt
Rosenbrook
Roßdamm
Rothenhauschaussee
Rüterstraße
Rugenbarg
Rugenfeld
Saarlandstraße
Saseler Chaussee
Saseler Damm
Schäferkampsallee *
Schiffbeker Weg
Schleidenstraße
Schleswiger Damm
Schloßstraße
Schnackenburgallee *
Schottmüllerstraße
Schröderstiftstraße *
Schürbeker Straße
Schulweg
Seehafenstraße
Segeberger Chaussee
Sengelmannstraße
Sieker Landstraße
Sievekingsallee
Spaldingstraße
Sportplatzring
St. Pauli Fischmarkt *
St. Pauli Hafenstraße *
Stader Straße
Steilshooper Allee
Stein-Hardenberg-Straße
Steinhauerdamm
Stresemannstraße *
Süderstraße
Sülldorfer Landstraße
Swebenweg
Tarpenbekstraße
Tonndorfer Hauptstraße
Überseering
Unterer Landweg
Veddeler Damm
Veritaskai
Vogt-Wells-Straße
Volksparkstraße
Von-Sauer-Straße
Vorsetzen *
Waldweg
Waltershofer Straße
Wandsbeker Allee
Wandsbeker Chaussee
Wandsbeker Marktstraße
Wandsbeker Zollstraße
Wedeler Landstraße
Wentorfer Straße
Wilhelmsburger Reichstraße
Willy-Brandt-Straße *
Winsener Straße
Winterhuder Weg
Zeppelinstraße
Zippelhaus *
Zweibrückenstraße
ENDE |
(Stand: 08.07.2022)
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