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Beschluss (GASP) 2025/43 des Rates vom 9. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
(ABl. L 2025/43 vom 10.01.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 1 angenommen.
(2) Der Rat hat am 13. Mai 2024 den Beschluss (GASP) 2024/1339 2 angenommen, mit dem die im Beschluss (GASP) 2017/2074 festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 10. Januar 2025 verlängert wurden. Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1339 wurden auch die Reisebeschränkungen, die für vier in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 genannte natürliche Personen galten, ausgesetzt.
(3) Auf Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 und angesichts der sich verschärfenden politischen Krise in Venezuela, der anhaltenden Handlungen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit untergraben sowie fortwährender Menschenrechtsverletzungen und Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition, auch im Zusammenhang mit der Durchführung der Präsidentschaftswahlen vom 28. Juli 2024 in Venezuela und den darauf folgenden Entwicklungen, sollten die in dem genannten Beschluss festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 10. Januar 2026 verlängert werden.
(4) Zudem ist es angezeigt, die mit dem Beschluss (GASP) 2024/1339 eingeführte Aussetzung der Reisebeschränkungen aufzuheben.
(5) Darüber hinaus sollten die Einträge zu 14 natürlichen Personen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aktualisiert werden.
(6) Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 6 wird Absatz 1a gestrichen.
2. Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Januar 2026."
3. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 9. Januar 2025.
2) Beschluss (GASP) 2024/1339 des Rates vom 13. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L, 2024/1339, 14.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1339/oj).
Anhang |
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:
1. In der " Liste der in Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen" erhalten die Einträge 1, 2, 7, 9, 11, 12, 14, 17, 18, 20, 29, 37, 48 und 52 folgende Fassung:
Name | Angaben zur Person | Begründung | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"1. | Néstor Luis REVEROL TORRES | Geburtsdatum: 28. Oktober 1964 Geschlecht: männlich |
Seit April 2024 Präsident der Zuliana Region Development Corporation (Corpozulia). Ehemaliger Minister für elektrische Energie (Oktober 2020 - April 2024), Vizepräsident der Dienststellen für öffentliche Arbeiten und Dienstleistungen sowie Exekutivsekretär des Generalstabs für das Elektrizitätswesen (April 2019 - April 2024). Von 2016 bis Oktober 2020 Minister für Inneres, Justiz und Frieden. Seit August 2020 ranghöchster General (General en chef) der bolivarischen Nationalgarde. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich der Folterung (politischer) Gefangener und für die Unterdrückung der demokratischen Opposition in Venezuela, einschließlich des Verbots und der Niederschlagung politischer Demonstrationen durch von ihm befehligte Sicherheitskräfte. | 22.1.2018 |
2. | Gustavo Enrique GONZÁ LEZ LÓPEZ | Geburtsdatum: 2. November 1960 |
(Stand: 15.01.2025)
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