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Einheitliche Rechtsvorschriften für die Verbindlicherklärung technischer Normen und für die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Eisenbahnmaterial, das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist
(APTU - Anhang F zum Übereinkommen)
Vom 24. August 2002
(BGBl. II Nr. 33 vom 02.09.2002 S.2276; 20.06.2015 S. 854 15a i.K.; 13.11.2015 S. 1238 15b i.K.; 17.07.2017 S. 820 17 i.K.)
(Red. Anm.: Das Inkrafttreten dieser Fassung wird noch bekanntgegeben, siehe =>)
Artikel 1 Anwendungsbereich
Diese Einheitlichen Rechtsvorschriften legen das Verfahren fest, nach dem für Eisenbahnmaterial, das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist, technische Normen für verbindlich erklärt und einheitliche technische Vorschriften (ETV) angenommen werden.
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Für Zwecke dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften, ihrer Anlage(n) und der ETV bezeichnet zusätzlich zu den in Artikel 2 der ATMF definierten Begriffen der Ausdruck
(Fassung gültig bis Bekanntgabe:
Die Verbindlicherklärung technischer Normen für Eisenbahnmaterial sowie die Annahme von ETV für Eisenbahnmaterial sollen
(Fassung gültig ab Bekanntgabe:
Die Verbindlicherklärung technischer Normen für Eisenbahnmaterial sowie die Annahme von ETV für Eisenbahnmaterial sollen
(Fassung gültig bis Bekanntgabe:
Bei der Verbindlicherklärung technischer Normen oder der Annahme von ETV werden ausschließlich solche herangezogen, die auf internationaler Ebene ausgearbeitet wurden.)
(Fassung gültig ab Bekanntgabe:
Bei der Verbindlicherklärung technischer Normen oder der Annahme von ETV werden ausschließlich solche herangezogen, die auf internationaler Ebene ausgearbeitet wurden.)
(Fassung gültig bis Bekanntgabe:
Nach Möglichkeit
(Fassung gültig ab Bekanntgabe:
Nach Möglichkeit
Artikel 4 Ausarbeitung von technischen Normen und ETV
Die Ausarbeitung von technischen Normen betreffend Eisenbahnmaterial und die Normierung von industriellen Produkten und Verfahren ist Aufgabe der anerkannten nationalen und internationalen Normungsinstitute.
(Stand: 02.02.2021)
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