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Regelwerk, EU 2024, Betriebssicherheit - EU Bund

Leitlinien für die Auslegung der Richtlinie über einheitliche Ladegeräte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. C, C/2024/2997 vom 07.05.2024)



Abkürzungen und Begriffe

Im Zusammenhang mit diesem Dokument bezeichnet die Abkürzung oder der Begriff:

Wichtiger Hinweis

Dieses Dokument soll Leitlinien zu den mit der Richtlinie über einheitliche Ladegeräte eingeführten neuen Bestimmungen zur Änderung der Funkanlagenrichtlinie zur Verfügung stellen, zunächst in Form einer Zusammenfassung und dann von Fragen und Antworten, und so einen Beitrag zum besseren Verständnis dieser Bestimmungen und zu ihrer einheitlicheren und konsequenteren Anwendung leisten.

Dieses Dokument ist an die Mitgliedstaaten und andere Akteure gerichtet, die über diese Bestimmungen zu informieren sind (z.B. Handels- und Verbraucherverbände, Normungsgremien, Hersteller, Einführer, Händler, Konformitätsbewertungsstellen und Gewerkschaften). Es beruht auf der Konsultation aller interessierten Parteien, jedoch spiegelt es nicht notwendigerweise die Ansichten aller betroffenen Interessenträger vollumfänglich wider.

Das Dokument ist nicht rechtsverbindlich. Es handelt sich lediglich um Leitlinien - ausschließlich die in diesem Dokument zitierten Rechtsakte der Union sind rechtsverbindlich. Einige Bestimmungen der Rechtsakte der Union werden in Leitlinien möglicherweise nicht vollständig oder genau beschrieben.

Die rechtsverbindliche Auslegung des Unionsrechts obliegt ausschließlich dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Die Auslegung derselben Bestimmungen durch den EuGH bleibt daher durch dieses Dokument unberührt. Die in diesem Dokument vertretenen Auffassungen berühren nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission vor dem Gerichtshof. Weder die Kommission noch Personen, die im Auftrag der Kommission handeln, können für die Verwendung der im Folgenden dargelegten Informationen verantwortlich gemacht werden.

Dieses Dokument entspricht dem Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Ausarbeitung und spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass das vorliegende Dokument nicht notwendigerweise umfassend und vollständig ist. Es wurden lediglich einige Aspekte aufgenommen, wenn Erläuterungen als zweckdienlich erachtet wurden, und es wird nur auf mit der Richtlinie über einheitliche Ladegeräte in die Funkanlagenrichtlinie eingeführte Bestimmungen eingegangen.

Einführung und Zusammenfassung

Einführung

Mit diesem Dokument sollen vorbehaltlich des vorangehenden wichtigen Hinweises Leitlinien zu bestimmten Fragen und Verfahren, die von der Richtlinie über einheitliche Ladegeräte zur Änderung der Funkanlagenrichtlinie erfasst werden, bereitgestellt werden.

Die mit der Richtlinie über einheitliche Ladegeräte in die Funkanlagenrichtlinie eingeführten Vorschriften gelten für bestimmte in Anhang Ia Teil I aufgeführte Kategorien von Funkanlagen.

In diesem Dokument werden Informationen aus dem Austausch mit den zuständigen nationalen Behörden und Interessenträgern im Anschluss an die Annahme der Richtlinie über einheitliche Ladegeräte - insbesondere aus der Konsultation der Mitglieder der Expertengruppe der Kommission für Funkanlagen 4 - zusammengefasst.

Die Richtlinie über einheitliche Ladegeräte trat am 28. Dezember 2022 in Kraft und gilt ab den in Artikel 2 festgelegten Zeitpunkten (weitere Details sind im Abschnitt Geltungsbereich und Anwendbarkeit zu finden). Zum Zeitpunkt der Annahme dieses Dokuments war Anhang Ia einmal geändert worden, und zwar am 27. Juni 2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1717

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(Stand: 29.05.2024)

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