VO (EG) 6/2002
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Titel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 2 Amt
Titel II
Materielles Geschmacksmusterrecht
Abschnitt 1
Schutzvoraussetzungen
Artikel 3 Begriffe
Artikel 4 Schutzvoraussetzungen
Artikel 5 Neuheit
Artikel 6 Eigenart
Artikel 7 Offenbarung
Artikel 8 Durch ihre technische Funktion bedingte Geschmacksmuster und Geschmacksmuster von Verbindungselementen
Artikel 9 Geschmacksmuster, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen
Abschnitt 2
Umfang und Dauer des Schutzes
Artikel 10 Schutzumfang
Artikel 11 Schutzdauer des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Artikel 12 Schutzdauer des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Artikel 13 Verlängerung
Abschnitt 3
Recht auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 14 Recht auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 15 Geltendmachung der Berechtigung auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 16 Wirkungen der Gerichtsentscheidung über den Anspruch auf ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 17 Vermutung zugunsten des eingetragenen Geschmacksmusterinhabers
Artikel 18 Recht des Entwerfers auf Nennung
Abschnitt 4
Wirkung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Artikel 19 Rechte aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 20 Beschränkung der Rechte aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 21 Erschöpfung der Rechte
Artikel 22 Vorbenutzungsrecht betreffend das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Abschnitt 5
Nichtigkeit
Artikel 24 Erklärung der Nichtigkeit
Artikel 25 Nichtigkeitsgründe
Artikel 26 Wirkung der Nichtigkeit
Titel III
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster als Vermögensgegenstand
Artikel 27 Gleichstellung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters mit dem Geschmacksmusterrecht eines Mitgliedstaats
Artikel 28 Übergang der Rechte an einem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 29 Dingliche Rechte an einem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 30 Zwangsvollstreckung
Artikel 31 Insolvenzverfahren
Artikel 32 Lizenz
Artikel 33 Wirkung gegenüber Dritten
Artikel 34 Anmeldung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters als Vermögensgegenstand
Titel IV
Die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Abschnitt 1
Einreichung der und Anforderungen an die Anmeldung
Artikel 35 Einreichung und Weiterleitung der Anmeldung
Artikel 36 Erfordernisse der Anmeldung
Artikel 37 Sammelanmeldungen
Artikel 38 Anmeldetag
Artikel 39 Wirkung wie eine nationale Anmeldung
Artikel 40 Klassifikation
Abschnitt 2
Priorität
Artikel 41 Prioritätsrecht
Artikel 42 Inanspruchnahme der Priorität
Artikel 43 Wirkung des Prioritätsrechts
Artikel 44 Ausstellungspriorität
Titel V
Eintragungsverfahren
Artikel 45 Prüfung der Anmeldung auf Formerfordernisse
Artikel 46 Behebbare Mängel
Artikel 47 Eintragungshindernisse
Artikel 48 Eintragung
Artikel 49 Bekanntmachung
Artikel 50 Aufgeschobene Bekanntmachung
Titel VI
Verzicht auf das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Nichtigkeit
Artikel 51 Verzicht
Artikel 52 Antrag auf Nichtigerklärung
Artikel 53 Prüfung des Antrags
Artikel 54 Beteiligung des angeblichen Rechtsverletzers am Verfahren
Titel VII
Beschwerden
Artikel 55 Beschwerdefähige Entscheidungen
Artikel 56 Beschwerdeberechtigte und Verfahrensberechtigte
Artikel 57 Frist und Form der Beschwerde
Artikel 58 Abhilfe
Artikel 59 Prüfung der Beschwerde
Artikel 60 Entscheidung über die Beschwerde
Artikel 61 Klage beim Gerichtshof
Titel VIII
Verfahren vor dem Amt
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Artikel 62 Begründung der Entscheidungen
Artikel 63 Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen
Artikel 64 Mündliche Verhandlung
Artikel 65 Beweisaufnahme
Artikel 66 Zustellung
Artikel 67 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Artikel 68 Heranziehung allgemeiner Grundsätze
Artikel 69 Erlöschen von Zahlungsverpflichtungen
Abschnitt 2
Kosten
Artikel 70 Kostenverteilung
Artikel 71 Vollstreckung der Kostenentscheidung
Abschnitt 3
Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 72 Register für Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 73 Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen
Artikel 74 Akteneinsicht
Artikel 75 Amtshilfe
Artikel 76 Austausch von Veröffentlichungen
4. Abschnitt
Vertretung
Artikel 77 Allgemeine Grundsätze der Vertretung
Artikel 78 Vertretung
Titel IX
Zuständigkeit und Verfahren für Klagen, die Gemeinschaftsgeschmacksmuster betreffen
Abschnitt 1
Zuständigkeit und Vollstreckung
Artikel 79 Anwendung des Vollstreckungsübereinkommens
Abschnitt 2
Streitigkeiten über die Verletzung und Rechtsgültigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 80 Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte
Artikel 81 Zuständigkeit für Verletzung und Rechtsgültigkeit
Artikel 82 Internationale Zuständigkeit
Artikel 83 Reichweite der Zuständigkeit für Verletzungen
Artikel 84 Klage und Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Artikel 85 Vermutung der Rechtsgültigkeit - Einreden
Artikel 86 Entscheidungen über die Rechtsgültigkeit
Artikel 87 Wirkungen der Entscheidung über die Rechtsgültigkeit
Artikel 88 Anwendbares Recht
Artikel 89 Sanktionen bei Verletzungsverfahren
Artikel 90 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
Artikel 91 Besondere Vorschriften über im Zusammenhang stehende Verfahren
Artikel 92 Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte zweiter Instanz - Weitere Rechtsmittel
Abschnitt 3
Sonstige Streitigkeiten über Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Artikel 93 Ergänzende Vorschriften über die Zuständigkeit der nationalen Gerichte, die keine Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte sind
Artikel 94 Bindung des nationalen Gerichts
Titel X
Auswirkungen auf das Recht der Mitgliedstaaten
Artikel 95 Parallele Klagen aus Gemeinschaftsgeschmacksmustern und aus nationalen Musterrechten
Artikel 96 Verhältnis zu anderen Schutzformen nach nationalem Recht
Titel XI
Ergänzende Bestimmungen zum Amt
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 97 Allgemeine Bestimmung
Artikel 98 Verfahrenssprache
Artikel 99 Veröffentlichung und Eintragung
Artikel 100 Zusätzliche Befugnisse des Präsidenten
Artikel 101 Zusätzliche Befugnisse des Verwaltungsrats
Abschnitt 2
Verfahren
Artikel 102 Zuständigkeit
Artikel 103 Prüfer
Artikel 104 Marken- und Musterverwaltungs- und Rechtsabteilung
Artikel 105 Nichtigkeitsabteilungen
Artikel 106 Beschwerdekammern
Titel XIa
Internationale Eintragung von Mustern und Modellen
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 106a Anwendung der Bestimmungen
Abschnitt 2
Internationale Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist
Artikel 106b Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung
Artikel 106c Benennungsgebühren
Artikel 106d Wirkung internationaler Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist
Artikel 106e Schutzverweigerung
Artikel 106f Nichtigerklärung der Wirkung einer internationalen Eintragung
Titel XII
Schlussbestimmungen
Artikel 107 Durchführungsverordnung
Artikel 108 Verfahrensvorschriften für die Beschwerdekammern
Artikel 109 Ausschuss
Artikel 110 Übergangsbestimmungen
Artikel 110a Bestimmungen über die Erweiterung der Gemeinschaft
Artikel 111 Inkrafttreten