Regelwerk, EU chronologisch, EU 1970-75
RL 70/524/EWG
- Inhalt =>
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zulassungsverfahren für Zusatzstoffe
Regelung für Zusatzstoffe, deren Zulassung an einen für das Inverkehrbringen Verantwortlichen gebunden ist
Zulassung für 10 Jahre
Vorläufige Zulassung für höchstens 4 Jahre
Verlängerung der Zulassung nach 10 Jahren
Artikel 9c Datenschutz
Regelung für die Zulassung der sonstigen Zusatzstoffe
Zulassung für unbegrenzte Zeit
Vorläufige Zulassung für höchstens 4 oder 5 Jahre
Artikel 9f Übergangsregelung für Zusatzstoffe, deren Zulassung an einen für das Inverkehrbringen Verantwortlichen gebunden ist
Artikel 9k Inverkehrbringen und Verwendung von Zusatzstoffen
Artikel 9l Registrierung
Artikel 9m Entzug der Zulassung
Artikel 9n Monographie und technische Spezifikation
Artikel 9p Standardprobe
Artikel 9q Gemische und Gehalt an Zusatzstoffen
Artikel 9r Änderung der Anhänge
Artikel 9s Auskünfte über die Hersteller der Zusatzstoffe
Artikel 9t Veröffentlichung im Amtsblatt
Artikel 10 Verpackung
Artikel 11 Schutzklausel
Artikel 12 Zusatzstoffgehalt von Ergänzungsfuttermitteln
Artikel 13 Vorschriften für den Vertrieb von Zusatzstoffen oder Vormischungen und für ihre Verwendung als Beigabe in Futtermitteln
Artikel 14 Kennzeichnung von Zusatzstoffen
Artikel 21 Kontrollmassnahmen
Artikel 21a Überwachung bei Unverträglichkeit
Artikel 22 Ausfuhr in Drittländer
Artikel 23 Durchführungsbefugnisse der Kommission
Artikel 25 Schlussbestimmungen
A. Antibiotika
B. Kokzidiostatika und andere Arzneimittel
C. Wachstumsförderer