Tabellenverzeichnis zur Anlage B des ADR |
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zu Rn. | ||
Beförderungskategorien und Angabe der höchstzulässigen Gesamtmenge je Beförderungseinheit | 10.011 | |
Höchstzulässige Nettomasse in kg je Beförderungseinheit von den in Gütern der Klasse 1 enthaltenen explosiven Stoffen | 11.401 | |
Zusammenladeverbot in einem Fahrzeug nach Verträglichkeitsgruppen | 11.403 | |
Bezettelung von Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks, Tankcontainer und Batterie-Fahrzeuge, die Stoffe der Klasse 2 enthalten oder enthalten haben (ungereinigt leer) | 21.500 | |
Verzeichnis der Gase und Gasgemische, die in festverbundenen Tanks, Aufsetztanks oder Batterie-Fahrzeugen befördert werden dürfen, unter Angabe des Mindestprüfdrucks des Tanks sowie gegebenenfalls der höchstzulässigen Masse der Füllung je Liter Fassungsraum | 211.251 | |
Verzeichnis der Gase und Gasgemische, die in Tankcontainern befördert werden dürfen, unter Angabe des Mindestprüfdrucks des Tanks sowie gegebenenfalls der höchstzulässigen Masse der Füllung je Liter Fassungsraum | 212.251 | |
(Stand: 29.08.2018)
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