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Regelwerk, EU 2026, Betriebssicherheit / Gefahrgut/Transport - EU Bund

2026/1044 - UN-Regelung Nr. 179 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung leichter Nutzfahrzeuge hinsichtlich der Messung von Bremsemissionen im Prüfstand

(ABl. L 2026/1044 vom 18.05.2026)



Nur die von der UNECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens sind der neuesten Fassung des UNECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann: https://unece.org/status-1958-agreement-and-annexed-regulations

Datum des Inkrafttretens: XX. September 2026 (vorbehaltlich Bestätigung)

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle. Der rechtsverbindliche Originaltext ist:
ECE/TRANS/WP.29/2026/36

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Ergänzende Informationen
Liste der UN-Regelungen und ergänzenden Dateien


1. Geltungsbereich und Anwendung

Diese Regelung gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, die Reibungsbremsung verwenden, die auf einer Kombination aus Trockenreibmaterial und Bremsscheibe oder Bremstrommel, die Gegenreibung erzeugt, oder auf einer anderen Form der Reibungsbremsung basiert.

Auf Antrag des Herstellers kann die Genehmigung auch für Fahrzeuge der Klasse N2 mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 5 Tonnen, die aus einem Fahrzeugtyp der Klasse N1 konstruiert wurden, erteilt werden.

2. Abkürzungen und Symbole

2.1. Abkürzungen Tabelle 1 enthält eine Liste der in dieser Regelung verwendeten Abkürzungen, eine kurze Beschreibung und ggf. die Einheit der Abkürzung.

Tabelle 1 Abkürzungen

Abkürzung Definition Einheit
ABT Durchschnittstemperatur der Bremse während Fahrt 10 °C
BDD Durchmesser der Bremstrommel mm
BRO Seitenschlag µm
DM Masse der Scheibe vor der Prüfung kg
DOP Dioctylphthalat -
ECE Wirtschaftskommission für Europa -
EF Emissionsfaktor -
EN "Europäische Norm" - Europäische technische Norm -
FA Fahrzeugvorderachse -
FAF Bremskraftverteilung an der Vorderachse %
FBT Bremsenendtemperatur am Ende des Bremsvorgangs °C
FCEV Brennstoffzellen-Elektrofahrzeug -
FCHV Brennstoffzellen-Hybridfahrzeug -
FCV Brennstoffzellenfahrzeug -
H13 Hocheffizienter Luftfilter mit einer Filterwirksamkeit von mindestens 99,95 % -
HEPA Hochleistungs-Partikelfilter -
IBT Anfangstemperatur der Bremse zu Beginn des Bremsvorgangs °C
ICE Verbrennungsmotor -
IPDR Inertial Power Difference Rating (Leistungsunterschied, beeinflusst durch Trägheit - Bewertung) %
IPDW Inertial Power Difference Work (Leistungsunterschied, beeinflusst durch Trägheit - Arbeit) J/kg
IR Isokinetisches Verhältnis -
IWR Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) %
L0-P Postmount-Bremsenaufnahme mit Radnabe -
L0-U Universelle Bremsenaufnahme ohne Radnabe -
LHC Linke Ecke des Fahrzeugs -
MRO Masse in fahrbereitem Zustand kg
MVL Tragfähigkeit eines Fahrzeugs kg
NOVC-FCHV Nicht extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug -
NOVC-HEV Nicht extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug -
NOVC-HEV Kat. 0 Nicht extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug der Kategorie 0 -
NOVC-HEV Kat. 1 Nicht extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug der Kategorie 1 -
NOVC-HEV Kat. 2 Nicht extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug der Kategorie 2 -
OD Außendurchmesser der Scheibe/Trommel mm
ODS OpenDocument-Tabelle -
OVC-FCHV Extern aufladbares Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug -
OVC-HEV Extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug -
PEV Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb -

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(Stand: 01.06.2026)

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