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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/1339 des Rates vom 13. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

(ABl. L 2024/1339 vom 14.05.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 1 angenommen.

(2) Der Rat hat am 10. November 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2498 2 angenommen, mit dem die im Beschluss (GASP) 2017/2074 festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 14. Mai 2024 verlängert wurden.

(3) Auf Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 und angesichts der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Krise in Venezuela sowie anhaltender Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, und in Ermangelung konkreter, überprüfbarer und nachhaltiger Fortschritte bezüglich der Lage in Venezuela und damit die Bemühungen Venezuelas um die Erhaltung des Wahlprozesses und die Ausweitung des demokratischen Raums in diesem Land gestärkt werden, ist der Rat der Ansicht, dass die in dem genannten Beschluss festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 10. Januar 2025 verlängert werden sollten.

(4) Mit Blick auf die Förderung der Abhaltung inklusiver, glaubwürdiger und von Wettbewerb geprägter Wahlen in Venezuela - im Einklang mit der am 17. Oktober 2023 in Barbados unter venezolanischer Führung erzielten politischen Einigung - und zur Unterstützung der Bemühungen Venezuelas um die Erhaltung des Wahlprozesses und zur Ausweitung des demokratischen Raums im Land, sollten die Reisebeschränkungen, die für vier in der Liste in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 genannte natürliche Personen gelten, ausgesetzt werden.

(5) Darüber hinaus sollten die Einträge zu sechs Personen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aktualisiert werden.

(6) Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 6 wird folgender Absatz eingefügt:

"(1a) Absatz 1 gilt nicht für die natürlichen Personen, die im Anhang mit einem Sternchen gekennzeichnet sind."

2. Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Januar 2025."

3. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. Mai 2024.

1) Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017 S. 60).

2) Beschluss (GASP) 2023/2498 des Rates vom 10. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L, 2023/2498, 13.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2498/oj).


.

Anhang

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:

1. In der "Liste der in Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen" erhalten die Einträge 6, 9, 17, 18, 21, 23, 29, 48, 49, und 50 folgende Fassung:

Name Angaben zur Person Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"6. Tarek William SAAB HALABI Geburtsdatum: 10. September 1963
Geburtsort: El Tigre, Bundesstaat Anzoátegui, Venezuela
Geschlecht: männlich
Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) seit Dezember 2023. Von der verfassungsgebenden Versammlung ernannter Generalstaatsanwalt Venezuelas. In diesen Funktionen und in seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, indem er Maßnahmen gegen Gegner der Regierung Venezuelas und den Entzug der Befugnisse der Nationalversammlung öffentlich befürwortet hat. 22.1.2018
9. Sergio José RIVERO MARCANO Geburtsdatum: 8. November 1964

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