Regelwerk, EU chronologisch, EU 1998

RL 98/18/EG
Fahrgastschiffe
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Artikel 1 Zweck

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Geltungsbereich

Artikel 4 Fahrgastschiffsklassen

Artikel 5 Anwendung

Artikel 6 Sicherheitsvorschriften

Artikel 6a Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe und Außerdienststellung

Artikel 6b Sicherheitsanforderungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Artikel 7 Zusätzliche Sicherheitsanforderungen, gleichwertiger Ersatz, Befreiungen und Schutzmaßnahmen

Artikel 8 Anpassungen

Artikel 9 Ausschuss

Artikel 10 Besichtigungen

Artikel 11 Zeugnisse

Artikel 12 Regeln des SOLAS-Übereinkommens von 1974

Artikel 13 Sanktionen

Artikel 14 Umsetzung

Artikel 15 Inkrafttreten

Artikel 16 Adressaten

Anhang I Sicherheitsanforderungen an Neue und Vorhandene in der Inlandfahrt eingesetzte Fahrgastschiffe 

Kapitel I Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II-1 Bauart der Schiffe - Unterteilung und Stabilität, Maschinen und elektrische Anlagen

Teil A Allgemeines

1 Begriffsbestimmungen in bezug auf Teil B (R 2)

2 Begriffsbestimmungen in bezug auf die Teile C, D und E (R 3)

Teil B Stabilität unbeschädigter Schiffe, Unterteilung und Leckstabilität

1 Stabilität des unbeschädigten Schiffes (Entschließung A.167-IV, geändert durch A.206, und Entschließung A.749)

2 Wasserdichte Unterteilung

3 Flutbare Länge (R 4)

4 Zulässige Länge der Abteilungen (R 6)

5 Flutbarkeit (R 5)

6 Abteilungsfaktor

7 Sondervorschriften für die Unterteilung von Schiffen (R 7)

8 Stabilität beschädigter Schiffe (R 8)

8-1 Stabilität beschädigter Ro-Ro-Fahrgastschiffe

8-2 Besondere Vorschriften für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die 400 Personen oder mehr befördern (R 8-2)

9 Piek- und Maschinenraumschotte (R 10)

10 Doppelböden (R 12)

11 Festlegen, Anmarken und Eintragen der Schottenladelinien (R 13)

12 Bauart und erstmalige Prüfung der wasserdichten Schotte usw. (R 14)

13 Öffnungen in wasserdichten Schotten (R 15)

14 Schiffe, die Güterfahrzeuge und Begleitpersonal befördern (R 16)

15 Öffnungen in der Außenhaut unterhalb der Tauchgrenze (R 17)

16 Wasserdichtigkeit über der Tauchgrenze bei Fahrgastschiffen (R 20)

17 Schließen der Frachtladetüren (R 20-1)

17-1 Wasserdichtigkeit vom Roh-Roh-Deck (Schottendeck) bis zu den unten liegenden Räumen (R 20-2)

17-2 Zugang zu Ro-Ro-Decks (R 20-3)

17-3 Schließen der Schotte auf dem Ro-Ro-Deck (R 20-4)

18 Stabilitätsunterlagen (R 22)

19 Lecksicherheitspläne (R 23)

20 Widerstandsfähigkeit des Schiffskörpers und Aufbaus, Verhütung und Bekämpfung von Schäden (R 23-2)

21 Kennzeichnung, regelmäßige Betätigung und Überprüfung der wasserdichten Türen usw. (R 24)

22 Eintragungen in das Schiffstagebuch (R 25)

23 Höhenverstellbare Decks und Rampen für Kraftfahrzeuge

Teil C Maschinenanlagen

1 Allgemeines (R 26)

2 Verbrennungsmotoren (R 27)

3 Lenzpumpenanlagen (R 21)

4 Anzahl und Typ der Lenzpumpen (R 21)

5 Vorrichtungen für Rückwärtsfahrt (R 28)

6 Ruderanlage (R 29)

7 Zusätzliche Anforderungen für elektrische und elektro-hydraulische Ruderanlagen (R 30)

8 Lüftungssysteme in Maschinenräumen (R 35)

9 Verbindung zwischen Kommandobrücke und Maschinenraum (R 37)

10 Alarmanlage für Ingenieure (R 38)

11 Anordnung der Notanlagen (R 39)

12 Steuerung der Maschinen (R 31)

13 Dampfrohrleitungssysteme (R 33)

14 Druckluftsysteme (R 34)

15 Lärmschutz (R 36)

16 Aufzüge

Teil D Elektrische Anlagen

1 Allgemeines (R 40)

2 Hauptstromquelle und Beleuchtungsanlagen (R 41)

3 Notstromquelle (R 42)

4 Zusätzliche Notbeleuchtung für Ro-Ro-Schiffe (R 42-1)

5 Schutz gegen elektrischen Schlag, gegen Feuer und andere Unfälle elektrischen Ursprungs (R 45)

Teil E Zusätzliche Anforderungen für zeitweise unbesetzte Maschinenräume

1 Allgemeines (R 46)

2 Brandschutz (R 47)

3 Schutz gegen Überflutung (R 48)

4 Steuerung der Antriebsanlage von der Kommandobrücke aus (R 49)

5 Verständigungsanlage (R 50)

6 Alarmanlage (R 51)

7 Sicherheitssysteme (R 52)

8 Besondere Vorschriften für Maschinen, Kessel und elektrische Anlagen (R 53)

9 Selbsttätiges Steuerungs- und Alarmsystem (R 53.4)

Kapitel II-2 Brandschutz, Feueranzeige und Feuerlöschung

Teil A Allgemeines

1 Grundsätze (R 2)

2 Begriffsbestimmungen (R 3)

3 Feuerlöschpumpen, Feuerlöschleitungen, Anschlussstutzen, Strahlrohre und Schläuche (R 4)

2 Volumendurchfluss der Feuerlöschpumpen

3 Feuerlöschpumpen, Feuerlöschleitungen und sofortige Verfügbarkeit von Wasser

4 Durchmesser der Feuerlöschleitungen und Druck in den Leitungen

5 Anzahl und Verteilung der Anschlussstutzen

6 Rohrleitungen und Anschlussstutzen

7 Feuerlöschschläuche

8 Strahlrohre

9 Feuerlöschpumpen, Feuerlöschleitungen, Anschlußstutzen, Schläuche, Strahlrohre und sofortige Verfügbarkeit von Wasser

4 Fest eingebaute Feuerlöschsysteme (R 5, R 8, R 9 und R 10)

1 Fest eingebaute Gasfeuerlöschsysteme: Allgemeines (R 5.1)

2 Kohlendioxidsysteme (R 5.2)

3 Fest eingebaute Schwerschaum-Feuerlöschsysteme in Maschinenräumen (R 8)

4 Fest eingebaute Leichtschaum-Feuerlöschsysteme in Maschinenräumen (R 9)

5 Fest eingebaute Druckwasser-Sprühfeuerlöschsysteme in Maschinenräumen (R 10)

5 Feuerlöscher (R 6)

6 Feuerlöscheinrichtungen in Maschinenräumen (R 7)

7 Besondere Vorkehrungen in Maschinenräumen (R 11)

8 Selbsttätige Berieselungs-, Feuermelde- und Feueranzeigesysteme (R 12)

9 Fest eingebaute Feuermelde- und Feueranzeigesysteme (R 13)

1 Allgemeine Vorschriften

2 Einbauvorschriften

10 Vorkehrungen für flüssigen Brennstoff, Schmieröl und sonstige entzündbare Öle (R 15)

1 Beschränkungen der Verwendung von Öl als Brennstoff

2 Vorkehrungen für flüssigen Brennstoff

3 Vorkehrungen für Schmieröl

4 Vorkehrungen für sonstige entzündbare Öle

5 Zeitweise unbesetzte Maschinenräume

6 Verbot der Beförderung entzündbarer Öle in Vorpiektanks

11 Brandschutzausrüstung (R 17)

12 Verschiedenes (R 18)

13 Brandschutzpläne und Brandabwehrübungen (R 20)

14 Sofortige Verwendungsbereitschaft der Feuerlöscheinrichtungen (R 21)

Teil B Brandschutzmassnahmen

1 Bauausführung (R 23)

2 Senkrechte Hauptbrandabschnitte und waagerechte Brandabschnitte (R 24)

3 Schotte innerhalb eines senkrechten Hauptbrandabschnitts (R 25)

4 Widerstandsfähigkeit der Schotte und Decks gegen Feuer auf neuen Schiffen, die mehr als 36 Fahrgäste befördern (R 26)

Tabelle 4.1 Schotte, die weder senkrechte Hauptbrandabschnitte noch waagerechte Brandabschnitte begrenzen

Tabelle 4.2 Decks, die weder Stufen in senkrechten Hauptbrandabschnitten bilden noch waagerechte Brandabschnitte begrenzen

5 Widerstandsfähigkeit der Schotte und Decks gegen Feuer auf neuen Schiffen, die nicht mehr als 36 Fahrgäste befördern, sowie auf vorhandenen Schiffen der Klasse B, die mehr als 36 Fahrgäste befördern (R 27)

Tabelle 5.1 Feuerwiderstandsfähigkeit der Schotte, die benachbarte Räume trennen

Tabelle 5.2 Feuerwiderstandsfähigkeit der Decks, die benachbarte Räume trennen

6 Fluchtwege (R 28)

6-1 Fluchtwege auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen (R 28-1)

2 Neue RO-RO-Fahrgastschiffe der Klassen B, C und D:

3 Neue RO-RO-Fahrgastschiffe der Klassen B, C und D, die am oder nach dem 1. Juli 1999 gebaut werden:

7 Durchbrüche und Öffnungen in Trennflächen vom Typ "A" und "B" (R 30, R 31)

8 Schutz der Treppen und Aufzüge in Unterkunfts- und Wirtschaftsräumen (R 29)

9 Lüftungssysteme (R 32)

1. Fahrgastschiffe, die mehr als 36 Fahrgäste befördern

2. Schiffe, die nicht mehr als 36 Fahrgäste befördern:

10 Eckige und runde Schiffsfenster (R 33)

11 Beschränkte Verwendung brennbarer Werkstoffe (R 34) Neue Schiffe der Klassen B, C und D:

12 Einzelheiten der Bauart (R 35)

13 Fest eingebaute Feuermelde- und Feueranzeigesysteme und selbsttätige Berieselungs-, Feuermeldeund Feueranzeigesysteme (R 14, R 36)

14 Schutz der Sonderräume (R 37)

1 Vorschriften für Sonderräume, die sich über oder unter dem Schottendeck befinden

2 Zusatzvorschriften, die nur auf Sonderräume oberhalb des Schottendecks Anwendung finden

15 Feuerronden, Feuermelde-, Feueranzeige- und Rundspruchsysteme (R 40)

16 Nachrüstung vorhandener Schiffe der Klasse B, die mehr als 36 Fahrgäste befördern (R 411)

1 Bis spätestens 1. Oktober 2000:

2 Bis spätestens 1. Oktober 2003:

3 Bis spätestens 1. Oktober 2005 oder 15 Jahre nach dem Bau des Schiffs, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt:

17 Besondere Anforderungen an Schiffe, die gefährliche Güter befördern (R 41)

Kapitel III Rettungsmittel

1 Begriffsbestimmungen (R 3)

2 Nachrichtenübermittlung, Überlebensfahrzeuge, Bereitschaftsboote, persönliche Rettungsmittel (R 6, R 7, R 17, R 20, R 21)

3 Alarmsystem, Bedienungsanleitungen, Ausbildungshandbuch, Sicherheitsrolle und Anweisungen für den Notfall (R 6, R 8, R 9, R 18, R 19)

1 Generalalarmsystem (R 6.4.2)

2 Rundspruchanlage (R 6.5)

3 Sicherheitsrolle und Anweisungen für den Notfall (R 8)

4 Bedienungsanleitungen (R 9)

5 Ausbildungshandbücher (R 18.2)

6 Instandhaltung (R 19.3)

4 Bemannung der Überlebensfahrzeuge und Aufsicht (R 10)

5 Musterungs- und Einbootungsvorrichtungen für Überlebensfahrzeuge (R 11, R 22, R 24)

5-1 Vorschriften für Ro-Ro-Fahrgastschiffe (R 24-1)

5-2 Hubschrauberlandeplätze und -abwinschplattformen (R 24-3)

5-3 Entscheidungs-Hilfssystem für Kapitäne

6 Aussetzstationen (R 12)

7 Aufstellung der Überlebensfahrzeuge (R 13, R 23)

8 Aufstellung der Bereitschaftsboote (R 14)

9 Aussetz- und Einholvorrichtungen für Überlebensfahrzeuge (R 15)

10 Einbootungs-, Aussetz- und Einholvorrichtungen für Bereitschaftsboote (R 16)

11 Anweisungen für den Notfall

12 Einsatzbereitschaft, Instandhaltung und Inspektion (R 19)

13 Ausbildung und Übungen für das Verlassen des Schiffes (R 18, R 25)

Anhang II Formblatt für das Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe

Anhang III