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Regelwerk, EU 2025, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Beschluss (EU) 2025/1285 des Rates vom 20. Juni 2025 über den im Namen der Union auf der 110. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) von 1974, des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 (HSC-Code 1994) und des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 (HSC-Code 2000) zu vertretenden Standpunkt

(ABl. L 2025/1285 vom 01.07.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Maßnahmen der Union im Bereich des Seeverkehrs sollten darauf ausgerichtet sein, die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.

(2) Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation ( IMO) soll auf seiner 110. Tagung vom 18. bis 27. Juni 2025 (im Folgenden "MSC 110") Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ( SOLAS) von 1974, des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 (HSC-Code 1994) und des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 (HSC-Code 2000) annehmen.

(3) Es ist zweckmäßig, den auf der MSC 110 im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die vorgesehenen Änderungen an SOLAS, dem HSC-Code 1994 und dem HSC-Code 2000 geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen, nämlich die Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1 und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1975 der Kommission 2.

(4) Die Union sollte die Änderungen des Kapitels II-1 des SOLAS unterstützen, da sie Klarheit und Sicherheit in Bezug auf die Anwendung des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), auf gasförmige Brennstoffe schaffen werden. Die Union sollte die Änderungen des Kapitels II-2 des SOLAS unterstützen, da sie die einheitliche Umsetzung dieses Kapitels für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe gewährleisten. Die Union sollte die Änderungen des Kapitels V des SOLAS unterstützen, da sie die Sicherheit von Seelotsen verbessern. Die Union sollte außerdem die Änderungen des HSC-Codes 1994 und des HSC-Codes 2000 unterstützen, da sie die Anforderungen für die Beförderung von Rettungswesten an die Anforderungen des Kapitels III des SOLAS anpassen und die Sicherheit von Kleinkindern bei Unfällen verbessern.

(5) Die Union ist weder Mitglied der IMO noch Vertragspartei des SOLAS und der damit zusammenhängenden, rechtlich bindenden Codes. Daher sollte der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den Standpunkt der Union auf der MSC 110 zu vertreten.

(6) Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen beschränken, soweit sich diese auf die gemeinsamen Regeln der Union auswirken können und in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Dieser Beschluss sollte die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten nicht berühren

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 110. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation ( IMO) zu vertreten ist, besteht darin, der Annahme der Änderungen der Kapitel II-1, II-2 und V des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ( SOLAS) von 1974, des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 und des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 gemäß den Anhängen 1, 2, 3 und 4 des IMO-Dokuments 110/3 zuzustimmen.

Artikel 2

Der Standpunkt, der im Namen der Union gemäß Artikel 1

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(Stand: 02.07.2025)

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