VO (EU) 2015/2446
- Inhalt =>
Titel I
Allgemeine Vorschriften
Kapitel 1
Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Rechte und Pflichten in Bezug auf die zollrechtlichen Vorschriften
Abschnitt 1
Übermittlung von Informationen
Unterabschnitt 1
Gemeinsame Datenanforderungen für den Austausch und die Speicherung von Daten
Artikel 2 Gemeinsame Datenanforderungen
Unterabschnitt 2
Registrierung von Personen beiden Zollbehörden
Artikel 3 Dateninhalt des EORI-Eintrags
Artikel 4 Übermittlung der Angaben für die EORI-Registrierung
Artikel 5 Nicht im Zollgebiet der Union ansässige Wirtschaftsbeteiligte
Artikel 6 Personen, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind
Artikel 7 Ungültigerklärung einer EORI-Nummer
Abschnitt 2
Zollrechtliche Entscheidungen
Unterabschnitt 0
Mittel für den Austausch von Informationen, die für Anträge und Entscheidungen verwendet werden, für die die einschlägigen Datenanforderungen nicht in Anhang a aufgeführt sind
Artikel 7a Anträge und Entscheidungen mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung
Unterabschnitt 1
Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 8 Frist für den Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 9 Mittel für die Mitteilung der Gründe
Artikel 10 Einschränkungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für Entscheidungen auf Antrag
Artikel 11 Bedingungen für die Annahme eines Antrags
Artikel 12 Entscheidungsbefugte Zollbehörde
Artikel 13 Verlängerung der Frist für den Erlass einer Entscheidung
Artikel 14 Tag des Wirksamwerdens
Artikel 15 Neubewertung einer Entscheidung
Artikel 16 Aussetzung einer Entscheidung
Artikel 17 Zeitraum der Aussetzung einer Entscheidung
Artikel 18 Ende der Aussetzung
Unterabschnitt 3
Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
Artikel 19 Antrag auf eine Entscheidung über verbindliche Auskünfte
Artikel 20 Fristen
Artikel 21 Mitteilung von vUA-Entscheidungen
Artikel 22 Beschränkung der Anwendung der Vorschriften über Neubewertungen und Aussetzungen
Abschnitt 3
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Unterabschnitt 1
Begünstigungen aufgrund des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
Artikel 23 Erleichterungen bei Vorabanmeldungen
Artikel 24 Begünstigungen bei der Risikobewertung und Kontrolle
Artikel 25 Ausnahmen von den Begünstigungen
Unterabschnitt 2
Antrag auf Bewilligung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
Artikel 26 Bedingungen für die Annahme des Antrags auf Bewilligung des AEO-Status
Artikel 27 Zuständige Zollbehörde
Artikel 28 Frist für den Erlass von Entscheidungen
Artikel 29 Datum des Wirksamwerdens der AEO-Bewilligung
Artikel 30 Rechtswirkungen der Aussetzung
Titel II
Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen
Kapitel 1
Warenursprung
Abschnitt 1
Nichtpräferenzieller Ursprung
Artikel 31 In einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnene oder hergestellte Waren
Artikel 32 Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist
Artikel 33 Wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung
Artikel 34 Minimalbehandlungen
Artikel 35 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge
Artikel 36 Neutrale Elemente und Umschließungen
Abschnitt 2
Präferenzursprung
Artike l 37 Begriffsbestimmungen
Unterabschnitt 1
Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen
Artikel 38 Mittel für die Beantragung und Ausstellung von Auskunftsblättern INF 4
Artikel 39 Mittel für die Beantragung und Erteilung von Zulassungen als ermächtigter Ausführer
Artikel 40 Mittel für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer und für den Informationsaustausch mit registrierten Ausführern
Unterabschnitt 2
Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
Artikel 41 Allgemeine Grundsätze
Artikel 42 Territorialitätsprinzip
Artikel 43 Nichtbehandlung
Artikel 44 Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse
Artikel 45 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse
Artikel 46 Durchschnittswerte
Artikel 47 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen
Artikel 48 Allgemeine Toleranz
Artikel 49 Maßgebende Einheit
Artikel 50 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge
Artikel 51 Warenzusammenstellungen
Artikel 52 Neutrale Elemente
Unterabschnitt 3
Regeln für die Kumulierung und die Verwaltung von Lagerbeständen an Vormaterialien im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
Artikel 53 Bilaterale Kumulierung
Artikel 54 Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei
Artikel 55 Regionale Kumulierung
Artikel 56 Erweiterte Kumulierung
Artikel 57 Anwendung der bilaterale Kumulierung oder der Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung
Artikel 58 Buchmäßige Trennung der Lagerbestände an Vormaterialien der Ausführer der Union
Unterabschnitt 4
Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete
Artikel 59 Allgemeine Voraussetzungen
Artikel 60 Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse
Artikel 61 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse
Artikel 62 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen
Artikel 63 Maßgebende Einheit
Artikel 64 Allgemeine Toleranz
Artikel 65 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge
Artikel 66 Warenzusammenstellungen
Artikel 67 Neutrale Elemente
Unterabschnitt 5
Territoriale Anforderungen im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete
Artikel 68 Territorialitätsprinzip
Artikel 69 Unmittelbare Beförderung
Artikel 70 Ausstellungen
Kapitel 2
Zollwert der Waren
Artikel 71 Vereinfachung
Titel III
Zollschuld und Sicherheitsleistung
Kapitel 1
Entstehen der Zollschuld
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld
Unterabschnitt 1
Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
Artikel 72 Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung
Artikel 73 Anwendung der Bestimmungen zur Endverwendung auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung
Artikel 74 Anwendung der Zollpräferenzbehandlung auf in die aktive Veredelung übergeführte Waren
Artikel 75 Besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder Ersatzerzeugnisse
Artikel 76 Abweichende Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung
Unterabschnitt 2
Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld entsteht
Artikel 77 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Unionsversand entsteht
Artikel 78 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Versand nach dem TIR-Übereinkommen entsteht
Artikel 79 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Versand nach dem ATA-Übereinkommen bzw. dem Übereinkommen von Istanbul entsteht
Artikel 80
Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld bei einem anderen Verfahren als dem des Versands entsteht
Kapitel 2
Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Artikel 81 Fälle, in denen keine Sicherheitsleistung für Waren gefordert wird, die in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt wurden
Artikel 82 Sicherheitsleistung in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen
Artikel 83 Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen
Abschnitt 2
Gesamtsicherheit und Befreiung von der Sicherheitsleistung
Artikel 84 Verringerung des Betrags der Gesamtsicherheit und Befreiung von der Sicherheitsleistung
Abschnitt 3
Vorschriften für das Unionsversandverfahren und das Verfahren gemäss dem Übereinkommen von Istanbul und dem ATA-Übereinkommen
Artikel 85 Befreiung des Bürgen von seinen Verpflichtungen aus dem Unionsversandverfahren
Artikel 86 Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem bürgenden Verband für Waren mit ATA-Carnet sowie Mitteilung der Nichterledigung der CPD-Carnets an einen bürgenden Verband gemäß dem Verfahren des ATA-Übereinkommens oder des Übereinkommens von Istanbul
Kapitel 3
Erhebung und Entrichtung der Zollschuld sowie Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
Abschnitt 1
Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmässige Erfassung
Unterabschnitt 1
Mitteilung der Zollschuld und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem bürgenden Verband
Artikel 87 Art und Weise der Mitteilung der Zollschuld
Artikel 88 Ausnahme von der Mitteilung der Zollschuld
Abschnitt 2
Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass
Artikel 90 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle von Waren, die eingezogen, zerstört bzw. vernichtet oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden sollen
Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld
Abschnitt 3
Erstattung und Erlass
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften und Verfahren
Artikel 92 Antrag auf Erstattung oder Erlass
Artikel 93 Zusätzliche Auskünfte bei Ersuchen in Bezug auf in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren
Artikel 94 Art und Weise der Mitteilung der Entscheidung über Erstattung oder Erlass
Artikel 95 Gemeinsame Datenanforderungen in Bezug auf die Förmlichkeiten für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren
Artikel 96 Art und Weise der Übermittlung von Informationen zur Erledigung der Förmlichkeiten für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren
Artikel 97 Verlängerung der Frist für eine Entscheidung über Erstattung oder Erlass
Unterabschnitt 2
Von der Kommission zutreffende Entscheidungen
Artikel 98 Übermittlung der Unterlagen an die Kommission zur Entscheidung
Artikel 99 Recht der betreffenden Person auf Anhörung
Artikel 100 Fristen
Artikel 101 Mitteilung der Entscheidung
Artikel 102 Folgen des Ausbleibens einer Entscheidung oder der Nichtmitteilung der Entscheidung
Kapitel 4
Erlöschen der Zollschuld
Artikel 103 Verstöße, die sich nicht wesentlich auf die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens auswirken
Titel IV
Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union
Kapitel 1
Summarische Eingangsanmeldung
Artikel 104 Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung
Artikel 105 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Seeweg
Artikel 106 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Luftweg
Artikel 107 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Schienenweg
Artikel 108 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf der Straße
Artikel 109 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf Binnenwasserstraßen
Artikel 110 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung im kombinierten Verkehr
Artikel 111 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung im Falle höherer Gewalt
Artikel 112 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen
Artikel 112a Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Schienenweg
Artikel 113 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Luftweg
Artikel 113a Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen
Kapitel 2
Ankunft der Waren
Artikel 114 Handel mit steuerlichen Sondergebieten
Artikel 115 Zulassung eines Ortes für die Gestellung der Waren und vorübergehende Verwahrung
Artikel 116 Aufzeichnungen
Artikel 117 Einzelverkauf
Artikel 118 Andere Fälle der Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren
Titel V
Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren
Kapitel 1
Zollrechtlicher Status von Waren
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Artikel 119 Vermutung des zollrechtlichen Status
Abschnitt 2
Linienverkehr für Zollzwecke
Artikel 120 Bewilligung zur Einrichtung eines Linienverkehrs
Artikel 121 Registrierung von Schiffen und Häfen
Artikel 122 Unvorhersehbare Ereignisse während der Beförderung im Linienverkehr
Artikel 122a Informations- und Kommunikationssystem für den Linienverkehr
Abschnitt 3
Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Artikel 123 Geltungsdauer eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests
Artikel 124 Mittel der Übermittlung der MRN eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests
Artikel 124a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mithilfe eines Dokuments "T2L" oder "T2LF"
Unterabschnitt 2
Nachweise, die mit anderen Mitteln als denen der elektronischen Datenverarbeitung übermittelt werden
Artikel 125 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Reisenden, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind
Artikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers
Artikel 126a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage eines Manifests der Schifffahrtsgesellschaft
Artikel 127 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR, ATa NATO-Vordruck 302 oder EU-Vordruck 302
Unterabschnitt 3
Von einem zugelassenen Aussteller ausgestellter Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
Artikel 128 Erleichterung der Ausstellung eines Nachweises durch einen zugelassenen Aussteller
Artikel 128a Förmlichkeiten bei der Ausstellung eines Dokuments "T2L" oder "T2LF", einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers durch einen zugelassenen Aussteller
Artikel 128b Erleichterungen für einen zugelassenen Aussteller
Artikel 128c Bewilligung zur Ausstellung des Manifests der Schifffahrtsgesellschaft nach der Abfahrt des Schiffes
Artikel 128d Bedingungen für die Erteilung der Bewilligung zur Ausstellung des Manifests der Schifffahrtsgesellschaft nach der Abfahrt des Schiffes
Unterabschnitt 4
Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren
Artikel 129 Zollrechtlicher Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren
Artikel 130 Nachweis des zollrechtlichen Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren
Artikel 131 Umladungen
Artikel 132 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und anderen Meereserzeugnissen, die im Zollgebiet der Union von Schiffen, die eine Drittlandsflagge führen, gefangen oder gewonnen wurden
Artikel 133 Erzeugnisse und Waren, die umgeladen und durch ein Land oder Gebiet befördert werden, das nicht zum Zollgebiet der Union gehört
Kapitel 2
Überführung von Waren in ein Zollverfahren
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Artikel 134 Zollanmeldungen im Handel mit steuerlichen Sondergebieten
Artikel 135 Mündliche Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Artikel 136 Mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhr
Artikel 137 Mündliche Ausfuhranmeldung
Artikel 138 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet gelten
Artikel 139 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr angemeldet gelten
Artikel 140 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur Ausfuhr angemeldet gelten
Artikel 141 Als Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung geltende Handlungen
Artikel 142 Waren, die nicht mündlich oder gemäß Artikel 141 angemeldet werden können
Artikel 143 Papiergestützte Zollanmeldungen
Artikel 143a Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Sendungen von geringem Wert
Artikel 143b Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Waren, bei denen keine Gefahr im Sinne von Artikel 5 Absätze 1 und 2 des Protokolls zu Irland/Nordirland (im Folgenden "Protokoll") besteht, dass sie anschließend in die Union verbracht werden
Artikel 144 Zollanmeldung für Waren in Postsendungen
Abschnitt 2
Vereinfachte Zollanmeldungen
Artikel 145 Bedingungen für die Bewilligung der regelmäßigen Inanspruchnahme vereinfachter Zollanmeldungen
Artikel 146 Ergänzende Zollanmeldung
Artikel 147 Frist, in der der Anmelder im Falle ergänzender Anmeldungen im Besitz der Unterlagen sein muss
Abschnitt 3
Vorschriften für alle Zollanmeldungen
Artikel 148 Ungültigerklärung der Zollanmeldung nach Überlassung der Waren
Abschnitt 4
Sonstige Vereinfachungen
Artikel 149 Voraussetzungen für die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung
Artikel 150 Bedingungen für die Erteilung von Bewilligungen für die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
Artikel 151 Bedingungen für die Bewilligung der Eigenkontrolle
Artikel 152 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei Eigenkontrolle
Kapitel 3
Überlassung von Waren
Artikel 153 Überlassung von Waren unabhängig von einer Sicherheitsleistung
Artikel 154 Mitteilung der Überlassung der Waren
Titel VI
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben
Kapitel 1
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Artikel 155 Bewilligung für die Erstellung der Wiegenachweise für Bananen
Artikel 156 Frist
Artikel 157 Übermittlung des Wiegenachweises
Kapitel 2
Befreiung von den Einfuhrabgaben
Abschnitt 1
Rückwaren
Artikel 158 Waren, die bei der Wiedereinfuhr als im denselben Zustand wie bei der Ausfuhr befindlich gelten
Artikel 159 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind
Artikel 160 Kommunikationsmittel für das Auskunftsblatt INF 3
Titel VII
Besondere Verfahren
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 1
Antrag auf Bewilligung
Artikel 161 Antragsteller ist nicht im Zollgebiet der Union ansässig
Artikel 162 Ort der Abgabe eines Antrags, wenn der Antragsteller nicht im Zollgebiet der Union ansässig ist
Artikel 163 Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
Artikel 164 Antrag auf Erneuerung oder Änderung einer Bewilligung
Artikel 165 Erforderliche Unterlage für eine mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung
Abschnitt 2
Entscheidung über den Antrag
Artikel 166 Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen
Artikel 167 Fälle, in denen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die aktive Veredelung als erfüllt gelten
Artikel 168 - gestrichen -
Artikel 169 Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren
Artikel 170 Veredelungserzeugnisse oder in die aktive Veredelung übergeführte Waren IM/EX
Artikel 171 Frist für den Erlass einer Entscheidung über einen Bewilligungsantrag gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex
Artikel 172 Rückwirkende Bewilligung
Artikel 173 Geltungsdauer einer Bewilligung
Artikel 174 Frist für die Erledigung eines besonderen Verfahrens
Artikel 175 Abrechnung
Artikel 176 Standardinformationsaustausch und Verpflichtungen des Inhabers einer Bewilligung für die Inanspruchnahme einer Veredelung
Artikel 177 Lagerung von Unionswaren zusammen mit Nicht-Unionswaren in einer Lagerstätte
Artikel 177a Gemischlagerung von unter zollamtlicher Überwachung stehenden Waren im Rahmen der Endverwendung
Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen
Artikel 178 Aufzeichnungen
Artikel 179 Beförderung von Waren zwischen verschiedenen Orten innerhalb des Zollgebiets der Union
Artikel 180 Übliche Behandlungen
Artikel 181 Standardinformationsaustausch
Artikel 182 Zollrechtlicher Status von Tieren, die von in ein besonderes Verfahren übergeführten Tieren geboren werden
Artikel 183 Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer ergänzenden Anmeldung
Kapitel 2
Versand
Abschnitt 1
Externes und internes Versandverfahren
Artikel 184 Übermittlung der MRN eines Versandverfahrens und der MRN eines TIR-Verfahrens an die Zollbehörden
Artikel 185 Versandbegleitdokument und Versandbegleitdokument-Sicherheit
Artikel 186 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren
Artikel 187 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Zwecke
Abschnitt 2
Externes und internes Unionsversandverfahren
Artikel 188 Steuerliche Sondergebiete
Artikel 189 Anwendung des externen Versandverfahrens in bestimmten Fällen
Artikel 190 Von der Bestimmungszollstelle mit Sichtvermerk versehene Empfangsbescheinigung
Artikel 191 Allgemeine Bestimmungen über Bewilligungen für Vereinfachungen
Artikel 192 Beantragung des Status eines zugelassenen Versenders für die Überführung von Waren in das
Unionsversandverfahren
Artikel 193 Bewilligung des Status eines zugelassenen Versenders für die Überführung von Waren in das
Unionsversandverfahren
Artikel 194 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren
Artikel 195 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren
Artikel 196 Vom zugelassenen Empfänger ausgestellte Empfangsbescheinigung
Artikel 197 Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse
Artikel 197a Anträge auf die Verwendung besonderer Verschlüsse
Artikel 198 Bewilligung zur Verwendung einer Versandanmeldung mit verringerten Datenanforderungen
Artikel 199 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luftverkehr
Artikel 200 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Seeverkehr
Kapitel 3
Zolllager
Artikel 201 Einzelverkauf
Artikel 202 Speziell ausgestattete Lagerstätten
Artikel 203 Art der Lagerstätten
Kapitel 4
Verwendung
Abschnitt 1
Vorübergehende Verwendung
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Artikel 204 Allgemeine Vorschriften
Artikel 205 Ort der Beantragung
Artikel 206 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
Unterabschnitt 2
Beförderungsmittel, Paletten und Container einschließlich Zubehör und Ausrüstung
Artikel 207 Allgemeine Vorschriften
Artikel 208 Paletten
Artikel 209 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Paletten
Artikel 210 Container
Artikel 211 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Container
Artikel 212 Voraussetzungen für die Gewährung der vollständigen Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel
Artikel 213 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel aus Nicht-Unionsländern
Artikel 214 Voraussetzungen für die Gewährung der vollständigen Befreiung von den Einfuhrabgaben an im Zollgebiet der Union ansässige Personen
Artikel 215 Die Verwendung von Beförderungsmitteln durch natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben
Artikel 216 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in anderen Fällen
Artikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern
Artikel 218 Fristen für die Wiederausfuhr im Fall professioneller Vermietungsunternehmen
Unterabschnitt 3
Andere Waren als Beförderungsmittel, Paletten und Container
Artikel 219 Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren, die von Reisenden eingeführt werden
Artikel 220 Betreuungsgut für Seeleute
Artikel 221 Material für Katastropheneinsätze
Artikel 222 Medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung
Artikel 223 Tiere
Artikel 224 In Grenzzonen verwendete Waren
Artikel 225 Ton-, Bild- oder Datenträger und Werbematerial
Artikel 226 Berufsausrüstung
Artikel 227 Pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung
Artikel 228 Umschließungen
Artikel 229 Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen und ähnliche Gegenstände
Artikel 230 Spezialwerkzeuge und -instrumente
Artikel 231 Waren zur Durchführung von Tests und Testwaren
Artikel 232 Muster
Artikel 233 Austauschproduktionsmittel
Artikel 234 Waren für Veranstaltungen oder für den Verkauf in bestimmen Situationen
Artikel 235 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung
Artikel 235a Im Rahmen militärischer Aktivitäten zu befördernde oder zu verwendende Waren
Artikel 236 Andere Waren
Artikel 237 Besondere Fristen für die Erledigung des Verfahrens
Unterabschnitt 4
Ablauf des Verfahrens
Artikel 238 In die Zollanmeldung aufzunehmende Angaben
Abschnitt 2
Endverwendung
Artikel 239 Verpflichtung des Inhabers der Bewilligung für die Endverwendung
Kapitel 5
Veredelung
Artikel 240 Bewilligung
Artikel 241 In die Zollanmeldung zur aktiven Veredelung aufzunehmende Angaben
Artikel 242 Passive Veredelung IM/EX
Artikel 243 Reparatur im Rahmen der passiven Veredelung
Titel VIII
Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union
Kapitel 1
Förmlichkeiten vor dem Ausgang von Waren
Artikel 244 Frist für die Abgabe von Vorabanmeldungen
Artikel 245 Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Vorabanmeldung
Kapitel 2
Förmlichkeiten beim Ausgang von Waren
Artikel 246 Mittel zum Austausch von Informationen bei der Gestellung von Waren bei der Ausgangszollstelle
Artikel 247 Mittel für den Nachweis, dass die Waren das Zollgebiet der Union verlassen haben
Kapitel 3
Ausfuhr und Wiederausfuhr
Artikel 248 Ungültigerklärung der Zollanmeldung oder der Wiederausfuhranmeldung
Artikel 249 Mittel für die rückwirkende Abgabe einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung
Titel IX
Schlussbestimmungen
Artikel 250 Neubewertung von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
Artikel 251 Geltungsdauer von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
Artikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
Artikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
Artikel 254 Anwendung von Bewilligungen und Entscheidungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
Artikel 255 Übergangsbestimmungen zur Verwendung von Verschlüssen
Anhang A
Gemeinsame Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen
Titel I
Anträge und Entscheidungen PDF
Titel II
Antrag und Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft PDF
Titel III
Antrag und Entscheidung in Bezug auf verbindliche Ursprungsauskünfte PDF
Titel IV
Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten PDF
Titel V
Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermittlung vonBeträgen, die Teil des Zollwerts der Waren sind PDF
Titel VI
Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Leistung einer Gesamtsicherheit,einschließlich einer möglichen Verringerung oder Befreiung PDF
Titel VII
Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschuldeten Abgaben, sofern die Erlaubnis nicht für einen Einzelvorgang gewährt wird PDF
Titel VIII
Antrag oder Entscheidung in Bezug auf die Erstattung oder den Erlass der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge PDF
Titel IX
Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Verwahrungslagern PDF
Titel X
Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Linienverkehr PDF
Titel XI
Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Ausstellers PDF
Titel XII
Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung einer vereinfachten Anmeldung PDF
Titel XIII
Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Zollabwicklung PDF
Titel XIV
Antrag und Bewilligung in Bezug auf eine vereinfachte Anmeldungdurch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders,einschließlich Ausfuhrverfahren PDF
Titel XV
Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle PDF
Titel XVI
Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Wiegers von Bananen PDF
Titel XVII
Antrag und Bewilligung in Bezug auf die aktive Veredelung PDF
Titel XVIII
Antrag und Bewilligung in Bezug auf die passive Veredelung PDF
Titel XIX
Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Lagerstättenzur Zolllagerung von Waren PDF
Titel XX
Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines zugelassenen Versenders für das Versandverfahren der Union PDF
Titel XXI
Antrag und Bewilligung in Bezug auf Verwendung besonderer Verschlüsse PDF
Anhang B Gemeinsame Datenanforderungen für Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Artikel 2 Absatz 2).
Titel I
Datenanforderungen
Kapitel 1
Einleitende Bemerkungen zur Tabelle mit den Datenanforderungen
Kapitel 2
Tabelle - Legende
Abschnitt 1
Spaltenüberschriften
Abschnitt 2
Datengruppen
Abschnitt 3
Zeichen in den Feldern
Abschnitt 1
Tabelle mit den Datenanforderungen - Ausgang
Abschnitt 2
Tabelle mit den Datenanforderungen - Ausfuhr
Abschnitt 3
Tabelle mit den Datenanforderungen - Versandverfahren
Abschnitt 4
Tabelle mit den Datenanforderungen - Nachweis des Unionscharakters der Waren
Abschnitt 5
Tabelle mit den Datenanforderungen - Beförderung im Seeverkehr, Eingang
Abschnitt 6
Tabelle mit den Datenanforderungen - Beförderung im Luftverkehr, Eingang
Abschnitt 7
Tabelle mit den Datenanforderungen - Expressgutsendungen
Abschnitt 8
Tabelle mit den Datenanforderungen - Postverkehr
Abschnitt 9
Tabelle mit den Datenanforderungen - Straßen- und Schienenverkehr
Abschnitt 10
Tabelle mit den Datenanforderungen - Gestellungsmitteilung, vorübergehende Verwahrung
Abschnitt 11
Tabelle mit den Datenanforderungen - Einfuhr
Abschnitt 12
Tabelle mit den Datenanforderungen - Einfuhr (Vereinfachte Anmeldung; Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
Abschnitt 13
Anmerkungen
Gruppe 11 - Informationsanzeige (einschließlich Verfahrenscodes)
Gruppe 12 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen
Gruppe 13 - Beteiligte
Gruppe 14 - Zollwertangaben/Abgaben
Gruppe 15 - Daten/Fristen/Zeiträume
Gruppe 16 - Orte/Länder/Regionen
Gruppe 17 - Zollstellen
Gruppe 18 - Nämlichkeit der Waren
Gruppe 19 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)
Gruppe 99 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)
Anhang B-01 Papiergestützte Standard-Zollanmeldungen - Erläuterungen und zu verwendende Vordrucke
Titel I
Allgemeine Vorschriften PDF
Titel III
Muster- Einheitspapier (Vordrucksatz aus acht Exemplaren) PDF
Titel IV
Muster - Einheitspapier - Ergänzungsvordruck (Vordrucksatz aus acht Exemplaren) PDF
Titel V
Angabe der Exemplare der Vordrucke gemäß Titel III und IV, auf denen die Daten in Durchschrift erscheinen müssen PDF
Anhang B-02
Versandbegleitdokument
Kapitel I
Muster des Versandbegleitdokuments
Kapitel II
Anmerkungen und besondere Angaben (Daten) zum Versandbegleitdokument
Anhang B-03
Liste der Positionen
Kapitel I
Muster der Liste der Positionen
Kapitel II
Anmerkungen zur Liste der Warenpositionen mit den erforderlichen Angaben (Daten)
Anhang B-04
Versandbegleitdokument/Sicherheit ("VBD-S")
Titel I
Muster des Versandbegleitdokuments/Sicherheit
Titel II
Anmerkungen und Daten zum Versandbegleitdokument/Sicherheit
Anhang B-05
Liste der Warenposition Versand/Sicherheit ("LdWPVS")
Titel I
Muster der Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit
Titel II
Anmerkungen und Daten zur Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit
Anhang C Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren und verbundene Projekte im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2151 Arbeitsprogramm UZK
Anhang D Gemeinsame Datenanforderungen an Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Artikel 2 Absatz 4a)
Titel I
Datenanforderungen
Kapitel 1
Einleitende Bemerkungen zur Tabelle mit den Datenanforderungen
Kapitel 2
Tabelle - Legende
Abschnitt 1
Spaltenüberschriften
Abschnitt 2
Datengruppen
Abschnitt 3
Zeichen in den Feldern
Abschnitt 1
Tabelle mit den Datenanforderungen
Gruppe 1 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes)
Gruppe 2 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen
Gruppe 3 - Beteiligte
Gruppe 4 - Zollwertangaben/Abgaben
Gruppe 6 - Nämlichkeit der Waren
Gruppe 7 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)
Gruppe 8 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)
Abschnitt 2
Anmerkungen
Titel II
Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen
Gruppe 1 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes)
Gruppe 2 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen
Gruppe 3 - Beteiligte
Gruppe 4 - Zollwertangaben/Abgaben
Gruppe 5 - Daten/Fristen/Zeiträume/Orte/Länder/Regionen
Gruppe 6 - Nämlichkeit der Waren
Gruppe 7 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)
Gruppe 8 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)
Anhang 12-01
Gemeinsame Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen
Titel I
Datenanforderungen
Kapitel 1
Einleitende Bemerkungen zur Tabelle mit den Datenanforderungen
Kapitel 2
Tabelle - Legende
Abschnitt 1
Spaltenüberschriften
Abschnitt 2
Zeichen in den Feldern
Kapitel 3
Tabelle mit den Datenanforderungen
Titel II
Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen
Anhang 22-01
Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt
Einleitende Anmerkungen PDF
Abschnitt I
Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs PDF
Abschnitt II
Waren pflanzlichen Ursprungs PDF
Abschnitt IV
Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe PDF
Abschnitt VI
Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien PDF
Abschnitt VIII
Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen (ausgenommen Messinahaar) PDF
Abschnitt X
Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus PDF
Abschnitt XI
Spinnstoffe und Waren daraus PDF
Abschnitt XII
Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren PDF
Abschnitt XIII
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren PDF
Abschnitt XIV
Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen PDF
Abschnitt XV
Unedle Metalle und Waren daraus PDF
Abschnitt XVI
Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernsehbild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernsehbild- und -Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte PDF
Abschnitt XVIII
Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte PDF
Abschnitt XX
Verschiedene Waren PDF
Anhang 22-02
Antrag auf Ausstellung eines Auskunftsblatts INF 4 und Auskunftsblatt INF 4
Anhang 22-03
Einleitende Bemerkungen und Liste der Be- oder Verarbeitungen, die Ursprungseigenschaften verleihen
Teil I
Einleitende Bemerkungen PDF
Teil II
Liste der Erzeugnisse und Be- oder Verarbeitungen, die Ursprungseigenschaft verleihen PDF
Anhang 22-04
Von der regionalen Kumulierung ausgenommene Vormaterialien
Anhang 22-05
Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS)
Anhang 22-11
Einleitende Bemerkungen und Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen
Teil I
Einleitende Bemerkungen PDF
Teil II
Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen PDF
Anhang 22-13
Erklärung auf der Rechnung PDF
Anhang 32-01
Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
Anhang 32-02
Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
Anhang 32-03
Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
Anhang 32-04
Mitteilung an den Bürgen über die Nichterledigung eines Unionsversandverfahrens
Anhang 32-05
Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Unionsversandverfahren
Anhang 33-01
Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
Anhang 33-02
Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Versandverfahren mit CPD-Carnet
Anhang 33-03
Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
Anhang 33-04
Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
Anhang 33-05
Muster für die Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATa entstanden ist
Anhang 33-06
Ersuchen um zusätzliche Auskünfte zu in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren Gemeinsame Datenanforderungen
Anhang 33-07
Erlass/Erstattung
Anhang 52-02
Vom Beförderer gemäß Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer vi vorzulegende Informationen
Anhang 52-03
Vom Beförderer gemäß Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer vii Unterabsatz 1 und Ziffer viii Unterabsatz 1 vorzulegenden Datenelemente
Anhang 61-01
Wiegenachweis für Bananen - Datenanforderungen
Anhang 62-01
Auskunftsblatt INF 3 - Datenanforderungen
A. Vom Anmelder auszufüllender TeilPDF
B. Von den Zollbehörden auszufüllender Teil PDF
Anhang 71-01
Unterlage für mündlich zur vorübergehenden Verwendung angemeldete Waren PDF
Anhang 71-02
Sensible Waren und Erzeugnisse
Anhang 71-03
Liste der üblichen Behandlungen
(Artikel 220 des Zollkodex)
Anhang 71-04
Besondere Vorschriften für Ersatzwaren
I. Zolllagerung, aktive und passive VeredelungII. Aktive Veredelung (AV)
III. Passive Veredelung
Anhang 71-05
Standardisierter Austausch von Informationen (INF)
Abschnitt A
Der standardisierte Informationsaustausch (INF) zwischen Zollbehörden ist noch nicht Pflicht, aber die Überwachungszollstelle muss die einschlägigen INF-Datenelemente in dem elektronischen System für den INF verfügbar machen.
Abschnitt B
Der standardisierte Informationsaustausch (INF) zwischen Zollbehörden ist Pflicht, aber die INF-Datenelemente sind noch nicht in dem elektronischen System für den INF verfügbar.
Anhang 71-06
In der Abrechnung vorzulegende Informationen
Anhang 72-03
TC11 - Eingangsbescheinigung