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Änderungstext
Fuenfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten
- Hessen -
Vom 22. April 2015
(GVBl. Nr. 10 vom 30.04.2015 S. 193)
Siehe FN *
Aufgrund
verordnet die Landesregierung, soweit die Zuständigkeiten zwischen den Verwaltungsstufen nach § 89 Abs. 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestimmt werden, im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport,
verordnet der Minister des Innern und für Sport und
verordnet der Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung:
Die Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12. November 2007 (GVBl. I S. 800), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2012 (GVBl. S. 328), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angaben zu dem Ersten Teil bis zu dem Zehnten Teil werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
Erster Teil Allgemeine Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsrecht und Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz § 1 § 2 § 3 § 4 § 5 (aufgehoben) Zweiter Teil § 6 § 7 Dritter Teil § 8 § 9 Vierter Teil § 10 § 11 Fuenfter Teil § 12 Sechster Teil § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 Siebenter Teil § 18 Achter Teil § 19 § 20 Neunter Teil § 21 Zehnter Teil § 22 |
"Erster Teil Allgemeine Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsrecht und Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz §§ 1 bis 4 Zweiter Teil §§ 5 und 6 Dritter Teil §§ 7 und 8 Vierter Teil §§ 9 und 10 Fuenfter Teil § 11 Sechster Teil §§ 12 bis 16 Siebenter Teil § 17 Achter Teil §§ 18 bis 20 Neunter Teil |
(Stand: 03.02.2021)
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