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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/2498 des Rates vom 10. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

(ABl. L 2023/2498 vom 13.11.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 1 angenommen.

(2) Der Rat hat am 10. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2201 2 angenommen, mit dem die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2023 verlängert wurden.

(3) Der Rat hat die geltenden restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 13 des Beschlusses (GASP) 2017/2074 überprüft. Auf Grundlage dieser Überprüfung und angesichts der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Krise in Venezuela und der Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, sollten die restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen, mit Ausnahme einer Person, die verstorben ist, bis zum 14. Mai 2024 verlängert und die Begründungen für 16 Personen aktualisiert werden.

(4) Diese Maßnahmen ziehen die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft und können bei Fortschritten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Venezuela zurückgenommen werden.

(5) Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 14. Mai 2024."

2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. November 2023.

1) Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 295 vom 14.11.2017 S. 60).

2) Beschluss (GASP) 2022/2201 des Rates vom 10. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 292 vom 11.11.2022 S. 61).


.

Anhang

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:

1. In der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen wird Eintrag 3 gestrichen.

2. Die Einträge 2, 7, 8, 11, 14, 16, 19, 21, 23, 24, 25, 29, 31, 38, 51 und 53 werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

Name Angaben zur Person Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"2. Gustavo Enrique GONZÁ LEZ LÓPEZ Geburtsdatum: 2. November 1960
Geschlecht: männlich
Am 30. April 2019 erneut zum Generaldirektor des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) ernannt. Seit Januar 2019 Sicherheits- und Geheimdienstberater für Präsident Maduro und von Februar 2014 bis Oktober 2018 Generaldirektor des SEBIN. Während der Zeit seiner Tätigkeit als Direktor des SEBIN wurden von seiner obersten Autorität unterstellten Beamten willkürliche Verhaftungen vorgenommen und in der Haftanstalt El Helicoide Folter sowie brutale und unmenschliche Behandlung einschließlich sexueller Gewalt verübt. Als Generaldirektor des SEBIN ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich willkürlicher Verhaftung, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter sowie für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela. 22.1.2018
7. Diosdado CABELLO RONDÓN

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(Stand: 14.11.2023)

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