VO (EU) 2018/858
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Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Fahrzeugklassen
Kapitel II
Allgemeine Pflichten
Artikel 5 Technische Anforderungen
Artikel 6 Pflichten der Mitgliedstaaten
Artikel 7 Pflichten der Genehmigungsbehörden
Artikel 8 Pflichten der Marktüberwachungsbehörden
Artikel 9 Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften durch die Kommission
Artikel 10 Bewertungen durch die Kommission
Artikel 11 Forum für den Informationsaustausch über die Durchsetzung
Artikel 12 Online-Datenaustausch
Artikel 13 Allgemeine Pflichten der Hersteller
Artikel 14 Pflichten von Herstellern im Zusammenhang mit ihren Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten, Teilen und Ausrüstungen, die nicht konform sind oder eine ernste Gefahr darstellen
Artikel 15 Pflichten der Bevollmächtigten des Herstellers
Artikel 16 Pflichten der Einführer
Artikel 17 Pflichten von Einführern im Zusammenhang mit ihren Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten, Teilen und Ausrüstungen, die nicht konform sind oder eine ernste Gefahr darstellen
Artikel 18 Pflichten der Händler
Artikel 19 Pflichten von Händlern im Zusammenhang mit ihren Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten, die nicht konform sind, oder eine ernste Gefahr darstellen
Artikel 20 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
Artikel 21 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III
Verfahren für die EU-Typgenehmigung
Artikel 22 Verfahren für die EU-Typgenehmigung
Artikel 23 Antrag auf Erteilung einer EU-Typgenehmigung
Artikel 24 Beschreibungsmappe
Artikel 25 Zusätzliche Angaben, die bei Anträgen auf EU-Typgenehmigung bereitzustellen sind
Kapitel IV
Durchführung der Verfahren für die EU-Typgenehmigung
Artikel 26 Allgemeine Bestimmungen für die Durchführung der Verfahren für die EU-Typgenehmigung
Artikel 27 Meldung der erteilten, geänderten, versagten und widerrufenen EU-Typgenehmigung
Artikel 28 EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 29 Besondere Bestimmungen für EU-Typgenehmigungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Artikel 30 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen
Artikel 31 Übereinstimmung der Produktion
Artikel 32 Gebühren
Kapitel V
Änderungen an und Gültigkeit von EU-Typgenehmigungen
Artikel 33 Allgemeine Bestimmungen über Änderungen von EU-Typgenehmigungen
Artikel 34 Revisionen und Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen
Artikel 35 Erlöschen der Gültigkeit
Kapitel VI
Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnungen
Artikel 36 Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform
Artikel 37 Übereinstimmungsbescheinigung in elektronischer Form
Artikel 38 Gesetzlich vorgeschriebene und zusätzliche Schilder sowie Kennzeichnungen und Typgenehmigungszeichen für Bauteile und für selbstständige technische Einheiten des Herstellers
Kapitel VII
Neue Techniken oder neue Konzepte
Artikel 39 Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte
Artikel 40 Nachfolgende Anpassung von Rechtsakten
Kapitel VIII
Kleinserienfahrzeuge
Artikel 41 EU-Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge
Artikel 42 Nationale Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge
Artikel 43 Gültigkeit einer nationalen Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge
Kapitel IX
Fahrzeug-Einzelgenehmigungen
Artikel 44 EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen
Artikel 45 Nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigungen
Artikel 46 Gültigkeit nationaler Fahrzeug-Einzelgenehmigungen
Artikel 47 Besondere Bestimmungen
Kapitel X
Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme
Artikel 48 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen, die nicht zu einer auslaufenden Serie gehören
Artikel 49 Bereitstellung auf dem Markt, Zulassung oder Inbetriebnahme von Fahrzeugen aus einer auslaufenden Serie
Artikel 50 Bereitstellung auf dem Markt oder Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
Kapitel XI
Schutzklauseln
Artikel 51 Einzelstaatliche Bewertung für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten, die mutmaßlich eine ernste Gefahr darstellen oder nicht konform sind
Artikel 52 Einzelstaatliche Verfahren für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten, die eine ernste Gefahr darstellen oder nicht konform sind
Artikel 53 Abhilfemaßnahmen und beschränkende Maßnahmen auf Unionsebene
Artikel 54 Nichtkonforme EU-Typgenehmigungen
Artikel 55 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen eine ernste Gefahr für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
Artikel 56 Weitere Anforderungen für Teile oder Ausrüstungen, von denen eine ernste Gefahr für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
Kapitel XII
Internationale Regelungen
Artikel 57 Für die EU-Typgenehmigung erforderliche UN-Regelungen
Artikel 58 Gleichwertigkeit von UN-Regelungen für die Zwecke der EU-Typgenehmigung
Kapitel XIII
Technische Informationen
Artikel 59 Für Nutzer bestimmte Informationen
Artikel 60 Für Hersteller bestimmte Informationen
Kapitel XIV
Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen und zu Fahrzeugreparatur- und -Wartungsinformationen
Artikel 61 Pflichten des Herstellers zur Bereitstellung von Fahrzeug- OBD- und Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen
Artikel 62 Pflichten bei mehreren Typgenehmigungsinhabern
Artikel 63 Gebühren für den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen
Artikel 64 Nachweis der Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit den Fahrzeug-OBD-Informationen und der Reparatur- und Wartungsinformationen
Artikel 65 Übereinstimmung mit den Vorschriften über den Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen
Artikel 66 Forum für Fragen des Zugangs zu Fahrzeuginformationen
Kapitel XV
Bewertung, Benennung, Meldung und Überwachung von technischen Diensten
Artikel 67 Für technische Dienste zuständige Genehmigungsbehörde
Artikel 68 Benennung von technischen Diensten
Artikel 69 Unabhängigkeit der technischen Dienste
Artikel 70 Fähigkeiten der technischen Dienste
Artikel 71 Zweigunternehmen von technischen Diensten und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 72 Interner technischer Dienst des Herstellers
Artikel 73 Bewertung und Benennung technischer Dienste
Artikel 74 Meldung der Benennung technischer Dienste an die Kommission
Artikel 75 Änderungen und Erneuerungen von Benennungen technischer Dienste
Artikel 76 Überwachung von technischen Diensten
Artikel 77 Anfechtung der Kompetenz technischer Dienste
Artikel 78 Informationsaustausch über die Bewertung, Benennung und Überwachung technischer Dienste
Artikel 79 Zusammenarbeit mit nationalen Akkreditierungsstellen
Artikel 80 Verpflichtungen der technischen Dienste im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit
Artikel 81 Informationspflichten der technischen Dienste
Kapitel XVI
Delegierte Befugnisse und Durchführungsbefugnisse
Artikel 82 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 83 Ausschussverfahren
Kapitel XVII
Schlussbestimmungen
Artikel 84 Sanktionen
Artikel 85 Geldbußen zur Unterstützung von Abhilfemaßnahmen und beschränkenden Maßnahmen auf Unionsebene
Artikel 86 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
Artikel 87 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009
Artikel 88 Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG
Artikel 89 Übergangsbestimmungen
Artikel 90 Berichterstattung
Artikel 91 Inkrafttreten und Geltung
Anhang I Allgemeine Begriffsbestimmungen, Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen, den Fahrzeugtypen und Arten des Aufbaus
Einleitung
Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften
1. Begriffsbestimmungen
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1. Anzahl der Sitzplätze2.2. Gesamtmasse
2.3. Besondere Ausrüstung
2.4. Einheiten
3. Einteilung in Fahrzeugklassen
Teil A
Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen
1. Fahrzeugklassen
2. Fahrzeugunterklassen
2.1. Geländefahrzeuge2.2. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
2.3. Geländefahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung
3. Kriterien für die Zuordnung von Fahrzeugen zur Klasse N
3.8. Kriterien für die Zuordnung von Fahrzeugen zur Klasse N1
4. Kriterien für die Einteilung von Fahrzeugen in die Unterklasse der Geländefahrzeuge
5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
6. Bemerkungen
Teil B
Kriterien für Fahrzeugtypen, -varianten und -versionen
1. Klasse M1
1.1. Fahrzeugtyp1.2. Variante
1.3. Version
2. Klassen M2 und M3
2.1. Fahrzeugtyp2.2. Variante
2.3. Version
3. Klasse N1
3.1. Fahrzeugtyp3.2. Variante
3.3. Version
4. Klassen N2 und N3
4.1. Fahrzeugtyp4.2. Variante
4.3. Version
5. Klassen 01 und 02
5.1. Fahrzeugtyp5.2. Variante
5.3. Version
6. Klassen 03 und 04
6.1. Fahrzeugtyp6.2. Varianten
6.3. Versionen
7. Gemeinsame Anforderungen an alle Fahrzeugklassen
Teil C
Bestimmung der Art des Aufbaus
1. Allgemeines
2. Fahrzeuge der Klasse M1
3. Fahrzeuge der Klasse M2 oder M3
4. Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 oder N3
5. Fahrzeuge der Klasse O
Anlage 1 Verfahren zur Prüfung, ob ein Fahrzeug als Geländefahrzeug eingestuft werden kann1. Allgemeines
2. Prüfbedingungen für geometrische Messungen
3. Messung des vorderen und hinteren Überhangwinkels und des Rampenwinkels
4. Messung der Bodenfreiheit
4.1. Bodenfreiheit zwischen den Achsen4.2. Bodenfreiheit unter einer Achse
5. Steigfähigkeit
6. Prüfbedingungen und Kriterium für das Bestehen
Anlage 2 Zahlen zur Verwendung als Ergänzung der Codes für die verschiedenen Arten von Aufbauten
Anhang II Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen
Teil I
Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen
Anlage 1 Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in kleiner Serie hergestellten Fahrzeugen nach Artikel 41
Tabelle 1 Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in kleiner Serie hergestellten Fahrzeugen mit manuellem Antrieb nach Artikel 41
Tabelle 2 Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung nach Artikel 41 von vollautomatisierten Fahrzeugen (gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 22 der Verordnung (EU) 2019/2144), die in kleiner Serie hergestellt werden
Anlage 2 Anforderungen für die EU-Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs nach Artikel 44
1. Anwendung
2. Verwaltungsvorschriften
3. Prüfung der technischen Anforderungen
4. Technische Anforderungen
Teil I Fahrzeuge der Klasse M1
Teil II Fahrzeuge der Klasse N1
Teil II
Liste der UN-Regelungen, die als Alternativen für die in Teil I genannten Richtlinien oder Verordnungen anerkannt werden
Teil III
Aufstellung der Rechtsakte zur Festlegung der Anforderungen für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung
Anlage 1 Wohnmobile, Krankenwagen und LeichenwagenAnlage 2 Beschussgeschützte Fahrzeuge
Anlage 3 Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
Anlage 4 Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
Anlage 5 Mobilkräne
Anlage 6 Fahrzeuge für Schwerlasttransporte
Anhang III Verfahren für die EU-Typgenehmigung
1. Ziele und Anwendungsbereich
2. Typgenehmigungsverfahren
3. Kombination von technischen Spezifikationen
4. Besondere Bestimmungen
Anlage 1 Normen für die in Artikel 68 genannten technischen Dienste1. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Typgenehmigungsprüfungen gemäß den in Anhang II aufgeführten Rechtsakten
2. Tätigkeiten hinsichtlich der Übereinstimmung der Produktion
Anlage 2 Verfahren zur Bewertung der technischen Dienste
1. Ziel und Geltungsbereich
2. Bewertungen
3. Geforderte Fähigkeiten der Bewerter
4. Antrag auf Benennung
5. Ressourcenüberprüfung
6. Unterauftragsvergabe der Bewertung
7. Vorbereitung der Bewertung
8. Vor-Ort-Bewertung
9. Analyse der Ergebnisse und Bewertungsbericht
10. Benennung, Bestätigung oder Verlängerung einer Benennung
11. Wiederbewertung und Überwachung
12. Aufzeichnungen über benannte technische Dienste
Anhang IV Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
1. Ziele
2. Anfangsbewertung
3. Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produkte
4. Bestimmungen für die fortlaufende Überprüfung
5. Vorkehrungen betreffend die Softwareaktualisierung
Anhang V Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien und auslaufende Serien
A. Höchstzulässige Stückzahlen pro Jahr für Kleinserien
B. Höchstzulässige Stückzahlen für auslaufende Serien
Anhang VI Aufstellung der Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen ausgehen kann, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, sowie der Leistungsanforderungen für solche Teile und Ausrüstungen, geeigneten Prüfverfahren und Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
I. Teile und Ausrüstungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Fahrzeugsicherheit haben
II. Teile oder Ausrüstungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs haben
Anhang VII Rechtsvorschriften, für die ein interner technischer Dienst eines Herstellers als technischer Dienst benannt werden kann
1. Ziele und Anwendungsbereich
2. Benennung eines internen technischen Dienstes eines Herstellers als technischer Dienst
3. Aufstellung der Rechtsakte und Beschränkungen
Anlage Benennung eines internen technischen Dienstes eines Herstellers als technischer Dienst und Vergabe von Unteraufträgen1. Allgemeines
2. Vergabe von Unteraufträgen
3. Prüfbericht
Anhang VIII Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden durch einen Hersteller oder technischen Dienst
1. Ziele und Anwendungsbereich
2. Aufstellung der Rechtsakte
Anlage 1 Allgemeine Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden1. Prüfschema für virtuelle Prüfungen
2. Grundlagen der Computersimulation und -berechnung
2.1. Mathematisches Modell2.2. Validierungsverfahren für das mathematische Modell
2.3. Unterlagen
3. Werkzeuge und Unterstützung
Anlage 2 Besondere Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden
1. Aufstellung der Rechtsakte
Anlage 3 Validierungsverfahren
Anhang IX Bei der Mehrstufen-Typgenehmigung anzuwendende Verfahren
1. Pflichten der Hersteller
2. Pflichten der Genehmigungsbehörden
3. Geltende Anforderungen
4. Identifizierung des Fahrzeugs
Anlage Muster des zusätzlichen Herstellerschildes
Anhang X Zugang zu OBD- sowie Fahrzeugreparatur- und -Wartungsinformationen
1. Einführung
2. Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen
3. Mehrstufen-Typgenehmigung
4. Kundenspezifische Anpassungen
5. Kleinserienhersteller
6. Anforderungen
7. Anforderungen für die Typgenehmigung
Anlage 1 Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von FahrzeugenAnhang A Adressen der Internetseiten, auf die in dieser Bescheinigung verwiesen wirdAnhang B Kontaktdaten des Bevollmächtigten des Herstellers, auf den in dieser Bescheinigung verwiesen wird
Anhang C typen eines Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit
Anlage 2 Fahrzeug-OBD-Informationen
3. Für die Herstellung von Diagnosegeräten erforderliche Informationen
3.1. Informationen über das Kommunikationsprotokoll3.2. Prüfung und Diagnose bei vom OBD-System überwachten Bauteilen
3.3. Für die Reparatur erforderliche Daten
3. Für die Herstellung von Diagnosegeräten erforderliche Informationen
3.1. Informationen über das Kommunikationsprotokoll
3.2. Prüfung und Diagnose bei vom OBD-System überwachten Bauteilen
3.3. Für die Reparatur erforderliche Daten
Anlage 3 Verfahren für die Zulassung und Autorisierung des Zugangs unabhängiger Wirtschaftsakteure zu den Sicherheitsmerkmalen der Fahrzeuge1. Geltungsbereich
2. Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
2.1. Begriffsbestimmungen
2.1.1. "Akkreditierung"2.1.2. "IO-Mitarbeiter"
2.1.3. "Sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen" oder "sicherheitsrelevante RMI"
2.1.4. Prüfbescheinigung über die Zulassung
2.1.5. Prüfbescheinigung über die Autorisierung
2.1.6. "Trustcenter" oder "TC"
2.1.7. "Sicherheitstoken"
2.1.8. "Elektronisches Zertifikat"
2.1.9. "Datenbank für die Autorisierungen"
2.1.10. "Datenbank mit den Zertifizierungen"
2.1.11. "Europäische Kooperation für Akkreditierung" oder "EA"
2.1.12. "Forum für den Zugang zu sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen" oder "SERMI"
2.1.13. "Zuständige Behörden"
3. Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, Zulassung von unabhängigen Wirtschaftsakteuren und Autorisierung von IO-Mitarbeitern
Abbildung 1
Stellen, die an der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, der Zulassung von unabhängigen Wirtschaftsakteuren und der Autorisierung von IO-Mitarbeitern beteiligt sind; ihr Verhältnis zueinanderAbbildung 2
Verfahren zur Zulassung von unabhängigen Wirtschaftsakteuren und zur Autorisierung von IO-Mitarbeitern3.1. Überblick über den Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI
Abbildung 3
Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI4. Detaillierte Vorschriften für den Zugang zu sicherheitsrelevanten RMI
4.1. Die Rolle des SERMI
4.1.1. Zuständigkeiten und Verpflichtungen4.1.2. Auswahl der Trustcenter
4.2. Die Rolle der nationalen Akkreditierungsstellen
4.2.1. Zuständigkeiten und Anforderungen4.2.2. Kriterien für die Akkreditierung der Konformitätsbewertungsstelle
4.3. Die Rolle der Konformitätsbewertungsstellen
4.3.1. Zuständigkeiten und Anforderungen4.3.2. Erneuerung der Zulassung
4.3.3. Kriterien über die Zulassung der unabhängigen Wirtschaftsakteure durch die Konformitätsbewertungsstelle
4.3.4. Kriterien für die Autorisierung der IO-Mitarbeiter durch die Konformitätsbewertungsstelle
4.4. Rolle der unabhängigen Wirtschaftsakteure
4.4.1. Zuständigkeiten und Anforderungen4.5. Rolle der IO-Mitarbeiter
4.5.1. Zuständigkeiten und Anforderungen4.6. Rolle des Trustcenters
4.6.1. Zuständigkeiten und Anforderungen4.7. Rolle der Fahrzeughersteller
4.7.1. Zuständigkeiten und Anforderungen4.7.2. Verfahrensvorschriften für Fahrzeughersteller
Anhang XI Entsprechungstabelle
1. Verordnung (EG) Nr. 715/2007
2. Verordnung (EG) Nr. 595/2009